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1. Für Präparandenanstalten - S. 124

1912 - Breslau : Hirt
124 C. Länderkunde. 2. Bodengestalt und Bewässerung. — Aufgaben. 1. In welchen Stufen senkt sich Deutschland von 8 bis N? 2. Nenne die deutschen Alpengebiete! 3. Ordne die deutschen Mittelgebirge a) nach ihrer Richtung, b) nach ihrer Höhe! 4. Wie teilt die Elbe das Deutsche Tiefland? 5. Welche einzelnen Landschaften sind darin zu unterscheiden? 6. Was zeigen die Hauptflüsse über die Abdachung des Bodens? 7. Wo liegen unsere Seengebiete? 8. Nenne die bedeutendsten Kanäle! 9. Welchen Meeresgebieten gehören unsere Ströme an? 3. Klima. (S. § 54.) Aufgabe. Welche östlichen Gegenden des Reiches liegen mit Teilen Ruß- lands auf derselben geographischen Länge? 4. Erwerbsleben. — Aufgaben. 1. Wo liegen die wärmsten, die kältesten, die niederschlagsreichsten, die fruchtbarsten, die unfruchtbarsten Landschaften? 2. Welche Teile haben ozeanisches, welche kontinentales Klima? 3. Nenne Wald-, Heide-, Marsch-, Moorgegenden! 4. Wo baut man Weizeu, Buchweizen, Zuckerrüben, Wein, Hopfen, Tabak? 5. Wo blüht die Pferde-, Rindvieh-, Schaf-, Schweinezucht, die Bierbrauerei, der Fischfang, der Seehandel? 6. Wo findet man Kohle, Eisen, Zink, Zinn, Silber, Salz? Welche vier großen Industrie- gebiete sind zu unterscheiden? 7. Wo blüht die Metall-, die Leinen-, die Baumwollindustrie? 8. Welche Industrien arbeiten besonders sür den Welt- markt? 9. Nenne die wichtigsten Flußhäfen, See- und inländischen Bäder! 10. Nenne die wichtigsten Eisenbahnlinien, die ausgehen von Berlin, Hambnrg, Köln, Breslau, München! 5. Bevölkerung. Von den Bewohnern sind etwa 8ü/0 Nichtdeutsche (vgl. § 56). Die Volksbildung wird in keinem Großstaate der Erde übertroffen. Aufgaben. Welche Arten deutscher Schulen, welche Universitäten, welche Technischen Hochschulen Deutschlands kannst du nennen? § 196. 6. Verfassung. Das Deutsche Reich bildet einen Bundesstaat zum Schutze des Bundesgebiets, seiner Rechtsordnung sowie zur Pflege der Wohlfahrt des deutschen Volkes. Tie Kaiserwürde ist erblich mit der Krone Preußen verbunden. Während die einzelnen Staaten für manche inneren Angelegenheiten eigenes Recht und besondere Verwaltung haben, ordnet das Reich das Post- und Telegraphenwesen, das Versicherung- wesen, das Münzwesen, die Maße, Gewichte, das Militärwesen und die Marine, die Reichsfinanzen, die auswärtigen Angelegenheiten. Die gesetzgebende Gewalt liegt in der Hand des Bundesrates und des Reichstages. Der Bundesrat besteht aus 60 von den Fürsten er- nannten Bevollmächtigten. Davon kommen auf Preußen 17, auf Bayern 6, auf Sachsen und Württemberg je 4, auf Baden, Hessen und die Reichs- lande je 3, auf Mecklenburg-Schwerin und Braunschwelg je 2 und auf die übrigen je einer; Vorsitz und Leitung hat der Reichskanzler. Der Kaiser hat das Reich völkerrechtlich zu vertreten, im Namen des Reiches Krieg zu erklären und Frieden zu schließen, Bündnisse und andere Verträge mit fremden Staaten einzugehen. Zur Kriegserklärung ist die

2. Die Hauptereignisse der römischen Kaiserzeit, Deutsche Geschichte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges - S. 3

