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1. Hilfsbuch für den Geschichtsunterricht in höheren Töchterschulen - S. 63

1880 - Essen : Bädeker
Das Mittelalter bis zum Erlöschen der Hohenstaufen. 63 aber kein Unberechtigter sich einschleiche, wurden die Wappen als sinnbildliche Andeutung der Namen und Geschlechter eingeführt. — Der Waffendienst und die Rittersitte erforderten lange und sorgfältige Vorübung, weshalb der junge Adelige zuerst als Edelknabe und später, zwischen seinem 15.—18. Jahre, als Knappe einem angesehenen Ritter treu dienen und ihn zum Turnier und in den Kamps begleiten mußte. Hatte er nach einer meist siebenjährigen Lehrzeit Proben seiner Waffentüchtigkeit und seines makellosen Lebens abgelegt, so leistete er unter großen Feierlichkeiten die Rittergelübde und erhielt dann durch den Ritterschlag die Ritterwürde. Der Dienst und Schutz der Frauen gehörte zu den heiligsten Pflichten des Ritters. Unter den edeln Fürstinnen dieser Zeit ragt besonders die heilige Elisabeth hervor, die Gemahlin des Landgrafen Ludwig Iv. von Thüringen. In aufopfernder Selbstverleugnung widmete sie ihr Leben der Pflege von Aussätzigen und ertrug nach dem Tode ihres Gemahls ihr hartes Schicksal in Demut und Geduld. Das Städtewesen. Die deutschen Städte, deren Zahl unter den Hohenstaufen sehr ansehnlich vermehrt wurde, zerfielen in Reichsstädte, die unmittelbar unter dem Kaiser standen, und in Landstädte, welche einem Landesfürsten oder einem geistlichen Herrn Unterthan waren. Mit der Zeit erhielten die Stadtgemeinden gewisse Hoheitsrechte, wie städtische Gerichtsbarkeit und Markt- und Stapelrecht. Die Einwohner der freien Reichsstädte bestanden aus den Patriziern, aus denen allein die Beamten gewählt wurden, und die also das Stadtregiment führten, und aus zinspflichtigen Gewerbs- und Ackerleuten, die keinen Anteil an den bürgerlichen Rechten besaßen. Doch thaten sich die Handwerker bald in Zünften zusammen und erkämpften in den meisten Städten Anteil am Stadtregiment. Die Zünfte zogen unter der Leitung ihrer Zunftmeister ins Feld und schützten das Gemeinwesen nach außen, sodaß bald auf ihnen die Kraft des Städtewesens. beruhte. Mit dem Wohlstände kehrte auch gesellige Heiterkeit und Lebenslust in die Mauern der Städte ein. (Zunft-tänze, Maispiele, Schützenfeste.) Die Kunst» Durch die Begeisterung des Rittersinnes erwachte der Minnesang; die lyrische Dichtung der Deutschen zeichnete sich vor den provencalischen Troubadours durch eine reinere und tiefere Auffassung der Minne aus (Walter von der Vogelweide). Im Epos wurden jedoch vorzüglich ausländische und zum Teil auch antike Stoffe besungen: Karl der Große und Roland nach französischen Vorbildern, König Artus mit seiner Tafelrunde nach britischen Sagen, an welche sich die tief-sinnige Legende vom „heiligen Gral" knüpfte; außerdem die Alexandersage vom Geistlichen Lamprecht und der Trojanerkrieg von Heinrich von Velde k. Am berühmtesten wurden

