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1. Der Regierungsbezirk Lüneburg - S. 18

1895 - Lüneburg : Herold & Wahlstab
— 18 — der die Ämter unter sich hatte und die Einzelsachen seines Bezirks erledigte, die wichtigeren aber vom Ministerium in Hannover entscheiden ließ. Auf Georg Iv. folgte fein Bruder Wilhelm Iv. In das Jahr des Regentenwechsels (1830) fiel wie ein Donner- schlag die Julirevolution in Frankreich. Wäre die Unzu- friedenheit nicht schon hoch gestiegen, so hätte die revolu- tionäre Idee keinen Boden finden können. Von Südhannover pflanzten sich die Wellen der Bewegung in die Landdrostei Lüneburg fort, glücklicherweise ohne bemerkenswerte Störungen. Versprechungen des Königs stillten die Unzufriedenheit nicht mehr. Dazu brach im Oktober 1831 in Hamburg die Cbolera aus, die, gleich wie im Spätsommer 1892, auch im Norden des Lüneburgschen zahlreiche Opfer forderte. Nach mehr- jährigen Verhandlungen kam endlich das Staatsgrundgesetz zustande. Der Bauer konnte nun auch seine Abgeordneten in die Ständeversammlung senden und den Anmaßungen des Adels das Gleichgewicht halten. Leider wurden vom König Ernst August die Rechte des Volkes bald bedeutend ge- schmälert. Unter den erlassenen Gesetzen ist das vom Jahre 1843 für den Landmann von größter Bedeutung geworden, nämlich die Verkoppelung und Gemeinheitsteilung. Die Äcker wurden zusammengelegt, so daß der Bauer Zeit und Kraft sparte. Die Gemeinheiten verwandelten sich in Äcker, Wiesen und Gärten. Obwohl manches Gute geschaffen wurde, fühlte sich das Volk doch nie behaglich. Auch unter dem letzten Könige, Georg V., blieb eine geheime Erbitterung. Der König neigte überdies in seiner Politik zu Österreich, und diese Neigung besiegelte 1866 Hannovers Schicksal. Alle friedlichen Anerbietungen Preußens nach der Schlacht von Langensalza scheiterten an der Selbstverblendung des Königs. Und so kam es, daß Hannover eine preußische Provinz ward. Bei der Annexion Hannovers hatte König Wilhelm von Preußen feierlich versprochen, die bestehenden, bewährt gefundenen Einrichtungen der Provinz möglichst schonen und uns ein milder, gnädiger König sein zu wollen. Das han- noversche Gebiet blieb unverändert. Der Provinzialregiernng ward jährlich die Summe von Ivz Mill. Mark überwiesen

2. Hülfsbuch für den Unterricht in der Handels- und Verkehrsgeographie - S. 63

1900 - Lüneburg : Herold & Wahlstab
63 Farbwarenfabrikation-. Ludwigshafen bei Mannheim, Höchst a. M., Elberfeld, Mainkur bei Frankfurt a M. Berlin, Offenbach etc. Cementfabrikation: Stettin, Hannover, Breslau etc. Uhrenindustrie: Glashütte, Schwarzwald. Spielware?ifabrikation : Nürnberg, Sonneberg etc. Möbelfabrikation; Berlin, Dresden, Mainz, Frankfurt a. M., München. Pianofortefabrikation : Berlin, Stuttgart, Leipzig, Dresden d) Handel und Verkehr. § 89. Der Handel Deutschlands wird in seinem Umfange nur von dem Grossbritanniens übertroffen. Er wird be günstigt durch den grossen Reichtum an Erzeugnissen sowohl des Bodens, wie des Gewerbefleisses, durch die günstige Lage an zwei Meeren, durch die günstige Ver- teilung seiner Wasserstrassen, durch ein gut entwickeltes Eisenbahn- und Telegraphennetz und durch die Rührigkeit und Intelligenz seiner Bevölkerung. Zur Hebung und Förderung desselben haben ferner beigetragen die Er- richtung des Zollvereins und die durch die politischen Ereignisse von 1870—71 erfolgte nationale Wiedergeburt, welche dem Reiche eine einheitliche Regelung des Münz-, Mass- und Gewichtssystems und des Eisenbahn-, Post- und Telegraphenwesens schufen. § 90. Das deutsche Eisenbahnnetz weist eine grosse Zahl von Knotenpunkte7i auf. Seit 1871 entstanden hauptsächlich solche Linien, welche die grossen Mittelpunkte des Handels unmittelbar miteinander verbinden. Das Eisen- bahnnetz Deutschlands (48 700 km) hat jetzt das seiner Nachbarländer überflügelt, so dass Deutschland unter den europäischen Staaten in dieser Beziehung die erste Stelle einnimmt. Die grössten Bahnnetze sind im nord- deutschen Tieflande mit dem Knotenpunkte Berlin und im Rheingebiete mit den Knotenpunkten Düsseldorf, Köln, Frankfurt a. M. und Strassburg. Im südöstlichen

