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V.
Die Darbringung Der Erstlingsfrüchte
Aus Mischnah Bikkurim, Abschn. Iii.
In welcher Weise brachte man die Erstlingsfrüchte nach Jerusalem hinauf? Die Bewohner der zu einem Kreise gehörenden Städte, versammelten sich (vor dem Wochenfeste) in der Kreisstadt, sie übernachteten auf dem Marktplatze und gingen nicht in die Häuser. Morgens in der Frühe rief der Führer ihnen zu: ,,Auf, lasst uns nach Zion in den Tempel unsers Gottes ziehen!“ Die in der Nähe (Jerusalems) Wohnenden brachten frische Feigen und Trauben, die Fernwohnenden getrocknete. Der mit vergoldeten Hörnern und einem Olivenkranze geschmückte Opferstier ging dem Zuge voran und unter Flötenspiel ging es bis in die Nähe Jerusalems. War man dort angelangt, so liess man die Ankunft in der Stadt melden, und man bekränzte die Körbe, die mit den Erstlingsfrüchten angefüllt waren. Die Vorsteher der Priesterschaft, die der Leviten und die Tempelverwalter gingen ihnen vor die Stadt entgegen, und, wenn sie in die Stadt eingezogen, erhoben sich ehrerbietig, die Handwerker mitten in der Arbeit vor ihnen und begrüssten sie mit den Worten: „Unsere Brüder, ihr Männer von N. N. ziehet ein zum Frieden!“ Unter Flötenton zogen sie nun
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— 21 —
handlung möglich, etwas zu retten.“ Da antwortete er ihm: „Stelle dich schwer krank; alle Welt wird kommen, nach dir zu fragen, und wenn dafür gesorgt ist, dass etwas ins Haus gelegt wird, was einen schlechten Geruch verbreitet, so wird bald das Gerücht über dich entstehen, du seiest gestorben. Natürlich dürfen nur deine Schüler, die ins Vertrauen gezogen sind, in das angebliche Sterbezimmer kommen und für deine Fortschaffung sorgen; kein Fremder darf sich dabei beteiligen, da die schwerere Last, die ein Toter als die, die ein Lebendiger verursacht, leicht den Betrug merken lässt. R. Elieser und R. Josua trugen nun den Sarg hinaus. Als sie an das Stadttor kamen, wollten die Wachtposten, um zu prüfen, ob nichts Verbotenes hinausgebracht werde, in den Sarg hineinstechen, aber die Träger sagten: „Wie möchtet ihr dies wagen,würden diefeinde doch sagen, die Juden selbst hätten auf ihren Rabbi gestochen“, und so wendeten sie es auch ab, dass man den Sarg schüttelte. Als R. Jochanan nun glücklich dem Sarge entstiegen und vor den Feldherrn gelangt war, begrüsste er ihn: „Friede mit dir, König! Friede mit dir, König!“ Vespasian aber entgegnete: „Du bist des Todes schuldig; einmal bin ich kein König, und du nennst mich König; und dann: b i n ich König, warum bist du bis heute noch nicht zu mir gekommen?“ Worauf jener: „Wenn du sagst, du seiest kein König, das ist wahr, aber du wirst König werden, sonst würde Jerusalem nicht in deine Hand fallen, denn bei uns geht die Tradition, dass Jerusalem nur von einem König wird erobert werden, und dass du fragst, warum ich bis jetzt nicht zu dir gekommen, wenn du der König bist, so antworte ich, weil es die Barjoni, die in unserer Stadt sind, nicht zugegeben haben.“ Darauf der Feldherr: „Wenn um ein Fass mit Honig sich eine Schlange gewunden hätte, würde man nicht, um die Schlange loszuwerden, das Fass zer-
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Xi.
R. Elieser Ben Hyrkanos
(90 n.)
