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1. Der Regierungsbezirk Lüneburg - S. 18

1895 - Lüneburg : Herold & Wahlstab
— 18 — der die Ämter unter sich hatte und die Einzelsachen seines Bezirks erledigte, die wichtigeren aber vom Ministerium in Hannover entscheiden ließ. Auf Georg Iv. folgte fein Bruder Wilhelm Iv. In das Jahr des Regentenwechsels (1830) fiel wie ein Donner- schlag die Julirevolution in Frankreich. Wäre die Unzu- friedenheit nicht schon hoch gestiegen, so hätte die revolu- tionäre Idee keinen Boden finden können. Von Südhannover pflanzten sich die Wellen der Bewegung in die Landdrostei Lüneburg fort, glücklicherweise ohne bemerkenswerte Störungen. Versprechungen des Königs stillten die Unzufriedenheit nicht mehr. Dazu brach im Oktober 1831 in Hamburg die Cbolera aus, die, gleich wie im Spätsommer 1892, auch im Norden des Lüneburgschen zahlreiche Opfer forderte. Nach mehr- jährigen Verhandlungen kam endlich das Staatsgrundgesetz zustande. Der Bauer konnte nun auch seine Abgeordneten in die Ständeversammlung senden und den Anmaßungen des Adels das Gleichgewicht halten. Leider wurden vom König Ernst August die Rechte des Volkes bald bedeutend ge- schmälert. Unter den erlassenen Gesetzen ist das vom Jahre 1843 für den Landmann von größter Bedeutung geworden, nämlich die Verkoppelung und Gemeinheitsteilung. Die Äcker wurden zusammengelegt, so daß der Bauer Zeit und Kraft sparte. Die Gemeinheiten verwandelten sich in Äcker, Wiesen und Gärten. Obwohl manches Gute geschaffen wurde, fühlte sich das Volk doch nie behaglich. Auch unter dem letzten Könige, Georg V., blieb eine geheime Erbitterung. Der König neigte überdies in seiner Politik zu Österreich, und diese Neigung besiegelte 1866 Hannovers Schicksal. Alle friedlichen Anerbietungen Preußens nach der Schlacht von Langensalza scheiterten an der Selbstverblendung des Königs. Und so kam es, daß Hannover eine preußische Provinz ward. Bei der Annexion Hannovers hatte König Wilhelm von Preußen feierlich versprochen, die bestehenden, bewährt gefundenen Einrichtungen der Provinz möglichst schonen und uns ein milder, gnädiger König sein zu wollen. Das han- noversche Gebiet blieb unverändert. Der Provinzialregiernng ward jährlich die Summe von Ivz Mill. Mark überwiesen