3. Leitfaden der Geschichte, Erdkunde, Naturkunde und Sprachlehre für Mittelschulen und die Oberstufe der Volksschulen - S. 114

1873 - Harburg : Elkan
114 C. Von der Revolution von 1848 bis zur Wiederaufrichtung des deutschen Reiches. 1848—i8?i. 1848 8» 169,- Die Februarrevolution und ihre nächsten Folgen, a. Frankreich. Die Unzufriedenheit mit der Regierung Ludwig Phi- lipps führte dahin, daß am 18. Febr. in Paris ein Aufstand ausbrach; der König wurde verjagt und Frankreich zur Republik erklärt. Um die sog. „rothe Republik" zu errichten, erhoben die pariser Arbeiter im Juni einen Aufstand, den aber nach mehrtägiger Straßenschlacht der General Cavaignac überwältigte. Am Ende des Jahres wurde Lud- wig Napoleon Bonaparte, Sohn des früheren Königs Ludwig von Holland (§. 156), durch allgemeine Volksabstimmung zum Präsiden- ten gewählt. Trotz seines Eides auf die Verfassung jagte er (a/i2 1851) die Nationalversammlung auseinander, beseitigte seine Gegner durch Einkerkerung und Verbannung und erklärte sich am 2. Dec. 1852 als Napoleon Iii. zum Kaiser der Franzosen. — sd. Italien. In Folge der Februarrevolution brachen in den meisten Ländern Italiens gleichfalls Aufstände aus. König Karl Albert von Sardinien zog den Lombarden zu Hülfe, welche die österreichische Herrschaft abzuschütteln suchten, wurde aber vom Marschall Radetzky bei Custozza (südöstl. v. Gardasee; 1848) und Novara (westl. v. Mailand; 1849) besiegt. In Nom, wo das Volk eine Republik errichtet hatte, wurde Papst Pius Ix. durch die Franzosen zurückgeführt. —- fo. Oestreich. Der Aufstand in Wien, wurde durch eigne Kraft unterdrückt (Abdankung Metternichs); die Ungarn aber, die unter Kossuth eine Republik gegründet halten, konnten nur mit russischer Hülfe überwältigt werden. §. 170. Fortsetzung. 6. Deutschland. 1) Die Unruhen, die in Wien, Berlin, Baden u. s. w. ausbrachen, bewogen die deutschen Für- sten, eine Nationalversammlung nach Frankfurt zu berufen. Diese wählte den Erzherzog Johann von Oestreich zum Rcichsverweser (1848), beschloß eine neue Verfassung und übertrug dann dem König von Preu- ßen die erbliche Kaiserwürde (1849). Friedrich Wilhelm Iv. aber lehnte dieselbe ab und suchte, mit Ausschluß Oestreichs, einen neuen deutschen Bund unter Preußens Leitung zu gründen. Weil aber Baiern und Württemberg den Beitritt versagten und mit ihnen Oestreich sich zum Kriege bereit machte, gab er den Plan auf, und 1851 ward der Bundes- tag unverändert wieder hergestellt. — 2) Am schwersten wurden durch die Ereignisse dieser Jahre die deutschen Herzogthümer Schleswig- Holstein getroffen. Die dänische Regierung wußte, daß dieselben auf eine baldige Trennung von Dänemark hofften (vergl. §. 173), und war daher um so mehr bestrebt, sie für immer fest zu halten. Darum griffen die Schleswig-Holsteiner 1848 zu den Waffen und erklärten sich für un- abhängig. Unterstützt durch preußische Truppen, drängten sie die Dänen aus dem Lande und rückten in Jütland ein. Als aber Rußland und England drohende Vorstellungen machten, zog Preußen seine Truppen zurück, und die Schleswig-Holsteiner wurden nach tapferem Widerstande von den Dänen bei Jdstedt geschlagen (1850). Nachdem ein östreichi- sches Heer sie entwaffnet hatte, sahen sie sich aufs neue der dänischen

