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1. Belehrendes Lese- und Unterrichtsbuch für badische Volksschulen - S. 146

1849 - Karlsruhe : Groos
146 Deutschland. Taunus, liegt Wiesbaden, Badeort und Hauptstadt des Her- zogthums Nassau, das sich über den Taunus und Westerwald erstreckt; in demselben ist noch an der Lahn der Badort Ems. An der obern Lahn liegen die Hochschülen Marburg und Gießen, erstere auf kurhesfischcm Gebiet, letztere iu Oberheffcn, das zum Großherzogthum Hessen gehört. Im obern Neckargebiet, in Niederschwaben, liegt Stutt- gart, die Hauptstadt des Königreichs Württemberg, das den größten Theil von Niederschwaben umfaßt und sich über die rauhe Alp und durch Oberschwaben bis an den Bodensee erstreckt. Am obern Neckar liegt noch die Hochschule Tübingen, am mittlern Heilbronn, an einem Seitenstuß im Schwarzwald das berühmte Wild bad. — Im obern Maingebiet, im bairischen Frauken, liegen an der Negnitz Bamberg und die Hochschule Erlangen, und an einem ihrer Quellflüsse die alte und gc- werbflcißige Stadt Nürnberg. Von der Regnitz geht der >Ludwigsk>inal durch den niedrigen fränkischen Landrücken zur Altmühl und verbindet den Main mit der Donau. Am Main liegt Würzburg, mit einer Hochschule, und am Nhöugebirge das berühmte Bad Kissingen Am Niederrhein, in Nhcinpreußeu, liegen: die Festung Koblenz, an der Mündung der Mosel; Bonn mit einer Hoch- schule; Köln, links am Rhein, 90,000 E., Handelsstadt und .Festung, mit dem größten deutschen Dom, der aber noch nicht ausgebaut ist; Düsseldorf. Rechts vom Rhein liegen die Fabrikstädte Elberfeld und Barmen im Wupperthal. An der Mosel liegt Trier, und in ihrem Gebiet Lu rem bürg, die Hauptstadt des Großherzogthums Luremburg und Reichü- festung; im Gebiet der Maas Aachen mir Fabriken, warmen Bädern, dem Grab Karls des Großen b. Im Gebiet der Weser und Ems. — Links von der obern Ems l'egt Münster, Hauptstadt in Westphalen, rechts, an der Hase, Osnabrück, beide bekannt durch den Friedensschluß, der den 00jährigen Krieg beendete; an der Mündung der Ems die hannoverische Handelsstadt Emden. Rechts von der obern Werra, im Thüringerwalv, liegt Eisenach mit der Wartburg, wo Luther die Bibel übersetzte, und auf der Nordseite

