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1. Geschichte der Deutschen - S. 172

1856 - Münster : Cazin
172 Ferdinand I. lande, Spa-krone mit Zustimmung der deutschen Fürsten an seinen Bruder Siebcul;iubff'ferdinand' und begab sich mit seinen beiden Schwestern Eleo- 1556 s. Br»-'nore und Maria nach Spanien, wo er am 24. Februar 1557 *) der Feld, dieeine Zelte im Kloster St. Just in Estremadura bezog, und am Jtaiicvfroue.o 1. September 1558 starb. Das; er kurz vor seinem Tode sein eigenes Leichenbegängnis; habe feiern lassen, ist zwar nicht mit Sicherheit zu erweisen, aber bei seiner Gemüthsverfassung auch nicht ganz uinvahrscheinlich. War doch neben der Gicht, die ihn in den letzten Jahren sehr Plagte, auch eine geistige Krankheit die Hauptveranlassung zu seinem Nircktritt. Carl V. gehörte nämlich zu einer von den unglücklichen Familien, bei denen gleichsam eine forterbende Störung des Gemüthslebens hervortritt, die sich dann bald bloß als eine tiefe Schwermuth, bald aber auch als vollständiger Wahnsinn zeigt. Letzterer er- scheint bei der Mutter Carls, Johanna der Wahnsinnigen; bei Carl selbst dagegen steigerte sich ein schon in früher Jugend bemerkbarer Ernst im spätern Leben zu gewaltiger Schwermuth. Die Erschlaffung seiner Thaikraft, die sich seit seinem dreißigsten Jahre in Italien so glänzend zeigte, trat schon mit dem Jahre 1548 ein. Mit seiner eigenthümlichen Gemüthsrichtung hängt eg zusammen, das; ihm im Ganzen nur wenig Gegenstände Un- terhaltung und Vergnügen gewährten. Dabei besaß er eine große Selbstbeherrschung. In seinen Entschlüssen war er lang- sam, in Ausführung derselben voll Energie und Ausdauer. Auch beim Zögern verlor er seine Gegner nie aus dem Auge. Er kannte nicht bloß die Charactere der Fürsten und durch- schaute ihre Pläne, sondern wußte auch die Eigenthümlichkeiten der verschiedenen ihm unterworfenen Nationen zu würdigen und sich derselben möglichst anzubeguemen. Nur den deutschen Für- sten gegenüber erschien er bei seiner geringen Gewandtheit in der deutschen Sprache wortkarg, was man ihm als Stolz aus- legte; auch seine große Einfachheit wurde in Deutschland als Geiz angesehen. Und so waren überhaupt die Urtheile ver- schiedener Nationen über denselben Mann mitunter sehr ver- schieden und wurden von feindseligen Geschichtschreibern mit leidenschaftlicher Einseitigkeit ausgenommen 9. Ferdinand i. 1336-1564. § 138. Durch die Ländertheilung Carls V. unter seinen Bruder Ferdinand und seinen Sohn Philipp zerfiel die Macht *) Der 24 Februar ist eilt wichtiger Tag in der Geschickte Carls: denn an diesem Tage 1560 wurde er geboren und 1520 zum Kaiser ge- krönt; an diesem Tage 1525 gewann er seinen glänzendsten Sieg bei Pa- ria uno erhielt an demselben 1545 seinen Liebling Don Inan d'llnstria.