4. Leitfaden der Geschichte, Erdkunde, Naturkunde und Sprachlehre für Mittelschulen und die Oberstufe der Volksschulen - S. 112

1873 - Harburg : Elkan
112 die Preußen kämen"), bis der Marschall Vorwärts Hülfe brachte („Vor- wärts, Kinder! Ich habe es meinem Bruder Wellington versprochen!"). Unter ihren vereinten Sturmangriffen erlagen die Franzosen bei dem Pachthofe „La belle Alliance" (der schöne Bund), und Gneis enau setzte den „letzten Hauch von Roß und Mann" an ihre Vernichtung. — Napoleon suchte nach Amerika zu entkommen, mußte sich aber einem eng- lischen Kriegsschiffe zum Gefangenen geben, das ihn nach der fernen, ein- samen Insel St. Helena brachte. Zum zweiten Male zogen die ver- bündeten Heere in Paris ein und führten Ludwig Xviii. auf den Thron zurück. — t b. Im zweiten Pariser Frieden ward Frankr:ich auf seine Grenzen von 1789 zurückgeführt; es mußte 700 Mill. Frauken Kriegs- kosten zahlen, die geraubten Kunstschätze herausgeben und 150,000 M. der verbündeten Truppen in seinen Festungen unterhalten. Der Kon- greß in Wien entschied nun über das Schicksal der Länder, jedoch erst, nachdem es fast zu einem neuen Kriege gekommen wäre (Oestreich, Frank- reich und England gegen Preußen und Rußland). Rußland erhielt die polnischen Provinzen, die Preußen und Oestreich in der 3. Theilung Polens zugefallen waren. Die östreichischen Niederlande (Belgien) und Luxemburg wurden mit Holland vereinigt. Oestreich nahm Salz- burg, Tirol, Venedig und Mailand zurück; Schweden behielt Norwegen, an Dänemark wurde Lauenburg gegeben. Vaiern wurde durch An- spach und Baireuth, Würzburg und die Rheinpfalz vergrößert. Preußen überließ Hildesheim, Lingcn und das wichtige Ostfricsland an (das Kö- nigreich) Hannov er und empfieng das schwedische Pommern, die größere Hälfte von Sachsen und die Rheinprovinz (5050 lllm. 10% Mill. E.)> Es erhielt die Größe von 1795 nicht wieder, ward aber ein deutscher Staat und dadurch fähig, die Wacht am Rhein zu halten und später an die Spitze Deutschlands zu treten. — c. Alle Versuche, das deutsche Kai- serreich wieder herzustellen, waren vergeblich; statt dessen schlossen die (35) deutschen Fürsten und (4) freien Städte den deutschen Bund; zum Sitze des Bundestags (Versammlung ihrer Gesandten unter Oest- reichs Vorsitz) wurde Frankfurt a. M. bestimmt. — Daneben schlossen die Herrscher von Oestreich, Preußen und Rußland den „heiligen Bund", durch den sie sich verpflichteten, ihre Völker nach den Vorschriften des Christenthums zu regieren. 1- §. 167. Die Jahre 1815—1848. a. Deutschland, l) Unter der Regierung Friedrich Wilhelms Iii. (1797—1840) erholte sich der preußische Staat von den tiefen Wunden, die der Krieg geschlagen hatte. Eine besondere Sorge wurde in den ersten Jahrzehndcn des Friedens dem Unterrichtswesen zugewandt; tüchtige Schulmänner, welche die Anstalten des hochverdienten Schweizers Pestalozzi kennen gelernt hatten, brachten neues Leben auch in die Volksschulen, und die Regie- rung sorgte durch die Gründung von Seminaren für eine bessere Aus- bildung der Lehrer. 1817 kam die Vereinigung der Lutheraner und Re- formierten, die Union, zu Stande; der Gustav-Adolfs - Verein 1834. Der Zollverein, der von 1828—32 gegründet wurde, hob den Han- del und Verkehr. — In Vaiern war König Ludwig (1825—40) be-

