Hilfe und Dokumentation zu WdK-Explorer

Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Enthaltend die erste, zweite und dritte Stufe: Heimath, Preussen, Deutschland - S. 7

1865 - Glogau : Flemming
§ 5. Der Domplatz. 1. Der Domplatz, der schönste und größte freie Platz in der Stadt, hat fünf Zugänge: die Burgtreppe im Osten, das Tränke- thor und die Peterstrepp e im Norden, das Drachen loch im Westen, den Zwicken im Süden. Er war mit den schönen und großen Häusern, die ihn einschließen und die meist den Domherren zur Wohnung dienten, der Anfang der Stadt; die weiteren Theile und Straßen entstanden nach und nach später, die Borstädte am spätesten. Von den Mauern, die ihn umgaben, steht noch ein großer Theil im lichten und düstern Graben und am Gruden berge. Die Thore sind längst entfernt, aber in un- ruhigen, kriegerischen Zeiten wurden die Zugänge noch später oft durch große Ketten gesperrt. 2. Der Domplatz hieß ehemals die Burg (oder die Stadt), daher der Name des Zugangs im Osten. Von hier an der Nordseite hingehend, kommen wir zunächst an ein Haus, über dessen Thür eine Tafel hängt mit den Worten: Hier wohnte u. dichtete Joh. Wilh. Ludw. Gleim, gst. 18. Febr. 1803. Das war seiner Zeit ein beliebter Dichter und edler Dichterfreund. Ihr kennt wohl von ihm die Liedchen: eine kleine Biene flog — eine kleine Wespe stach — gehörig aufgeschürzt, mit starken Schritten, den Milch- topf auf dem Kopf, ging Martha nach der Stadt — eine faule Grille sang — ein Esel trug einst eine große Last — da spielt ein Würmchen um mich her —. Aber er hat auch Kriegslieder gedichtet aus die Siege unsers Königs Friedrichs des Großen, des alten Fritzen, wie die Leute ihn gewöhnlich nennen. In einem Saale jenes Hauses sind mehr als hundert schöne Oelbilder, lauter Portraits berühmter Dichter und Fürsten, die mit Gleim, von dem die Sammlung auch zwei große Portraits ent- hält, in freundschaftlicher Verbindung gestanden. Darum hat Gleim selber den Saal den Freundschaftstempel genannt. In einem Zimmer daneben befinden sich die Briefe, die er mit seinen Freunden gewechselt, sorgfältig gesammelt und nach Jahren und Namen zusammengebunden; darunter mancher köstliche Schatz. Auch ein Hut, den der Dichter Klop- slock getragen, wird gezeigt, u. a. m. In dem daran grenzenden Saal ist Gleim's Bibliothek. An der Peterstreppe steht ein Haus, das er auch besessen und lange bewohnt hat. — Wir kommen weiter zu mehreren großen Gebäuden, die früher Wohnungen der Domherren waren; die Buchstaben an den Thoren A. B. C. D. kennzeichnen sie noch als solche. In dem Hause A. ist gegenwärtig das Appellationsgericht. Das ist ein Gerichtshof, vor welchem größere streitige Sachen verhandelt und entschieden werden, oft auch solche, über welche schon das niedere Gericht, das Kreis- oder Land- und Stadtgericht, einen Spruch gefällt hat. Es giebt solcher Gerichte bei uns (in unserer Provinz) drei, nämlich außer Halberstadt in Magdeburg und Naumburg. — Wir kommen weiter zum Tränkethor, durch welches das Vieh auf den Domplatz zur Tränke geführt wurde, daher der Name. Die Peterstreppe hat ihren Namen