2. Bürgerkunde - S. 267

1909 - Karlsruhe : Braun
Die Polizei 267 Eisenbahnpolizei, der Kultusminister die Gesundheitspolizei, der Handelsminister die Gewerbe-, Schissahrts-, Hasen-, Bergpolizei, der Landwirtschaftsminister die Landwirtschafts-, Forst-, Jagd-, Fische- rei-, Viehseuchenpolizei. Landespolizeibehörde ist der Regierungspräsident (unter den Ministern, aber mit selbständigem Verfügungsrecht). Nur einzelne Zweige der Polizei, wie die Berg-, Schissahrts-, Eisenbahn- polizei, sind ihm nicht zugewiesen, sondern anderen Behörden. Der Oberpräsident übt Polizeigewalt nur in einzelnen ihm vorbehaltenen Rechtsgebieten, in Angelegenheiten, die für mehrere Regierungs- bezirke zusammen zu regeln sind, und wenn bei Gefahr im Verzüge oder im Fall ungewöhnlicher Ereignisse sein Eingriff erforderlich scheint. Eine Kreispolizei übt der Landrat, unter ihm stehen die Organe der O r t s p o l i z e i, das heißt der nur für einzelne Orte oder Bezirke innerhalb des Kreises bestimmenden Polizei. Ortspolizeibehörden sind in den Städten die Bür- 809 geringster, wenn nicht (in solchen über 10 000 Einwohnern) besondere königliche Polizeibehörden errichtet sind, wie in Berlin, Potsdam, Charlottenburg, Breslau, Königsberg, Stettin, Magdeburg, Han- nover, Frankfurt a. M., Danzig, Posen, Kassel, Wiesbaden u. a. O. (Polizeipräsidien oder Polizeidirektionen). In den Landgemein- den haben die Amtsvorsteher, in Posen die Distriktskommissare, irr Westfalen die Amtmänner, in der Rheinprovinz die Landbürgermei- ster die Ortspolizei, in Hannover die Landräte, in Hessen-Nassau und Hohenzollern die Gemeindevorstände. 3. Die ausführenden Polizeibeamten sind: Gendarmerie, Schutzmannschast und Gemeindepolizeibeamte. 810 Die Gendarmerie ist militärisch organisiert. Sie zerfällt in Brigaden, die den Armeekorps entsprechen; jede Brigade hat einen Brigadier und eine Anzahl von Offizieren, Oberwachtmeistern, berit- tenen und Fußgendarmen. Offiziere und Mannschaften gehören zum Soldatenstande und stehen unter der Militärgerichtsbarkeit. Insbe- sondere haben sie auch das Recht zum Wasfengebrauch wie Soldaten (dürfen z. B. auf Flüchtlinge schießen). Im Dienst haben sie den Weisungen der Zivilbehörden, denen sie untergeordnet sind, nament- lich denen der Landräte, Folge zu leisten, und den Ortspolizeibehör- den die erbetene Hilfe zu gewähren. Die Gendarmen werden aus den ausgedienten Unteroffizieren der Armee entnommen und tragen be- sondere Uniform, Säbel und Gewehr. Die Schutzmannschaft ist in den Städten mit königlicher 811 Polizeiverwaltung eingeführt. Sie ist ähnlich der Gendarmerie, aber

3. Bürgerkunde - S. 67

1909 - Karlsruhe : Braun
ie Grundlagen der Verwaltung 67 gige Zentralbehörden, der Staatsrat, die Oberrechnungskammer und das Oberverwaltungsgericht. Mittelbehörden (den Ministern unterstellt) sind die Pro- vinzial-, Bezirks-, Kreisbehörden. Unter diesen stehen wiederum die Ortsbehörden (Magistrate, Bürgermeister, Gemeindevorsteher) der einzelnen Orte. Die Verwaltungsbehörden sind teils mit Berufsbeamten, teils mit Laien besetzt, die als Organe der Selbstverwaltung tätig sind. 3. Einteilung des preussischen Staates. Die 12 Provinzen des preußischen Staates (vgl. oben Nr. 142) sind in Regierungsbezirke geteilt, deren es im ganzen 37 gibt. Die einzelnen Provinzen enthalten folgende Regierungs- bezirke: Ostpreußen: Königsberg, Gumbinnen, Allenstein. Westpreutzen: Danzig, Marienwerder. Posen: Posen, Bromberg. Schlesien: Breslau, Liegnitz, Oppeln. Pommern: Stettin, Köslin, Stralsund. Brandenburg: Potsdam, Frankfurt a. O. (Berlin bildet einen selbständigen Bezirk für sich.) Sachsen: Magdeburg, Merseburg, Erfurt. Westfalen: Münster, Minden, Arnsberg. Rheinlande: Aachen, Koblenz, Düsseldorf, Cöln, Trier. Hannover: Hannover, Hildesheim, Lüneburg, Stade, Osnabrück, Aurich. Hessen-Nassau: Kassel, Wiesbaden. Schleswig-Holstein: Schleswig, Kiel. Hohenzollern: Sigmaringen. An der Spitze der Provinz steht ein O b e r p r ä s i d e n t, an der Spitze des Regierungsbezirks ein Regierungspräsident und eine Regierung. Die Regierungsbezirke sind in Kreise eingeteilt, deren es 546 gibt (489 Landkreise, 57 Stadtkreise). An der Spitze des Kreises steht ein L a n d r a t, neben ihm ein Kreistag und Kreisausschuß. — Die Kreise sind in einzelne Gemeinden, Guts- und Amtsbezirke geteilt. — 4. Selbstverwaltung. Die Heranziehung des Volkes selbst zu den Verwaltungsgeschäs- ten ist ein Grundsatz der preußischen Verwaltung geworden. Durch die Teilnahme an der Regierung der einzelnen Provinzen, Bezirke und Kreise wird der Gegensatz zwischen Regierten und Regierenden und zwischen den einzelnen Klassen der Bevölkerung ausgeglichen, das

