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1. Historischer Schul-Atlas zur alten, mittleren und neueren Geschichte - S. 16

1861 - Glogau : Flemming
16 von Ober Ungarn, das den Türken entrissen wurde, von Galizien und Lodomirien und von der Buko- wina gelangt (vgl. Jys* 48). Dem Hause Bourbon ist es gelungen, auf die Throne von Spanien, Neapel und Parma seine Mitglieder zu erheben. Spanien, das von 1580 —1640 Portugal be- sass, hat seine frühere Machtstellung verloren. Frankreich ist durch den Eisass, Metz, Toul und Verdun, fast ganz Artois, Roussillon etc., die Franche Comté, Lothringen und das den Genuesen abgekaufte Corsica vergrössert worden (vgl. J\@ 60). Über Italien siehe j\s* 53. Die nördlichen Niederlande haben sich von Spanien losgerissen und sich zu einer Repu- blik unter einem Erbstatthalter aus dem Hause Oranien vereinigt. England, Schottland und Irland sind zu Einem Staate vereinigt, an dessen Spitze nach Ab- setzung der Stuarts das Haus Oranien und später Hannover gesetzt wurde. Über die innern Verhältnisse Deutschlands siehe Jw 39. 40. Schweden war schnell zu einer Hauptmacht aufgestiegen, aber von dieser Höhe eben so schnell durch die tollkühnen Unternehmungen Karl’s Xii. herabgesunken. Von seinen Eroberungen sind ihm nur Hailand, Schonen und Bleckingen, Jämteland und Herjedalen und in Deutschland Vorpommern und Rügen verblieben. Dänemark und Norwegen sind noch ver- einigt. Russland hat seine Macht bedeutend erwei- tert; dadurch, dass es den Schweden Esthland und Liefland abnahm und die mongolischen Reiche ims. sich unterwarf, fasste es festen Fuss an der Ostsee und an dem schwarzen Meere. Im W. hat es von den Polen bedeutende Gebiete erworben. Polen hat bei der ersten Theilung 1772 fast den vierten Theil seines Gebietes verloren und ist zu einem völlig ohnmächtigen Staat herabgesunken. Blatt Xiii. J\? 33. D as Reich Napoleons im J. 1812. Deutschland (vgl. Bl.xvii. Jy? 40) verlor 1791 an Frankreich die im Eisass und in Lothrin- gen liegenden Länder, im Frieden zu Basel 1795 die preuss. überrheinischen Besitzungen (einen Theil von Kleve, Geldern, Mors), im Frieden zu Luneville 1801 das ganze linke Rheinufer (1200 Q. M. mit 4mill. Einw.). Die dadurch beeinträch- tigten Fürsten wurden durch geistliche Besitzungen und Reichsstädte entschädigt. Nach dem Reichs- Deputations-Hauptschluss vom 25. Februar 1803 erhielten Oesterreich diebisthümertrident und Brixen (für den Breisgau); Preussen diebisth. Plildesheim und Paderborn, ein Dritttheil des Bisth. Münster, Erfurt nebst dem Eichsfelde, die Reichs- städte Goslar, Mühlhausen, Nordhausen etc. (vgl. Jy? 43); Bayern die Bisth. Würzburg, Bamberg, Augsburg etc.; Württemberg 7 Abteien, Stifter, 9 Reichsstädte; Baden Heidelberg, Mannheim, das Bisth. Constanz; Hessen-Darmstadt das zu Cöln gehörige Herzogth. Westphalen; Hannover das Bisth. Münster, Oldenburg das Fürstenth. Lübeck. Zugleich bekamen auch fremde Fürsten für ihre anderweitigen Verlüste Entschädigungen in Deutschland, nämlich der Grossherzog von Toscana das Erzbisth. Salzburg, der Herz, von Modena den österr. Breisgau und der Erbstatt- halter der Niederlande die Abteien Fulda und Corvey. Von 48 Reichsstädten blieben nur 6 übrig. Zu den 5 alten weltlichen Kurfürsten Bayern, Sachsen, Brandenburg, Böhmen, Hannover kamen 4 neue: Hessen-Kassel, Württemberg, Baden, Salzburg. Von geistl. Reichsständen blieb nur der Hoch- und Deutschmeister und der Kurfürst von Mainz, welcher Aschaffenburg, Regensburg (Resi- denz), Wetzlar und den Titel Kurerzkanzler erhielt. Im Frieden zu Pressburg, 26. Dec. 1805, verlor Oesterreich, ausser dem venetianischen Gebiete, alle seine Besitzungen vom Rhein bis zur Grenze des Erzherzogthums. Davon erhielten Baden und Württemberg die schwäbischen Länder, Bayern die Grafschaft Tyrol, Trident, Brixen, Eichstädt, wogegen es Würzburg an den Kurfürsten von Salzburg abtrat, dessen Lande Oesterreich erhielt. Im Traktat zu Wien, 15. Decbr. 1805, be- kam Preussen für Anspach, das an Bayern kam, und für Neufchatel und den Rest von Cleve, die an Frankreich kamen, Hannover. Bereits am 10. August 1804 hatte Kaiser Franz Ii. den Titel Erbkaiser von Oesterreich an- genommen; als nun am 12. Juli 1806 deutsche Fürsten den Rheinbund schlossen, resignirte er am 6. August 1806 auf die deutsche Kaiserkrone und erklärte den deutschen Reichsverband für aufgelöst. Der Rheinbund wurde später erweitert und bestand aus dem Rath der Könige (4 Königreiche: Bayern, Württemberg, Westphalen, Sachsen und 5 Gross- herzogthümer) und dem Rath der Fürsten (12 Her- zogth. und 13 Fürstenth.). Im Frieden zu Tilsit, 9. Juli 1807, verlor Preussen alle Länder westlich der Elbe. Aus ihnen, sowie aus Hessen-Cassel, Braunschweig und einem Theile von Hannover wurde das Kgr. West- phalen für Hieronymus Bonaparte und aus den preussisch-polnischen Provinzen das Grossherzogtli. Warschau für den König von Sachsen geschaffen. Danzig wurde eine Freistadt, Erfurt behielt Napo- leon für sich. Im Frieden zu Wien, 14. Oct. 1809, trat Oesterreich Salzburg und Berchtesgaden an /

