Die letzten Ereignisse der Langobardengeschichte.
145
Gegen Ende des Jahves 780 zog Karl abermals nach Italien und feierte in Pavia das Weihnachtsfest. Die fortgesetzten Klagen des Papstes über die Gewaltthätigkeiten der Beneventaner und der mit ihnen verbündeten Griechen waren es, die ihn hauptsächlich zu diesem Zuge be-wogen. Der Herzog Arich is von Benevent behielt freilich auch diesmal feine Macht; um so entschiedener aber setzte Karl in den ihm unterworfenen Gebieten seine Maßregeln zur Befestigung feiner Herrschaft fort. Er ließ seinen jungen Sohn Pippin durch den Papst zum König von Italien falben (Ostern 781) und verwandte die größte Sorgfalt auf Herstellung einer festen Ordnung im langobardifchen Reiche. Die Maßregeln, die in den Jahren 774 und 776 getroffen worden waren, entsprachen dem augenblicklichen Bedürfnis, jedock eine endgutige, durchgreifende Regelung der Verhältnisse erfolgte erst jetzt. Die Verwaltung des Landes außer Spoleto und Benevent wurde nach fränkischer Art Grasen übergeben, die ebenso gut Franken als Langobarden sein konnten. Die Grafen übten alle in gleicher Weise ihre Befugnisse als Stellvertreter des Königs, während die Gastalden als ihnen untergeordnete Beamte erscheinen. Um Mißbrauch der gräflichen Gewalt zu verhüten, wurde die Einrichtung der Sendboten auf das lango-bardische Reich ausgedehnt, eine Maßregel, die höchst geeignet war, Übereinstimmung zwischen der langobardifchen und fränkischen Verfassung herbeizuführen. Langobarden und Franken erscheinen nun in allen Dingen vollkommen gleichberechtigt. Die Stellung der Römer erfuhr keine grundsätzliche Änderung, doch wuchs ihr Einfluß beträchtlich durch die hohe Machtstellung der Geistlichkeit, welcher sehr viel Römer angehörten. Das alte Gesetzbuch Rotharis mit den Zusätzen und Änderungen der späteren Langobardenkönige blieb zwar in Geltung, wurde aber durch Kapitularien in vielen, ja nach und nach in den meisten Punkten abgeändert; Beschlüsse des gemeinsränkischen Reichstags galten im allgemeinen ohne weiteres auch für Langobarden. Durch diese Neuordnung der Dinge, die im Jahre 78 l ihren Anfang nahm und deren Vollendung eine Reihe von Jahren beanspruchte, wurde eigentlich erst der Selbständigkeit des Langobardenreiches der Todesstoß versetzt; der Sache nach war dasselbe nun nichts anderes als eine Provinz des großen karolingischen Reiches.
Allerdings blieb die fränkische Herrschaft fast ausschließlich auf Italiens nördliche Hälfte beschränkt. Fast ganz Unteritalien gehorchte dem Herzog von Benevent; Ealabrien und ein schmaler Streifen an der Westküste war dem griechischen Kaiser verblieben. Benevent widerstrebte noch immer; erst im Jahre 787 gelang es Karl auch dort, sich Huldigung zu erzwingen. Arichis, der Eidam des Desiderius, war eine bedeutende Natur und ist als der letzte Kämpfer für einen freien langobardifchen Staat unserer Beachtung wert. Durch Adelgis, den Sohn des Desiderius, stand er in Be-Klee, Geschichtsbilder. Iii. 10
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Extrahierte Personennamen: Karl Karl Arich_is_von_Benevent Karl Karl Pippin Karl Karl
Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
Inhalt Raum/Thema: Vaterländische Geschichte
26 5. Leben der Kinder und Frauen in der deutschen Urzeit.
6. Leben der Rinder und Frauen in der
deutschen Urzeit.
Es hat einen eigenen Reiz, in das häusliche Leben
unsrer Ahnen im Urwalde einen Blick zu thun und zu sehen,
wie sie durch Kindheit und Jugendalter die Männer wurden
und werden mußten, als die wir sie kennen lernen werden.
Dem Vater, dem starken und weisen Manne, waren die
Schwachen und Unweisen, d. h. die Frau und das Gesinde
und vor allem die Kinder unterthan. Er besaß das Recht,
unbeschränkte Macht über sie auszuüben, aber er hatte auch
die Pslicht, sie mit seinem Schutze zu schirmen. Diese Ver-
einigung von Recht und Pslicht bezeichnete die alte Sprache
mit dem Worte „Mund", das in „Vormund" noch erhalten
ist. Der Hausvater war der „Mundwalt" aller seiner
Hausgenossen, und diese waren ihm gegenüber „unmündig".
Dieses Verhältnis bekundete sich schon unmittelbar nach der
Geburt eines Kindes. Wenn nämlich ein Kindlein geboren
worden war, so wurde es auf die Erde gelegt, und es hing
vom Willen des Vaters ab, ob er es aufhob oder liegen
ließ. Thal er das letztere, so verweigerte er gleichsam dem
hülflosen kleinen Wesen seinen Schutz, und dann wurde es,
wie bei allen Völkern des Altertums, ausgesetzt. Doch ge-
schah dies wohl nur, wenn das Kind schwächlich oder ver-
krüppelt war oder wenn schlimme Weissagungen über sein
Leben Unheil verkündeten oder wenn der Vater in schwerer
Not war und es nicht zu ernähren vermochte. Auch durfte
das Kind nur ausgesetzt werden, ehe es etwas genossen,
z. B. Milch, Honig oder auch nur Wasser genippt, und die
Augen geöffnet hatte. Hatte der Vater es einmal aufgehoben
und befohlen, ihm Nahrung zu reichen, so erklärte er es da-
mit für seinen rechtmäßigen Sprößling und nahm es unter
seinen Schutz.
