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Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Theil 2 - S. 19

1864 - Augsburg [u.a.] : Rieger
19 Vertreter deslandes mit wählt, und als solcher selbst gewählt werden kann; er besitzt endlich auch die Fähigkeit zu Verrichtungen eines Geschwornen bei öffentlichen Strafgerichten beigezogfn zu werden, weßhalb auch diese Gerichte Schwurgerichte heißen. Die sänuntlichen Gemeinden eines größer» Polizeidistriktes machen mit einander in der Regel eine Distriktsgemcinde aus, alle Dtftriktsgemcindcn eines Kreises (oder Regierungsbezirkes) aber bilden in ihrer Gesammtheit die Kreisgemeinde. Die Distrikts- und Kreisgcmeindcn haben ihre gesetzlichen Vertreter, welche für die Dtstriktsgcmeindrn Distriktsräthe, für die Kreis- gcmetnden Landräthe heißen, und mittelst Wahlen durch diese Gemeinden selbst zu diesen Stellen berufen werden und die Aufgabe haben, die Distrikts- und Kreisangelegenhciten in's Auge zu fasten, zu bewachen und zu vertreten, und so das Wohl des Distrikts und Kreises mit der — und durch die Staatsgewalt die königliche Staatsregierung zu fordern. Landtag. Unter dem Landtage hat man sich die gcsammten Vertreter des bayerischen Landes und Volkes vorzustellen. Die beiden Abtheilungen dieses Landtages sind die Kammern, wovon die erste die Kammer der Reichsräthe, die zweite die Kammer der Abgeordneten heißt. Die erste Kammer bildet sich folgender Art: Einige Mitglieder beruft die Verfaffungsurkunde selbst unmittelbar zur Reichsrathswürdc, nämlich die Prinzen des königlichen Hauses, dann die Häupter von fürstlichen und gräflichen Familien, die beiden Erzbischöfe und den Vorstand der höchsten protestantischen Kirchenbehörde. Andere Mitglieder aber ernennt vcrfaffungsgemäß der König zu Reichsräthen wegen ihrer Geburt, oder ihres Vermögens, oder wegen ausgezeichneter Verdienste um den Staat, und zwar entweder auf Lebenszeit oder erblich. — Die Mitglieder der zweiten Kammer werden durch Wahlen berufen. Das ganze Land hat nach der Verfaffungsurkunde seine Abgeordneten und zwar auf die Dauer von 0 Jahren (Landtagsperiode) zu wählen. Die Aufgabe des Landtages ist aber die allgemeinen und höchsten Angelegenheiten in der Gesetz- gebung und Verwaltung deö ganzen Staates zu berathschlagen, und sogar, vor- behaltlich der Zustimmung Sr. Maj. des Königs darüber mitzpbeschließen, und die Beschwerden der Bürger des Staates vor die Stufen des Thrones zu bringen und um Abhilfe zu bitten. Daraus ergibt sich der Grundsatz, daß das Land zu seine» Abgeordneten nur solche Männer wählen soll, welche vermöge ihrer Einsicht, Erfahrung und redlichen Gesinnung daö wissen und wollen, was dem Lande zum Besten gereicht. Jeder 30jährige Staatsbürger und Staatsangehörige, welcher dem Staate eine direkte Steuer entrichtet und den Staatöbürgereid geleistet hat, und noch seine bürgerliche Ehre besitzt, kann Landtagsabgeordneter werden; wer aber diese Ehre verloren, ist davon ausgeschlossen. Die Wahl der Abgeordneten geschieht mittelbar. Behuf« der Wahl- handlung wird das Land in sogenannte Urwahlbezirke eingetheilt, in welchen zu- erst die Wahlmänner gewählt werden. Sodann treten diese aus mehreren Ur- wahlbezirken zur Hauptwahl zusammen und wählen die Abgeordneten selbst. Auf je 31,500 Seelen der Gesammt-Bevölkerung Bayerns trifft vcrfaffungs- gemäß Ein Abgeordneter, so daß sich die Zahl aller Abgeordneten dermalen auf etliche und 140 beläuft.