1911 - Breslau : Hirt
Vorwort. Bei der Bearbeitung des vorliegenden 5. Teiles des Pfeiferschen Lehr-bnchs der Geschichte fr die Bedrfnisse Sdwestdeutschlands sind die gleichen Grundstze befolgt worden wie bei der Bearbeitung der vorher-gehenden. Zu aufrichtigem Dank sind wir Herrn Professor Dr. Fhlisch in Wertheim und Herrn Professor Henkelmann in Bensheim verpflichtet fr die liebenswrdige Untersttzung beim Lesen der Korrektur. Besserungsvorschlge werden den Herausgebern stets willkommen sein und nach bestem Wissen und Gewissen dankbar verwertet werden. Wertheim a. Main und Straburg i. E., Mai 1911. Kienitz, v. Borries. Bemerkung des Verlegers. Als Ergnzung zu dem vorliegenden Lehrbuche sind Sondergeschichtcn der einzelnen sdwestdeutschen Staaten in Aussicht genommen. Diese sollen die Landesgeschichten in geschlossenem Abri bringen und die Einzelheiten nachtragen, die der Text des Lehrbuchs nicht in vollem Mae bercksichtigen konnte. der das Erscheinen dieser in Vorbereitung befindlichen Ergnzungshefte behalte ich mir direkte Mitteilung an die in Frage kom-Menden Anstalten vor.

3. Europa (Oberstufe), Mathematische Erdkunde, Verkehrs- und Handelswege - S. 135

1896 - Breslau : Hirt
Geschichtliches. 135 Der Förderung gelehrter Bildung dienen öffentliche Bibliotheken — die größten sind die königlichen in Berlin und München —, wissenschaftliche Sammlungen und Institute, gelehrte Gesellschaften u. s. w. Aber auch die schönen Künste, wie Musik. Malerei, Bildhauerei. Erzguß u. s. f., werden auf Kunstakademien (u. a. in Berlin, München, Dresden) und Kunstschulen (14), sowie auf 20 Konservatorien, d. i. Musik-Lehraustalteu, gepflegt (das berühm- teste Konservatorium ist das zu Leipzig). Die deutsche Tonkunst überragt die aller anderen Völker. 8. Geschichtliches. Vom Jahre 843 n. Chr. ab bildete Deutschland ein eigenes Reich, dessen Könige bald auch die römische Kaiserwürde erlangten. Das „heilige Römische Reich deutscher Nation" umfaßte außer dem gegenwärtigen Deutschen Reiche noch Böhmen, Mähren, die Alpenländer, das Rhönetiefland, die Niederlande, Belgien und Norditalien. Es hatte seine Glanzperiode unter den Kaisern ans dem Hanse Hohenstaufen. Nach dem Untergänge desselben begann Deutsch- land von seiner Größe herabzusinken; daß es ein Wahlreich geworden, that der Einheit den größten Schaden. Seit dem Westsälischen Frieden bestand es nur noch dem Namen nach. Die Schweiz, die Niederlande und Belgien hatten sich vom Reiche losgerissen. Geistliche und weltliche Fürsten, früher Beamte des Kaisers, wurden nach und nach Landesherren, über die der Kaiser keine Macht mehr besaß. Die Zahl der einzelnen Staatsgebiete mehrte sich mit der Zer- splitterung der alten Herzogtümer und war gegen Ende des 18. Jahrh. bis ans etwa 300 gestiegen; so konnten die deutschen Völkerschaften bei den verderblichen Kriegen, die sie gegen einander führten, den mächtiger gewordenen Nachbarn nicht mehr widerstehen. Im Jahre 1806 zerriß Napoleon I. den dentschen Staatsverband und gründete den Rheinbund; Franz Ii. von Österreich legte die deutsche Kaiserkrone nieder, und damit endete das Reich. An seine Stelle trat 1815) nach der Befreiung von der Fremdherrschaft der Deutsche Bund, ge- gründet zu dem Zweck, die äußere und innere Sicherheit Dentschlands zu er- halten und die Unabhängigkeit und Unverletzlichkeit der dentschen Staaten zu wahren. Aber dieser Staatenbund, dem es dem Auslande gegenüber an einer kräftigen Centralbehörde fehlte, erwies sich unfähig, Schutz gegen änßere Feinde zu gewähren und das Wohl des Landes zu fördern. Wiederholt wurden darum Wünsche nach einer Bundesreform laut; diese wurde jedoch erst durch einen Krieg, herbeigeführt, der nach lang vorausgegangenem Zwiste zwischen Preußeu und Osterreich ausbrach; derselbe ward im Sommer 1866 von Preußen binnen kürzester Zeit überans siegreich zu Ende geführt, und der zu Prag abgeschlossene Friede hatte eine vollständige Nengestaltnng Deutschlands zur Folge. Das König- reich Hannover, das Kurfürstentum Heffeu, das Herzogtum Nassau, die Herzogtümer Schleswig-Holstein nebst Lauenburg und die Freie Stadt Frankfurt a. M., wo der Bundestag seine Sitzungen gehalten hatte, wurden Preußen einverleibt, und alle Staaten n. von der Mainlinie traten mit Preußen zum Norddeutschen Buude zusammen. — Österreich schied aus demselben aus. Die süddeutschen Staaten: Bayern, Württemberg, Baden und Hessen- Darmstadt, denen der Eintritt in den Norddeutschen Bund offen gelassen wurde, schlössen mit Preußen Bündnisverträge, wonach im Falle des Krieges eines dieser Staaten oder Preußens mit dem Auslande die Heereskräfte uuter den gemein- samen Oberbefehl Preußens gestellt werden sollten. Schon im Jahre 1870 er- füllten sich die Bündnisverträge, als Frankreich nnter nichtigem Vorwande an