Hierauf wurde dem Neugeborenen ein Name gegeben
und zwar unter altheiligen Zaubersprüchen und in Gegenwart
gültiger Zeugen. Das Kind wurde dabei mit kaltem Wasser
begossen oder darein getaucht, und man brachte den Göttern,
TM Hauptwörter (50): [T33: [Kind Vater Mutter Frau Mann Jahr Sohn Gott Haus Eltern], T37: [Gott Mensch Herr Herz Leben Wort Welt Himmel Tag Hand], T19: [Wasser Luft Eisen Körper Silber Gold Kupfer Metall Stein Erde]]
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TM Hauptwörter (200): [T111: [Kind Mutter Vater Eltern Frau Jahr Knabe Schule Haus Mann], T116: [Vater Kind Mutter Sohn Bruder Herr Mann Auge Frau Hand], T81: [Herz Himmel Gott Welt Lied Leben Auge Erde Land Nacht], T124: [Wasser Luft Sauerstoff Körper Stoff Kohlensäure Teil Feuer Pflanze Kalk], T7: [Staat Gesetz Verfassung Recht Reichstag Reich König Regierung Volk Verwaltung]]
132
Zweites Buch. Europa.
Dem König steht dasparlament zur Seite, Oberhaus und Unter-
Haus. Das Oberhaus vereint in sich die Prinzen und die Spitzen der
Geistlichkeit, des Adels und des Richterstandes. Die Krone kann nach Er-
messen neue Mitglieder (Peers*) ernennen. Das Unterhaus besteht aus
gewählten Vertretern der Städte und Flecken; 493 sendet England, 60 Schott-
land, 105 Irland. Alle Anträge auf Geldbewilligungen müssen zuerst dem
Unterhause zugehen^).
Das ganze Land in Grasschaften getheilt (40 in England, 12 in
Wales, 33 in Schottland, 32 in Irland), diese in Hundreds* (den alten
deutschen Hundertschaften entsprechend). Im allgemeinen herrscht ausgedehnte
Selbstverwaltung (self-government), d. h. auch die kleineren Gebiete
wählen selbständig die Männer, welche ihre Angelegenheiten unentgeltlich besorgen
(ein Vorbild für Europa!). Selbst Irland, an dessen Spitze ein vom König
ernannter Lord-Lieutenant (Vicekönig) steht, ist in seiner Verwaltung fast
unabhängig 6).
Das stehende Heer gering, da England zu Lande nicht bedroht ist und
die seeliebende Bevölkerung keine Zuneigung zum Landdienst hat^). Vorzüglich
und allen andern Flotten bei weitem überlegen ist die.kriegsflotte, zu
der das Holz z. Th. aus dem besten Material der Colonien kommt, das
Eisen in England selbst beschafft wird. Dazu ist der Engländer seinem
Charakter nach wie zum Seemann geschaffen; die Marine ist von
Pflichtgefühl^) und dem Geist straffer Ordnung durchdrungen und
wird seit Jahrhunderten mit reichster Erfahrung und eingehendster Sorg-
falt auf das zweckmäßigste organisiert.
Die einzelnen Landschaften.
§ 243. England (und Wales).
1. Im ackerbautreibenden England (im So), liegt
a) eine Stadt, die, mit den Vororten volkreicher als jede preußische
Provinz, manche Königreiche an Seelenzahl, Reichthum und Macht übertrifft:
London (3x/2 Mill. E.; der dazu gehörige Polizeibezirk faßt noch 800000
E.), größte Stadt der Erde, c. 3 M. lang, fast ebenso breit, 6 Gm. be-
Steuerbewilliguugsrecht, in der Mitte des 14. Jahrhunderts wurde es in ein Ober-
und Unterhaus getrennt. 1673 Testacte (erst 1829 aufgehoben); 1679 Habeas-Corpus-
acte; 1689 Declaration os Rights 1832 und 1867 eine Parlamentsreform durchgesetzt,
wodurch die Zahl der Wähler, indem ihnen ein geringer Censns vorgeschrieben wurde,
erheblich vermehrt ist.
b) Der König darf gegen Parlamentsbeschliisse nur zweimal sein Veto einlegen;
seit 1707 ist aber überhaupt kein Parlamentsbeschluß beanstandet. — Seit der Regierung
Karls Ii. gibt es 2 Hauptparteien: Whigs* (— Molken, eigentlich Spitzname für
schottische Bauern, unter denen es viele Presbpterianer gab, die sehr liberal gesinnt
waren) und Tori es* (= Räuber, eigentlich Bezeichnung für die Iren, die in den
Sümpfen gegen das Parlamentsheer kämpften), ähnlich wie auf dem Festlande Liberale
und Conservative.
6) Die Inseln in den britischen Gewässern (Man* und Normännische
Juseln) haben sogar eigene gesetzgebende Versammlungen.
7) Es wird durch Werbungen gebildet. Selbst in den Colonien stehen nur c.
80 000 bis 90 000 Engländer.
8) Nelsons Befehl bei Trasalgar: „England erwartet, daß jedermann seine
Schuldigkeit thut". J
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Extrahierte Personennamen: Karls
Extrahierte Ortsnamen: Europa Oberhaus England Irland England Wales Schottland Irland Europa Irland England England England Wales England London Karls Nelsons
180
Zweites Buch. Europa.
wurde Jwün Iii. Wasskljewitsch (- Johann, des Basilius Sohu; 1462—1505),
der die letzten Theilfürstenthümer vereinte, die Tataren vertrieb (bis 1480),
die Republik Nowgorod unterwarf und sein Land ans das Vierfache vergrößertes.
Die Ruriks starben 1598 aus. Nach einer Zeit der Verwirrung, in
der sich der falsche Demetrius, von Polen unterstützt, eine Zeit lang auf
dem russischen Thron behauptete, folgten 1613 die Romanows, eine Seiten-
linie der Ruriks, die den Staat wieder vergrößerten. Unter ihnen ragte
Peter der Große (1689—1725) hervor, der Rußland in die Reihe der
Großmächte Europas einführte, indem er im Kampfe mit Karl Xii. (von
Schweden) Livland, Esthland, Ingermanland und einen Theil von
Kareli en (Friede von Nystad 1721) erwarb, ferner K ij ew von Polen. Dazu
fnchte er in Rußland w esteurop äifche Sitte und Ordnung einzuführen^).
