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1. Geschichtsbilder aus den Reichen der Langobarden und merowingischen Franken - S. 303

1892 - Gütersloh : Bertelsmann
Aus dem Leben und Treiben in Stadt und Land im Merowingerreiche. 303 linie zog und drückte. Die Decken wurden aus viereckigen oder runden Tafeln von Holz und Gips zusammengefügt, gemalt und mit Figuren in erhabener Arbeit geschmückt. Auch für Privatwohnungen war in den Städten Frankreichs und Spaniens Stein- und Ziegelbau gewöhnlich, weichere Bausteine schnitt man mit der Säge. Die Ziegel der Mauer und des Daches paßte man in die alten Formen der Römerzeit. Häufig besorgte der Baukünstler auch die innere Dekoration der Häuser, er modellierte und malte. Die Künstler, die etwas Gutes leisten konnten, waren wahr- scheinlich selten; aber große Kirchen und Paläste mit sorgfältiger Stein-arbeit, in denen Wandfresken mit vielen Figuren prangten und ungeheure Wandflächen ganz mit Mosaik überzogen waren, lassen uns nicht nur auf den Bienenfleiß der Arbeiter, sondern auch aus großes Talent der Architekten schließen. Daß man für Küche und Keller zu sorgen wußte, ist selbstverständlich. Das Getreide wurde nicht mehr ausschließlich auf den Handmühlen, auch auf Wassermühlen gemahlen. Die Kunst, gut zu kochen und feines Backwerk zu machen, wurde von den Germanen höchlich geschätzt, und Leckerbissen wurden über das Meer eingeführt. Die starken Gewürze der römischen Küche gingen in die deutsche Wirtschaft über; der indische Pfeffer wurde durch das ganze Mittelalter in großen Massen verbraucht; auch der mit Most eingekochte Sens und das Garum, die salzige Fleischbrühe, die unentbehrliche Zuthat eines römischen Gerichts, dauerten im Mittelalter. Reich an Warengattungen war der Handel mit Geweben. Man webte aus teurer Baumwolle und Seide. Die berühmtesten Fabriken waren in Byzanz; man wirkte ganzseidene, halbseidene und halbwollene Stoffe, solche, wo der Aufzug von Seinen, der Durchschlag von andern Fäden ivitr; man webte schlicht, geköpert, hatte lockige, geschorene, gepreßte Stoffe; man webte auch mit drei Fädenlagen. Die schweren Seidenstoffe der kaiserlichen Fabriken blieben zu Kirchenkleidern und Fürstengewändern begehrt, und noch bewundern wir in einzelnen Bruchstücken die schönen Muster eines Gold- und Silberstoffes, wie ihn die Königinnen Theudelinde oder Brunhilde trugen. Auch Stickereien werden erwähnt und Goldfransen als Besatz. Der wohlhabende Franke und Burgunder hatte Gelegenheit sich Fußteppiche zu kaufen, die entweder auf einer oder auf beiden Seiten von Plüsch waren. Große Vorhänge, die in vornehmen Häusern gemalt oder gestickt wurden, schieden die innern Räume, und die germanische Hausfrau lernte schon damals Tisch- und Mundtücher in ihrer Truhe zu bewahren und ein Taschentuch in der Hand zu halten. In der Heimat hatte der Germane höchstens die Federn seiner Gänse in Betten gestopft, jetzt gebrauchte er beim Tafelbett neben kostbaren Decken Kopf- und Armpolster. Und unter seinem Tafelgerät befanden sich außer den Prachtwerken der Gold-

