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1. Heimatkunde der Provinz Hannover - S. 56

1910 - Hannover : Helwing
— 56 — die Kämpfe zwischen Welsen und Staufen wieder, bis 1235 auf dem Reichstage zu Mainz eine Einigung zu stände kam. Mit großer Pracht erschien hier der Welfe vor Friedrich Ii., beugte feine Knie vor dem Kaiser und übergab diefem feine sämtlichen Erblande. Der Kaiser überreichte ihm eine Reichsfahne und überwies ihm feierlichst die Eigen- besitznngen als Reichslehen und neues Herzogtum. In diesem Herzog- tum „ Braun schweig-Lüneburg ", welches das Land zwischen Deister und Leine, Göttingen, - Grnbenhagen, den Harz, Braunschweig, Celle und Lüneburg umfaßte, liegt der Kern der heutigen Provinz Hannover und des Herzogtums Brauufchweig eingeschlossen. Noch unter Otto wuchs das Herzogtum und begann aufzublühen. Aber man folgte dem Brauche vieler Fürsteu damaliger Zeit; man teilte das Land und machte es durch Zersplitterung ohnmächtig. Schon die beiden Söhne Ottos begannen 1269 diese Teilungen. Albrecht erhielt den südlichen Teil unter dem Namen eines Herzogs von Brmm- schweig; Johann nahm den nördlichen Teil unter dem Titel eiues Herzogs von Lüneburg. Noch zwölsmal ist dieser Landbesitz geteilt worden, und eine Reihe von Ländchen bildete sich, in denen einmal sogar gleichzeitig 7 Herzöge regierten. Doch das Schicksal führte diese Herzogsländchen, in deffen Bewohnern wie Fürsten das Gefühl der Zusammengehörigkeit zum Glück erhalten blieb, immer wieder zusammen. Durch die Teilung von 1635 wurde dann der Grnnd gelegt zu den beiden Ländern Hannover und Braun schweig. Wir beschränken uns nun darauf, das Wachstum des Landes Hannover zu verfolgen. Diesem Hause Lüneburg (Hannover) gehörten die Herzogtümer Lüneburg, Celle, Calenberg, Göttingen, Grnbenhagen und die Grafschaften Hoya (1582), Diepholz (1585) und Stücke von Schaumburg und Lauenburg. Durch Teilung entstanden 1641 die beiden Linien Lüueburg-Celle und Lüneburg-Hannover, die 1705 wieder vereinigt wurden. Inzwischen hatte der Hannoversche Zweig unter Ernst August (1679—98) im Jahre 1692 die Kurwürde erhalten. Als Kurfür st eu- tum Hannover war es unteilbar und darum iu Zukunft vor Zer- fplitternng geschützt. Georg, der Sohn Ernst Augusts, der durch Heirat mit der Erbtochter vou Lüneburg - Celle (Prinzessin von Ahlden) auch diese Läuder erhielt, vergrößerte im Jahre 1715 das Land durch Ankauf der Herzogtümer Bremen und Verden von den Schweden, und fein Sohn Georg Ii. erwarb 1731 das Land Hadeln. Kurfürst Georg wurde dann im Jahre 1714 als nächster Ver- wandter der Königin Anna König von England; Hannover wurde Nebenland und hat bis zum Jahre 1837 (bis zu diesem Jahre war es mit England verbunden) von dieser Verbindung manchen Nachteil _ er- fahren. Nicht nur haben während des 7 jährigen Krieges Frankreichs Heere es im Kampfe gegen England ausgeplündert und haben hunderte von braven Hannoveranern für England in Amerika bluten müssen, auch Napoleon I. hat seinen Haß gegen England an dem Nebenlande Hannover ausgelassen und hat in der Zeit von 1863—1805 aus dem