4. Europa (Oberstufe), Mathematische Erdkunde, Verkehrs- und Handelswege - S. 136

1896 - Breslau : Hirt
136 Deutschland. Preußen den Krieg erklärte. Dieser Krieg um die alte Frage wegen der Rheiu- grenze sah zum erstenmal ganz Deutschland sich wie einen Mann erheben und hat in Bezug auf Zahl und Großartigkeit der militärischen wie politischen Er- folge seinesgleichen nicht in der Weltgeschichte. Der Friede zu Frankfurt a. M. gab Deutschland zu seiner Sicherstellung die alten Greuzlande Elsaß (ohne Belsort) und Dentsch-Lothringen (mit dem französischen Metz) zurück. Den höchsten Preis jedoch brachte der siebenmonatige Krieg durch die Wiedererstehuug des Deutschen Reiches. Dasselbe wird aus 26 Einzelstaaten*) gebildet. Davon sind: 4 Königreiche, 5 Herzogtümer, 3 Freie Städte, 6 Großherzogtümer, 7 Fürstentümer, 1 Reichsland. 9. Verfassung und Verwaltung. Das Deutsche Reich ist ein unauflöslicher Staatenbund. Au seiner Spitze steht Se. Majestät der König von Preußen als deutscher Kaiser, seit dem 15. Juni 1888 Wilhelm Ii. Der Kaiser hat das Reich/völkerrechtlich zu vertreten,/im Namen des Reiches Krieg zu erklären und Frieden zu schließen, Bündnisse und andere Ver- träge mit fremden Staaten einzugehen, Gesandte zu beglaubigen und zu ein- pfangen. Er hat auch deu -Oberbefehl über Heer**) und Kriegsflotte. Die höchsten Körperschaften des Reiches sind Bundesrat und Reichs- tag. Der Bundesrat besteht ans den Vertretern der 25 Regierungen: Elsaß-Lothringen kann im Bundesrate durch Kommissare vertreten werden, hat aber keine Stimme, weil es zur Zeit noch keinen selbständigen Bundes- staat bildet, sondern unmittelbar von der Reichsregierung als „Reichsland" verwaltet wird. Den Vorsitz im Bundesrate führt der Reichskanzler, der vom Kaiser ernannt wird und die Spitze der gesamten Reichsverwaltuug bildet. — Der Reichstag ist die Vertretung des deutschen Volkes; er zählt 397 Mitglieder, die in geheimer Abstimmung kraft des allgemeinen und unmittelbaren (direkten) Wahlrechts***) auf je 5 Jahre gewählt werden. Wahlberechtigt ist jeder Deutsche, der das 25. Lebensjahr zurückgelegt hat und sich im Vollgernisse der bürgerlichen Ehrenrechte befindet. — Bundesrat und Reichstag werden alljährlich durch den Kaiser berufen. Reichsgesetze werden giltig durch die Zustimmung des Bundesrates und des Reichstages und gehen denen der Einzelstaaten vor. Die Zu- ständigkeit des Reiches erstreckt sich namentlich über: l. Die auswärtigen Angelegenheiten. 2. Heerwesen und Kriegs- flotte. Jeder wehrfähige Deutsche ist dienstpflichtig. Wie heißen die beiden Reichskriegshäfen? Nenne die bedeutendsten Grenzfestungen im O. und W. *> Die einzelnen Staaten, bez. Provinzen sind eingehender behandelt in den Landeskunden, die in gleichem Verlage zur Ergänzung des Seydlitz erschienen sind, s. S. 4 des Umschlages. . ^ **) über die bayerischen Truppen hat der Kaiser im Frieden nur das Recht der Inspizierung. , , ***) „Direkte" Wahl heißt diejenige, in der die Abgeordneten von den Wahlberech- tigten selbst gewählt werden; „indirekt" heißt eine Wahl, bei der die Wahlberechtigten erst Wahlmänner erwählen, die ihrerseits wieder die Abgeordneten wählen.

