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Geschichte der neueren Zeit.
§ 284. Der Kaiser kehrte im Winter 1788 krank aus dem türki-
schen Feldzuge heim, während der besseren Jahreszeit von 1790 jedoch
schien sich seine Gesundheit wieder herzustellen, aber mit dem Winter
kehrte das Leiden zurück und brachte dem Kaiser am 20. Februar 1790,
im 49. Jahre seines Alters, den Tod.
Leopold ii. Josephs Bruder Leopold Ii. unterwarf die trotzigen Belgier mit
r°. ^Waffengewalt, verhängte aber keine Verfolgung und stellte die alte
* Ordnung der Dinge wieder her.
Frankreich von 1715—1774.
Die Nkztntschast des Herzogs Philipp von Orleans (1715—1723).
§ 285. Nach Ludwigs Xiv. Tode (1715) regierte bis zur Voll-
jährigkeit des Thronerben Ludwigs Xv. (Urenkel von Ludwig Xiv.,
geb. 1710) der Herzog Philipp von Orleans, ein talentvoller
aber lasterhafter Mann, daher von sehr nachtheiligem Einfluß auf die
öffentliche Sittlichkeit. Unter seinem Schutze errichtete der Schotte
Law eine Bank und eine Handelsgesellschaft, welche nach einem schwin-
delhaften Betriebe durch ihren Sturz einige tausend Familien arm
machte (1716—1720).
Ludwig Xv. (1723-1774).
§ 286. Der junge König war nicht ohne Talent, liebte aber die
Thätigkeit und Sorgen der Regierung nicht, überließ sie deßwegen
seinen Ministern und Günstlingen, sich selbst dem Vergnügen und den
Lüsten. Längere Zeit noch machte sich Frankreichs Einfluß auf den
Gang der Dinge mit großem Nachdrucke geltend; so erwarb es z. B.
durch den polnischen Thronfolgekrieg die Anwartschaft auf Lothrin-
gen, durch den österreichischen Erbfolgekrieg aber wenigstens Waffenruhm,
da gleichzeitig die französischen Admirale ehrenvoll, wenn auch zuletzt
unglücklich gegen die englischen fochten. Im siebenjährigen Kriege da-
gegen litt die französische Waffenehre bedeutend Noth, wie auch der
Landkrieg in Nordamerika mit den Engländern sowie der Seekrieg
1763. unglücklich endete und Frankreich Kanada mit Kap Breton kostete.
Später sank das Ansehen Frankreichs dergestalt, daß es Polens Thei-
lung nicht hinderte und als Ludwig Xv. am 10. Mai 1774 starb, war
der finanzielle und sittliche Zustand des Landes gleich sehr zerrüttet.
England von 1714—1775.
§ 287. Während der Kämpfe auf dem europäischen Festlande sah
sich England durch seine insulare Lage vor großen feindlichen Heeren
gesichert und benutzte diese Stellung, um keine der Kontinentalmächte
zu einem entschiedenen Uebergewichte gelangen zu lassen, während es
selbst nach der Herrschaft über das Meer und nach dem Welt-
handel, sowie nach dem Besitz der wichtigsten Kolonien und Stationen
eben so ausdauernd als kühn strebte.
§ 288. König Georg I., der erste englische König aus dem Hause
bis 1724. Hannover, half 1718 Spanien zum Frieden nöthigen, Georg Ii.
@C0t?724 führte mit der gleichen Macht einen glücklichen Seekrieg (1739), unter-
bis 1760. stützte im österreichischen Erbfolgekriege Maria Theresia mit Nach-
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Extrahierte Personennamen: Leopold_ii Leopold Josephs Leopold_Ii Leopold Philipp_von_Orleans Philipp Ludwigs Ludwigs_Xv. Ludwig_Xiv. Ludwig_Xiv. Philipp_von_Orleans Philipp Ludwig_Xv. Ludwig_Xv. Georg_I. Georg_Ii Maria_Theresia Maria Theresia
Extrahierte Ortsnamen: Frankreich Ludwigs_Xiv Ludwigs Frankreichs Nordamerika Frankreich_Kanada Frankreichs Polens England
Die Griechen.