Seit 1761 (Peter Ii.) herrschte das Haus H olst ein-Go ttorp. 1762—96
setzte Katharina Ii. das Werk Peters des Großen mit großer Kraft f^rt.
In den drei Theilungen Polens erwarb sie den größten Theil-jenes
Königreichs, dazu Anderes^). Alexander I., der Napoleons Sturz herbei-
führte, gewaun von Schweden Finnland (1809), von der Türkei Befsa-
rabien (1812) und in Folge des Kampfes gegen Napoleon neue Gebiete
in Polen (1815), später die Donaumündungen (1829). Nach dem Krym-
kriege mußte der jetzt herrschende Alexander Ii. diese und einen Theil Bcssa-
rabiens wieder abtreten, gewann letzteren aber (nebst einem Stück von Arme-
nien) 1878 nach einem Kriege gegen die Türkei wieder.
Zugleich war Rußlands Besitz in Asien immer mehr gewachsen. Die
1579 vom Kosakenhetman Jermak begonnene Unterwerfung Sibiriens führte immer
weiter nach O., bis 1860 das Amurgebiet und Theile der Mandschurei ge-
Wonnen wurden. Die Erwerbung Kankasiens begann 1801 und führte zuletzt
tief nach Armenien hinein. Große Theile von Centralafien wurden 1873
erobert 6).
Gegenwärtig Rußland ein unumschränktes Kaiserthum. Unter
dem Kaiser, der sich Zar und Selbstherrscher aller Reussen nennt, stehen 3
höchste Behörden ').
Einen beschließenden Landtag gibt es nur in Finnland, das selb-
ständig ist. Die berathendeu Landtage in den Ostseeprovinzen haben wenig
Bedeutung8).
sich bei den Tatarenchanen in Ansehn (sie wurden sogar deren Generalsteuerpächter) und
erhielten daher mehr Freiheit in der Verwaltung. Durch ihr väterliches Regiment
lockten sie zugleich immer mehr neue Ansiedler in ihr aufblühendes Land
3) Sein Werk durch Jwsn Iv. Wasskljewitsch fortgesetzt, der die Fiirstenthümer
Kassn und Astrachan (bis 1556) unterwarf.
4) Nach Friedrichs des Großen Ansicht hat er freilich reformiert wie Scheidewasser
das Eisen.
b) 1774 erwarb sie bedeutende Theile Südrußlands, 1783 die Krym, 1795 Kurland.
6) Dagegen hat Alexander Ii. das unter Katharina erworbene Alaska in Nord-
amerika wieder aufgegeben. Sein größtes Verdienst hat er sich aber durch treffliche
Einrichtungen im Innern erworben. So hat er die Leibeigenschaft aufgehoben,
allgemeine Schnl- und Wehrpflicht eingeführt und das Eisenbahnnetz aus-
bauen lassen.
7) Der Reichsrath ist oberste Behörde für die Verwaltung, der Senat für die
Justiz, die dirigierende heiligste Synode für die griechische Kirche.
8) In zahlreichen Gouvernements gibt es außerdem Gouvernements-Jnstitn-
tionen, die mit unseren Provinziallandtagen oder Kreistagen verglichen werden
können.
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Extrahierte Personennamen: Johann Johann Basilius_Sohu Peter_der_Große Karl_Xii Karl Kareli Peter_Ii Katharina_Ii Peters Alexander_I. Alexander_I. Napoleons Napoleon Alexander_Ii Alexander Kosakenhetman_Jermak Friedrichs Friedrichs Scheidewasser Alexander_Ii Alexander Katharina
Extrahierte Ortsnamen: Europa Polen Europas Schweden Livland Esthland Polen Polens Napoleons Schweden_Finnland Polen Asien Sibiriens Armenien Finnland Astrachan Kurland
F. Mitteleuropa. Die Schweiz.
burger noch mehrmals, sie und ihre Bundesgenossen, die sich z. Th. von den
Habsburgeru frei gemacht hallen, zu unterwerfen. Aber die Schweizer ver-
theidigleu Jich damals ebenso glänzend wie später gegen Karl den Kühnen.
Inzwischen waren Luzeru (1332), Zürich, Glarus, Beru, Zug
(1351 — 53) dem Bunde der Eidgenossen beigetreten; alle zusammen bildeten
die 8 alten Orte. Gegen Ende des Mittelalters traten noch Freiburg und
Solothuru, Basel und Schaffhausen, znletzl Appenzell hinzu (13
Orte). Allmählich löste sich diese Eidgenossenschaft von Deutschland los; lhat-
sächlich wnrde ihre Unabhängigkeit erst im Westfälischen Frieden 1648 anerkannt.
Die Reformation war namentlich durch Zwiugli und Calviu ausgebreitet.
Die französische Revolution zwang die Schweizer unter heftigen Kämpfen,
eine Helvetische Republik zu gründen (1798). Da diese nicht gedieh,
wurden die Verhältnisse von Napoleon I. 1803 durch die M edi atious a cte
neu geordnet n). Danach umfaßte die Schweiz nun I9cantone, indem zu den
13 älteren noch theils früher unterthänige Gebiete (Aargau, Thurgau,
Tefsiu und Waadt^), letztere beide früher im Besitz von Uri bez. Bern),
theils zugewandte (d. h. verbündete) Gebiete (St. Gallen und Graubünden,
hinzutrateu. Drei andere zugewandte Gebiete (Geuf, Wallis, Neuenbürg)
behielt Frankreich für sich; sie kamen aber im Wiener Frieden (1815) an die
Schweiz. Sonach gab es 22 Cantone. Drei derselben wurden aber noch
wieder in 2 Halbcantone mit selbständiger Verwaltung geschieden, Basel in
Baselstadt und Baselland, Appenzell in Anßer-Rhoden und Inner-
Rhoden, Unterwalden in Ob demwald und Nid dem Wald. Daher besteht
die Schweiz jetzt aus 25 Cantouen. Diese, 1815 uur zu einem lockern Staatenbunde
geeinigt, der eine gemeinsame Tagsatzung (Bundesversammlung) hatte, bilden seit
1848 einen festen republikanischen Bundesstaat.