Aus Aboth D’ R. Nathan«
2. Rezension, Kap. 13, Ed. Schechter
Man erzählt von R. Elieser, dass, als er Thora lernen wollte, er felsigen Boden auf seines Vaters Aeckern pflügen musste, während die ändern Arbeiter guten Boden zu bestellen hatten. Als sein Vater ihn bei der Arbeit weinend antraf, fragte er ihn: „Warum weinst du, quält es dich etwa, dass du felsigen Boden zu bestellen hast? Morgen sollst du auf besserem Boden arbeiten.“ Aber auch bei der leichteren Arbeit weinte er, und auf die Frage seines Vaters, warum er so traurig sei, antwortete er: „Ich möchte Thora lernen.“ „Du,“ erwiderte ihm der Vater, „bist ja schon 28*) Jahre alt und willst jetzt noch mit dem Lernen beginnen? Heirate und dann bringe deine Kinder in die Schule.“ Drei Wochen lang quälte er sich, bis Elijahu ihm erschien und ihn aufforderte, nach Jerusalem zu den Sakkai zu gehen. Dort setzte er sich hin und weinte. „Wessen Sohn bist du?“ fragte ihn R. Jochanan. Er sagte es nicht. „Warum weinst du? — Was wünschst du?“ — „Ich will Thora lernen.“ — „Bist
*) Nach einer ändern Lesart; 22 Jahre. 3* ( 35 )
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— 4i —
„Wer hat diesen getötet?“ „Ich habe ihn getötet!“ rief ein Kuthäer, worauf der König befahl, ihm den Leichnam des Helden zu zeigen; man tat dieses und fand ihn von einer Schlange umwunden. Und der König sprach: „Hätte nicht Gott selbst ihn getötet, wer hätte den töten können?“ Und er wendete auf ihn den Bibelvers an: (V. B. M. 32, 30.) „Hätte sie ihr Hort nicht preisgegeben und Gott sie nicht ausgeliefert, (niemand hätte ihnen etwas anhaben können).“ Die Feinde richteten dann ein Blutbad an, dass die Pferde bis über den Bauch im Blute wateten, und das Blut noch weit im Meere, in das es floss, sichtbar war . . . Der König Hadrian besass ein Gelände von achtzehn Milien im Geviert, so gross wie die Entfernung von Tiberias nach Sephoris ist. Dieses liess er einzäunen und dahinein die bei Bethar Gefallenen bringen, woselbst sie auf seinen Befehl unbegraben blieben, bis ein späterer König*) gestattete, sie zu begraben. Rab Huna sagt, dass zur Erinnerung an diese Erlaubnis dem Tischgebet der vierte Segensspruch hatob wehametib (der Gute und der Gutes zu spenden veranlasst) angefügt wurde: Der Gute, der die Leichen nicht verwesen — der Gutesspendende: Der veranlasst hat, dass die gute Tat eines Menschen sie die Grabesruhe finden liess.
*) Antoninus Pius.