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mit einem Umfang von 56 % Stadien, die beide durch die sogenannten
langen Mauern (von 40 und 35 Stadien) mit einander verbunden
waren; alle Festungswerke waren von solcher Stärke und Höhe, daß die
nicht zum Auszug bestimmte Mannschaft für die Vertheidigung voll-
kommen hinreichte. Innerhalb dieser Mauern wohnten in mehr als
10,000 Häusern (nach einer Schätzung) ungefähr 180,000 Menschen, in
ganz Attika aber gegen 500,000, worunter 90,000 Bürgerliche, 45,000
Metöken, 360,000 Sklaven waren. Die Metöken betrieben besonders
Handel und Fabriken, letztere hauptsächlich durch Sklavenarbeit, wie
auch die reichen Bürger ihre Metallgruben im laurischen Berge, in
Thrakien u. s. w. durch Sklaven ausbeuteten.
§ 265. Die Häuser auch der reichsten Bürger waren sehr einfach;
dagegen schmückte Perikles die Stadt mit öffentlichen Gebäuden und
Kunstschätzen auf das herrlichste. Auf der Burg bauten Iktinus und Kunstschätze.
Kallikrates in zehn Jahren den neuen Tempel der Stadtgöttin, das
Parthenon, eines der edelsten Gebäude aller Zeiten; der große Bild-
hauer Phidias zierte es mit Skulpturen, welche noch heute bewundert
werden (die uns erhaltenen brachte Lord Elgin in das britische Mu-
seum); die Bildsäule der Göttin arbeitete er aus Elfenbein und Gold,
und letzteres war so angebracht, daß es im Nothfalle hinweggenommen
werden konnte. Auf die Burg führten die Propyläen, eine pracht-
volle Marmvrtreppe mit einem fünf Säulenhallen bildenden Thore und
zwei Seitengebäuden (von Mnesikles erbaut, sie kosteten 2012
Talente). Außerdem erbaute Perikles das Odeon zur Aufführung
poetischer und musikalischer Wettstreite, Hallen, Brunnen, Gymna-
sien re.; er beschäftigte nicht nur Tausende von Taglöhnern und Hand-
werkern, sondern auch zahlreiche Künstler: Bildhauer, Maler, Erzgießer,
Architekten; die griechische Kunst entfaltete sich dadurch zur schönsten
Blüte, und Athen wurde zur Kunstschule Griechenlands und der
alten Welt.
§ 266. Es wurde auch der Sammelplatz der Dichter und Sän- ^hen die
ger; denn nirgends wurden die Feste der Götter herrlicher began- ^vorche-
gen als in Athen, und es war eine der Leistungen reicher Bürger, auf lichenkuliur.
eigene Kosten einen Festchor aufzustellen (eine solche Choregie kostete
beinahe ein Talent). Das Theater hatte in der guten Zeit Griechen-
lands eine hohe Bedeutung, denn es war eine Art Bildungsanstalt;
Perikles öffnete auch den armen Bürgern den Zutritt, indem sie aus
einer eigenen Kasse (Theorikon) das Eintrittsgeld erhalten konnten. Da-
mals lebten in Athen die großen Tragiker Aeschylus, Sophokles
und Euripides, sowie die Meister der alten Komödie: Aristopha-
nes, -Eupolis und Kratinus. Daß die Beredtsamkeit außer-
ordentlich gepflegt wurde, versteht sich von selbst; daher fanden sich auch
die besten Lehrer der Beredtsamkeit und Sprache in Athen ein, sowie
Philosophen jeder Schule.
§ 267. So wurde Athen der Mittelpunkt des geistigen Lebens
jener Zeit und das athenische Volk das gebildetste, das bis jetzt auf der
Erde lebte; aber dabei war cs auch leichtsinnig, müßiggängerisch und Schattcnsci.