An der Spitze des Bundes die Bundesversammlung, bestehend aus
einem Nationalrath, der gewählt wird (1 Mitglied auf 20 000; jetzt 135
Mitglieder) und ein Ständerath, zu dem jeder Ganzcanton je 2 Mitglieder
sendet (also 44 Mitglieder 13). Die vollziehende Gewalt bei einem Bundes-
rath (7 Mitglieder). Sitz der Bundesbehörden Bern.
Die einzelnen Cantone sind demokratische Republiken, 6 darunter
reine Demokratien, in denen die ganze versammelte Gemeinde unmittelbar die
oberste Gewalt ausübt^). Alle andern Cantone Repräsentativ-Demokratien;
") Diese Neuordnung im Ganzen glücklich.' veraltete schlechte Zustände dadurch be-
seitigt, bessere neue befestigt. Dadurch die Schweiz noch mehr zur Sympathie mit
Frankreich hinüber und von Deutschland ab gezogen, dem sie später z. Th. selbst feiud-
selig entgegen getreten ist. Erst in neuerer Zeit ist darin eine Aenderung eingetreten.
12) Unter ihnen waren einige gemeine Herrschaften (d. h. gemeinsame Be-
sitzungen).
is) Die Bund e sv e r s amml nn g hat namentlich über Krieg und Frieden, Bünd^
nifst und Verträge zu entscheiden. Dem Volke steht es jedoch zu, wenn ihm das Re-
serendum (eine Vorlage) über die beschlossenen Gesetze vorgelegt ist, dieselben zu ver-
werfen. Die Ordnung also sehr demokratisch.
14) Dies sind Uri, Glarns^und je die zwei Appenzell und Unterwalden.
Hier hat sich also die älteste Staatsordnung der germanischen Stämme, durch
die schwer zugänglichen Berge geschützt, inmitten des modernen Lebens in Kraft erhalten.
In Appenzell erscheint sogar die Landesgemeinde, wenn sie sich versammelt, noch be-
waffnet.
TM Hauptwörter (50): [T44: [Alpen See Stadt Schweiz Italien Meer Berg Insel Fuß Inn], T25: [Kaiser König Reichstag Recht Reich Verfassung Staat Regierung Jahr Fürst], T4: [Reich Zeit Staat Volk Deutschland Jahrhundert Land Macht deutsch Geschichte]]
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TM Hauptwörter (200): [T68: [Schweiz Zürich Kanton Bern See Stadt Genf Basel Schweizer Schwyz], T98: [König Jahr Mitglied Verfassung Regierung Republik Präsident Kammer Gewalt Staat], T7: [Staat Gesetz Verfassung Recht Reichstag Reich König Regierung Volk Verwaltung], T176: [Frankreich England Rußland Deutschland Preußen Krieg Italien Spanien Schweden Holland]]
Extrahierte Personennamen: Karl Karl Napoleon_I.
Extrahierte Ortsnamen: Mitteleuropa Glarus Freiburg Basel Schaffhausen Appenzell Deutschland Thurgau Wallis Neuenbürg Frankreich Basel Baselstadt Baselland Appenzell Anßer-Rhoden Unterwalden Frankreich Deutschland Appenzell Unterwalden Appenzell
F. Mitteleuropa. Das Deutsche Reich. 311
chien auch Republiken (die 3 freien Städte) umfaßt. Unter den Mo-
narchien sind 4 Königreiche (Preußen, Baiern, Würtemberg, Sachsen), 6 Groß-
herzogthümec (Baden, Mecklenburg-Schwerin, Hessen, Oldenburg, Sachsen-
Weimar-Eisenach, Mecklenburg-Strelitz), 5 Herzogtümer (Braunschweig, Sach-
seu-Meiningen, Anhalt, Sachsen-Coburg-Gotha, Sachsen-Altenburg), 7 Fürsten-
thümer (Waldeck, Lippe-Detmold, Schwarzbnrg-Rudolstadt, Schwarzburg-Son-
dershansen, Reuß jüngere Linre, Schaumburg-Lippe, Reuß ältere Linie). In
den größeren derselben stehen neben den Fürsten 2 Kammern, in den kleineren
meist nur eine Kammer (Landtag), in den beiden Mecklenburg ist der Landtag
ständisch; nur Ritterschaft und Städte in ihm vertreten.
Der Kaiser steht an der Spitze des ganzen Reichs. Er hat die Reichs-
beamten zu ernennen z. B. den Reichskanzler (Minister hat das Reich
nicht), die Gesandten und Consuln, den Reichstag zu berufen, zu vertagen
und zu schließen, die Oberanführung von Heer und Flotte, das Recht,
Frieden und Bündnis zu schließen und bei Angriffen auf das Reich den Krieg
zu erklären; fönst bedarf er zur Kriegserklärung der Zustimmung des Bun-
desraths.
Der Bundesrath, dem der Reichskanzler, die oberste ausführende Be-
Hörde, vorsteht, hat die Gesetze zu genehmigen und kann die obersten Verord-
nungen für die Verwaltung erlassen. Die einzelnen Staaten in ihm durch 58
Stimmen im Ganzen vertreten 26). Aus dem Bundesrate werden Ausschüsse
für die einzelnen Zweige des Staatslebens gewählt2t).
Dem Buudesrathe zur Seite ein Reichstag, aus Abgeordneten des Volks
gebildet (ursprünglich je 1 auf 100 000 E.), der die gemeinsamen Angelegen-
heiten des Volks beräth und Antheil an der Gesetzgebung hat. Die nord-
deutschen Staaten entsenden in ihn 297 Abgeordnete (Preußen 236,
Sachsen 23), die süddeutschen 85 (Baiern 48, Würtemberg 17, Baden 14,
Hessen-Darmstadt 9, davon 6 für den südlichen Theil), Elsaß-Lothringen 15.