2. Theil 2 - S. 78

1864 - Augsburg [u.a.] : Rieger
78 Kette hervorragen, von milden Ebenen durchschnitten, hat Getreide in großem Ueberfluß, Baumwolle, Südfrüchte, Baumöl, Tabak, Holz, Schafe, Pferde, Rinder, Seidenraupen, Bienen, Raubwild, Eisen. Das herrschende Volk find die 2 Millionen Türken oder Os manen, die seit 1355 in Europa und seit 1453 im Besitz von Konstanttnopel sind, nachdem sie in blutigen Kämpfen das griechische oder oströmische Kaiserthum gestürzt haben. Dreimal zahlreicher sind die zinspflichttgen Griechen, Armenier und Juden, in deren Händen aller Handel und die Fabrikation von Garn, Teppichen und Stickereien ist, und die Slaven, Ar n au ten oder Alba- nesen, Walachen und Zigeuner. Der Seehandel wird von Kaufleuten aus dem übrigen Europa (den sogenannten Franken) betrieben. Der Sultan oder P a d i sch a h, d. h. Großherr, ist unumschränkter Herr über Gut und Blut seiner Unterthanen. Er ist zugleich Kalif oder Herr der Gläubigen. Sein Wille ist Gesetz. Religion und Gesetz zu bewahren ist Sache des Mufti. Des Sultans Stellvertreter im Frieden und oberster Feldherr ist der Großvczier. Der Sultan bewohnt einen Palast, der die Pforte heißt, und beruft bet wichtigen Dingen den Divan, d. h. einen Rath hoher Beamten. Dazu gehört auch der Großadmiral oder Kap udan- Pascha und der Minister des Auswärtigen oder Reis-Effcndi. Ganze Provinzen werden von den Beglerbegs, d. h. Fürsten der Fürsten, als Statthaltern regiert, kleinere Länder von einem Pascha, Bey, oder Aga. Einen Adelstand gibt es nicht; nur die Priester (Jmans, Derwische) sind bevorrechtet. Die herrschende Religion ist die mnham ed a nisch e, ihr hei- liges Gesetzbuch der Koran. Inden und Christen, unter dem Namen Rajahs begriffen, waren bisher fast rechtlos; neuerdings sind sie dem Buch- staben nach in Rechten und Lasten den Türken gleichgestellt, ohne jedoch stets Schutz gegen Wlükür und Gewalt zu finden. .Denn eine rechte Justiz gibt eö in der Türkei so wenig, wie eine geregelte Post, sowenig, wie Chaussen und schiffbare Flüsse. Die Hauptstadt Konstanttnopel auf 7 Hügeln bietet mit ihren 485 Moscheen, vielen Thürmen (Minarets mit vergoldeten Halbmonden), Palästen und Wällen vom Meer aus einen herrlichen Anblick, ist aber im Innern eng und schmutzig. Die Residenz des Sultans, das Serail, ist ein mit hoher Mauer umgebenes Stadtviertel, mit Palästen, Moscheen, Gärten und Hainen; nahe dabei der Palast des Großvezters, die Hohe Pforte und die von Kaiser Justinian im Jahre 538 der göttlichen Weisheit erbaute Sophienkirche, die jetzt als Moschee einem Christen nur mit einem Fer- ma» (Erlaubniß des Sultans) zu betreten erlaubt ist. Die Lage macht die Stadt zum Mittelpunkt eines lebhaften Handels. In dem trefflichen Hafen liegt zugleich im Frieden die osmanische Flotte. Den Zugang von der See zu wehren, haben Griechen, Genuesen und Türken feste Schlösser an den engsten Stellen des Bosporus und der Dardaneüenftraße angelegt, unter denen vorzüglich die 4 Dardanellen berühmt sind. Adr ia noprl und Salo nicht haben Tabaks- und Srtdrnfabrtken und Handel. Philtppopel, mit halb griechischer Bevölkerung, starkeui Wein- und Reisbau. Zur Pro- vinz Albanien gehört auch das kleine Gebiet der kriegerischen Montenegriner, dir von slavischem Blut und Christen den Türken Tribut zahlen, aber unter russischem Schutz stehen. In Ntederalbanien die Bergfeste Jan in a. Die Provinz Bosnien mit der Herzegowina bildet eine Vormauer gegen Oesterreich. In dem von der türkischen Herrschaft fast ganz unabhängigen Fürstcnthum Serbien die Festung und Handclstadt.belgrad. Die Moldau und Walachei werden jetzt von einem gemeinsamen rumänischen, aber ztnspstichttgcn Fürsten regiert. Städte: Jassy und Buch a re st. Der Zustand der Bauern und der Landwirthschaft ist kläglich. — Dir