2. Enthaltend die erste, zweite und dritte Stufe: Heimath, Preussen, Deutschland - S. 95

1865 - Glogau : Flemming
lichell Eid ab, Niemandem die Geheimnisse der Vehme zu offenbaren und legten dabei die Hand auf ein Schwerdt, das das Schwerdt Kaiser Karls genannt wurde; sie hielten ihre Versammlungen bei Nacht, im Freien, im Dunkeln, vermummt, und richteten schwere Verbrechen, wie Raub und Mord. Erschien der Angeklagte auf mehrmalige Einladung nicht und ward schuldig befunden, so war er dem Gericht verfallen, ver- vehmt und jeder der Wissenden (so nannten sich die Schöppen) konnte den Vervehmten todten, aufhängen oder erstechen, wo er ihn fand. Es gab solcher Gerichte im Mittelalter in ganz Deutschland und es waren an 100,000 Mitglieder. — Von Städten des Reg.-Bez. merken wir uns: Minden, Bielefeld, Paderborn. Minden liegt in weiter- fruchtbarer Ebene auf der linken Seite der Weser, über die eine lange Brücke führt, ist eine Festung und ein wichtiger Platz für den Weser- handel, hat eine Regierung und einen schönen Dom. Bielefeld (S. 91), am Teutoburger Wald gelegen, ist weltberühmt durch seine Garnspinne- reien, Baumwollenkvaaren und Leinwand, besonders die sogenannte „klare Bielefelder Leinwand (Schleine)". Aus ^ Loth Flachs spinnt man einen Faden von 1200 Ellen. Ueberall in der Umgebung der Stadt wird der zarte, blaublüthige Flachs gebaut und die Bleichen auf den weiten, großen Wiesen beschäftigen an 500 Menschen. Es giebt der Orte, die diesen in weite Ferne, ja bis Amerika gehenden Handel treiben und diese Waaren schaffen, in Westphalen mehr; aber Bielefeld ist der Hauptort dafür. So hat der Norden an dem Ackerbau und Flachs seine Quelle der Arbeit und des Erwerbes, wie der Süden an seinen Steinkohlen und Eisen. Gott läßt es Keinem fehlen. Paderborn, auf der Grenze des Münsterlandes und des Wesergebirges, hat glänzendere Tage gesehen als heute, es war eine große und reiche Bischofsstab, es wurden in ihr viele Reichstage und Fürstenversammlungen gehalten, namentlich zu Karls d. Gr. Zeiten, sie gehörte zu dem großen Städtehandelsbuud der Hansa. Einen katholischen Bischof hat die Stadt noch jetzt. — Der Mindner Bezirk hat mehrere Salz- und Heilquellen, die bedeutendste darunter die große Saline Rehme bei Minden, mit einem Soolbad, das von seinem Finder und Gründer Oeynhausen heißt. Die Badegebäude sind pracht- voll und die Umgegend sehr unmuthig. — Zu dem Reg.-Bez. Minden wirv auch das Gebiet des Jahdebusens au der Nordsee gerechnet, das durch einen Vertrag vom Großherzog von Oldenburg 1853 erworben, zu einem großen preußischen Kriegshafeu umgeschasfen wird. Der Bau kostet zwar viele Millionen Thaler und vieler tausend Menschen schwere und kunstvolle Arbeit. Aber wenn er vollendet, ist er auch für unser Vaterland ein großer Gewinn. 2. Der Reg.-Bez. Arnsberg wird durch die Ruhr in einen nördlichen Theil getheilt mit dem Hellweg und Haarstrang, und einen südlichen mit dem Sauerland. Hierher gehört die Grafschaft Mark, deren Bewohner sich von je durch ihre treue Anhänglichkeit an Preußen und seinen König ausgezeichnet haben. Der Arnsberger Bezirk hat auf Waldbergen viele Ruinen alter Burgen. Von seinen betriebsamen Städten und Ortschaften ist S. 93 geredet. Wir merken: Arnsberg, Hamm,