2. Handbuch der Geschichte der Lande Braunschweig und Lüneburg - S. 45

1838 - Lüneburg : Herold und Wahlstab
Zweites Kapitel. 45 Kraft der Seele völlig zu beherrschen wußte. Auf ihn ging das Streben von Kaiser Rudolph!., dem Faustreckt Schranken zu fetzen, keineswegs über. Von dem unfern Vienenburg gelegenen Schlosse Herlingsberg herab sielen seine Knechte plündernd in das Stift Hildesheim ein und bemäch- tigten sich der vorüberziehenden Kaufmannswaaren. Deshalb verbanden sich viele hohe Geistliche, Grafen und Städte, an ihrer Spitze Goslar und der Bischof von Hildesheim, und belagerten die Burg, bis es ihnen gelang, dieselbe 1291 zu ersteigen und zu schleifen, worauf Siegfried von Hildesheim aus ihren Trümmern Schloß Liebenburg aufführen ließ. Als 1292 Herzog Wilhelm starb, suchte sich Heinrich von Grubenhagen des Landes desselben zu bemächtigen; doch fand er in dem Rath der Stadt Braunfchweig den heftigsten Widerstand. Wie in allen größeren Städten unseres Landes, so finden wir zu je- ner Zeit in Braunfchweig eine Zahl von Familien, welche theils durch Geburt — wenn sie ihre Ritterschlösser mit dem eine größere Sicherheit gewahrenden Aufenthalte innerhalb der Stadtmauern vertauscht hatten — theils durch Reichthum in den ausschließlichen Besitz der Rathsstellen ge- langt waren. Man nannte sie Patricier, Geschlechter, Stadtjunker. Ihnen gegenüber und beflissen, sich vor Beeinträchtigungen von Seiten dieser be- vorzugten Familien zu schützen, standen die Handwerker, stark durch enge Verbindungen unter einander (Zünfte, Gilden), welche durch selbstgewahlte Vorsteher (Gildemeister, Hauptleute) geleitet wurden. Demgemäß konnte es an einer Spannung zwischen diesen beiden großen städtischen Parteien nicht fehlen. Weil nun der Rath den Absichten Heinrichs des Wunderli- chen entgegentrat, beschloß dieser, durch Mitwirkung der Zünfte seinen Vor- satz zu erreichen. In diesem Sinne bewog er letztere, sich an die Spitze der Regierung zu stellen und erreichte, nachdem solches geschehen war, daß ihm von den neuen Machthabern der Stadt die Huldigung geleistet wurde. Dagegen wandten sich die gekrankten Geschlechter an Albrecht den Feisten und baten ihn, welchem die Halste der Erbschaft Wilhelms zu- komme, um seine Vermittelung. Alsbald verließ Albrecht in Begleitung seiner Ritter Göttingen, und bemächtigte sich durch Begünstigung einiger ihm ergebener Bürger der Stadt Braunschweig bis aus das Schloß Dankwarderode, welches von Herzog Heinrich besetzt war. Bald mußte auch dieser die Stadt raumen, die Führer des Aufstandes büßten mit dem Leben, und den Geschlechtern wurden die entrissenen Rechte zurückgegeben. Heinrich von Grubenhagen aber, welcher das ungetheilte Erbe seines Bru- ders Wilhelm in den Händen Albrechts erblicken mußte, starb 1322. Von den Söhnen Heinrichs des Wunderlichen, Heinrich!!., Ernst

3. Handbuch der Geschichte der Lande Braunschweig und Lüneburg - S. 61

1838 - Lüneburg : Herold und Wahlstab
Achtes Kapitel. 61 der Städte haben, die sie nur durch Unterstützung der Ritterschaft zu be- schranken hoffen konnten. Mit um so größerer Entschiedenheit handelten die geistlichen Machthaber, gegen Landfriedensbrecher; aber ihr Arm war zu schwach; die Gegner zu sehr verzweigt, häufig voll Zuversicht auf den Schutz ihres Landesherrn. Dagegen übte der geheime Gerichtshof der heiligen Vehme, an deren Spitze mächtige Gebieter zu stehen pflegten, gegen Verbrecher jeder Art eine Gewalt aus, die um so mehr gefürchtet wurde, als man sich ihr, der ver- borgenen , nur schwer entziehen konnte. Dieses Gericht, dessen Beisitzer Vehmgenossen, Wissende genannt wurden, ließ den rasch gefällten Spruch eben so rasch vollziehen; es wurde abwechselnd in den verschieden- sten Gegenden unseres Landes gehegt. Zu rascher Blüthe erhoben sich während dieses Zeitraums die Städte, in denen die vielfach gedrückten unteren Stände sich des Schutzes der Ge- rechtigkeit und eines unbeläftigten Verkehrs zu erfreuen hatten. Nur durch unverrücktes Streben nach dem einigen Ziel der Freiheit ihrer Stadt, welche sie durch erkaufte oder geschenkte Zugeständnisse des Landesherm begründe- ten, konnten die Bürger erstarken. Gerade daß sie sich nimmer einer sorg- losen Ruhe ergeben durften, sondern vor der Feindschaft der Burgherren im- mer auf der Hut sein mußten, verlieh ihnen einen rüstigen, unerschrockenen, ausdauernden Sinn. Weil die errungene Freiheit nur durch Waffen be- hauptet werden konnte, lernten die Bewohner der Städte frühzeitig sich derselben bedienen. In Genossenschaften geordnet, zogen sie in den Streit, an ihrer Spitze gewöhnlich ein kampferfahrener Edler, welcher das Amt ei- nes Stadthauptmanns bekleidete. Außer den Mauern und Thürmen schütz- ten Landwehren die Stadt und deren Weichbild. Auch die kleineren Städte unseres Landes wurden in dieser Zeit mit genügenden Befestigungen ver- sehen. Der durch den Handel erworbene Reichthum ließ nicht allein diese Kosten bestreiten, sondern bot auch die Mittel zum Aufbau prächtiger Kir- chen und geschmackvoll aufgeführter Rathhäuser. Der Bürger war stolz auf den Schutz, welchen ihm ein entweder selbst durchgebildetes, oder von Schwesterstädten entlehntes Recht verhieß. Die Bestimmungen desselben dienten dazu, das Selbstbewußtsein des Einzelnen zu nähren; nur schlechte, feige Handlungen, als Diebstahl und Verläumdung, wurden mit Strenge geahndet; solche, welche mehr aus dem Gefühl ungebändigter Kraft her- vorgingen, oder in der Heftigkeit der Leidenschaften begangen wurden, konn- ten durch Geld gebüßt werden. Die meisten größeren Städte unseres Lan- des kauften sich nach und nach von der Gerichtsbarkeit des fürstlichen Voigts los, so daß selbst der Blutbann in die Hände der selbstgewählten Raths-

