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1. Teil 1 - S. 12

1904 - Hannover [u.a.] : Meyer
— 12 — 1 Welches waren früher die hauptsächlichsten Gewerbe? Nenne solche, die spater noch dazu gekommen! 2. Was weißt du über die Bedeutung der Familiennamen Becker, Weber, Schräder Kaufmann Schuster, Schmied u. a.? 3. Dein Vater ist ein wt Jry 1 aber Schmidt; deiner ist Schlachter, heißt aber Müller. Wie geht das zu? 4. Welche Berufe waren früher mcht m unserer Stadt? Welcher Berus wird nicht mehr so stark betrieben wie früher? Wie geht das zu? 5. Wo verkauften früher die Handwerker ihre Waren? 6. Was bedeutet Gilde-meister? Vrothaus? 7. Erkläre den Namen Rathaus! Alter Ratl Neuer Rat. 8. Beschreibe das Wappen unserer Stadt! Versuche es zu zeichnen! 9. Beschreibe unser Rathaus! 10. Ein Wart-mann erblickt den Feind; erzähle, was nun geschieht! 11. Denke. oevn Vater wäre zu jener Zeit ein Bürger der Stadt N. N. ge- iüo'c!rvitons er Su tun gehabt, weitn die Sturmglocke läutete? 2. ütb an, ob der Beruf deines Vaters damals schon betrieben ^urbe! 13. ^n vielen Städten, z. B. in Hannover, gibt es Seilwmderstraße, Bäckerstraße, Kramerstraße u. a. Was kannst daraus schließen? Ob das in unserer Stadt auch so war? ? ^ it sln'f 14‘ die Lage unsers Schützenplatzes arvr ^blche Bedeutung hatte er früher? Laß dir zu Hause erzählen, wie früher die Schützenhöfe bei uns gefeiert wurden f 3. Landesherr und Untertanen. Die Städte und Dörfer unseres Landes waren einem Fürsten Untertan. Der Fürst war der Landesherr; die Bürger, Bauern und Ritter seine Untertanen Das* Land, welches der Fürst beherrschte, war sein Fürstentum; es gafr ru n\4,U^er 000 Fürstentümer. Manche hießen Herzogtümer, manche Grafschaften, manche Kurfürstentümer. Jeder Landesherr hatte in der wichtigsten Stadt seines Landes, in der Hauptstadt, eine Burg. 2)er Landesherr hatte die Pflicht, seine Untertanen zu schützen: er hatte den Bürgern erlaubt, ihre Stadt zu bauen. Der Landesherr war auch der oberste Richter in feinem Lande. Dafür mußten ^den, Zins oder Schoß bezahlt werden. Trat ein neuer uurst jetit -Ämt an, so zog er von Stadt zu Stadt und empfing , feierliche Huldigung. Über den Fürsten stand auch in i>er alten Zeit em Kaiser. Die Huldigung. (Quellenbericht.) a. Es begab sich, daß Herzog Wilhelm von Brauuschweia und Luncmtrg mit seinen Mannen, den Rittern von Plesse, von Hardenberg, von Uslar, von -Ltockhauseu, von Kerstlingerode u. a.r E etitreüen wollte und die Huldigung empfangen. Vier Ratsherren, der Stadthauptmann, Diener und junge Ge-selten, aufs beste gerüstet, ritten ihm mit 60 Pferden entgegen