4. Bürgerkunde - S. 84

1909 - Karlsruhe : Braun
.84 Die Gerichtsverfassung ganzen Reiche ein mindestens dreijähriges Universitätsstudium, der zweiten eine mindestens ebenso lange Praktische Vorbereitungszeit bei Gerichten usw. vorhergehen. Zum Richteramt befähigt ist auch jeder ordentliche Rechtslehrer an einer deutschen Universität. 3. Die Organisation der Gerichte. Unsere deutschen Gerichte sind Staatsgerichte; damit ist die Privat- oder Patrimonialgerichtsbarkeit, welche früher den Städten, Standesherrn usw. zustand, aufgehoben. Auch die geist- liche Gerichtsbarkeit hat, wo sie noch ausgeübt wird, keine bürger- liche Itechtswirkung mehr. Die ordentlichen Gerichte sind die für das ganze Reich gleich- mäßig organisierten Gerichte, nämlich die Amtsgerichte, die Landgerichte, die Oberlandesgerichte und das Reichsgericht zu Leipzig. Alle diese Gerichte sind sowohl mit der Zivil- als mit der Strafrechtspflege besaßt? Die Bezirke einer größeren Anzahl von Amtsgerichten bilden jeweils den Bezirk des ihnen im Jnstanzenzug vorgesetzten Landgerichts; die Bezirke meh- rerer Landgerichte bilden den Bezirk des übergeordneten Ober- landesgerichts, und das Reichsgericht schließlich umfaßt die Bezirke aller Oberlandesgerichte, d. h. das ganze Reich? Die Amtsgerichte sind E i n z e l g e r i ch t e , d. h., wenn sie auch mit einer größeren Anzahl von Amtsrichtern besetzt sind, so teilen diese sich doch in die Geschäfte und jeder Fall wird (soweit nicht in Strafsachen Schössen mitwirken) nur von einem Richter behandelt und entschieden. Die übrigen Gerichte dagegen sind Kollegial- gerichte, d. h. bei ihnen werden die Entscheidungen durch ein Kollegium von Richtern nach Stimmenmehrheit gefaßt. Die Kolle- gialgerichte sind in Abteilungen gegliedert, welche bei den Land- gerichten Kammern (Zivilkammern und Strafkammern) bei den Oberlandesgerichten und beim Reichsgerichte Senate (Zivilsenate und Strafsenate) heißen. Den Vorsitz in einer jeden Kammer eines Landgerichts führt in der Regel entweder der Präsident des Gerichts- hofs selbst oder ein Landgerichtsdirektor, während den Senaten bei den Oberlandesgerichten und dem Reichsgericht entweder der Präsident des ganzen Gerichtshofs oder ein Senatspräsident vorsitzt. s Die sachliche Zuständigkeit der einzelnen Gerichte ist des besseren Zusammen- hanges wegen bei Darstellung des Prozeßverfahrens behandelt. 4 In Preußen bestehen 14 Oberlandesgerichte: Berlin, Königsberg, Marien- werder, Posen, Breslau, Stettiusmaumburg, Kiel, Celle, Hamm (für je eine Provinz); Kassel und Frankfurt a. M. (für Hessen-Nassau); Cöln und Düsseldorf (für Rheinprovinz).