übermüthig, daher den Künsten der Demagogen leicht zugänglich, sobald
Männer fehlten, wie Perikles, der durch seine Ueberlegenheit als Feld-
herr und Redner, durch seine allseitige Bildung und erprobte Uneigen-
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Rom cine aristokratische Republik.
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deutung (s. 0/64); die wichtigsten Rechte des römischen Bürgers:
Wahlen, Beschlüsse über Krieg und Frieden, Bürgerausnahme, Criminal-
gericht über Bürger wurde in den Centuriatcomitien geübt. Nach-
dem aber die Plebejer die Gleichheit mit den Patriciern errungen hatten,
setzten sie auch noch durch, daß die Beschlüsse der Tribu re o mitien
gleiche Gesetzeskraft haben sollten wie die der Centuriatcomitien. In
den Tribus waren die Plebejer weitaus in der Mehrheit; wenn demnach
in den Comitien nach Tribus abgestimmt wurde, waren die Plebejer-
Meister, oder mit anderen Worten: der zahlreichere plebejische Theil des
römischen Volkes hatte die gesetzliche Entscheidung über alle wichtige An-
gelegenheiten in seiner Hand, Rom mar aus einer aristokratischen eine rein
Demokratische Republik geworden. Die Stadt Rom war in 4 Tribus,
das Land in 17, später in 31 getheilt; in den Tributeomitien hatte
daher die ländliche Bevölkerung über die städtische die Oberhand.
Tas Ackergcsetz (Lex agraria).
§. 15. Das römische Landvolk bestand hauptsächlich aus plebeji-
schen Kleinbauern, welche auf ihren Gütchen lebten und dieselben mit
eigenen Händen bebauten. Sie kamen nur in die Stadt, wenn sie zum
Kriegsdienste aufgeboten wurden, zum Census, zu den großen Festen, zu
den Centuriat- und Tributcomitien, wenn ihnen ein Gesetzesvorschlag oder
eine Wahl wichtig genug erschien, um wenigstens zwei Tage lang die Ar-
beit zu versäumen. Wenn der Feind einfiel, flüchteten sie sich mit ihren
Familien, mit Hab und Gut in die Stadt, denn Rom war die große
Landesfestung und zugleich der Sammelplatz für die ganze kriegspflichtige
Bevölkerung.
Die Kriegslasten drückten den plebejischen Kleinbauer hart. Zwar
wurde nur bei sehr gefährlichen Kriegen die gesammte waffenfähige Bürger-
schaft aufgeboten, bei gewöhnlichen Kriegen aber mit der Aushebung ge-
wechselt. Da jedoch selten mehrere Jahre nach einander ohne Krieg vergingen,
so kam die Reihe bald wieder an den gleichen plebejischen Kleinbauer und ent-
zog ihn für den Sommer der Feldarbeit. Er mußte nothwendig bei den
reichen Bürgern Schulden machen, daher dauerte der Streit wegen der
S chuldgesetze Jahrhunderte lang fort und erzwangen die Plebejer mehr-
mals die Milderung dieser Gesetze. Die Römer beendeten ihre Kriege
glücklich, obgleich sie auch manchmal ein Treffen verloren; ohne dieses
Kriegsglück wären die Mehrzahl der plebejischen Familien zu Grunde ge-
gangen, d e n n e i n e zumfrieden g e n ö t h^g t e Stadt mußte wenigstens
ein Drittheil ihrer Markung an die Siegerin ab treten, und hätte
Rom einmal einen solchen Frieden schließen müssen, so wären viele Fami-
lien der plebejischen Landbevölkerung um ihre Grundstücke gekommen und
Bettler geworden. Daher kämpfte in der alten Zeit der römische
Soldat immer für Haus und Hof, für Weib und Kind und aus
demselben Grunde leisteten Veji und andere Städte einen so hartnäckigen
Widerstand.
Der dem Feinde abgenommene Grund und Boden wurde
entweder in kleinen Loosen unter die Plebejer als Eigenthum ver-
theilt (assigniert) oder er blieb Grundbesitz des Staates (ager
publicus, Staatsdomäne) und wurde in großen Stücken von den vorneh-
men Bürgern in Erbpacht genommen. Meistens geschah das Letztere,
und so gelangten die vornehmen Familien zu einem sehr großen
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Die Germanen.
