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Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Besonderer Theil - S. 210

1856 - Eßlingen : Weychardt
210 Erste Abtheilung. Europa. Rechte der Erstgeburt u. der agnatischen Lruealfolge erblich. Nach völligem Aussterben des Mannsstammes ist auch die weibliche Linie thronfähig. Nach gänzlichem Abgänge des königl. Hauses geht die Thronfolge auf die fürstl. Linie des Hauses Hohenzollern über *). Vermöge der Verfassung v. 31. Januar 1850 haben beide Kammern wesentlichen Einfluß aus die Besteurung u. Gesetz-- gebung, der König ist indeß im alleinigen Besitz der vollziehenden Gewalt u. Oberbefehlshaber des gesammten Heeres. Außer den beiden Kammern bestehen P r o v i n z i al ftä n de, welche über Einführung, Abänderung o. Aushebung von Proviuzialgesetzcn ihr Gutachten abgeben, wenn es von der Staatsregie- rung gefordert wird, u. die Abgaben vertheilen, die nach Provinzen auszu- bringen sind. * 4 für Wissensch. u. Kunst, die Bibliotheken, worunter die königl. Bibl. in Berlin, die Sternwarten, zoolog., anatomisch, u. a. Museen, die botanisch. Gärten. 0 1. König: Friedrich Wilhelm Iv.; seit 7. Juni 1840; geb. 15. Okt. 1795. Evangel. — 2. Großer Titel: N. N. »on Gottes Gnaden, König v. Preußen, Mark- graf zu Brandenburg, souveräner u. oberster Herzog zu Schlesien, wie auch der Graf- schaft Glatz, Großherz. v. Niederrhein u. v. Posen, Herz. zu Sachsen, Engern ». Weftphalcn, in Geldern, zu Magdeburg, Cleve, Jülich, Berg, Stettin, Pommern, der Cassnbeu u. Wenden, zu Mecklenburg u. Crossen, Burggraf zu Nürnberg, Landgraf zu Thüringen, Markgraf der Ober- u. Niederlausitz, Prinz v. Oranien, Neuenburg u. Valendis, Fürst zu Rügen, Paderborn, Halberstadt, Münster, Minden, Cammin, Wenden, Schwerin, Ratzeburg, Mörs, Eichsfeld u. Erfurt, Graf zw Hohenzollern, gc- sürst. Graf zu Henneberg, Graf zu Ruppin, der Mark, Ravensberg, Hohenstein, Tecklenburg, Schwerin u. Lingen, Herr der Lande Rostock, Stargard, Lauenburg u. Bütow. — 3. Kleiner Titel: N. N. v. Gottes Gnaden König v. Preußen. — 4. Prädikat d. Königs: Königl. Majestät. Die Königin hat Majestät u. königl. Ehre. Der Thronfolger führt den Titel: Prinz v. Preußen, u. wenn Sohn des Kö- nigs, auch den eines Kronprinzen. Die Prinzen sind alle geborne Markgrafen v. Brandenburg u. Prinzen v. Preußen mit d. Prädikat: „königl. Hoheit". — 5. Das Map - pen besteht aus 4 Mittelschildern u. den 48 Feldern des Hauptschildes. Das erste u. oberste Mittelschild ist oben mit der königl. Krone geziert, u. hat im silbernen Felde den königl. prenß. schwarzen Adler mit der königl. Krone auf dem Haupte, goldenen Kleestengelu auf den Flügeln, dem goldenen Namenszuge F. ß. auf der Brust, goldenem Schnabel, goldenen Klanen, rother Zunge, in der rechten Klaue den gol- denen Scepter, auf dessen oberster Spitze ein schwarzer Adler, u. in der linken Klaue den blau n. goldenen Reichsapfel, wegen des Königreichs Preußen. Das zweite Mit- tclschild hat im silbernen Felde einen rothen Adler mit goldenen Kleestengeln auf den Flügeln, goldenem Schnabel und goldenen Krallen, wegen der Mark Brandenburg. Das dritte Mittelschild hat im goldenen Felde, welches eine Einfassung von abwech- selnd roth u. silbernen Vierecken hat, einen schwarzen, roth gekrönten Löwen, wegen des Burggrafthums Nürnberg. Das vierte Mittelschild ist von Silber u. schräg ge- viertet, so daß das erste Viertheil silbern ist, wegen Hohenzollern. — 5. 7 Orden: O. des schwarzen Adlers, gestiftet 18. Januar 1701 sam Krönungstage des Kurfür- sten Friedrich Iii. v. Brandenburg zum ersten König v. Preußens. O. des rothen Adlers m. 4 Klassen, 1734. O. pour Io mérite m. 2 Abstufungen, 1740. St. Jo- hanniter-O., 1812. Luisen - O., gest. 1814, erneuert 1850 für Frauen ».Jungfrauen, welche sich 1848 u. 1849 um d. Vaterland verdient gemacht haben. O. des fürstl. Hauses Hohenzollern m. 2 Ordnungen, 23. Aug. 1851 sam Tage der Huldigung der- hvhenzoll. Landes. O. d. königl. Hauses m. 2 Äbth. u. je 3 Klassen. Ehrenzei- chen: Eisernes Kreuz 1813. Dieustauszeichuungskreuz für Offiziere. Militärehren- kreuz 1. ». 2. Klasse für Unteroffiziere ». Soldaten. Allg. Ehrcnkreuz 1. u. 2. Klasse für Civilpersonen. Verdienstmedaille für Rettung aus Gefahr. Dienstauszeichunngs- schnalleu in 3 Klassen für Unteroffiziere ». Soldaten. — 6. Feldzeichen u. Na- tionalkokarde: weiß ». schwarz. — 7. Flagge: bei Kriegsschiffen weiß mit dem gekrönten preuß. Adler ». d. eisernen Kreuz in d. obern Ecke; bei Kauffahrthei- schiffen weiß, mit 2 schwarzen horizontalen Streifen oben u. unten eingefaßt, in d. Mitte der preuß. Adler.