3. Die europäisch-germanischen Staaten - S. 1005

1857 - Glogau [u.a.] : Flemming
i Europa. Die süddeutsche freie Stadt Frankfurt. 1005 Klaffe. Blindenanstalt. Wöhlerstiftung zur Unterstützung von Handels- und Geiverblehrlingen; physikalischer Verein für Physik und Chemie seit 1824 mit physikalischem Cabinet, chemi- scher Werkstätte. Profcffiir für Chemie und Physik; geographischer Verein seit 1836. Lesegesellschaft seit 1788; Frankfurter Bibelgesellschaft seit 1816. evang. Misstonsverein seit 1819, Sendverein für deutsche Protestanten in Nord-Amerika seit 1847; evang. Verein zur Förderung christl. Erkenntnis, seit >837. evang. Verein der Gustav-Adolphstiftung seit 1842; Kunstverein zur Förderung bildender Kunst seit 1829, Cäcilienverein zur Aus- sührung größerer, klassischer Tonwerke; Jnstrumentalmnsikvereln, Liedertafel. Liederkranz. Mozart- stiftung zur Ausbildung musikalischer Talente, zahlreiche Männergesangsvereine, mehrere Vereine zur sittlichen Besserung, zur Verbreitung von Volks- und Jugendschriften, Volksiesebibliothek von 1029 Bänden, Pestalozziverein; 24 verschiedene Zeitungen und Zeitschriften. Die ausübende Gewalt und die Stadt- und Justizverwaltung hat der Senat mit einem ältern von den Schöffen, einem jüngern von den Senatoren gewähl- ten Bürgermeister; die gesetzgebende Versammlung besteht aus 20 Senatsmit- gliedern, 20 Mitgliedern der städtischen Bürgervertretung, 45 der übrigen christlichen Bürgerschaft, 11 Abgeordneten der Dorfschaften; die vom 1848 erwählten Verfaffungs- ausschuß entworfene neue Verfaffung trng der große Rath Bedenken, anzunehmen; für die spezielle Justizverfaffung bestehen das Oberappellationsgericht in Lübeck, das Appel- lationsgericht in Frankfurt, Stadtgericht, Curatelamt, Polizeigericht, Stadt-und Land- justizamt als peinliches Verhöramt. — Die Staatseinnahmen 1846: 1,850,977 Fl. oder 1,057,701 rthl., 1851 : 1,499,020 Fl. oder 856,582 rthl. Staatsausgaben 1846: 1,405,276 Fl. 1851: 1,613,506 Fl. oder 922,003 rthl. Staatsschuld 1847: 13,226,000, auf den Kopf 190, 1851: 15,724,000, auf den Kopf 218 Fl. 1848—51 fand ein großer Ausfall der Staatseinnahmen, eine Vermehrung der Staats- ausgaben statt. — Soldaten: 1 Bataillon Fußvolk 683 Mann, 227 Mann Re- serve, 114 Ersatzmannschaft, im Ganzen 1024 Mann mit Einschluß von 132 Schü- tzen; die Stadtwehr und das Freikorps 5278 Mann. In enger Bundesversammlung mit den übrigen freien Städten gemeinsam, in der vollen 1 alleinige Stimme. 