5. Bürgerkunde - S. 243

1909 - Karlsruhe : Braun
Unterricht und Erziehung 243 3. Die Forstakadcmien Zu Eberswalde und Münden, zur Ausbildung für die höheren Forst- beamten. 4. Die tierärztlichen Hochschulen in Berlin und Hannover, zum Studium der Tierarzneikunde. 5. Die landwirtschaftlichen Hochschulen in Berlin und Bonn (Akademie), zum wissenschaftlichen Studium der Landwirtschaft, sowie die landwirtschaftlichen Institute an den Uni- versitäten Königsberg, Breslau, Halle, Kiel und Göttingen. Tie Handelshochschule ist nicht staatlich. (Vgl. unten 740.) 8 8. Wissenschaftliche Landesanstalten. Ter preußische Staat unterhält eine Reihe von Landesanstalten zur Förderung und Nutzbarmachung der Wissenschaft. Hervorzu- heben sind: 1. Tie Sternwarte in Berlin. 2. Die astrophysikalische Warte bei Potsdam. 3. Das meteorologische Institut (für Wetterkunde) bei Potsdam. 4. Die biologische A n st a l t in Helgoland. 5. Ter botanische Garten in Dahlem. 6. Das landesgeologrsche Institut, verbunden mit der Bergakademie in Berlin. 7. Tie Königliche Bibliothek in Berlin, die Bibliotheken in Posen, Erfurt, Kassel, Fulda, Wiesbaden und Düsseldorf und die Universitätsbibliotheken. 8. Das G e h e i m e S t a a t s a r ch i v in Berlin und die Staats- archive in einer Anzahl von Provinzstädten. 9. Tie Museen für Völkerkunde, für Naturkunde, für Berg- und Hüttenwesen, für Landwirtschaft in Berlin, sowie das Münzkabinett im Berliner Museum. 10. Das Statistische Bureau in Berlin? Die Statistik ist in neuerer Zeit eine wichtige Hilfswissenschaft geworden; sie besaßt sich mit der zahlenmäßigen Feststellung verwandter für die Erforschung unseres staatlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens wichtiger Vorgänge und Tatsachen. Die statistischen Arbeiten des Reichs werden durch das Statistische Amt zu Berlin besorgt. 16*