2. Historischer Schul-Atlas zur alten, mittleren und neueren Geschichte - S. 28

1861 - Glogau : Flemming
28 Durch die gegen Napoleon geführten Kriege erhielt es nicht nur vergrösserten Einfluss, sondern auch ergiebige Kolonieen (Capland, Guyana, Ceylon) und die wichtigsten Seestationen (Helgoland, Malta, das Protectorat über die ionischen Inseln). Irland kam durch die Streifzüge der Norman- nen und die Fehden der einheimischen Könige in grosse Verwirrung; 1169—72 wurde es von den Engländern erobert; als diese hier die Reformation mit Gewalt einführen wollten, empörte es sich wiederholt und wurde erst 1691 nach blutigen Kriegen gänzlich unterworfen. Nunmehr sank es in die tiefste Noth herab. Die franz. Revolution führte Unruhen herbei, weshalb die Auflösung des irischen Parlaments und dessen Vereinigung mit dem englishen durch die Unionsakte 1800 bewirkt wurde. Jv? 56. Die Niederlande im J. 1 648. Philipp der Kühne, der 1363 von seinem Vater Johann dem Guten von Frankreich nach dem Aussterben des altburgundischen Hauses Burgund erhalten hatte und die neuburgundische Linie stiftete, erheirathete Flandern, Artois, Antwerpen, Mecheln. Seine Nachfolger Johann der Unerschrockene (1404 bis 1419), Philipp der Gütige (1419—67) und Karl der Kühne (1467 — 77) erweiterten jenen Besitz durch Gewalt, Kauf und Erbschaft. Der Letztere war einer der mächtigsten Fürsten Europa’s (vgl. Blatt Xxii. .,V°‘ 59) und strebte nach dem Königs- titel. Nach seinem Tode zerfiel das burgundische Reich. Ludwig Xl vereinigte die französischen Lehne mit der Krone; die übrigen Länder brachte Karl’s einzige Tochter Maria, vermählt mit Maxi- milian von Oesterreich, an das habsburgsehe Haus. Ihr Enkel, der Kaiser Karl V., fügte ihnen noch Overyssel, die utrechtsehen Stiftslande, Groningen hinzu, war aber nicht im Stande, diese Länder, wie er es wünschte, zu Einem Staate zu vereinigen, noch auch die schnelle Ausbreitung der Reformation zu hindern. Im .1. 1555 übergab er sie seinem Sohne Philipp von Spanien. Dieser verletzte ihre alten Freiheiten und suchte den Protestantismus mit Gewalt auszurotten. Deshalb schlossen die 7 nördl. Provinzen (Holland, Seeland, Utrecht, Gel- dern, Groningen, Frisland, Overyssel) die utrech- ter Union 1579, kündigten Philipp 1581 den Ge- horsam auf und gründeten einen Bundesstaat, an dessen Spitze ein Prinz aus dem Flause Oranien gestellt wurde. Im westphäl. Frieden 1648 erhiel- ten sie die Anerkennung ihrer Unabhängigkeit und die Bestätigung der Generalitätslande (Theile von Flandern, Brabant, Limburg). Die 10 südl. Provinzen Luxemburg, Limburg, Obergeldern, Brabant, Antwerpen, Mecheln, Na- mur, Hennegau, Artois und Flandern blieben katholisch und bei Spanien. Jw 57. Holland und Belgien im J. 1831. Im J. 1748 wurde Wilhelm Iv. zum General- capitain der ganzen Union und die Statthalter- schaft in allen Provinzen für dessen männliche und weibliche Nachkommen als erblich erklärt. Da die Republik an der ersten Coalition gegen Frankreich Theil nahm, so rückten die Franzosen in sie ein und verwandelten sie nach Vertreibung des Erbstatthalters 1795 in eine batavische Repu- blik; 1806 wurde sie zu einem Königreiche für Louis Napoleon und 1810 zu einer französischen Provinz gemacht. Letzteres war bereits 1795 mit Belgien gesche- hen, das nach dem spanischen Erbfolgekriege 1713 an Oesterreich gefallen war. Nach dem Sturze Napoleons trennten sich so- fort die nördl. Provinzen von Frankreich und riefen Wilhelm I., den Sohn des geflüchteten Erbstatt- halters, zum souveränen Fürsten aus, der durch den Congress zu Wien auch die ehemaligen öster- reichischen Niederlande und die Anerkennung der Königs würde, so wie durch eine Uebereinkunft mit England die meisten früheren Kolonieen wieder- erhielt. Die Vereinigung von Nord- und Süd- Niederland stand indessen mit dem Charakter, den Sitten und den Interessen der Einwohner in zu grossem Widerspruch. Deshalb trennte sich 1830 dieses von jenem, bildete einen eigenen Staat (Belgien) und erwählte den Prinzen Leopold von Sachsen Koburg zum Könige. Die von der lon- doner Conferenz bestimmten Grenzen zwischen beiden Reichen zeigt die vorliegende Karte. Blatt Xxii. Jy? 58. Frankreich und Arelat bis zum Re- gierungsantritt Philipp’s Ii. August 1180. Die ersten Kapetingischen Könige besassen, den mächtigen Vasallen gegenüber, nur geringe Macht. Im N. lagen die Gebiete der Grafen von Flandern und von der Champagne (früher von Vermandois genannt), im O. das Herzogth. Burgund, der Rest des frühem burgundischen Reichs, der mit Frank- reich in Verbindung geblieben war, ferner die Grafschaften Nevers, Forez, Bourbon etc., im S. die Grafschaft Toulouse und am Nordfusse der Pyrenäen mehrere kleinere Herrschaften; ferner waren hier seit 1067 die Grafen von Barcelona, die 1137 den aragonischen Königsthron erhalten hatten, in den Besitz eines bedeutenden Gebietes (der Grafschaften Rouergue, Gevaudan, Carcas- sonne etc.) gelangt. Der ganze Westen, welcher auf der Karte mit rother Farbe umzogen ist, be- fand sich im Besitz der englischen Könige, Hein’