2. Besonderer Theil - S. 212

1856 - Eßlingen : Weychardt
212 Erste Abtheilung. Europa. Provinzielle Staatsschulden: 12,200,000 fl. [6,977,000 Thlr.j. Papiergeld: 94 7* Mill. fl. [54 Mill. Thlr.j. 6. Kriegsmacht. —- 1. Landmacht. Stärke des gesammten Heeres: 575,362 M. Stehendes Heer sammt Kriegsreserve: 225,550 M. Land- wehr 1. Aufgebots: 174,616 M. Landwehr 2. Aufgebots: 175,196 M. 7 — 3)1. Organisation des Heeres. Alle wehrfähigen Preußen sind wehrpflichtig. Es wird aber nur ungefähr ein durch das Loos bestimmtes Viertel aller Wehrfähigen wirk- lich in das Heer eingestellt, während für den Ölest d. Verpflichtung bis zum Kriegsfälle ausgesetzt bleibt. Das Heer zerfällt [in 4 Abtb. a. Stehendes Heer. In ihm stehen die freiwillig auf 3 Jahre Eingetretenen u. die durch das Loos Bestimmten aus den jüngsten Altersklassen der Wehrfähigen 6 Jahre hindurch. Die Dienstzeit der Letzteren beträgt jedoch b. d. Linieninfanterie gegenwärtig meistens nur 2 I., bei d. Gardeinfanterie u. den andern Waffengattungen der Linie 3 Jahre, die übrige Zeit sind sie als Kriegsreserve beurlaubt. Für junge Männer der gebildeten Stände, welche freiwillig eintreten u. einen gewissen Bildungsgrad beweisen, wird die Dienst- zeit bei eigener Ausrüstung u. Unterhaltung aus 1 Jahr verkürzt; sie gehen alsdann sogleich zur Landwehr über. b. Die Landwehr ersten Aufgebotes. Sie um- faßt die aus der Kriegsreserve tretenden jungen Männer auf 7 Jahre, in der Regel vom 25. bis zum 32. Lebensjahre. Sie wird mit der Kriegsreserve sowohl zu den jährlichen Uebungen als auch zur Ergänzung des stehenden Heeres in eigenen Com- pagnien herbeigezogen, c. Die Landwehr zweiten Aufgebots. In sie treten die Landwehrmänner 1. Aufgeb. auf 7 Jahre bis zum vollend. 39. Jahre ein. Sie ist bestimmt, im Kriege d. Garnisonen zu verstärken, Festungen zu besetzen, u. überh. im Innern d. Landes d. milit. Polizei ausrecht zu erhalten, d. Der Landsturm gehört nicht zum eigentl. Heer. Er umfaßt Alle, die im stehenden Heer u. in der Landwehr gedient haben, so wie die, welche nicht ausgehoben wurden, beide Klassen bis zum 50 Jahre, endl. noch alle nicht militärpflichtigen Jünglinge v. 17 —20 Jahre. Er tritt nur, wenn das Land v. einem feindl. Einfalle bedroht wird, auf Veranlassung d. Königs zusammen. — 2. Waffen gattun gen. a. Stehendes Heer. aa.jn- santerie; 3/s des stehenden Heeres; 45 Regimenter u. 18 Bataillons o. 136 Bat. Garde du Corps in 4 Brigaden u. Í6 Bat., nämlich: 5 Garderegim. in 14 Bat., 1 Gardejägerbat., 1 Gardefchützenbat.; ferner 32 Linienregim. zu 96 Bat., 8 Reserve- regim. zu 8 Bat., 8 combinirte Reservebat., 8 Feldjägerbat., 46 Bat., nämlich d. Gardejäger-, d. Gardeschützen-, die 8feldjägerbat., so wie von 4 Garde- u. 32 Li- nieninfanterieregim. je 1 Bat., sind leichte, die übrigen Bat. schwere Infanterie. Die 8 combinirten Reservebat. werden ausschließlich als Festungsbesatzungen verwendet, bb. Die Kavallerie; 3/ia des stehenden Heeres; 38 Regim., theils leichte, theils schwere Reiterei. 1 Garde du Corpsregim., 5 Garderegim., 8 Kürassierregim., 4 Dra- gonerregim., 12 Husarenregim., 8 Uhlanenregim. oe. Artillerie; ff, des Heeres. 1 Gardeartillerieregim., 8 Artillcrieregim., 1 Fenerwerksabtheil., 5 Festungs - Artille- riecompagnien zur Besatzung v. Mainz u. Luxemburg. In jedem Regiment sind d. verschied. Arten der Artill. vereinigt, nämlich reitende, Feldsuß- u. Festungsartillerie, so wie Handwerker, welch' letztere in Artilleriewerkstätten zusammengezogen arbeiten. Die Feuerwerksabtheil, ist dem Feuerwerkslaboratorium zu Spandau zugetheilt, cid. In - genieurcorps: 216 Offiziere, ee. Pionniere; 1u7 des Heeres. 9 Pionnier- abtheil., darunter 1 Gardepionnierabtheil., außerdem 2 Reservepionniercompag. zur Besatzung der Bundesfest. v. Mainz u. Luxemb. ll. Die Invaliden; 1¡9i des Hee- res. 13 Compagn. u. die in den 3 Jnvalidenhäusern zu Berlin, Stolpe u. Rybnik untergebrachten, b. Landwehr er[ieit Aufgebots. Das ganze Land zerfällt in 104 Laudwehrbezirke, von denen jeder, außer der Garde, 1 Bat. Jnfant., 1 Schwa- dron Kavall., 1 Compagn. Artill., so wie Detachements v. Jägern u. Pionnieren stellt, aa. Infanterie; etwa 10/13; 116 Bat. 4 Gardelandwehrregim. zu 12 Bat., 32 Landwehrinfanterieregim. zu 96 Bat. u. 8 Landwehrbat. bb. Kavallerie; etwa 3|„. 1 Gardelandwehrregim. u. 104 Schwadronen Provinziallandwehr, in 8 sthwere Landwehrreiter-, 8 Landwehrdragoner-, 12 Landwehrhusaren-, 8 Landwehrnhlanen- regim. u. 8 selbstständigen Escadronen formirt. cc. Artillerie; etwa Vis- 104 Compagn., die jedoch nicht selbstständig auftreten, sond. in d. Artill. des stehend. Hee- res eingereiht werden u. mit dieser auch d. jährl. Uebungen abhalten, dd. Jäger J