2. Deutsche Geschichte von der Urzeit bis zum Ende des 30jährigen Krieges - S. 27

1903 - Hannover [u.a.] : Carl Meyer (Gustav Prior)
Der Anfang des alten Deutschen Reichs. 27 mordeten, was vorkam, und ehe die Deutschen sich zur Gegenwehr gerüstet, hatten die Feinde längst das Weite gesucht. Die Normannen, d. H. Nordmänner, toohnteu damals im heutigen Schweden und Norwegen und waren kühne Seefahrer. Auf kleinen, leichten Schiffen fuhren sie ins Meer und fürchteten sich nicht vor Sturm und Wellen. Ihre Schiffe waren flach, ohne Verdeck, wurden durch Ruder bewegt und hatten einen langen Bug, der mit einem Drachenkopf verziert war. Davon hießen diese Schiffe auch „Drachen." Die Normannen fuhren die Elbe, die Weser, den Rhein und andere Flüsse hinauf, erschlugen die Männer, schleppten Frauen und Kinder fort, verheerten Kirchen und Ortschaften und waren ebenso schnell verschwunden, mie sie gekommen. Oft trugen sie ihre Drachen auf den Schultern weit über Land und setzten sie auf andere Flüsse. Hamburg, Köln, Aachen, Trier sind durch sie verwüstet worden. Viele Jahre lang suchten sie unser Vaterland heim, bis König Arnulf sie im Jahre 891 vertrieb, ihnen alle Beute abnahm und die Gefangenen befreite. 4. Die alten Herzogtümer und das Herzogsamt. Die einzelnen Stämme im Reiche strebten danach, ihre alte Selbständigkeit wieder zu erlangen. Dies gelang um so leichter, als die räuberischen Nachbarn nicht aushörten, unser Vaterland heimzusuchen. Der König war deshalb gezwungen, in den einzelnen Gebieten Männer zu ernennen, die dem Eindringen der Feinde selbständig wehren konnten. Das waren die Herzöge. Sie waren aber nicht mehr, wie einst, die vom Volke erwählten Heerführer, sondern die vom König ernannten Beamten. Schon im neunten Jahre seiner Regierung gab Ludwig der Deutsche dem alten Sachsenlande einen Herzog. Auch Bayern, Schwaben, Lothringen und Thüringen wurden nach und nach unter eigenen Herzögen wieder selbständiger. Die Gebiete der Herzöge nennen wir Herzogtümer. Die Herzöge sollten den Feinden wehren, Streitigkeiten schlichten, nachsehen, ob die Gaugrafen auch ihre Schuldigkeit taten, und so Ordnung und Frieden sichern. Im Kriege führten sie nach alter Weise den Heerbann. Für die Verwaltung seines Amtes erhielt der Herzog vom Könige Güter zu Lehen. So ward er der Lehensmann des Königs. Aber auch der Herzog verlieh Güter, Zehnten und Zölle, Kirchen, Klöster und Ämter an Bischöse, Grafen und Herren, so daß diese wiederum vom Herzog abhingen und dessen Lehensmänner oder Vasallen waren. Dadurch wurden die Herzöge immer mächtiger. Unter den letzten Karolingern schalteten sie fast wie eigene Herren. Das alte Deutsche Reich war in Gefahr, sich in -einzelne Herzogtümer aufzulösen.

3. Deutsche Geschichte von der Urzeit bis zum Ende des 30jährigen Krieges - S. 53

1903 - Hannover [u.a.] : Carl Meyer (Gustav Prior)
Friedrich I., Barbarossa. 53 folgenden Jahre in der Schlacht bei Legn an o völlig geschlagen und sah alle seine Pläne in Italien vernichtet. Nun mußte Friedrich auch mit dem Papste Frieden schließen; er sank ihm zu Füßen, erhielt den Friedenskuß und wurde vom Banne gelöst. c) Des Löwen Strafe. Die Untreue des Welsenherzogs konnte nicht ungesühnt bleiben. Kaum kehrte der Kaiser nach Deutschland zurück, so wurde Heinrich der Löwe vor den Reichstag geladen, um sich wegen seines Treubruchs zu verantworten. Trotz viermaliger Ladung erschien er nicht. Nun ereilte ihn die Reich sacht, er verlor seine beiden Herzogtümer, sämtliche Reichsämter und Reichslehen. Heinrichs Feinde schlossen einen Bund und fielen von allen Seiten in sein Land, selbst der Kaiser riet zur Heerfahrt gegen den Löwen. Da erkannte der Herzog, daß nur schleunige Unterwerfung ihn retten könne. Auf einer Fürstenversammlung, die der Kaiser nach Erfurt berief, warf sich der Löwe dem Kaiser zu Füßen und flehte um Gnade. Das Wort der Kaiserin hatte sich erfüllt. Friedrich Barbarossa aber gedachte der frühern Freundschaft und des Tages, da ihm der Löwe dn§_ Leben gerettet, und hob ihn tröstend auf. Freilich konnte der Kaiser die Strafe nicht erlassen, aber er milderte sie in mehrjährige Verbannung. Mit Weib und Kind mußte der Herzog sein Land verlassen und bei seinem Schwiegervater in England ein Unterkommen suchen. Die Auflösung des Herzogtums Lachsen und die Zersplitterung Norddeutschlands. 1180. Infolge der Reichsacht, welche über Heinrich den Löwen verhängt war, wurde am 13. April 1180 aus der Kaiserpfalz zu Gelnhausen das Herzogtum Sachsen aufgelöst und au verschiedene Fürsten und Herren verteilt. Das Land links der Weser, soweit es sich über die Diözesen von Köln und Paderborn erstreckte, erhielt der Erzbischof von Köln als Herzogtum Westfalen. Die herzogliche Gewalt in Engern, sowie über die Bistümer Münster, Minden und Osnabrück ward dagegen dem Grafen Bernhard von Anhalt, dem jüngsten Sohne Albrechts des Bären, übertragen. Dieser erhielt auch das östliche Sachsen mit den alten sächsischen Marken und den Titel eines Herzogs von Sachsen: er übertrug damit den Namen Sachsen aus ein Gebiet, dem er zwar ursprünglich nicht zukam, das aber den Anfang zu der heutigen Provinz Sachsen und dem Königreich Sachsen bildete. _ Für die Länder zwischen Weser und Unterelbe ging dagegen die Bezeichnung Sachsen verloren. Die Lehensgebiete daselbst wurden selbständig und führten eigene Namen. Mecklenburg, Pommern, Oldenburg wurden Herzogtümer, Lübeck freie Reichsstadt, die Bischöfe selbständige Fürsten. Das Stammland des Löwen^ wurde erst in der Folge zu einem neuen Herzogtum erhoben. J* Der alte deutsche Reichstag. Galt es, des Reiches Nutz und frommen zu beraten, eine Heerfahrt anzuordnen, Belehnungen vorzunehmen, Ungetreue gegen Kaiser und Reich zur Rechenschaft zu ziehen u. a., so lud der Kaiser die Fürsten aus allen Teilen des Reichs zu einer Versammlung, welche den Namen Reichstag führte.