3. Historischer Schul-Atlas zur alten, mittleren und neueren Geschichte - S. 17

1861 - Glogau : Flemming
17 Bayern ah, Westgalizien an das Herzogth. War- schau, ein Stück von Ostgalizien an Russland, ferner Krain, Triest, Croatien, Dalmatien etc. an Napoleon, der daraus für sich die illyrischen Pro- vinzen bildete. Am 14. Januar 1810 wurde das übrige Han- nover mit Westphalen vereinigt und am 28. Febr. das südl. Tyrol von Bayern an das Kgr. Italien abgetreten, wogegen es Bayreuth, das Inn- und Hausruck viertel erhielt. Durch ein kaiserl. Decret vom 10. I)ec. 1810 wurde das ganze nordwestl. Deutschland nebst den freien Städten Hamburg, Lübeck, Bremen und 1811 auch Oldenburg mit Frankreich vereinigt. Die Schweiz erfuhr durch die französ. Re- volution grosse Umgestaltungen. Veltlin, Claeven und Bormio rissen sich 1797 von Graubündten los und vereinigten sich mit der cisalpinischen Republik; 1798 wurde Waadt in einem Streite mit Bern zur leinanischen Republik erklärt, bald darauf der alte Schweizerbund aufgehoben und Eine untheilbare helvetische Republik proclamirt, aber schon 1803 diese durch die von Napoleon auf- gedrungene Mediations-Acte (19 Kantone) umge- staltet. Genf kam 1798, Neufchatel 1805, Wallis 1810 an Frankreich. Belgien oder die österreichischen Nie- derlande wurden 1795 mit Frankreich vereinigt; Oesterreich verzichtete auf sie im Frieden von Campo Formio 1797 und von Luneville 1801. Holland ward 1795 zur batavischenrepublik, 1806 zu einem Königreiche für Louis Napoleon, aber schon am 9. Juli 1810 nach dessen Abdan- kung zu einer französ. Provinz erklärt. In Spanien musste der König 1808 die Krone an Napoleon abtreten, der sie seinem Bruder Jo- seph übergab. ' Avenden wir uns nach Italien. Napoleon nöthigte 1796 den König von Sardinien zur Ab Rhode, histor. Atlas. tretung von Savoyen und Nizza an Frankreich, bildete aus den österreichischen Herzogthümern Mayland und Mantua die transpadänische und aus Modena, Reggio und den drei päpstl. Lega- tionen Ferrara, Bologna, Romagna die cispada- nische Republik, vereinigte aber schon 1797 beide unter < dem Namen der cisalpinischen Republik und Hess sich an sie Veltlin, Claeven und Bormio anschliessen. im Frieden zu Campo Formio vergrösserte er sie durch das der aufgelösten Republik Venedig abgenommfne Land westl. der Etsch (Bergamo, Brescia, Crema), indess er das Venetianische östlich der Etsch nebst Istrien und Dalmatien an Oesterreich gab und die ionischen Inseln zu Frankreich nahm. Die cisalpinische Re- publik (Jw 34) ward 1802 zur italienischen Republik und 1805 zu einem Königreiche ge- macht (Eugen Beauharnais Vicekönig). Durch den Frieden zu Pressburg kam noch dazu das öst- liche venetianische Gebiet, 1808 die päpstl. Mark Ancona und 1810 das südl. Tyrol. Im Decbr. 1798 musste der König von Sar- dinien noch Piemont und alles Land ausser der Insel Sardinien an Frankreich abtreten. Genua ward 1797 in eine ligurische Republik verwandelt, aber schon 1805 mit Frankreich ver- einigt. Durch den Luneviller Frieden verlor der Gross- herzog von Toscana sein Land an den Erbprinzen von Parma und erhielt dafür das neugeschaffene Kurfürsten th. Salzburg und 1806 an dessen Stelle das neue Grossherzogth. Würzburg. Pletrurien, durch den von Neapel abgetretenen stato degli pre- sidii und Piombino erweitert, ward 1808 Frank- reich einverleibt (Elisa Bacciochi Generalstatthal- terin). Der Kirchenstaat kam 1809 an Frankreich, während die Stadt Rom zu einer freien Stadt er- klärt wurde. Neapel ward zwar 1799 von den einrückenden Franzosen als parthenopeische Republik proclamirt, aber schon im folgenden Jahre wieder von Ferdi- nand Iv. in Besitz genommen. Da dieser die versprochene Neutralität nicht beobachtete, so ver- lor er 1805 den Thron, der Joseph Bonaparte und 1808 Joachim Murat übergeben wurde. .V 34. Italien im J. 1 805. Blatt Xiv. Jw 35. Deutschland unter den fränkischen und sächsischen Kaisern bis 1138. Um den verheerenden Einfällen der Slaven und Normannen zu begegnen, sahen sich die karo- lingischen Könige genöthigt, bei den verschiedenen Volksstämmen die Herzogswürde wieder einzufüh- ren und den Markgrafen eine hohe erbliche Gewalt einzuräumen, wodurch bald alle Macht in die Hände der Grossen kam. Die Herzogtümer waren: Lotharingen, ge- theilt in Ober- und Nieder-Lotharingen, — Ale- mannien oder Schwaben, seit 1079 beidenhohen- staufen, — Franken, — Bayern, 1070 Welf Iv., dem Sohne des Markgrafen Azzo von Este, und Stifter der jüngeren welfischen Linie, über- geben, — Sachsen (wozu auch die Nordmark gehörte), von 994— 1106 bei den Billungern, dann an Lothar von Süpplingenburg, und 1127 an dessen Schwiegersohn Heinrich den Stolzen, Herzog von Bayern, übergeben, — Kärnthen, früher zubay- ern gehörig und einige Zeit auch mit der Mark Verona verbunden. Thüringen nebst den zuge- hörigen Marken Zeiz, Merseburg, Meissen, anfangs 1 3