2. Hilfsbuch für den Geschichtsunterricht in höheren Töchterschulen - S. 59

1880 - Essen : Bädeker
Das Mittelalter bis zum Erlöschen der Hohenstaufen. 59 kaiserliche Ansehen wieder herzustellen. Es hatten sich nämlich im Laufe der Zeit viele lombardische Städte, vor allen Mailand, von ihren geistlichen und weltlichen Herren freigemacht und wollten diese Unabhängigkeit auch dem Kaiser gegenüber ertrotzen. — Auf seinem ersten Zuge erhielt Friedrich in Rom die Kaiserkrone, auf dem zweiten demütigte er Mailand und hielt einen glänzenden Reichstag auf der roncalischen Ebene bei Piacenza ab, auf welchem er seine Hoheitsrechte über Italien noch einmal steststellen ließ. Doch das widerspenstige Mailand nötigte ihn zu einem dritten Zuge, auf welchem er die Stadt zerstörte. — Bald aber riefen ihn neue Unruhen zu einem vierten Zuge nach Italien. Mailand hatte sich wieder aus den Trümmern erhoben und mit den übrigen kaiserfeindlichen Städten den lombardischen Städtebund gegründet, auf dessen Seite auch Papst Alexander Iii. stand, dem zu ehren eine neu angelegte Trutzfestung Alessandria benannt wurde. Friedrich rückte bis Rom vor, aber die Pest ergriff sein Heer, und mit dem geringen Reste eilte der Kaiser nach Deutschland zurück, wobei er nur durch die Treue und Hingebung des Ritters Hermann von Siebeneichen der Gefangenschaft entging. — Da Friedrich durch die deutschen Angelegenheiten vielfach beschäftigt wurde, so konnte er lange Zeit nicht an die Wiederherstellung seines Ansehens in Italien denken. Als er endlich hier wieder erschien, erlitt er, weil Heinrich der Löwe ihm treulos die Heerfolge versagte, eine schwere Niederlage bei Legnano (1176). Er schloß nun mit dem Papste und den Städten einen ihm nicht ungünstigen Frieden und kehrte nach Deutschland zurück, um Heinrich den Löwen zu züchtigen, der unterdes seine Herrschaft über die slawischen Stämme in Mecklenburg und Pommern ausgedehnt hatte. Friedrich sprach die Reichsacht über ihn aus und verlieh das Herzogtum Baiern dem ihm treu ergebenen Otto von Wittelsbach, dessen Geschlecht noch heute dort regiert, Sachsen aber wurde zerstückelt, den Hauptteil (Westfalen) erhielt der Erzbischof von Köln, den Teil an der Elbe Albrechts des Bären Sohn Bernhard als Herzogtum Sachsen mit der Hauptstadt Wittenberg. Heinrich der Löwe, welcher drei Jahre in England in der Verbannung lebte, erhielt nach seiner Rückkehr seine Erbländer Braunschweig und Lüneburg zurück. — Nachdem Kaiser Friedrich alle seine Feinde bezwungen, hielt er zu ehren seiner Söhne, welche in die Ritterschaft aufgenommen werden sollten, ein prachtvolles Fest in Mainz, von dessen Glanz und Herrlichkeit die Dichter noch lange zu erzählen wußten, und unternahm dann den dritten Kreuzzug, auf welchem er feine Heldenlaufbahn beendete.

3. Hilfsbuch für den Geschichtsunterricht in höheren Töchterschulen - S. 64

1880 - Essen : Bädeker
64 Das Mittelalter bis zur Reformation. der^ schwärmerische Wolfram von Eschen Lach durch den „Parzival" und der weltmännische Gottfried von Straßburg durch „Tristan und Jsolt". In diesem Zeitalter wurden indessen zugleich auch die unter dem Volke schon längst verschollenen nationalen Sagen verschiedener Stämme aus den Zeiten der Völkerwanderung zu einem großen Epos, dem „Nibelungenlied", zusammengeschmolzen, welchem „Kudrun" würdig zur Seite steht. Dritte Periode. Bis zur Reformation 1517. §. 60. Das Interregnum. — gtuboff von Kaösöurg. Nach dem Tode Friedrichs Ii. trat in Deutschland vollständige Anarchie ein. Recht und Gesetze wurden mißachtet, und nur der Starke konnte seinen Willen durchsetzen (Faustrecht). — Der Ritterstand entartete immer mehr, aus den Kämpfern Christi wurden Raubritter und Wegelagerer. Jeder suchte sich mit Gewalt aus Kosten des andern zu bereichern. Der Erzbischof von Köln suchte der allgemeinen Rechtlosigkeit in Westfalen durch Einführung einer geheimen Justiz, das sogenannte Femgericht, entgegenzuarbeiten, und die Städte, deren Handelszüge auf Straßen und Flüssen überfallen und ausgeraubt wurden, thaten sich in Bündnissen zusammen, um sich gegenseitig gegen die adeligen Räuber zu schützen. Das größte von diesen Städtebündnissen war die Hansa, welche allmählich achtzig Städte umfaßte, deren Haupt Lübeck war. Ihr mächtiger Einfluß erstreckte sich auch auf die nordischen Königreiche Dänemark, Schweden und Norwegen. Ebenso entstand unter der Leitung von Mainz und Worms der rheinische Städtebund. In dieser Zeit allgemeiner Verwirrung strebten zwei fremde Fürsten nach der deutschen Kaiserkrone: der englische Prinz Richard von Eornwallis und der König Alfons von Castilien, jeder von einer Fürstenpartei unterstützt. Aber keiner von Leiden brachte es zu einigem Ansehen und Einflüsse. Diese Zustände hatten viele Fürsten benutzt, um sich landesherrliche Rechte anzueignen. Um nun das Erworbene nicht wieder einzubüßen, wählten die großen Fürsten, welche später Kurfürsten 1273 hießen, den Grafen Rudolf von Habsburg, weil er ihnen nicht brs mächtig genug dünkte, um die Fürstengewalt zu beschranken, 1291. und doch kräftig genug, um der Anarchie zu steuern und geordnete Zustände im Reiche wieder herzustellen. Er zeichnete sich durch aufrichtige Frömmigkeit, bürgerliche Einfachheit und strenge Rechtschaffenheit aus, besaß aber nur mäßige Stammgüter in der Schweiz und im Elsaß. Er führte siegreiche Kämpfe gegen den