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Steinhämmern fechten. Der Bergbau auf Eisen war nämlich den Ger-
manen noch unbekannt und die Römer verkaufteil ihnen kein Eisen. Wie
viel besser war der römische Soldat mit Schutz- und Angrisfswaffen versehen!
Germanische Lebensweise in Fricdenszeit.
§. 11. In Friedenszeit beschäftigten den freien Germanen die Ver-
sammlungen oder Gemeinden, in welchen Gericht gehalten oder über
gemeinschaftliche Angelegenheiten Beschlüsse gefaßt wurden; auch zu Ge-
lagen kamen die Nachbarn zusammen. Ein Hauptgeschäft war die Jagd;
denn in dem Urwald, welcher den größten Theil des Landes bedeckte, haus-
ten neben dem scheuen Hirsche und Rehe der Bär, Wolf und Luchs, der
Auer- und Wisantstier, der Elch (Elenn) und der wilde Eber.
Die Wohnungen waren kunstlose Hütten aus Holz und Lehm,
die zu weitschichtigen Dörfern zusammengestellt oder als Einzelnhöfe über
das Gelände zerstreut waren. Ummauerte Ortschaften oder eigentliche
Städte gab es keine, wohl aber verschanzte Plätze, doch blieben Berge,
von Bächen, Teichen und Sümpfen durchschnittene Wälder die Hauptfestnn-
gen der Germanen.
Die Arbeiten im Hans und Feld überließen sie den Weibern
And Leibeigenen. Der Ackerbau war sehr unvollkommen, doch baute
man Haber, Weizen und Gerste an, aus welcher Bier bereitet wurde,
das die Römer abscheulich fanden. Von der größten Bedeutung war die
Viehzucht; das Vermögen eines Mannes wurde nach seinem Viehstande
geschätzt, auch wurden die Strafen mit Vieh abgetragen. Die Weiber span-
nen und woben Flachs und zierten ihr Le in engewand mit rothen
Säumen. Auch Wolle wurde von ihnen verarbeitet, und das gewöhn-
liche Kleid der Männer war ein kurzer wollener Mantel ohne Aermel.
Ueberdies dienten Thierfelle als Kleidung; die Kunst Felle zu gerben
war jedoch unbekannt.
Erreichte den Germanen der Tod in der Heimat, so wurde er von
seinen Verwandten feierlich bestattet. Die Vornehmen wurden ver-
brannt, ihre Reste in kunstlosen thönernen Urnen gesammelt und in einem
großen Grabhügels geborgen. Doch war auch die eigentliche Beerdigung
üblich, ans den Schlachtfeldern sogar nothwendig, wenn mail die Leichen
der Stammgenossen nicht den Wölfen und Raben überlassen wollte.
Der germanische Staat.
Die Freien. Gemeinde und Gau.
§• 12. Der Kern eines jeden germanischen Volkes bestand aus den
Freien, d. h. aus denjenigen Männern, welche echtes Grund ei gen-
1hum und volles Recht besaßen. In die Reihe der vollberechtigten
Männer trat der Sohn eines Freien ein, wenn er vor der versammelten
Gemeinde in den Heerbann ausgenommen wurde. (Wehrhaftmachung, spä-
ter Schwertleite.)
Die Gemeinde war eine Genossenschaft freier Männer, die eine ab-
gegränzte Landschaft (Mark) als Eigenthum besaßen. Sie wohnten ent-
weder in Einzelnhöfen und hatten ihren Antheil an dem urbaren Boden
in abgesonderten Grundstücken, oder die Wohnungen waren zu einem Dorfe
zusammengerückt, das urbare Land in große Stücke (Oesche, Zeigen) ab-
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§ 30. Die' Ädilität.