4. Handbuch der Geschichte der Lande Braunschweig und Lüneburg - S. 72

1838 - Lüneburg : Herold und Wahlstab
72 Erstes Buch. Vierter Abschnitt. glücklich ab, erreichte ihren Zweck, und begab sich dann in das Land zwi- schen Deister und Leine, um an den Dörfern und Städten Wilhelms des Jüngeren ihren Zorn auszulassen. Mit dem Heere der Bürger vereinig- ten sich die Bischöfe von Osnabrück und Minden, und viele dem Herzoge zürnende Dynasten. Von Hannover bis vor Göttingen wurde das Land verwüstet die Dörfer ausgeplündert, selbst der Heiligthümer nicht geschont, bis 1486 der Krieg beigclegt wurde. Dem Beispiele der Hildesheimer nachkommend, erhoben sich 1490 auch die Bewohner von Helmstedt gegen ihren Herrn, den Abt von Wer- den und St. Ludgeri. Weil nun der geistliche Herr zu schwach war, um seine Unterthanen durch Gewalt der Waffen zum Gehorsam zu zwingen, übergab er dem Herzoge Wilhelm die Stadt zu Lehen, dessen Strenge die Bürger fürchteten und sofort vom Aufstande nachließen. Im Jahre 1495 übergab der bejahrte Wilhelm der Jüngere das Land seinen Söhnen Heinrich und Erich. Nach der von dem ersteren vor- genommenen Theilung wählte Erich die Fürstenthümer Göttingen und Calenberg, und gelangte das Land um Wolfenbüttel an Heinrich; die mei- sten Bergwerke des Harzes blieben den Brüdern gemeinschaftlich. Wilhelm der Jüngere, welcher sich bei der Abtretung der Herrschaft t)ic Schlösser zu Münden, Hardegsen und Uslar Vorbehalten hatte, starb 1503 und wurde in der Schloßkirche zu Münden gestattet. • Sechstes Kapitel. Braunschweig - Wolfenbüttel unter Heinrich dem Aelteren. Gleich Wilhelm I. fand dessen Großsohn Heinrich der Aeltere, auch der Böse geheißen, nur am Kampfe Gefallen. Vo-ll Zorn, daß die Bürger von Hannover der Stadt Hildesheim in der Fehde seines Vaters Zuzug geleistet hatten, suchte er sich derselben 1490 durch List zu bemächtigen. Schon hatte er sich der Landwehr von Dören bemächtigt, indem er die Wächter des festen Thurmes durch Feuer tödtete, und nahte jetzt in der Stille der Nacht mit seinen auf Wagen versteckten Söldnern dem Aegi- dienthore, als ein Bürger der Stadt, Hans Borntrike, den Anschlag des Herzogs entdeckte, den Rath hiervon in Kenntniß setzte und auf diese Weise seine Vaterstadt vor Ueberrumpelung rettete. Schon im folgenden Jahre überwarf sich Heinrich der Aeltere mit dem Rath zu Braunschweig,