Das Heer zählt in Friedenszeiten c. 400000 Mann, in Kriegszeiten
c. 1300000 Mann. Es umfaßt das stehende Heer, die Reserve, die
im Kriege mit jenem zusammen ausrückt, und die Landwehr, hauptsächlich
zum Schutze des Landes bestimmt. Allgemeine Wehrpflicht; jeder dient
3 Jahre im stehenden Heer, 4 Jahre in der Reserve, 5 in der Landwehr.
Wer höhere Bildung nachweis't und selbst die Kosten des Dienstes trägt, dient
als Einjährig Freiwilliger nur 1 Jahr im stehenden Heer, im Ganzen
auch 12 Jahre.
Festungen zahlreich, namentlich an den Grenzen stark, keine stärker als
Metz und Straßburg 28).
26) Preußen hat 17 Stimmen, Baiern 6, Würtemberg und Sachsen je 4,
Baden und Hessen je 3, Mecklenburg-Schwerin und Braunschweig je 2,
die andern Staaten je eine.
^) Verfassungsänderungen können abgelehnt werden, wenn 14 Stimmen
dagegen sind.
2«) Hauptfestungen sollen bleiben: 1) Cöln, Coblenz, Mainz; 2) Rastatt,
Ulm, Ingolstadt; ?) Memel, Königsberg, Danzig, Thorn, Posen, Glo-
gau, Neiße; 4) Küstrin und Spandau. Außerdem gibt es wichtige Küstenforts.
Eingehen sollen als Festungen: 1) Minden, Erfurt, Wittenberg; 2) Stettin, Kolberg,
Stralsund (außer den Küstenforts); 3) Graudeuz und Kosel.
TM Hauptwörter (50): [T35: [Preußen Königreich Bayern Sachsen Staat Hannover Baden König Provinz Land], T25: [Kaiser König Reichstag Recht Reich Verfassung Staat Regierung Jahr Fürst], T13: [Stadt Elbe Hamburg Berlin Provinz Bremen Land Lübeck Hannover Weser]]
TM Hauptwörter (100): [T44: [Sachsen Provinz Preußen Königreich Hannover Bayern Staat Hessen Baden Land], T60: [Preußen Reich Staat Bund Kaiser deutsch Reichstag König Deutschland Regierung], T59: [Heer Mann Soldat Krieg Jahr Offizier Land König Truppe Waffe], T10: [Stadt Berlin Hamburg Elbe Einw. Magdeburg Stettin Festung Lübeck Provinz]]
TM Hauptwörter (200): [T174: [Preußen Sachsen Hannover Holstein Provinz Königreich Staat Oldenburg Braunschweig Dänemark], T7: [Staat Gesetz Verfassung Recht Reichstag Reich König Regierung Volk Verwaltung], T60: [Mann Heer Jahr Offizier Soldat Landwehr Truppe Krieg Armee Regiment], T144: [Stadt Frankreich Münster Straßburg Metz Mainz Elsaß Bischof Frieden Trier], T67: [Preußen Bund Staat König Regierung Deutschland Verfassung Frankfurt Reichstag Bundestag]]
F. Mitteleuropa. Oesterreich-Ungarn.
395
Seit 1438 waren die Habsburger ununterbrochen Deutsche Kaiser. 1745
wurde Franz von Toscana Kaiser, der Gemahl von Maria Theresia und Be-
gründet der habsburgisch - lothringischen Linie. 1809 nahm sein Enkel Franz
den Titel eines österreichischen Kaisers an, legte dagegen 1806 bei der
Auflösung des alten Deutschen Reichs den Titel eines Deutschen Kaisers nieder.
Allmählich waren auch wichtige alte Besitzungen verloren gegangen so seit 1315
und 1386 (!) die schweizerischen, 1635 die Lausitz sau Sachsen),
1648 das österreichische Elsaß, 1742 Schlesien und Glatz. Nach den
furchtbaren Kämpfen mit Napoleon, die Oesterreich ungemein schwächten, erhielt
es 1815 zu den alten Besitzungen noch Salzburg, Venetien und Dal-
matien; die Lombardei ward ihm zurückgegeben; aber diese gieng ihm
1859 verloren, Venetien wurde 1866 abgetreten; beide sind an Italien
gekommen.
Oesterreich-Ungarn eine erbliche Monarchie, jetzt aus 2 Reichshälfteu
bestehend, 1) den imreichsrath vertretenen Ländern (Cisleithanien), 2) den
Ländern der Krone Ungarn (Transleithanien). An der Spitze des Ganzen
der Kaiser. In der westlichen Reichs hülste befinden sich die 14 nach-
folgend verzeichneten Länder (Verwaltungsbezirke), von denen 2 wieder aus
Theileu bestehen; zur Krone Ungarn gehören 3 sehr ungleiche Verwal-
t Ungsg eb i e t e.
In je den beiden Staatshälften stehn neben der Regierung Reichsver-
tretungen, in der Westhälfte der Reichsrath, der aus Herren Haus und
Abgeordnetenhaus^) (353 Mitglieder) besteht, iu der Osthälfte ein
Reichstag, der aus Magnaten- und Abgeordnetentafel besteht, letztere
aus allgemeiner Wahl hervorgehend. Jede Staatshälfte hat ihr eigenes Reichs-
Ministerium, beiden gemeinsam ist nur das Ministerium des Aeußereil,
das Finanz- und Kriegsministerium. Eine gemeinsame parlamentarische
Körperschaft bilden die Delegationen, zu denen je 60 Mitglieder aus
Reichsrath und Reichstag (je 1k davon aus Herreuhaus bez. Magnatentafel)
gewählt werden.
In den einzelnen Ländern stehn neben der Regiernng Landtage^)
aus Mitgliedern der Geistlichkeit und Universitäten, ferner Abgeordneten des
großen Grundbesitzes, der Städte, der Handels- und Gewerbekammern und der
Landgemeinden zusammengesetzt 10).
B. Die im Reichsrath vertretenen Länder.
Es lassen sich 4 Hauptgruppen unterscheiden a. die südwestlichen an
den Alpen liegenden Länder, b. die nordwestlichen (früher Krone Böhmen),
c. die nordöstlichen, fast getrennt liegend (Galizien und Bukowina), ä. das
getrennt liegende Dalmatien.
a. Die südwestlichen Länder.