4. Hilfsbuch für den Geschichtsunterricht in höheren Töchterschulen - S. 67

1880 - Essen : Bädeker
Das Mittelalter bis zur Reformation. 67 bad), förderte Ackerbau und Gewerbefleiß. In Prag errichtete er die erste deutsche Universität (1348). Bei der um diese Zeit im Reiche wütenden Pest, der „schwarze Tod" genannt, rief Karl den Papst an, dem Unwesen der „Geißelbrüder" ein Ende zu machen, und trat auch den Verfolgungen der Juden, welche man der Brunnenvergiftung beschuldigte, entgegen. Durch Heirat und Verträge erweiterte Karl seine Hausmacht, indem er Schlesien und die Lausitz erwarb. Auch die Mark Brandenburg brachte er an das luxemburgische Haus. — Von ihm rührt das unter dem Namen der „goldenen Bulle" bekannte Reichsgruudgesetz her (1356), durch welches die Ordnung bei der Kaiserwahl festgestellt wurde. Die sieben Kurfürsten waren drei geistliche, nämlich die Erzbischöfe von Mainz, Trier und Köln, und vier weltliche: der König von Böhmen, der Pfalzgraf am Rhein, der Herzog von Sachsen und der Markgraf von Brandenburg. Den Kurfürsten wurden große Vorrechte eingeräumt, und darum suchten die anderen Fürsten ihre Macht dadurch zu erweitern, daß sie freie Reichsstädte, die in ihren Gebieten lagen, zu unterthänigen Landstädten herabzudrücken strebten; deshalb suchten sich die Reichsstädte, sowie auch der Adel, durch Verbindungen zu stärken. — Unter Karl Iv. verlor in Italien die kaiserliche Macht alles Ansehen, obgleich er nach Rom zog und die Kaiser-krönung empfing. Dort hatte ein Manu aus dem Volke, Cola Rienzi, vorübergehend als „Tribun" die Macht au sich geriffelt, fiel aber bald wegen seines Übermuts als Opfer der Volkswut.-Es folgte Karls ältester Sohu Wenzel, an Geist und 1378 Willen schwach und den schwierigen Verhältnissen durchaus nicht 6is gewachsen. Er ließ sich von seinem Jähzorn zu Gewaltthäter: ^00. und Grausamkeiten hinreißen (Johann Nepomuk) und war dem Trünke ergeben. Das Fehdewesen blühte wieder aus, und die Anarchie war so arg, daß die Städte in Schwaben und Franken zur Abwehr des Raubadels den schwäbischen Städtebund schlossen, dessen erbittertster Gegner Eberhard der ©reiner von Würtemberg war. So entstand ein großer Städtekrieg, in welchem die Städte zuerst bei Reutlingen siegten, dann aber bei Dösfingen entschieden geschlagen wurden. Desto siegreicher kämpften um diese Zeit die Schweizer Eid geirossen gegen Herzog Leopold von Österreich in der Schlacht bei Sempach (S. 65). — Wenzels Ansehen im Reiche sank uuter diesen Händeln, bei denen er sich ganz unthätig zeigte. Darum erfolgte seine Absetzung, „weil er der Kirche nicht zum Frieden geholfen, die Rechte des Reiches vergeudet, den Landfrieden nicht gehandhabt und in Böhmen grausam und tyrannisch regiert habe". — Der erste Punkt dieser Beschuldigungen bezog sich auf die in der Kirche ausgebrochene Spaltung (Schisma); die Römer drangen nämlich darauf, daß der Papst seinen Sitz