3. Besonderer Theil - S. 213

1856 - Eßlingen : Weychardt
Die deutschen Bundes staateil. Das Königreich Preußen. 213 2. Die Seemacht ist noch in der Entwicklung begriffen. Stärke: 50 Fahr-" zeuge m. 177 Kanonen, darunter d. Fregatte Gefion m. 46 Kanonen u. d. Korvette Amazone m. 12 Kanonen 5). — 3. Der König führt den Oberbefehl über das Heer. §. 69. Die Provinz Rhein oder das Großherzogthum Niederrhein und die Herzogthümer Jülich, Cleve, Derg. I. 1. Grenzen. Jm O. : Großherzogth. Hessen; Nassau; Westphalen. Im N. : die Niederlande. Jmw. : die Niederlande; Limburg; Belgien; Luxemburg. Im Sw. u. So.: Frankreich; bayr. Nheinpfalz; homb. Herrsch. Meisenheim. Prenß. Exkla- ven. Der aus 2 Theilen bestende Kr. Wetzlar zw. Nassau, Großherzogth. Hessen u. u. Pionniere. Die Detachements der beiden letzten Waffen treten ebenfalls nicht selbstständig aus, sondern dienen zur Vervollständigung der Kriegsstärke. Für die Kriegsstärke, also bei Vereinigung der Linie u. d. Landwehr, findet ungef. folg. Ver- bältniß der einzelnen Waffen zu einander statt: Infant. "/,,, Kavall. "/,,, Artill. */,,, Pionniere — 3 Truppenkörper, a. Das Gardecorps besteht aus 9 Jnfanterieregim. u. 2 Jägerbat., also aus 29 Bat. Inf. u. 8 Kavallerieregim. o. 32 Schwadronen. Es zerfällt in 1 Gardeinfanterie- u. 1 Gardekavallcriekommando, deren Sitz in Berlin ist. t>. 8 Armeecorps. Ein Armeecorps umfaßt 2 Divi- sionen o. 29 Bataill. Infant. s3 Bat. — 1 Regnn.s, 24 Schwad. Kavall. [4 Schwad. — 1 Regim.s, 1 Artilleriercgim. m. 96 Geschützen, 1 Pionnierabth. u. 1 o. 2 Jn- validencomp. Gesammtftärke eines Armeecorps im Frieden söhne Landwehrs: 14,000 Mann u. 3,000 Pferde; im Krieg mit Landwehr fast 4 Mal so viel. An der Spitze eines Armeecorps steht ein Generallieutenant o. General, an der Spitze der Division ein Generalmajor o. Generallieutenant. Sitze der Generalkommandv's der 8 Armee- corps u. der Divisionskommando's: Eoblenz scvln; Triers; Münster smünster; Düs- seldorfs; Magdeburg Magdeburg; Erfurts; Breslau sbreslau; Reißens; Berlin sbran- denb.; Frankf.s; Stettin sstettiu; Brombergs; Posen sglogau; Posens; Königsberg skönigsberg; Danzigs. — 4. 36 Festungen u. 4 Waffenplätze. a. Zur Verthei- digung gegen Westen. In erster Linie; Saarlouis, Trier swaffenplatzs, Jülich; in zweiter am Rheine: Eoblenz u. Ehrenbreitstein, Eöln u. Deutz, Wesel nebst sei- ner Citadelle; in dritter Linie: Münster swaffenplatzs, Minden, Erfurt; in vierter Linie a. d. Elbe: Torgau, Wittenberg, Magdeburg; in fünfter Linie: Spandau, Ber- lin swaffenplatzs. 1>. Zurvertheidigung gegen Osten. In ersterlinie: Memel m. Eitad., Boyen bei Lotzen, Königsberg, Pillau, Danzig u. Weichselmünde, Marienburg, Graudenz, Thorn, Posen; in zweiter Linie die Oderplätze: Kosel, Breslau swaffenplatzs, Großglogau, Küstrin, Stettin u. Swinemünde, denen sich in Schlesien, Neiße, Glatz, Silber- berg u. Schweidnitz, in Pommern Kolberg u. Stralsund anschließen, e. In H o h enzol- lern: d. Burg Hohenzollern. — 5. Etablissements für Erzeugung u. Auf- bewahrung v. Kriegsmaterial. Zeughäuser u. Artilleriedepots in den Festun- gen, Waffenplätzen u. in den Buudesfest. Mainz u. Luxemburg. Artilleriewerkstätten zu Berlin, Danzig, Neiße u. Deutz. König!. Gewehrfabriken zu Potsdam, Danzig, Neiße, Sömmerda im Reg. - Bez. Erfurt u. Saarn b. Mühlheim a. d. Ruhr. Geschützgießereien zu Berlin u. Breslau. Feuerwerkslaboratorium zu Spandau. König!. Pulverfabriken b. Spandau u. Neiße. Viele andere Privatanstalten der Art. Land- wehrzeughäuser in den Stabsquartieren der einzelnen Landwehrbataillons. — 6. Das Militärbildungs- u. Unterrichtswesen wird sorgsam gepflegt. Kadettenhäu- ser zur Heranbildung künftiger Offiziere zu Berlin, Potsdam, Kulm, Wahlstatt u. Bensberg im Reg.-Bez. Eöln. Divisions- o. Corpsschulen für theoretische Berufs- bildung. Die vereinigte Artillerie- u. Ingenieurschule u. die allg. Kriegsschule in Berlin zur Ausbildung für die technischen Waffen. Kriegshäfen für d. Flotte: Swinemünde; für d. Küstensiotille: auf d. Bnftl Dänholm b. Stralsund. Marinedepots zu Stettin, Stralsund u. Danzig. Für d. Bildung tüchtiger Unteroffiziere besteht ein Schiffssungeninstitut, so wie eine Schif- fahrts- u. eine Seekadettenfchule in Stralsund.

4. Besonderer Theil - S. 335

1856 - Eßlingen : Weychardt
335 Das Kaiserthum Oesterreich. Die Militärgrenze. verpflichten, d. Land gegen d. Türken zu vertheidigen. Sie blieben v. Abgaben frei, jedoch zu beständigen Kriegsdiensten verpflichtet. Die Ausbildung der einzelnen Grenz- gebiete fand zu verschied. Zeilen Statt. Bildung der kroatischen Militärgrenze 1580, der slavon. 1702, der siebenbürg. u. zwar der Szeklergrenze 1764 u. der wallachisch. 1766 , der Banaler Militärgr. 1768 u. 1774. 1807 erhielt die Grenze ihr früheres Grundgesetz. In d. Wirren v. 1848 w. d. Grenze anfangs und. d. Ungar. Ministe- rium gestellt; dann aber schloß sie sich dem Kampfe gegen d. ungar. Empörung an n. half ihn siegreich beendigen. Zum verdienten Lohne w. d. Militärgrenze zu einem eigenen Kronlande erklärt. 1850 erhielt sie ein neues Grundgesetz in. wicht. Vorthei- len für Land u. Leute. Aufhebung d. siebenbürg. Militärgrenze u. Unterordnung ders. unter d. Civilverwaltnng 1851. Das Esaikisten - Bataillon erhält d. Namen „Titler Grenzinfanterie-Bataillon" u. dieselbe Ausrüstung, wie d. Grenzinsanterie 1852. — 2. Grenzen. 1 Hauptgebiet; 2 Exklaven, a. Das Hanptgebiet ist ein zusammenhängendes, verhältnißmäßig schmales, aber langes, v. adriat. Meer bis zur sicbenbürg. Grenze sich ausdehnendes Land. 363 M. l. Grenze [138 M. l. Grenze gegen die Türkei^ Im O.: Türkei [Wallaches; Siebenbürgen. Im N.: Temeser Banat u. Woiwodsch. Serbien; Slavonien; Kroatien. Im W.: adriat. Meer. Im 5. : Dalmatien; Türkei [türk. Kroatien; Bosnien; Serbiens b. 1 größere Ex- klave zw. Slavon., Ungarn u. Kroatien, c. 1 kleine Exklave zw. Kroatien u. Krain. — ,3. Größe: 609,zz Qm. [583 österr. Qm.j. — 4. Produktive Boden- fläche: 462,., österr. Qm.; unproduktive: 120,,, österr. Qm. Von je 10,000 Joch prod. Bodcnfl. sind: 2,982 I. Aecker, 104 I. Weinberge [636,500 niederösterr. Eimers, 1,714 I. Gärten ».Wiesen, 1,676 I. Weiden, 3,524 I. Waldungen; 1,679,000 Maul- beerbäume zur Seidenzncht. — 5. Vichstand. 446,900 St. Rindvieh; 183,700 Pferde; 968,300 Schafe; 143,700 Ziegen; 576,500 Schweine; 95,300 Bienenstöcke. — 6. Einwohner: 1,009,109. 1,657 auf 1 Qm. 12 Städte, 9 Marktfl., 1,760 Dör- fer. 872,814 -Dlaven [524,048 Kroaten; 330,176 Serben; 9,590 Czechen u. Slo- mfen]; 124,020 Wallachen; 41,337 Deutsche; 5,417 Magyaren; 1,288 Al- ban esen; 537 Inden; 434 Italien er. 339,625 Kath0 l.; 5,354 nnirte Griechen; 561,487 nichtunirte Griechen; 8,652 Luther.; 8,281 Reform.; 537 Juden. — 7. Verfassung. Alle liegenden Gründe der Grenzbewohner sind vollständiges Eigenthum der Grenzkommunionen. Der Grundbesitz der Grenzhäuser theilt sich in Stammgut u. Ueber land. Ersteres bildet nebst d. Wohn- u. Wirthschaftsgebäuden die Grenzansäßigkeit u. ist in der Regel un- veräußerlich. Das Ueberland umfaßt alle übrigen Besitzungen der Grenzhäuser, welche nach d. bestehenden Gesetzen veräußerlich sind. Die früheren Beschränkungen d. Grenz- bewohner in Erlernung des Handels, der Gewerbe u. Künste, so wie in der Pflege der Wissensch., haben aufgehört. Die Grenzer unterstehen für Militärvergehen u. Verbrechen den Gesetzen des k. k. Heeres, in allen übrigen Fällen den allgemeinen Gesetzen. Die und. dem Namen Militärgrenz-Kommunitäten in d. Militärgrenze be- stehenden Städte n. Märkte haben ihre eigene Gemeindeverfassung auf Grundlage des allg. Gemeindegesetzes nt. Beachtung ihrer eigenthüml. Verhältnisse. — 8. Das pa- triarchalische Leben der Grenzer ist als Nationalsitte unter d. Schutz d. Gesetze ge- stellt. Als Familie eines Hauses w. alle Personen betrachtet, welche bei d. Hause conscribirt u. nicht Dienstboten sind; sie mögen sich verwandt 0. nur in d. Kommunion aufgenommen sein. Um Ruhe, Ordnung, Eintracht, Religiosität u. Sitt- lichkeit und. d. Hausfamilie zu erhalten, hat in der Regel d. älteste, fähige u. dienst- freie Mann die Hansvaterstelle zu führen u. d. Hausvermögen zu ver- walten. Sein 0. ein anderes, hiezu geeignetes Weib hat Hausmutter zu sein. Die Grenzer, welche sich v. ihrem Hause trennen u. in ein anderes begeben, 0. aus d. pflichtigen Grenzstande treten u. dadurch v. selbst aufhören, Mitglieder d. Hans- kommunion zu sein, haben k. Recht aus d. unbewegl. Hausvermögen. — 9. Der Wehrpflicht unterliegen alle männl. Grenzbewohner v. 20 Jahre an, w. in d. Grenze ein unbewegl. Vermögen besitzen u. d. Waffen zu tragen im Stande sind. Die Wehr- pflicht besteht in d. Bewahrung u. Vertheidigung d. Landesgrenze gegen fein dl. Angriffe u. gegen d. Einschleppen v. Epidemien, des. d. Pest, in d. Aufrechterhaltung der innern Sicherheit u. in d. Pflicht, auch außer Landes zum Dienste d. Kaisers in d Feld zu rücken. Der Grenz- loldat erhält v. Staate d. vollständige Bekleidung, Bewaffnung, Rüstung u. Muni- tion; außerdem jeder enrollirte Dienstmann der Feldbataillone einen jährl. Beitrag, der im Felde n. im Garnisonsdienste außerhalb d. Grenzgebiets bedeutend vermehrt w. Die Grenzlande haben 3 Festungen u. eine fortlaufende Reihe v. Schlössern, ver-