§ 361. Sie sind fast fämmtlich ältere Länder, nur Salzburg und ein
9) Es wird von 4 Wählerklassen (Großgrundbesitzern, Städten, Handels- und Gewerb-
banern, Landgemeinden gewählt.
i». An der Spitze der Verwaltung stehn in den Reichsrathsländern L a udes p rä-
sldenten. (Statthalter.)
TM Hauptwörter (50): [T25: [Kaiser König Reichstag Recht Reich Verfassung Staat Regierung Jahr Fürst], T40: [Polen Ungarn Land Rußland Preußen Stadt Donau Provinz Hauptstadt Königreich], T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger]]
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Extrahierte Personennamen: Franz_von_Toscana_Kaiser Franz Maria_Theresia Maria Theresia Franz Franz Glatz Napoleon
Amerika, C. Das sonstige Nordamerika. 2. Die Union. 159
An der Spitze ein aus 4 Jahre durch Wahlmänner gewählter Präsident
unverletzlich, doch absetzbar; nach Ablauf seines Amtes darf er wieder gewählt
werden. Er hat die oberste Leitung des Bundes, den Oberbefehl über Heer
und Flotte und ernennt zur Regierung des Landes 7 Minister. Ihm zur
Seite als gesetzgebende Macht der Eongreß, bestehend aus Senat, in den jeder
Staat 2 Deputierte sendet, und R epräs ent antenh aus, in das die Bevölkerung
alle Jahre Abgeordnete wählt^). Der Bund sorgt für die gemeinsamen Ange-
legenheiten, die einzelnen Staaten, an deren Spitze je ein Gouverneur,
Senat und Repräsentantenhaus stehen, betreiben die besondern16). Da der
Präsident während seiner Amtsdaner c. 40 000 Beamte zu ernennen hat, die
nach Niederlegung seines Amtes entlassen werden können, so strebt jede Partei
eifrig nach der Präsidentenwürde und sucht sich, wenn sie im Besitz von
Aemtern ist17) möglichst Vortheile daraus zu verschaffen. Dadurch Habsucht
und Bestechlichkeit befördert^). Das Heer besteht aus einer Miliz, zu der
jeder Mann zwischen 16 und 45 Jahren berufen werden kann, und einem
geworbenen Heer, das, well die Union keinen gefährlichen Nachbarn hat, nur
sehr klein ist (30 000 Mann). Kriegsflotte nur c. ^ so groß wie die
britische.
Die Städte Amerikas meist sehr neu, daher oft auffallend regelmäßig
gebaut, die Straßen z. Th. nur mit Nummern bezeichnet, einzelne Theile in
den wohlhabenden Städten äußerst prächtig. Nirgendwo auf der Erde so
staunenswerthes Wachsthum der Städte bemerkt. Gegenwärtig gibt es dort
18 Städte mit mehr als 100 000 E>, doch nur eine Weltstadt ersten Ranges
(New Aork)^).
Die einzelnen Staaten und Territorien,
a. Die Neu England Staaten (6).
§ 157. Diese Staaten liegen im Ganzen östlich von der Hudson - Cham-
15) Von den Beschlüssen dieser Versammlungen ist der Präsident fast völlig ab-
hängig.
16) Der Bund hat die diplomatische Vertretung, die Sorge für Heer und Flotte,
die Kriegsführung, Münz- und Geldausgaberecht, Bestimmung von Maß und Gewicht,
Auferlegung von Zöllen und allgemeinen Steuern, Ernennung der ersten obersten Ge-
richtshöfe u. a.; die einzelnen Staaten sorgen für die übrige Gesetzgebung, das Gerichts-
wesen und die Verwaltung. Die Territorien senden 2 Deputierte (mit nur berathender
Stimme) zum Repräsentantenhause; wenn sie 60 000 Männer über 24 Jahre zählen,
können sie Aufnahme unter die Staaten beantragen.
") Zu diesen muß man auch die wohlbesoldeten Stellen der Repräsentanten und
Senatoren rechnen.
l8) 2 Hauptparteien: Republikaner, die nach Stärkung der Centralgewalt, voller
Gleichstellung der Neger und Schutzzoll streben, und Demokraten, die größere Selbst-
ständigkeit der Einzelstaaten, Zurückdrängung der Neger und Freihandel anstreben.
Erstere stützen sich im S. z. Th. auf rohe Neger. Eine unbedeutende Rolle spielen die
Nativisten, die nur Eingeborene angestellt wissen wollen.
'^) Die Regierungssitze meist klüglich in kleine Städte verlegt, um sie dem Einflüsse
des Pöbels und der Parteien zu entziehen. — Die Grenzen der Staaten und ihrer
Theile oft nur durch ganz gerade Linien, namentlich Parallele und Meridiane bezeichnet,
um bei der mangelnden Vermessung zunächst nur eine mathematisch genaue Grenze zu
geben, die sich jeder Zeit mit Zuhilfenahme astronomischer Beobachtung fixieren läßt. —
Vereinigten Staaten wachen mit Eifersucht darüber, daß sich die Staaten Europas
möglichst nicht in die Verhältnisse Amerikas mischen, sondern dieses selbst seine Ange-
legenheiten ordnen lassen (Monroe-Doctrin, nach dem Präsidenten Monroe genannt).