2. Geschichtsbilder aus den Reichen der Langobarden und merowingischen Franken - S. 312

1892 - Gütersloh : Bertelsmann
312 Die Franken bis zum Untergange der Merowinger. Anschauungen erfüllte, durch Gesang fortgetragene. Groß war der Gegensatz beider Richtungen, und durch viele Jahrhunderte arbeiteten beide, einander zu verderben. Mancher Chronist und Legendenschreiber war nichts als ein schwungloser Sagenerzähler. Mancher treuherzige Sänger dagegen versuchte die historischen Schriften der Bibel, ja die ausgezeichneten Thaten alter Könige und Kaiser in heimischer Weise durch Vers und Saitenspiel darzustellen. Mehr als ein talentvoller Mönch schrieb in lateinischer Sprache sowohl wahrhaft und nüchtern die Geschichte seiner Zeit, als in der Weise römischer Dichter poetisch und sagenhaft alte Volksüberlieferungen; dann ging derselbe Schreiber, ohne die Verschiedenheit völlig zu begreifen, zwiespältige Wege, historische Thatsachen der Kenntnis folgender Geschlechter zu überliefern. Aber die Schrift und die nüchterne, nur die Thatsachen bewahrende Weise der lateinisch Gelehrten gewann allmählich breiteren Boden; nach ihr zog sich die Auffassung irdischer Ereignisse durch die Gebildeten, sie drang auch in die kleineren Kreise des Volkes, der Unterschied zwischen geschichtlicher und poetischer Überlieferung kam allmählich in das Bewnßtfein der Menschen. — Unterdes baute der Landwirt zwischen Rhein und Elbe seine Äcker nach der Väter Weise; aber auch an ihn traten die Forderungen des neuen Staates, der Kirche und der fremden Bildung. Wie er auf feinem Eigen hauste und die Herden zog, erkennen wir aus den Rechtsbüchern der germanischen Völker. . . . Nicht alle deutschen Völker bauten ihre Häuser auf dieselbe Art, aber die meisten liebten die Gebäude eines ansehnlichen Gutes im großen Hofraum breit nebeneinander zu stellen, jedem Bedarf des Gutes ein eigenes Gebäude. Das Herrenhaus eines fränkischen Landgutes war der „Saal", ein stattlicher Holzbau, zu dessen Thür wohl auch Stufen hinaus-leiteten.*) Durch die Thür trat man in den großen Raum, in dem der Beschauer aus die Balken der Wände und die Sparren des Daches sah und auf den Herd, dessen Rauch durch eine Öffnung der Decke zog. An den Seiten waren Verschlüge und geschloffene Räume. Saßen die dienenden Frauen nicht in gesonderter Wohnung, so arbeiteten sie getrennt in zweien dieser Räume, von denen der eine bessere Ehre hatte. Neben dem Haus lagen Scheuern, Ställe und offene Schoppen, auch das Badehaus wird häusig erwähnt. Ferner die Kemenate (Caminata), ein heizbarer Raum ohne Herd, für Frauen, Kostbarkeiten u. s. w. Auf dem Herrensitz eines Großen standen noch andere Gebäude für gastliche Bewirtung, darunter der Palast, eine große Halle, zu der eine Rampe oder Stufe führte. Sein Dach wurde im Innern durch Holzfäulen getragen. Zwischen Säulen und *) Mit der folgenden Beschreibung des altfränkischen Hauses vergleiche man die, welche im 1. Bande von dem Hause der germanischen Urzeit entworfen ist. (S. 50 ff.)