6. Natur-, Erd-, Menschen- und Völkerkunde, und deren Geschichte - S. 318

1839 - Karlsruhe : Groos
313 Zweite Stufe des Unterrichts. trug er die Krone, in der Hand hielt er einen Kelch, an der Seite hatte er. ein Schwert, auf den Knieen lag das Evangelienbuch, und zu seinen Füßen Scepter und Schild.— In Aachen und in der Nähe große Fabrikthätigkeit.in Tuch, Leder, Näh-und Stricknadeln, Messing- waaren. Südlich von Aachen Malmedy, 4000 E., große, vorzügliche Ledergerbereien und bedeutender Handelin Leder; hier spricht man wallonisch (ein verderbtes Französisch). — Nordöstlich von Aachen Jülitz), an der Nör, <die in die Maas fließt), 4000 E., Festung. Cleve, nördlich von Zürich, 7000 E., Fabriken. 3. Die der gische Landschaft und Westphalen liegen auf dem rechten Rheinufer, zwischen dem Rhein und der Weser und erstrecken sich vomwesterwaldebis zumteutoburgerwald (letzterer 40 St. lang). Nurdasbergischelandberührtdenrhein; Westphalen liegt von ihm nordöstlich. Vom Edcrkopfher zieht sich das sauerländische Gebirge, dessen östlicherzug das Rothlagergebirge ist und noch zu 2000' ansteigt; ersteres setzt sich in das Eggegebirge fort und die- ses in das westliche Wesergebirge oder in den Teutoburger Wald; letzterer ist nordwestlich gerichtet. Mit dem Abfall dieses Gebirgs geht die nördliche Mittelgebirgsstufe westlich in's Flachland und nördlich in das Küstenland der Nordsee über. Die westlichen und östlichen Wescrgebirge bilden bei Minden die westp hä lische Pforte, unterhalb welcher die Weser das Mittelgebirgsland verlaßt und in das Niederland der Nordsee eintritt. Dem Rheine zu fließen die Sieg (34 Stunden lang), die Wupper, die Ruhr (50 Stunden lang), die Lippe (44 Stunden lang). Der Nord- see zu fließt, im Teutoburger Wald entspringend, die Ems (86 Stundenlang); rechts fließt ihr die Hase von eben diesem Ge- birge zu. (Zm Verglichen große Gewerbthätigkeit; aber auch, vorzüg- lich im Wupperthal, viel Sinn für höheres Leben. Die Dächer der Häuser meist mit Schiefer gedeckt und die Wände der Häuser mit Schie- fer bekleidet gegen die feuchte niederländische Luft; die Häuser meist mit spangrünen Läden versehen. — Zn Westphalen weftphälischc Schinken und Pumpernikel, das heißt große Brotlaibe aus grobem Mehle.) 4. -Zm Ber gischen Düsseldorf, ehemahlige Hauptstadt des Herzogthums Berg. Im Wupperthale Elberfeld, 32,000 E., in 280 größern Fabrikanlagen werden hier über 40,000 Menschen in Baumwolle, Seide, Leinen, Anfertigung von Bändern und Blechwaaren beschäftigt; an Elberfeld ist ostwärts angebaut, im

7. Natur-, Erd-, Menschen- und Völkerkunde, und deren Geschichte - S. 319

1839 - Karlsruhe : Groos
Die übrigen Länder Deutschlands. 319 Thale fortlaufend, Barmen, 2 Stunden lang mit Gemarkt, 25,000 E., Missionsseminar. In der Nähe südwestwärts, So- lingen, 44,000 E.; der Hauptsitz der rheinischen Eisen- und Stahlwaaren nebst Remscheid. — An der Ruhr Mühlheim, 6800 E., Dampfmaschienenfabrik. — In Westphalen: Münster, die Hauptstadt, 18,000 E. 1535 setzten sich hier die schwärmerischen Wiedertäufer fest unter dem Schneider Johann Bock- hold von Leyden, der sich zu ihrem Könige machen ließ. Derselbe hielt 14 Weiber und er hob allen Unterschied des Vermögens auf. Phi- lipp von Hessen schloß ihn ein, nahm die Stadt nach kühnem Wider- stande ein; Johann ward hingerichtet und sein Leichnam in einem Käfiche an den höchsten Thurm gehängt. — Südwärts I se r l o h n, 7000e., große Gewerbthätigkeit in Stahl, Eisen, Messing, Sammt, Seide. — Südöstlich von Münster Paderborn, nahe der Lippe, 7000 E.; in der Nähe wurde Wittekind, der Herzog der Sachsen, von Karl dem Großen geschlagen. — Links an der Weser Minden, 7000 E., starke Festung; in der Nähe die Trümmer vonwittckinds Burg. Südwestlich von Minden Bielefeld, 5500 E., Haupt- sitz des Linnen- und Garnhandels. 5. Im Süden des Teutoburger Waldes ist das W i n fe l d, aufwelchem (im 9. I. nach Christus) der röm. Feldherr Varus durch Herrmann (Armin), den Fürsten der Cherusker (einer deutschen Völkerschaft) eine furchtbare Niederlage erlitt. Dieser Sieg rettete Deutschland vor der Verrömerung; denn die Römer hatten bei den unterworfenen deutschen Völkerschaften des rechten Rheinufers schon röm. Sitte, Sprache und Gerichtswesen eingeführt. Als Varus mit dem schönsten röm. Kriegshcere gegen die Weser vordringen wollte, um einen scheinbaren Aufstand, durch den sie ihn zu sich lockten, zu unterdrücken, schloß Herrmann, der ihn geleitete, nahe an der Quelle der Lippe, mit seinen herzugerufenen Scharen die in tiefem engem Thäte sorglos ziehenden Römer plötzlich ein, und griff sie von allen Seiten an. 3 Tage lang setzten die Römer.den mörderischen Kampf und Rückmarsch nach dem Rheine zu unter unsäglichen Leiden fort; alles Gepäck ließen sie im Stich; aber Sturm und Regen und Mangel an allen Nahrungsmitteln erschöpften die erprobten Krieger; und die Steine, Pfeile und Wurfgeschosse der Deutschen schmolzen die Fliehenden auf ein kleines Häuflein zusammen; verzweifelnd stürzte sich Varus in sein Schwert. Die klebrigen wurden niedergehauen oder gefangen. — Als die Trauerbotschaft nach Nom kam, stieß Kaiser Augustas verzweislungsvoll den Kopf an die Wand, und rief: „O Varus, Varus, gib mir meine Legionen wieder!" Mancher'vornehme Römer mußte in diesen Gegenden als Sclave die Kühe melken und Schweine hüten.

