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1. Das Mittelalter - S. XI

1889 - Gotha : Perthes
Xi Seite 2. Periode: Wis zum Augs-vurger Ketigionsfrieden (bis zur Auflsung der aeudlud. Weokratie). I. Die nationale Entwickelung des Abendlandes auf staatl. Gebiete. 1. Deutschland. A. Die beginnende Auflsung des Reiches (Interregnum) .... 134 B. vergebt, versuche der Herstellung der knigl. u. kaiserl. Gewalt . . . 135 C. Ausbildung der kurfrstl, Macht (Henfer Beschlu u. goldene Bulle) 138 D. Zerfall des Reichs (unter den letzten Luxemburgern).......140 a) Norddeutsche Hause b) Sddeutsche stdtebnde c) Veme Die wichtigsten Territorien auf dem Kode der alten Herzogtmer . . 149 2. England. A. Die angelschsischen (und dnischen) Könige.........157 B. Normannisch-franzsische Herrschaft (bis zur magna charta) .... 157 C. Bildung der englischen Nation u. Grundlegung der parlamentarischen Monarchie.........159 3. Frankreich. A. lviederaufrichtung des Knigtums (gegen die groen Vasallen) . . 162 B. Ausbildung einer unabhngigen Staatsgewalt (gegen die universalen kirchlichen Mchte)......164 C. Herstellung nationaler (Einheit und Unabhngigkeit (gegen England) . 165 a) Die ersten groen Niederlagen des franzsischen Adels b) Zwiespalt zwischen Orleans und Burgund c) Rettung des franz. Knigtums d) Anfnge des absoluten Knigtums 4. Italien. A. parteifampf der Gnelfen und Ghibelliuen........168 B. versuch einer (Einigung Italiens unter der rmischen Republik . . 169 C. Bildung von Tyrauneichcrrschaften u. greren italienischen Staaten . . 170 Renaissaure des Altertums. Der (ital.) .......172 Seite Ii. Der Verfall des Papsttums u. der Kirche im 14. it. 15. Jhrt). 1. Sturz der ppstl. Weltherrschaft anf staatl. Gebiete.....174 2. Erschtterungen der ppstl. Herr- schaft auf kirchl. Gebiete. A. Die Reformation Iviclifs . . . 175 B. Die Kirchenspaltung.....176 C. Die groen Konzilien und die Huf-sitische Bewegung......176 3. Bruch des Papsttums mit den Grundrichtungen der Mittelalter-lichen Kirche (der universalen Hie-rarchie u. dem asketischen Christentum) 180 Alexander Vi. Julius Ii. Leo X. Iii. Die Erneuerung der universalen kmpfe und Bestrebungen. 1. Vordringe der Osmauen gegen die christl. Welt. A. Festsetzung der osmanischen Trken in (Europa........183 B. Die letzten Kreuzzge gegen den Islam..........184 C. Die Vollendung des osmanischen Iveltreichs........184 2. Ausbildung des Gegensatzes der franzsischen und spanisch-dentschen (habsbnrgischen) Macht. A. Frankreich a) Vollendung der inneren Einheit. 185 b) Kmpfe in Italien.....187 B. Die spanisch-deutsche (habsb.) Macht a) Spanien (Einigung u. Erhebung zu einer Weltmacht) .... 188 b) Deutschland (unter den Habs- burgern)........189 Albrecht Ii. Friedrich Iii. Maximilian I. (Versuche einer staatlichen Reform.) Iv. Die deutsche Deformation. Die Renaissance des Altertums (deutscher Humanismus)......194 Wiedergeburt des Christentums in Martin Luther..........195 1. Luthers Bruch mit freut Romanis- Mns (bis zum Wormser Edikt). A. Luthers Bannung durch den Papst 196 B. Luthers chtung durch den Kaiser (lvormser Reichstag).....198