5. Hilfsbuch für den Geschichtsunterricht in höheren Töchterschulen - S. 69

1880 - Essen : Bädeker
Das Mittelalter bis zur Reformation. 69 §, 65. Albrecht Ii. und Kriedrich Iii. Mit Sigismund erlosch das luxemburgische Haus und die Fürsten wählten seinen Schwiegersohn Albrecht Ii. von Österreich. 1437 Von nun an blieb die deutsche Kaiserkrone bei dem österrei chisch-h ab sbur gischen Hause. Seine Regierung war die kürzeste, und es folgt nun die längste, aber auch schwächste unter Friedrich Iii. Unter seiner unthätigen Regierung wählten 1440 sich die Ungarn und Böhmen eigene Könige, und die' Türken, welche 1453 Konstantinopel eroberten, verheerten selbst die kaiser- "Pölich en Stammlande ungestraft. Die Landesfürsten machten sich immer unabhängiger und übten das Fehdewesen ungescheut aus; (der schwäbische Bund gegen den brandenburgischen Markgrafen Albrecht von Baireuth, der Bruderkrieg in Sachsen und der damit in Verbindung stehende Prinzenraub durch den Ritter Kunz von Kaufuugen, die Pfälzerfehde). — Während so das kaiserliche Ansehen immer tiefer sank, wurde die Habsburgische Hausmacht durch die Erwerbung der reichen, blühenden Niederlande vergrößert. Diese Provinzen bildeten einen Teil des Herzogtums Burgund. Herzog Karl der Kühne, ein Mann von Tapferkeit und Kriegsmut, aber auch von Herrschbegierde und Leidenschaftlichkeit, strebte nach Erweiterung seines Herzogtums und geriet dadurch mit deu Schweizern in Krieg, die 'sein kriegsgeübtes Heer bei Granson und Murten furchtbar schlugen, und zum dritten Male erlitt er eine blutige Niederlage bei Naney, wo er selbst fiel (1477). Die Erbin aller dieser Länder war nun Karls des Kühnen einzige Tochter, Maria von Burgund, welche sich mit Friedrichs Iii. Sohne, dem ritterlichen Maximilian, vermählte, wodurch die reichen Niederlande an Österreich kamen, während das eigentliche Burgund der französische König an sich riß. §. 66. Hngtand und Arankreich. Nachdem Egbert die sieben angelsächsischen Königreiche zu einem Ganzen vereinigt hatte (827) (S. 46), begannen die Normannen auch Euglaud unter dem Namen Dänen heimzusuchen ; aber Alfred der Große (900) besiegte sie und gab seinem Lande Freiheit und Ordnung. — Dann aber geriet England durch Kanut den Großen unter dänische Herrschaft, welche aber keinen langen Bestand hatte, denn schon Kaimts Sohne mußten der angelsächsischen Herrscherfamilie wieder weichen. Eduard der Bekenner, der letzte angelsächsische König, bestimmte die Nachfolge dem Herzog Wilhelm von der Normandie. Dort hatten sich die Normannen schon unter Rollo oder Kobert (S. 52) festgesetzt, aber das germanische Element war ganz in dem romanischen untergegangen, und aus den germanischen Normannen waren Franzosen in Sitte und Sprache geworden. Darum sträubte