5. Besonderer Theil - S. 435

1856 - Eßlingen : Weychardt
435 Königr. Großbritannien n. Jreland. Eintbeilung u. Wohnorte. 4. London [sonb’n]. — 1. Lage. Die Paulskirche liegt in 51" 30' 49" N. Br. u. 17" 33' 49" O. L. Zu beiden Seiten der Themse, die hier 1,000 bis 1,500' br. ist ii. in w. Ebbe u. Fluth weit üb. Lond. hinaufgeht. 15 M. v. d. Nordsee. Die Theile auf d. l. Ufer gehören zur Grafsch. Middlesex, die auf d. r. Ufer zu den Grafsch. Snrrey u. Kent. - 2. Größe. Länge v. W. n. O. 4 M Breite v. S. n. N. 2 M. Umfang: über 7 M. Flächenraum: 1 Qm. — 3. Das Klima ist mild u. selten friert die Themse auf einige Zeit zu, neblig n. feucht; der starke Steiukoh- lendamps verdichtet die Luft noch mehr. Im Herbst u. Winter fällt vorherrschend ein sammen; er kann es vertagen o. ganz auflösen. Ueber drei Jahre darf keine Parlamentssitzung ausgesetzt bleiben. Sitz des Parlaments: London — l0. Die vollziehende Gewalt ruht in den Händen des Königs sder Königinj. Er ist un- verantwortlich; aber seine Ministern. Beamten sind dem Parlament verantwortlich. Das Unterhaus kann jene vor dem Oberhause, als dem höchsten Nationalgerichtshofe, anklagen. Oberste Verwaltungsbehörden: der geheime Rath des Königs; das'kabinet des Königs; das Staatsministerium. — 11. Die richterliche Gewa lt wird im Namen des Königs verwaltet, durch Friedensrichter, Geschwornengerichte, Sheriffs in d. Graffch., einen Mayor smedscher; in London Lord - Mayorj m. einem Gemetuderath in den Städten, 4 hohe Gerichtshöfe f. Engl., 3 f. Schottl. n. 4 f. Jrel. — 12. Die Polizei wird in d. Grafsch. durch die Sheriffs u. durch die Friedensrichter besorgt, wobei ihre wirk- samsten Helfer, die Constablers spolizeidiencrj sind. Außerdem kommen noch die Co- roners sleichenbcschaueiz vor. In den Städten steht a. d. Spitze der Polizciverwal- tung der Mayor u. der Gemeinderath. — 13. Landmacht. Das britische Reich hat 2 von einander unabhängige Armeen: die königl. o. britische Armee u. die Armee der ostind. Kompagnie. Jene ist in Großbritannien, Jreland u. in den verschiedenen auswärtigen Besitzungen, diese in Ostindien stationirt. a. Die Mann- schaft der königl. Armee wurde bisher durch freiwillige Werbung, nur selten bei der Marine durch Zwang smatrosenvreffm aufgebracht. Das neue Milizgesetz v. 1852 ver- ordnet aber, daß, wenn der Aufruf von Freiwilligen nicht ausreicht, die Königin Lovs- ziehung anordnen kann, welcher jedoch ein Mann, der das 35. Lebensjahr überschrit- ten hat, nicht mehr unterworfen ist. Der Sold des brit. Heeres ist der größte unter allen Heeren. Die Offizicrsftellen bis zum Oberstsieutenant sind käuflich. Stärke d. königl. Armee zu Ende 1852: 118,891 M. Infanterie; 13,543 M. Kavallerie; 15,122 M. Artillerie m. 120 bespannten Geschützen; 2,461 M. Ingenieurs rc. Dazu kommen 84,000 Milizen, die bei Kriegsgefahr auf 120,000 M. gebracht werden dürfen, 14,600 M. Freiwil- ligenkorps, 9,200 M. Schiffswerftenbataillons, 20,000 M. Pensionärkvmpagnien, 12,500 Mariuetruppen. Kriegsstärke der brit. Armee 1813: 1,189,985 Köpfe; darunter die ostindische Armee m. 200,000 Köpfen, b. Die ostindische Armee besteht grvßen- Iheils aus eingebornen Truppen u. erhält nur eine bestimmte Anzahl Regimenter auf eine gewisse Zeit v. d. königl. Armee überwiesen. Stärke ohne die königl. Truppen 1852: 264,455 M. — 14. Die britische Seemacht ist die größte in Europa und größer, als die aller europ. Staaten zusammengenommen. Die ganze Flotte theilt sich in 3 Geschwader: in das rothe, weiße u. blaue; daher auch 3 verschiedene Flag- gen, je nachdem der Admiral v. d. rothen fganz rothen Flaggej, weißen jdurch ein rothes Kreuz in 4 Viertel getheilt^ o. ganz blauen Flagge ist. In dem obersten u. hintersten Winkel einer jeden dieser Flaggen sind im blauen Grunde 2 rothe, weiß eingefaßte, sich durchschneidenden Kreuze. Die Flaggedes rothen Geschwaders ist zugleich die der Kauffahrer, denen es indessen freisteht, eine der beiden andern zu führen, wenn sie solche der Länge nach m. einem rothen Streifen einfassen. Eintheilung der Segel; chiffe: 24 Linienschiffe ersten, 38 zweiten, 26 dritten u. 35 vierten Ranges; 84 Fregatten, 19 Briggs, 134 kleinere Schiffe. Diese Schiffe führen zusam- men 13,121 Kanonen. Ferner gibt es noch eine Kriegsdampfmarine v. 8 Linien- schiffen, 29 Fregatten, 64 Schoonern, 49 Kanonenbooten, 5 Schleppschiffen, 2 Pach- ten u. 6 Pakclbooten. Endlich noch die Schiffe im Dienste der Douane u. zum Transport der Gefangenen. — 15. Ingenieurschule zu Chatham. Militär- kollege zu Sandhurst zw. Windsor u. Farnham. Militärakademie zu Woolwich. Militärseminar zu Addiscombe in d. Grafsch. Surrey, zur Ausbildung v. Ofsi- zieren f. d. ostindische Armee. Navigationsschule f. d. Kriegsmarine zu Ports- mouth u. Plymouth. Hauptkriegshäfen, Arsenale u. Werste: Dover; Sheerueß; Chatham; Woolwich, Ceutralpunkt f. d. Fabrikatian u. Asservirung des Geschütz- oder lonstigen Waffen- u. Trainmaterials der Flotte; Deptford; Hul!; Berwick: Portsmouth; Plymouth; Falmouth; Pembroke in Wales; Cork in Jreland. 28