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siclit über Läden, Schenken, Versammlungen, Feuersgefahren etc. Die tres viri capüales und tres viri nocturni, sowie Posten von Sklaven und bezahlten Nachtwächtern (vigiles) standen ihnen hierbei zur Seite, b) Die Polizei über Sitten und Kulte. Sie sollten wachen, ,ne qui nisi Romani dii seu quo alio more quam patrio cole-rentur‘. Sie wachten also über die fremden Kulte und die öffentliche Sittlichkeit, schritten ein gegen Bigamie, Hazardspiele etc. c) Die Gesundheitspolizei. Sie besorgten als die curatores urbis die Instandhaltung der Strafsen und Bauten: Brunnen, Bäder, Aquädukte, Tempel (procuratio sedium sacrarum), kurz, sie hatten die cura operum publicorum. Sie verteilten zu diesem Zwecke die Stadtviertel (Arrondissements) unter sich; ein zahlreiches Personal von Schreibern, Polizisten und Wachposten (scribae, viatores, praecones, vicomagistri und servi publici) stand zur, Verfügung der Adilen. Sie vergaben auch die öffentlichen Bauten an die Unternehmer (redemptores); ihr Bureau war in der schola Xantha am Forum. In viele Geschäfte teilten sie sich gemeinschaftlich mit den Censoren.
Ii. Die cura annonae oder Überwachung des Marktverkehrs w'ar eine Hauptobliegenheit der Ädilen. Sie wachten über die Magazine, Kauf und Verkauf, Mafs und Gewicht, über die Banken (mensae) der Argentarii am Forum, über die pascua publica, schritten gegen Wucher ein, sorgten für Herbeischaffung von Getreide und Lebensbedarf, wobei ihnen die Gerichtsbarkeit gegen Zuwiderhandlung zustand.
Iii. Die cura ludorum. Die Ädilen trafen die Vorkehrungen zu den Festen und Spielen und führten hier den Vorsitz; seit 313 v. Chr. lag ihnen auch die Aufsicht und Verzierung der via triumphalis ob. Anfänglich zahlte der Staat die großen Kosten der Spiele (500 000 Asses jährlich); allmählich deckten die Ädilen, als bei dem gesteigerten Luxus jene Ausgaben nicht mehr ausreichten, das Deficit aus ihrer Kasse, und sie pflegten diese Gelegenheit zu benützen, um die Gunst des Volkes für die Bewerbung höherer Ämter zu erwerben. Die kurulischen Ädilen gaben die ludi Romani und Megalenses, die plebejischen die ludi plebei.
Aufserdem übten die kurulischen Ädilen die Gerichtsbarkeit in Handels-prozefsen; die plebejischen hatten in älterer Zeit auch die Hut der Senatsbeschlüsse im Archiv des Cerestempels, später in dem Saturns. Unter Augustus wurde die Ädilität reorganisiert; unter Alexander Severus ging sie ein.
5 *
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Extrahierte Personennamen: Augustus Alexander_Severus Alexander
§ 106. Vesta mit den Penaten und Vulkan.
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der flamen Quirinalis den Manen opferte. Ihr Fest, Larentalia, hatte einen doppelten Charakter: es war ein Totenfest (parentatio und parentalia) und eine Feier der Sonnenwende.
Zum Dienste der Arvalbrüder gehörte auch der der Dea Dia (von dius, 5to;, divus); welcher jenes Kollegium im Mai ein Fest feierte und Wein und Weihrauch opferte.