2. Heimatkunde der Provinz Hannover - S. 59

1910 - Hannover : Helwing
ist am 12. Juni 1878 zu Paris gestorben. Sein Sohn, der vormalige Kronprinz, führt seitdem den Titel Herzog von Cumberland. Mehr als ein Menschenalter ist schon verflossen, seitdem unser Land eine preußische Provinz wurde. Wurde diese Umwandlung auch zunächst mit tiesem Schmerze getragen, so suhlte das Volk doch bald die Be- sreiung seiner wirtschaftlichen Kräfte. Die großen Jahre 1879 und 1871, die Deutschland nach heißem Kampfe mit den Franzosen einen Kaiser und ein geeinigtes Reich gaben, knüpften die Bande des neu- erworbenen Landes an das Hohenzollernhaus fester. Als am 9. März 1888 unser ruhmgekrönter Heldenkaiser Wilhelm I. starb und nur wenige Wochen später am 15. Juni 1888 auch sein edler Sohn Kaiser Friedrich Iii., da fühlten die Herzen der Hannoveraner den Schmerz und die Trauer um den Verlust dieser Helden nicht geringer als die Bewohner der alten Provinzen. Diese Tage der Freude und des Schmerzes, die in den kleineren Kreisen schon die Herzen der Menschen einander näher bringen, haben dazu gedieut, die Bande, welche unsere Provinz seit 40 Jahren mit dem ruhmreichen Herrscherhanse der Hohenzollern verbinden, noch enger zu knüpfen. Über nnfer Vaterland herrscht jetzt Kaiser Friedrichs tatkräftiger Sohn, Wilhelm Ii., Deutscher Kaiser und König von Preußen. Aus treuem Herzen steigen unsere heißesten Wünsche für nnsern Kaiser und sein ganzes Haus empor, daß des Allmächtigen Segen auf ihm ruhen möge, damit er feinem Volke noch in langer, gesegneter Regierung ein glücklicher Führer sei! Verwaltung und politische Einteilung. An der Spitze der Verwaltung der Provinz Hannover steht der Oberpräsident, der den wichtigen Berus hat, das Wohl der ihm auvertrauten Provinz zu fördern. Zur Mitwirkung bei den Geschäften steht ihm der Provinzialrat zur Seite. Manche innere Angelegenheiten (Landstraßenbau, Irren-, Blin- den- und Taubstummenanstalten, Landarmenweseu usw.) siud aber nicht den königlichen Behörden, sondern der Provinz zur Selbstverwaltung (Provinziallandtag, Provinzialausschuß, Laudesdirektor) übergeben. — Zur besseren Verwaltung ist unsere Provinz in Regierungsbezirke eingeteilt. Der erste Beamte des Regierungsbezirkes ist der Regierungspräsident. Zur Mitwirkung bei wichtigen Angelegenheiten steht ihm der Bezirksaus- schuß zur Seite. Die Regierung besteht aus zwei Abteilungen: der Abteilung sür das Kirchen- und Schulwesen und der Abteilung für die direkten oteuent, die Domänen und Forsten. — Die Regierungsbezirke zerfallen iu Kreise, deren erster Beamter ein Landrat ist. Ihm stehen zur Seite der Kreisausschuß und der Kreistag. Der Landrat hat die ganze Verwaltung des Kreises zu führen, foweit sie nicht anderen Be- Hörden übertragen ist. In denjenigen Kreisen, welche nur aus einer Stadt bestehen (Stadtkreisen), werden die Geschäfte des Landrates von den städtischen Behörden wahrgenommen. — Die Verwaltung einer Stadt wird von dem Magistrate und der Stadtverordneten-Versammlung

3. Heimatkunde der Provinz Hannover - S. 63

1910 - Hannover : Helwing
- 63 — Rechtspflege. Zum Zwecke der Rechtspflege bestehen in unserer Provinz 103 Amtsgerichte, 8 Landgerichte und 1 Oberlandesgericht. Die Amtsgerichte haben die Ausgabe, bürgerliche Rechtsstreitigkeiten leichterer Art (Streitigkeiten über das Mein und Dein) zu untersuchen und zu entscheiden. Zur Untersuchung und Entscheidung der Vergehen leichterer Art (einfacher Diebstahl, Betrug, Sachbeschädigung) werden bei den Amtsgerichten Schöffengerichte gebildet, die aus einem Amts- richter und zwei Schöffen bestehen. Amtsgerichte befinden sich in den meisten größeren Orten. — Bürgerliche Streitigkeiten verwickelter Natur, sowie eine Reihe leichterer Vergehen werden von den Landgerichten unter- sucht und entschieden. Außerdem kann ein von dem Amtsgerichte Verurteilter das Landgericht anrufen. Für die Verhandlung von schweren Verbrechen (schwerer Diebstahl, Betrug im Rücksall, Totschlag, Mord) treten bei dem Landgericht Schwurgerichte zusammen, die aus drei Richtern und zwöls Geschworenen bestehen. Landgerichte befinden sich in Hannover, Hildesheim, Lüneburg, Stade, Osnabrück, Aurich, Göttiugen und Verden. — Das Oberlandesgericht entscheidet, wenn gegen das Endurteil eines Landgerichts Berufung eingelegt wird. Unser Oberlandesgericht ist in Celle; über diesem steht nur das deutsche Reichs- gericht iu Leipzig. Kirchenwesen. Die oberste geistliche Behörde für die evangelisch- lutherische Kirche unserer Proviuz ist das Königliche Landcskonsistorium in Hannover. In wichtigen Entscheidungen wirkt der Provinzial-Synodal- Ausschuß mit. Außerdem wird mindestens alle sechs Jahre die Provinzial- ^nn^de einberufen. Unter dem Landeskonsistorinm stehen die Königlichen Konsistorien zu Hannover und Aurich. Jeder Konsistorialbezirk ist zunächst in General-Superiutendenturen geteilt, diese wiederum in Inspektionen, an deren Spitze der Superintendent steht, der in dem Bezirks-Synodal- Ausschuß für wichtige Fälle eine mitwirkende Behörde hat. Außerdem tagt alljährlich oder alle zwei Jahre die Bezirkssynode. Die einzelne Kirchengemeinde wird von dem Geistlichen (Pastor, Prediger) geleitet, welcher den Kirchenvorstand zur Seite hat. Dem Konsistorium zu Aurich sind auch sämtliche reformierte Kirchengemeinden unserer Provinz unterstellt. Diese Behörde besteht deshalb aus lutherischen und reformierten Mit- gliedern. Die katholifchen Kirchengemeinden östlich der Weser stehen unter dem Bischof von Hildesheim, diejenigen westlich der Weser unter dem Bischof von Osnabrück. Schulwesen. Die Volksschulen eines jeden Regierungsbezirkes werden von der Königlichen Regierung geleitet. Die Schuleu eines kleineren Bezirkes, gewöhnlich eines oder mehrerer Kreise, beaufsichtigt der Kreisschulinspektor, d. i. iu deu meisten Fällen der Superintendent, die Schulen einer Kirchengemeinde der Ortsschulinspektor, d. i. in den meisten Fällen der Ortsgeistliche. Die Leitung des Volksschulwesens in einer einzelnen Gemeinde liegt dem Schulvorstande ob, welcher aus dein Ortsschulinspektor, dem (ersten) Lehrer und einigen Schnlvorstehern besteht, Jfa den Städteu sind jedoch auch andere Einrichtungen gestattet. j