8. Bürgerkunde - S. 255

1909 - Karlsruhe : Braun
Das Kirchenwesen 255 heißt das Domkapitel. Der badischen Staatsregierung stehr insofern ein Einfluß auf die Wahl des Erzbischofs zu, als der Grotz- herzog befugt ist, von der ihm vorzulegenden Liste der Kandidaten die Namen der ihm minder genehmen Persönlichkeiten zu streichen. Das gleiche Verfahren gilt bei der Ernennung der Mitglieder des Domkapitels. Die Wahl der Erzbischöfe wie der Bischöfe bedarf stets auch der Bestätigung durch den Papst. Zur Beratung aller auf die Verwaltung der Erzdiözese bezug- 808 lichen Angelegenheiten ist dem Erzbischof zu Freiburg das Erz- bischöfliche Ordinariat beigegeben, welchem die Mitglieder des Domkapitels sowie sonstige vom Erzbischof ernannte, geistliche und weltliche Räte und Assessoren angehören. Die Beamten, welchen die Besorgung der Vureaugeschäfte der erzbischöflichen Verwaltung obliegt, bilden die Erzbischöfliche Kanzlei. Für das kirch- liche Bauwesen bestehen ferner an mehreren Orten Erzbischöf- liche B a u ä in t e r. Dem Erzbischof steht endlich als Gehilfe und Stellvertreter ein 809 W e i h b i s ch 0 f zur Seite, d. h. ein Bischof, der zwar die bischöflichen Weihen erlangt hat und daher Bischosshandlungen (wie Firmung, Priesterweihe, Konsekration der Kirchen und Altäre) vornehmen kann, aber keine eigene Diözese besitzt. 3. Je eine Anzahl Pfarreien bilden ein L a n d k a p i t e l ; an 810 dessen Spitze steht der von den Geistlichen des Kapitels aus ihrer Mitte gewählte, vom Erzbischof bestätigte Dekan. Dieser vermit- telt den Verkehr der Geistlichen des Kapitels mit dem erzbischöflichen Ordinariat und übt die unmittelbare Aufsicht über die Geist- lichen aus. 4. Die katholischen Kirchengenieinden besitzen in kirch- 811 lichen Angelegenheiten kein Selbstverwaltungsrecht', dagegen haben sie bei der Verwaltung des örtlichen Kirchenvermögens mitzuwirken. Diese Verwaltung wird in jeder Pfarrei besorgt durch einen beson- deren, unter dem Vorsitze des Geistlichen stehenden S t i f t u n g 8 - rat, dessen Mitglieder von den Katholiken der Pfarrei jeweils auf 6 Jahre gewählt werden. Der Bürgermeister oder (falls dieser nicht katholisch ist) das dienstälteste katholische Mitglied des Gemeinderats ist stets Mitglied des Stiftungsrats. 6. Die Aufsicht über die örtliche kirchliche Vermögensverwaltung 812 sowie die Verwaltung der allgemeinen kirchlichen Fonds wird durch den Katholischen Ober stiftungsrat zu Karlsruhe ge- flihrt, eine Kollegialbehörde, deren Mitglieder aus der Zahl der Katholiken zur Hälfte von der Großh. Regierung, zur Hälfte vom Erzbischof ernannt werden und beiden Teilen genehm sein müssen.