4. Deutsche Geschichte von der Urzeit bis zum Ende des 30jährigen Krieges - S. 55

1903 - Hannover [u.a.] : Carl Meyer (Gustav Prior)
Rudolf von Habsburg. 55 Rudolf von Habsburg. 1373—1291. I. Der Verfall des alten Deutschen Reichs, a) Die selbstständigen Fürsten und Herren. Die Herzöge, Grafen, Bischöfe, Äbte und freien Städte galten als Lehensmänner des Kaisers. Starb ein Lehensmann, so mußte der Nachfolger sich das Lehen vom Kaiser übertragen lassen, Treue und Gehorsam geloben und dadurch anerkennen, daß das übertragene Lehen nicht sein Eigentum sei. Mit der Zeit waren aber die großen Lehen stillschweigend erblich geworden; der Sohn hatte die Güter und Gebiete vom Vater übernommen, und sie galten nun als sein freies Eigentum. Die Lehens-männer waren Lehensherren geworden und betrachteten sich nun als selbständige Fürsten und ihre Gebiete als unabhängige Herrschaften, worin sie nach eigenem Willen schalten und walten konnten. Die Zahl dieser Gebiete wuchs von Jahr zu Jahr, bis sie schließlich gegen dreihundert betrug. Die Fürsten und Herren galten als Reichsstände; sie wollten bei allen wichtigen Angelegenheiten gefragt sein. Auf sieben Fürsten ging nach und nach allein das Recht über, den Kaiser zu wählen oder zu küren; daher erhielten diese den Namen Kurfürsten. Die Kurfürsten ließen sich bei jeder Kaiserwahl neue Vorteile und Rechte versprechen. Dadurch ward die Kaisergewalt so gering, daß sich unter den deutschen Fürsten kaum noch einer fand, der die Kaiserkrone tragen wollte. Einmal stand der Kaiserthron 17 Jahre lang (1256—1273) ganz leer. — Was im Reiche geschehen war, das wiederholte sich im Lande eines jeden Fürsten. Die Lehen, die er zu vergeben hatte, wurden ebenfalls erblich. Unter vielen Kämpfen einigten sich schließlich die Fürsten und ihre großen Lehensmänner dahin, daß Adelige, Geistliche und Städte dem Fürsten als Landstände zur Seite stehen sollten. Wollte der Fürst für sein Land etwas bestimmen, so mußte er die Landstände fragen. Er berief sie zu einer Versammlung, die den Namen Landtag führte. b) Faustrecht und Fehdewesen. Die Fürsten und Herren waren nun auch die alleinigen Richter in ihren Ländern und Gebieten geworden. Sie klagten nicht mehr bei dem obersten Richter des Reiches, dem Kaiser, sondern übten auf eigene Hand Vergeltung, wenn ihnen jemand unrecht tat. Ebenso machten es die Städte, Adeligen und Ritter. Wer die stärkste Faust hatte, behielt recht: Gewalt ging vor Recht. Das war das Faustrecht. Da entstanden um geringer Ursache willen Streitigkeiten oder Fehden zwischen Fürsten und Herren, Rittern und Städten. Sie griffen zum Schwerte, um sogleich Rache zu üben. Jeder Grundherr mußte darum stets mit einem starken Kriegsgesinde versehen sein. Wollte ein Ritter oder Herr eine Fehde beginnen, so sandte er seinem Feinde einen Fehdebrief; darin sagte er sich gänzlich