TM Hauptwörter (50): [T25: [Kaiser König Reichstag Recht Reich Verfassung Staat Regierung Jahr Fürst], T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T41: [Insel Staat England Amerika Kolonie Mill Küste Nordamerika Land Stadt]]
TM Hauptwörter (100): [T63: [Jahr Senat Plebejer Gesetz Volk Recht Staat Bürger Gewalt Rom], T41: [Staat Recht Volk Adel König Land Verfassung Gesetz Stand Verwaltung], T60: [Preußen Reich Staat Bund Kaiser deutsch Reichstag König Deutschland Regierung], T3: [Lage Karte Land Europa Geographie Klima Größe Verhältnis Grenze Gliederung], T61: [Mill Staat Deutschland Reich Europa deutsch Million Land England Einwohner]]
TM Hauptwörter (200): [T98: [König Jahr Mitglied Verfassung Regierung Republik Präsident Kammer Gewalt Staat], T7: [Staat Gesetz Verfassung Recht Reichstag Reich König Regierung Volk Verwaltung], T47: [Karte Lage Länge Breite Größe Meile Linie Ort Grenze Höhe], T76: [Staat See Nordamerika Stadt Union Mississippi Washington Ohio Gebiet vereinigt], T148: [Kirche Macht Staat Deutschland Kampf Frankreich Reich Reformation Zeit Gewalt]]
Extrahierte Ortsnamen: Amerika Nordamerika England Europas Amerikas
Asien. D. Hoch- u. Ostasien. 2. Korea. 3. Japan. 57
Religion des Volkes die Schintoreligion, ein Gemisch einhei-
mischen Dienstes der Sonne und Naturkräfte und des Buddhismus, das aber
mit manchem Götzendienst verbunden ist. Es gibt aber besondere Sch iuto- und
Buddhapriester. Die Gebildeten halten sich an die religiösen Ansichten des
Confncins^). Die Volksbildung auf hoher Stufe, besser als in Südeuropa; die
Kunst des Schreibens fast allgemein verbreitet; viele z. Th. hohe Schulen; die
Bücher sehr billig; die Theater von großem Einfluß^). Auch hat Japan schon
manche Eisenbahnen, Dampfschiffe, Telegraphen und Gasanstalten. Mit sel-
tener Kunst suchen die Japaner Artikel, die ihnen früher zugeführt wurden,
jetzt selbständig zu verfertigen^).
Nahrungsquelle theils der hochentwickelte Acker- und Gartenbau,
theils eine rührige Industrie, besonders ausgezeichnet in Lack- Papier- Holz-
Metall- (Bronze-) arbeiten — (die Schneidewaffen nirgend kostbarer und tödt-
licher!) Porzellan-. Thon- und Steingntwaaren und Seide (auch Seidenwürmer
ausgeführt!). Die Technik sehr geschickt^).
Der Handel jetzt in mächtigem Aufschwünge begriffen, theils im Verkehr
mit europäischen Völkern, theils nach Korea, China, Indien und Amerika hin.
Die Häuser wegen der Erdbeben leicht gebaut, daher oft Feuersbrünsten
ausgesetzt.
Die Berfaffuug eine erbliche Monarchie mit dem Mikado an der
Spitze.
Dieser, der früher in Miako residierte, war seit etwa 1600, obwohl noch
als oberster Herrscher anerkannt und selbst göttlich verehrt, doch allmählich dnrch
den in Tokio residierenden Täikuu (Sioguu), den Oberbefehlshaber des Heeres,
der alle Gewalt an sich riß und viele Darmio (Lehnsfürsten) an sich zu fesselu
wußte, tatsächlich mehr bei Seite gedrängt"). Erst 1867, als Japan mit
dem Auslande in Verwickelung gerieth, hat sich der Mikado mit Energie an
die Spitze der den Verkehr mit dem Auslande begünstigenden Partei gestellt,
mit dem er dies gethan, seinem Beleidiger, der nun das Gleiche zu thun verpflichtet ist.
Das Bauchaufschlitzen lhakariri) überhaupt eine sehr übliche Todesart, daher die Ge-
brauche bei demselben förmlich gelehrt.
7) So hat auch die chinesische Literatur und Kultur, namentlich in früherer Zeit,
großen Einfluß in Japan* erlangt, ähnlich wie einst das Französische in Deutschland.
*0 In neuerer Zeit herrscht dort ein überraschend eifriges Streben, sich die ganze
Fülle europäischer Bildung durch Vermitteluug von Deutschen, Engländern und Fran-
zosen anzueignen; fremde Sprachen dort jetzt hauptsächlich nach deutschen Lehrbüchern ge-
lehrt; deutsche Gelehrte und Schulmänner dorthin gezogen, das Heer nach deutschem
Vorbilde organisiert. Japanische Schüler (auf höheren Schulen) nach Europa (namentlich
nach Berlin) auf Staatskosten zur Ausbildung gesandt.
9) Selbst dem Weltpostvertrage ist Japan beigetreten.
*0) So haben sie in den Gemälden selbst Anfänge von Perspektive, und stellen Na--
turgegenstäude vielfach getreuer als Europäer dar. Auch haben sie Kunstgießereien; im
Einzelnen, z. B. Topfwaaren und Porzellan, übertreffen sie die Europäer an Eleganz
und dienen diesen als Vorbilder.
n) Diese Zustände waren denen unseres Mittelalters ähnlich. Der Tcukun war
eine Art Majordomus oder Emkr al Omrä, die Da'imio hohe Lehnsfürsten mit ritter-
lichem Gefolge, die übrigen Japaner in Klassen und Genossenschaften eingetheilt, die sich-
über und neben einander erhoben, wie in unserer Feudalzeit; einige derselben galten
auch als unehrlich. Auch die Naivetät im Verkehr der Geschlechter war und ist z. Th.
dieselbe wie in unserm Mittelalter.
