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1. Bergische Sagen - S. 44

1911 - Elberfeld : Bacmeister
_ 44 - Traurig zog Graf Adolf -in seine Berge zurück. Tag und Nacht dachte er darüber nach, wie er es anfangen solle, um den geliebten Bruder wieder in seiner Nähe zu haben. Endlich hatte er einen Ausweg gefunden. Er ließ sein Schloß Berg in ein Kloster umwandeln. Dort zog Graf Eberhard als Mönch mit zwölf andern Mönchen ein. Graf Adolf aber baute sich ein neues Schloß: Burg an der Wupper. Jetzt waren die Brüder nur eine kleine Strecke von einander entfernt und konnten wie in ihrer Jugend oft bei einander sein. Als Graf Adolf alt geworden war, ließ er seine Söhne regieren und wurde auch Mönch. Nun waren die beiden Brüder in Liebe vereinigt und führten ein stilles, frommes Leben bis an ihr Ende. Im Dom zu Altenberg wird noch jetzt die Stelle gezeigt, wo die beiden Brüder be- graben sind. 24. Gottesgericht auf Schloß Burg. Der Graf Heinrich von Berg hielt einst auf seinem Schlosse Burg an der Wupper einen Gerichtstag. Unter einer mächtigen Eiche am südlichen Ende des Schloßberges waren alle Richter, Schöffen genannt, um einen langen Tisch versammelt. Neben dem Grafen stand ein Edelknabe, der ein bloßes Schwert in der Hand hielt. Auch jeder Schöffe trug ein solches. Als das Gericht anfangen sollte, nahm der Graf dem Edelknaben das Schwert aus der Hand, schlug dreimal auf den Tisch und legte dann die Waffe vor sich nieder. Ein Herold des Grafen rief nun den Versammelten zu: „Wer eine Klage hat, soll sie vorbringen!" Da trat der junge Engelbrecht vom Boltenberge vor die Schöffen hin, hob seine rechte Hand empor und sprach: „Ich klage den Ritter Gerhard von Steinbach einer schmachvollen Tat an. Im Schwelmer Walde hat er den edlen Gerlach von Scherven hinter- rücks überfallen und ermordet. Wir fanden den Leichnam des Erschlagenen und hatten ihn kaum in Sicherheit gebracht, als unser Feind, der Graf von der Mark, uns überfiel und zehn unserer besten Männer erschlug. Gerhard von Steinbach hatte uns dem Feind verraten. Zwölf Männer aus unserer Ritter- schast können bezeugen, daß Gerhard von Steinbach ein feiger Verräter und Mörder ist." Kaum hatte der Ankläger ausgeredet, als sich ein lautes Murren unter den Rittern erhob. Alle liebten Gerhard von