2. Das Mittelalter - S. 1

1889 - Gotha : Perthes
Aas Mittelalter. Vorgeschichte. berblick. Der politische Geist des Altertums war auf Eroberung und Herr-schaft gerichtet und fhrte zuletzt zur Aufrichtung des universalen rmischen Kaiserreichs: als dieses unterging, lebte er in der rmisch-katholischen Kirche fort, zu welcher die christlichen Gemeinden des Abendlandes sich zu-sammengeschlossen hatten. Mit dem Weltbegehren, dem hierarchischen Streben dieser Kirche, steht in schroffem Gegensatz die Weltverachtung, die asketische Sittlichkeit, in welche die religise Eniwickelung des Altertums auslief. Die hierarchische wie asketische Richtung ist in der Kirche im 5. Jahrhundert bereits klar ausgebildet. Aus der Vereinigung der Germanen mit der rmisch-christlichen Welt entsteht eine neue Periode der Geschichte, die wir das Mittelalter nennen. Der Versuch einiger germanischer Völker, im Gegensatz zur rmisch-christlichen Kultur sich auf rmischem Boden zu behaupten, milang und fhrte die arianischen Staaten schnellem Untergange entgegen. I. Das Christentum im rmischen Reiche. 1. Vis zur staatlichen Anerkennung durch Konstantin . Gr. A. Gharakter des tzhristentums. Indem das rmische Weltreich (der Lnderkreis Orbis terrarum um das Mittelmeer herum) sich vollendete, verschwanden in seinem Bereiche die freien und unabhngigen Völker mit ihren nationalen Eigentmlichkeiten von der Erde; rmisches Recht und rmische Sprache begannen ihren Siegeszug der die ganze gebildete Welt. Das herrschende rmische Volk, das alle nationale und politische Freiheit vernichtet hatte, konnte indes selbst seine brgerliche Freiheit nicht be-haupten und verlor sie an den Imperator (divus Augustus), durch dessen gttliche Verehrung die damalige Menschheit auch die innere Freiheit preisgab. Wessel, Lehrbuch der Geschichte. 1