6. Besonderer Theil - S. 581

1856 - Eßlingen : Weychardt
Das Kaiserthum Rußland. Kultur. 581 4. Die g e i st i g e K u l t u r durchläuft alle Grade der Entwicklung, von der größten Rohheit bis zur höchsten Verfeinerung. Sie ist aber im Allgemeinen bei weitem nicht so vorgeschritten, als bei den westeuropäischen Völkern. Früher war nur bei den höheren Ständen in den Ostseeprovinzen, in Finnland u. Po- len ein höherer Grad von Bildung zu finden. Seit den letzten 100 Jahren ist auch unter den höhern Ständen der Russen durch die Deutschen eine gelehrte und intellektuelle, durch Franzosen eine feine äußere Bildung ein- heimisch geworden. Aber die große Masse der Russen und Polen, so wie die übrigen außerdeutschen Völker des Reiches wachsen ohne allen Unterricht aus. Das Verhältniß der Lernenden zur Gesammtbevölkerung ist im eigent- lichen Rußland wie 1 zu 151 sin Deutschland wie 1 zu 6 und 1 zu 9]; von 8,600,000 schulbedürftigen Kindern empfangen nur 360,000 geistige und geregelte religiöse Ausbildung. Das Unterrichtswesen wird im Geiste der Monarchie, der griechisch-rusfischen Kirche und der Nationalität geleitet. Daher sucht man auch die russische Sprache nicht blos zur Staats-, sondern auch zur Unterrichtssprache zu machen und andere Sprachen aus den Schu- * 3 5,250,000 Tschetwert aus den Häfen des schwarzen u. asow'schen Meeresj; Hanf u. Flachs [107s Mill. Pud über St. Petersburg u, Riga^; Hanf-u. Leinsamen; Talg; Seife; Bauholz, Theer, Pech, Potasche; Eisen u. Kupfer; rohe Häute, Justen u. Saffian; Leinwand, Segeltuch, Taue; Wollenzeuge, Tuche; Baumwollensammt u. Plüsch, des. nach China; Seidenwaaren; Pelzwerk; Thran, Kaviar- u. Hausenblasen; von asiatischen Produkten Haupts. Thee u. Rhabarber. Werth der Ausfuhr 1852: 214 Mill. fl. — 2. Haupteinfuhrartikel. Kolonialwaaren; Baumwolle, Twist u. Baumwollenzeuge; Indigo, Cochenille, Krapp; Seesalz; Weine aus Frankreich, Spa- nien u. Portugal; Seide u. seidene Waaren; Leinen- u. Wollenwaaren; Uhren; Ga- lanterie- u. Modewaaren. Bon Oesterreich insbesondere: Eisen u. Stahlwaaren, Glas, Seide, Olivenöl, Wein, Obst, Quecksilber. Werth der Einfuhr 1852: 188 Mill. fl.— 3. Staaten, mit welchen Rußland den lebhaftesten Handelsverkehr hat. China; Turkestan; Persien; Kleinasien u. andere asiat. Länder; Großbritannien; Hanse- städte; Nordamerikan. Union; Preußen; Frankreich; Türkei; Oesterreich; Niederlande; Spanien; Portugal; Italien; Dänemark; Schweden; Norwegen. — 4. Haupt Han- delsplätze für den Landhandel. Moskau. Orel. Kaluga. Charkow. Nischegorod [mit der größten Messe der Weltj. Perm. Kasan. Astrachan. Warschau. Dubno. Ka- miniecz. Lublin. Kalisch. Orenburg und Tiflis sind die großen Handelsplätze für alle Waaren, die durch Karawanen nach Vorderasien und Turan versandt werden. Troizk u. Semipalatinsk sind die Tausch Höfe für die von dort nach Rußland kommenden Karawanen. Kiachta, nur durch ein Thor vom chinesischen Stapelplatz Maimatschin getrennt, ist der einzige Tauschhof für den chinesischen Handel. — 5. Häfen, a. 5 Häfen am weißen Meer. Archangel. Onoga. 6. 16 Häfen am balti- schen Meer. Abo. Helsingfors. Wiborg. St. Petersburg. Kronstadt. Reval. Riga [stärkste Holzausfuhr^ c. 25 Häfen am schwarzen u. asow'schen Meere. Odelsa [stärkste Getreideausfuhr^. Nikolajew. Cherson. Sewastopol. Feodosia. Kertsch. Jenikale. Taganrog. Anapa. ä. 5 Häfen am kaspischen Meere. Baku. Der- bend. Astrachan. — 6. Schwache Handelsflotte. 1416 Schiffe [ohne die Küstenfahrers von 86,500 Normallasten [ä 4,000 Psd.j u. 10,000 Köpfen Beman- uung. Letztere besteht meist aus Finnländern u. Ausländern, des. aus Griechen. Von den Schiffen kommen mehr als 70 Proc. auf das baltische, 15 auf das schwarze und asow'sche, 14 ans das weiße Meer. Die Zahl der aus- u. einlaufenden Handels- schiffe beträgt je 5,200. Der Zahl der Schiffe nach ist etwa der ganzen russi- lchen Schiffahrt in den Händen der Engländer. — 7. Seedampfschiffahrts- linieii. Auf dem baltischen Meere, mit dem Mittelpunkte in St. Petersburg. Auf dem Ichwarzen u. asow'schen Meere, wo Odessa das Centrum bildet. Auf dem kaspi- schen Meere. Auf dem Aral See. — 8. Binnendampfschiffahrt. Auf dem Flusie Embach, dem Peipus- u. Pskow'lchen See. Auf dem Wolchow von Nowgorod an. Auf der Wolga zwischen Twer und Astrachan. Auf der Oka u. Kama. Auf dem Onsga- u. Seliger See nach Archangel. Auf dem Baikal See re. 9. Straßen.