5. Die Hauptereignisse der römischen Kaiserzeit, Deutsche Geschichte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges - S. 225

1911 - Breslau : Hirt
120. Der Westflische Friede. 225 Geld wurde verschlechtert; Edelmetall verschwand beinahe aus dem Ver-kehr. Schon Kaiser Ferdinand Iii., der 1637 seinem Vater Ferdinand Ii. gefolgt war, hatte auf den Frieden hingearbeitet; 1641 traten endlich die Gesandten der verschiedenen Staaten zu Unterhandlungen zusammen, doch erst nach sieben Jahren gelangte man zu einer Einigung. 120. Der Westflische Friede. Am 24. Oktober 1648 wurden die Friedenstraktate zu Mnster von den kaiserlichen und den franzsischen und in Osnabrck zwischen den kaiserlichen, den reichsstndischen und den schwedischen Gesandten abgeschlossen. Schweden erhielt Vorpommern mit den Odermndungen und Rgen, Vernde-Wismar und die Stifter Bremen und Verden nebst einer Geldentschdigung; sstanbs. fr diese Gebiete hatte es fortan Sitz und Stimme im deutschen Reichs-tage. Frankreichs Oberherrschaft der die Bistmer und Städte Metz, Toul und Verduu (vgl. 105) wurde anerkannt; dazu erhielt es die Stadt Breisach, die Landgrafschaft Ober- und Unterelsa, den Sundgau und die Laudvogtei der zehn vereinigten Reichsstdte im Elsa. Zugleich bernahm es die Garantie fr die Ausfhrung der Friedensbestimmungen. Brandenburg mute sich mit Hinterpommern begngen; fr den Ver-zieht auf Vorpommern wurde es durch die Stifter Magdeburg, Minden, Halberstadt und Kammin entschdigt. Bayern behielt die Oberpfalz und die Kurwrde ( 116), während die Rheinpfalz mit einer neu-geschaffenen achten Kurwrde an den Sohn Friedrichs V. fiel. Die Unabhngigkeit der Niederlande (vgl. 110) und der Schweiz ( 93) wurde anerkannt. Wofern nicht besondere Regelungen im Frieden vorgenommen wurden, innere trat eine Wiederherstellung des Znstandes von 1618 ein. Von der all-a^gen. gemeinen Amnestie, die erlassen wurde, nahm jedoch der Kaiser seine Erb- ^tten. lande aus. Die volle Landeshoheit (Souvernitt) der Landesfrsten wurde anerkannt, ihnen auch das Recht zugestanden, zu ihrer Sicherheit Bndnisse untereinander und mit auswrtigen Mchten zu schlieen, aus-genommen gegen Kaiser und Reich. Die Notwendigkeit einer neuen Verfassung wurde anerkannt und die Beratung darber in Aussicht genommen. Der Augsburger Religionsfriede wurde besttigt und auch auf die R e-Kirchlich formierten ausgedehnt. Das Restitutionsedikt wurde aufgehoben und das 3fr9en-Jahr 1624 als Normaljahr festgesetzt, d. h. der katholische und der evange-lische Besitz wurde so wiederhergestellt, wie er am 1. Januar 1624 gewesen tror. Auch von dieser Bestimmung nahm der Kaiser seine Erblande aus. Fr Schlesien wie fr die brigen kaiserlichen Erblnder kam diese Schlesien. Klausel der Vernichtung des Protestantismus gleich, da der Kaiser nach dem ius reformandi verlangen durfte, da sich das Bekenntnis der Untertanen dem des Landesherrn anpasse. Nur den Herzgen von Liegnitz, Brieg, Wohlan, Mnsterberg und ls sowie der Stadt Breslau sollte die Aus-bung des evangelischen Bekenntnisses auch in Zukunft gestattet sein. Fr Pfeifer, Geschichte. V. C. -jk