1 Stadt, Frankfurt mit der Vorstadt Sachsenhausen und den Stadtgärten, 1847 mit 2980, 504 und 643 Wohnhäusern und 10,862 Wohnungen, 8 Dorfschaften, Bornheim, Oberrad, Niederrad, Hausen, Niederursel, Bonames, Niedererlenbach, Dortelweil mit 1147 Wohnhäusern, jene durchschnittlich von 14—15, diese von gegen 9 Köpfen bewohnt. Frankfurt, berühmte Handelsstadt, reich an geschichtlichen Erinnerungen, überaus lieblich aus der rechten Mainseite gelegen, mit der jenseits liegenden Vorstadt Sachsenhausen durch eine steinerne, auf 14 Pfeilern ruhende. 380 Schritt lange. 11 Schritt breite Bogenbrücke verbunden, ringsum von den prächtigsten Gärten und Landhäusern umgeben, die alten Häuser zum großen Theil mit hervorspringenden Erkern und Thürmchen versehen, zumeist von riesengroßen Karyatiden getragen-, 20 große und kleine Plätze, 16 Kirchen und Bethäuser, 220 meist enge und krumme Gaffen, besonders im Innern der Stadt, auf allen lebendiger Verkehr, die Zeil unter allen die prachtvollste Straße. 760 Schritt lang, die Fahrgasse zur Mainbrücke die belebteste, längs des Mains die schöne Aussicht, eine prachtvolle Häuserreihe, stromabwärts die von präch- tigen Baumgruppen^ beschattete Mainlust, statt der früher vorhandenen engen, finstern Thore schlanke, zierliche Säulcndurchgänge. das Bibliothekgebände mit schöner Säulencolonnade, 1825 erbaut, studiis übe;täte reddita civitas, in der Vorhalle die sitzende lebensgroße Bild- säule von Göthe aus Marmor durch Marchest in Mailand gemeißelt, unweit davon Denkmal der 1792 hier gefallenen Hessen; das Denkmal des Senators Guiollet, der die alten Wälle in schone Spaziergänge verwandelte, das früher Thurn- und Taxissche Palais jetzt Versammlungs- Ort des deutschen Bundestages, das Thurn- und Taxissche Postamtsgebäude, früher Gasthaus zum rothen Hause, der Römer oder das Rathhaus mit dem Platze, auf dem die Festlich- keiten der Kaiserkrönung begangen wurden (Göthes Schilderung in Dichtung und Wahrheit), der Römer selbst wenig stattlich im Aeußern, unten Kramgewälbe. früher ausschließlich von llaliknlschen Kaufleuten; der Kaisersaal mit der goldenen Bulle und früher mit den kunstlosen Bildnissen der Kaiser von Kaiser Karl dem Großen dis Franz Ii., die durch neuere, treffliche Bilder, zum Theil von den berühmtesten Meistern gemalt, durch Fürsten. Städte, Künstler.

