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1. Deutsche Urgeschichte, Das Frankenreich, Deutschland unter eigenen Herrschern - S. 29

1894 - Langensalza : Schulbuchh. Greßler
•29 liefen beiden Beamten werden noch genannt der Seneschall oder Oberknecht, der O b e r kä m m er er , der die Aufsicht über die Schatzkammer mit ihrem Edelmetall, Schmuck und kostbaren Kleidern führte, der Marschall (Pferdeknecht), Schenken, Küchenmeister, Schwertträger u. s. w. In den einzelnen Gauen regierten die Grafen im Namen des Königs, sie lieferten die Steuern. Zinsen und Abgaben (Gefälle) an den königlichen Schatz, waren Vorsitzende der Volksgerichte und führten die waffenfähige Mannschaft des Gaues im Kriege. In Burgund und in der Provence werden auck Patricii genannt, die im Range über den Grasen und Herzogen standen. Zu Vollstreckern richterlicher Befehle dienten Unfreie. Wie im grauen Altertume die Könige und Fürsten besonders^', nach der Vermehrung ihres Schatzes strebten (Günther, Siegfried u. s. w.), so legten auch die Fränkenkönige den größten Wert dar- s°beu auf. daß ihr Hausschatz sich vergrößere und auf die Nachfolger vererbt werde. Die Kasten und Truhen wurden mit Goldstücken, Silber, Edelsteinen, Ketten und Spangen gefüllt; zum Schatze gehörten kostbare Gewänder; in der Schatzkammer wurden die Steuerrollen aufbewahrt. Zur Bereicherung des Schatzes dienten die Einkünfte des Herrschers. Dieselben bestanden in dem Ertrage seiner zahlreichen und großen Güter, in den Steuern und Leistungen der römischen Unterthanen — in späterer Zeit wurden auch die Franken zur Entrichtung dieser Steuern gezwungen — in den Geschenken, welche die Franken namentlich auf dem Märzfelde dem Könige darbrachten, in Tributen der unterworfenen Stämme (Kühe, Schweine), in den Strafgeldern der Verurteilten, in Vermögenseinziehungen (Strafe der Hochverräter), in Zöllen. Hafen-, Wege- und Markt-geldern. Auf feinen Reisen durch das Land lieferten die Bewohner, durch deren Gegend die Fahrt ging, dem Könige und feinem Gefolge, was an Speise und Trank nötig war. In derselben Weise wurde für die Stellvertreter des Herrschers gesorgt, wenn sie durch das Land zogen. Regelmäßige Ausgaben des Schatzes, wie Besoldungen an Beamte u. s. w., gab es damals nicht, der König beschenkte seine Freunde oder solche, die er für sich gewinnen wollte, er überwies der Königin zu ihrem Unterhalt Güter mit reichen Einkünften, er überließ Kirchen und Klöstern Ländereien, Zinsen und Abgaben und belohnte auch seine Beamten für ihre Dienste mit königlichen Gütern.