5. Deutsche Geschichte von der Urzeit bis zum Ende des 30jährigen Krieges - S. 71

1903 - Hannover [u.a.] : Carl Meyer (Gustav Prior)
Maximilian I. 71 Gemsbock auf den höchsten Spitzen der Alpen auf. Bei der Gemsjagd verstieg er sich einmal auf die Martinswand, ein steiles Felsengehänge, Don dem er keinen Rückweg finden konnte. Bis zum dritten Tage mußte er hier in Todesangst zubringen; da erst gelang es, ihn zu befreien. Schwert und Speer führte er auf dem Turnierplätze als der Tapferste. Keine schönere Nittergestalt war zu sehen, als wenn Maximilian -erschien, hoch zu Roß, gewappnet und gepanzert. Er konnte Schwert und Harnisch schmieden und nahm oft den Speer auf die Schulter und zog zu Fuß vor seinen Söldnern her. Da es in seiner Zeit mit dem Ritterstande immer mehr zu Ende ging, er aber alle ritterlichen Künste des Mittelalters übte, so hat man ihn den „letzten Ritter" genannt. 2. Der ewige Landfriede und das Reichskammergericht. 1495. Trotz aller Verbote war das Fehdewesen nicht beseitigt. Da erließ Kaiser Maximilian auf dem Reichstage zu Worms ein Gesetz, das einen dauernden Landfrieden gebot. Dadurch wurde das Fehderecht im Reiche für alle Zeiten aufgehoben, jede Selbsthilfe bei Strafe der Reichsacht verboten. Man nennt das Gesetz kurz den ewigen Landfrieden. Aus dem Landfriedensgesetz. Wir Maximilian von Gottes Gnaden römischer Kaiser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs u. s. w. haben mit einmütigem Rate der ehrwürdigen und hochgeborenen Kurfürsten und Fürsten, geistlichen und weltlichen, auch Prälaten, Grafen, Herren und Stände, einen allgemeinen Frieden aufgerichtet: Also daß von Zeit dieser Verkündung an niemand, wes Würden, Standes oder Wesens der sei, den andern befehden, bekriegen, berauben, fangen, belagern, noch auch irgend ein Schloß, Städte, Märkte, Befestigungen, Dörfer, Höfe oder Weiler mit gewaltiger Tat freventlich einnehmen oder mit Brand oder in anderer Weise beschädigen soll; auch niemand solchen Tätern Rat, Hilfe, noch in keiner Weise Beistand oder Vorschub leisten, auch sie wissentlich nicht Herbergen, behausen, ätzen oder tränken soll. . . Und so haben wir alle offene Fehde durch das ganze Reich aufgehoben und abgetan in und mit Kraft dieses Brieses. Und ob jemand dawider handeln würde, der soll in unsere und des heiligen Reiches Acht gefallen sein, also daß sein Leib und Gut jeder männiglich erlaubt sei, und daß niemand daran freveln soll oder mag. Es soll auch solche Täter und Friedbrecher niemand Hausen, ätzen, tränken, aufnehmen, Vorschub leisten in seiner Obrigkeit, Eigentum und Gebieten, sondern dieselben festnehmen und sie mit Ernst von Amts wegen richten und auch auf jedermanns Klage ungesäumt zum Rechte verhelfen. Der ewige Landfriede war eine große Wohltat für unser Vaterland, und gerne gedachte das deutsche Volk derselben, wenn es das Lied sang, das ein frommer Mann jener Zeit dichtete: „Allein Gott in der Höh' sei Ehr' und Dank für seine Gnade, darum, weil nun und nimmermehr uns rühren kann kein Schadei Ein Wohlgefall'n Gott an uns hat: Nun ist groß' Fried' ohn' Unterlaß; all' Fehd' hat nun ein Endel" Damit nun die streitenden Herren ihr Recht fänden, die Übeltäter aber bestraft würden, so errichtete der Kaiser zu Frankfurt am