7. Besonderer Theil - S. 600

1856 - Eßlingen : Weychardt
600 Erste Abtheilung. Europa. ten K l a r e u b e r g e liegt das Kloster I a § u o G u r a mit eine», von zahlreichen Wallfahrern besuchten Marienbild. Das Kloster galt früher als eines der reichste» in der Welt u. war so stark beseitigt, daß die Schweden es 1665 vergeblich belagerten. — 59. Gonv. Radom. [Früher die 2 Gouvernements Sandomir und Krakanff ff Radom. St. an der Radomka. 7,00n E. Handel. Kiclce. St. 6,000 E. Wichtiger Bergbau ans Eisen, Kupfer, Blei und Steinkohlen. Wichtiger Handel. Rakow. St. 1,200 E. Im 16. Jahrh, stark bevölkerte Fabrikstadt und Hanptsitz der Socinianer, die hier bis 1643 ein Gymnasium n. eine Bruchdruckerci, wo sie ihren Rakower Katechismus drucken ließen, hatten. Sandomir. Anmuthig gelegene Stadt am linken Weichselufer. 5,000 E. Bergschloß. Handel. Jahrmärkte. — 60. Gonv. Lublin. [Früher die 2 Gonv. Lublin u. Podlachienj. ff Lublin. Nach Warschau die schönste u. größte St. Polens, an einem See, in schöner u. fruchtbarer Gegend. 17,000 E. [7,000 Judenj. 18 Kirchen. 12 Mönchs- u. 6 Nonnenklöster. Schönes Rathhaus. Wichtiger Handel mit Tuch, Getreide n. Ungarweinen. 3 große Messen. Unter den Jagellonen hatte es 70,000 E- u. den ganzen Handel von Podolien, Bol- hynien und Rothrnßland in Händen. Unter Sigismund August wurde hier auf dem Reichstage 1569 die Bereinigung Polens n. Litthanens beschlossen. Zamosc. St. u. Festung an einem See u. an der Wieprz. 6,000 E. Jwangorod. St. u. Festung am Einfluß der Wieprz in die Weichsel. Siedlce. St. 5,000 E. Handel. — 61. Gonv. Plock. t Plock oder Plozk. St. an der Weichsel. 10,000 E. 11 katho- lische Kirchen. Biel Industrie. Lebh. Handel. Nowo-Georgiewsk oder Modlin. St. n. starke Festung am Einfluß des Bug in die Weiche!. 1,000 E. Pultllsk. St. am Narew. 4,000 E. Handel. Sieg Karls Xii. über die Sachsen n. Polen 1703. Sieg Napoleons über die Russen 1806. Ostrolenka. St. am Narew. 2,000 E. Schiff. Sieg der Russen über die Polen 26.Mai 1831. — 62- Gonv. August »wo. t Suwalki. St. 5,000 E. Handel. Ausiilstowo. St. an einem See. 4,000 E. Wichtige Bich- n. Pserdemärkte. Lomza. Stadt u. Festung am Narew. 4,000 E. Gewerbe. Fünfte Gruppe. Das osmanische Sultanat?) 8. 145. Wie Gruudmacht. Wie Kultur. Wie Verfassung. Wie Verwaltung. I. Gruudmacht. — 1. Lage söhne die Insel Kandiaff 35" bis ') 1. Name. Der Großvezier bewohnt einen eigenen Palast, welcher „die Pforte" heißt, weil nach altem morgenländ. Gebrauche ehemals unter dem Thore Gericht ge- halten und die Fremden empfangen wurden. Daher heißt der großherrliche Hof selbst die Hohe Pforte, auch die Erhabene oder die Ottoinanische Pforte. Da die Osmanen dem Stamme der Türken angehören, wird das Reich auch die Türkei ge- nannt. — 2. Geschichtliches, a. Abstammung. Die £) émane» sind ein Stamm der Türken. Diese sind die Nachkommen von T ho g arm a oder Türk, einem Sohne Japhets ». wohnten ursprünglich am Altaï, von wo aus sie in die Stcppenländer von Turan oder Tnrkestan Herabstiegen. Sic theilten sich in 2 Hanpt- stämme, in die Uignren [Osttürkens, deren Nachkommen noch jetzt in Turkeltan woh- nen, u. in die Oghusen [Westtürkenj. Die Türken nahmen, als die Araber im 7. Jahrh, ihre Eroberungen auch über Persien u. Tnrkestan ausdehnten, den Islam an.

8. Besonderer Theil - S. 601

1856 - Eßlingen : Weychardt
Das osmanische Sultanat. G rund macht. 601 48" 26' N.br. 33" 30' bis 47" 20' O. ?.* 2) — Grenzen. Im O.: schwarzes Meer stürkisch: Kara Denis. Slavisch: Tschernaje Morej; Ruß- land sbessarabienj. Im N. : Rußland sbessarabienj; Oesterreich sbukowina; Siebenbürgen; Militärgrenzej. Im W. : Oesterreich smilitärgrenze; Dalma- tiens; Montenegro; adriat. Meer; Kanal von Otranto; jonisches Meer. Im S. Griechenland slivadienj; ägäisches Meer stürkisch: Ak Denis — weißes Meers; Straße der Dardanellen stürkisch.' Bahr Sesid Boghasis; Marmara Meer stürk.: Mermer Denifis;' Straße von Konstantinopel stürk.: Jstambul Boghasis. — 3. Größe: 82,680 Qm. Europ. Türkei: 9,500 .Qm. Asiat. Türkei: 34,750 Qm. Afrik. Türkei: 38,430 Qm. — 4. Küsten: 350- M. l. Meist steil. Manche schöne Golfe und sichere Häsen. 3). — 5. Oberfläche. Gegen 7,800 Qm. Bergland u. 1,700 Qm. Tiefland. Aus den Oghnsen bildeten die Chalifen treffliche Kriegerschaaren. Die Befehls- haber derselben wurden allmälig Statthalter der Provinzen des -Cbalifatö n. zuletzt unabhängige Herrscher. Unter diesen zeichnete sich besonders Seldschuek 1000 n. (Lh. aus. Er gründete das seldschuckische gleich aus den westasiatischen Provinzen dco Chalifats, das er nur noch dem Namen nach bestehen ließ. Aber schon 1092 zcrsiel cs in 5 kleinere Reiche, unter denen das Sultanat von Jkonium in Kleinasien am wichtigsten war. — b. Grnndüng des osmanischen Sultanats. Ertrvgul s— gerader Manns, das Haupt einer westtürkischen Schaar, besam vom Seldschucken- snltaii Alaeddin von Jkonium für geleisteten Beistand gegen Griechen u. Mongolen einen Distrikt ssnltan Oeuis im W. vom Flusse Sakaria um die Stadt Kutahia im Nw. Phrygien als erbliches Lehen. Sein Sohn Osman wurde nach dem Tode seines Vaters 1288 zum Fürsten erhoben u. gründete bei der Vernichtung des Seld- schuckenreiches 1299 eine unabhängige osmanische Herrschaft in Bithynicn u. eroberte in seinem Todesjahre 1326 Brusa. Von hier aus breitete sich das osmani- sche Sultanat über die ehmaligen Provinzen des byzantinischen Kaiserthnms n. über einen großen Theil der Reiche aus, welche aus dem arabischen Chalifat entstan- den waren. 2) 1. Lage des gesammten Sultanats in Europa, Asien und Afrika. Vom Bahr el Abiad in Nubien unter 12° N.br. bis zum Pruth in der Moldau in 48° 26' N.br. Von der Weftgrenze von Tunis in 26° O. L. bis zur Ostgrenze von Babylonien in 66° O. L. Ausdehnung durch 36° Breite - und 40" Längengrade. Das türkische Reich umlagert den östlichen Theil des mittelländ., den weftl. u. südl. des schwarzen Meeres, den arabischen u. die Nordspitze des persisch. Meerbusens. — 2. -Längster Tag. Au der Südgrenze 13 St.; an der Nord- grenze 16 St. — 3. Zeitunterschied zw. dem östlichsten ». westlichsten Punkte: 2 Stunden 40 Minuten. 3) Küstenbilduug. — 1. Westküste. Fast überall mit schroffen Bergen bedeckt. Felsige Landzungen. Einige Busen, a. Vorgebirge. C. Pali. C. Glossa oder Linguetta [Acioceraunïum Promodtorïum.] b. Busen. B. v. Durazzo. B. v. Avlona. B. v. Arta s8inu8 Ambraoiu8.j — 2. Südküste. Meist seifig u. jteil. Zwischen den beiden Halbinseln wenig steil. Schöne Golfe, a. Halbinseln ». Vorgebirge, aa. C h alc i d i s che Halbinsel [Chalcidïce]. Zwischen dem Golf v. Saloniki im W. u. dem Busen v. Orfano im O. 7 M. 1. ; 3 M. br. 3 schmale Landzungen: Kas;andra [Pallëne] m. dem E. Paliuri skr. Chanastræurn]; Longos [Sithonia] in. dem E. Dhrepano sp>. Oorrbisj; Hagion Oros saotoj m. dem E. Hagio Giorgi spr. db. Die Landzunge von Galipoli s^borsoiißsus Thracica.] Zwischen der Straße der Dardanellen im So. Ii. dem Golf v. Saros im Nw. Von Sw. n. No. 14 M. l. ; 3/t bis 2'/a br. b. B nsen. Golf v. Volo fpa^asrus 8innsz G. v. Saloniki [S. Thermæus oder S. Macedonïcus.] B. v. Kas- iandra (8. Toronïcus od. Toroniäcus.] B. v. Hagion Oros s8. 8inaitieusz B. v. Hierisio oder Stellaria. G. v. Rcndina oder Orfano (8. 8ti^moniou8.j G. v. Saros |Mdas S.] — 3. Ostküste. Felsig u. steil bis 44° Br.; jenseits desselben flach, nuupfig u. gleichförmig, a. Vorgebirge. C. Knry spb^nia8 Pr.j C. Emineh. Kali Akra. b. Buse n. B. v. Bnrgas. B. v. Warna.