Schliefslich nennen wir hier noch die Venus (sanskr. vana, lieblich : ve-nas, das Anmutige, wovon venustus), nach italischer Vorstellung eine Gottheit des Frühlings, der Gärten und Blüten. Im altrömischen Kultus kommt sie aber nicht vor, vielmehr kam sie erst durch griechischen Einflufs von Sicilien nach Latium, wo dann in späterer Zeit ihr Wesen eine ideelle, allegorische Ausdeutung erhielt, die den Römern völlig fremd war. Sie wurde dann bald der Flora, bald der Ferentina, der Schutzgöttin des Latinerbundes, die bei Alba Longa Hain und Quelle hatte (lucus et caput Ferentivae), wo auch die Bundesversammlungen statthatten, gleichgestellt und ihr mancherlei Eigenschaften beigelegt; als Venus Concordia, Cluacina (cluare, reinigen, besänf-tigen) und Murcia (mulcere = cluare) war sie Ordnerin des bürgerlichen und geselligen Lebens, als Venus Marina Beschützerin der Seefahrer, als Arenus Libentina (d. i. ein liebender Todesengel) war sie Totengöttin (= Persephone); in jungrömischer Zeit verknüpften die Dichter ihren Namen mit der Aneassage, und so wurde sie als Genetrix und Victrix in Rom verehrt, bis sie zuletzt der griechischen Aphrodite gleichgestellt wurde. Ihr Charakter war aber in älterer Zeit kein leichtfertiger.
§ 106. Vesta mit den Penaten und Vulkan.
1. Vesta (Ka-(ct*) ist die Göttin des Herdfeuers, Begründerin des Hausstandes, und insofern der Herd Mittelpunkt des Familienlebens, gilt sie selbst als Patronin des Hauses. Ursprünglich war sie nur Symbol des Familienkreises, bis sie personifiziert und zum guten Hausgeiste gemacht wurde. Wie jede Familie, so hatte in Rom jede der 30 Kurien eine besondere Testa als Schützerin und deswegen auch einen eigenen Kurienherd. Diese 30 Herde lagen auf dem Palatin; Servius (Xuma?) vereinigte alle Herde zu einem gemeinsamen Staatsherde und ordnete das gemeinsame ewige Feuer im Testatempel (aedes Vestae) am Palatin 2.
Als Schutzgeist und Centrum des natürlichen, sittlichen und politischen Lebens wohnte sie im Atrium des Hauses, dort, wo im Familienzimmer der focus stand, an welchem der Hausvater die Opfer darbrachte und die Hausandacht hielt und die Familie zum Mahle sich versammelte.
I esta, von der Wurzel ves, vas = ush (uro, Auster), brennen, leuchten.
Vgl. Cic. legg. 2, 20: Virginesque Vestales custodiunto ignem foci püblici' sempiternum.
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106. Vesta mit den Penaten und Yulkan.
Mit dem alten Yestatempel am Forum hing das atrium Vestae, ein offener Rundbau mit dem focus publicus (urbis) in der Mitte, und die Regia, einst das Königshaus, später die Wohnung des Pontifex maximus und der Vestalinnen, zusammen. Dieses Heiligtum galt für den Mittelpunkt der Stadt und war wie jeder Familienherd Asyl. Hier bewachten die Vestalinnen, die Prie-sterinnen der Vesta, das heilige Staatsfeuer. Die Vestalia am 9. Juni. — Der Schwur bei der Vesta galt für sehr heilig.
2. Unzertrennlich von der Yesta sind die Penaten\ Ursprünglich nur gnädige Besorger des Vorrates (penus) oder täglichen Brotes, wurden sie bald die Schutzgeister der Vorratskammer und des gesamten Inneren des Hauses, d. i. des Familienlebens. Als di privati, domestici (faniiliares) beschützten sie die Privatwohnungen, als penates maiores publici sind sie Schutzgeister des Staates und wohnen im Vestatempel.
In den Wohnungen standen die Bilder der Penaten in besonderen Schränken neben dem Herde, und weil die Schutzgötter das Schicksal der Familie teilen, so wandern sie mit der Familie aus und siedeln sich um den neuen Herd an. — Die eigentliche Penatenstadt war Lavinium, wo die Penaten der latinischen Nation stets wohnen blieben. Darum mufste der oberste römische Magistrat alljährlich dort den Staatspenaten opfern.