6. Teil 2 - S. 133

1910 - Hannover : Helwing
133 geschehen könne, wurde das ganze Reich in 10 Kreise eingeteilt. Jeder Kreis bekam einen Kreishauptmann. Dieser durfte die Kriegsmacht des Kreises aufbieten, um das Urteil des Kammergerichts zu vollstrecken. Das alles aber kostete viel Geld. Der Kaiser bestimmte nun, daß jeder Bürger des Reiches von je 1000 Gulden Vermögen 1 Gulden Steuer (den „ge- nieinen Pfennig") zahlen solle. So hatte das Reich nun auch eine R e i ch s - st euer. 3. Einführung des Postwesens. Im früheren Mittelalter besorgten Leute, die weit umherkamen (Musikanten, Fuhrleute, Schlachter), Briese gegen Trinkgeld. Später traten an Stelle dieser gelegentlichen Boten ständige Postboten mit Ledertasche und Mappe, die zwischen bestimmten Städten und Klöstern zu festgesetzten Zeiten gingen. Sie galten als un- verletzlich. Kaiser Maximilian wünschte drängend, daß zwischen seinen weit auseinander gelegenen Ländern eine regelmäßige und sichere Postverbindung hergestellt werden möchte. Graf Franz von Taxis erbot sich, eine solche Reichspost einzurichten und die Briefe des Kaisers portofrei vom Hoflager nach den Niederlanden zu besorgen, wenn er dafür die Einkünfte der Post haben solle. Der Kaiser nahm dies Anerbieten gern an. Im Jahre 1516 richtete der Graf von Taxis zunächst die Post zwischen Wien und Brüssel ein, späterhin dann andere Strecken, teils Reit-, teils Fahrposten. Sein Urenkel wurde Reichsgeneralpostmeister. Ihm wurde das Postwesen als Reichslehen übertragen. 4. Entstehung von Personen- und Ortsnamen. Ursprünglich hatte der Deutsche nur einennamen, den „Vornamen": Hildebrand, Hadu- brand; später fügten namentlich die Burgherren ihrem Vornamen den Namen ihrer Stammburg hinzu: Otto von Northeim, Friedrich von Zollern, Hermann von Weinsberg u. a. Andere Personen mit gleichem Vornamen unterschied man wohl durch Hinzufügung ihres Handwerks oder ihrer Kunst, so Walter der Schmied, Heinrich der Müller, Volker der Fiedler. Späterhin siel der Artikel weg und Schmied (Schmidt, Schmitt), Müller, Fiedler wurden „Familiennamen". Als nun namentlich in den Städten viele Menschen zusammenströmten, reichte der bloße Vorname nicht mehr ans, unr eine bestimmte Person mit genügender Deutlichkeit bezeichnen zu können, und das war bei Rechtsgeschäften durchaus nötig. Daher wurde es in der letzten Hälfte des Mittelalters allgemein gebräuchlich, den: Vor- namen einen Zunamen hinzuzufügen, aus dem sich dann der Familienname entwickelte. Aus einem Konrad, der aus Franken stammte, wurde ein Konrad Franke; aus einem Siegfried, der aus Hessen kam, ein Siegfried Hesse; ein Erich, der ein Steinhaus in der Stadt besaß, wurde Erich Stein-