2. Deutsche Urgeschichte, Das Frankenreich, Deutschland unter eigenen Herrschern - S. 31

1894 - Langensalza : Schulbuchh. Greßler
31 verloren aber ihr Ansehen in der Volksgemeinde, da sie nun zu den Liten oder Hörigen gezählt wurden. Auch das Wergeld für solche Leute sank auf die Hälfte des Betrages für einen Freien herab (100 Solidi). Neben oder doch nicht viel unter den Hörigen standen die Knechte. Sie dienten als Handwerker und landwirtschaftliche Arbeiter auf dem Hofe eines reichen Freien, genossen oft wegen treuer Dienste eine freundliche Behandlung, konnten indes auch wie das Vieh verkauft werden. Alle Freien, sowohl die reichen als auch die ärmeren, waren zum Kriegs-Heerdienste verpflichtet (Heerbann). Viele entzogen sich indes dieser Pflicht, indem sie in das Gefolge eines großen Vasallen eintraten. Dieser pflegte besser für seine Leute zu sorgen, als sie selbst es konnten, wenn's zum Kriege kam (Waffen, Nahrungsmittel, Schutz). Daher tritt der Heerbann mehr und mehr gegen das Heer zurück, das der König aus den Gefolgsmannfchaften seiner großen Lehnsleute bildet. Häufig führte ein vornehmer Beamter im Aufträge des Herrschers den Oberbefehl, unter ihm standen Herzöge und Grafen. Die Haupt-stärke des Heeres bildete immer das Fußvolk, letzteres roar nach uralter Weise so geordnet, daß die Dorfgemeinfchaften wie früher die Sippschaften (Verwandten) zusammenstanden und so die Abteilungen bildeten. Als Angriffswaffen dienten das Beil (Streitaxt), der kurze an der Spitze mit Widerhaken versehene Speer, ein messerartiges kurzes Schwert und die Wurfkeule. Schutzwaffen waren der Helm, die aus Eisenringen geflochtene Brünne, Beinschienen und Schilde. Einen Panzer hatten die wenigsten, viele nicht einmal Helm und Bein- schienen. An der Spitze der Krieger schritt der Bannerträger. Das Heer lagerte unter Zelten, um das ganze Lager zog sich ein Ring, der durch die Gepäckwagen gebildet wurde. Die Schlachtaufstellung bildete die Form eines großen Dreiecks. Die große Mehrheit des Frankenvolkes führte das Leben der Bauern. Das Gehöft wurde von einem Holzgatter umschlossen. Das^^ns-Hauptgebäude, der hölzerne Saalbau, stand abgesondert von den Wirt- roei?e-schastsgebäuden. In vornehmen Häusern verdeckte man Fenster und Wände mit Teppichen; um den Tisch (Beute genannt) standen mit Decken belegte Bänke, über den Tisch ward ein Laken gebreitet. Vor dem Essen, das in Schüsseln ans Edelmetall und Holz aufgetragen wurde, mußten die Hände gewaschen werden, da man mit denselben die Speise zum Munde führte, flüssige Speisen schöpfte man mit ausgehöhlten Brotstücken aus der Schüssel. Gabeln kannte man damals

3. Deutsche Urgeschichte, Das Frankenreich, Deutschland unter eigenen Herrschern - S. 48

1894 - Langensalza : Schulbuchh. Greßler
48 die spanische Mark südlich von den Pyrenäen. Alle seine Unterthanen mußten ihm den Eid der Treue leisten. Als er Kaiser geworden war, ließ er alle Männer bis zum Alter von zwölf Jahren hinab, das Treugelöbnis wiederholen und schärfte die Bedeutung desselben als einer von Gott gebotenen Pflicht durch ein besonderes Kapitular (kaiserliche Verordnung) ein. Sein Hauptaugenmerk richtete er auf die Großen seines Reiches, des sofern sie ihm fördernd oder hemmend entgegentraten. Er beschränkte am ihre Macht, hielt sie unter beständiger Aussicht und zog sie, soweit es möglich war, zu seinem persönlichen Dienste an den Hof. Die Einrichtung desselben war im wesentlichen dieselbe wie unter den rnerovingi-schen Herrschern; das Amt des Majordomus war indes aufgehoben, und die Kammerherren, die früher unter seiner Aufsicht standen, empfingen nun ihre Befehle von dem Vorsteher der königlichen Schatzkammer, dem Oberhofkämmerer. Derselbe überwachte die Einnahmen und Ausgaben. Seine Arbeit ward von der Königin beaufsichtigt, die über die Einkünfte verfügte und Sorge trug, daß die Diener des Hanfes wie die Beamten des Reiches in Kost, Kleidung und Waffen unterhalten wurden. Sie hatte ferner darauf zu achten, daß immer ein genügender Vorrat an Gold und Silber in Münzen und Ringen ober sonstigem Schmuck vorhanden war, damit alle rechtzeitig erfreut werden konnten. Beim Kirchgänge und bei feierlichen Gelegenheiten begleiteten der Kämmerer und Kammerherren mit vergoldeten Stäben den Herrscher; bei Tische sorgte der Seneschall für die Speisen, die unter der Aufsicht und Leitung des Oberküchenmeisters bereitet waren, der Oberschenk für die Getränke. Während des Essens stand der Sekretär in der Nähe des Königs bereit, in seinem Notizbuche, einer doppelten Wachstafel, schnell anzumerken, was der König ihm befahl. Die Sorge für die äußern Bedürfnisse des Hofes war dem Stallgrasen (comes ßtabuli, Connetable) zugewiesen. Auf Reifen trat der Reisemarschall (marescalcus — Pferdeknecht) an feine Stelle. Diesen sogen, großen Ämtern standen eine Menge von Unterbeamten zur Verfügung. Thürhüter, Quartiermacher, Jäger- und Falkenmeister, Küchen- und Kellermeister u. s. w. Somit war dem Könige Gelegenheit gegeben, eine große Zahl der fränkischen Adeligen zweckmäßig zu beschäftigen.