6. Lesebuch für gewerbliche Fortbildungsschulen - S. 411

1912 - Essen Berlin : Bachmann Baedeker
Das neue bürgerliche Recht. 411 aber auch damit wurde nicht dauernd Abhülfe geschaffen. Endlich nahm man ein fremdes Recht, das römische, zum Ersätze des hei- mischen an. Warum das römische Recht? — Die Römer hatten es wie kein anderes Volk verstanden, mit Hülfe von klugen Gesetzgebern und geistvollen Rechtsgelehrten ein planmäßig durchdachtes und besonders für die Geschäfte des bürgerlichen Verkehrs praktisches Recht auszugestalten. Dieses Recht, welches in dem weiten Ge- biete des römischen Weltreiches galt, hatte der Kaiser Justinian I. (527—565) in einem bürgerlichen Rechtsbuch aufzeichnen lassen. Die damaligen Rechtsschulen, namentlich die berühmten italienischen, legten nun dieses Buch ihrem Unterrichte zu Grunde, und auch die zahlreichen Deutschen, die in Italien die Rechtswissenschaft studierten, wurden im römischen Rechte unterwiesen und suchten es dann in der Heimat als Amtsleute, Sachwalter und Richter anzuwenden. Allmählich wurde es auch an den deutschen Hochschulen gelehrt. Dazu kam die im Mittelalter herrschende Anschauung, daß das „heilige römische Reich deutscher Nation“ eine Fortsetzung des römischen Reiches, der deutsche Kaiser also Nachfolger des römischen sei, und so gewöhnte man sich daran, auch das Rechtsbuch Justinians, obwohl es in lateinischer und griechischer Sprache verfaßt war, als deutsches Reichsrecht zu betrachten, und im 15. Jahrhundert begann das römische Recht an den deutschen Gerichten die Oberhand zu gewinnen. Wohl machte sich noch lange das Widerstreben weiter Volkskreise gegen die Neuerung bemerkbar; aber da Fürsten, Ge- lehrte und Staatsmänner das römische Recht schirmten, so war seine Aufnahme um die Mitte des 16. Jahrhunderts vollendete Tat- sache. Nun hatte man ein „gemeines“ (d. h. gemeinsames), aber dennoch weder ein einheitliches noch ein gewisses Recht. Kein einheitliches Recht; denn das besondere Recht der einzelnen Gebiete ging dem gemeinen vor, und nach dem Spruche „Landrecht bricht Reichsrecht“ konnte jeder Landesherr für sein Land, jede Stadt für ihr Weichbild besondere Gesetze geben. Kein gewisses Recht; denn die fremden Vorschriften paßten nicht immer für das deutsche Leben; die Streitfragen über Auslegung und Anwendung des fremdsprachigen Rechtsbuches mehrten sich deshalb, und die Prozesse wurden oft viele Jahre lang verschleppt. 2. In Preußen wurden zur Zeit der letzten Kurfürsten und unter den beiden ersten Königen mehrere ziemlich erfolglose Anläufe zur Abfassung eines Gesetzbuches gemacht; erst eine im Jahre 1780 eingesetzte Kommission brachte das Werk zu stände, und im Jahre 17y4 trat das „Allgemeine Landrecht“ in Kraft. Dieses Gesetz- buch bedeutete einen großen Fortschritt, da es durch vielfache Annähe- rung an volkstümliche Rechtsanschauungen und durch Beobachtung des praktischen Lebens das gemeine Recht in deutschem und modernem Sinne weiterbildete. Indessen wurde es nicht in allen Gebieten eingeführt, die Preußen seitdem erwarb. In den Ländern links vom Rhein und in Baden erlangte während der Napoleonischen Fremdherrschaft das französische „Bürgerliche Gesetzbuch“ Geltung,