2. Kleine Lebensbilder aus dem Mittelalter - S. 64

1872 - Elberfeld : Bädeker
- 64 — Jahrhunderts die drei ersten Erzbischöfe des Reiches und die vier ersten weltlichen Beamten, die vorzugsweise als Wähler oder Kurfürsten (vom alten Wort küren = wählen) angesehen wurden. Um die Sache aber gesetzlich zu ordnen, bestimmte Kaiser Karl Ii. im Jahre 1356 durch die sogenannte goldene Bulle*), daß von da an die drei Erzbischöfe von Mainz, Köln und Trier als Kanzler des Reichs, der König von Böhmen als Erzmundschenk, der Pfalzgraf vom Rhein als Erztruchseß (Austräger der Schüsseln beim Krönungsmahle), der Herzog von Sachsen-Wittenberg als Erzmarschall (Besorger der Pferde) und der Markgraf von Brandenburg als Erzkämmerer die Wahl des Kaisers ausüben sollten. Durch eine solche Wahl kam 1410 Sigismund, ein Sohn Karls Ii. auf den Thron. Zu jener Zeit war ein gewaltiger Streit in der christlichen Kirche; drei Päpste behaupteten zu gleicher Zeit, die rechtmäßigen Statthalter Christi zu sein und thaten sich gegenseitig in den Bann, so daß großes Aergerniß entstand und die Seelen der Gläubigen gewaltig betrübt wurden. Sigismund wurde es bei seiner Wahl zur Pflicht gemacht, die Einheit der Kirche wieder herzustellen, und so bewog er denn den Papst Johann Xxiii., eine große Kirchenversammlung ans allen Nationen nach Eonstanz oder Costnitz am Bodensee zu berufen. Diese kam 1414 zu Stande und dauerte bis 1418; uuzählich war die Masse der geistlichen und weltlichen Fürsten, die hier zusammenkamen, so daß die Stadt dieselben nicht fassen konnte. Den einen Theil ihrer Aufgabe führte die Versammlung aus, indem sie die drei Päpste theils veranlaßte, freiwillig abzudanken, theils absetzte, und statt ihrer Martin V. aus dem italienischen Hause Eolonna wählte. Aber die zweite Forderung der Christenheit, die Schäden der Kirche zu heilen und eine Reformation an Gliedern und Haupt vorzunehmen, erfüllte sie nicht; Martin V. hatte im Gegentheil nichts Eiligeres zu thun, als die Versammlung zu schließen und nach Italien abzureisen. Wir können uns natürlich nicht genauer aus die Verhandlungen des Concils einlassen, sondern erwähnen nur noch zwei Dinge, die auf demselben vorfielen, nämlich die Belehnung Friedrichs Vi., Burggrafen von Nürnberg, mit der Mark Brandenburg 1417, und die Verbrennung des Johannes Hnß 1415. Der Kaiser Sigismund befand*^ dulle, eig. Kapsel, d. h. das Behältniß für das Siegel, das sich an den Documenten

3. Kleine Lebensbilder aus dem Mittelalter - S. 53

1872 - Elberfeld : Bädeker
— 53 — die größte Verwirrung in allen Verhältnissen; statt des Gesetzes galt die Gewalt des Stärkeren, das Faustrecht; Jeder that, was er wollte, und Straßenraub war an der Tagesordnung. Da ermahnte der Papst Gregor X. die deutschen Fürsten dringend, sich zu einigen und ihre Stimmen bei der Wahl nicht zu zersplittern. Sie kamen zusammen und auf den Vorschlag des Erzbischofs von Mainz, den der Burggraf von Nürnberg unterstützte, fiel die einhellige Wahl auf den Grafen Rndolph von Habsbnrg in der Schweiz. Derselbe hatte in der Schweiz einige Besitzthümer, die indeß nicht so groß waren, daß er durch seine Hausmacht den Fürsten hätte gefährlich werden können. Er war aber durch seine Tapferkeit, die er in mehreren Fehden bewiesen hatte, durch seine Frömmigkeit und Redlichkeit weithin berühmt. Aus Schillers Gedicht „Der Graf von Habsburg" ist bekannt, daß er einst einem Priester, der einem Sterbenden das Abendmahl bringen wollte und durch einen angeschwollenen Bach auf seinem Wege gehemmt wurde, sein Pferd gab, um hinüberznkommeu. Derselbe Priester soll später Kapellan beim Erzbischof von Mainz geworden sein und namentlich dessen Aufmerksamkeit auf Rudolph hingelenkt haben. Doch kannte der Erzbischof den Grafen Rudolph persönlich; derselbe hatte ihm früher auf einer Reise nach Rom von Straßburg aus bis zu den Alpen freies Geleit gegeben, und die dankbare Erinnerung davon mag für den Erzbischof bei der Wahl maßgebend gewesen sein. Rudolph belagerte gerade Basel, wo er eine vertriebene Partei wieder einsetzen wollte, als er die Nachricht erhielt, daß er zum Könige gewählt sei. Sogleich machte er mit den Baselern Frieden und begab sich nach Aachen, wo die feierliche Krönung statt fand, die Schiller in dem oben genannten Gedicht so schön besungen hat. Rudolphs Hauptstreben war, die Macht des deutschen Reiches zu erhöhen und Deutschlands Ruhm und Wohlfahrt'zu befördern; darum bekümmerte er sich nicht um Italien, indem er die bekannten Worte des Fuchses vor der Löwenhöhle auf dieses Land anwendete, er sehe zwar viele Fnßtapfen derjenigen, die glücklich hinein kämen, nicht aber derjenigen, die glücklich sich daraus retteten. Rudolphs mächtigster Gegner war der König Ottokar von Böhmen, der sich bereits durch mehrere Kriegszüge, namentlich gegen die heidnischen Preußen, in deren Lande er die Stadt Königsberg gründete, ausge-

