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1. Geschichtliches Lesebuch - S. 214

1903 - Göttingen : Vandenhoeck u. Ruprecht
214 Xv. Maurenbrecher, Die schleswig-holsteinsche Frage. Christian Viii. und Friedrich auf den Thron zu steigen haben; Holstein würde dann dem Angusteuburger Herzog zufallen. Aber wenn wirklich ein so großes Jnteresfe in Dänemark vorhanden war, alle die Länder in bisherigem Umfange vereinigt zu erhalten, war es dann notwendig das schleswig-holsteinsche Erbrecht zu Gunsten der Dänen umzubiegen? Oder lag es nicht näher, in Dänemark die Verfassung zu ändern, um dem Angusteuburger einen Erb-anspruch auf Dänemark zu schaffen? Dann wäre gar kein Konflikt zwischen Deutschland und Dänemark entstanden. Für jene Prinzessin Charlotte und ihren hessischen Gemahl interessierte sich überhaupt kein Mensch; dies Paar zu übergehen hätte keine irgendwie erheblichen Interessen verletzt. Seit der Thronbesteigung Christians Viii. waren die Erwägungen und Überlegungen aller einschlagenden Möglichkeiten unter den Dänen begonnen. Aber die Entscheidung entsprang nicht aus einer kaltblütigen Abwägung der Landesinteressen, sondern aus persönlichem Gefühle. Der Angnstenburger Prinz war fehr unbeliebt bei den Dänen, persönlich verzankt mit König Christian Viii. und ebenso mit dem Kronprinzen Friedrich; er war ein unliebenswürdiger und sehr unangenehmer Mensch; so entschloß man sich in Dänemark festzuhalten ebensowohl an dem Charakter des Gesamtreiches als auch an der weiblichen Nachfolge in Dänemark und Schleswig; und da Holstein eng mit Schleswig verbunden bleiben mußte, so würde in Holstein dasselbe dänische Erbrecht neu einzuführen sein. Den Ausschluß des Augustenbnrgers verkündigte in der That der sogenannte offene Brief des dänischen Königs vorn 8. Juli 1846; er enthielt eine ganz offenkundige, unverhüllte, nackte Verletzung des deutschen Fürstenrechtes. Sofort erhob sich Widerspruch in Schleswig und Holstein; auch der Deutsche Bund regte sich; ganz Deutschland hallte wieder von sittlicher und politischer Entrüstung über die Unverschämtheit der Dänen. 1848 erhoben sich die Herzogtümer, es kam zum ersten Kriege zwischen Deutschland und Dänemark um die Befreiung der Herzogtümer. 1848 war in Dänemark der kinderlose Friedrich Vii. auf dem Throne gefolgt, der letzte des Hauses, der an der Willensmeinung des Vaters von 1846 festhielt, an der staatsrechtlichen Einheit zwischen Schleswig-Holstein und Dänemark. König Friedrich Wilhelm Iv. von Preußen war bereit, das Recht des Augustenbnrgers zu schützen, dessen Sache in ganz Deutschland sehr populär geworden. Die Er-

2. Geschichtliches Lesebuch - S. 119

1903 - Göttingen : Vandenhoeck u. Ruprecht
Viii. Oncken, Das Schattenreich in der Paulskirche. 119 zeichnender Kraft. Das Bild, das er von der „Schmach" dieses Waffenstillstandes und den Schrecken seiner Folgen entwarf, beruhte auf lauter willkürlichen Auslegungen und unhaltbaren Behauptungen; von den Thatsachen aber, welche für jedes besonnene Urteil entscheidend ins Gewicht fielen, war dabei keine einzige gewürdigt. Ruhmvoll war der Waffenstillstand freilich nicht, aber das konnte er auch nicht sein, denn die Dänen waren unbestritten Herren der See und der Inseln geblieben; folglich himmelweit davon entfernt, „niedergekriegt" (debellati) zu sein. Aber er war auch nicht „schmachvoll" und nicht schädigend für die gute Sache. Denn erstens war dem Recht der Herzogtümer in keiner Weise vergeben, die Ansprüche und Rechte Deutschlands vielmehr ebenso wie die Dänemarks für den der-einstigen Friedensschluß ausdrücklich vorbehalten, und zweitens war ausgemacht, daß während der sieben Monate des Waffenstillstandes in Schleswig und Holstein wohl schleswig-holsteinische, aber keine dänischen Truppen sein dürften, und damit war gesagt, daß auch die neu zu bildende Regierung, die übrigens aus lauter Notabeln des Landes bestehen mußte, von jedem Druck der Dänen frei blieb. Die Rückgabe aber der geraubten Schiffe, deren Gesamtwert auf 6 Millionen Thaler angeschlagen ward, und das Aufhören des Seekrieges und der Küstensperre war für den deutschen Handel überhaupt und die Ostseeländer Preußens und Deutschlands im besondern ein geradezu rettendes Ereignis. Nur eins war unbestritten: die neue Centralgewalt hatte bei dieser Gelegenheit eine völkerrechtliche Anerkennung nicht gefunden, und wenn das erwartet und verlangt worden war, dann hatte das Reich der Paulskirche allerdings eine Niederlage erlitten. Die Bedingungen der Vollmacht, welche der Erzherzog-Reichsverweser dem preußischen Ministerium für den Abschluß ausgestellt, waren zum Teil nicht erfüllt, zum Teil nicht strenge innegehalten worden, und der Abgesandte des Reichsverwesers, Max v. Gagern, war zu gar keiner Teilnahme an dem Geschäfte gekommen; aber hier kam eben in Betracht, worauf der Minister Camphausen in seiner Zuschrift an das Reichsministerium hinwies, daß dem König von Dänemark die Errichtung der neuen Reichsgewalt noch gar nicht angezeigt und Preußen weder beauftragt noch berechtigt war, diese Anzeige zu bewirken; folglich war der Reichsverweser für den Hof zu Kopenhagen völkerrechtlich gar nicht vorhanden, und es war durchaus zutreffend, wenn es in dem Eingang der Übereinkunft hieß: der König von Preußen handle „im eignen wie im Namen des deutschen Bundes", weil der letztere eben für