7. Lehr- und Lesebuch oder die Vaterlands- und Weltkunde - S. 6

1863 - Essen : Bädeker
6 Urtheilsspruch nach den bestehenden Gesetzen zu beenden haben. Diese Personen heißen Richter. Ein oder mehrere Richter, Gericht- schreiber und noch andere Beamte bilden ein Gericht. Die Gerichte befinden sich gewöhnlich in den bedeutendsten Städten des Kreises und heißen Friedens- oder Kreisgerichte. Diejenigen Gemeinden, welche zu demselben Gerichte gehören, bilden einen Gerichtsbezirk. — Wie in der Gemeinde der Polizeidiener, so wachen in den Kreisen die Gens- darmes (spr. Schangdarme) über die Besolgung der bestehenden Po- lizeigesetz c und zeigen die Uebertreter derselben dem Gerichte zur Be- strafung an. Diese Strafen sind entweder Geld- oder Gefängniß- strafen. Oft hören wir, daß Diebe, Betrüger und andere böse Menschen in das Gefängniß gesetzt worden sind. Wer aber immer thut, was recht ist, der braucht sich nicht zu fürchten, vor Gericht gebracht und — gar in das Gefängniß gesetzt zu werden. — Wie die bürgerlichen Gemeinden zu Kreisen vereinigt sind, so bilden die evangelisch-kirchlichen Gemeinden größere Kirchenkreise, welche Synodalkreise oder auch Kreissynoden genannt werden. Jeder Kreissynode ist ein Pfarrer aus einer Gemeinde des Kreises als Superintendent vorgesetzt. Dieser berichtet über die kirchlichen Angelegenheiten der Gemeinden seines Synodalkreises (Synodal- verbandes) an die vorgesetzte kirchliche Behörde, theilt deren Verordnungen den Pfarrern mit und wacht über die Befolgung derselben. — Die Schulen in den Kreisen sind zu einem oder Mehreren Schulpflegekreisen vereinigt. Jedem Schulpflegekreise ist ein Schulpfleger (Schulinspektor) vorgesetzt. In welchem Kreise liegt unsere Gemeinde? — Wie heisst die Kreisstadt? — Wie der Herr Landrath? — Wie viele Gemeinden gehören zu unserm Kreise? — Wie liegt die Kreisstadt von unserm Wohnorte? — Welche Ge- meinden des Kreises liegen von uns östlich? — Welche südlich? — West- lich? — Nördlich? — Südöstlich? — Südwestlich? — Nordwestlich? — Nordöstlich? — Giebt es Flüsse in unserm Kreise? — Wie heissen sie? — Nach welcher Himmelsgegend Hiessen sie? — Wohin befindet sich also ihre Quelle? — Ihre Mündung? — Giebt es Gebirge im Kreise? — Wie heissen sie? — Befinden sich im Kreise auch Eisenbahnen? — Wie heissen sie? — Welche Städte des Kreises verbinden sie mit einander? — Zu welchem Gerichtsbe- zirk gehört unsere bürgerliche Gemeinde? — Zu welchem Synodalkreis ge- hört unsere kirchliche Gemeinde? — Wie heisst unser Herr Superintendent? — Wie unser Herr Schulpfleger (Schulinspectpr)? — Zeichnet jetzt den Kreis auf die Schiefertafeln! 4. Die Bezirke. Wenn wir nach irgend einer Himmelsgegend über die Grenze un- seres Kreises hinausgehen, so ist da noch immer kein Ende zu sehen; denn die Erde ist sehr groß. Wir kommen dann abermals in eine neue Gemeinde, welche wieder zu einem andern Kreise gehört. Wie nämlich eine Gemeinde an die andere grenzt, so grenzt auch ein Kreis an den andern. Mehrere Kreise zusammen aber bilden wieder ein größeres

8. Lehr- und Lesebuch oder die Vaterlands- und Weltkunde - S. 208

1863 - Essen : Bädeker
208 ihn, von einigen seiner Gesellen unterstützt, an den nächsten Baum auf. Das blutige Mordgewehr aber wurde neben den Leichnam des Getödteten gelegt oder in die Erde gesteckt, zum Zeichen, daß er nicht unter die Hände eines gemeinen Mörders, sondern, von der heiligen Fehme verurtheilt, durch die Hand eines Wissenden gefallen sei. Die Sitzungen der heiligen Fehme wurden aber nicht immer heim- lich, sie wurden auch öffentlich gehalten, doch immer erschienen die Wissenden vermummt. Um Mitternacht versammelten sie sich auf dem Kirchhofe des Ortes, wo sie gesonnen waren, Gericht zu halten. Mit Anbruch des Tages verkündigte dann das Läuten aller Glocken den erschrockenen Einwohnern die Ankunft ihrer furchtbaren Gäste. Alles, Groß und Klein, mußte sich hinaus ins freie Feld begeben und sich in einem großen Kreis niederlassen. Der Freigraf saß mit seinen Schöppen in der Mitte, und vor ihm lagen Stricke und ein Dolch. Befand sich nun jemand im Kreise, der im Rufe eines Mordes oder Diebstahls, oder eines andern von den schon genannten Verbrechen stand; so trat ein Schöppe zu ihm hin und sagte ihm ins Ohr: Freund, es ist anderswo eben so gut Brod essen, wie hier. Das hieß: Hast du kein gutes Gewissen, so stehe auf und gehe, so lange es noch Zeit ist. Der Mensch konnte nun, wenn er sich schuldig fühlte, ungehindert in die weite Welt gehen, aber sein Vermögen mußte zurückbleiben. Berührte der Schöppe einen zum dritten Male mit seinem Stabe, so war dies ein Zeichen, daß er des Verbrechens nicht nur verdächtig, sondern ganz überwiesen sei. Er wurde dann gebunden und ohne weitere Umstände an den nächsten Baum aufgeknüpft. So empfing nun freilich gar mancher Bösewicht, der durch Bestechung oder durch die Verwendung seiner Freunde den Händen der Gerech- tigkeit entgangen zu sein glaubte, durch das unbestechliche heimliche Gericht doch den verdienten Lohn; es ist aber leicht einzusehen, wie viele schuldlose Menschen auch aus Feindschaft, Rache, Bosheit von gewissenlosen Feinden angegeben und ein Opfer ihrer Tücke wurden. Manche Unglückliche wurden kurzweg zum Tode verurtheilt, und erst nach- dem sie aufgeknüpft waren, nahm man sich Zeit, zu untersuchen, ob sie es verdient hatten. Allgemein wünschte man daher die Aufhebung dieser Gerichte; sie erhielten sich aber doch durch das ganze Mittelalter bis zu Anfang des sechszehnten Jahrhunderts. Im vierzehnten und fünfzehnten Jahrhunderte waren sie am furchtbarsten. 24. Johannes Huß und das Concil zu Kofinitz. Der Sieg, den das Papstthum über das Kaiserthum errungen hatte, war der Kirche nicht zum Segen geworden. Die Päpste, welche doch Statthalter Christi und Nachfolger Petri zu sein vorgaben, wurden immer hochmütiger, so daß sie sich mit einer dreifachen Krone schmückten, und mehrere von ihnen führten ungescheut ein ärgerliches Sündenleben. Die Bischöfe und Aebte waren Reichssürsten ge- worden, und dachten nur daraus rhr Ansehen und Gebiet zu ver-