9. Handbuch für den Unterricht in der Geographie - S. 51

1880 - Karlsruhe : Reiff
51 Preum bildet mit Ausnahme von Hohenzollern ein zusammen- hängendes Ganzes und gehört vorzugsweise dem Tieflande au. Das Land ist in 12 Provinzen eingeteilt; jede Provinz zerfällt in Re- gierungsbezirke. Preußen ist der bedeutendste Fabrikstaat Deutsch- lands, namentlich die Provinzen Sachsen, Schlesien und Rheinpreußen. Wichtiger Handel. §. 18. Jhe Provinzen Greußens. 1) Mark Brandenburg. Lesebuch Iii. Nr. 77. Bilder aus der Berliner Feuerwehr. Nr. 132 Die Stadt Berlin. Brandenburg bildet eine weite Ebene zwischen den beiden Landrücken und ist reich an Flüssen und Seen. Schafzucht; die Wolle der Mark gilt für die beste der Welt. Industrie: Wollspin- nerei, Weberei und Maschinenbau. Handel. Flüsse: Elbe, Havel, Spree, Oder, Warthe und Lausitzer Neiße. Städte: Merlin, über 1 Mill. Ew., an beiden Ufern der Spree. Gründer: Albrecht der Bär, 1134. Residenz des Kaisers von Deutschland, Hauptstadt vom Königreiche Preußen, Sitz der höchsten Behörden des deutschen Reiches und von Preußen; Universität, wichtige Fabrik- und Handelsstadt. „Unter den Linden" und die eine Stunde lauge „Große Friedrichstraße" sind berühmte Straßen; großer Thiergarten. Reizlose Umgebnng. — Congreß Juni 1870. Eisenbahnen nach Magdeburg, Haunover-Cöln, Halle, Hamburg, Stettin, Frankfurt a. O., Dresden k. — 3k Meilen entfernt liegt Kharlottenburg mit der Ruhestätte. Friedrich Wilhelm Iii. und der Königin Luise. 'Motsdccm (Etn —5/e Karlsr.), zweite Residenz in reizender Lage, wegen der vielen Kasernen eine ganze Soldatenstadt (jeder achte Mensch Soldat). Die Havel erweitert sich hier seeartig; reicher Wechsel von Hügeln, Seen und Wäldern, daher malerische Gegend, „eine Oase in der lybischen Wüste". ■ Die Garnisonskirche hat das schönste Glockenspiel in Deutschland; hier ruhen Friedrich Wilhelm I. und Friedrich d. Gr. Im N.-W. der Stadt Sanssouci mit einc .i Lustschlosse und prachtvollen Gartenanlagen, vielleicht der schönste Garten Deutschlands; Lieblingsaufenthalt vom alten Fritz. Mrerndenburg (Ew. = 3/s K.) an der Havel, alte Hauptstadt. Irctnkfurt an der Oder (Ew. fast K.), gewerbfleißig, 3 Messen. Hier schlummert der Dichter Ewald v. Kleist. In der Nähe der Schlacht- ort von Kunersdorf (Sieg der Russen und Oesterreicher über Friedrich Ii. 1759). — Art der Mündung der Warthe liegt die starke Festung Küstrin. In der Nähe Zorndorf (Sieg Friedrichs Ii. über die Russen 1758). Am Rhin das Schlachtfeld F ehrbell in (Sieg des großen Kurfürsten über die Schweden 1675). 4*