4. Deutsche Urgeschichte, Das Frankenreich, Deutschland unter eigenen Herrschern - S. 128

1894 - Langensalza : Schulbuchh. Greßler
128 Dunste zeugnisse der Milchwirtschaft, der Bienenzucht, des Fischfangs. Flachs. Kolonenhonf. des Obst- und Weinbaues; Lieferungen der in der Küche nö-u. s. w tigen Gerätschaften, des Hausgerätes überhaupt, Fischernetze, Tücher. Pelzwerke, fertige Kleidungsstücke, wie Schuhe. Handschuhe, Handtücher; ferner der tägliche und der Wochendienst zur Bedienung der Grundherrschaft: außerordentliche Dienste an den feierlichen Hof- und Gerichtstagen, Beherbergung und Verpflegung der Grundherren und ihrer Beamten bei ihren Amtsreisen, welches man den Dienst, die Atzung oder Atze, das Mahl, Nachtmahl. Imbiß u. dgl. nannte. Meist wurden mit der Zeit diese Naturalleistungen in Geldleistungen verwandelt. Anderer Natur sind die Frondienste (von frö = Herr), Frontage, auch Schar, Scharwerk, Scharwagen. Anger. Tagman, Achten genannt. Es gehören dazu die Tafeldienste, Botendienste, Fronpferde und Fronfuhren. Schiffsdienste, Banfronen, Jagd-, Fischerei-und Tanzfronen; die Frontänze, ursprünglich bestimmt, die Herrschaft zu unterhalten, hießen auch Pfingst- oder Diensttänze. Pflicht der Herrschaft war es, die hörigen Leute während des Frondienstes zu beköstigen und zu bekleiden. Andere Dienste sind Naturallieferungen und Dienste für die Landwirtschaft, Acker- und Felddienste: Lieferung von Dünger. Pflügen, Säen, Ernten. Hauen, Roden, Weinlesen, Zaunmachen. Den hörigen Frauen standen weibliche Arbeiten im Hause und in der Küche zu, Besorgung der Näherei. Die hörigen Dienstmägde wohnten mit den Edelfrauen im Frauenstimme r." Die tiefste Stufe nahmen die Knechte ein, die man, seitdem die siegreichen Kämpfe an der Ostgrenze Scharen von kriegsgefangenen Slaven nach Deutschland führten, Sklaven nannte. Sie faßen entweder als Eigenleute auf ausgethanem Gute oder arbeiteten als sogenannte tägliche Diener oder Tagewerker auf den Domänen. (Nach E. Blume und Götzinger). Die Lage der Unfreien war in vielen Fällen eine äußerst gedrückte, die von ihnen geforderten Dienste verwandelten sich oft aus „gemessenen", d. H. bestimmt festgesetzten, in ..ungemessene", die nach Laune und Willkür des Herrn bestimmt wurden. Kinder aus Ehen, zwischen Freien und Unfreien geschlossen, folgten regelmäßig der „ärgeren Hand", d. h. traten in den Stand der Unfreien ein. Entsetzliche Leiden brachen über diese herein, als das Reich nach dem Untergange der Hohenstaufen ohne Kaiser war. In den unaufhörlichen Fehden der kleinen