4. Historischer Schul-Atlas zur alten, mittleren und neueren Geschichte - S. 25

1861 - Glogau : Flemming
25 Luneville 1801 trat er den Etschdistrict und das Fricktlial an der Aar ab, wofür er einen Theil des Bisth. Passau und späterhin die Bisthümer Trient und Brixen erhielt. Nach dem unglücklichen Aus- gang des dritten Coalitionskrieges gegen Napoleon verlor er im Frieden von Pressburg 1805 die kaum erworbenen venetianischen Besitzungen an Frank- reich, — Tyrol, Trident, Brixen, Eichstädt, Burgau etc. an Bayern, — die 5 Donaustädte, Grafschaft Hohenberg, Landgrafsch. Nellenburg, einen Theil vom Breisgau an Württemberg, — den übrigen Breisgau, Ortenau, Constanz an Baden; dafür er- hielt er Salzburg und Berchtesgaden. — Im Frie- den zu Wien 1809 musste er Krain, Friaul, Triest, Istrien, einen Theil von Kärnthen an Napoleon, woraus dieser die illyrischen Provinzen bildete, — ferner Salzburg, Berchtesgaden, das Innviertel und einen Theil des Hausruck-Kreises an Bayern, — Westgalizien, den Zamoscer Kreis von Ostgalizien, Krakau an das Grossherz. Warschau und im Jahre 1810 noch den Kreis Tarnopol an Russland ab- treten. Es verblieben nunmehr Oesterreich noch die östlich des grünen Strichs auf der Karte ge- legenen Länder (vgl. Blatt Xiii. 33). № 49. Oesterreich in seiner jetzigen Ge- stalt. Nach den siegreichen Kämpfen gegen Napoleon wurde Oesterreich für das Verlorene auf dem Wiener Congresse 1814 u. 15 entschädigt. Mit Ausnahme der Niederlande und Vorderösterreichs erhielt es grösstentheils alle seit dem Frieden von Campo Formio abgetretenen Länder zurück, so wie auch das venetianische Gebiet, woraus zwei neue Königreiche, das Lombardisch-Venetianische und Illyrische, ein- gerichtet wurden. Toscana ward eine Secundo- genitur und Modena eine Tertiogenitur des Hauses Habsburg-Lothringen. — Späterhin kam durch die Rhode, histor. Atlas. Territorial - Convention zwischen Oesterreich und Bayern 1816 an ersteres das Hausruck viertel und Salzburg mit Ausnahme von Berchtesgaden. Durch diese Erwerbungen hat Oesterreich in Hinsicht auf Abrundung, Lage und Handel wesentlich gewonnen. Unter Ferdinand I. (1835 — 49) wurde der Oesterreichischen Monarchie der aufgelöste Frei- staat Krakau einverleibt. — Franz Joseph I. musste 1859 die Lombardei an Sardinien abtreten. Blatt Xx. Jw 50. Die Schweiz bis zur französischen Revolution. Während der Völkerwanderung liessen sich in der Schweiz drei germanische Stämme nieder, die Burgunder irn W., welche die hier bereits herr- schende römische Sprache und Sitte annahmen, die Alemannen im N. und die Ostgothen im O., wo seitdem germanisches Volksthum herrschend wurde. Im 6ten Jahrh. kam die Schweiz unter fränkische Herrschaft, 879 ihr westlicher Theil an das burgundische Reich (Herzogth. Klein-Burgund, vgl. Blatt Xxii. Jvs‘ 58), das 1032 Conrad Ii. dem deutschen Reiche einverleibte. Von 1125 bis 1218 hatten die mächtigen Herzoge von Zähringen die Reichs Verwesung über sie. Nach dem Erlöschen dieses Hauses zerfiel sie in eine Menge kleiner Ge- biete ; Freistädte und freie Landgemeinden, Abteien und Bisthümer und eine grosse Anzahl von Herr- schaften standen unmittelbar unter kaiserlicher Ober- hoheit. Im S. erhoben sich die Grafen von Savoyen, im N. die Grafen von Habsburg an Macht über die anderen. Die letzteren hatten die Schirmvogtei über die in den innern Gebirgsgegenden liegenden Waldstätte. Als nun Albrecht I., seit 1298 Kaiser, dieselben der österreichischen Landeshoheit unter- werfen wollte, erneuerten 33 Männer 1307 auf dem Rütli ihren uralten Bund zur Aufrechthaltung der Freiheiten. In der Neujahrsnacht 1308 wurden die österreichischen Vögte vertrieben und deren Burgen eingenommen. Die Waldstätte verlängerten nun 1315 auf ewige Zeiten ihren Bund; nach und nach schlossen sicli ihm auch die übrigen Orte an, und so war die Schweiz im Stande, sich gegen die Angriffe der Oesterreicher (Schl, bei Morgarten 1315, Sempach 1386, Näfels 1389), der Franzosen (Schl, bei St. Jacob an der Birs 1414), Karls des Kühnen von Burgund (Schl, bei Granson, Murten, Nancy 1477) und des schwäbischen Bundes zu be- haupten. Seit dem Frieden zu Basel 1499 wurde sie als ein von Deutschland unabhängiges Land angesehen, aber erst im westphäl. Frieden 1648 als solches förmlich anerkannt. Habsburg verlor im Anfang des 15ten, Savoyen im Anfang des löten Jahrh. die in ihr gelegenen Besitzungen. Im Jahre 1513 erhielten die Eidgenossen für ihre gegen die Franzosen geleisteten Dienste von May- land Bellinzona, die Graubündtner das Velt.lin nebst Claeven und Worms. Die Schweiz umfasste nunmehr: I. die eigentliche Eidgenossenschaft. a. , 13 Orte odercantons: 1) Uri, 2) Schwyz und 3) Unterwalden seit 1308; 4) Lucern seit 1332; 5) Zürich seit 1351; 6) Glarus und 7) Zug seit 1352; 8) Bern seit 1353; 9) Freiburg und 10) Solothurn seit 1481; 11) Basel und 12) Schaffhausen seit 1501; 13) Appenzell seit 1513. — Die Orte 1—4 hiessen die 4 Waldstätte, 1—8 die alten Orte. b. , Die Unterthanen: 23 Landvogteien, die einem oder mehreren Cantonen unterwürfig waren, z. B. Thurgau, Rheinthal, Sargans, Gaster, Baden, die freien Aemter, Granson, die italienischen Landvogteien etc. 4

5. Die europäisch-germanischen Staaten - S. 689

1857 - Glogau [u.a.] : Flemming
Europa. Deutschlands politische Verhältnisse. 689 Q. M. mit 5 Ständen, 2) der burgundische, 469 Q. M. und 1 Stand, 3) der westphälische, 1250 Q.m. mit54ständen, 4) der churrheinische, 458 Q.m. mit 10 Ständen, 5) der oberrheinische, 500 Q. M. mit 54 Ständen, 6) der schwäbische, 729 Q. M. mit 95 Ständen, 7) der bairische, 1010 Q. M. mit 20 Ständen, 8) der fränkische, 484 Q. M. mit 23 Ständen, 9) der nieder- sächsische, 1240 Q. M. mit 24 Ständen, 10) der obersächsische Kreis, 1998 Q. M. mit 22 Ständen. . Die Nebenländer waren das Königreich Böh- men, das Markgrafenthum Mähren, das Herzogthum Schlesien, das Mark- grafenthum der Ober - und Nied erlausitz. Das ganze Gebiet des deutschen Reiches umfaßte vor der französischen Revolution 12,512 Q. M. mit 28'/2 Mill. E. Die Friedensschlüsse von Basel, Campo Formio und Lüneville in den Jahren 1795, 97 und 1801 entrissen dem deutschen Reiche nicht nur ansehnliche Landestheile, sondern erschütterten es tief; noch einmal wurde durch den Reichsdeputation-Hauptschluß vom 25. Februar 1803 eine Anordnung und Befestigung der Reichsverhältnisse durch die 10 Churfürsten, 127 ständichen Reichssürsten, 4 reichsständischen Grafen und 6 reichs- ständigen freien Reichsstädte versucht, die einen Länderbestand von 11,200 Q.m. mit 26'/4 Mill. Einwohnern hatten. Doch schon am 26. Dezember 1805 erfolgte die Auflösung des deutschen Reichsverbandes durch den Frieden zu Preßburg; an seiner Stelle errichtete Napoleon am 1. August 1806 zur Erreichung seiner Zwecke, zur Schmach des deutschen Volkes den von ihm ganz abhängigen Rheinbund, welchem sich nach und nach fast alle deutschen Fürsten anschlossen; nur Oesterreich, Preußen, Braunschweig und Holstein schlossen sich nicht an, die Fürsten von Hessen-Kassel, Nassau, Oranien und Braunschweig-Wolfenbüttel wurden aus ihren Ländern ver- trieben, diese mit dem unter Napoleons Bruder Hieronymus stehenden Königreich Westphalen vereinigt, die Churfürsten von Baiern und Sachsen und der Herzog von Würtemberg wurden Könige, die Markgrafen von Baden, die Landgrafen von Hessen Großherzöge, mehrere Großherzogthümer dieser Zeit haben aufgehört; im Ganzen ge- hörten 4 Könige, 5 Großherzöge, 11 Herzöge, 15 Fürsten und die Stadt Lübeck, zu- sammen mit 5384 Q. M. und 13 */2 Mill. Einwohnern zum Rheinbünde. 1) Der österreichische Kreis: Oesterreich, Steiermark, Kärnthen, Krain, oster. Friaul und Triest; die gefürstete Grasschaft Tyrol; Vorderösterrcich oder oster. Breißgau, Burgau, Nellenburg, Coustanz, Ravensburg, Vorarlberg. 2) Der bürg un dische Kreis: die Her- zogthümer Brabant, Limburg, Luxemburg, Geldern, Flandern, Hennegau und Ramur; beide Kreise gehörten dem Hause Oesterreich. 3) Der westphälische Kreis sehr zusammengesetzt: die Hochstister und Bisthümer Münster, Paderborn, Lüttich, Osnabrück, die Abteien Corbei, Stadio, Malmedy, Werden, Corneliusmünster, Esten, Herford; die Herzogthümer Cleve, Jülich, Berg, die Fürstenthümer Minden, Verden, Nastau, Ostfriesland, Mors und Geldern, und eine Menge Grafschaften und Herrschaften; seine äußersten Grenzlander im In Ostfriesland, am linken Rheinuser Jülich, jenseits der Weser Verden und im 8 die Grafschaft Wied. 4) Der nieder- ober churrheinische Kreis enthielt die Churstaaten Mainz, Trier, Köln und die Rheinpfalz, das Furstenthum Aremberg und einige Grafschaften. 3) Der oberrheinische Kreis erstreckte sich von Basel über das Elsaß, Zweibrücken, Spcier, Worms, Frankfurt, Hanau, Hesten bis zum Bisthum Paderborn, und enthielt mehrere Hochstifter und Fürstenthümer, die Landgraf- schasten Hesten, sehr viele Graf- und Herrschaften und die freien Städte Worms, Speier, Frank- furt, Friedberg, Wetzlar; unter den Fürsten und Herren war der Landgraf von Hessen-Kastei der mächtigste. 6) Der schwäbische Kreis lag zwischen Lech, Bodensce, Oberrhein und dem Maingebiet, er war unter allen Kreisen am meisten zertheilt, die mächtigsten Herren waren die Herzöge von Würtemberg und die Markgrafen von Baden; hier lagen allein 31 freie Reichs- städte. 7) Der bairische Kreis bestand aus dem Hcrzogthum Baiern, der Oberpsalz, dem Erzbiöthum Salzburg, den Bisthümern Regensburg und Passau mit der freien Reichsstadt Re- gensburg. 8) Der fränkische Kreis enthielt das Maingebiet mit Ausschluß seines untern Theils, nebst einzelnen Theilen des Weser- und Donaugebiets; die Hochstister Bamberg, Würz-