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— 59 —
siebenhundert Gulden von dem Zehnten zu, und er setzte für jeden ein Urteil auf, das sie von den Schuloberhäup-tern sollten bestätigen lassen. Als es an R. Saadia zur Unterschrift gelangte, bemerkte er beim Durchlesen Un-gehörigkeiten in den Rechtssprüchen, liess sich aber nichts merken, sondern sagte zu den Leuten: „Geht zu Cohn Zedek, dem Oberhaupt der Schule von Pumbeditha, dass er die Briefe unterschreibe.“ Nachdem dieses geschehen, gingen sie wieder zu Saadia, dass er sie auch unterschreibe und bestätigen möge. „Wozu braucht ihr von mir eine Unterschrift,“ fragte Saadia, „ihr habt ja die des Exilarchen und die des Oberhauptes der Hochschule zu Pumbeditha, Cohn Zedek? Meiner Unterschrift bedarf es nicht.“ „Warum willst du denn nicht unterschreiben?“ fragte man ihn. Er aber wollte ihnen den Grund nicht sagen, bis die Männer ihn beschworen, ihnen seine Gründe mitzuteilen, ob er Anstand an dem Rechtsspruch nehme, und drängten ihn so sehr, bis er ihnen seine Beanstandungen, die nach seiner Ansicht den Rechtsspruch ungültig machten, mitteilte. Als sie zum Exilarchen zurückgekehrt waren und ihm von dem Widerstande Saadias berichteten, beauftragte er seinen Sohn Jehuda, zu Saadia zu gehen und ihm in seinem Namen zu sagen, dass er die Briefe bestätigen solle. Darauf sagte ihm dieser: „Geh zurück zu deinem Vater und sage ihm: Es heisst in der Thora: Achtet nicht auf das Gesicht beim Rechtsspruch.“ Der Vater aber befahl dem Sohne, noch einmal hinzugehen und Saadia zu sagen: „Unterschreibe, und sei kein Narr!“ Der Sohn teilte aber dem Rabbi nicht die Worte seines Vaters mit, sondern suchte ihn mit freundlichen Worten zu überreden, die Urteile zu unterschreiben, dass zwischen ihm und seinem Vater kein Streit über diese Angelegenheit ausbreche. Da aber Saadia auf seinem Widerstand beharrte und der junge
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— 6o —
Mann wegen des unnützen Hin- und Herlaufens ärgerlich geworden, hob er seine Hand gegen den Gaon auf und rief: „Wenn du die Urteile nicht unterschreibst, wie mein Vater es dir befohlen, dann wirst du meine Hand fühlen!“ Kaum hatte der Jüngling dies gesprochen, als die Anwesenden ihn packten, bis zur Türe schleiften und ihn hinauswarfen. Die Türe aber schlossen sie ab.
Wie er nun weinend zu seinem Vater kam und dieser ihn nach der Ursache seiner Verzweiflung befragte, erzählte er dem Vater die Vorgänge, und daraufhin sprach der Exilarch den Bann über R. Saadia aus und setzte R. Joseph den Jakob zum Oberhaupt der Hochschule von Sura ein. Aber auch R. Saadia tat seinerseits den Exilarchen in Bann und schickte Hassan, den Bruder des David den Saccai, d. i. Josijahu, an Stelle seines Bruders die Exilarchenwürde zu bekleiden. Aber bereits nach drei Jahren starb dieser, der Streit hielt jedoch noch sieben Jahre, immer heftiger sich gestaltend, an.
Da trat nun ein besonderes Ereignis ein. Zwei Männer hatten einen Prozess, der eine wählte sich R. Saadia zum Richter, der andere den Exilarchen. Da liess der Exilarch den Mann, der sich R. Saadia zum Richter erwählt, vor sich fordern, dieser aber versuchte zu fliehen, man ergriff ihn und misshandelte ihn. Dieser aber ging mit zerrissenen Kleidern weinend und schreiend in der Gemeinde umher und klagte allen sein Leid. Dies war allen sehr peinlich, denn es war Regel, dass über jeden, der dem Exilarchen unterstand, die Oberhäupter der Schulen keinerlei richterliche Gewalt hatten und auch unter solchen Umständen keiner ein Einspruchsrecht gegen den anderen hatte. Ein Fremder aber, der weder unter der Botmässig-keit des einen noch des anderen stand, der konnte sich an jeden beliebigen Gerichtshof wenden, und da dieser misshandelte Mann nicht dem Gerichtshof des Exilarchen
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Extrahierte Personennamen: Saadia Joseph Jakob Saadia Hassan David David Saadia Saadia
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— 79 —
und mit jedwedem Geldwechsel zu treiben, ausser vor der Münze selbst, oder wo Münzmeister für den Geldwechsel ihren Sitz haben.
4. Im ganzen Gebiete unseres Reiches dürfen sie frei und unbehelligt (pacifice) Handel und Geschäft treiben, kaufen und verkaufen. Niemand darf von ihnen einen Zoll erheben, keine Forderung, weder gemeindliche (publi-cam) noch private, an sie stellen.