4. Weltkunde - S. 110

1886 - Hannover : Helwing
110 So gründeten die Franken eine feste Herrschaft über die gesamten deutschen Stämme, mit Ausnahme der Sachsen und Friesen. An die Stelle der römischen Macht trat die germanische. § 30. Lehenswesen. In dem Frankenreiche verschwand der letzte Rest altgermanischer Gemeinfreiheit, und durch Er- oberungen k. bildete sich die Lehensverfassung, die nun dem deutschen Leben ein ganz anderes Gepräge gab. Die Könige be- schenkten ihre Dienstmannen mit erobertem Lande für die ge- leisteten Kriegsdienste (Eigentum, Allöd). Von dem, was der König für sich behielt, gingen manche Stücke wieder auf die Dienstleute als Lehen über. Dieses Verhältnis dehnte sich schon früh auch auf Ämter aus; aber erst nach und nach wurde die Erblichkeit festgestellt. Die Vasallen waren dem Lehensherrn in allen Dingen zu Dienst und Treue verpflichtet. Da die Lehens- mannen von ihrem Lehen wieder kleine Stücke an andere als Lehen abgaben, so wurden sie dadurch wieder zu Lehensherren, und es entstand eine vielfach verzweigte Gliederung. Das ärmere Landvolk geriet in Leibeigenschaft. Mancher Freie trat auch sein Alläd ab, um es als Lehen gegen Schutz rc. wieder zu empfangen. Am fränkischen Hofe waren Hofbeamten: Kämmerer (der den Schatz bewahrte), Marschall (der die Pferde unter Aufsicht hatte), Truchseß (der die Tafel besorgte), Schenk (der den Wein herbeischaffte und darreichte), ma^or äomn8 (der die Ritter und Lehen beaufsichtigte). März- und Maifelder waren große Ver- sammlungen der Lehensleute, bald auch der Freien. Die Fürsten wanderten, um Gericht zu halten rc. (Vgl. § 57). Es entstanden geschriebene Gesetze, teilweise in lateinischer Sprache und vom römischen Rechte beeinflußt, doch nach Stämmen verschieden. Die Pfalzen waren königliche Krongüter mit Burgen oder Wohnungen der Fürsten, die Aufseher und Richter in den Pfalzen hießen Pfalzgrafen. § 31. Religion. a) Christentum. Bereits im An- fange des 4. Jahrhunderts hatten die Westgoten das Christentum angenommen; ihr Bischof Ulfilas übersetzte die Bibel in ihre Sprache. Während der Völkerwanderung wurden noch viele andere deutsche Stämme Christen, aber ebenfalls Arianer. 496 ließ sich der Frankenkönig Chlodwig taufen, die Franken wurden Christen (katholisch), was großen Einfluß auf die anderen Stämme hatte. Das eigentliche innere Deutschland wurde durch irische und angelsächsische Mission bekehrt vom sechsten Jahr- hundert an. So entstanden Kirchen, Bischofssitze, Klöster. Letztere hatten anfangs segensreichen Einfluß, denn von ihnen aus ver- breitete sich die Kultur des Bodens weit umher, sie waren Stützen der Armut, die gastlichen Herbergen für Pilger und Wanderer, Asyle für Verfolgte, vor allem aber durch Abschreiben und Ver-