5. Handbuch der Geschichte der Lande Braunschweig und Lüneburg - S. 181

1838 - Lüneburg : Herold und Wahlstab
Drittes Kapitel. 181 Beitritt des russisch-östreichischen Bundes zu bewegen, da setzten sich die Schweden unter ihrem Könige, die Russen unter General Tolstoy in Be- wegung und gingen bei Lauenburg über die Elbe. Gleichzeitig landete an der Mündung der Weser ein englisches Heer, welchem die deutsche Legion, eine Schaar kühner Männer, die nach der'convention von Lauenburg in englischen Kriegsdienst getreten waren, beigegeben war. Alsbald wurde Hameln mit vereinten Kräften belagert; in Hannover hatte sich das kur- fürstliche Ministerium wieder an die Spitze der Verwaltung gestellt; man glaubte die Dränger für immer fern, als der Unbestand Preußens alle diese Hoffnungen vernichtete. Lange hatte diese Macht geschwankt, sich den Fein- den des französischen Kaiserreichs beizugesellen. Als es endlich durch man- cherlei Kränkungen, die es von Napoleon erduldet hatte, so wie durch die Vorstellungen Englands und Rußlands dazu bewogen wurde, war der günstige Augenblick verschwunden. Bei Austerlitz hatte Napoleon noch ein Mal gesiegt, und Preußen befliß sich jetzt, statt den Besiegten durch sein Hinzutreten neue Kräfte zu verleihen, seine bisherige Ansicht vor dem Kai- ser der Franzosen zu verbergen. Wiewohl nun dieser die Gesinnungen Preußens vollkommen durchschaut hatte, lag ihm doch zu viel daran, in Friedrich Wilhelm Iii. einen Bundesgenossen gegen England zu erwerben. Deßhalb bot er ihm, gegen Abtretung von Cleve, Neufschatel und Baireuth den Besitz des Kurfürstenthums Hannover an. So ungern Preußen sich auch zu diesem Austausche bequemte, war es doch schwach genug, den For- derungen des Siegers von Austerlitz nachzugeben. Hiernach erfolgte die Besitzergreifung von Hannover, und in einem am 1. April 1806 erlassenen Manifeste erklärte der Graf von Schulenberg-Kehnert, daß an Preußen die von Napoleou durch das Recht der Eroberung erworbenen braunschweigi- schen Kurlande gegen Abtretung anderer Provinzen übertragen seien. Ein solches Verfahren mußte in Hannover den größten Unwillen gegen den Hof von Berlin Hervorrufen. Kam dazu, daß die preußischen Behörden auf eine wenig schonende Art die Verwaltung umgestalteten, und häufig das Bestehende mit Härte stürzten, ohne auf die dagegen erhobenen Vor- stellungen zu achten, so konnte auf eine feste Anhänglichkeit von Seiten der neuerworbenen Unterthanen unmöglich gerechnet werden. Schon oft hatte Deutschland wegen der Uneinigkeit seiner Häupter schwer büßen müssen; noch entschiedener war dieses 1806 der Fall. Eine Anzahl deutscher Fürsten, die, statt bei dem wiederentbrannten Kriege sich an Oestreich anzuschließen, die Niederlage desselben zum Theil nicht ungern sahen, waren in Paris zu einer Einigung zusammengetreten, die unter dem Namen des Rheinbundes bekannt ist und in welcher Napoleon als Pro-
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