4. Die europäisch-germanischen Staaten - S. 1443

1857 - Glogau [u.a.] : Flemming
Europa. Das bereinigte Königreich Großbritannien und Jrelaud. 1443 der Aeldermanner, Aldermen, mit dem Bürgermeister, Mayor, an der Spitze. In den Graf- schaften ruht die oberste vollziehende Gewalt und untere richterliche Gewalt in den Händen deö Sherifes, den Oberbefehl der Miliz, Ueomanry, hat der Lord-Lieutenant. Ein Zu- viel-Regieren von Oben findet nicht statt; alle Corporationen wachen eifersüchtig über ihre Rechte, ihre Selbstständigkeit. Paßpolizei ist unbekannt, die Polizei nur Handlangcrin der Justiz, in den größern Städten trefflich eingerichtet. Besoldet sind nur die Beamten der Zollverwaltung, deö Heeres und der Kriegbflotte, der Central-Staatöverwaltung. Eigenthümlich die Rechtspflege, sehr von der deutschen verschieden, ohne all- gemeine Gerichtsordnung, ohne allgemeines Gesetzbuch, das Recht wird bei einem allgemein verbreiteten tiefen Gerechtigkeitssinn nach Gewohnheitsrechten gesprochen, Bagatellsachen werden von selbst gewählten Ortsobrigkeiten, von Friedensrichtern ohne juristische Vorbildung entschieden. Nur 4 große Gerichtshöfe, die ihren Sitz in London haben, von Zeit zu Zeit zur Rechtspflege in den Grafschaften Mitglieder entsenden, die Reichskanzlei, court os chancellery, das Oberlandesgericht, court of common pleas, der Lehnshof, court of exchequer, und das Ober-Kriminalgericht, court os kings or Queens Bench; sehr hoch waren bis auf die neueste Zeit die Honorare der Advokaten. Die Kriminalgerichtspflege ist im Allgemeinen sehr schnell, die Urtheile werden vom Geschwornengericht gefällt, die Todesurtheile schnell vollzogen; die Vorbildung zum Iuristenstand ist sehr kostspielig; die Gefängnisse haben strenge Zucht, gute Verpflegung. — Die Verwaltung in den auswärtigen Besitzungen ruht in der Hand der von der Krone ernannten Gouverneure, denen dem Parlament entsprechend, der Rath und die Generalversammlung zur Seite steht. Der Generalgou- verneur von Ostindien wird wie die unter ihm stehenden 3 Gouverneure vom ost- indischen Direktorenhofe, court os directors, von den 24 Direktoren ernannt und von der Krone durch das ostindifche Kontrolamt, board of control, bestätigt. §. 35. Das Finanzwesen Englands ist trotz der überwiegend unentgeltlichen Amtsführung dennoch großartig und verwickelt, zum größten Theil wegen der großen auf dem Lande lastenden Staatsschuld, welche durch Englands eigenthümliche Welt- stellung und seine zahlreichen und kostspieligen Kriege veranlaßt worden. 1851—52 belief sich die Jahreseinnahme auf fast 52 '/2 Mill. Pfd. Sterb, die Ausgabe auf fast 50 '/3 Mill., der Ueberschuß demnach mehr als l V* Mill. Pfd. St. Für das Jahr 1852—53 war die Einnahme auf 51,625,000, die Ausgabe auf 51,163,979 Pfd. St. veranschlagt. — Frankreich hatte 1851 einen Staatsaufwand von 60 Mill. Pfd. St. bei einem Deficit von 4 Mill. Pfd.; 1850 kamen auf den Kopf Staatsausgaben in Frankreich 31, in England 20 Shilling. Die ganze Civil- verwaltung in England beschäftigt 24,000, in Oesterreich 100,000, in Frankreich 500,000 Beamte. Einnahme 1851-32. Einnahme 1852—53. Zölle 20,669,589 Pfd. St., 20,572,000 Pfd. St. Accise 14,511,468 - 14,604,000 Stempel 6,363,860 - 6,339,000 direktesteuern 3,691,226 - 3,090,000 Einkommen - 5,283,799 - 5,187,000 Post 1,051,000 - 938,000 Kronländereien 200,000 - 235,000 Verschiedenes 697,375 - 660,000 - , u Die größten Zollsummen zahlen geistige Getränke, besonders Branntweins Malz, Thee, Zucker, Tabak, Kaffee. Stempel werden von gerichtlichen Urkunden, See- und Feuerver- sicherungen, Wechseln, Zeitungen, Anzeigen, Reisekutschen erhoben, von unmittelbaren Steuern sind Land- und Einkommensteuer, Fenster-, Bedienten-, Pferde-,Kutscher-, Hunde-Steuer zu nennen; Salz ist im ganzen Lande steuerfrei. Ausgabe. Jnterereffen der Staatsschuld 30,550,000 Pfd. St. Heer 6,491,893 Marine 6,493,000 - Feldzeugmeisteramt2,437,000 - Civildienst 4,182,086 Kaffernkrieg 660,000 Miliz 350,000