5. Weltkunde - S. 114

1886 - Hannover : Helwing
114 Großen; Reichsverordnungen oder Kapitularien. Die alten Herzog- tümer mit ihren Volksherzögen an der Spitze, die zu sehr au die Selbständigkeit der einzelnen Stämme erinnerten, waren aufgelöst. Dafür traten die Gaugrafen als kaiserliche Ver- walter, Richter und Heerführer auf. Zn den Grenzländern waren Markgrafen, in den Pfalzen Pfalzgrafen, auf Domänen Kammerboten. Die Sendgrafen revidierten. — Alle Freien mußten dem Kriegsaufgebote folgen; sie bildeten den Heerbann. Karl sorgte für das Wohl seines Reiches. Um den Handel zu fördern, wollte er schon den Rhein-Donau-Kanal anlegen. Er verbesserte den Acker- und Obstbau, richtete gute Schulen ein (Klosterschulen, Hof- schulen), berief tüchtige Lehrer, ließ gute Bücher abschreiben und eine deutsche Grammatik verfassen, sammelte deutsche Lieder und gab den Monaten deutsche Namen. Er stiftete eine Reihe von Bistümern: Münster, Minden, Osnabrück, Verden, Bremen, Paderborn, Halberstadt und Elze, welches später nach Hildesheim verlegt ist. Er sorgte für Ansehen und Unterhalt der Geistlichen, hielt aber auch strenge auf Pflichterfüllung. Die Zahl der Kirchen wuchs. In ihrer Nähe siedelten sich Kaufleute an. Auch nahmen die Jahrmärkte ihren Anfang. 3. Karls Persönlichkeit. Karl war groß (7 seiner eigenen Fußlängen) und kräftig. Zn seiner Lebensweise war er schlicht. Gewöhnlich trug er nur Kleidung von Leinen und Tuch; bei feierlichen Gelegenheiten erschien er jedoch in vollem Kaiser- schmucke. Das Schwert hatte er stets an der Seite. Er war der beste Fechter, Schwimmer und Reiter unter den Franken. Sein Auge leuchtete den Dürftigen mild, den Schuldigen furchtbar. Er war den ganzen Tag thätig, schlief wenig, lernte im Alter noch schreiben und ging täglich zweimal zur Kirche. Eine feste Residenz hatte er nicht, sondern zog im Lande umher und wohnte auf seinen Pfalzen. Am liebsten weilte er jedoch in Aachen. Hier starb er auch 814 im Alter von 72 Jahren und fand im Dome seine Ruhestätte. § 33. Karls Nachfolger. Karls Sohn Ludwig (814 bis 840) erhielt den Beinamen „der Fromme", weil er der Kirche besonders zugethan (nochmalige Salbung, mönchisches Leben am Hofe, Mission nach Norden von Corvey und Hamburg aus, Ansgarius rc.), und weil er schwach und gutmütig war (schwache Reichsleitung, Weggeben von Zollfreiheiten und freien Gerichtsbarkeiten, übertriebene Nachsicht gegen die Lehensträger, die ihre Lehen bereits als erblich ansahen, mehrmalige Teilung des Reichs unter seine Söhne, deren Empörungen rc.) — Nach seinem Tode kriegten die Söhne um die Erbschaft und teilten sie im Vertrage zu Verdun 843. l. Lothar erhielt als Kaiser Italien, Lothringen, Burgund und Fries- land; 2. Ludwig der Deutsche Deutschland bis an den Rhein und jenseit noch Mainz, Speyer, Worms; 3. Karl der Kahle das jetzige Frankreich und Spanien bis zum Ebro. — Es ist nun folgendes zu merken: 1. Frankreich und Deutschland waren von nun an geschieden. Diejenigen Franken, welche sich in Gallien festgesetzt hatten, vermischten sich mit den Galliern oder Kelten, deren Nationalität die deutsche verdrängte. Aus der fränkischen, keltischen und lateinischen Sprache bildete sich die französische. — 2. Die Kaiserkrone war zuerst in Italien (Lothar), dann in Frankreich (Karl der Kahle), daraus kam sie