6. Kurzer Abriß der Geschichte und Verfassung des Großherzogtums Hessen - S. 11

1911 - Breslau : Hirt
§ 4. Hessen als Großherzogtum. 11 Besondere Verdienste erwarb er sich durch die Abschaffung aller Staatsfronen, die Aufhebung der Leibeigenschaft und das Gesetz über die Ablösbarkeit der Zehnten, vor allem aber durch die Verfassung, mit der er am 21. Dezember 1820 sein Volk beschenkte. Von hoher Bedeutung war auch der durch die Vermittelung des Ministers du Thil mit Preußen 1828 abgeschlossene preußisch-hessische Zollverein. Durch ihn wurde nicht nur die wirtschaftliche Lage Hessens gehoben, sondern auch die deutschen Einheitsbestrebungen, wenigstens auf wirtschaftlichem Gebiet, gefördert und der preußisch-deutsche Zollverein vorbereitet. Auch in anderer Hinsicht war Ludwig I. auf die Wohlfahrt seines Landes und die Verschönerung seiner Hauptstadt eifrig bedacht. Er war ein Verehrer von Kunst und Wissenschaft und liebte besonders die Oper. In Darmstadt ließ er ein neues Theater bauen, das Museum anlegen und die Hofbibliothek vergrößern. In Friedberg und Bensheim wurden Lehrerseminarien eingerichtet. Am 6. April 1830 starb Ludwig I. nach 40 jähriger segensreicher Regierung. Im Jahre 1844 errichtete ihm „sein dankbares Volk" die hochragende, 43 m hohe Ludwigssäule mit dem 7 m hohen Standbild. Ludwig Ii. (1830—1848) setzte das Werk seines Vaters in dessen Sinne fort und erwarb sich Verdienste um die Hebung des Schulwesens, die Verbesserung der Verwaltung und des Rechtswesens und die Pflege der Landwirtschaft und des Gewerbes. Während seiner Regierung wurde auch die Main-Neckarbahn eröffnet (1846) und der Bau der Main-Weserbahn begonnen. Beim Beginn der Märzunruhen des Jahres 1848 ernannte er seinen ältesten Sohn zum Mitregenten, starb aber am 16. Juni desselben Jahres. Ludwig Iii. (1848—1877) verstand es, durch liberale Maßregeln (Heinrich v. Gagern Minister) die revolutionären Strömungen in seinem Lande einzudämmen. Hessische Truppen halsen auch die Ausstände in Baden und der Rheinpfalz 1849,50 unterdrücken. Im Kriege 1866 stand der Großherzog auf der Seite Österreichs. Im Friedensschlüsse verlor daher Hessen die Landgrasschaft Hefsen-Hom-bnrg, die ihm kurz vorher zugefallen war, das sog. hessische Hinterland mit den Kreisen Biedenkopf, Battenberg, Vöhl und der Herrschaft Itter, den nördlichen Teil des Kreises Gießen, Rödelheim und die Hälfte von Niedernrfel. Dagegen erhielt es einige kleinere Gebiete, vor allem das jetzt so blühende Bad Nauheim. Die Provinz Oberhessen gehörte von nun an zum Norddeutschen Bunde, die hessischen Truppen wurden durch die hessischpreußische Militärkonvention (1867) für den Fall eines Verteidigungskrieges unter den Oberbefehl des Königs von Preußen gestellt. Die Großherzoglich hessische (25.) Division kommandierte Prinz Ludwig, der Neffe des Großherzogs. Unter feiner Führung nahm sie ruhmvollen Anteil an dem Kriege 1870/71 und zeichnete sich aus in den Schlachten und Gefechten in der Umgebung von Metz, bei Vionville, Mars la Tour, Gravelotte, St. Privat, ferner bei Noiffeville, Orleans, Beangenzy-Cravant, Montlivant und durch die Erstürmung von Chambord.