3. Theil 2 - S. 303

1864 - Augsburg [u.a.] : Rieger
303 Blouse, (Bluhs), Staubhemd. Bombardement, (Bombardemaug), Be- schießung. ßongbong, Zuckerbtsscn. honitiren, schätzen, veranschlagen. Bouillon, (Buujong), Fleisch-, Kraftbrühe. Bouquet, (Büket), Blumenstrauß. Bouteille, (Butellje), Flasche. Branche, (Brausch), Zweig, Theil, Fach. Bravour, (Brawuhr), Tapferkeit. Brevi manu, von kurzer Hand, kurzweg. Brigade, Heerabtheilung, brochiren, (broschiren), heften. Bronze, (Brongs), Glockenmetall. brutal, viehisch, grob. Brutto, Gewicht der Waare sammt . Einpackung. Budget, (engl. Bodscbet), Staatöbedarf. Bulletin, (Bülltäng), ^Tagsbericht. Bureau, (Büroh), Schreibtisch, Schreibzimmer. Büste, Brust- bild. Cabinet, Geheimzimmer. Cabriolet, Fuhrwerk. Cadaver, Leichnam. Cafletier, (Caffetjeh), Kaffeeschenk. Calcul, Rechnung, Berechnung, cal- culiren, rechnen, überschlagen. Canal, künstliche Wasserleitung. Candidat, Amtsbewerber. Canton, (Eantong), Bezirk, Landesstrich. Capacitai, Fähig- keit, Fassungskraft. Capitain, Hauptmann, capituliren, sich vergleichen, er- geben. Carbonado, Rostgebrateucs. Carcer, Gefängniß. Carrioatur, Zerr- bild. Carrière, Laufbahn, Dienftgang. Carré, Viereck. Caserne, Soldaten- haus. Cassier, Rechnungssührer. cassiren, einnehme», einen des Dienstes entsetzen. Cataster, Verzeichniß von Grundstücken, Steuerregister. Causa, Ursache. Cautel, Vorsicht, Vorsichtsmaßregel. Caution, Bürgschaft. Ca- vallerie, (Eawallerie), Reiterei. Cedent, der Abtreter, Ueber lasser, cediren, abtreten, censiren, beurtheilen. Censur, Büchergericht, Druckbewilligung. Centrum, der Mittelpunkt. Ceremonie, Feierlichkeit. Certificat, Bescheini- gung, Zeugniß, Beglaubigung. Cession, Abtretung. Chaise, (Schafe), Kutsche. Chaos, das Urgemeng, Ungeordnete. Charakter, Gesinnungsart, Würde, Gemüthsart. Charade, (Scharade), Silbenräthsel. Charge, (Scharsch), Ehrenstelle, Amt. Charlatan, (Scharlatan), Quacksalber. Charpie, (Scharpie), Wundfäden. Chaussée, (Schosseh), Hochstraße. Chef, (Schef), Oberhaupt, Vorgesetzter. Chevauxleger, Mehrh. Chevauxlegers, (Schwolescheb), leichte Reiter. Chikane, (Schikane, Ränke, Kniffe, Rechtskniffe. Chirurges, Wund- arzt. Choral, ein Kirchengesang. Chronik, Geschichtsbuch. Circular, Um- laufschretben, Citation, Vorladung zum Gericht, citiren, vor Gericht laden. Civil, bürgerlich, davon Etvilftand; auch Höflich, gesittet. Civilisa- tion, Sittenbildung. Civilliste, Staatsetnkommen eines Fürsten. Client, Schützling. Cocarde, Hutschleife. Codex, Gesetzbuch. Cölibat, eheloser Stand. Collecte, Einsammlung freiwilliger Gaben. Colli, Paquete, Fässer, Ballen, die man übersendet. Collision, Reibung, Uneinigkeit. Colporteur, Herumträger, Hausirer. Comité, Verwaltungsverein. Commandant, Be- fehlshaber. Commis, (Kommih), Beauftragter, Handelsbedtenter. Com- missair, ein zu einem Geschäft Bevollmächtigter, Geschäftöbetrauter. corn- mod, bequem. Commune, Gemeinde. Competenz, die Befugniß. comptant, bar. Concept, Entwurf. Concert, Tonspiel. Concession, Vergünstigung, Erlaubniß. Concipiern, der Verfasser eines schriftlichen Aufsatzes. Concor- dat, eine Uebereinkunft, ein Vertrag. Concurs, Zusammentreten der Gläu- biger, um das Vermögen eines Schuldners in Anspruch zu nebmen. Con- dition, Bedingung, Dienst. Conferenz, Zusammenkunft. Confession, Be- kenntniß. confirmiren, bestätigen, confisciren, eine Sache einziehen, weg- nehmen. Congress, Zusammentritt, Versammlung. Conscription, die Aus- schreibung, das Ausheben zum Kriegsdienste. Consens, Einwilligung. Consignation, die Aufzeichnung, constatiren, beweisen, darthun. eonsti- tuiren, festsetzen, constitutionell, verfassungsmäßig. Constitution, Ein- richtung , Staatsverfassung, Leibesbeschaffenheit, consumiren, verzehren.