6. Weltkunde - S. 115

1886 - Hannover : Helwing
115 nach Deutschland (Karl der Dicke). — 3. Die Karolinger in Italien und Frankreich verschwinden rühmlos. Ludwig der Deutsche regierte von 843—876. Nur mit Mühe konnte er sein Reich gegen dessen drei gefährlichen Feinde schützen. Diese waren: a) die seeräuberischen Normannen (aus Dänemark und Nor- wegen). welche mit ihren kleinen Schiffen in die Flüsse Deutschlands und Frankreichs eindrangen (bis Hamburg, Bremen, Köln, Paris) und dort mordeten, raubten und brannten; b) die Ungarn, welche von Südosten her auf ihren schnellen Rossen heransprengten und bis ins Herz Deutsch- lands verheerend vordrangen; c) die Slaven, welche von der Elbe her die Grenzen beunruhigten. Zum Schutz des Landes ließ er die Herzogs- macht, welche Karl der Große abgeschafft hatte, wieder aufkommen. Unter ihm kam Lothringen zu Deutschland. — Nach Ludwigs Tode teilten sich seine 3 Söhne das Reich; die beiden älteren aber starben bald und nun beherrschte der jüngste, Karl der Dicke (876—887), ganz Deutsch- land; er bekam auch die Kaiserkrone nebst Italien und Frankreich, vereinigte also noch einmal die ganze Erbschaft Karls des Großen, wurde aber wegen Feigheit abgesetzt. Die Normannen rissen Frankreich und Italien teilweise an sich, gründeten auch später in England eine Herrschaft (Wilhelm der Eroberer, Hastings). In Deutschland wurde gewählt Arnulf von Kärnten, Enkel von Ludwig dem Deutschen; er schlug die Normannen in den Niederlanden (831), desgl. die Mähren, dann wurde er zum römischen Kaiser gekrönt. Ihm folgte sein 7jähriger Sohn Ludwig das Kind, während dessen Regierung (899—911) die Ungarn Deutschland verwüsteten und tribut- pflichtig machten; auch wurden die Herzöge (Sachsen, Franken, Bayern, Schwaben, Lothringen) fast selbständig. — Nach dem Aussterben der Karolinger wurde Deutschland ein Wahlreich, wenn auch oft die Krone lange bei einer Familie blieb. Sachsen und Franken wählten Konrad I. von Franken zum Könige, unter dem Lothringen sich von Deutschland trennte. Sterbend empfahl er seinen Gegner Heinrich von Sachsen zu seinem Nachfolger. b) Die sächsischen Kaiser. § 36. Heinrich I. 919—936. Heinrich stammte aus dem Geschlechte der Ludolftnger in Sachsen. Er hatte sich längst durch Tapferkeit gegen die Normanen rc. ausgezeichnet. Auf einer Versammlung der Sachsen und der Franken wurde er zum deutschen Könige gewählt. Er soll diese Nachricht empfangen haben, als er gerade am Harze beim Vogelfänge beschäftigt war (Vogelsteller, Finkler). Er lehnte die geistliche Salbung ab und war nicht römischer Kaiser. Er hat ein dreifaches Verdienst um Deutschland: 1. Er einte Deutschland. Durch Milde und Strenge brachte er die anderen Herzöge zur Anerkennung der Kaiser- macht (Schwaben, Bayern, Lothringen, welche nun wieder fest mit dem Reiche vereint waren), schonte jedoch die Stammes- eigentümlichkeiten. — 2. Er machte Deutschland wehrhaft. Die Ungarn fielen bald wieder in Deutschland ein, Heinrich nahm einen ihrer Fürsten gefangen, schloß dann mit ihnen einen neunjährigen Waffenstillstand und zahlte ihnen Tribut. Diese Zeile benutzte er weise. Er erneuerte die Grenzmarken und be- festigte eine Reihe von Orten durch Wall, Graben und Mauer (Burgen und Städte), wobei er die Sachsen an städtisches Leben 8*