4. Kleine Lebensbilder aus dem Mittelalter - S. 54

1872 - Elberfeld : Bädeker
— 54 - zeichnet und seine Länder Böhmen und Mähren durch Erwerbung von Oestreich, Steiermark, Kärnthen und Krain vergrößert hatte. Diese Erwerbungen erklärte Rudolph für unrechtmäßig und forderte die genannten Länder als erledigtes Reichslehn zurück. Ottokar, der selbst nach der Reichskrone gestrebt hatte, weigerte sich, dieselben herauszugeben und wollte nicht einmal Rudolph, den er den armen Grafen nannte, als König anerkennen. Vor zwei Reichstagen erschien Ottokar nicht; auf dem Reichstag zu Augsburg erschienen Gesandte desselben, welche die Rechtmäßigkeit der Wahl Rudolphs anfochten. Rudolph gebot ihnen Stillschweigen und ließ dann durch die Fürstenversammlung Ottokar in die Acht erklären. Der Krieg begann; Rudolph, durch die Fürsten unterstützt, drang iu Oestreich ein und brachte das Land bald in seine Gewalt. Ottokar verstand sich nun zu einem Vertrag, nach welchem er Böhmen und Mähren als Lehen empfing, die übrigen Länder herausgeben sollte. Bei der feierlichen Belehnung, die in Rudolphs Lager statt fand, erschien Ottokar in königlicher Pracht, während Rudolph im grauen Wams basaß. Bald bereute es Ottokar, sich unterworfen zu haben, und er erneuerte bett Krieg; auf beut Mnrchfelbe, nördlich von der Donau, nahe bei Wien, kam es zur Schlacht, in der Ottokar Krone und Leben verlor. Hieraus wurde der Friede geschlossen in der Weise, daß Ottokars Sohn Wenzlaw Böhmen und Mähren behielt; Oestreich, Steiermark und Krain gab Rubolph seinen Söhnen Albrecht und Rubolph zu Lehen und begrünbete so die Macht des Habsburgischen Hauses; Kärnthen gab er dem Grasen Meinharb von Tirol. Neben seinem Streben, die Macht seines Hauses zu erhöhen^ richtete Rudolph sein Augenmerk baraus, dem Reiche die ihm während des Interregnums entrissenen Rechte wiederzuerwerben, vor allen Dingen aber, Ruhe, Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen. Damals waren die Raubritter eine große Plage für das Lands Rudolph gab nun neue Landfriedensgesetze und züchtigte mit unnach-sichtlicher Strenge die Uebertreter derselben. So ließ er einst neun* uudzwauzig Raubritter in Erfurt hinrichten und machte nicht weniger, denn fechsnudfechszig Raubschlösser in Thüringen der Erde gleich; ähnlich verfuhr er am Rhein. Auch durch Ehebündnisse wurde seine Macht nicht in geringern Grade erhöht; seine sechs Töchter verheiratete er glücklich an ange-