3. Das Mittelalter - S. 6

1889 - Gotha : Perthes
6 der Todesstrafe belegt. Die Entscheidungen der allgemeinen Konzilien waren zugleich Reichsgesetze. Die erste bedeutende Streitfrage war die Lehre von der Natur Christi. Arlus. Presbyter zu Alexandria, hatte behauptet, da Christus einst durch gttlichen Willen, wie alles andere, aus nichts ge-schaffen, von der hchsten Naturbegabung zur hchsten Entwickelung gelangt, also nicht wahrhaft Gott zu nennen sei. Da der Streit sich erhitzte, berief Konstantin 325 die erste allgemeine Versammlung der Bischfe (das erste kumenische Konzil) nach Nica (in Bithynien), durch die des Arius Lehre verdammt und der Ausdruck, da der Sohn gleichen Wesens mit dem Vater sei (rw 7cazqi poovoiog) das Losungswort der neuen Rechtglubigkeit wurde. Fr diese Lehre hatte besonders Athanasius, gleich-falls Presbyter zu Alexandria, das Wort gefhrt. Der Streit, durch die weltliche Macht entschieden, brach bald wieder aus und dauerte bis zum Ende des Jahrh.; erst durch Theodosius ward dem Arianismus im Osten ein Ende gemacht; gleichzeitig ward er auch im Westen unterdrckt und somit die katholische Kirche wieder hergestellt. B. Der Gegensatz der oft- und westrmischen Kirche. Die Schei-dung in eine orientalische und occidentalische Kirche, die sich im Laufe des 3. Jahrh. in Sprache, Sitte und theologischer Richtung vollzogen hatte, ward durch volitische Vorgnge in den nchsten Jahrhunderten weiter ausge-bildet. Als Bischof der einzigen apostolischen Gemeinde des Occidents, als Metropolit mehrerer Provinzen und zugleich wegen seines Sitzes in der Haupt-stadt der Welt ragte schon anfangs des 4. Jahrh. der Bischof von Rom der alle anderen Bischfe hervor, und auch die Orientalen, welche den Rang der Bischfe nach der politischen Bedeutung der Städte zu bestimmen pflegten, rumten ihm den ersten Platz unter den Bischfen ein. Diesem politischen Gesichtspunkte gem mute, als Rom mit der Grndung einer neuen Hauptstadt eine politische Nebenbuhlerin erhielt, der Bischof von Konstan-t i n o p e l einen gleichen Rang mit dem rmischen oder der Stellung der zweiten Hauptstadt des Reiches entsprechend den zweiten unter den Bischfen bean-spruchen. Aus dem zweiten kumenischen Konzile zu Konstantinopel (381) wurde ihm denn auch der erste Rang nach dem Bischfe von Rom zugesprochen. Nach der Teilung des rmischen Reiches in Ost- und Westrom suchten aber die ostrmischen Kaiser den Bischof von Konstantinopel dem der westrmischen Hauptstadt im Range gleichzustellen, zumal der rmische Bischof Mitte des 5. Jahrh. den Anspruch erhob, eine Oberaufsicht der alle Bischfe auszuben. Als oberste Leiter der orientalischen Kirche muten die ostrmischen Kaiser die Ausdehnung der Gewalt des rmischen Bischofs in ihrem Gebiete zu verhindern suchen. Auf dem vierten kumenischen Konzile zu Chalcedon 4) (451) ward diese Gleichstellung der beiden Patriarchen 2) 1) Allmhl. erlangten sieben Synoden d. Ansehen kumenischer Versammlungen, deren Entscheidungen in Glaubenssachen traft des den Bischfen in besonderer Weise verliehenen heil. Geistes seit d. 6. Jahrh. fr unfehlbar galten. Das 3. kumenische Konzil ist zu Ephesus 431 abgehalten worden. 2) Der Name Patriarch war im 4. Jahrh. Ehrenname jedes Bischofs, ging Ende b. 5. Jahrh. im Orient aber ausschliet, auf d. Bischfe von Konstantinopel, Alexandria, Antiochia u. Jerusalem der. Fr d. rm. Bischof kam anfangs des 6. Jahrh. vorzugsweise d. Name Papa auf, der brigens noch lange Zeit Ehrenname jedes Bischofs im Abendlande blieb.

4. Das Mittelalter - S. IX

1889 - Gotha : Perthes
Aerficht des Inhalts. Seite Vorgeschichte. I. Das Christentum im rmischen keich. 1. Bis zur staatlichen Anerkennung durch Konstantin d. Gr. A. Charakter des Christentums . . 1 B. Siegreiche Ausbreitung des Christen-tums im rmischen Reich . . . 2 C. Entwicklung der christlichen Kirche 3 2. Bis zur vollen Ausbildung der Hierarchie und des Muchtums. A. Vernichtung des Heidentums und der Hresie........5 B. Gegensatz der oft- und westrmischen Kirche..........6 C. Entwicklung der rm.-kath. Kirche und des primates petri ... 7 D. (Entartung des chriftl. Glaubens und der christl. Sittlichkeit ... 8 Il Die Germanen bis zum Unter-gange der arianischen Knigreiche. 1. Die Germanen vor der Vlker-Wanderung. A. Ihre ltesten Wohnsitze .... 9 B. Die ersten gefchichtl. Wanderungen 10 a) Zge der Kimbern und Teutonen b) Die Sueben in Gallien unter Ariovist C. Die rmischen Lroberungsversuche in Germanien.......11 a) Feldzge des Drusus b) Herrschaft der Rmer in Germ. c) Krieg des Germanicus D. Das Anstrmen der germ. Völker gegen das rmische Reich ... 16 a) Markomannenkrieg Seite b) Gotenkrieg c) Kriege der Alamannen, Franken und Sachsen Pie inneren Zustnde der Germanen . 18 A. politische B. Religise 2. Die Germanen während ihrer Wanderungen. A. Wanderungen der Westgoten . . 24 B. Wanderung der vandalen, Alanen und Sueben........25 C. Vordringen der Franken und Alamannen ; Wanderungen der Bur-gunder und der Angelsachsen . . 26 Attila..........27 D. Untergang des westrm. Reichs u. die Wanderungen der (Dftgoten . 28 bertritt der germ. Mandervmer zum Christentum........29 3. Die arianischen Knigreiche auf westrmischem Boden. A. Das Westgotenreich.....30 B. Das burgundische Reich .... 30 C. Das vandalenreich.....31 D. Das stgotenretch......31 1. Periode: Ms zum Unter-gang der Staufer (Bis zur Wollendnng der ppstt. Weltherrschaft). I. Die Bildung des universalen Frankenreiches. 1. Die Langobarden. A. Ihre Wanderungen bis nach Italien 35 B. Ihre Herrschaft in Italien... 36