9. Besonderer Theil - S. 604

1856 - Eßlingen : Weychardt
604 Erste Abtheilung. Europa. Zuflüsse» Aluta, Sereth, Pruth u. a. die Wallachei u. Moldau umfaßt. In den übrigen Provinzen nur Küstcnflüssc, darunter die Marltza. Einige Bergseen: See v. Skntari, v. Ochrida, v. Janina, Karla See u. a. Viele Seen u. Sümpfe an der untern Donau; Ramsin See u. a. 5). >—- 7. Klima. Das Land liegt zwischen den Isothermen von 17° steppenartige Dobrudscha. Hier viele mit hohem Röhricht bewachsene Sümpfe n. Seen. — Vi. Rumelien sthraciench Im S. des Balkans. 1. Das Innere ist eine weite, durch ihre gleis -, Banmwoll -, Tabak - n. Rosenpflanznngen berühmte Thal ebene, welche die Maritza u. ihre Zuflüsse bewässern. 2. Das 1000' h. n. waldige Strandschea Geb. begrenzt Thracien im O. u. fällt mit 700' h. Hügeln znm Bosporus ab. 3. Längs des Marmara Meeres liegen p lat eauartig c Höhc n, die auch die Halbinsel v. Galipvli ausfüllen. 4. Die westliche Umwallnng bildet der Despoto Dagh fliboclopoch ein imposantes llrfelsgebirge v. 6,000' bis 7,000'Höhe. Mit unbedeutenden Vorbergen erreicht es fast das Mündnngsland der Maritza. — Vii. Macedouien ist an der Ostgrenze durch den Despoto Dagh v. Thracien, im N. durch das Nilo, Wilosch, Egrisu u. Knrbetska Geb. von Servien, im W. durch den Bora Dagh u. Grammos v. Albaniens im S. durch das Volntza Geb. v. Thessalien geschie- den. 1. Es ist eine schöne, äußerst fruchtbare Berglandschaft, die aus den gesegneten, durch ihre Baumwollen-, Reis- u. Tabakspflanzungen berühmten Tiefebenen v. Salonik u. Seres am ägäischen Meere gegen N. n. W. aufsteigt. 2. Zwischen dem Mesta n. Wardar streichen 4 große Urgebirgsketten, darunter der 7000' h. Per in Dagh sorbolusch parallel mit einander von O. n. W. u. werden von Mesta, Struma u. Wardar durchbrochen. Mit der südlichsten Kette hängt, westl. v. Bus. v. Saloniki, die chalcidischc Halbinsel nur durch einen niedern Bergsattel zusammen, weiter östlich aber ist sie durch eine breite u. tiefe Einsenkung, welche mit morastigen Wiesengründen u. Seen shagios Vasilios u. Betschik Sccsl erfüllt ist, von derselben getrennt. Eine bis 3,300' h. Bergkette durchzieht die Halbinsel v. W. n. O. u. sen- det Zweige in die 3 Landzungen hinaus, auf deren östlicher sich der 6,400' h. Athos erhebt. 3. Im O. des Wardar ziehen 2, v. Jndsche Karassu durchbrochene Haupt- ketten parallel mit dem Bora Dagh u. Grammos von N. n. S. Jm Peristeri errei- chen sie 7,500'. 4. Die dicht bewaldeten Bergketten Maccdoniens umschließen weite, schöne u. fruchtbare Thalflächen, die durch Queräste von einander geschieden, durch enge felsige Pforten aber mit einander in Verbindung stehen. An manchen Orten enthalten sie Seeflächen, wie die Seen v. Kastoria u. Ostrowo. — Viii. Thessalien wird durch das Volntza Geb. [Gambunii Montes] , dessen Ostpfeiler der als Göttersitz berühmte Olymp bildet, von Macedouien im N., durch den Pindus von Epirns im W. und durch das Othrys Gebirge von Livadien im S. geschieden. Im O. erhebt sich das Plessidhi Geb. [Pelion] u. Kissovo Gebirge soeta^. Das Innere ist ein fruchtbares Ebenen- u. Hügelland mit dem Karla See u. bewästert v. Salambria. Dieser tritt zw. deni Olymp u. Ossa in einer tiefen, 1 M. l. u. oft nur 100 Schritte breiten Schlucht ins Meer hinaus. Sie bildet das durch seine Schön- heit u. Anmuth so berühmte Thal Thempe, reich an frischen^ Quellen u. Bächen, reich an prachtvollen Waldungen, die von Singvögeln belebt sind, reich an Gärten voll Südfruchtbäumen. — Ix. Die Wallachei. 1. Das Wallachische Tiefland im südl. u. mittl. Theil der Wallachei zw. der Donau u. den Karpathen. 70 M. l.; 5 bis 15 M. br. 1,600 Qm. gr. Viele öde Steppenflächen, Steinfelder n. undurch- dringliche Dickichte von niedrigem Gestrüpp; unabsehbare Weiden m. mannshohem Grase; viele Moräste n. Seen längs der Donau. Wo der äußer;t sruchtb. Boden knltivirt ist, finden sich herrliche Weingärten n. Weizenfelder. 2. Die nördliche Wal- lachei ist gebirgig, indem sich hier die kurzen, aber hohen Queräste des Sitdrand es v. Siebenbürgen ausbreiten. — X. Die Moldau gehört im O. vom Sereth der südlichen Land höhe des slavischen Tieflandes an. Im W. des Sereth liegt die gebirgige Moldau, durch die Kelten des Ostrandes v. Siebenbürgen gebildet. Tschachlai 6,800'. 5) Gewässer. — I. Gebiet des adriatischen Meeres. I. Die Narenta. sxaros. Hauptflnß der Herzegowina. Großes Langenthal gegen Nw. Durchbruch gegen Sw. mit Katarakten Mdg. in Dalmatien beim Fort Opus. 2. Die Moracca. Hauptflnß Montenegros, Quelle: Dormitor. Mündung in den See v. Skntari. Der Abfluß desselben heißt die Bojana [ßarbäna]. 3. Der Dritw fvrilos. I