5. Leitfaden der Geschichte, Erdkunde, Naturkunde und Sprachlehre für Mittelschulen und die Oberstufe der Volksschulen - S. 117

1873 - Harburg : Elkan
117 getrennt werden sollten, wenn dort die weibliche Linie zur Negierung käme. Dieser Fall trat ein, als König Friedrich Vii. i. I. 1863 starb. Nach dem alten Erbrechte beanspruchte jetzt der H erzog von Augusten- burg die Regierung in Schleswig-Holstein; indes hatten die euro- päischen Großmächte beschlossen (londoner Protokoll v. 1852), daß die Regierung des ganzen dänischen Staats auf den Prinzen Christian von Glücksburg übergehen, daß jedoch die alte Verbindung der Her- zogthümer mit einander nicht gelöset werden sollte. Dessenungeachtet verkündete König Christian das neue dänische Staatsgesetz, welches Schleswig dem Königreiche Dänemark einverleibte. Preußen und Oest- reich erklärten dieses Gesetz für ungültig, und der deutsche Bund ließ durch 12000 Sachsen und Hannoveraner Holstein besetzen. Als dennoch die Dänen nicht nachgaben, erklärten Preußen und Oestreich den Krieg (1864) und ließen 45,000 Mann unter dem Oberbefehl des Feldmar- schalls Wrangel in Schleswig einrücken. Nachdem die Dänen aus ihrer Stellung an der Schlei und am Dannewerk verdrängt waren, besetzten die Oesterreicher (General Gablcnz) Jütland; die Preußen (Prinz Friedrich Karl) aber erstürmten die düppeler Schanzen (nördl. von Flensburg (18. Apr. 1864) und erzwangen den Uebergang nach der Insel Alsen (29. Juni). Im Frieden von Wien trat darauf Däne- mark die beiden Herzogtümer nebst Lauenburg an Preußen und Oest- reich ab. §. 174. Der deutsche Krieg, a. Von dem deutschen Volke wie 1866 von den deutschen Regierungen wurde es offen ausgesprochen, daß die deutsche Bundesverfassung einer Umgestaltung bedürfe. Kaiser Franz Joseph legte den 1863 nach Frankfurt berufenen Fürsten einen Plan vor, wornach Oestreich an die Spitze Deutschlands treten sollte. König Wil- helm versagte seinen Beitritt, weil er Preußen (19 Mill. E.) Oestreich (14 Mill. in Deutschland, darunter etwa die Hälfte Slaven) nicht unter- ordnen konnte, und weil dem deutschen Volke kein beschließender Reichs- tag geboten ward. In Deutschland entstanden zwei Parteien, von denen die eine für Oestreich, die andre für Preußen eintrat. Ein ernster Zwie- spalt entstand außerdem zwischen diesen beiden Mächten wegen Schles- wig-Holsteins. Preußen verlangte, daß diese mit großen Opfern erwor- benen Länder mit ihm eine nähere Verbindung eingehen sollten; Oestreich wollte sie ohne weiteres dem Herzog von Augustenburg überweisen. Im Vertrage von Gastein (1865) einigte man sich vorläufig, daß Oestreich Holstein, Preußen Schleswig besetzen und Lauenburg an Preußen fallen sollte. Als aber schließlich Oestreich in der Bundesversammlung (14. Juni 1866) beantragte, das Bundesheer gegen Preußen kriegsbereit zu machen, und als dieser Antrag mit 9 gegen 6 Stimmen angenommen wurde, trat Preußen mit mehreren kleinen Staaten (Mecklenburg, Oldenburg, Vraun- schweig, Weimar rc.) aus dem deutschen Bunde. Damit war der Krieg erklärt. — b. Auf Oestreichs Seite standen Baiern, Württemberg, Sach- sen, Hannover, beidd Hessen, Nassau und gezwungen auch Baden; Preu- ßen fand dagegen in dem Könige von Italien einen Bundesgenossen. Mitte Juni rückten preußische Truppen in Hannover und Hessen ein.