5. Das Mittelalter - S. 34

1889 - Gotha : Perthes
1. Jeriode. Bis zum Untergang der Staufer (bis zur Bollendung der ppstlichen Weltherrschaft). I. Die Lildnng des universalen Frankenreiches. Ii. Das frnkische Kaiserreich. Iii. Die Bildung des universalen deutschen Keiches. Iv. Das deutsche Kaiserreich (rmische Neich deutscher Nation). Die kreuzzge. berblick. Die germanische Vlkerwanderung ist nur ein Teil jener mchtigen Vlkerbewegungen, welche die Geschichte des Mittelalters einleiten; denn in die von den Germanen im stl. Europa gerumten Landstriche dringen slavische (und finnisch-mongolische) Völker ein; jener germanisch; stabischen Wanderung aber, welche den Occident umgestaltet hat, steht der groe arabische Vlkersturm gegenber, welcher eine hnliche Wirkung auf den Orient gehabt hat. Indem die Araber zugleich eine neue Weltreligion ausbilden und mtt den Waffen in der Hand ihren Glauben nach dem Occident tragen, geraten sie mit den christlichen Vlkern' in einen unvershnlichen Streit. Der Gegensatz beider Religionen ist das ganze Mittelalter hindurch lebendig; zuletzt dringt der ^slam nach dem Falle Ostroms sogar tief in die christliche Welt ein. Aber während derselbe zwar uerlich Fortschritte macht, innerlich jedoch erstarrt, eneuat das Christentum durch die Reformation ein neues. hheres leben unter den Vlkern; zugleich erffnet sich ihm durch die Entdeckung der neuen Welt ein Schauplatz fr eine unermeliche Thtigkeit. Die Trger allgemeiner Kultur bleiben daher die christlichen -Belker, unter diesen aber ist es im Anfange des Mittelalters zuerst das frnkische, das zu hheren Stufen der Entwicklung hinansteigt und den Gang der europischen Geschichte in neue Bahnen hinberfhrt. Auf rmischem (gallischem) Boden erobernd sich ausbreitend, greift es zugleich in die alte A^t Muck und fgt allmhlich die Völker des alten Germaniens (Deutschlands) den Ordnungen eines greren Staatsverbandes ein. Infolge seines Anschlusses an die rmische Kirche berliefert es ihnen das m deren Besitze befindliche geistige Erbe des Altertums. Als unter Karl d. Gr.