5. Deutsche Urgeschichte, Das Frankenreich, Deutschland unter eigenen Herrschern - S. 135

1894 - Langensalza : Schulbuchh. Greßler
135 zeug spiegelblank zu putzen, schon in dem vorliegenden Zeitabschnitt Eingang fand, läßt sich nicht sagen. Die seltsame Schnabelform der Schuhe aber gewann bereits im zwölften Jahrhundert Liebhaber. Selbst ärmere Leute legten Handschuhe an, wohl meist gewebte. Vornehme Männer trugen solche aus Leder. — Sächsischer Brauch war. den Kopf mit einem Strohhute zu bedecken, wie ihn auch Nichtsachsen in der Sommerzeit benutzten, während sie gegen Winterkälte das Haupt mit einem Pelzhute verwahrten. In hohenstaufischer Zeit trieb man viel Prunk mit der Kopfbekleidung. Auch Männer schmückten sich mit steinbesetzten Kränzen und kunstvoll gestickten Hauben. Aus England bezog man Hüte, die aus Pfauenfedern gearbeitet waren. Althergebracht war die Vorliebe der Männer für Goldschmuck um Hals, Arm und Finger. Die goldene Halskette, welche vornehmen oder auch verdienten Männern zu teil wurde, erinnert fast an unsere Ordenszeichen. — Die Frauen gingen in lang herabwallendem Kleide einher, welches ein Gürtel zusammenhielt. Darüber trugen sie ein Pelzgewand und über diesem einen Mantel. Nur Arme mochten die Füße unbekleidet lassen. Sonst gab man viel auf gut sitzende Schuhe. Die Modenarrheiten, denen die Frauen nicht weniger zugänglich waren als die Männer, fanden bei ernsteren Leuten herben Tadel. Eitelkeit beherrschte die Bauersfrau wie die Frau der vornehmeren Klassen. — Hut oder Schapel bedeckte das Haupt. Man flocht seidene Bänder ins Haar, umwand es mit einem Kopftuche oder mit einem Schleier. Verheiratete Frauen trugen das Gebände. welches das Kinn umschlang. — Schmucksachen aus Gold und edlen Steinen oder Glasfluß, Ohrgehänge, Brustspangen. Fingerreifen und Armringe fehlten so wenig wie die Handschuhe und das am Gürtel befestigte Täschchen mit wohlriechenden Wurzeln. — Sorgsam wurden die Hände gepflegt. Putzsüchtige Damen schminkten das Gesicht. Spiegel aus Stahl und aus Glas. nicht selten in Elfenbein gefaßt, gehörten zu dem regelmäßigen Besitze der Frauen. Selbst fürstliche Frauen fanden ihre Genugthuung darin, zu spin- schäftinen, zu nähen und allerlei kunstreiche Stickereien herzustellen. grauen! War die Mahlzeit zugerichtet, so deckte man den Tisch mit einem Laken und stellte goldene und gläserne Trinkgefäße, irdene Schüsseln 2ren!-und solche aus edlem Metalle auf. Statt des Tellers diente ein Stück Weißbrot. Man benutzte Messer und Löffel, nicht aber Gabeln, und mußte also mit den Fingern zulangen. Vor und nach dem Essen