7. Geschichte der Neuzeit von 1648 bis zur Gegenwart - S. 97

1911 - Breslau : Hirt
Die Revolution. 97 unter Richelieu betreten hatte. Da aber bei der alten Zusammensetzung der Generalstnde die Privilegierten, der Adel und die hohe Geistlichkeit, die Majoritt gehabt hatten, und man von ihnen eine Beschrnkung der Monarchie frchten mute, so entschlo man sich, die Zahl der Vertreter des dritten Standes zu verdoppeln, um an ihm ein Gegengewicht gegen die beiden andern zu finden. Das war freilich gefhrlich, da im Brgertum die republikanischen Gedanken am strksten vertreten waren. Zugleich wurde die Nation aufgefordert, Vorschlge fr die knftige Gestaltung der Verfassung zu machen. Unter der Masse von Flugschriften ist die des Abbe Sieyes, die den dritten Stand fr die Nation erklrte, die berhmteste; darin hie es: Qu'est-ce que le tiers etat? Bien. Que doit-il etre? Tout. Que veut-il etre? Quel-que chose. Die Revolution. 58. Die konstituierende Nationalversammlung (17891791). Am 5. Mai 1789 traten die Allgemeinen Stnde*) in Versailles zu-sammeu. Bei der Erffnung ihrer Sitzungen hatte ihnen die Regierung kein Arbeitsprogramm vorzulegen, und niemand wute, ob nach Kpfen oder nach Stnden abgestimmt werden sollte. Zunchst wurden die Voll-machten der Mitglieder geprft, aber der Streit darber, ob diese Pr-fung von allen drei Stnden gemeinsam oder in jedem Stande gesondert vorgenommen werden sollte, zog sich wochenlang ergebnislos hin. Die Ttigkeit der Versammlung schien in kleinliche Streitigkeiten auszulaufen. Da lsten die Vertreter des dritten Standes die Verwirrung. Auf An-trag des Abbe Sieyes erklrten sie sich am 17. Juni fr die Nationalversammlung (Assemblee nationale Constituante) und luden die Ver-treter der beiden andern Stnde ein, an ihren Verhandlungen teilzunehmen. Am 20. Juni kamen sie im Ballspielhause zusammen und schwuren einander, sich nicht zu trennen, bis die Verfassung gegeben sei. Dieser Beschlu der Vertreter des dritten Standes kann als der An-fang der Revolution angesehen werden, sie strzten nicht nur die absolute Monarchie, sondern auch die alte stndische Verfassung Frankreichs. Der König, der sich auf den dritten Stand gegen die Privilegierten hatte sttzen wollen, erschrak der dessen Haltung und suchte jetzt gegen seine frhere Absicht Anlehnung bei den privilegierten Stnden. Um die Beschlsse des dritten Standes aufzuheben, hielt der Komg eine feierliche Thronsitzung (Seance royale) ab und befahl den Stnden, getrennt zu berateu. Als er sie am Schlsse aufforderte, auseinanderzn-gehen, gehorchten nur die Vertreter der beiden ersten Stnde, die des dritten Standes blieben beisammen. Im Namen der Versammlung erklrte Mirabean, sie wrden nur der Gewalt der Bajonette weichen. Darauf lie sie der König gewhren. *) So heien sie im Gegensatz zu den Provinzialstnden, den Etats provinciaux. Pfeifer. Geschichte. Vi. (S.-W.-D.) 7

8. Geschichte der Neuzeit von 1648 bis zur Gegenwart - S. 117

1911 - Breslau : Hirt
Das Kaiserreich. 117 des Heiligen Rmischen Reiches Deutscher Nation, die gegen-standslos geworden war, nieder. Die Reichsgerichte und der Reichstag wurden abgeschafft. Damals schon regte sich in Deutschland der nationale Geist; patriotische Männer erhoben offen Widerspruch gegen die neuen Zustnde. Ernst Moritz Arndt schrieb die ersten Bnde seines Werkes Geist der Zeit", und schon wurde ein Opfer fr diese freiheitlichen Regungen gefordert. Im August 1806 wurde der Buchhndler Palm erschossen, weil er sich weigerte, den Verfasser der in seinem Verlage erschienenen Schrift Deutschland in feiner tiefsten Erniedrigung" zu nennen. 69. Der Bertrag zu Schnbrunn. Friedrich Wilhelm Iii. wollte solange wie mglich die Neutralitt, die Preußen seit dem Jahre 1795 beobachtet hatte, aufrechterhalten. Er fah keinen Grund, in dem groen Kampfe zwischen Frankreich und England, an dem die beiden Ostmchte teilnahmen, fr die eine oder die andere Partei feine Krfte einzusetzen, und zwar um so weniger, als sich der preuische Handel dank der Neutralitt seiner Flagge in glcklichster Weise entwickelt hatte. Als sich der Krieg im Jahre 1805 Preuens Grenzen nherte, schien der Moment gekommen zu sein, wo es nicht mehr neutral bleiben konnte, sondern Partei ergreifen mute. Lange schwankte man, ob man fr oder gegen Rußland, das zwischen Lockungen und Drohungen abwechselte, das Schwert ziehen sollte. Die Verletzung der preuischen Grenze in Ansbach gab den Ausschlag. Bevor der König an den Feindseligkeiten offen Anteil nahm, sandte er seinen Kabinettsminister, den Grafen Hangwitz, an Napoleon, um Genugtuung fr jene Beleidigung zu verlangen. Der Kaiser hielt den Gesandten bis nach der Schlacht bei Ansterlitz hin und schchterte ihn dermaen ein, da er ihm, anstatt die gewnschte Genugtuung zu ge-whren, in Schnbrunn den Entwurf eines Schutz- und Trntzbnd-nifses zwischen Frankreich und Preußen vorlegen konnte. Preußen sollte Hannover erhalten und dafr auf Ansbach zugunsten Bayerns und auf feine niederrheinifchen Besitzungen und Neuenburg zugunsten Frankreichs verzichten. Beide Mchte sollten gemeinsam fr die Erhaltung ihrer Ge-biete famt allen Vergrerungen gegen jedermann eintreten. Mit diesem Entwurf erklrte sich am 15. Dezember Hangwitz einverstanden und ber-brachte ihn nach Berlin. Das Kabinett glaubte, da es noch nderungen vornehmen knne, und schickte ihn in abgenderter Fassung an den Kaiser zurck. Aber Napoleon wies jeden nderungsvorschlag zurck und ntigte Preußen, den Schnbrnnner Vertrag in einer noch ungnstigeren Fassung (Pariser Vertrag vom 15. Februar 1806) anzunehmen. So hatte Preußen zwar dm Frieden mit Frankreich erhalten, aber um den Preis einer starken Demtigung, des Verlustes seiner politischen Selbstndigkeit und des Friedens mit England; denn dieses erklrte sofort den Krieg, sobald die preuischen Truppen Hannover betraten.