10. Besonderer Theil - S. 607

1856 - Eßlingen : Weychardt
Das osmanische Sultanat. Gruudmacht. 607 Reiche: 35,350,000. In Europa: 157* Will. [3n Asien: 16,050,000. In Afrika: 3,800,000]. 6,200,000 Slaven [Kroaten, Bosnier, Mor- laken, Serbier, Bulgaren^; 4 Mill. Romanen [Wallachen u. Moldauers; 2.100.000 Osmanen; l'/2 Mill, Albanesen; 1 Mill. Griechen; 400.000 Armenier; 214,000 Zigeuner; 70,000 Juden; 16,000 Tataren. 10,640,000 Christen [10 Mill. Griechisch-Katholische und Armenier. 640,000 Römisch-Katholisches; 4,550,000 Muhamedaner; 70.000 Juden; die 214,000 Zigeuner sind Heiden. 7) * 1 11 erstarrende Nordwind von den Karpathen herabstürmt. Herbstregen. Schon im No- vember beginnen die Nachtsröste. Im Allgemeinen nnbeständige Witterung. Einwohner. I. Viele aus dem Alterthum stammende Städte. Sie haben meistens in Folge der verschiedenen Eroberungszüge, die die Halbinsel erlitten hat, des. aber in Folge türkischer Tyrannei u. Barbarei, an Umfang, Glanz u. Be- deutung sehr bedeutend verloren. Ja viele sind eigentlich nur noch ein Hansen von Ruinen. Konstantinopel 900,000 E. Adrianopel 150,000 E. Bncharest 109/00 E. Jastv 70.000 E. Bosna Serai 70,000 E. Saloniki 70,000 E. — Ii. Abstammung. 1. Osmanen: 12,800,000 [2,100,000 in Europa. 1.0,700,000 in Asien. Wenige in Afrikas. 2. Slaven: 6,200,000 in Europa. 3. Araber: 4,700,000. s900,000 in Asien. 3,800,000 in Afrika, worunter auch die nichteigentlichen, aber doch mit ara- bischem Blule gemischten Einwohner verstanden sindj. 4, Romanen: 4 Mill. in Europa. 5. Armenier: 2,400,000 [400,000 in Europa. 2 Mill. in Asiens. 6. Griechen: 2 Mill. sl Mill. in Europa. 1 Mill. in Asiens. 7. Albanesen: 1'/, Mill. in Europa. 8. Kurden: 1 Mill. in Asien. 9. Syrer u. Chaldäer: 235.000 in Asien. 10. Tataren: 36,000. [16,000 in Europa. 20,000 in Asiens. 11. Inden: 150,000 [70,000 in Europa. 80,000 in Asiens. 12. Tnr ko mannen: 85.000 in Asien. 13. Drusen: 30,000 in Asien. — Iii. Stände. 1. Die Mosle- min oder Muhamedaner, besonders die Osmanen, sind die eigentlichen Staats- bürger. Bei ihnen gibt es keinen Gebnrlsadel u. keinen Stand mit erblichen Vor- rechten. Doch werden den Nachkommen Muhameds [Emire genannts u. den Nach- kommen der Wesire Ibrahim Chan Olgu und Achmed Köprili gewisse Vorzüge zuge- standen , welche von dem Vater aus den Sohn übergehen. 2. Die Rajahs [Arab. ra’iyah — weidendes Vieh. Hier so viel als „Heerde von Hnnden"s, sind alle Nicht-Muselmänner [Christen, Juden und Heidens. Die Rajahs betrachtet die Pforte eigentlich nicht als Staatsbürger, sondern nur als Schntzgenosse», die keine Zengenschast gegen einen Muhamedaner ablegen können, die man durch die fürchterlichste Tyrannei und Barbarei niederdrückt und durch alle Arten von Er- pressungen aussaugt. Daran haben auch die neueren Verordnungen, da diese nur auf dem Papier besteben» nichts geändert. Die Rajahs zahlen mit den Muhameda- nern Grundsteuer, Hanszinsstener, Beisteuer zur Unterhaltung der Beamten u. der gemeinnützigen Anstalten. Die Rajahs allein zahlen noch Kopfsteuer [Cliaradsch] von 2, bis 6 fl., Zehnten v. Landwirthschaft u. Viehzucht, die Kost u. Wohnung an tür- kische Milizen, Requisiten der Kriegsbedürfnisse, Contribution für Erhaltung der Milizen, Steuer für Zulassung des christlichen Gottesdienstes und die Dotation des Bischofs, Privatlieserungen nach den willkührlichen Anordnungen der Gewalthaber ». endlich Frohnen zu öffentl. Bauten: Dazu kommt als indirekte Abgabe die Zollstener für eingeführte Waaren, wo die Muhamedaner 3, die Fremden 4, die Rajahs 5 Proe. zahlen. Gegen die maßlose Tyrannei der Gewalthaber sind die Rajahs nur dadurch einigermaßen geschützt, daß jede religiöse Gemeinschaft ein sogenanntes Millet bildet u. als solche der Regierung gegenüber eine eigene Verfassung haben. Nicht alle Mil- lets haben gleiche Rechte. Die am meisten begünstigten sind die Kosackcn n. die Latin Traja [Nnirte Griechen u. römische Katholikenj; am schlechtesten gestellt sind die Jude» u. Zigeuner. Daher rührt es, daß jedes Millet eifrigst die unterscheidenden Merk- male seiner Glaubensgemeinschaft sorgfältig bewahrt u. sich nicht die geringste Ab- weichung in den Ceremonien u. der Liturgie re. erlaubt. Jedes Millet verwaltet seine Gemeindeangelegenheiten für sich; die Regierung bekümmert sich nichts darum. Die Verbindung mit der Negierung wird durch ein Mitglied des Millets unterhalten, das in Konstantinopel wohnt. Für die Griechen', Armenier u. Katholiken ist deren Patriarch oder Erzbisch. Représentant, für die Juden ihr Großrabbiner. Diese empfangen alle Mittheilungen von der Pforte u. sie sind es, welche der Pforte Vorstellungen, Berichte,
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TM Hauptwörter (200)200

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