TM Hauptwörter (50): [T45: [Zeit Mensch Leben Kunst Sprache Wissenschaft Natur Wort Geist Lehrer], T29: [Handel Industrie Land Ackerbau Fabrik Stadt Deutschland Mill Viehzucht Gewerbe], T6: [Insel Stadt Meer Hafen Handel Hauptstadt Land Küste Einw. Halbinsel]]
TM Hauptwörter (100): [T4: [Handel Land Industrie Stadt Verkehr Gewerbe Ackerbau Viehzucht Deutschland Zeit], T97: [Stadt Hauptstadt China Reich Land Handel Meer Einw. Türkei Sultan], T25: [Wissenschaft Kunst Zeit Sprache Geschichte Schrift Buch Werk Jahrhundert Erfindung], T92: [Mensch Leben Natur Arbeit Zeit Ding Geist Welt Art Seele], T40: [Fabrik Maschine Industrie Arbeiter Stadt Weberei Arbeit Herstellung Handel Art]]
TM Hauptwörter (200): [T165: [Kunst Wissenschaft Handel Gewerbe Bildung Land Stadt Schule Zeit Volk], T1: [Maschine Fabrik Herstellung Industrie Papier Leder Wolle Leinwand Fabrikation Art], T136: [Leben Mensch Geist Natur Zeit Volk Welt Kunst Sinn Wesen], T7: [Staat Gesetz Verfassung Recht Reichstag Reich König Regierung Volk Verwaltung], T186: [Stadt Insel Hauptstadt Tunis Handel Afrika Land Hafen Küste Algier]]
Extrahierte Personennamen: Korea
Extrahierte Ortsnamen: Asien Ostasien Japan Südeuropa Japan Korea China Indien Amerika Miako Tokio Japan Japan* Deutschland Japanische Europa Berlin Japan
B. Die Erde für sich betrachtet.
91
hinein, wurde die leibliche und selbst die geistige Arbeit von Sklaven, ganz
unfreien Menschen, oder Hörigen (Leibeigenen), die wenigstens in wesentlichen
Stücken keine Freiheit besaßen, besorgt. ^) Ferner bilden sich oft Stände
(namentlich ein Priester-, Krieger-, Bürger- und Bauernstand), die an der Re-
gierung des Staats möglichst viel Antheil zu erhalten suchen.
Eine unvollkommnere Form des Staates ist die Despotie, in der die
herrschende Macht (meist ein Einzelner) allein Recht besitzt und zwar unum-
schränkte, alle Angehörigen des Staates aber ihr unbedingt unterworfen sind.
Unter den vollkommneren Formen der Staaten unterscheidet man Mo-
narchien und Republiken.
In den Monarchien steht lebenslänglich ein Einzelner an der Spitze
des Staats, entweder gewählt — Wahlreich — oder kraft Vererbung —
Erbreich. — Die Monarchie ist unbeschränkt (absolut), wenn der
Monarch die oberste Regierungsgewalt, namentlich das Reckt, Gesetze zu erlas-
sen, allein in Händen hat, beschränkt (Constitutionen), wenn nach einer
bestimmten Verfassung (Constitution) gewisse Versammlungen, nament-
lich ständische (aus Ständen bestehende) oder repräsentative (aus Stell-
Vertretern des Volks bestehende) an der obersten Regierungsgewalt, besonders
der Gesetzgebung und der Bestimmung der Einnahmen und Ausgaben des
Staats, Antheil haben. Die Monarchen führen verschiedene Namen, beson-
ders den von Königen. Kaiser (Zar) pflegt sich ein Monarch zu nennen,
wenn er das Oberhaupt nicht nur eines einzelnen Volkes oder Staates, son-
dern mehrerer Völker oder Staaten ist. Die Monarchie ist besonders stark in
Europa vertreten.
In der Republik ist die oberste Regierungsgewalt in der Hand meh-
rerer, wenn auch an der Spitze mancher Republiken ein auf Zeit gewählter
Präsident steht. In der Aristokratie ist die höchste Gewalt bei hervor-
ragenden Geschlechtern; sind diese an Zahl gering, so entsteht eine Oligar-
ch ie. In der Demokratie ist die höchste Gewalt bei dem Volke selbst
oder seinen Vertretern (Repräsentanten); in der Ochlokratie gebietet die
große Menge der Minderbesitzenden. In einer Theokratie wird Gott als
Herrscher gedacht, der durch staatliche Organe regiert. In der Hierarchie
sind Priester die Herrschenden.^)
Mehrere Staaten bilden einen Staatenbund, wenn sie sich über ein-
zelne Angelegenheiten durch Bundesbehörden verständigen, einen Bundes-
staat, wenn sie die wesentlichsten Befugnisse der Staatshoheit an die Bundes-
organe abgetreten haben.
Zu § 60. !) Die letzten Reste der Hörigkeit in Europa namentlich seit der fran-
zösischen Revolution beseitigt, in Rußland erst 1861. Die Sklaverei namentlich in Folge
von energischen Maßregeln Englands und von Aufhebung der Sklaverei in den Vereinig-
ten Staaten von Nordamerika (>865) zurückgedrängt, doch durch das Gesetz Mohammeds
noch vielfach, namentlich in Afrika, begünstigt.
2) In allen freien Staaten werden sorgfältig drei Gewalten von einander geschie-
dm und getrennt, die gesetzgebende (legislative), die richterliche und die voll-
gehende (executive). Die letztere umfaßt namentlich die militärische Gewalt
und die Verwaltung (Administrative), deren einzelne Zweige in der Regel durch
Minister geleitet werden.
TM Hauptwörter (50): [T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T4: [Reich Zeit Staat Volk Deutschland Jahrhundert Land Macht deutsch Geschichte], T25: [Kaiser König Reichstag Recht Reich Verfassung Staat Regierung Jahr Fürst]]
TM Hauptwörter (100): [T41: [Staat Recht Volk Adel König Land Verfassung Gesetz Stand Verwaltung], T63: [Jahr Senat Plebejer Gesetz Volk Recht Staat Bürger Gewalt Rom], T3: [Lage Karte Land Europa Geographie Klima Größe Verhältnis Grenze Gliederung]]
TM Hauptwörter (200): [T7: [Staat Gesetz Verfassung Recht Reichstag Reich König Regierung Volk Verwaltung], T98: [König Jahr Mitglied Verfassung Regierung Republik Präsident Kammer Gewalt Staat], T145: [Bauer Adel Land Stadt Bürger Herr Stand Recht Gut König], T54: [Staat Zeit Volk Deutschland Leben Reich Jahrhundert Macht Entwicklung Gebiet], T179: [Gott Mensch Wort Welt Erde Glaube Herr Sünde Himmel Satz]]
Extrahierte Personennamen: Mohammeds
Extrahierte Ortsnamen: Europa Europa Englands Nordamerika Mohammeds Afrika