6. Das Mittelalter - S. 59

1889 - Gotha : Perthes
59 B. Meichsverfassung. Die Verfassung des Reiches Karls d. Gr. ruhte wesentlich auf den merovingischen Einrichtungen, welche gleichmig der die eroberten Lnder ausgebreitet wurden. a) Hos und Regierung. Der Hof war, wie in alter Zeit, der Mittelpunkt des Staates. Aachen (zwisch. Lttich a. d. Maas u. Kln), der Lieblingsaufenthalt des Kaisers, zuletzt gleichsam Residenz. Das gesamte Reich war politisch in Grafschaften, kirchlich in Bis-tm er eingeteilt. Die frhere Vereinigung mehrerer Grafschaften zum Herzog-tum war grundstzlich beseitigt, dagegen die Unterordnung der einzelnen Bi-schfe unter das Erzbistum auch in den germanischen Landen gleichmig durchgefhrt: so erhielt Salzburg der die bairischen Bistmer, Kln der niederdeutsche, Trier der die Mosellande die erzbischfliche Gewalt; die angesehenste Stellung in Germanien behauptete das Erzbistum Mainz. An den Grenzen erheb sich behufs der Verteidigung eine an Umfang und Macht die Grafschaft berragende politische Gewalt (die sogen. Markgrafschaft), sei es da die Mark, meist ein kleinerer, der Reichsgrenze vorgelegener mili-tatisch befestigter Landstrich. wie die dnische Mark, mit der Grenzgrafschaft unter einem Votsteher verbunden war. sei es da ein greres, neu er-wordenes Gebiet als selbstndige Grafschaft eingerichtet wurde, wie die spanischen Eroberungen 0- Grafen wie Bischfe wurden vom Könige erwhlt; gleichmig wurden sie zu dem groen Reichsdienst herangezogen, zur Teilnahme an den groen Versammlungen, zur Mitwirkung an der Gesetzgebung und zur Auf-ficht der die festgestellte Staatsordnung. In den germanischen (australischen) Teilen des Frankenreichs hatte sich das alte Mtzfeld (vgl. S. 48. 3), von Pippin in ein Maifeld verwandelt, erhalten. Von Karl ward dasselbe alljhrlich berufen 2); war es auch zunchst eine Versammlung aller Freien, so nahmen tatschlich an den Beratungen und Beschlssen nur die Beamten und sonstigen Groen des Reiches teil. In diesen allgemeinen Versammlungen wurde regelmig der Fhrung eines Krieges entschieden, Gesandte empfangen. Geschenke in alter Weise entgegengenommen, vor allen Dingen alles verhandelt, was in den Bereich des Rechts und der Gesetzgebung fiel. Die gefaten Beschlsse wurden in lateinischer Sprache in dem sogen, capitulare zusammengefat; wesentlich enthielten sie Vorschriften, die fr das ganze Reich bindend fein sollten (Reichsrecht); sie sollten den verschiedenen Volksrechten gegenber eine grere Einheit des Reichs und eine Gleichfrmigkeit in manchen Verhltnissen begrnden. Um die Ausfhrung der gefaten Beschlsse zu berwachen, eine regelmige Aufficht der die gesamte Staatsordnung zu ermglichen und die Vereinigung kirchlicher und staatlicher Gewalt in seiner Person und seinem kaiserlichen Amt zu veranschaulichen, schuf Karl die Einrichtung der missi oder missi dominici (die sogen. Knigsboten). Zu diesem Zwecke wurde das 1) Auer der span. u. bn. Mark treten deutlicher hervor die britannische, avarische od. pannonische u. friaulische. 2) unter d. Namen des Maifelds, wenn es auch hufig spter als im Mai ftattfanb.