6. Deutsche Urgeschichte, Das Frankenreich, Deutschland unter eigenen Herrschern - S. 136

1894 - Langensalza : Schulbuchh. Greßler
136 wurde daher Waschwasser gereicht. — Die Hauptmahlzeit fand am Abend statt. Vormittags nahm man den Morgenimbiß. — Außer Geflügel. Wildbret und Fleisch vom Herdenvieh wurde namentlich Fisch in den mannigfaltigsten Zubereitungen aufgetragen. Mußten sich Arme mit einer Mehlsuppe und mit sonst dürftigen Lebensmitteln begnügen. so war der Tisch Wohlhabender mit allerlei Leckerbissen besetzt. mit Braten. Brühen und Gebäck. Besonders in den Klöstern scheint die Kochkunst ausgebildet zu sein. — Das Mittelalter besaß eine merkwürdige Liebhaberei für stark gewürzte Speisen. Pfeffer und andere edle Gewürze kamen in Handel und galten gelegentlich als wertvolle Beute. — Zu Fleisch und Gemüse genoß man Schwarzbrot aus Roggen oder Hafer und Weißbrot. Semmel und Brezel. — Met, Bier und Wein waren die gebräuchlichsten Getränke. Wie in der früheren Zeit wurden dem Weine würzige Stoffe beigemischt. Rheinwein und süßen Botzener schätzte man hoch. Aber auch das Erzeugnis der Rebenpflanzungen an der thüringischen Saale und sonst im nördlichen Deutschland wurde nicht verschmäht. fungens M-nter den Vergnügungen nahmen die Trinkgelage eine hervorragende Stelle ein. An Saitenspiel und Gesang erfreuten sich Ritter und Bauern. Zum Klange der Harfe und Fiedel oder des Tanzliedes bewegten sich der ritterliche Mann und die vornehme Dame mit zierlichen Schritten und Geberden, näherten sich und flohen einander in sinnreichem Spiele. Die Bauern faßten die Hand ihrer Tänzerinnen, und zum Takte eines Liedes, das die Weiber sangen, traten die Paare den Reigen. — Die alte Leidenschaft für das Würfelspiel schien namentlich im Klerus unausrottbar. Gegen Ende des Zeitraumes ist vom Hasardspiele die Rede. Im Kugelspiele strebte jeder, die Kugel so nahe wie möglich an das Ziel zu schieben. Ungleich edler war Brett- und Schachspiel. Schachbrett wie Figuren hatten eine solche Größe und Schwere, daß sie im Notfälle als Waffen dienen konnten. Der Besitz gezähmter Tiere und besonders abgerichteter Vögel ergötzte Männer und Frauen. Mit Staunen betrachteten die Deutschen die fremdartigen Tiergestalten aus der fernen Wunderwelt Asiens und Afrikas, wie sie den Kaisern von auswärtigen Fürsten zum Geschenke dargebracht wurden. Turnier. In die Frühlingszeit verlegte man häufig die ritterlichen Waffenspiele, die ein Abbild ernster Reiterkünste waren. Im Buhurd trafen