3. Volcanus 2; Gott des Feuers (griechisch r/Hcpaiatoc) oder des zerstörenden Feuerelementes. Zu dieser Vorstellung von der ver-nichtenden Thätigkeit des Volcanus trat aber die andere von der wohlthätigen, erwärmenden und befruchtenden Seite des Feuers, und so wurde Volcanus zum segenbringenden Gott wie Hephästos. Ferner machte man aus ihm den Patron aller kunstreichen Schmiedearbeiten. Eine eigentümliche Stellung erhielt Volcanus im politischen Leben der Römer. Da galt er als Gott der Vereinigung der ersten Ansiedler, d. i. der Latiner und Sabiner und ebenso später der Patricier und Plebejer, als die Versöhnung aller heterogenen Elemente im Staatsleben, ähnlich der Vesta. Die Mythe machte ihn zum Gatten der Venus oder auch der Maia.
Obwohl sein Dienst in Rom sehr weit in die Geschichte zurückreicht (ist doch sein Heiligtum, das Volcanal, am Comitium mit der aedes Concordiae sehr alt), so ist Volcanus dennoch keine echt römische Gottheit. Aber um sein Heiligtum lagen die politisch wichtigsten Stätten der alten Zeit: das Comitium.
1 Penates, von penus m. (4.) oder penus, oris, Vorrat und Vorratskammer = cella.
2 Volcanus, vielleicht vom sanskr. ulkä, heifs sein, oder aus dem hebräischen Eigennamen Tubalkain verdprben. — Horat. Od. 1, 4, 5 ff. singt: Iam Cytherea choros ducit Venus imminente Luna, Iunctaeque Nymphis gratiae decentes Aeterno terram quatiunt pede, dum graves Cyclopum Volcanus ardens urit officinas.
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§ 110. Die niederen Gottheiten oder die Genien.
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lieh im Atrium (der schwarzen Stube), später mit den Bildern der Penaten im lararium oder Larenschrein oder in einer Nische über dem Herde. Die Larenbildchen (sigilla) waren von Holz, Stein, Metall oder Wachs. Diese Larengeister wachten über alle Glieder des Hauses und ihren Verkehr. Übrigens hat auch der ganze Staat seinen Laren (summus publicus lar) als Patron und ebenso jede Stiafse (laves viales, cow.pitales), dened die Bezirksverbände eigene Feste mit Opfern feierten (compitalia am 2. Mai). Der Larenkult wurde sehr pietätsvoll beobachtet. Bei allen Familienfesten, wenn der Ivnabe die Bulla ab- und die Toga anlegte, oder wenn die Braut ihren Einzug hielt ins Haus, war der Larenschrank geöffnet, die Bilder bekränzt und Speise den Gfeistern vorgesetzt. Das Fest der lares publici (Larentalia) beging man am 23. Dezember mit Totenopfern. Wie die Ahnengeister (divi) als Laren der Familie, so galten die Geister grofser Männer und Helden des Staates als lares publici. So die Seelen von Romulus, Remus, Tatius, Acca Larentia und später die Genien der verstorbenen Kaiser. Symbol des genius loci war eine Schlange (anguis), die man deshalb auf Wände oder Mauern malte.
3. Manes und Lemures. Die Manen, d. i. die Holden, Guten (v om altlateinischeu mänus = gut, vgl. immanis und mane bei guter Zeit), auch divi und di manes genannt, sind die Seelen der Verstorbenen, ohne dafs man zunächst dabei an eine Versetzung derselben unter die götterähnlichen Genien dachte. Doch konnten die guten Manen auch zu Laren werden und darum heifsen solche divi1. Sie wohnen in der Unterwelt und steigen des Nachts gerne zur Oberwelt.
Besondere Totenfesttage waren der 24. August, 5. Oktober und 8. November, welche Tage im Kalender mit munäus patet bezeichnet waren d. h. „die (Toten-) Welt steht offen“. Bei Anlage einer Stadt grub man auf einem offenen Platze eine Grube (von der Gestalt des umgekehrten Himmelsgewölbes tnundus genannt) und weihte sie den Totengöttern und Manen. Dieser mun-dus, der für die Pforte der Unterwelt galt, war in Rom am Komitium. An den genannten Tagen wurde der Totenstein (lapis manalis) von der Grube entfernt und die Verstorbenen gingen aus und ein. Es waren streng religiöse Tag ejdtes atri und ne fasti), - Auch an böse Manen und Genien glaubten die Römer. Sie hiefsen Larvae und Lemures, Gespenster, welche zur Nachtzeit ihren Spuk treiben und die Menschen necken. Ihre Tage, die Lemuria am 9., 11. und 13. Mai. Die Mutter der Manen und Larven war die Mania
Daher schrieb man auf die Grabsteine: D. M. oder D. M. S — dis mambus, dis manibus sacrum, den Manengeistern geweiht.