7. Das Mittelalter - S. 76

1889 - Gotha : Perthes
76 'law [bff. Bra/tdfmg- und zu diesem Zwecke eine Anzahl Bistmer gegrndet, Havelberg (a. d. unl. Havel), Brandenburg, Meien, Zeitz *) (a. d. weien Elster), Merse-brg, die alle dem 968 errichteteten Erzbistum Magdeburg unterstellt worden sind. 2) Die enge Verbindung des Knigtums mit der Kirche (Grndung des geistlichen Frstentums). Selbst die Bande der Verwandtschaft hatten sich nicht stark genug erwiesen, um das Herzogtum fest an das Knigtum zu ketten. Daher suchte Otto nach einer anderen Sttze des Throns und glaubte sie in den geistlichen Groen zu finden; unter ihnen konnte der Gedanke einer erblichen Gewalt sich nicht bilden; der ihre Stellen verfugte Otto unbedingt bei dem Tode der jeweiligen Besitzer2); sie dienten ihm am Hofe und im Felde, oft standen sie persnlich an der Spitze der Mannschaft, die ihr Stift zu stellen hatte. Indem Otto die Bistmer reich mit Gtern und Hoheitsrechten ausstattete und so zu frstlicher Macht erhob, meinte er daher die knigliche Macht wesentlich zu strken und dauernd zu befestigen. Als in den fnfziger Jahren die Erzbistmer Mainz. 4,ner, Kln (seit 953 besa es Brun), Hamburg-Bremen (vgl. <$. 64. 4), Salzburg mit ergebenen. zum Teil Otto verwandten Mnnern besetzt waren, und die brigen Bistmer Geistliche inne hatten, die tu der Kapelle des Hofes gebildet waren, konnte das Reich auf neuen Grundlagen erbaut gelten. Ottos nchstes Ziel war die Erwerbung der Kaiserkrone, dte ihm durch die Zerrttung der italischen Verhltnisse erleichtert ward. 1) Das Bist. Zeitz ist 1030 nach Naumburg (gegenber der Unstrutmllndung) ver-legt awfcen. Im Gebiete der Wagner ward von Otto Oldenburg gegrndet; an dessen Stelle trat im 12. Jahrh. Lbeck (a. d. und. Trave). 2) Oft geradezu ernannte er die Bischfe, immer investierte er sie.

8. Das Mittelalter - S. 133

1889 - Gotha : Perthes
Bis zum Augsburger Religionsfrieden (bis zur Auflsung der abendlndischen Theokratie). I. Die nationale Entwickelnng des Abendlandes auf staatlichem Gebiet. Ii. Ber Verfall des Papsttums und der Kirche im 14. und 15. ahrh. Iii. Die Erneuerung der universalen Kmpfe und Sestrebungen. ^ Iv. ie deutsche Reformation im 16. ahrh. Bie Entdeckungsfahrten. berblick. Auf den Trmmern des deutschen Kaisertums erhob sich im 13. Jahrh. die Weltherrschaft des Papsttums auf staatlichem wie kirchlichem Gebiete. Der klgliche Ausgang der Kreuzzge freilich erschtterte den Glauben des Abendlandes an den gttlichen Beruf des Papstes zur Leitung der Welt vollkommen und rief eine Ernchterung von den bisherigen berspannten Ideen hervor. Unter den mchtigen Eindrcken, welche die abendlndischen Völker im Verkehr mit einander und mit einer fremden Kultur empfingen, reiften sie zur Selbstndigkeit und entwickelten derart das Bewutsein ihrer nationalen Wrde, da sie im 14. Jahrh., eines nach dem andern, die ppstliche Einmischung auf staatlichem Gebiete zurckwiesen; ja, im 15. Jahrh. griffen sie bereits den ppstlichen Absolutismus in der Kirche an und suchten die eigenmchtige Verwaltung und schrankenlose Hab-sucht der rmischen Kurie auf den groen Konzilien zu beschrnken. Whrend dies den staatlich geeinten Nationen einigermaen gelang, blieb das politisch zerrissene Deutschland rmischer Habgier weiterhin ausgesetzt, die schlielich das Heiligste fr Geld verkaufte. Da erhob sich unter Luthers Fhrung das mi-handelte deutsche Volk gegen das rmisch-katholische Papsttum und gewann, auf die ursprnglichen Quellen des Christentums (das Evangelium) zurckgehend, einen von der alten Kirche verschiedenen sittlich-religisen Stand-Punkt. Der Verlauf dieser groen Reformation des Geistes, welcher die humanistische Bewegung mit den Mitteln des rmisch-griechischen Alter-tums vorgearbeitet hatte, ward uerlich beeinflut von den universalen Kmpfen und Bestrebungen, die sich am Ende des Mittelalters erhoben, : -