3. Geschichtsbilder aus den Reichen der Langobarden und merowingischen Franken - S. 332

1892 - Gütersloh : Bertelsmann
322 Die Franken bis ;um Untergange der Merowinger. Nach ihrem Tode erhob sich jedoch Secundinus abermals wider ihn und tötete ihn. Asteriolus hinterließ bei seinem Tode einen Sohn; als der herangewachsen und zu männlichen Jahren gereift war, fing er an darauf zu denken, wie er das an seinem Vater begangene Unrecht rächen könnte. Da wurde es Secundinus bange, und er floh vor dem Rächer von Hof zu Hof. Als er aber sah, daß jener ihn doch erreichte und er ihm nicht mehr entrinnen könne, vergiftete er sich, wie man erzählt, um nicht seinem Feinde in die Hände zu fallen. — Nachdem der Bischof Desideratns zu Verdun (nach 549) gestorben war, nahm seinen Stuhl Agerich, ein Bürger dieser Stadt, ein. Siagrins aber, ein Sohn des Verstorbenen, gedachte der Kränkungen und Mißhandlungen, die sein Vater einst dadurch erlitten hatte, daß ein vornehmer Franke Namens Siriwald ihn beim König Theuderich verleumdete, der ihn sogar seiner Güter beraubte. Daher überfiel Siagriiis einst den Siriwald mit bewaffneter Schar und brachte ihn auf folgende Weise um. Er kam ganz in der Frühe, da es dichter Nebel war und man in der Finsternis kaum jemand erkennen konnte, zu einem Hofe Siriwalds im Gebiet von Dijon, der Fleury (an der Ouche) heißt. Da trat gerade einer von Siriwalds Gefolgsmannen aus dem Hause, und des Siagrius Leute meinten, es sei Siriwald selbst, und erschlugen ihn. Als sie aber zurückkehrten, gleich als ob sie schon den Sieg über ihren Feind gewonnen hätten, verriet ihnen einer von Siriwalds Hausgesinde, sie hätten nicht den Herrn getötet, sondern einen seiner Leute. Da kehrten sie wieder um, suchten ihn und fanden die Kammer, in der er zu schlafen pflegte, verschlossen, und wollten sie erbrechen. Aber obschon sie sich sehr lange an der Thür abmühten, konnten sie sie doch nicht öffnen. Da rissen sie auf der einen Seite die Hauswand nieder, drangen ein und hieben ihn mit dem Schwerte zusammen. — Kann hier Gewalt und Mord sich wenigstens einigermaßen mit dem a:i sich nicht unedlen Trieb nach Rache für den tiefgekränkten Vater entschuldigen, so sehen wir aus nachstehender Erzählung,*) wie aus einer Seite gemeine Habgier nicht vor dem niedrigsten Betrug und der rohen Gewalt zurückscheute, während aus der anderen auch bessere Naturen zur Selbsthilfe greifen mußten, statt bei dem Gesetze Schutz gegen Vergewaltigung zu suchen; denn die Eigenmächtigkeit der Könige selbst und ihrer Beamten tritt klar zu Tage. Die Hauptpersonen gehören, wie in der Geschichte von Asteriolus und Secundinus, der „gebildeten" romanischen Bevölkerung an, und es ist hier wie dort merkwürdig zu sehen, wie äußerlich die Bildung war, aus die sich diese Romanen im Gegensatz zu den rohen Franken so viel ein- *) Buch 4, Kap. 46. Giesebrecht Bd. 1, S. 206 ff.

4. Geschichtsbilder aus den Reichen der Langobarden und merowingischen Franken - S. 313

1892 - Gütersloh : Bertelsmann
Aus dem Leben und Treiben in Stadt und Land im Merowingerreiche. 313 Wänden lief eine erhöhte Bühne entlang mit Ehrensitzen für die vornehmen Gäste und Frauen. Anders erhob sich das alamannische Haus mit flachem vorspringendem Dach und Holzgalerien, der Ahn des jetzigen Schweizerhauses. Wir dürfen annehmen, daß der Thüring schon damals, wie durch die späteren Jahrhunderte, auf dem festgestampften Lehm seines Hansflurs saß, von dem die vornehmsten Teile des Hauses, Frauenraum und Schlafstellen mit erhöhtem Boden und Thüren abgeschlossen waren. Noch altertümlicher breitete das altsächsische Haus sein großes Strohdach mit den Pferdeköpfen am Giebel über Diele, Herd, Schlafräume und Viehställe; denn enger schloß sich in dem Einzelgehöft das Hauswesen um die Häupter der Menschen und Tiere. Aber neben der deutschen Wohnung war damals im Westen und Süden auch auf dem Lande der römische Turmbau nicht selten. In den Borbergen der Alpen, im Zehntlande und auf den Rheinhügeln ragten überall die alten Türme der Römer, viereckige Warten mit mehreren Stockwerken, um deren oberstes eine hölzerne Galerie lief. Die Eingangsthür lag zuweilen hoch über dem Boden, so daß man nur mit einer Leiter herankommen konnte; dann waren die Stockwerke auch im Innern wohl durch Leitern verbunden, welche, abgenommen, Verteidigung von oben gegen den eindringenden Feind gestatteten. Diesen Steinturm umschloß ein Pfahl-werk und Graben. Auch wo die Mauer größerer Kastelle mit ihren Zinnen und Türmen dauerte, waren in dem engen Bezirk, den sie einschloß, die Räume für Menschen und Vorräte in mehreren Stockwerken auseinander gesetzt. In diesen Römerburgen, welche die Franken und Alamannen ausgebrannt hatten, richteten sich jetzt nicht nur Beamte des Landesherrn, auch ungesetzliche Hausen fahrender Krieger ein und spähten von der Höhe in die Thäler, um das Land zu überwachen oder einen Raubzug zu wagen. Aus einer Verbindung der deutschen Lebensgewohnheit mit römischem Mauern bau sind die Ritterburgen der späteren Zeit entstanden. Der Hofraum des deutschen Landwirts aber war mit Zaun oder Mauer umfriedet, am Thor die Hütte des Hofhundes Das Hofthor wurde in der Nacht verschlossen, indem man hölzerne Keile einhämmerte. In der Mitte des Hofes war die Dungftätte, Rosse und Rinder wurden bei Nacht in den Hof getrieben zum Schutz gegen räuberischen Überfall. Die Gehöfte lagen nebeneinander an Dorfgaffen, zwischen ihnen zuweilen trennende Fußsteige. Einem Grundherrn, der mehrere Husen im Dorfe befaß, gehörten auch unfreie Hinterleute, welche von kleinerem Hofe feine Hufen bauten. Sie lebten, zumal auf altem Römerboden, in verschiedenen Graden der Unfreiheit, vom persönlich freien Zinsmann bis zum Leibeignen; unfrei waren auch die Knechte und Hausdiener. Aber ein großer Herrenbesitz enthielt noch andre abhängige Leute; auch die Handwerker wohnten auf dem