6. Leitfaden der Geographie für Mittelschulen und die Oberstufe der Volksschulen - S. 21

1872 - Harburg : Elkan
— 21 — durchfließt und ins schwarze Meer mündet. Links: die Altmühl, Nab, der Regen, die March; rechts: die Jller, der Lech, die Isar und der Inn, die Ens, Leitha, Drau und Sau. (St.: Ulm, Ingolstadt, Regensburg, Linz und Wien). Aufgaben: (Nb. für alle folgenden Länder zu wiederholen!) l) Gib an, auf welchem Gebirge jeder Fluß entspringt, welche Gebirge er zur Seite hat und wo er mündet! 2) Zeichne die Flüsse mit ihren Nebenflüssen und Städten! c. Landseen: 1) im baltischen Höhenzuge: der Mauer-und der Spir- dingsee (Preußen), der Müntz-, fchweriner, eutiner und plöner See; 2) im N. der Alpen: der Boden-, Ammer-, Wurm- und Chiemsee; im S. der zirknitzer See. — d. Kanäle: der Eiderkanal zwischen Nord- undostsee, der plauensche K. zwischen Elbe und Havel, der Finnow-K. zwischen Havel und Oder, der Friedrich-Wilhelms-K. zwischen Spree und Oder, der bromberger K. zwischen Netze und Weichsel, der Ludwigskanal zwischen Main und Donau, der Rheinkanal im Elsaß. §. 22. 5) Bewohner, a. Abstammung. Sprache. 1) Von den 55 Millionen Menschen, die Deutschland (mit-Einschluß Deutsch-Oestreichs) bewohnen, ist die große Mehrzahl deutscher Abstammung; in der öst- lichen Hälfte aber sind die Deutschen mit Slav en gemischt, welche in der Völkerwanderung von Osten eindrangen und jetzt größtenteils deutsche Sprache und Sitte angenommen haben. (Alte Grenzlinie: von Kiel nach Lüneburg, längs der Ilmenau, über Halle, das Fichtelgebirge, Main, Regnitz, Nürnberg, den südlichen Theil des Böhmerwaldes, längs der Donau bis Linz und dann gerade nach S. — Die Ortsnamen auf itz, tz und in sind slavisch). 2) In der norddeutschen Ebene herrschen die nieder- oder plattdeutschen, in Mittel- und Süddeutschland die ober- deutschen Mundarten (p, ph; k, ch; d, t; t, s). Die Polen in Posen, die Tschechen in Böhmen und viele Mähren, Steiermärker und Krainer reden noch jetzt ihre slavische Muttersprache. An der Grenze von Italien wird italienisch, an der französischen in Lothringen französisch und in Nordschleswig dänisch gesprochen. — b. Verfassung. Die deutschen Staaten mit Ausnahme Oestreichs und Lichtensteins haben im I. 1871 einen Bundesstaat, „das deutsche Reich," gegründet, an dessen Spitze der König von Preußen als deutscherkaiser steht. Die Gesandten der Fürsten und freien Städte bilden den Bundesrath, die Abgeordneten des Volks den Reichstag; an der Spitze der Reichsregierung steht der Reichskanzler. — c. Uebersicht der Staaten des deutschen Reichs. Bundesstaaten. Größe. Ihm. Einwohnerzahl. Städte. 1. Königreich Preußen. 2. - Bayern. 6396. ' 1373. f. 25 Mill. f. 5 - Berlin, Stettin, Königs- berg, Posen, Breslau, Magdeburg,Kiel,Hanno- ver,Kassel,Münster,Köln. München, Augsburg, Re- gensburg, Nürnberg, Würzburg, Speier.