9. Das Mittelalter - S. 134

1889 - Gotha : Perthes
134 einerseits von dem erneuerten Kampfe des Christentums und Islams in Folge des Eindringens der Osmanen in Europa, anderseits von den zwischen der franzsischen und spanisch - deutschen (Habsburgischen) Macht gefhrten Kriegen um den Besitz Italiens und der rmischen Kaiserkrone. Indem die deutsche Reformation endlich siegreich durchdrang, lste sie die abendlndische Theokratie ebensowohl des Kaisers wie des Papstes fr immer auf. Bei der eigentmlichen territorialen Entwicklung Deutschlands ward freilich hier die Spaltung, die auf staatlichem Gebiete herrschte, nun auch auf das kirchliche bertragen; immerhin waren die rmischen Fesseln gesprengt, welche die nationale Entwickelung hemmten, und war Raum geschaffen fr die Bahnen einer neuen Zeit, fr die durch die Entdeckung einer anderen Welt zugleich ein unendlich erweiterter Schauplatz gewonnen war. I. Die nationale Entwickelung des Abendlandes auf staatlichem Gebiet. 1. Deutschland. Der Sieg des Papsttums der das Kaisertum war fr Deutschland nach auen mit dem thatschlichen Verluste Italiens und Burgunds, nach innen mit dem vollen Siege des Frstentums der das Knigtum verbunden. Neben dem Frstentum erhoben sich im Reiche als neue Macht die Städte; mit Hilfe von Bnden haben dieselben drei Jahrhunderte hin-durch eine den Fürsten ebenbrtige Stellung behauptet. In bereinstimmung mit dem Papsttum whlten die Fürsten zunchst zu Knigen Männer mit migem Hausbesitz, deren erstes Bestreben es dann ward, zur Ausbung ihres Knigtums eine bedeutende Haus macht zu er-werben; gegen jedes so aufstrebende knigliche Geschlecht ward ein neues Haus auf den Thron erhoben, bis endlich Habsburg dauernd die Krone gewann. An die Seite des immer mehr herabgewrdigten Knigtums drngte sich mit dem Anspruch auf die Regierung das Kurfrstenkollegium, in dessen Be-Mssen sich notdrftig die Einheit des Reiches wiederspiegelt; von ihm ist den steigenden Anmaungen des Papsttums gegenber auch die nationale Selbstndigkeit verteidigt worden. A. Die beginnende Auflsung des Weiches (in dem sogen. Interregnum). Nach dem Tode Konrads Iv. fand Wilhelm von Holland eine ge-wisse uerliche Anerkennung. In der allgemeinen Auflsung des Reiches, dem sogen. Interregnum (12541273), traten 1254 die rheinischen Städte zur Erhaltung des Landfriedens und zur Sicherung der Straen und des Handels zu einem Bunde zusammen; sie waren bei dem Tode Wilhelms (1256). der auf einem Heereszuge von den Friesen erschlagen ward, alseine Macht im Reiche derart anerkannt, da eine Reihe von Laienfrsten mit ihnen betreffs der Wahl eines neuen Knigs in Verbindung trat. Gerade jetzt aber vollzog sich, wie es scheint, ebensowohl im Gegensatz zu den Stdten wie zu dem berma bischflicher Macht, das bisher im Reichsfrstenrat geherrscht hatte, eine Umbildung der deutschen Verfassung; es