9. Geschichte der Neuzeit von 1648 bis zur Gegenwart - S. 184

1911 - Breslau : Hirt
184 Die wichtigsten Begebenheiten der Neuzeit, insbesondere der deutschen Geschichte. eines Nord-Ostsee-Kanals gestattet htte. Auf diese Bedingungen ging der Herzog nicht ein, und Preußen erklrte es fr einen Bruch des Gasteiner Vertrages, als sterreich eine Bearbeitung der Bevlkerung zugunsten des Herzogs duldete, der in Kiel gleichsam eine Nebenregierung fhrte. Um dem ein Ende zu machen, besetzte im Juni 1866 der preuische General von Manteuffel, der in Schleswig kommandierte, auch Holstein, das von Gablenz, der sterreichische Oberbefehlshaber, rumte. Zugleich entbrannte der Kampf um die Hegemonie in Deutsch-land am Bundestage. Als sterreich am I.juni 1866 die schleswigholsteinische Angelegenheit den Entschlieungen des Bundes in Frankfurt anheimstellte, gab der preuische Gesandte die Erklrung ab, da seine Regierung diesen Akt mit den bestehenden Vertrgen nicht in Einklang bringen knne, da man von vornherein bereingekommen sei, diese Frage nicht anders als in gemeinsamem Einverstndnis zu entscheiden. Am 10. Juni legte er den Entwurf zu einer Bundesreform vor, wonach die sterreichischen und die niederlndischen Landesteile nicht mehr zum Bunde gehren, und die gesetzgebende Gewalt von dem Bundestag in Gemeinschaft mit einer aus direkten Wahlen hervorgehenden National-Vertretung ausgebt werden sollte. Darauf beantragte sterreich am 11. Juni wegen der gewaltsamen Selbsthilfe" Preuens in Schleswig-Holstein zur Wiederherstellung des Buudesfriedeus die Mobilmachuug des ganzen Bundesheeres gegen Preußen. Der Antrag wurde am 14. Juni mit 9 gegen 6 Stimmen angenommen. Sofort gab der preuische Gesandte die Erklrung ab, da dieser Beschlu der Verfassung des Bundes zuwiderlaufe und Preußen den bisherigen Bundesvertrag hierdurch fr gebrochen ansehe und ihn als erloschen betrachte, und verlie nach dieser Erklrung die Ver-sammluug. Gleichzeitig teilte die preuische Regierung den europischen Mchten mit, da der bisherige Deutsche Bund am 14. Juni aufgehrt habe zu bestehen. Hierauf begannen die offenen Feind-seligkeiten. Es schien, als ob Preußen im Nachteil sei. Denn zu sterreich hielten die greren Bundesstaaten, Sachsen, Hannover, Bayern und Wrttemberg, ferner Kurhessen, Hessen - Darmstadt, Baden, Nassau, Meiuingen, während auf feiten Preuens nur die beiden Mecklenburg, Oldenburg, die thringischen Herzogtmer auer Meiningen, sowie die kleinen, von preuischen Gebieten ganz umschlossenen Staaten standen. Konnte schon sterreich allein ein greres Heer als Preußen aufbringen, so wuchs seine berlegenheit auf das Doppelte, wenn man die Kontingente seiner Bundesgenossen hinzurechnete. Auer-dem aber schien Preußen die Truppen in seinen westlichen Provinzen mit denen der stlichen nicht vereinigen zu knnen. In Preußen dagegen verlie man sich auf die bessere Organisation, auf die vortreffliche Manneszucht und Ausbildung, auf die Bewaffnung mit dem von Dreyfe erfundenen Zndnadelgewehr und