6. Die europäisch-germanischen Staaten - S. 1003

1857 - Glogau [u.a.] : Flemming
Europa. Die süddeutsche freie Stadt Frankfurt. 1003 Hessen, Hessen-Darmstadt, Nassau umgrenzt, am untern Main, 5 M. oberhalb seiner Mündung in den Rhein, in der fruchtbaren Taunusvorebene an der Schwelle von 8- nach ^Deutschland gelegen, die einzige freie Stadt im südlichen Deutschland, seine Weltstadt. Lieblich, mild, fruchtbar, wohlbebaut, gartenähnlich, starkbevölkert, günstig gelegen, die ältestr der 4 deutschen freien Städte, 794 schon der Sitz eines von Karl dem Großen gehaltenen Concils, 843 Hauptstadt des ostfränkischen Reichs, seit 1152 deutsche Königswahlstadt, 1245 unmittelbare Reichsstadt, reich an geschichtlichen Be- gebenheiten, die sich in ihren Mauern zugetragen, von 1711 an Kaiserkrönungsstadt von Karl Vi. bis Kaiser Franz; 1806 dem Rheinbünde einverleibt, zu dessen Bundes- stadt, zur Residenz des Fürsten Primas erhoben, seit 1815 selbstständiges Mitglied des deutschen Bundes, Sitz der deutschen Bundesversammlung, 1848—1849 Sitz der deutschen Reichsversammlung in der Paulskirche. — Der Frankfurter durch Anhäng- lichkeit an seine Vaterstadt, durch stolzes Selbstgefühl, durch stark ausgeprägten deut- schen Sinn, durch Vorliebe für Kunst und Wissenschaft ausgezeichnet, die niedere Volksklasse durch derbe Scherzhaftigkeit, die zuweilen an Rohheit grenzt. — Ausge- zeichnet ist Frankfurts Gemüse- und Obstbau in seinen Feldmarken, Frankfurt selbst mehr Handels- als Fabrikstadt, durch Handel reich geworden, bedeutend sind seine Messen, bedeutend der Land- und Wasserfracht-, der Eisenbahn-, der Post-, der Frem- denverkehr. 1837 wurden gegen 1 V3 Mill. Ctr. Waaren ein-, über 1 Mill. ausge- führt, 1842 über 1 V2 Mill. ein-, über 1'/, Mill. aus-, 1846: 1,847,466 Ctr. (1,394,461 Ctr. Land-, 443,005 Ctr. Wasserfracht) ein-, 1,457,015 Ctr. (1 % Mill. Ctr. Land-, 206,156 Wasserfracht) ausgeführt. Die Main-Neckar-, Main- Weser-, Frankfurt-Hanaucr, Frankfurt-Offenbacher und dietaunus- Eisenbahn, welche letztere circa 800,000 Personen alljährlich befördert, im Juli 1845 allein 116,600 Personen. Die fürstlich Thurn- und Taxissche Postanstalt, welche ibre Hauptverwaltung, die General-Postdircktion, zu Frankfurt a. M. hat, umfaßt jetzt das Königreich Würtemberg, Churheffen, die Großherzogthümer Heflen-Darmstadt und Sachsen-Weimar, die Herzogthümcr Nassau, Koburg - Gotha, Meiningen-Hildburghauscn, Altenburg, die Fürstenthümer Rcnß, Lippe- Schwarzburg, Hessen «Homburg, freie Stadt Frankfurt, gegen eine jährliche Abgabe; ferner hat sie Postämter in Hamburg, Bremen, Lübeck, und als Eigenthum das Postwesen im Canton Schaffhausen. (Oesterreich, Preußen mit den anhaltinischen Ländern, Waldeck, Oldenvurg- Birkenfeld, Sondershauscn, ferner Baicrn, Hannover, Sachsen, Baden, beide Mcklenburg, Oldenburg, Braunschwcig, die norddeutschen freien Städte, Holstein sdänischj, Luxemburg snieder- ländischj, haben ihre eigenen Posten, zwischen ihnen bestehen aber Postverbmdungen und Post- verträge, die den Verkehr sehr erleichtern.) Die Thurn- und Taxissche Fürstenfamilie, aus dem Mailändischen stammend, 1695 in den deutschen Reichbfürstenstand erhoben, leitete zu Ende des löten und Ansang detz 16. Jahrhunderts das österreichische Postwesen in Deutschland, Italien und Spanien, und erhielt das Postwesen im ganzen deutschen Reich, mit Ausnahme der öster- reichischen Erblande, zuerst einfach verliehen, später als erbliches Reichslehn, 1615 als Reichg- Thronlehn, indem 16 «5 Graf Lamoral die erbliche Bestallung als Reichsgeneralpostmeister erhielt. 1806 verlor der Fürst von Thurn und Taxis einen großen Theil seiner Posten durch den An- heimfall der deutschen Länder am linken Rhcinuser an Frankreich; mit der Austösung des deut- schen Reichs hörte das kaiserliche Reichspostwescn ganz auf, und die Thurn- und Taxissche Post erscheint nur als Privatanstalt, jedoch wurde den Fürsten von Thurn und Taxis in der deutschen Bundeßakte der Besitz und Genuß der Posten, wie er sie um diese Zeit beseffen, zugesichert, oder bei begründeten Rechten eine angemeffene Entschädigung; die Thurn- und Taxissche Postverwal- tung bis 1811 in Regensbnrg, von da ab in Frankfurt, seit 1839 in dem gräflich Reichenbach« schen Haust, früher Gasthaus zum rothen Haust; schloß mit verschiedenen Regierungen besondere Vertrage ab, erneuerte die bereits bestehenden, Baiern übernahm 1808, Baden 1811 gegen Entschädigung die Posten in eigene Verwaltung. Außer den zahlreichen Beamten bei der Gene- ralpostdirektion und dem Oberpostamte zu Frankfurt zählt die Thuin- und Taxissche Post in den verschiedenen Staaten über 600 Postbeamten, ohne die untern Postbeamten, Postillone rc.