5. Ohne ihre Zustimmung dürfen nicht Fremde (Zugereiste) in ihre Häuser gelegt werden, niemand kann sie heranziehen, Pferde für die Reise des Königs oder des Bischofs zu stellen oder eine Steuer für die Beförderung des Königs verlangen.
6. Wenn eine gestohlene Sache bei ihnen sollte gefunden werden, so erweise der Jude, wenn er sagt, er habe sie gekauft, durch einen Schwur nach seinem Gesetze, für wieviel er sie gekauft hat, und soviel werde ihm bezahlt und er gebe die Sache dem früheren Besitzer zurück.
7. Niemand erlaube sich, ihre Söhne oder Töchter gegen deren Willen zu taufen, und wenn einer durch Gewalt Gefangene oder heimlich Geraubte zur Taufe zwingt, so hat er zwölf Pfund Gold dem königlichen Aerar zu zahlen, wenn aber einer von ihnen sich aus freien Stücken will taufen lassen, so werde er drei Tage zurückbehalten, dass untrüglich erkannt werde, ob er wirklich aus Liebe zur christlichen Religion oder wegen irgendeines ihm zugefügten Unrechts sein Gesetz verlasse, und wie sie das Gesetz ihrer Väter verlassen, so geben sie auch das Anrecht ihrer Erbschaft auf.
8. Niemand veranlasse ihre heidnischen Sklaven, indem er sie durch Taufe dem Christentum zuführt, ihren Dienst zu verweigern; wer dieses tut, hat eine Strafe (bannum), d. i. drei Pfund Silber zu zahlen und die Die-
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2.
Redlichkeit Im Handel Und Wandel
Aus Einzelnen Paragraphen Des Sefer Hachassidim Zusammengestellt Von Leopold Zunz In Seinem Werke: „Zur Geschichte Und Literatur“ (S. 136)
Enn zwischen Juden und Nichtjuden ein Vertrag
zu gegenseitigem Beistände abgeschlossen worden, müssen erstere Beistand leisten, wenn letztere ihrer Verpflichtung nachkommen. Will ein Jude einen Nichtjuden töten, dieser aber nicht jenen, müssen wir dem Nichtjuden beistehen. Man soll niemandem Unrecht tun, auch nicht Andersgläubigen. An dem Vermögen derer, die die Arbeiter drücken, gestohlene Sachen kaufen und zu ihrem Hausgeräte heidnische Zieraten halten, ist kein Segen, sie oder ihre Kinder gehen dessen verlustig. In dem Verkehr mit Nichtjuden befleissige dich derselben Redlichkeit wie mit Juden; mache den Nichtjuden auf seinen Irrtum aufmerksam, und besser, du lebst von Almosen, als dass du zur Schmach des Judentums und des jüdischen Names mit fremdem Gelde davonläufst. Holt der Nichtjude sich bei dir Rat, so sage ihm, wer an dem Orte, wohin er sich begibt, redlich und wer ein Betrüger ist. Siehst du einen Nichtjuden im Begriff, eine Sünde zu begehen, so suche ihn, wenn es dir möglich ist, da-
7 Sulz Bach, Bilder ( 97 )
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Extrahierte Personennamen: Hachassidim Leopold_Zunz Leopold Sulz_Bach
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— 136 —
aber nahm Besitz von ihren Gütern und ihrem Vermögen und vernichtete alle königlichen Nachkommen.