5. Kleine Lebensbilder aus dem Mittelalter - S. 69

1872 - Elberfeld : Bädeker
' % — 09 - tenden Reiche herangewachsen, das außer den genannten Länderstrichen noch Brabant, Limburg, Luxemburg, Holland, Seeland, Friesland und einen Theil Lothringens umfaßte. Unter Karl dem -Kühnen, der 1467 den Thron bestieg, erreichte das Land die größte Ausdehnung, und Carl dachte schon daran, sich die Königskrone zu erwerben, weshalb er Unterhandlungen mit Kaiser Friedrich Iii. anknüpfte. Diese hatten sich aber zerschlagen. Als Carl nun in seinem Streben nach Vergrößerung der Macht auch die freien Schweizer angriff, wurde er von ihnen wiederholt bei Granson und Murten geschlagen und fand 1477 in der Schlacht bei Nancy seinen Tod. Noch im August desselben Jahres heirathete Maximilian seine Tochter Marie, mit der er schon früher verlobt gewesen war, und wies die Ansprüche des Königs von Frankreich, Ludwigs Xi., aus das erledigte Reichslehen zurück, indem er ihn in der Schlacht bei Guinegate in Artois besiegte. Diese glückliche Ehe, aus der zwei Kinder geboren wurden, Philipp und Margaretha, würde schon balb durch den frühzeitigen Tod der Marie, die auf einer Jagd vom Pferde stürzte, gelöst. Maximilian, der nun die Vormundschaft über seine Kinder führte, hatte viele ärgerliche Händel mit den ihm abgeneigten und aufrührerischen Niederländern auszufechten, die ihm die Vormundschaft streitig machten und sogar gefangen nahmen. Durch ein deutsches Hilfsheer wurde er seiner Feinde Herr. Nachdem Maximilian Kaiser geworden war, strebte er vor allen Dingen barnach, einen gcorbneten Rechtszustand in Deutsch* sanb ;n schaffen und ließ zu dem Ende 1495 auf dem Reichstage Zu Worms den ewigen Lanbfrieben verkünben, durch den das Faustrecht aufgehoben und zur Schlichtung der Streitigkeiten das Reichskammergericht (anfangs zu Frankfurt, baun zu Speier und später zu Wetzlar), eingesetzt würde. Später theilte er Deutschland znr bessern Hanbhitbung bieses Lanbsriebens in zehn Reichskreise, an deren Spitze jedesmal ein Kreishauptmann stand, dem ein Kreiscontingent zu Gebote stand, um den Aussprüchen des Gerichts Geltung zu verschaffen. Auch das Postwesen verdankt ihm seine Einführung in Deutschland, indem er 1516 den Fürsten von Thuru und Taxis bewog, eine Post von Brüssel nach Wien anzulegen. Die Kriege, welche Maximilian führte, hatten nicht immer einen glücklichen Ausgang; bei all seinem Helbenmutlj und feiner persön-