7. Kleine Staatslehre - S. 16

1909 - Halle a.S. : Buchh. des Waisenhauses
16 Ii. Das Deutsche Reich. Zwei Aufgaben vornehmlich waren bei der Reichsgründung zu lösen: 1. Dem neuen Reich mußte die Einheit und Kraft gegeben werden, die es zur Überwindung innerer Gegensätze und zum Schutz gegen übel- gesinnte Nachbarn braucht; und zugleich mußte den Einzelstaaten so viel Selbständigkeit gelassen werden, als irgend angängig war (vgl. Bismarcks Ausspruch: „Wir wollen kein verstimmtes, wir wollen ein freiwilliges Bayern"). Heute besitzt das Reich eine einheitliche auswärtige Politik, es ist Wehreinheit, Rechtseinheit, Wirtschaftseinheit. Auf den übrigen Gebieten der Staatsverwaltung sind die Einzelstaaten im wesentlichen selbständig. 2. Im Reiche mußte einerseits eine starke monarchische Gewalt, wie wir sie im Interesse unsrer nationalen Einheit brauchen, und andrer- seits eine freie, kräftige Volksvertretung geschaffen werden. Das Deutsche Reich ist ein Bundesstaat. Die höchste souveräne Gewalt liegt beim Reich. Reichsgesetze gehen den Landesgesetzen vor. Indessen genießen einige Bundesstaaten gewisse Reservatrechte. Den Oberbefehl über das bayrische Heer führt der Kaiser nur in Kriegszeiten, in Friedeuszeiten dagegen der König von Bayern. Ferner verwalten Bayern und Württemberg ihr Post- und Tele- graphenwesen selbst. „Das Präsidium des Bundes steht dem König von Preußen zu, welcher den Namen Deutscher Kaiser führt" (Art. 11 der Reichsver- fassung). Der Kaiser hat folgende Rechte: 1. Er vertritt das Reich völkerrechtlich; im Namen des Reichs erklärt er Krieg, schließt er Frieden und geht er Verträge und Bündnisse mit andern Staaten ein. Doch ist zur Erklärung des Krieges die Zustimmung des Bun- desrats erforderlich, es sei denn, daß ein Angriff auf das Bundes- gebiet oder dessen Küsten erfolgt. 2. Ihm steht das Recht zu, den Bundesrat (die Vertretung der ver- bündeten Regierungen) und den Reichstag zu berufen, zu vertagen und zu schließen.

8. Kleine Staatslehre - S. 15

1909 - Halle a.S. : Buchh. des Waisenhauses
§ 6. Die Verfassung des Deutschen Reiches. 15 d) die Zeit der geworbenen stehenden Heere; die Heere der römischen Kaiserzeit, Ludwigs Xiv. und (zum größeren Teil) Friedrichs des Gr. 4. Die Stufe der nationalen Heere, welche wiederum auf dem Ge- danken der allgemeinen Wehrpflicht, des Volkes in Waffen, beruhen. So zuerst in Frankreich zur Zeit der Revolution; aber Napoleon I. gestattete die Stellvertretung und hob damit den Grundsatz der alll gemeinen Wehrpflicht auf. In Preußen hat Friedrich Wilhelm I. zuerst gestattet, außer den geworbenen Ausländern auch Inländer für den Heeresdienst einzuziehen. Doch bestand auch ferner ein großer Teil des Heeres, unter Friedrich dem Großen sogar der größere Teil aus geworbenen Leuten; ganze Klassen des Volkes, ganze Landschaften waren von der Dienstpflicht befreit. Erst nach dem Zusammensturz des Staates 1806 haben vor allem Scharnhorst und Gneisenau den Gedanken der allgemeinen Wehrpflicht vertreten. Durch den Erlaß Friedrich Wilhelms Iii. vom 9. Februar 1813 wurden, zunächst für die Dauer des Krieges, alle Befreiungen von der Dienstpflicht aufgehoben; nach Beendigung des Befreiungskrieges 1815 wurde die allgemeine Wehrpflicht Staatsgesetz. Ii. Das Deutsche Reich. 8 6. Die Verfassung des Teutschen Reiches. Das Deutsche Reich ist entstanden aus dem Norddeutschen Bunde, dem die süddeutschen Staaten beitraten. Am 18. Januar 1871 wurde im Schlosse zu Versailles der erste deutsche Kaiser proklamiert; im März 1871 trat zu Berlin der erste deutsche Reichstag zusammen. So erfüllte sich das Sehnen des deutschen Volkes nach nationaler Einheit, die ihm allein die ihm gebührende Macht unter den Völkern, allein eine freie und mächtige Entfaltung aller seiner Kräfte verbürgte.