5. Geschichtsbilder aus den Reichen der Langobarden und merowingischen Franken - S. 317

1892 - Gütersloh : Bertelsmann
Sittenbilder in Erzählungen aus Gregors Geschichtswerke. 317 germanischen Nationalität, „in die Stellung der Unfreien zu ihrem Herrn und in den Verkehr auf dem Hofe eines angesehenen deutschen Gutsherrn vor dreizehnhundert Jahren." Zur Orientierung unserer Leser ist nur voraus zu bemerken, daß König Theuderich, bevor er in den Krieg mit den Thüringen zog, sein Reich durch feierlichen Vertrag mit seinem Bruder und Nachbar Childebert zu sichern gesucht hatte, indem er mit diesem Geiseln auswechselte, daß der in der Erzählung vorkommende Bischof Gregor von Langres der nachmalige Urgroßvater unseres Gregor von Tours war und daß mithin dieser ein Stück Familienchronik in folgendem^) aufgezeichnet hat. a) Gefangenschaft und Slucht des jungen Attalus. Theuderich und Childebert schloffen einen Bund und schwuren einander, es wolle keiner gegen den andern zu Felde ziehen, und sie gaben sich gegenseitig Geiseln, damit um so fester bestände, was sie abgemacht hatten. Viele Söhne von vornehmen Römern wurden als Geiseln gegeben. Als sich aber (533) wiederum Hader zwischen den Königen erhob, verfielen diese Geiseln als Leibeigene dem Staate des einen wie des andern Königs. Sie wurden einzelnen Männern zur Aufsicht übergeben und von diesen als ihre eigenen Sklaven angesehen und zu Knechtsdiensten angehalten. Viele von ihnen versuchten zu entfliehen und gelangten auch glücklich wieder in ihre Heimat, andere aber blieben in der Knechtschaft. Unter diesen war auch Attalus, ein Neffe des frommen Bischofs Gregor von Langres, in die Leibeigenschaft des Staates verfallen, und man hatte ihn zum Pferdeknecht bestimmt. So diente er einem Deutschen**) in der Nähe von Trier. Danach schickte der selige Gregor Diener aus, um seinen Neffen zu suchen. Sie fanden ihn auch und boten dem Franken reiche Geschenke als Lösegeld. Dieser aber wies sie zurück und sprach: „Wer von so vornehmer Abkunft ist, muß mit zehn Pfunden Goldes freigekauft werden." Als nun die Diener unverrichteter Sache nach Hause zurückkehrten, sprach ein gewisser Leo, der in des Bischofs Küche diente, zu ihm: „Wenn du mirs erlaubtest, Herr, fo gelingt es mir vielleicht, ihn aus der Gefangenschaft zu befreien." Da gab ihm sein Herr mit Freuden feine Einwilligung, und der Jüngling machte sich stracks auf den Weg. Er gedachte, den Attalus heimlich zu entführen; aber das Unternehmen mißlang. Da ging er zu einem Freunde, erzählte ihm alles und sprach: „Komm mit mir und verkaufe mich als deinen Sklaven in dem Hause jenes Franken. *) Buch 3, Kap. 15. Giesebrecht, Bd. 1, S. 127 ff. **) Man könnte auch Franken übersetzen. Gregor nennt ihn einen „Barbaren". Noch zu Gregors Zeiten, der dies um 590 schrieb, bezeichnete der Römer in Gallien den Franken als Barbaren!