10. Das Mittelalter - S. 136

1889 - Gotha : Perthes
186 Kirche gab Rudolf die Mglichkeit, gegen Ottokar von Bhmen, der sich seiner Wahl nicht gefgt hatte *), mit Festigkeit vorzugehen. Als derselbe mehrmals vergeblich zur Verantwortung geladen war, ward 1276 die Reichs-acht der ihn verhngt und ihm offen der Krieg erklrt. Rudolf drang die Donau abwrts bis nach Wien vor, das sich ihm nach mehrmonatlicher Be-lagernng ergab. Da gleichzeitig in Steiermark und Krnten die bhmische Herrschaft zusammenbrach, so suchte Ottokar durch Anerkennung Rudolfs und Abtretung der eigenmchtig erworbenen sdstl. Herzogtmer (1276) das angestammte Bhmen und Mhren zu retten. Der Schmerz der jenen Lnderverlust trieb ihn bald darauf zu neuem Kampf, dessen Entscheidung an dem r. Ufer der und. March bei Drnkrut (nrdl. v. Marchfelde)2) erfolgte (1278); geschlagen, suchte Ottokar den Tod. Jener Sieg begrndete die Habsburgische Macht im Sdosten des Reiches. Im I. 1283 bergab Rudolf seinem Sohne Albrecht3) sterreich, Steiermark und Krain; Krnten berlie er dem Grafen Meinhard von Tirol fr ge-leistete Hilfe; Bhmen und Mhren verblieben dem Sohne Ottokars, Wenzel (Ii.). Nach der Begrndung einer greren Hausmacht suchte Rudolf durch Her-stellung und Befestigung des Landfriedens im sdl. und westl. Deutschland seinen kniglichen Beruf zu erfllen, ohne indes zu festen Ergebnissen zu ge-langen; namentlich ward er des schwbischen Adels niemals Herr; dagegen hat er am Ende seines Lebens in Thringen eine durchgreifendere Thtigkeit entwickelt. Dem Knigtum an Stelle des alten verschleuderten Reichsgutes in den jhrlichen Geldabgaben der Städte neue Hilfsquellen zu erschlieen, ist Rudolf wenigstens in den Reichsstdten (vgl. S. 144) geglckt; freilich der grere Teil der Bischofs st dte nahm, wie die reichsunmittelbare Ritter-schaft, Steuerfreiheit dem Reiche gegenber in Anspruch 4). Fr die nchterne Denkweise des Knigs hat die italische Politik der alten Kaiserzeit Mit ihren idealen Zielen nichts Verlockendes gehabt: die Kaiser-wrde hat er zwar bis zu seinem Tode zu erwerben getrachtet, aber, von den deutschen Angelegenheiten in Anspruch genommen, nicht erworben. Rudolf starb in Speier ^) 1291 und ward hier beigesetzt; die Be-mhungen zuletzt, seinem Sohne Albrecht das Knigtum zu erwerben, scheiterten an dem Widerstande der Kurfrsten, die auf Betreiben der 3 rheinischen Erz-bischfe einen Mann aus unbedeutendem Geschlechte whlten, den Grafen Adolf von Nassau (a. d. mittl. Lahn). 1) Bhmen war 1273 von d. Kur ausgeschlossen worden; es ward 1289 von Rudolf in dem Kurrecht besttigt. 2) Das Marchfeld liegt im Mndungsgebiet der March zwischen Wien und March-egg (ct. d. March). 3) Die Belehnnng hatte Ende 1282 neben Albrecht sein Bruder Rudolf erhalten; 1 die Doppelherrschaft ward 1283 auf Bitten der Unterthanen aufgehoben. 4) Kln, Mainz, Worms, Speier, Straburg, Basel, Regensburg hieen wegen dieser Steuerfreiheit Freistdte; fr diese 7 Städte kam in d. 2. Hlfte des 15. Jahrh. d. Name freie Reichsstadt" auf, der dann auch andern Reichsstdten beigelegt worden ist. 5) Rudolf war in Germersheim (Anf. Juli) erkrankt u. begab s. von da, scheinbar wohl, nach Speier, wo er d. 15. Juli starb. Die Volkssage lie ihn den oft besungenen Grabesritt nach Speier thun.
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