9. Kleine Staatslehre - S. 20

1909 - Halle a.S. : Buchh. des Waisenhauses
20 Ii. Das Deutsche Reich. c) Die Reichsstempel ab gab en, die von Wechseln, von verschiedenen Börsengeschäften, von Lotterielosen, von Frachturkunden usw. er- hoben werden. Zölle, Verbrauchssteuern und Reichsstempelabgabeu wurden 1908 auf iy4 Milliarden geschätzt und machten ungefähr die Hälfte sämtlicher Reichseinnahmen aus. 2. Direkte Steuern: Die einzige direkte Reichssteuer ist die Erbschaftssteuer, da die übrigen direkten Steuern den Einzelstaaten überlassen sind. 3. Einkünfte aus Staatsbetrieben: a) der Reichspost, b) den Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen. 4. Matrikularbeiträge, d. h. auf Grund der „Matrikel" (b. h. des Verzeichnisses) festgestellte Beiträge der Einzelstaaten. Ihnen stehen gewisse Überweisungen ans den Reichseinkünfteu au die Einzelstaaten gegenüber. 5. Soweit durch diese Einnahmen die Ausgaben des Reiches nicht ge- deckt wurden, hat man sich durch Anleihen beholfen. So ist denn die Reichs schuld in außerordentlicher Weise gestiegen; sie betrug im Jahre 1908 4y3 Milliarden. Ein Staatsschatz von 120 Millionen Mark liegt im Juliusturm zu Spandau; aus ihm sollen im Falle eines Krieges die ersten Bedürfnisse gedeckt werden. Fürst Bismarck hatte als Grundsatz aufgestellt, dem neuen Reiche möglichst bald ausreichende eigene Einnahmen zu schaffen, damit es nicht auf die Beitrüge der Einzelstaaten angewiesen, sondern womöglich in der Lage wäre, ihnen seinerseits auszuhelfen; er wollte, daß das Reich nicht ein „lästiger Kostgänger", ein „mahnen- der Gläubiger", sondern ein „freigebiger Versorger" der Einzel- staaten sei. Dieser Zustand ist bisher noch nicht erreicht worden. tz 9. Deutschland als Wehrcinheit. (Das Reichsheerwesen.) Das deutsche Heer ist das Volk in Waffen. „Jeder Deutsche ist wehrpflichtig und kann sich in Ausübung dieser Pflicht nicht vertreten lassen" (Artikel 57 der Reichsverfassung). Der oberste Kriegsherr ist der Kaiser. Er hat das Recht, sich durch Inspektionen von der Verfassung der einzelnen Kontingente (d. h. der auf die Eiuzelstaaten entfallenden Anteile am Bundesheer) zu überzeugen. Die

10. Lernbuch der Staatsbürgerkunde - S. 9

1915 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
Staatsangehörigkeit. 9 Preußen. Deutsches Reich. 4. Welches sind die Hauplbestimmungen über die Staats- angehörigkeit^ Früher galten die Bürger eines deutschen Staates in einem anderen deutschen Staat als Ausländer, seit 1870 besteht das „Jndigenat", d. h. Bürger des Deutschen Reiches ist jeder, der in einem Bundesstaat die Staatsangehörigkeit besitzt. „Die Bundesangehörigkeit wird durch die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat erworben." Infolge- dessen sind alle Preußen zugleich Deutsche: man kann nicht bloß Preuße oder Deutscher sein, vielmehr nur beides zugleich. Jeder Angehörige eines Bundes- staates, der Preuße werden will, muß also nach A 5 ein Gesuch um Auf- nahme einreichen. Aus der preußischen Staatsange- hörigkeit folgt die Pflicht, preußische Ämter anzunehmen, dafür aber auch das passive und aktive Wahlrecht. A. Wie wird die Staatsange- hörigkeit in einem Bundes- staat erworben? 1. durch Abstammung, 2. durch Legitimation des unehelichen Kindes durch einen Deutschen, 3. durch Verheiratung mit einem Deutschen, 4. durch Anstellung im Staats- oder Kommunaldienst, 5. durch Aufnahme aus einem an- deren Bundesstaat — sie muß ge- währt werden —, 6. durch Einbürgerung bei Nicht- deutschen. L. Wie kann sie verloren werden? 1. durch Legitimation von einem Nichtdeutschen, 2. durch Verheiratung mit einem Nichtdeutschen, 3. durch Entlassung auf Antrag a) bei „Überwanderung " in einen Bundesstaat, b) durch Auswanderung, 4. durch Aberkennung (Fahnenflucht, Auslandsdienst), 5. durch Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit. 6. Welche Rechte verleiht die Staatsangehörigkeit? Der Angehörige eines jeden Bun- desstaates muß in jedem anderen Bundesstaat als Inländer behandelt werden; er darf also nicht beschränkt werden in der Wahl seines Wohn- sitzes, im Gewerbebetrieb, bei Über-
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