7. Weltkunde - S. 137

1886 - Hannover : Helwing
137 1629 wurde mit Dänemark Frieden geschlossen, in welchem Christian seine Länder zurück erhielt, aber seine Verbündeten im Stiche ließ. Wallenstein wurde mit Mecklenburg belehnt. Zm Restitutionsedikt (Wiederherstellungsgesetz) befahl der Kaiser, der katholischen Kirche alle seit dem schmalkaldischen Kriege ein- gezogenen geistlichen Güter zurückzugeben. Die lauten Klagen aller Reichsstände, auch der katholischen, über die fürchterlichen Erpressungen und Grausamkeiten des Wallensteinschen Heeres bei Ausführung des Restitutionsedikts bewogen den Kaiser, Wallenstein seines Feldherrnamtes zu entsetzen und einen großen Teil des Heeres zu entlassen; der Rest des Heeres wurde unter Tilly gestellt, der jetzt kaiserlicher Oberfeldherr war. 3. Der schwedische Krieg (1630—35). — Da landete der fromme Gustav Adolf, König von Schweden, an der pommerschen Küste. Die Ausschiffung der Truppen fiel gerade auf den Tag, da vor 100 Zähren die Protestanten dein Kaiser ihre Bekenntnisschrift in Augsburg überreicht hatten. (25. Juni 1630). Gustav Adolf wollte die unterdrückten Protestanten schützen und seine Verwandten, die Herzöge von Mecklenburg, wieder einsetzen. Nachdem er die Kaiserlichen aus Pommern vertrieben hatte, rückte er nach Brandenburg vor, aber sein Schwager, der schwache Georg Wilhelm von Brandenburg, und der Kurfürst von Sachsen zauderten, sich Gustav Adolf recht- zeitig anzuschließen. So konnte er nicht hindern, daß Tilly Magdeburg zerstörte (Mai 1631). Bald darauf schlug ihn Gustav Adolf im September bei Leipzig oder Breitenfeld. Während nun die Sachsen Böhmen eroberten, zog Gustav Adolf im raschen Siegesläufe (mit Weimar, Sachsen, Braunschweig verbunden) durch Thüringen und Franken nach dem Rhein und dann nach Bayern, wo er am Zusammenflüsse des Lech und der Donau Tilly schlug, der tötlich verwundet wurde (1632). Während dieser Zeit hatte auf des Kaisers Bitten Wallen stein wieder ein Heer geworben, dessen unumschränkter Oberherr er wurde. Er vertrieb die Sachsen aus Böhmen und wandte sich dann gegen Gustav Adolf. 11 Wochen standen beide sich verschanzt gegenüber bei Nürnberg. Der Sturm der Schweden und Weimaraner mißlang. Schnell zog Wallenstein nach Sachsen. In der Schlacht bei Lützen am 16. November 1632 fiel Gustav Adolf, aber die Schlacht wurde gewonnen. Es wurde in Süd- deutschland weiter gekämpft (Bernhard von Weimar, Oxenstierna). Wallenstein wurde 1634 zu Eger in Böhmen ermordet. Die Kaiserlichen und die Bayern siegten im August bei Rördlingen in Bayern über die Schweden. 1635 schloffen Sachsen,Brandenburg und die meisten protestantischen Fürsten mit dem Kaiser Frieden. 4. Der schwedisch-französische Krieg (1635—48). — Die Franzosen mischten, wie bislang schon heimlich, so jetzt offen

8. Weltkunde - S. 3

1886 - Hannover : Helwing
3 lose, wasserarme, mit Gras bedeckte Ebene. Die Wüste ist fast völlig regenlos und daher anch fast ohne jeden Pflanzenwuchs - fruchtbare Stellen in derselben heißen Oasen. 2. Das Wasser. Regen- und Schneewasser sickert zum Teil in die Erde und kommt in Duellen wieder zutage. Die Quellen sind die Anfänge der fließenden Gewässer: der Bäche, Flüsse, Ströme. Mehrere Bäche vereinigen sich zu einem Flusse, mehrere Flüsse zu einem Strome. Die Rinne, in welcher das Fluß- wasser sich fortbewegt, ist das Flußbett; die Ufer sind die Grenzen des Flußbettes (linkes und rechtes Ufer). Ein Nebenfluß mündet in seinen Hauptfluß (linke und rechte Nebenflüsse). Je größer das Gefälle eines Flusses ist, desto rascher fließt das Wasser in ihm. — Ein künstlicher Wasserlauf ist ein Kanal. In Seeen und Teichen ist stehendes Wasser. Der See ist ein Landsee, die See ist das Weltmeer. — Inseln, Halbinseln. Die Länge eines Flusses (der Flußlauf) ist stets größer, als der gerade Abstand von der Quelle bis zur Mündung (Entwickelung). Sämt- liche zu einem Flusse oder Strome vereinigten Gewässer bilden ein Fluß- oder Stromsystem; die von diesen entwässerte Fläche ist das Fluß- oder Stromgebiet; die Grenze'zweier Flußgebiete heißt Wasserscheide. Teilt sich ein Fluß im Mündungsgebiete in mehrere Arme, so entsteht ein Delta. — Schiffbare Flüsse sind für ein Land von der größten Be- deutung (warum? — Lage der Städte!). Die fließenden Gewässer wirken auch durch Auswaschung des Bodens, durch Fortschaffung und Wiederab- lagerung von Gerölle (kleinen Steinchen) und erdigen Massen umgestaltend auf die Erdrinde (Thalbildung; Marsch- und Deltabildung). 1. Welche Gestalt hat der Boden deiner Umgebung? — 2. Nenne Berge (Gebirge), Flüsse und Seeen in deiner Nähe! Wie werden diese auf der Karte bezeichnet? Vergleich die Höhe der Berge mit der des Kirch- turms! — 3. Welche Richtung hat der Fluß? Wo ist seine Quelle, Mün- dung? Welches ist das rechte, das linke Ufer? der rechte, der linke Neben- fluß? — 4. Welches sind die wichtigsten Naturprodukte der Umgegend? — 5. Mache eine Karte deines Wohnorts mit der nächsten Umgebung! § 5. Der Kreis. ) 1. Eine größere Stadt (über 25 000 E.) kann für sich allein einen Kreis bilden, einen Stadtkreis, an dessen Spitze der Bürgermeister (Magistrat, Bürgervorsteher) steht. Die übrigen Kreise bestehen aus Stadt- und Landgemeinden (und auch Gutsbezirken); sie werden von dem Landrat ver- waltet. — 2. Wie heißt unser Kreis? Von ihm sind anzugeben: a) Lage (zu Gebirgen, Flüssen re.), b) Grenzen (andere Kreise, Flüsse rc.) und Gestalt, e) Ausdehnung (in bin) und Größe (in qkm), d) Bodenbeschaffenheit und Bewässerung, e) Produkte, k) Zahl, Beschäftigung, Religion der Bewohner, g) Geschicht- liches, Verwaltung (Kreistag rc.). b) Die wichtigsten Orte. 1. Bestimme nach den Ortschaften die Größe eines qkm und einer Quadratmeile (1 Q.-Ml — 55 qkm). — 2. Wie viel Einwohner kommen auf 1 qkm (auf 1 Quadratmeile)? — 3. Wie bezeichnet man auf der Karte Wege, Eisenbahnen, Ortschaften, Moor rc.? — 4. Karte des Kreises! *) Hier ist die Provinz Hannover ins Auge gefaßt. In Provinzen oder Staaten mit anderer Ordnung ist natürlich diese zu nehmen. 1'