6. Bilder aus der Geschichte für evangelische Volksschulen - S. 16

1895 - Elberfeld : Wülfing
16 Karls groes Reich war in lauter kleine Bezirke eingeteilt, die man Gaue nannte. der einen solchen Bezirk wurde ein alter, er-fahrener Beamter gesetzt: der Gaugraf. Dieser hielt Gericht im Namen des Kaisers. Von Zeit zu Zeit wurden Abgesandte durch die Gaue geschickt, die nachsehen muten, ob die Gaugrafen auch ihre Schuldigkeit thaten. Es waren immer zwei Abgesgndte zusammen, ein weltlicher und ein geistlicher; denn auch die Bischfe und die Geistlichen standen unter dem Befehle des Kaisers. Diese Boten hieen Sendgrafen. Jhrlich einmal versammelte Karl die Fürsten und Herren seines Reiches zu einem groen Reichstage, dem sogenannten Maifelde. In dieser Versammlung wurden dann alle Angelegenheiten des Landes besprochen. Auf diese Weise sorgte Karl dafr, da Gesetz und Ord-nung in seinem groen Reiche herrschten. d. Seine Sorge fr Religion und Bildung. Es gab damals noch keine Schulen und keine andern Lehrer, als die Mnche in den Klstern. Wer Bildung erwerben wollte, mute als Klosterschler in ein Kloster eintreten. Dies thaten aber zu der Zeit meist nur die-jenigen Jnglinge, die Geistliche werden wollten. Die Shne der Vor-nehmen bten sich im Gebrauch der Waffen, im Fechten, Schwimmen, Reiten und lernten weder Lesen noch Schreiben. Die Kinder der Armen wurden ebensowenig in diesen Dingen unterwiesen. Karl aber erkannte, da es fr jedermann notwendig sei, etwas Tchtiges zu lernen. Er selbst war stets bemht, seine Kenntnisse zu erweitern; deshalb wollte er auch, da seine Unterthanen lernen sollten. Fr die Shne seiner Hofbeamten lie er durch kluge und gelehrte Männer eine besondere Schule einrichten und hielt strenge darauf, da dieselbe besucht wurde. Da es an Lehrern fehlte, um alle Kinder ferner Unterthanen zu unterweifen, so suchte der Kaiser dadurch zu helfen, da er den Geistlichen befahl. Schule zu halten und die Kinder ihrer Gemeinden wenigstens im Christentum zu unterrichten. Fr diejenigen Priester, welche nicht genug gelernt hatten, um eine Predigt halten zu knnen, lie er gute Predigten abschreiben, die dem Volke vorgelesen werden sollten. Zur Verbesserung des Kirchen-gesanges lie der Kaiser Snger und Orgeln aus Italien kommen. e. Seine Sorge fr den Wohlstand. Der groe Kaiser erkannte die Notwendigkeit, den Handel des Volkes zu frdern. In den verschiedenen Teilen seines Reiches waren verschiedene Mae und Gewichte im Gebrauch. Da dies aber fr die Handelsleute sehr lstig und zeitraubend war, so wurde durch ein Gesetz berall im Franken reiche gleiches Ma und Gewicht eingefhrt. Auch durch Anlegung von Straen, Kanlen und Brcken belebte und untersttzte Karl den Handel. Eine groe Handelsstrae fhrte z. B. vom Main zur Donau und weiter die Donau abwrts nach dem Morgenlande. Der

7. Bilder aus der Geschichte für evangelische Volksschulen - S. 33

1895 - Elberfeld : Wülfing
33 dann aus einem schwbischen Geschlechte gewhlt. Jede dieser kaiser-lichen Familien hatte etwas lnger als ein Jahrhundert regiert. Nachdem Rudolf von Habsburg gestorben war, wurden eine Zeitlang die deutschen Kaiser aus verschiedenen Familien gewhlt. Dies hatte nachteilige Folgen fr das Reich. Die Fürsten suchten nicht immer den Tchtigsten auf den Thron zu erheben. Ein schwacher Kaiser war ihnen manchmal lieber, als ein starker. Denn unter einem kraftlosen Kaiser konnten sie ihre eigene Macht ausdehnen und befestigen. Je unabhngiger aber die Fürsten wurden, desto mehr ging die Einheit und damit die Macht des Reiches verloren. Wiederholt entstand auch dadurch groe Unordnung im Reiche, da die Fürsten bei den Kaiser-whlen sich nicht einigen konnten. Zuweilen wurden dann mehrere Kaiser gewhlt, und diese zogen mit ihren Anhngern gegeneinander ins Feld. 2. Sie Doppetraafif. Ein solcher Fall trat 23 Jahre nach dem Tode des Kaisers Rudolf von Habsburg ein. Whrend ein Teil der deutschen Fürsten Friedrich den Schnen von sterreich, einen Enkel Rudolfs, zum Kaiser whlte, entschied sich der andere Teil fr den Herzog Ludwig von Bayern. Acht Jahre lang kmpften die beiden Kaiser um die Alleinherrschaft. Endlich siegte Ludwig in einer groen Schlacht und t nahm Friedrich gefangen. 3. jptietfridis Treue. Ludwig hielt seinen Gefangenen in sicherer Haft, aber Friedrichs : Anhnger setzten den Krieg gegen ihn fort. Der Papst, welcher sich i in die deutschen Angelegenheiten mischte, stand auf Friedrichs Seite und ; belegte Ludwig mit dem Banne. Da beschlo Ludwig, sich mit Friedrich > auszushnen. Er lie sich von Friedrich versprechen, da er der ' Kaiserkrone entsagen und seine Anhnger zum Frieden bewegen wolle; i dann gab er ihn frei. Weil aber Friedrich weder seine Brder noch i den Papst zum Nachgeben bringen konnte, so stellte er sich freiwillig ' wieder zur Haft. Ludwig wurde dadurch so gerhrt, da er ihn nicht -j als Gefangenen, sondern als seinen besten Freund aufnahm und von i da an mit ihm gemeinsam regierte. Sie sollen sogar als gute Freunde a an einem Tische gegessen und auf einem Lager geruht haben. 11. Das Ritterwesen. 1. Die infffehung dies Mierwesens. a. Das Lehnswesen. Seit alter Zeit hatten die deutschen fi Könige und Kaiser ihren treuen Dienern, besonders wenn sie ihnen im R. Kriege tapfer geholfen hatten, hufig ein Stck Land berlassen. Ein 3