7. Teil 2 - S. 216

1910 - Hannover : Helwing
216 einberufen zu wollen. Das geschah. Im Herbst 1848 wurde die neue Ver- fassung eingeführt. Sie war nichts anders, als das verbesserte Staatsgrund- gesetz von 1833. Für Stadt und Land Hannover ist unter und durch Ernst August mancherlei Treffliches geschehen. Er ließ u. a. das Zeughaus, das Schauspielhaus, die technische Hochschule, den Bahnhof, das Mausoleum bauen und die Schlösser und Gartenanlagen in Herrenhausen erweitern und verschönern. In seinem Lande förderte er namentlich den Bau von Eisenbahnen, deren erste — Hannover-Lehrte — im Herbst 1843 eröffnet wurde. Im folgenden Jahre schon fuhr der erste Eisenbahnzug von Han- nover nach Braunschweig. Ernst August blieb bis in sein hohes Alter gesund und frisch. Ohne Krankheit starb er 1851. Sein Leichnam ruht im Mausoleum in Herrenhausen. 3. König Georg V. Die Wiege Georgs V. stand in Berlin. Hier war er 1819 geboren. Schon als Knabe verlor er die Sehkraft des einen Auges; später büßte er auch die des andern ein. Trotz völliger Blindheit bestieg er 1851 den Thron. Da er nicht selbständig sehen und prüfen konnte, war er natürlich von seiner Umgebung sehr abhängig. Unter seiner Re- gierung wurde die hannoversche S t ä d t e o r d n u n g (1858) revidiert. Wie sie damals festgestellt wurde, so gilt sie in der Hauptsache noch heute. Auch die kirchlichen Einrichtungen wurden völlig neu geordnet. An die Spitze der hannoverschen Landeskirche wurde das Landes- konsistorium gestellt. Für jeden Bezirk (Superintendentur) soll alle 2 Jahre eine Synode abgehalten werden, die aus Mitgliedern des Kirchen- vorstandes der einzelnen Gemeinden besteht. Diese Bezirkssynoden haben iiber die kirchlichen und sittlichen Zustände ihres Bezirkes zu wachen, An- träge zu deren Besserung zu stellen und Gesetzesvorlagen der Behörden zu beraten. Die Bezirkssynoden wählen aus ihrer Mitte die Mitglieder der Landessynode, zu welchen dann noch 12 Mitglieder kommen, die der König unmittelbar ernennt. Sie tritt alle 6 Jahre zusammen, hat beim Erlaß von Kirchengesetzen mitzuwirken, kann außerordentliche kirchliche Abgaben bewilligen usw. 8 Ho. Wilhelm I. König von Preußen (1861—1888). 1. Leine Jugendzeit. Wilhelm war der Sohn König Friedrich Wilhelms Iii. und der Königin Luise. Er wurde am 22. März 1797 geboren, ein äußerst zartes, schwächliches Knäblein. Die Mutter ließ ihm die sorg- samste Pflege angedeihen und brachte ihn unter vieler Sorge und Angst durch die ersten Kinderjahre hindurch. „Unser Sohn Wilhelm wird, wenn mich nicht alles trügt, wie sein Vater, einfach, bieder und v e r st ä n d i g ", so schrieb Königin Luise später an ihren Vater. Sie

8. Teil 2 - S. 141

1910 - Hannover : Helwing
141 sahen sie es, daß der freie, wohlhabende Bürger die Hauptrolle im Leben des deutschen Volkes spielte. In der gewaltigen Erregung, welche die Re- formation durch Luther in aller Welt wachgerufen hatte, beschlossen ange- sehene Ritter, ihrem Stande mit Waffengewalt den Platz wieder zu er- kämpfen, welchen sie einst im Reiche eingenommen hatten (1523). Franz von Sickingen und Ulrich von Hutten waren die Führer der Ritterschaft. Aber ihr Versuch mißlang. Sie wurden von den deutschen Fürsten geschlagen.. Franz von Sickingen fand den Tod: Ulrich von Hutten mußte fliehen und starb im Elend. Weit gefährlicher war der Aufstand der Bauern in Deutschland. Die Zahl der freien Bauern war inr Laufe des Mittelalters stark zusammen- geschmolzen. Die Bauern waren teils Zinsleute der Großen, teils Hörige ihrer Gutsherren geworden. Sie mußten diesen macherlei Abgaben (Pacht- zins, Zehnten von Korn und Vieh, das Besthaupti geben und Hand- und Spanndienste leisten. Ihre alten Rechte waren ihnen genommen und schwere Lasten dafür auferlegt. Deswegen hatte schon 10 Jahre vor Luthers Geburt ein Bauernverein in Mittel- und Süddeutschland (der Bundschuh) einen Aufruhr gemacht. Am Anfang des 16. Jahrhunderts waren neue Empörungen der Bauern blutig niedergeschlagen. Nun hörten die armen, gedrückten Bauern, daß Dr. Luther die „Freiheit des Christenmenschen" predige. Er nreinte damit, daß der Christ sich in g e i st l i ch e n Dingen nicht an Menschensatzungen, sondern nur an Gottes Wort binden solle. Die Bauern aber meinten, die Freiheit des Christenmenschen bestehe in der Befreiung von weltlichen Abgaben, Lasten und Diensten. Sie forderten diese Freiheit von ihren Herren; aber diese wiesen sie trotzig ab. Nun entbrannte durch fast ganz Deutschland ein grausamer Kampf zwischen Bauern, Rittern und Fürsten. Burgen und Klöster, Dörfer und Gehöfte gingen zu Hunderten in Flanunen auf. Im Jahre 1525 aber unterlagen die Bauern und nmrden meist schlimmer geknechtet, denn zuvor. h) Die Reichstage zu Spey er. Kaiser Karl V. hatte unter- dessen den Franzosenkönig besiegt und zum Frieden gezwungen. Jetzt wollte er gegen die Anhänger Luthers ernstlich vorgehen. Da aber schloß der Franzosenkönig ein Bündnis mit dem Papst gegen den Kaiser, und der Krieg brach aufs neue los. Jetzt bedurfte Karl V. Hülfe von Deutschland. Er lud die deutschen Fürsten nach Speyer zum Reichstag (1526) und bat sie um Hülfstruppen. Diese wurden auch bewilligt; aber die Fürsten beschlossen auch: in Sachen der Religion soll es jeder einstweilen so halten, wie er es vor Gott und dem Kaiser verantworten kann. Nun breitete sich die evange- lische Lehre ungehindert aus. Sachsen, Hessen, Anhalt, Lüneburgs