9. Lehr- und Lesebuch oder die Vaterlands- und Weltkunde - S. 34

1853 - Essen : Bädeker
34 nützlichen Dingen unterrichtet werden: er ist unser Vaterland. Wie, sollten wir unser Vaterland durch die That nicht lieben!? — Jeder aber, der sein Vaterland liebt, besitzt Vaterlandsliebe oder mit einem fremden Worte: Patriotismus. Der preußische Staat ist ein Theil von Deutschland, und die Bewohner reden meistens die deutsche Sprache. Darum ist er ein deutscher Staat, und seine Bewohner sind Deutsche. Aus wie vielen Provinzen bestellt der preussische Staat?— Wie heissen sie? — In welcher Provinz wohnen wir? — Aber in welchem Regierungs- bezirk? — In welchem Kreise? — In welcher Gemeinde? — Wie liegen die übrigen Provinzen von unserer heimathlichen Provinz?— Welche gren- zen an unsere Provinz und welche nicht? — Gieb die Provinzen des öst- lichen — dann des westlichen Theiles an! — Gieb die Grösse und Ein- wohnerzahl des Staates an! — Wie heissen die bedeutendsten Gebirge des Staates? — Wo? — Wie heisst das höchste Gebirge? — Gebet jetzt an, was ihr vom Thier-, Pflanzen- und Mineralreich im Staate wisst! — An welche See grenzt der Staat? — Wo? — Welche Provinzen haben viele Landseen?—Wie heissen die Hauptflüsse des Staates?-—In welcher Rich- tung und durch welche Provinzen Hiessen sie? — Wie heissen die Haupt- stände der Bewohner des Staates? — Wofür sorgt der Nährstand? — Der Lehrstand? — Der Wehrstand? — Jeder soll jetzt angeben, zu welchem Stande sein Vater gehört? — Wie heisst unser König? — Wie heissen die höchsten Beamten für den ganzen Staat? — Für die Provinzen? — Für die Bezirke?— Für die Kreise?— Für die Gemeinden? — Warum ist jeder Staatsbürger verpflichtet, Staats - Steuern zu zahlen? — Welche Steuern kennt ihr? — Was heisst und wer besitzt Patriotismus? — In wel- chem Lande liegt der preussische Staat? — Welche Sprache reden die Be- wohner des Staates? — Was sind sie deswegen? — Zeichnet den Staat!— Beschreibet ihn nach der Reihenfolge vorstehender Fragen! — O. Die übrigen Staaten Deutschlands. 26. Das Kaiserreich Österreich. Außer dem preußischen Staate giebt es in Deutschland noch viele andere Staaten. Südlich von dem Osttheile des Königreichs Preußen, angrenzend an die Provinz Schlesien, beginnt das Kaiserreich Öster- reich. Es hat seinen Namen von dem E r z h e r z o g t h u m O st e r r ei ch, welches sich von der baierschen bis zur ungarischen Grenze auf beiden Ufern der Donau hinzieht. Das Kaiserthum selbst aber erstreckt sich nicht bloß über die in Deutschland liegenden Provinzen: über das Erzherzogthum Österreich — Böhmen — Mähren mit österreichisch Schlesien — Steiermark — Krain, Kärnthen und Triest oder das Königreich Jllyrien — und Tyrol, welche zusammen 3800 Quadratmeilen mit 12 Millionen Einwohnern ^ent- halten; sondern guch über mehrere außer Deutschland gelegene Länder, über die Lombardei-Venedig in Italien — über J