8. Abth. 1 - S. 199

1818 - Elberfeld : Büschler
Allgemeine Anmerkungen. 199 Zeit gleichfalls unter die Herrschaft der Fürsten gestellt wurden? Es ist ein treffendes Wort, daß feit dem dreißiaiähriqen Kriege, ja schon seit dem Ende des Mittelalters, die Zeit der freien Städte und Genossenschaften vergangen, und die der fürst- lichen Gewalt und der Soldaten gekommen war. Auch die Herrlichkeit des Adels war ver- schwunden. Seit er nicht mehr den eigentlichen Kriegerftand bildete und durch ritterliche Waffen- tüchtrgkcir der Nation voran leuch tote; seit die Fürsten mit gemietheten Söldnern seinen kühnen Freiheits- trotz leicht niederschlugen, und Weichlichkeit, Zier- lichkeit, fremde Sitten an die Stelle der alten Tüchtigkeit traten, da ging die rechte Bedeutung des Adels verloren, wie ihn Deutschland qeivollt hatte. Er wurde dienstbar, n»d fand bald Freude an dem Eitlen und Kleinen ; denn das Einfache und Grosse ist grur im Gefolge der Frei- heit. Mit Flitter« mancher Art, mit Rang und Titeln und Ehrenzeichen und der Lafelfähigkeit bei Hofe, »purde die Dienstbarkeit überdeckt. Wie die Fürsten sich vom Volke geschieden hatten, schied^ sich auch der Adel von demselben/! und nun j erst trat der Stolz, auf die .Vorzüge der Geburt ein. Die Fürsten qhe.p., um in der Zeit des llebergan- ges, da die Dienstbarkeit des Adels noch nicht überall entschieden war, ihn desto williger zu der- selben zu machen, räumten ihm wesentliche Vor- züge vor dem dritten Stande ein, .welche später- hin, vor dem Fortschritte der Zeiten, nicht mehr bestehen konnten: ..Freiheit von Stagtslasten, aus- schließendes Recht auf die höchsten Stellen und fast alleinige Landstandschaft. Das letztere Vorrecht war fast das drückendste für das Volk. Denn der Adel, in den steigenden Luxus der Höfe hineinge- zoqen, durch iltmttt- und Ehrenstellen geblendet,» und durch seine Privilegien gesichert, bewilligte auf den Landtagen dem Fürsten gern seine Federun- gen, und walzte die Last der Abgaben auf Bürger und Bauern. Auf diese Werse entstand Trenuung