7. Die europäisch-germanischen Staaten - S. 688

1857 - Glogau [u.a.] : Flemming
688 Europa. Deutschlands politische Verhältnisse. §• 75. Im dritten Jahrhundert der christlichen Zeitrechnung treten uns im weiten deutschen Gebiete mehrere Völkerbünde entgegen, aus denen sich nach und nach die einzelnen Staaten entwickelten. Am rechten Ufer des Niederrheins vom Untermain bis zur Yssel wohnten die Franken, die sich bis zur Mitte des 5. Jahrh, bis zur Fulda und über das ganze Moselgebiet bis zur untern Maas und Schelde ausbreiteten, die Sachsen wohnten zwischen Weser und Oder, zu beiden Seiten des Thüringerwaldes lag das thüringische Reich. Später bildeten sich unter den sächsischen und fränkischen Kaisern im Gebiete der Franken Br ab ant, Lützelburg, Lüttich, Trier, Fries- land als besondere Staatengebiete, unter den Sachsen entstanden als Schirm gegen die vordringenden Milzen und Serben die Markgrafschaft Nordsachsen, die Marken Zeitz, Merseburg, Meissen, gegen die Dänen Schleswig. Unter den hohen- stausischen Kaisern zerfielen diese großen Herzogthümer in eine Menge von einzelnen freien Gebietstheilen, wozu einestheils der Grund in der Erblichkeit der Lehen, andrer- seits in dem Streben der Kaiser, die Kaiserkrone erblich zu machen, lag, wozu sie, um das Ansehen und die Macht der größern Herzöge zu brechen, sich an den zahlreichen kleinen Vasallen eine Stütze zu bereiten suchten; so entstanden eine Menge größerer und kleinerer selbständiger Reichsgebiete, deren Fürsten und Herren nach ihrer Stellung zum Kaiser gleich berechtigt waren, nur die 7 Churfürsten (Böhmen, Sachsen-Witten- berg, Brandenburg, die Pfalzgrafschaft am Rhein und die Erzbisthümer Köln, Trier und Mainz) hatten durch die goldene Bulle vor den andern einen Vorrang. §+ 76. Vor dem Ausbruch der französischen Revolution in den Neunziger Jahren enthielt Deutschlands —1800 politisch - selbständige, von einander völlig unabhängige Staaten oder Reichstheile, welche durch das seit der Reformation sehr locker gewordene, seit der Mitte des 18. Jahrhunderts der Auflösung entgegen gehende Reichsband zu einem Ganzen zusammen gehalten wurden, dessen fast nur nominelles Haupt, der deutsche Kaiser, zuletzt immer aus dem Hause Oesterreich war, dessen Gesammt- interessen auf den Reichstagen verhandelt wurden, die in der letzten Zeit ihren Sitz in Regensburg gefunden hatten; Frankfurt am Main war zuletzt Krönungsort des deutschen Kaisers. Von diesen 17 —1800 freien Reichstheilen hatten 266 Landes- herrschaften eine Standschaft am Reichstage; unter ihnen waren neben dem Kaiser 72 geistliche, 143 weltliche Fürsten und 51 freie Reichsstädte mit Antheil an der Reichstagstandschaft, unter den geistlichen Fürsten und Prälaten befanden sich 3, unter den weltlichen 5 Churfürsten (Mainz, Trier und Köln; Sachsen, Pfalz, Branden- burg, Hannover, Böhmen), überhaupt 35 geistliche, 59 weltliche Fürsten, 23 schwä- bische und 17 rheinische Prälaten, 24 wetterauische, 23 schwäbische, 17 fränkische, 33 westphälische Reichsfürsten und Reichsgrafen, 37 schwäbische, 14 rheinische freie Reichsstädte, sehr viele Reichsritter, freie Aebte und Aebtissinnen, 376 einzelne freie Gebiete, 1400 reichsritterschaftliche Güter. Die meisten deutschen Reichsherren und Reichsstädte befanden sich im schwäbischen und im oberrheinischen Kreise. Auf diese Weise war eine große Zersplitterung und durch dieselbe eine große Zahl einzelner Lebens- punkte, welche für die geistige Entwickelung des deutschen Volkes von großer Wichtig- keit geworden. Der Reichstag war die Versammlung des Kaisers mit den Reichs- ständen ; er bestand aus dem churfürstlichen Kollegium, aus dem Reichsfürftenrath, und zwar aus der geistlichen und weltlichen Bank mit der schwäbischen und rheinischen Prä- latenbank, mit der wetterauischen, schwäbischen, fränkischen, westphälischen Grafenbank, und aus dem reichsstädtischen Kollegium. Das deutsche Reich war in 10 Kreise und einige Nebenländer eingetheilt, eine Eintheilung, die Kaiser Max l. im Jahre 1512 ihre Entstehung verdankte. Diese 10 Kreise waren 1) der österreichische, 2145