5. Die europäisch-germanischen Staaten - S. 692

1857 - Glogau [u.a.] : Flemming
692 Europa. Deutschlands politische Verhältniffe. der Mehrheit der Stimmen gefaßt, so daß in der erstem die absolute, in der letztem eine auf 2/3 der Abstimmung beruhende Mehrheit entscheidet. Die Bundesversammlung hat ihren Sitz zu Frankfurt a. M. Alle Mit- glieder des Bundes versprechen sowohl ganz Deutschland als jeden einzelnen Bundes- staat gegen jeden Angriff in Schutz zu nehmen, und garanticen sich gegenseitig ihre sämmtlichen unter dem Bunde begriffenen Besitzungen. Bei einem einmal erklärten Bundeskriege darf kein Mitglied einseitige Unterhandlungen mit dem Feinde eingehen, noch einseitig Waffenstillstand oder Frieden schließen. Die Bundesglieder behalten zwar das Recht der Bündniffe aller Art, verpflichten sich jedoch, keine Verbindungen einzugehen, welche gegen die Sicherheit des Bundes oder einzelner Bundesstaaten ge- richtet waren. Die Bundesglieder machen sich ebenfalls verbindlich, einander unter keinerlei Vorwand zu bekriegen, noch ihre Streitigkeiten zu verfolgen, sondern sie bei der Bundes- versammlung zur Vermittlung oder Entscheidung anzubringen. — In allen Bundes- staaten wird eine landständische Verfassung stattfinden. Weiter ausgebildet sind diese Grundlagen in der Schlußakte vom 8. Juni 1820, welche Rechte und Pflichten der einzelnen Bundesstaaten zu einander und zum Bunde, die Verhältnisse der Unterthanen zu ihren Fürsten, und die Fälle des Einschreitens und der Hülfleistung von Seiten des Bundes erörtern und feststellen, z. B. wenn in einem Staate Unruhen ausgebrochen sind, welche derselbe nicht zu dämpfen vermag, wenn in einem Staate der Fall einer Justizverweigerung eintritt, und auf gesetzlichem Wege ausreichende Hülfe nicht erfolgt. Der Bund hat als Gesammtmacht das Recht, Krieg, Frieden, Bündnisse und andere Verträge zu beschließen, aber nur zu seiner Selbstver- theidigung, zur Erhaltung der Selbständigkeit und äußern Sicherheit Deutschlands und der Unabhängigkeit und Unverletzlichkeit der einzelnen Bundesstaaten. — In Bezug auf die auswärtigen Verhältnisse überhaupt liegt der Bundesversammlung ob, für die Aufcechthaltung friedlicher und freundschaftlicher Verhältnisse mit den auswärtigen Staaten Sorge zu tragen. — Ein weiteres Eingehen gestattet der Raum nicht. tz. 80. Ueber die Gerichtsverfassung bestimmt der 12. Artikel der Bun- desakte, daß diejenigen Bundesglieder, die nicht eine Einwohnerzahl von 300,000 be- sitzen, sich mit verwandten oder andern Bundesgliedern zur Bildung eines gemeinsamen obersten Gerichts vereinen sollen; Staaten von 150,000 E., die solche Obergerichte schon besitzen, sollen sie behalten; die 4 freien Städte ein gemeinsames oberstes Gericht bilden. Gemeinschaftliche Appellationsgerichte sind zu Jena für die sächsisch-ernestinifchen und für die reußischen Länder, Wolfenbüttel für Braunschweig, beide Lippe und Waldeck, Parchim für beide Meklenburg, Zerbst für Anhalt und Schwarzburg, Lü- beck für die freien Städte; die übrigen Staaten haben eigene Appellationsgerichte; Homburg hat sich dem zu Darmstadt, die beiden Hohenzollern dem würtembergischen Obertribunal und Liechtenstein an das österreichische zu Jnsbruck angeschlossen; es be- stehen in ganz Deutschland 20 Appellationsgerichte. §. 81. Zum Schutz gegen innere und äußere Feinde ist ein deutsches Bun- des Heer gebildet, zu welchem jeder Staat von je 100 E. I Mann, von je 200 E. aber 1 Mann zur Reserve stellt. Das gewöhnliche Bundeskontingent muß auch im Frie- den vollzählig erhalten werden; dadurch ist der Bund in Stand gefetzt, 303,500 Mann mit 592 Geschützen sogleich auftreten zu lassen; er kann dieselben aber gleichzeitig auf 342,000 M. mit 690 Geschützen erhöhen, da % % der Bevölkerung oder V3 der Ersatzmannschaften immer vollzählig und zum Eintreten bereit vorhanden sein muß; erfordert es die Noth, so muß die ganze Reserve eintreten, wodurch das Bundesheer