6. Geschichtsbilder aus den Reichen der Langobarden und merowingischen Franken - S. 394

1892 - Gütersloh : Bertelsmann
394 Die Franken bis zum Untergange der Merowinger. der König gab ihm sicheres Geleit zu Theudebert von Austrasien. Die Reise ging über Paris nach Meaux, wo ihn ein adliger Mann aus Theudeberts Gefolge, Namens Chagnerich, freundlich aufnahm. Er unternahm es, den Mann Gottes gut bei Hofe einzuführen; der von Chlothar mitgegebenen Begleiter bedurfte es nicht mehr. Kolumban segnete zum Dank dafür sein ganzes Haus, sein jüngstes Töchterchen aber, Burgundofara, weihte er dem Herrn; sie ist späterhin eine sehr fromme Frau geworden und als Äbtissin eines Klosters bei Meaux gestorben. Endlich kam Kolumban zu Theudebert, der ihn mit Ehren empfing; waren doch schon viele Brüder aus Luxovium zu ihm gekommen. Der König versprach ihm, schöne und für die Knechte Gottes geeignete Orte ausfindig zu machen, wo sie den benachbarten Völkerschaften, nämlich den heidnischen Alamannen, das Evangelium verkünden möchten. Kolumban erklärte, wenn es ihm ernst damit sei und er ihn thätig unterstützen wolle, so werde er sich gern auf längere Zeit niederlassen und es versuchen, in die Herzen des umwohnenden Volkes den Samen des Glaubens auszustreuen. Theudebert stellte ihm nun anheim, sich einen tauglichen Ort zu wählen, und der Mann Gottes entschied sich für eine vorzeiten zerstörte Römerstadt, die im deutschen Lande am Bodensee unfern des Rheines liegt und jetzt Bregenz*) heißt. Sie fuhren also den Rhein aufwärts, wurden in Mainz vom Bischof gastlich bewirtet und gelangten endlich an den bestimmten Ort. Zwar gefiel er dem Heiligen nur wenig, doch beschloß er zu bleiben, um dem Volke der Gegend den Glauben zu verkünden. Es war aber schwäbisches Volk, das dort wohnte und noch ganz im Heidentum befangen war. Wie Jonas erzählt, fand Kolumban einst, als er die Gegend durchzog, die Einwohner damit beschäftigt, ein heidnisches Fest zu feiern. „Sie hatten ein großes Faß. das man in der Volkssprache Kupa (Kufe) nennt und das ungefähr sechsundzwanzig Eimer hielt, mit Bier angefüllt und in ihrer Mitte aufgestellt. Aus Kolumbans Frage, was sie damit wollten, sagten sie, sie brächten ihrem Gotte Wodan ein Trankopfer. Sowie der Heilige von dem ruchlosen Werke hörte, blies er das Faß an, und siehe! es löste sich mit Gekrach und sprang in Stücke, so daß das Bier brausend herausströmte. Da zeigte es sich klar, daß der Teufel in der Kufe gesteckt hatte, der durch das irdische Getränk die Seelen der Opfernden fangen wollte. Wie das die Heiden sahen, waren sie sehr erstaunt und sagten, der Mann Gottes habe einen starken Atemschnauf,**) daß er so ein mit *) Vormals Brigantia; daher der alte Name des Bodensees Lacus Brigantinus. Seit den Feldzügen Julians und Valentinians (bis 574) fällt jetzt zum ersten Male wieder ein wenig Licht auf diese Gegenden, die bald durch die Stiftung von Sankt Gallen berühmt werden sollten. , . **) Dieses Wort bildet Dahn, Urgeschichte 3, 591, dem wir auch an einigen andern Stellen folgen.