4. Theil 2 - S. 60

1864 - Augsburg [u.a.] : Rieger
60 26—27) Die zwei Fürstenthümer Li;,;,e, (80 Q.-M, 137,000 Einwohner), finden Wir Nn der Weser, von der preußischen Provinz Westphalcn und dem Königreich Hannover eingeschlossen. Das auf dem linken Ufer der Weser gelegene ist das Fürstenthum Lippe-Detmold mit der Residenzstadt Det- molds Zwischen der Hauptstadt Detmold und dem Städtchen Horn liegt das Win selb, wo Hermann, i. I. 9 die Römer schlug. — Weiter nörd- lich, auf dem rechten Wesernfer liegt das Fürstenthum Lippe-Schaum- bürg mit der Residenzstadt Bückeburg. 28) Das Fürstenthum Wal-eck (20 Q.-M-, 60,000 Einwohner), liegt zwischen Knrheffen und Westphalcn. Es hat meistens dürren, steinigen Boden und nur in einigen Thälern ergiebiges Getreideland. Hieher gehört auch die in einem von hohen Bergen eingeschlossenen engen Thale liegende Grafschaft Pyrmont, mit dem gleichnamigen, berühmten Badeorte. Die Hauptstadt ist Arolsen. 29) Das Vroßherzsgthurn Luxemburg. Dieses Land (mit holländisch Limburg) begreift 65 Q.-M. mit 282,000, meistens katholischen Einwohnern. Es liegt an der Mosel und wird vom Ar- dennenwald durchzogen, daher ist es bergig un^ waldig, hat viele Eisengruben, wenig Kornbau. Der König von Holland als Grofiherzog von Luxemburg ist Mitglied des deutschen Bundes. Hauptstadt des Großherzogthums ist die Stadt und starke Bundesfeftung Luxemburg, welche mit Preußen und Holländern besetzt ist. 80) Das Fürstenthum Lichteustein, (2'/- Q M., 7000 Einwohcr), liegt am Rbein, jenseits des Bodenösees, zwischen Tyrol und der Schweiz. Die Hauptstadt Vaduz hat kaum 1000 Einwohner; dagen besitzt der Fürst von Ltchtenstein noch 104 Q.-M. im Oesterreichischen. Die vier freien Städte. (Vergleiche „die deutsche Hansa" 1. Theil Seite 170.) Die vier freien Städte, Frankfurt am Main, Bremen, Hamburg und Lübeck bestehen als solche seit dem Wiencr-Congrcß (1815). Sic haben eine demokratische Verfassung und werden durch einen Senat regiert, an dessen Spitze zwei bis drei Bürgermeister stehen. Jede dieser freien Städte besitzt in der Umgegend der Stadt noch ein kleines Gebiet, und die Hauptquellc ihres Wohlstandes und Reichthums sind der Handel und eine hochgcsieigerte Gewerbsthätigkeit. 1) Die Stadt Frankfurt am Main (60) war schon im Mittelalter als Wahl- und später auch als Krönungsort der deutschen Könige äußerst wichtig, und ist auch jetzt noch wegen ihres Handels, ihres Gewerbefleißes