6. Die europäisch-germanischen Staaten - S. 737

1857 - Glogau [u.a.] : Flemming
737 Europa. Das Königreich Preußen. Provinz Preußen. Das indirekte Steuerwesen steht in den Provinzen unter den Provin- zialsteuerdirektoraten mit 1 Provinzialfteuerdirektor an der Spitze, dem die Haupt-Z oll- und Steuerämter und Stempelfiskale und die Unter- steuer ämter u. s. w. untergeordnet sind. Die Provinzial-Leitung des Berg- und Hüttenwesens ist 5 Ober-Berg - ämtern unter der Oberberghauptmannschaft in Berlin untergeordnet, das brandenburg-preußische zu Berlin, das schlesische zu Brieg, das nieder- sächsisch - thüringische zu Halle, das westphälische zu Dortmund, das rheinische zu Bonn mit den ihnen untergeordneten Berg-, Hütten- und Sa- linenämtern und Bergwerkkommissionen. Die Generalkommissionen reguliren die Auseinandersetzung der gutsherr- lichen und bäuerlichen Berhältniffe, sie sind zum Theil schon aufgelöst und mit den betreffenden Regierungen verbunden. Die obersten Gerichtshöfe sind das Obertribunal und der rheinische Revisions- und Kassationshof zu Berlin, dieser für die Rheinprovinz, jenes für die übrigen Provinzen. Die obern Provinzialgerichtshöfe sind: in Preußen das Tribunal zu Königsberg, die Oberlandesgerichte zu Königsberg, Insterburg und Marienwerder; in Brandenburg das Kammergericht zu Berlin, das Oberlandesgericht zu Frankfurt; in Pommern die Oberlandesgerichte zu Stettin, Köslin, das Ober-Apellationsgericht zu Greifswald, das Hofgericht von Pommern und Rügen; in Schlesien die Oberlandesgerichte zu Ratibor, Breslau, Glogau; in P osen das Ober-Apellationsgericht zu Posen, die Oberlandesgerichte zu Posen und Bromberg; in Sachsen die Oberlandesgerichte zu Magdeburg, Naum- burg, Halberstadt; in Westphalen die Oberlandesgerichte zu Münster, Paderborn, Hamm, Arnsberg; in der Rheinprovinz der Apellationsgerichtshof zu Köln mit den Landgerichten zu Aachen, Kleve, Koblenz, Köln, Düffeldorf, Elberfeld, Saar- brücken, Trier und das Justizamt zu Ehrenbreitstein. In den östlichen Provinzen be- stehen standesherrliche, Land- und Stadtgerichte; in der Rheinprovinz Friedensgerichte. 1 Die Provinz Preußen §. 51. ist die östliche preußische Ostseeprovinz, die Memel-Weichselprovinz, die nordöstlichste Provinz des Staates; sie hat dem ganzen Staat den Namen gegeben, gehört, wie früher nicht zum deutschen Reiche, jetzt nicht zu den deutschen Bundesstaaten und umfaßt das eigentliche Preußen, einen Theil von Litthauen, Theile von Polen und die Gebiete der bis 1793 freien Städte Danzig und Thorn. Bis zum 9. Jahrhundert bildete es den nordwestlichen Theil von Sarmatien; Bischof Adalbert von Prag siel am 23. April 998 als erster, Erzbischof Bruno 1008 als zweiter Märtyrer in ihren Be- mühungen, das Christenthum unter den heidnischen Preußen zu verbreiten; Herzog Bo- leslaus Iv. wollte in der Mitte des 12. Jahrhunderts die Preußen mit Gewalt zum Christenthum zwingen, erst gegen das Ende dieses und den Anfang des folgenden Jahr- hunderts fand das Christenthum durch die Predigt des Wortes, durch den Abt Gott- fried und den Cisterziensermönch Christian aus Oliva einen gesegnetem Eingang und Fortgang; dieser wurde 1215 zum ersten Bischof von Preußen erhoben. Die Ritter- brüder von Dobrin oder die Ritter von Preußen suchten anfänglich, der deutsche Orden später die Schirmwehr gegen die Einfälle der heidnischen Preußen zu bilden, diese zu bekämpfen; deutsche Einwanderer wurden herbeigezogen, durch sie deutsche Bildung all-
   bis 6 von 6
6 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 6 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer
Auswahl:
Filter:

TM Hauptwörter (50)50

# Name Treffer  
0 0
1 1
2 0
3 2
4 0
5 1
6 0
7 0
8 1
9 0
10 1
11 0
12 0
13 1
14 0
15 0
16 0
17 0
18 0
19 0
20 0
21 0
22 0
23 0
24 0
25 2
26 2
27 0
28 0
29 1
30 0
31 0
32 0
33 0
34 0
35 0
36 0
37 0
38 0
39 1
40 1
41 0
42 0
43 0
44 0
45 0
46 0
47 0
48 0
49 0

TM Hauptwörter (100)100

# Name Treffer  
0 0
1 0
2 0
3 1
4 1
5 0
6 0
7 0
8 1
9 0
10 1
11 0
12 0
13 1
14 0
15 0
16 0
17 1
18 0
19 0
20 0
21 0
22 0
23 0
24 0
25 0
26 0
27 0
28 0
29 0
30 0
31 0
32 0
33 0
34 0
35 1
36 2
37 0
38 0
39 0
40 0
41 1
42 0
43 0
44 2
45 0
46 1
47 0
48 0
49 0
50 0
51 0
52 0
53 0
54 0
55 0
56 0
57 1
58 1
59 0
60 2
61 0
62 0
63 0
64 0
65 0
66 0
67 0
68 5
69 0
70 0
71 0
72 1
73 0
74 0
75 0
76 3
77 1
78 1
79 0
80 0
81 0
82 0
83 0
84 0
85 0
86 0
87 0
88 0
89 0
90 0
91 0
92 1
93 0
94 1
95 0
96 0
97 0
98 0
99 0

TM Hauptwörter (200)200

# Name Treffer  
0 311
1 84
2 11
3 3
4 3
5 7
6 177
7 9
8 2
9 4
10 6
11 59
12 58
13 73
14 81
15 1
16 13
17 1
18 11
19 15
20 2
21 1
22 0
23 3
24 22
25 260
26 1
27 2
28 15
29 5
30 6
31 35
32 100
33 14
34 106
35 1
36 50
37 0
38 38
39 38
40 6
41 2
42 18
43 51
44 40
45 18
46 3
47 15
48 4
49 1
50 22
51 77
52 5
53 42
54 3
55 7
56 1
57 12
58 5
59 15
60 14
61 11
62 6
63 1
64 1
65 0
66 77
67 3
68 62
69 0
70 102
71 2
72 22
73 5
74 3
75 6
76 6
77 1
78 65
79 3
80 6
81 188
82 34
83 63
84 2
85 3
86 109
87 63
88 13
89 46
90 107
91 4
92 1
93 51
94 327
95 82
96 70
97 18
98 15
99 10
100 20
101 10
102 41
103 15
104 1
105 10
106 16
107 106
108 6
109 33
110 27
111 2
112 7
113 27
114 96
115 10
116 4
117 19
118 4
119 104
120 1
121 2
122 34
123 38
124 14
125 42
126 13
127 58
128 4
129 64
130 87
131 24
132 3
133 188
134 6
135 47
136 23
137 58
138 18
139 41
140 4
141 0
142 124
143 13
144 14
145 8
146 0
147 3
148 4
149 11
150 3
151 4
152 39
153 150
154 12
155 6
156 3
157 9
158 2
159 66
160 102
161 11
162 0
163 0
164 13
165 17
166 29
167 11
168 22
169 22
170 3
171 3
172 33
173 17
174 59
175 51
176 35
177 12
178 0
179 4
180 15
181 1
182 4
183 26
184 13
185 20
186 7
187 6
188 53
189 2
190 3
191 19
192 9
193 73
194 9
195 33
196 33
197 31
198 4
199 205