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§ 133. Die Mahlzeiten.
c) die cena, Hauptmahlzeit, meist zwischen 3 und 5 Uhr (daher Abendmahlzeit). Zu frühe Mahlzeiten (convivia de die) wurden getadelt, weil dadurch der Tag und die Arbeit abgekürzt wurde. Die neunte Stunde war die gewöhnlichste (Cic. ad fam. 9, 26: accubueram hora nona). Schwelger speisten bis in die Nacht (Hör. Od. 3-, 21, 23: vivaeque producent lucernae, dum rediens fugat astra Phoebus; vgl. Cic. Cat. mai. 14, 46). Die zu frühen Mahlzeiten nennen die Römer auch convivia (epulae, cenae) tempestiva, d. i. zeitige (Cic. Mur. 6, 13; Arcli. 6, 13; ad Attic. 9, 13 und Tac. ann. 11, 37 u. ö.). Teile des Mahles. Die cena hatte drei Teile: den Yortisch (gustatio, gustus, Verkostung, pro-mulsis, weil das mulsum, mit Honig gemischter Avein, gekostet wurde), die eigentliche Mahlzeit (cena im engeren Sinne) und den Nachtisch (mensae secundae).
Was die Speisen betrifft, so genofs man bei der promnlsis die Efslust erregenden Gerichte, wie Schnecken (cochlea), Austern (ostrea) und andere Schaltiere mit Fischbrühe (garum), Eier {ab ovo. Ygl. Cic. ad fam. 9, 20; Hör. sat. 2, 4, 12). Dazu kam Salat (lactuca) und öfters der obengenannte Meth. Der Haupttisch hatte ursprünglich nur zwei, später drei bis sieben Gänge (fercula), worauf den Göttern (Laren) libiert und mola salsa geopfert wurde. Den Schlufs machte der Nachtisch, bestehend in Backwerk (bellaria), eingemachten Früchten, Käse mit Wein und besonders Äpfel. Daher ab ovo usque ad mala {Hör. sat. 1, 3, 6). Siehe Nahrung § 134.
2. Man speiste, als die Sitten einfacher waren, natürlich im Atrium. Mit zunehmender Verfeinerung hatte jedes vornehmere Haus eigene Speisesäle (triclinia, oeci). Die Speisetische waren meist viereckig, aber nur von drei Seiten mit Sophas (lecti) umgeben, woher der Name triclinium, (— mit 3 xxivcu oder lecti versehen) für Speisetisch und nachher für Speisesaal kommt. Jedes der 3 Lager war für 3 Personen bestimmt; die vierte Seite offen, um die Speisen auftragen zu können. Die lecti triclinares waren Lagergestelle, die je an dem einen (linken) Kopfende eine ansteigende Lehne hatten. Über dem Gfestelle lagen Polster (tori) und (oft kostbare, purpurne) Decken (vestes stragulae). Tom Morgenlande kam die Sitte, dafs die Männer bei Tische halb lagen (accumbere, discumbere, accubare), d. h. jeder Tischgenosse hatte auf seinem Platze des lectus zur Linken ein Polster (pulvinus), auf welches er sich halb liegend lehnte. Die Plätze an einem Triklinium hatten verschiedenen Rang und auch die 3 lecti selbst; unter diesen war der lectus medius (Fig. 54) der angesehenste, der imus der niedrigste. Auf dem lectus medius war wiederum der mit 3 bezeichnete (gewöhnlich locus consularis geheifsen) der
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