10. Geschichte der Neuzeit von 1648 bis zur Gegenwart - S. 190

1911 - Breslau : Hirt
190 Die wichtigsten Begebenheiten der Neuzeit, insbesondere der deutschen Geschichte. Bunde. Er bertrug seine im Wiener Frieden 1864 erworbenen Rechte auf die Herzogtmer Schleswig und Holstein an Preußen und zahlte 20 Millionen Taler Kriegsentschdigung. Das Knigreich Sachsen blieb in seinem Territorialbestand erhalten. Das Knigreich Hannover, das Kurfrstentum Hessen, das Herzog-tum Nassau und die Freie Stadt Frankfurt a. M. sowie die Herzog-tmer Schleswig und Holstein wurden dem preuischen Staatsgebiet einverleibt, das hierdurch auf 350000 Quadratkilometer mit 23 Millionen Einwohnern wuchs. Sachsen und die brigen nord-deutschen Staaten, auch Hessen-Darmstadt mit seinem nrdlichen Teile (Oberhessen) traten dem Norddeutschen Bunde unter Preuens Fhrung bei. Der Konflikt zwischen der Regierung und dem Abgeordnetenhause in Preußen lebte nach dem Kriege nicht wieder auf, da aus den Wahlen, die während des Feldzuges stattgefunden hatten, die gemigten Parteien verstrkt hervorgegangen waren. Dadurch, da die Regierung fr ihre ohne Staatshaushaltsgesetz gefhrte Verwaltung Indemnitt beantragte und das Abgeordnetenhaus sie bewilligte, wurde der innere Friede wieder-hergestellt. Den sddeutschen Staaten, die einzeln mit Preußen Frieden schlssen, wurden Kriegskontributionen auferlegt; Bayern und Hessen muten kleine Grenzberichtigungen zugestehen, das letztere auer seinem nrdlichsten Teil, dem sog. hessischen Hinterland, die ihm soeben durch Erbschaft zugefallene Landgrafschaft Hessen-Hombnrg an Preußen ab-treten. Ferner kam zwischen ihnen und Preußen ein zunchst geheim gehaltenes Schutz- und Trutzbuduis zustande. Beide Teile gewhr-leisteten einander die Unversehrtheit ihrer Gebiete und verpflichteten sich, im Fall eines Krieges ihre volle Kriegsmacht zu diesem Zwecke einander zur Verfgung zu stellen. Der Oberbefehl wurde dem Könige von Preußen bertragen. Der Norddeutsche Bund, dessen Verfassung nach Beratung mit den verbndeten Regierungen und dem Reichstage des Norddeutschen Bundes am 24. Juni 1867 verkndigt wurde, umfate Preußen und die norddeutschen Staaten. Das Prsidium stand dem Könige von Preußen zu, der das Recht hatte, Krieg und Frieden,.Bndnisse und Vertrge mit fremden Staaten zu schlieen. Er war oberster Bundesfeldherr der das gesamte Kriegsheer des Bundes und die Marine. Die Gesetzgebung wurde durch den Bundesrat und den Reichstag ausgebt. Der Bundesrat bestand aus Vertretern der Regierungen der einzelnen Bundesstaaten, der Reichstag aus Abgeord-ueteu, die durch allgemeine, gleiche, geheime, direkte Wahl gewhlt wurden. Die Angelegenheiten, die der Beaufsichtigung und Gesetzgebung des Bundes unterlagen, waren genau bestimmt. Im Jahre 1867 trat der Reichstag zum ersten Male zusammen, und es begann eilte fruchtbare Zeit gemeinsamer Gesetzgebung.
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