9. Weltkunde - S. 100

1896 - Hannover : Helwing
100 land mit Blut und Eisen zu verteidigen; allzeit bestrebt, andere Griechenstämme zu unterjochen und zu beherrschen. Athen liegt in Attika. Ioner bewohnten diese Landschaft, welche im Piräus einen herrlichen Hasen besitzt. Die freie Bevölkerung des athenischen Staates zerfiel in 3 Klassen: Adelige, Bauern und Handwerker. Die lagen vielfach in Streit miteinander. Auf Bitten der Athener gab der weise Solon ihrem Staate eine neue Verfassung (594). Er teilte die Bürger nach ihrem Vermögen in 4 Klassen. Aus der l. Klasse wurden die 9 Archonten (höchsten Beamten) auf 1 Jahr gewählt. Ihnen zur Seite stand der Rat der Vier- hundert, welcher u. a. die Staatsgelder zu verwalten und neue Gesetze aus- zuarbeiten hatte. Die Volksversammlung, in welcher jeder über 20 Jahre alte Athener erscheinen mußte, hatte das Recht, über die Gesetze zu beraten, sie anzunehmen oder abzulehnen; außerdem hatte sie die Beamten zu wählen. Neben den Geschwornen ge richten bestand als höchstes Gericht der Areo- pa g. Verschieden wie die Rechte der einzelnen Klassen waren auch ihre Pflichten. Die I. Klasse zahlte die meisten Steuern und hatte die Kriegsschiffe zu rüsten. Die Bürger der 2. Klasse bildeten die Reiterei des Heeres, die der 3. das Fuß- volk. Die 4. Klasse war steuerfrei und brauchte nur ausnahmsweise im Heere zu dienen. — In Athen mußten die Eltern für die Erziehung der Kinder sorgen. In den Schulen (Gymnasien) lernten diese nicht nur Turnen, sondern auch Lesen, religiöse und Kriegslieder, Musik u s. w. Mit dem 18. Jahre traten die Jünglinge in das Heer und lernten den Kriegsdienst nicht minder gut, als die Spartaner. § 10. Kriege und Siege der Griechen. Im Laufe der Zeit waren viele Griechen aus der Heimat ausge- wandert und hatten sich zum Teil an den Küsten Europas, zum Teil an den Küsten Asiens angesiedelt. Besonders auf der West- küste Kleinasiens bestanden viele blühende griechische Pslanzstädte (Kolonieen) (S. § 9). Harpagus hatte sie dem Perserkönige Cyrus unterworfen. Ums Jahr 500 empörten sie sich gegen die Perser und die Athener halfen ihnen. Darüber erzürnt, sandte König Darius ein Heer nach Griechenland, um Athen zu züchtigen. Aber die Athener, deren tapferer Feldherr Miltiades hieß, besiegten das Perserheer bei Marathon in Attika (490). Zehn Jahre später kam der Perserkönig Xerxes mit einem ungeheuren Heere und einer gewaltigen Kriegsflotte nach Griechenland. Nun rüstete sich fast ganz Griechenland zum Kampfe zu Wasser und zu Lande. Das Griechenherr zahlte etwa soviel Streiter, daß auf einen Griechen gegen 100 Perser kamen. Am Engpaß von Thermopylä stand ein Teil des griechischen Heeres unter dem Spartanerkönig Leónidas, um den Persern den Durchzug zu wehren. Aber ein Verräter zeigte diesen einen Weg über das Gebirge. Nun fielen die Perser den Griechen in den Rücken, und Leónidas fand mit 300 Spartanern den Heldentod (480). Wie ein Strom überschwemmten die Perserscharen jetzt Griechen- land. Athen, von seinen Bewohnern verlassen, sank in Asche. Doch die kleine griechische Flotte war noch unbesiegt. Sie lag in der Bucht von Salamis, von der Menge der persischen Kriegsschiffe eingeschlossen. Der kluge und heldenmütige Feldherr der Athener, Themistokles, überredete die Griechen zum Kampfe