8. Die europäisch-germanischen Staaten - S. 690

1857 - Glogau [u.a.] : Flemming
690 Europa. Deutschlands politische Verhältnisse. bürg und Eichstädt, die Fürstenthümer Ansbach und Baireuth und Hohenlohe, die freie Reichs- stadt Nürnberg waren die bedeutendsten und wichtigsten Reichsstände hier. 9) Des obersäch- sischen Kreises wichtigste Landestheile waren Chursachsen, die Herzogthümer Sachsen, Thüringen, Anhalt, Brandenburg und Pommern, ferner die Grafschaften Schwarzburg, Manns- feld, Stolberg, Wernigerode, Reust, Schönburg, die Abtei Quedlinburg. 10) Der nieder- sächsische Kreis, zwischen Obersachsen, Westphalen und dem Meere, umfaßte die Länder Hannover, Braunschweig, das Herzogthum Magdeburg, das Fürstenthum Halderstadt, das Bisthum Hildesheim, die Herzogthümer Meklenburg mit den zugehörigen Ländern, die Herzog- thümer Holstein und Lauenburg, die Reichsstädte Lübeck, Bremen, Hamburg, Goslar, Mühl- hausen, Nordhansen. Hierzu die deutschen Reichslande Böhmen u. s. w. — Jeder Kreis hatte seine Kreistage, auf denen die geistlichen und weltlichen Fürsten, die Prälaten, die Grafen und Herren, die Reichsstädte fünf Bänke bildeten; jedem Kreise stand ein die Kreistage ausschreibender Fürst, ein Direktor und ein Kreisoberster vor. §. 77. Schwere, drückende Zeiten lasteten von 1806— 1813 auf Deutschland, ein Zustand der Erniedrigung, der Knechtschaft, der Unterdrückung der deutschen Volker, die Napoleon nach Spanien und nach Rußland zur Erreichung seiner Zwecke führte; Gott, der Herr, sprach auf den Schnee- und Eisgesilden von Rußland, entzündete deutschen Muth und deutsche Kraft in den Deutschen, gab seinen Beistand und Segen in den deutschen Befreiungskriegen, vereinigte vor und nach siegreichen Schlachten die deutschen Völker und Fürsten mit einander, führte auch einen großen Theil der von den Franzosen Deutschland entrissenen Landestheile zu ihrem natürlichen Vaterlands zurück, leider nicht alle. Eine neue Zeit begann für Deutschland, dessen Fürsten und Völker sich eins und in ihrer Einheit stark fühlen sollten. Auf den 1814—1815 in Wien gehaltenen Kongressen wurden nicht blos die europäischen Staatenverhältnisse geordnet, sondern auch der Staatenbund der deutschen Staaten, der deutsche Bund geschlossen, dem 38 Fürsten und Städte beitraten. So zeigt Deutschland auch jetzt noch eine große Vielstaatigkeit, die bei der jetzt bestehenden Einigkeit der deutschen Fürsten, bei dem immer mehr erwachenden deutschen Gemeingefühl und Volksbewußtsein gewiß keinen Schaden, gewiß weit größere Vortheile bringt, und durch die große Zahl der deutschen Fürstenhäuser diese mit den übrigen europäischen Fürstenhäusern in Verbindung und Zusammenhang setzt. Rußland, Dänemark, England, Holland, Belgien, Griechen- land haben ihre Fürsten aus deutschen Fürstenhäusern empfangen, deutsche Fürsten- töchter sind in alle übrigen europäischen Fürstenhäuser eingetreten, so daß in allen deutsches Blut vorhanden ist. §. 78. Deutschland ist ein aus sehr verschiedenartig gestalteten Gliedern bestehender Staatenbund, aus dem sich je länger je mehr ein durch das gemeinsame Band der Sprache, der Gesinnung, der Sitte, aus der gemeinsamen Erkenntniß dessen, was dem ganzen Deutschland Noth thut, verbundener Bundesstaat in eigenthümlicher Einheit organisch entwickelt, in welchem, wie in einem organischen Körper, jedem einzelnen Gliede seine bestimmte Eigenthümlichkeit, seine besondere Art der Lebensthätigkeit be- lassen wird, jedes zu seinem Recht kömmt, alle aber zur Erhaltung und bessern Gestal- tung des gemeinsamen Ganzen sich thätig erweisen, in derselben ihren Einigungspunkt erhalten, der kein blos materieller, sondern ein höherer geistiger ist. In Frankreich ist Paris Alles, die übrigen Landestheile sind nur Provinzen, die ihren Central- und Lebenspunkt in Paris haben, von da aus geleitet werden, nach dessen Leben sich ge- stalten sollen; anders ist es in Deutschland, wo jeder Staat seine eigene Lebensthätigkeit hat, anders ist es aber auch in Deutschland wie in Föderativstaaten, wo, wie in Nordamerika, mehr die materiellen, als die geistigen Interessen den Bestimmungs- gründ des allgemeinen Zusammenlebens abgeben. Gewönne Deutschland noch ganz für sein Interesse die norddeutschen Küsten, wendeten sich diese vom selbstischen und

9. Die europäisch-germanischen Staaten - S. 889

1857 - Glogau [u.a.] : Flemming
Europa. Die norddeutschen steten Städte. Hamburg. 889 durch Deiche gesichert; Gartenbau in werter Ausdehnung, besonders in den üppig frucht- baren Vierlanden, die reich an Gemüse, Gartenfrüchten, Obst sind, auf unabsehbaren, von einer Menge mit Bewässerungsgraben durchschnittenen Feldern wird der Erdbeerbau in sehr großer Ausdehnung betrieben. Das Wasser, und mit ihm Schifffahrt und Handel, ist das Hauptelement von Hamburg. Hamburg ist aus einem elenden Fischerdorfe entstanden, bei welchem Karl der Große 808 eine Burg und eine Kirche erbaute, um die sich später ein Flecken bildete, ans ihm entstand später, durch Elbfischerei und Schifffahrt begünstigt, nach und nach eine größere Stadt, gesördert durch die Grafen von Holstein und durch die Kaiser; Kaiser Otto Iv. erhob es 12 >5 zur Reichsstadt, 122-1 trat an die Stelle des Reichsvogtes ein eigener städtischer Senat, damit wurde Hamburg eine freie Reichsstadt, 1258 und 1269 erhielt es durch Kauf und glückliche Kämpfe mit den benachbarten räuberischen Edelleuten ein beträchtliches Gebiet, auch ein eiaenes Stadtrccht; 12-11 Verbündete es sich mit Lübeck und legte so den Grund zur mächtigen Hansa, 1262 erließ es sein nachmals so berühmtes Seerecht, später breitete es seine Handelsverbindungen über Schweden, Holland und Rußland aus; viel litt es durch innere Befehdungen der einzelnen Parteien, viel durch Dänemarks und Holsteins Eifersucht, erst 1770 errang es durch bedeutende Opfer den ungestörten Gebrauch seiner von Dänemark angefochtenen freien Reichsstandschaft; sehr schnellen Eingang fand die Reformation. Der Verfall der Hansa wirkte nicht hemmend, sondern fördernd auf Hamburgs Handelsverhältniffe; durch die amerikanischen^ Freiheitskriege und den französischen Revolutionskrieg wurde Hamburg ein Welthandelsplatz; überaus groß waren die Verluste und Leiden, welche Hamburg durch die Franzosen unter Napoleon erduldete; die Kosten der Besetzung Hamburgs durch die Franzosen vom 19. November 1806 bis 31. Oktober 1807 betrugen über 44'/3 Mill. Frks, am 13. Dezember 1810 wurde es dem französischen Kaiserthum als Hauptstadt des Departements der Elbmündungen einverleibt; nur auf sehr kurze Zeit wurde es 1813 durch die Russen von den Franzosen befreit; erst am 14. Mai 1814 schlug Hamburgs Erlösungßstunde vom französischen Joch, das ihm ohne die Handelsverluste einen baaren Verlust von 89 Mill. Thlr. zufügte; das Jahr 1813 allein kostete Hamburg an 85 Mill. Frks. Davousts tyrannische Herrschaft ist mit scharfen Zügen in Hamburgs Geschichte geschrieben. Durch die deutsche Bundesakte vom 8. Juni 1815 trat Hamburg als selbstständiger Staat in den deutschen Bund, mit einer, der letzten, Stimme in voller, mit 1 Gcsammtstimme, der 17ten, mit den übrigen 3 freien Städten, in den gewöhnlichen Versammlungen. Unter den Segnungen eines 30jährigen Friedens hat sich Hamburg bei seiner glücklichen Lage, durch die Zuverlässigkeit und Thätigkeit seines Kaufmannsstandes zu' einer der bedeutendsten Welthandelsstädte emporge- schwungen. Eine tiefe Wunde schlug der große Brand vom 5 —8. Mai 1842, der 1749 Häuser, 1508 Säle, 488 Buden, 474 Wohnkeller, 102 Speicher, 9 Ställe verzehrte, 19,995 Menschen das Obdach raubte, 50 das Leben entriß, eine große Menge Waaren verbrannte; der Gesammt- Verlust wird auf fast 41 Mill. Mark Banco geschätzt. Die von allen Seiten zuströmenden großartigen Unterstützungen beliefen sich auf 2'/- Mill. Thlr., eine Staatsanleihe von 34 Mill. Mark Banco wurde zum Behuf des Neubaues aufgenommen. Das Jahr 1848 hat auch in Hamburg an den alten Staatseinrichtungen gerüttelt, viele neue in ein kürzeres oder längeres Leben gerufen, noch ist kein Bestand eingetreten, Kampf und Gegenkampf vorhanden. Die Verfassung ist demokratisch; bis 1848 bildete der 1710—1712 unter der Leitung einer kaiserlichen Commission ausgearbeitete Receß die Grundlage des Staats- lebens; der Rath oder Senat bestand aus 4 lebenslänglich erwählten Bürgermeistern, 24 Rathsherren mit Sitz und Stimme, 4 Syndici, 1 Protonotar, 1 Archivar und 2 Schreibern mit berathender Stimme; die erbgesessenen Bürger wählten in jedem derb Kirchspiele 36 Bürger, das Collegium der Hundertachtziger oder den großen Ausschuß, dieser wählte das Collegium der Sechsziger, dessen älteste Bürger das Collegium der 15 Oberalten bildeten; Oberalten und Rath mit Besoldung; das Staatsvermögen verwaltete die Kämmerei, 10 Kämmerei-Verordneten, aus jedem Kirchspiel 2, von denen jährlich 1 austritt.— Das Commercium vertrat die Interessen der Kaufmannschaft dem Rath gegenüber, beruft die Kaufmannschaft auf den Börsensaal, beaufsichtigt die Maklerordnung u. s. w. Die Bankverwaltung erleichtert und befördert den Geldumlauf; die Münzen sind in neuester Zeit viel im Auslande geprägt worden; die Schifffahrts- und Hafen-Deputation, früher