7. Deutsche Urgeschichte, Das Frankenreich, Deutschland unter eigenen Herrschern - S. 137

1894 - Langensalza : Schulbuchh. Greßler
137 die Gewappneten scharweise aufeinander. Es galt mehr, geschickt aneinander vorbeizureiten, als den Gegner aus dem Sattel zu werfen. Darauf war es vielmehr im Einzelkampfe, in der Tjost, abgesehen. Kostbare Spielpreise wie der Ruhm ritterlicher Kraft und Geschicklichkeit lockten zur Teilnahme am Turniere. Trotz kirchlicher Verbote und Strafen wurde das Waffenspiel häufig geübt, und lange erhielt sich die Erinnerung an besonders glänzende Ritterfeste. Frauen wie Männer reisten zu Pferde. Nur wer krank und schwach war oder möglichst unbehelligt von der dienenden Reisebegleitung seinen Weg zu machen wünschte, bestieg den Wagen, der nach unsern Begriffen freilich nicht gerade bequem war. Wenn es anging, wählte man die Wasserstraße, deren weite Krümmungen weniger schreckten, als die holprigen, schmutzigen Landwege. — In den meisten Fällen war der Reisende auf die Gastlichkeit fremder Leute angewiesen. Fand er hier und da freundliche Aufnahme, so mußten ihn die Gesetze doch auch gegen die Böswilligkeit schützen, wie sie andererseits das gastfreundliche Haus gegen die Gewaltthat des fremden Mannes sicherten' Im Laufe der Zeit mangelte es immer seltener an Wirtshäusern, die jedem Reisenden gegen Bezahlung Unterkunft boten. — Bei der dauernden Unsicherheit der Wege war es geraten, bewaffnet einherzuziehen. Bessern Schutz gewährte das Geleit des Lanbesherrn, für welches eine bestimmte Abgabe entrichtet würde. Wer einen Brief abzuschicken hatte, ober sonst eine Bestellung ausrichten lassen wollte, war genötigt, seinen eigenen Boten zu senben. Kaum anders als zu unserer Zeit staub man beim Gruße tiom&j^’ Sitze auf, verbeugte sich und entblößte das Haupt. Abgesehen von dem altertümlichen ,Heil!' klangen auch die Grußworte wie die unsern. Eigentümlich ist nur, daß man sich so häufig zur Begrüßung küßte. Scheidende tranken einander noch einmal zu. Wer in ein fremdes Gemach treten wollte, klopfte an die Thür und begehrte Einlaß. In den Städten hatten nicht bloß die Thore, Viertel und Straßen^zeich-besondere Namen, sondern auch die einzelnen Häuser. Awdt- Bei Feuersbrünsten war man auf die allereinfachsten Löschvorrich-tungen angewiesen. Daraus und aus dem leichten Holzbau der Häuser W&-erflärt sich, daß die Quellen so oft von der Einäscherung großer Häusermassen zu berichten haben. Von Anbruch des Tages bis Sonnenuntergang ertönte in Zwischen- Seit* räumen von je drei Stunden Glockengeläut, welches die kanonischenteilunfl-

8. Deutsche Urgeschichte, Das Frankenreich, Deutschland unter eigenen Herrschern - S. 61

1894 - Langensalza : Schulbuchh. Greßler
61 Neben dem nationalen Elemente erkannte er aber auch die Kraft der antiken Bildung. Mitten unter feinen kriegerischen Beschäftigungen las er römische Schriftsteller, und sie hoben seinen Sinn und lenkten seinen Geist auf die hohen Vorbilder in der alten Welt, unter deren Ruinen er gewandelt und mit deren Kunstwerken er seine Pfalzen und die neuen Kirchen in seinem Heimatlande geschmückt hatte." Da ihm die höchste Bildung im Christentume lag, so sollten auch die Geistlichen nicht nur Verkünder des Evangeliums, sondern zugleich würdige Vertreter und Verbreiter von Kunst und Wissenschaft sein. Er verbot ihnen Waffen zu tragen, Hunde, Falken und Possenreißer zu halten, dagegen sollten sie sich eines ehrbaren Wandels befleißigen. Niemand sollte Priester werden, der nicht schreiben, singen, rechnen, Bücher abschreiben und Briefe auffetzen sonnte. Außer dieser allgemeinen Bildung sollte der angehende Priester natürlich im Besitze der geistlichen Wissenschaften sein, vor allen Dingen eine genaue Kenntnis der Bibel haben. Über das Leben und die Thätigkeit der Priester ließ sich der Kaiser von den Bischöfen und den Sendboten alljährlich Bericht erstatten. Besonderen Wert legte Karl darauf, daß die Geistlichen dem Volke in seiner Muttersprache predigten. Paul Warnefried mußte im Aufträge des Königs für diejenigen Priester, die keine eigene Predigt ausarbeiten konnten, eine Sammlung von Vorträgen älterer Kirchenlehrer veranstalten. Ebenso sorgte Karl für die Hebung des Kirchengesanges, er schaffte Orgeln an und ließ die Priester im Orgelspiel unterrichten; von seinem Freunde, Papst Hadrian, erbat er sich zwei Sänger, der eine bekam seinen Wohnsitz in Metz, der andere in Soissons. In ihren Schulen mußte jeder gewesen sein, der Gesang lehren oder Vorsänger in einer Kirche werden wollte. Namentlich in Metz ward die Kunst des Gesanges so sehr gepflegt, daß diese Schule dadurch berühmt wurde; man nannte den Kirchengesang Mettense, und daraus soll Mette ober Messe entstanden sein. Nach andern ist Mette aus cantilena matutina, Frühgesang, entstanden. Männern, die in solcher Weise vorgebildet waren, glaubte Karl t)ie Einrichtung und Leitung von Schulen für das Volk anvertrauen zu dürfen. Er verordnete 789, daß die Priester in den einzelnen Klöstern und Bistümern Schulen errichten sollten, in welchen Lesen, Sohn, der unechte 9jtonat), lenzinmänoth, ostarmänoth, wunnimänoth (Weidemonat), brächmänoth, hewimänoth (Heumonat), aranmänoth (Erntemonat), witu-mänoth (Holzmonat), windumemänot (Weinmonat), herbistmänoth, heiligmanoth.