9. Weltkunde - S. 128

1886 - Hannover : Helwing
(§ 52). — Wie sind die Klöster entstanden? (§ 19). Welchen Segen brachten sie zuerst? (§ 31). Später ließen in ihnen leider Zucht und Ordnung oft sehr viel zu wünschen übrig, weil sie verweltlichten. — Merke folgende Mönchsorden: 1. Benediktiner. Sie legten das Gelübde der Armut, der Keuschheit und des Ge- horsams ab, trugen ein schwarzes Gewand, wurden im Anfang des 6. Jahrhunderts gestiftet, hatten im 16. Jahrhundert über 15 000 Klöster und thaten viel für Ackerbau und Volksbildung. 2. Franziskaner („graue Mönche"), zur Zeit Innocenz Iii. gestiftet. Sehr arm, Bettelmönche; Volkspredigt, Armen- und Krankenpflege. 3. Dominikaner („schwarze Mönche"). Be- kehrung der sog. Ketzer und Inquisition. 4. Eistercienser („weiße Mönche"). Sie haben im Mittelalter besonders den Ackerbau gehoben. 5. Augustiner („braunes Gewand"), Bettel- orden. — Die Geistlichkeit hatte eine bestimmte Rangordnung: Papst, Kardinäle, Erzbischöfe, Bischöfe, Äbte re. § 55. Fürsten, Adel und Ritter. Welche Bedeutung hatten im alten Deutschland: Edelinge, Herzöge, Könige? (§ 22). — Erzähle vom Lehenswesen! (§ 30). — Welche Stellung hatten die Grafen unter Karl dein Großen? (§ 34). — Welche Fürsten hat Ludwig der Deutsche eingesetzt? (§ 35). — Wie stand Heinrich I. zu den Herzögen? (§ 36). Wie Otto I.? (§ 37).— Wie verhielt sich Konrad Ii. gegen die Vasallen? (§ 38). — Wie steuerte Heinrich Iii. der Fehdelust der Großen? (§ 39). — Wie Friedrich L? Mit welchen Vasallen hatte letzterer zu kämpfen? (§ 44). — Welcher Kaiser wollte die Krone erblich nmchen? (§ 45). — Was ist § 46 und 47 von den Raubrittern gesagt? — Welche Reichsstände gab es um 1300? (§ 49). — Wie ver- hielt sich Rudolf von Habsburg gegen den Adel? (§ 50). — Was sind Kurfürsten? (tz 51). — Was ist der ewige Land- frieden? (§ 52). Das Rittertum. Die Kriege wurden im Mittelalter vom Adel und seinen Vasallen geführt. Seit Heinrich I. kämpften die Adeligen zu Pferde (Panzer, Schild, Helm, Lanze, Schwert). Als die sog. romantische Anschauung (§ 33) sich mit dem Waffen- dienste vereinte, entstand das Rittertum. Die Ritterwürde war nicht erblich. Ritterbürtig war nur der hohe und niedere Adel (ersterer ist aus den Grafen, Herzögen rc. hervorgegangen, letzterer aus den sog. Ministerialen oder kleinen Lehensmannen); doch ist zuweilen ein Höriger, falls er besondere Heldenthaten verrichtete, in den Ritterstand erhoben. Ein Ritter mußte unbescholten sein. — Die Vorbereitung umfaßte eine lange Zeit: im 7. Jahre kam der Knabe zu einem Ritter, um als Edelknabe oder Page die Ansangsgründe zu ritterlichen Tugenden zu lernen; ini 14. Jahre wurde er als Knappe (Junker) vor dem Altar wehrhaft gemacht (mit dem Schwerte umgürtet) und begleitete