5. Deutscher Schul-, Haus- und Kinderfreund - S. 319

1848 - Grimma : Verlags-Comptoir
319 linffl ist? Bist du minder deinem Gelüste gefolgt, als das Thier, welches du leiten solltest? Und nun übst du solch ein unbarmherzig Gericht und vergissest deiner Vernunft und deiner eigenen Sünde? Da schämte sich der Knabe und erröthete vor dem Vater. (Krummacher.) Ali. Viel Hirten nicht wohl. Es verlässt sich einer auf den andern. Es geht gewöhnlich so: was Jeder thun soll, thut Keiner. Sie hindern sich gegenseitig. Sie geben sich mit einander ab und vergessen die Heerde. Es denkt Kemer. die Heerde ist mein, und lieb all' jedes Glied. — Es lassen sich inde ss die Vielen vereinen in Einen, und so muss es immer sein, wo Mehrere an einem Werke stehen. Es muss ein Geist sie besee- len, und die Kräfte koncentriren, und dieser Geist beißt — Treue. Eine Kommission macht nichts, oder ein Flikkwerk. Du Mann, erschaffe was die Zeit bedarf, und dankbar nimmt sie's an. Alle deine Kraft raffe zusammen, keine hindre die andre, und viel ist ge- than. Das Pulver hat keine Kommission erfunden, den Kompass kein Verein. Man bittet wohl um Opposition, doch bald ist man des Hetzens müde. Verein, Zwietracht! — Eine zweite Magd giebt der ersten zu thun. — Ein Helfer macht zu schaffen Wo Viele sind, will Einer Alles sein, und Alle dieser Eine. Der Präsident nennt alle Mitglieder Kollegen, und ist ihm nicht Ernst, die Beisitzer nennen den Geschäftsführer Präsident, und ist ihnen nicht Ernst. Kollegien verstehen nicht das Wort Gleichheit, obwohl sie die Rechte der Bürger bewachen. So lange Ihr so viel an eigne Ehre denkt, an eignen Gewinn, und um so mehr, wenn zwei oder drei beisammen sind, kann Vieler Schutz nicht wohl be- schützen. Man spricht von dem Schafe und denkt an die Wolle, und jeder meint, er brauche einen großem Mantel als der Andere. Hast du etwas Rechtes im Sinne, so warte doch nicht auf Andere, bis sie Beifall zollen, und mit wollen. Was der Eine nicht weiß, um auf- zuschieben und zu verhindern, das weiß der Dritte. Nie strömen die Gedanken so reichlich herbei, als wo man Bedenken sucht. Wenn du bergan fahren willst, dann trägt man zu Dutzenden Hemmschuhe herbei. Niemand kann besser springen als die Trägheit, wenn sic «ine Entschuldigung bringen will. —• Wer die begeisterte Rede hält, kann gewöhnlich am ruhigsten bleiben. Die idealste Schilderung des Neuen macht leicht, dass Alles beim Alten bleibt. Wo Viele regie- ren, da wankt das Regiment. (K. Steiger.)
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