3. Geschichtliches Lesebuch - S. 152

1903 - Göttingen : Vandenhoeck u. Ruprecht
152 X. Aus der Frankfurter Nationalversammlung. von ein paar Quadratmeilen der Krone Schweden übergeben. Seitdem sank die frühere Blüte der Stadt. Die Krone Schweden benutzte Wismar, um ihre Hochverräter, Staatsverschwörer und vornehmen Verbrecher, woran sie nie Mangel hatte, dahin zu entsenden. Aus Mecklenburg liefen die armen leibeigenen Bauern hin, um dort ihre Zuflucht zu finden vor der Tyrannei ihrer Gutsherren. Dennoch mußten sie einem Kartell mit der Krone Schweden gemäß wieder ausgeliefert werden. Wie manche Aufstände habe ich als Kuabe erlebt, wenn mitleidige Bürger vergeblich jene armen Bauern zu schützen trachteten, wie oft habe ich von meinem Vater gehört: „Kein Heil für uns, als in der Wiedervereinigung mit Mecklenburg." Als ich ein Kuabe war, fing jene bonapartische Siegesperiode an. Davon ward bei uns vernommen wie von Vorgängen in einem anderen Weltteile. Höchstens, daß zu der Zeit, wo das deutsche Blut in Strömen floß, sich einmal der Sorgeruf fund gab: „Wenn nur nicht der Krieg bis hierher vorwärts dringt!" Nachgeheuds, als ich zum Jünglinge erwachsen, schlangen sich die Bande der napoleonischen Herrschaft schon fester und fester um das arme Vaterland. Meine Herren! Das war keine leichte Zeit für einen jungen, vaterlandslosen und doch deutschen Mann, der doch einige Kraft in sich fühlte, seinen ersten Anker in der menschlichen Gesellschaft auszuwerfen in dieser Periode des allgemeinen Mißmutes, des allgemeinen Verstummeus, der allgemeinen dumpfen Bekümmernis. Hierauf endlich jener Rettungsstrahl, jener Anfang der Erhebung in den Jahren 1812 und 1813. Wie sehr wünschte jeder Jüngling, wie sehr wünschte auch ich, mein Blut daran wagen zu dürfen, daß Deutschland befreit würde! Ich war zu der Zeit an der Universität Kiel Professor, Dänemark aber stand mit Napoleon im Bunde; durch diese unglückselige Zertrennung Deutschlands war ich, wie mancher andere mit mir, von dem Kampfe für das deutsche Vaterland ausgeschlossen. Jeder Schleswig-Holsteiner, der das gethan hätte, würde von seiner Regierung als Hochverräter bezeichnet worden sein. Nun die Zeit, die daraus folgte, die Zeit der schrecklichen Enttäuschung aller wahren Vaterlandsfreunde! Ich will sie nicht erneuen, die Schmerzen, will nicht kommen auf die schleswig-holsteinische Sache, der ich solange mein Dasein gewidmet; ich will nicht der hannoverschen Sache erwähnen, die mir so tief in das Herz gedrungen ist x). Aber 1) Gemeint ist der Verfassungssturz in Hannover durch den König Ernst August 1837, gegen den sieben Göttinger Professoren, darunter Dahlmann, protestierten. Vgl. Seite 60.
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