Auch über mich, der ich nichts Unrechtes gesprochen, nichts Trügerisches getan, zürnte der König. Weil in früheren besseren Zeiten mich innige Freundschaft mit den jetzt verfolgten Fürsten verbunden, und sie öfters bei mir Rat erholten, liess sich der König bitter und hasserfüllt über mich aus, er glaubte, ich gehöre zu den Verschworenen, denn diese hätten sicher nichts getan, ohne mich, ihren besten Freund, in ihre Pläne einzuweihen. Nichtswürdige Menschen, die mich verdrängen wollten, um sich meines Besitzes zu bemächtigen, verübten Anschläge gegen mich, spitzten ihre Zunge wie die Schlange und redeten mir Schlechtes nach, was ich nicht veranlasst und mir niemals in den Sinn gekommen war. Mitten in diesen Wirren erhielt ich den Befehl, ungesäumt zum Könige zu kommen, und ich machte mich sogleich im Bewusstsein meiner Unschuld auf den Weg, an den Ort zu eilen, wohin mich der König berufen hatte. Unterwegs aber trat ein Mann in der Herberge an mich heran und sagte zu mir: „Geh’ nicht weiter, rette dein Leben, denn es ist eine Unglückszeit!“ Da nun das Gerücht zu mir gelangte, dass man sich gegen mein Leben verschworen hat und ich nun sah, dass Treu und Liebe und Gottesfurcht aus dem Lande geschwunden war, und meine eigenen Augen wahrnahmen, dass über mächtige und fromme Männer, die nie ein Unrecht getan, das Geschick hereingebrochen und sie anderen ihren Besitz überlassen mussten, da sagte ich zu mir: „Wohin nun? Ich weiss, dass man nach meinem Besitz gelüstet, der König streckt seine Hand nach mir aus, was nützt mir Gold und Silber, was helfen mir meine Weinberge und Aecker, mögen meine Feinde es unter sich verteilen; mein Reichtum ist mein Unglück; ich will mein Leben retten, mag
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dort stirbt, sein halbes Vermögen dem Sultan zufällt. Da man R. Pethachja, der immer schön gekleidet ging, für reich hielt, so waren schon die Schreiber des Sultans herbeigeeilt, um, wenn er sterbe, sein Vermögen an sich zu nehmen. Da befahl er denn, dass man ihn krank über den Tigris bringe. Diesen Fluss kann man wegen seiner Stromschnellen nicht mit einem Boot befahren, sondern man bindet lange Baumstämme zu Flössen zusammen, die die Lasten und Menschen tragen. Das Wasser ist sehr kräftig und R. Pethachja ward auf dieser Fahrt gesund.
In Ninive war ein Elefant, dessen Kopf nicht hervorragt, ein grosses Tier, das ungefähr zwei Wagen Stroh auf e i nmal verzehrt. Der Mund sitzt auf der Brust, und wenn er essen will, streckt er seine Lippe ungefähr zwei Ellen weit vor, und mit dieser fasst er das Stroh und steckt es in seinen Mund. ^Vi^d einer vom Sultan zum Tode verurteilt, so ruft man dem Elefanten zu: „Dieser ist des Todes schuldig!“ dann packt ihn das Tier mit seiner Lippe, schleudert ihn in die Höhe und tötet ihn so. Was der Mensch mit der Hand verrichtet, verrichtet der Elefant mit seiner Lippe, es ist ein absonderliches und hässliches Tier. Auf dem Rücken des Elefanten befindet sich ein Turm, in dem sich zwölf gepanzerte Ritter befinden, die auf der Lippe des Tieres wie auf einer Brücke zum Turm hinaufsteigen. In Ninive war ein überaus gelehrter Stemseher, Rabbi Salomo, ein Mann, desgleichen es keinen im ganzen Lande gab, den fragte R. Pethachja, wann Moschiach käme, worauf jener ihm erwiderte, dass er dieses bereits oftmals klar und deutlich in den Sternen gesehen habe. Aber R. Jehuda der Fromme*) wollte es nicht niederschreiben, dass man ihn
*) R. Jehuda Hachassid, der Freund des R. Pethachja, sammelte Notizen aus dessen Reisewerk, das uns nicht mehr vollständig erhalten ist. Aus diesen Notizen setzt sich unser Reisebuch zusam-
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