10. Weltkunde - S. 142

1896 - Hannover : Helwing
142 Iv. Die hohcnstaufi scheu Kaiser regierten von 1 138—1254. 1. Konrad Iii. reg. von 1138—1152. 2. Friedrich Barbarossa 1 152—1190. 3. Heinrich Vi. reg. von 1191—1191. 4. Philipp v. Schwaben 1198—1208. (Otto Iv. regierte von 1198—1215.) 5. Friedrich Ii. „ „ 1215—1250. 0. Konrad Iv. „ „ 1250—1254. (Wilhelm v. Holland „ 1247—1256.) 1. Nenne die Länder, welche zum Reiche Kaiser Karls d. Gr. gehörten! — 2. Wie hatte Karl d. Gr. sein Reich eingeteilt?— 3. Wie viele und welche Reiche sind aus dem Reiche Karls d. Gr. entstanden? Wann und durch welche Verträge? — 4. Beschreibe einen Raubzug der Normannen! — 5. Schildere einen Kriegszug der Ungarn in Deutschland! — 6. Nenne die Kaiser, welche Normannen und Ungarn besiegten! — 1. Was verstehst du unter „Gottcs- fricdcn"? — 8. Was hat Heinrich I. für Deutschland gethan? — 9. Welches waren die Erzämter des Reiches? — 10. Was haben die Krcuzzügc genutzt? — 11. Welche deutschen Kaiser haben mit ihren Söhnen Krieg geführt? — 12. Was bedeutet: Gcgcnkaiscr, Bann, Investitur, Simonie, Interregnum, Kurfürst? 3. Die beginnende Auslösung des deutschen Reiches. § 59. Kaiser- und Fürstenmacht. Die deutschen Fürsten suchten in der zweiten Hälfte des Mittelalters die kaiserliche Macht noch weiter zu schwächen, um in ihren Ländern möglichst selbständig herrschen zu können. Daher befolgten sie bei den Kaiserwahlen den Grundsatz: wir wollen wohl einen weisen und gutenkaiscr, aber keinen m äch ti g en. Jeder neue Kaiser mußte ihnen ihre alten Rechte bestätigen und neue vcrbriefen. Dazu erlangten zunächst die Kurfürsten, später auch die übrigen Fürsten und endlich sogar die freien Reichsstädte das Recht, mit dem Kaiser zusammen die wichtigen An- gelegenheiten des Reiches (Krieg, Gesetze, Abgaben u. s. w.) zu beraten. Ohne ihre Zustimmung konnte kein Kaiser etwas Großes unternehmen. Da die Kaiser von Haus aus meist nur kleine Länder besaßen, so waren sie alle mit höchstem Fleiße darauf bedacht, neue Länder in und außer Deutschland zu erwerben. Man nannte das: die Hausmacht vergrößern. Denn je mehr Land und Macht ein Kaiser besaß, um so kühner konnte er den Fürsten gegenüber auftreten. Doch nicht nur der Kaiser, sondern auch die Fürsten und Reichsstädte suchten ihre Besitzungen zu vermehren. Aus diesem Bestreben sind unsäglich viele Kriege und Fehden in der letzten Hälfte des Mittelalters geboren. Durch das alles wurde das deutsche Reich sehr geschwächt, die Bande, welche Kaiser und Fürsten zusammenschlössen, wurden mehr und mehr aufgelöst, und wichtige Länder (die Schweiz und die Niederlande) sonderten sich allmählich von dem Reiche ab. § 6v. Nudolf von Habsburg (1273—1291) war ein armer Graf aus dem Schweizerlande, aber fromm und tapfer, schlicht und einfach, allzeit heiter und unverdrossen. Ein treffendes Wort wußte er ebenso rasch zu ersinnen, als einen kräftigen Hieb auszuteilen. Der Burggraf Friedrich von Nürnberg aus dem Hause der Hohenzollern ' schlug den Fürsten vor, seinen Schwager Rudolf von Habsburg zu wählen. Die Fürsten wählten ihn zu Frankfurt a. M. Alsbald zog der neue Kaiser von Basel, wohin ihm die Botschaft von seiner Wahl gebracht wurde, nach Aachen, um sich dort die Kaiserkrone aufs Haupt setzen zu lassen. Damit war „geendigt nach langem, verderblichem Streit, die kaiserlose,
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