10. Handbuch für den Unterricht in der Geographie - S. 56

1880 - Karlsruhe : Reiff
56 ständen und den Gebeinen der heiligen 3 Köuiqe; Kaiserglocke (1875, 500 Ztr.). Fabriken, Handel, Dampfschiffahrt. Cöln ist sehr reich. Ueber den Rhein führt eine großartige Brücke. C. wurde 37 v. Chr. von den Ubiern erbant; ungefähr 100 Jihre später gründete der römische Kaiser Claudius hier eine Kolonie, die er seiner Gemahlin (Agrippina) zu Ehren „Colonia Agrippina" nannte, woher der Name Cöln. — Geburtsort des berühmten Malers Rubens (1577). — Kölnisches Wasser. Monn, Univerjität. Geburtsort des berühmten Componisten van Beethoven (1770). Doblenz (Ew. = 2la K.) an der Moselmündung und am Kreuzungspuukte wichtiger Straßen, Hauptstadt der Provinz. Festung 1. Ranges. Gegenüber liegt die Felsenfestung Ehrenbreitstein; herrliche Aussicht. Eine Stunde aufwärts von Coblenz das wunderschöne Schloß Stolzen- fels, das der Kaiserin gehört; großartige Rundschau. Warmen und Mberfelb (Ew. 3 Vs K.), Doppelstadt im Wupperthale. Wichtige Fabriken für Seidenwaaren, Wolle, Baum- wolle, Teppiche, Maschinen. Kssen, weltberühmtes Krupp'sches Gußstahlwerk. Äcrchen (Ew. fast 2 K.). Lieblingsstadt Karls d. Gr., im Münster ist dessen Grabmal. Im Rath- hanle ist der Kaisersaal zu sehen. Krönungsstadt der deutschen Kaiser bis 1558. Aachen ist eine bedeutende Fabrik- und Bäderstadt. Zwischen Bonn und Aachen (Zülpich), Schlacht zwischen den Franken und Alemanen 496, Be- kehrung Chlodwig's zum Christenthnm. Trier (Ew. - K.) an der Mosel, in schöner Umgebung, eine uralte Stadt. Wurde von den Römern v. Chr. erbaut. Viele lleberreste aus der Römerzeit. Scrcrrbrncken an der Saar und in der Nähe des großen Steinkohlenbezirks. Spicherer Höhen, 6. Aug. 1870. Krefeld, westlich vom Rhein (53 T. Ew.), hat Seiden- und Sammtsabriken. Unter dem Oberpräsidenten von Rheinprenßen steht Hohen- zollern, zwischen Baden und Württemberg, bewässert von der Donau und dem Neckar; Sigmaringen; Hechingen am Fuße vom Hohenzollern. Zu welchem Gebirgszuge gehört der Hohenzollern? 11) Hessen-Nassau. Lesebuch Ii. Nr. 130. Bonifatius. Flüsse: Fulda, Werra, Weser, Rhein, Main und Lahn. Ge- birge: Rhön, Spessart, Vogelsgebirge, hessisches Hügelland, Taunus und Westerwald. Nassau ist eiues d.r schönsten und reichsten Länder Deutschlands. Im herrlichen Rheingau wachsen ausgezeichnete Rhein- weine und seines Obst; am Taunus liegen viele und berühmte Bäder. Der Taunus birgt Eisen, Blei, Braunkohlen ?c.; auf den Höhen große Waldungen. — In Hessen bedeutende Viehzucht und große Wälder; Beribau: Eisen, Stein- und Braunkohlen k. — Handel, besonders Frankfurt, das aber erst seit 1866 zu Hessen-Nassau gehört.
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