9. Deutsche Urgeschichte, Das Frankenreich, Deutschland unter eigenen Herrschern - S. 116

1894 - Langensalza : Schulbuchh. Greßler
116 Der Papst. schon zu Pippins Zeiten geltende Grundsatz, daß Betrug bei Kauf und Verkauf als kirchliches Vergehen zu betrachten sei. gewann wieder Kraft und Bedeutung und gewährte den Trägern des geistlichen Rechtes eine Machtfülle, die sie den ersten Reichsfürsten gleichstellte. Eifrig waren die geistlichen Würdenträger beflissen, ihre Kassen zu füllen. Sie nahmen nicht nur in weitem Umfange den Zehnten, ferner Marktabgaben, Zölle und Gebühren. Strafgelder u. f. w. in Anspruch, sondern forderten auch von den Klöstern mancherlei Dienste. Ein großer Teil ihrer Einnahmen ward freilich im Dienste des Reiches wieder verbraucht, dennoch blieb ihnen genug übrig, so daß sie ein bequemes, manchmal sogar glänzendes Leben führen konnten. Namentlich viele Kölner Erzbifchöfe waren prachtliebende Herren. Ein ganzes Heer von Dienern füllte ihren Hof. Da werden in einer erz-bischöflichen Ordnung aus dem zwölften Jahrhundert als Beamte und Diener genannt: Wasserträger, Tischaufwärter, Hostienbäcker, Brotbäcker, Marschall, Kämmerer, Keppler (Vorsteher der Kanzlei, der zugleich die Strasgewalt über sämtliche Ministerialen hatte), der Vogt, der Truchseß, der Mundschenk, der Gewürzkämmerer, der Brotlieferant u. f. w. u. f. w. (Alb. Richter, Henne am Rhyn, Nitzsch.) Der oberste Geistliche der katholischen Christenheit ist der Papst. Von ihm, dem „Statthalter Christi" geht alle geistliche Gewalt aus, entweder direkt oder indirekt durch die Bischöfe. In der ältesten Zeit war dies anders. Die christlichen Gemeinden wählten ihre Priester, diese den Bischof. Bald aber gelang es den Bischöfen von Rom, den Vorrang vor den übrigen zu gewinnen, indem sie sich aus die bislang noch nicht als richtig erwiesenen Behauptungen stützten, Petrus sei von Christus als der Fels bezeichnet worden, auf den die Kirche gegründet werden solle, er habe als erster Bischof in Rom gewirkt und dort mit Paulus zusammen den Märtyrertod erlitten. Der römische Bischof fei somit als Nachfolger Petri der einzig berechtigte Vater (Papst) der gesamten Christenheit. Seit den Zeiten der großen fränkischen Herrscher, Pippins und Karls d. Gr., war der Papst auch weltlicher Fürst, er mußte indes den fränkischen Königen und ihren Nachfolgern, den „römischen Kaisern deutscher Nation", für feine weltlichen Besitzungen den Lehnseid schwören. Bis zur Zeit Heinrichs Iv. haben die deutschen Könige streng daraus gehalten, daß ein Papst nur mit ihrer Zustimmung erwählt werden konnte; wiederholt haben gewaltige Herrscher wie Otto I. und Heinrich Iii. Päpste abgesetzt