10. Lehr- und Lesebuch oder die Vaterlands- und Weltkunde - S. 82

1853 - Essen : Bädeker
82 des Senats der Stadt dient. Hier ist auch der berühmte Kaisersaal, wo der neugekrönte Kaiser, von Reichsgrafen bedient, speiste, während die Reichs-Erzbeamten ihre Dienste verrichteten. So ritt z. B. der Reichs-Erzmarschall (der Kurfürst von Sachsen) zu einem auf dem Platze vor dem Römer aufgeschütteten Haufen Hafer, füllte ein kleines silbernes Maaß und überreichte es dem Kaiser; worauf der übrige Hafer dem Volke preisgegeben wurde; der Erz kämm er er (Kurbrandenburg) schöpfte einen Becher mit Wasser zum Waschen von dem mitten auf dem Platze stehenden Springbrunnen; der Erztruchseß (Kurpfalz) ging nach der auf dem Markte erbauten Küche, wo ein ganzer Ochse ge- braten wurde, schnitt davon ein Stück ab und trug es auf die kaiser- liche Tafel, worauf der gebratene Ochse mit dem ganzen Gebäude dem Volke preisgegeben ward; der Erzschatzmeister (Kurbraunschweig) warf Krönungsmünzen unter das Volk, und der Erzschenk (Böhmen) verrichtete erst bei Tafel sein Amt, indem er dem Kaiser den ersten Trunk reichte. Dieser speiste allein, und während der Mahlzeit floß aus einem neu erbauten Springbrunnen für das Volk rother und weißer Wein. — Dieser Saal ist jetzt wieder aufs neue mit den Bildnissen der deutschen Kaiser geziert, sowie auch in einem anderen Gemache die sogenannte goldene Bulle, ein Grundgesetz über die Kaiser- wahl und die Rechte der Fürsten aufbewahrt wird. Diese Bulle stammt aus der Zeit Kaiser Karl Iv. (1356); nach ihr hatten 7 Fürsten, 3 geistliche und 4 weltliche, den Kaiser zu wählen oder zu küren, weshalb sie Churfürsten genannt wurden. Die 3 geistlichen waren: die Erzbischöfe von Mainz — von Trier — und von Köln; die 4 weltlichen: die Herzöge von Sachsen—die Pfalzgrafen am Rhein —die Markgrafen von Brandenburg und die Kö- nige von Böhmen. Daß Frankfurt die alte deutsche Kaiserstadt ist, soll auch dadurch ausgedrückt werden, daß auf der Mainbrücke ein Standbild Karls des Großen errichtet worden ist. Denn dieser Kaiser soll an dein Orte, wo er mit seinen Franken durch eine Furth des Maines zog, die Stadt gegründet, und den auf dem linken Ufer gelegenen Stadttheil Sachsenhaufen mit besiegten Sachsen bevölkert haben. 67. Frankfurt am Main. Die besten seiner Helden, Sie lagen in Sachsen todt; Da floh Carolus Magnus, Der Kaiser, in großer Noth. „Laßt eine Furth uns suchen Längs hin am schönen Main! O weh, da liegt ein Nebel, Der Feind ist hinterdrein!" Nun betete Kaiser Carol Auf Knieen an seinem Speer, Da theilte sich der Nebel, Eine Hirschin ging daher, Die führte ihre Jungen Hinüber zum andern Strand: So machte Gott den Franken Die rechte Furth bekannt. Hinüber zogen alle, Wie Israel durchs Meer; Die Sachsen aber fanden Im Nebel die Furth nicht mehr. Da schlug der Kaiser Carol Mit seinem Speer den Sand: „Die Stätte sei hinfüro Der Franken Furth genannt."
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