10. Die europäisch-germanischen Staaten - S. 1131

1857 - Glogau [u.a.] : Flemming
Europa. Daö Kaiserthum Oesterreich. 1131 wurde die Mark Oesterreich 1156 durch den deutschen Kaiser Friedrich I. zu einem erb- lichen Herzogthume erhoben, ihm wichtige Vorrechte verliehen; Leopold Vi. erbte Steiermark, womit er 1192 belehnt wurde; Leopold Vh., sein Sohn, erkaufte einen Theil der Markgrafschaft Krain; nach dem Aussterben der Babenberger kam Oesterreich 1246 durch Heirath an Ottokar Ii. von Böhmen, welcher, nachdem Rudolph von Habs bürg deutscher Kaiser geworden, von diesem genöthigt wurde, diese baben- bergischen Länder herauszugeben; der Kaiser belehnte 1282 seine Söhne Albrecht und Rudolph mit denselben als Reichslehne, in deren alleinigen Besitz Albrecht 1283 trat; dieser vermehrte den Länderbesitz von 200 auf 1226 Icm.; 1335 erwarb Oesterreich Kärnthen durch Erbschaft, bei Albrecht Ii. Tode war das Land 1450 Om. groß. 1363 überließ die letzte Erbin Tyrols, Margaretha Maultasche, dem Hause Oesterreich Tyrol, was vom Kaiser bestätigt wurde; mehrere kleinere Besitzthümer, der Breisgau, die Gör zischen Güter in Krain u.m. a. kamen durch Kauf und Erbschaft, das Triester Gebiet 1380 durch Unterwerfung hinzu, das Land war bei Albrecht Iii. Tode 1915 Cm. groß. Kaiser Max I. vereinigte die durch Albrechts Iii. Söhne entstandenen 2 österreichischen Linien, die einen Theil von Vorarlberg und Cilli durch Kauf und Erbschaft erworben, wieder mit einander, und vermehrte die Besitzungen durch das baiersche Burgau, Theile von Tyrol, die welschen Consinien, nahm von Oesterreich den Titel Erzherzog an, und hinterließ bei seinem Tode 1519 ein Ländergebiet von 3555 Om. Sein Enkel, Kaiser Karl V., in dessen Reich, Oesterreich, Burgund, Spanien, Neapel, Sizilien, die neuentdeckten Länder in Amerika, Afrika und Asien, nie die Sonne unterging, übergab seinem Bruder Ferdinand 1522 die österreichisch- deutschen Lande, über 2047 Om.; durch Kauf erwarb er Bregenz und einige kleinere Gebiete, durch Erbvertrag aber und Wahl der Stände nach dem Aussterben der Jagel- lonen 1526 Ungarn und Kroatien, Böhmen, Mähren und den größern Theil von Schlesien mit der Lausitz, und hatte ein Staatsgebiet von 6400 Om. Die Lausitz mußte 1635 im Prager Frieden an Sachsen abgetreten werden. Im Frieden von Karlowitz aber 1699 mußte die Pforte Siebenbürgen und das Land zwischen Donau und Theiß, im Frieden von Passarowitz 1718 das Temeser Banat, ganz Serbien mit Belgrad, die Walachei und türkisch Slavonien und Bosnien bis an» die Sau Oesterreich abtreten. Nach dem Aussterben der spanisch- habsburgischen Linie erhielt das österreichische Fürstenhaus durch den Utrechter Frieden 1713 Neapel, Sardinien, Mailand, die Niederlande, Kaiser Joseph I (1705—11) nahm das Herzogthum Mantua in Besitz, Karl Vi. tauschte Sizilien statt Sar- dinien, mußte Sizilien und Neapel im Frieden zu Wien 1734 an einen spanischen Prinzen überlassen, Belgrad, Serbien, die Walachei den Türken 1739 zurück- geben, erhielt dagegen Parma, Piacenza, Toscana, welches letztere einer zweiten österreichischen Fürstenlinie als unmittelbares Großherzogthum übergeben wurde. Mit Karl Vi. starb 1740 der Habsburger Mannsstamm aus; Maria Theresia, ein weiblicher Zweig des Hauses Habsburg, gründete durch Verhcirathung mit Franz von Toscana aus dem Habsburg stammverwandten Hause Lothringen das Habsburg- Lothringer Fürstenhaus Oesterreichs. Sie verlor an Friedrich den Großen Schlesien durch die 3 schlesischen Kriege 1742, Parma, Piacenza und Guastalla an den spanischen Jnfanten Philipp 1748, erwarb bei der ersten Theilung Polens Ga- lizien 1772, von der Pforte 1777 die Bukowina, erhielt 1779 das Jnnviertel von Baiern, Kaiser Franz Ii. 1795 bei der zweiten Trennung Polens Wgalizien; im Frieden von Campo Formio 1797 mußte er den größten Theil des venetianischen Gebiets, die Lombardei, die Niederlande an Frankreich abtreten, im Frieden von
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