7. Geschichtsbilder aus den Reichen der Langobarden und merowingischen Franken - S. 226

1892 - Gütersloh : Bertelsmann
226 Die Franken bis zum Untergange der Merowinger. geben wollte, durfte in der ältesten Zeit überhaupt nicht den Weg der gerichtlichen Klage betreten, sondern mußte Fehde ansagen. In der Zeit Chlodowechs aber blieb ihm wie dem Verurteilten noch freigestellt, beim Königs- oder Hofgericht als bei der obersten Instanz Berufung gegen das Urteil des Volksgerichtes einzulegen. Das Königsgericht wurde nicht auf dem Malberg, sondern im Palast des Königs gehalten, und letzterer selbst übte Vorsitz und Spruch aus. Das einmal angerufene Urteil des Königs wurde unter allen Umständen vollstreckt. Wir schließen diesen Abschnitt mit der Mitteilung einiger besonders merkwürdiger Stellen aus dem salischen Gesetzbuch.*) Über die Ladung vor Gericht finden sich folgende Bestimmungen: „So jemand nach dem Recht vor Gericht geladen ist und nicht erscheint, so soll er schuldig sein fünfzehn Schillinge (Solidi)**) zu zahlen. Wer aber einen andern vor Gericht ladet und selbst nicht erscheint, der soll, wofern ihn nicht eine echte Not (d. H. ein vollwichtiges Hindernis) abgehalten hat, dem Geladenen fünfzehn Schillinge zu zahlen schuldig sein. Und der, welcher einen andern vor Gericht ladet, soll mit Zeugen zu dessen Hause gehen und ihm die Ladung kund thun, falls er aber nicht zu Hause sein sollte, die Frau oder irgend einen von den Hausgenossen auffordern, jenem die Ladung mitzuteilen. Wenn einer im Königsdienst beschäftigt ist, so kann er nicht vorgeladen werden; ist er es aber im Gau in seinen eigenen Angelegenheiten, so kann er vorgeladen werden." Über das Eingreifen des Thungins und des Grafen und über die Ladung vor das Königsgericht, wenn einer sich beharrlich weigerte, eine Buße zu zahlen oder gar nicht vor Gericht erscheinen wollte, giebt das Folgende Aufschluß: „Wenn ein Freigeborener oder ein Lite (Halbfreier) einem andern zur Sühne für ein Vergehen Zahlung zu leisten versprochen hat, dann soll der, dem das Versprechen gemacht worden ist, binnen vierzig Nächten, oder wie sonst zwischen beiden verabredet ward, mit Zengen oder *) Das salische Gesetz ist Volksrecht oder Stammesrecht, es gilt datier zunächst nur für die salischen Franken. Das Gesetzbuch des zweiten fränkischen Hauptstammes, der Ripuarier, ist später ausgezeichnet und zum größten Teil nach dem Vorbilde der Lex salica ausgearbeitet. Außerdem besitzen wir von fränkischen Volksrechten die Ewa Chamavorum, von geringem Umfang, die dem salischen und ripuarischen Gesetz nicht gleichgestellt werden darf, insofern ihre Bestimmungen nur für einen Teil der Ripuarier, nämlich für die am Niederrhein und an der Assel wohnenden chama-vischen Franken, gelten; es ist also vielmehr ein landschaftliches Sonderrecht. Neben den Stammesrechten bildete sich seit Chlodowech ein Königsrecht aus, das jene ergänzte und in allen Teilen des Reichs Geltung hatte. **) Daneben ist anch stets die Summe in Denaren angegeben, von denen vierzig auf einen Solidus gehen. Wie oben bemerkt wurde, konnte statt mit barem Gelde auch mit Geldeswert (Vieh, Kleider, Waffen, Schmuck, ja auch Haus und Hof) gezahlt werden, und dies war sogar die Regel.

8. Geschichtsbilder aus den Reichen der Langobarden und merowingischen Franken - S. IX

1892 - Gütersloh : Bertelsmann
Ix Zum Schlüsse will ich nur noch bemerken, daß ein paar Abschnitte dieses Bandes ein wenig höhere Ansprüche an die Fassungskraft jugendlicher Leser stellen als die früheren Bände. Ich glaube dies verantworten zu dürfen in der Überzeugung, daß solche Leser erst an diesen Band gehen werden, wenn sie die beiden ersten gelesen haben, also auf etwas schwerere Rost genügend vorbereitet sind. Andernfalls bitte ich ne, das lange erste Kapitel des zweiten Buches, denn auf dieses zumeist bezieht sich diese Bemerkung, einfach zu überschlagen. Bautzen, im November 1891. Dr. Klee.
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