10. Weltkunde - S. 135

1886 - Hannover : Helwing
135 erhielten die Protestanten im Religionsfrieden von Nürnberg vorläufige Religionsfreiheit (bestätigt 1544 zu Speyer). — Luther wurde von den Grafen von Mansfeld nach Eisleben berufen und starb daselbst am 18. Februar 1546. Er ruht in Wittenberg. „Er war der größte Mann feiner Zeit, bewun- derungswürdig durch die Kraft seines Geistes und die Tiefe feines Gemütes, durch seinen lebendigen Glauben, seinen unerschütter- lichen Heldenmut und seine rastlose Thätigkeit. Wie einst Hermann befreite er die Deutschen vom römischen Joche. Durch ihn wurde die Reformation begründet, welche über das Menschen- wort das Wort Gottes, über die Werkgerechtigkeit die Glaubens- gerechtigkeit stellte, welche Glaubens- und Gewissensfreiheit brachte und den trennenden Gegensatz von Klerus und Laien aufhob. Luther war zugleich durch seine vielen Schriften, besonders durch seine Bibelübersetzung, Begründer der neuhochdeutschen Sprache." § 62. Religiöse Kämpfe. Als 1522 die Bilderstürmer in Wittenberg Unruhen erregten, predigte sie Luther bald zur Ruhe. — Bald darauf erhoben sich die Bauern, welche Luthers Lehre von der evangelischen Freiheit mißverstanden, und wollten sich von den Bedrückungen des Adels befreien. Als große Unordnungen entstanden, schrieb Luther gegen sie. Auch wurden sie bei Frankenhausen geschlagen. 1525. (Thomas Münzer). — 1534—1536 fanden in Münster Unruhen durch die Wiedertäufer statt unter Anstiftung Johannes von Leyden, die streng unterdrückt wurden. 1540 wurde der Jesuitenorden gestiftet (Ignatius von Loyola), welcher den besonderen Zweck hat, die Reformation zu be- kämpfen. — Von 1545—63 wurde das Konzil zu Trident gehalten, welches die römische Lehre genauer festsetzte und den Fluch über alle Ketzer aussprach. — Bald nach Luthers Tode begann Kaiser Karl den schmalkaldischeu Krieg gegen die Häupter des schmalkaldischeu Bundes, nahm Johann Friedrich von Sachsen in der Schlacht bei Mühlberg gefangen (1547), später auch Philipp von Hessen, gab die Knrwürde von Sachsen an Moritz und erließ das Interim (eine vorläufige Verordnung, um Protestanten und Katholiken zu einigen). Im Bunde mit den Franzosen, die Metz, Toul und Verdun von Deutschland abrissen, zog Moritz gegen den Kaiser und zwang ihn zu dem Pass au er Vertrage 1552 und zu dem Augsburger Religionsfrieden 1555, welcher den Protestanten gleiche Rechte mit den Katholiken sicherte. (Moritz siel in der Schlacht bei Sievershausen im Hannoverschen). d) Die Österreichisch-habsburgische Monarchie und der dreißigjährige Krieg. § 63. Kaiser in dieser Zeit. Karl V. hat viele Kriege geführt: gegen Frankreich (4 Kriege wegen Mailand und Burgund, wovon schließlich ersteres an Karl, letzteres an Frankreich fiel — wegen Metz rc. aber vergeblich); gegen die Türken, die 1529 bis Wien kamen; gegen die Seeräuber in Nordafrika (Tunis 1525 erobert). Karl wollte die Türken und_ Franzosen schwächen, die Protestanten und Katholiken einen, das kaiserliche Ansehen herstellen; als ihm dies nicht gelang, dankte er ab^ (1556) und ging in Spanien ins Kloster. (Vergl. „Der Pilgrim vor St. Just" von Platen). Hier soll er sich vergeblich bemüht haben, bei seinen Uhren gleichen Schlag zu erzielen. Deutschland und Italien bekam sein Bruder Ferdinand I. als Kaiser, Spanien und die Nieder- lande sein Sohn Philipp Ii. als König. — Ferdinand war milde gegen
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