10. Deutsche Urgeschichte, Das Frankenreich, Deutschland unter eigenen Herrschern - S. 132

1894 - Langensalza : Schulbuchh. Greßler
132 Mann richtete an die Jungfrau und an den Bräutigam die Frage, ob sie einander zur Ehe begehrten. Auf ihr Jawort hin überreichte der Jüngling dem Mädchen den am Schwertgriffe Hangenden Ring. Beide küßten sich, und nachdem ein Hochzeitslied gesungen war, brachte man den jungen Eheleuten Geschenke. Am Morgen nach der Verbindung hielten wenigstens vornehme Ehepaare Kirchgang und empfingen im Gotteshause die priesterliche Einsegnung. Allerlei Lustbarkeiten verschönten das Fest." „Die Kirche wurde im dreizehnten Jahrhundert bei der Trauung der Landleute wie der Hofleute noch durchaus nicht immer in Anspruch genommen. Erst im vierzehnten Jahrhundert galt es für ungebildet, nicht von einem Geistlichen eingesegnet zu sein. Noch im fünfzehnten war möglich, daß Bauern ihren Pfaffen höhnten, weil er nach einer solchen Vermählung im Kreis der Genossen forderte, daß ein Aufgebot wegen möglichem Einspruch erfolgen müsse. Die Bauern lachten und riefen: ,Bevor es Mönche und Pfaffen gab, ist die Ehe gewesen!<" (Vergl. G. Freytag, „Bilder aus der deutschen Vergangenheit", Band 2. S. 60.) „Der Mann war seiner Ehefrau Vormund. Ihr Vermögen stand unter seiner Verwaltung. Selbst körperliche Züchtigung mochte der gestrenge Eheherr dem Weibe angedeihen lassen. Ein Grund der Ehehinderung war die Verwandtschaft bis zum siebenten, später bis zum vierten Verwandtschaftsgrade (Innocenz Iii. 1216). Die Ehe Unfreier mußte von dem Herrn des jungen Paares gestattet sein, auch war dafür eine bestimmte Abgabe zu entrichten. Zur Sicherung der juch/. Wülrw se^te ihr der Ehemann die Leibzucht oder das Leibgedinge aus. d. h. er überwies ihr die lebenslängliche Nutznießung von einem Teile seines Vermögens. Nach altem Brauche verehrte der Gatte ^Z^'seiner Frau am ersten Morgen ihres Ehelebens die Morgengabe. Taufe. Mit der Taufe, für welche bestimmte Termine bestanden, empfingen die Kinder ihren Namen. — Nicht allein die Knaben wurden in ^^mannigfaltigem Wissen wie in ritterlichen Künsten geschult, auch für eine angemessene Ausbildung der Mädchen trug man Sorge und stellte Ipieie1.' ft6 unter die Leitung von Erzieherinnen. Am Steckenpferde und an der kleinen Armbrust hat sich das Kindesherz vor vielen Jahrhunderten erfreut wie heute. Auf einem Fuße hüpfend jagten sie ihre Gespielen vor sich her. Beim Ringespiel scheint es damals wie jetzt darauf angekommen zu sein, mittels eines zwischen den Beinen ausgespannten,
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