9. Abth. 1 - S. 212

1818 - Elberfeld : Büschler
212 Vii. Ztr. vom westph. Fried, bis jetzt, 1648-'1817. 41. Die französischen Reunionen. Die geängsteten Länder fingen wiederum an, frei aufzuathmeu, nachdem der Friede mit seinen Segnungen zurückgekehrt war und die französische Habsucht befriedigt schien. Aber auch im Frieden verstand sie es, ihren Raub ;u verfolgen. Ein Parlamentsrath von Metz, Roland de Ravanlx, legte dem Könige einen Plan vor, wie er am Oderrhein seine Herrschaft noch viel weiter aus- dehnen könne, wenn er die in dem westphälischen Friedensschlüsse gebrauchten Worte nur recht aus- zulegen verstehe: „Das Elsaß und die andern Landschaften seyen ihm mit allen ihrende- pendenzen abgetreten." Es dürfe nur nachge- sucht werderi, welche Landstriche und Oerter j e- mahls, sey es auch vor langer Zeit, dazu ge- hört haben, und es werde sich noch gar vieles finden, was unter diesein Namen besetzt werden könne. — Der Vorschlag gefiel, maii dachte ihm weiter nach, und um der Sache den Anschein Rechtens zu geben- wurden lbfjo vier Gerichts- höfe , unter de»n Namen der Reunions oder V e re i n l g u n g s k a m m e r n, zu Metz, Dornick, Breisach und Besannen eingesetzt; sie sollten un- tersuchen, was dem Könige, permöge dcö oben erwähnten Ausdruckes, noch an Land und Leuren gebühre. Es ist leicht vorguszusehen, daß diese Richter nicht weniges auffanden. Die nichtigsten Grunde wurden hervorgesucht, uin etwas zu erha- schen, wozu man Lust hegte. Das Kloster Weis, senburg z. B., obgleich es außer dem Elsaß lag, wurde doch, als dazu gehörig, dem Könige zugesprochen, weil es voii dem Könige Dago- bert, (vor mehr als 1000 Zähren) gestiftet sey; und das so erworbene Weissenburg mußte wieder den Namen dazu hergeben, um Germers he im zu erhalten, denn das habe ehemals zu Werssen- burg gehört. — Auf solchem Wege gelangten die vier Gerichte zu ihren Rechtsansprüchen auf ganz

10. Abth. 1 - S. 443

1818 - Elberfeld : Büschler
Beschluß. 445 fast alleinigen Landstandschaft hat er verwirkt, weil er es meistens eigennützig verwaltete ; so bleibt ihm nur übrig, sich wieder eng an das Leben des Volkes anzuschließen, und im rechten'sinne sei- nen Adel durch den edelsten Gebrauch seiner Glücks- güter, zur Ausbildung des Trefflichsten in der menschlichen Natur, zu bewahren. Dann wird sich auch die angemessene Stelle in der Verfassung der Reiche für ihn finden. Auch die Städte wollen in dem allgemeinen Streben nicht Zurückbleiben. Sie wünschen das Recht sich selbst zu verwalten, ihre Vorsteher selbst aus den Würdigsten der Bürger zu Wahlen, damit jn diesen sich wieder die Theilnahme an dem öf- fentlichen Wohle kräftig rege, und die tedte Gleich- gültigkeit aufhöre, welcher es kein Unterschied ist, ob sie in den Mauern ihrer Väter oder in frem- den dem täglichen Gewinne nachgehe. Viele Re- gierungen haben es auch schon erkannt, daß eine Verfassung ohne solche lebendige Theilnahme des Einzelnen an dem Einzelnen nicht gedeihen könne. Schwerer ist die Erweckung der Theilnahme Und der Einsicht über die Zwecke des Staates im Land manne, der gleichfalls feine Vertreter in die Versammlungen der Stände schicken soll. Sei- ne Vereinigung mit andern zu einer Gesammtheit ist nicht so sichtbar geknüpft als die des Städters. Aber dafür sind seine Forderungen, die er an die Verwaltung des Staates zu machen hat, auch de- sto einfacher, die Gesetze seiner Lebensordnung, für die er den Schutz der öffentlichen Gesetze for- dert, desto bestimmter. Wenn ihm die Fragen über die gemeinsamen Anordnungen auf die rechte Weise vorgelegt werden, er wird sie mit klarer Einsicht beantworten; denn der tägliche Umgang mit der Natur, die in großen, lichten Zügen ih- re Lehren schreibt, entwickelt in ihm die einfache Klarheit des Verstandes. Ferner haben sogar die großen öffentli- chen Lehranstalten, welche früher einen ganz abgesonderten Kre^s -inrahmen, ihre Blick? auf
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