2. Geschichte der Deutschen - S. 27

1856 - Münster : Cazin
unter den Merowinger. 27 einen Th eil ihrer Besitzungen an den Pyrenäen genommen, und die Ostgothen 'traten ihnen in der Hoffnung, bei einem Kriegs geizenden oströmischen Kaiser Justinian von den Fran- ken unterstützt zu werden, ihre Besitzungen im südlichen Gal- lien von der- Rhone bis zum Meere sowie Alemannien bis zum Lech ab. Doch scheinen die Alemannen und außerdem auch die Baiern oder Bojoaren (zwischen Lech, Donau und Enns) unter eigenen Fürsten als selbstständige Verbündete mit den Franken vereinigt gewesen zu sein. Nachdem so das Reich an äußerer Größe gewonnen, entstanden innere Streitigkeiten un- ter den Brüdern, welche erst ihr Ende erreichten, als der jüngste von ihnen, Clotar, die andern überlebend zur alleinigen Clotar I. Herrschaft gelangte und somit das ganze fränkische Reich unter ¿i//" seinem Scepter wieder vereinigte (558—561). 56y. ' § 28. Nach der kurzen Regierung Clotars I. wurde das Reich wieder unter seine vier Söhne getheilt und auch diese leb- ten wieder in ununterbrochener Feindschaft gegen einander. Dieunter seinen Geschichte ihrer Regierungszeit ist angefüllt mit Freveln und Gräu-Nachsolger» eln jeder Art, in blutigen Kriegen wurden ganze Landschaften ver-^^-e Ver-" heert, die Einwohner mißhandelt und gemordet und in der Königs- Wirrungen familie selbst wüthete Dolch und Gift. Besonders wurde das im stank. Land durch den wüthenden Haß zweier Königinnen Frede- Rklche. gunde (in Soissons) und Brunehilde (in Austrasien) in die fürchterlichste Verwirrung gebracht, da sie fortwährend die Vasallen der einzelnen Landestheile zu Gunsten des einen oder andern Prinzen gegen einander hetzten, bis endlich nach dem Tode Fredegundens deren Sohn Clotar in Folge einer Auf- forderung der Großen von Austrasien Brunehilde gefangen nahm und mit ihren Urenkeln tobten ließ. Clotar Ii. (613—628), der nur durch bedeutende Zuge-Cl°tar U. ständnisse die Anerkennung als König der gesammten fcänki- schen Lande sich verschaffte, überließ, da er unter den zerrüt- teten Verhältnissen zu einer kräftigen Regierung zu schwach war. die Leitung der Geschäfte den als Anführer des Dienst- gefolgeg mächtigen Maiores domus, unter denen sich beson- Machtent- ders der austrasische Pipin (von Landen) auszeichnete. bald bildeten sich Adelsfactionen in den Landestheilen und. nach domu». dem Tode Clotars wurde dessen Sohn (Dagobert I.) genöthigt. Austrasien von Neustrien und Burgund zu trennen und zwei unmündige Kinder auf die beiden Throne zu erheben. Unter solchen Verhältnissen mußte das königliche Ansehen, welches nur eine bedeutende Persönlichkeit in Zeiten der Verwirrung und rohen Kraft aufrecht erhalten kann, vollends dahinschwin- den und zwar um so eher, da die jugendlichen Könige durch lasterhafte Hingabe an ihre von keiner guten Erziehung gebän- digten Lüste zu entnervten Schwächlingen wurden, deren ganze

3. Geschichte der Deutschen - S. 271

1856 - Münster : Cazin
Politische Bildung. 271 so nannte man diese Gerichte auch gewillkürte oder Conventio- nal - Gerichte. Sie erhielten durch den westfälischen Frieden ihre Anerkennung, wurden also gesetzlich und hießen daher Le- gal - Austräge. Uebrigens konnte man von ihnen an das Reichskammergericht appelliren. Fernerhin hatten die Fürsten ihre besondern T e r r t1 o-ä., Territo- rial-Gerichte, die in erster und zweiter Instanz undrialgerichte. wenn der Landesherr das privilegium de non appellando erlangt hatte, auch iit dritter Instanz entschieden. Dazu kamen endlich noch Patnmonial - Gerichte der Guts-e.,Pkrimo- herrn, Stadt - und Land - Gerichte. muni "st/-' Entschieden wurde nach dem römischen Recht, dem iusncif@cvhtte canonicum, dem Lehn • oder Lombardischen Recht, sowie nach Nechis- dem ursprünglichen deutschen Recht. Doch gewann das römi- bmter sche Recht die ausgedehnteste Geltung und wurde den meisten b,-sonders Landrechten zu Grunde gelegt. "Eine Verbesserung des Straf- röm. Recht rechts bewirkte Carl V. im Jahre 1532 dadurch). daß er die Bambergische Halsgerichtsordnung mit einigen Abänderungen^''"^^^/ unter" dem Titel „peinliche Halsgerichtsordnung" sconsiiluuoj'ü,,^ Kaiser criminalis Carolina) zum Reichsgesetz erhob. ts'.nt- V. Neben diesem kam eine andere peinliche Gerichtsordnung unter dem Titel „H crcn h a m m e r" in Aufnahme, in h/, Folge dessen unzählige schuldlose Opfer der Folter tntd dem Feuertode überantwortet wurden. Erst den Bemühungen des Jesuiten Friedrich Spee und des Professors Thomasius gelang es. die unheilvollen Jrrthümer des Hrxenglaubens bei dem grö- ßeren und gebildeteren Theile des deutschen Volks zu berichti- gen und den leidenschaftlich betriebenen Prozessen ein Ende zu machen. In neuester Zeit erlitt auch in Folge der durch die fran-(§,'„fs„ß zösische Revolution verbreiteten Prinzipien die Justizverfassungnmiz. Reo. einige Abänderungen, indem neben der Gleichstellung Aller voo'b Iu- dem Gesetze auch das mündliche und öffentliche Verfahren all- ß3'-'k>fass. malig mehr und mehr zur Ausnahme kam. § 221. W a h l c a p i t u l a t i o n.. Zur Wahrung ihrer Pri- W^ie.ivl- vilegien gegenüber den Eingriffen des Kaisers legten zuerst dietulmiei, seit deutschen Fürsten auf Vorschlag Friedrich's des Weisen von '■ Sachsen dem übermächtigen spanischen Könige Carl (V) eine sogenannte Wahlcapitulation zur Annahme vor. Dasselbe ge- schah seitdem bei jeder Wahl eines neuen Kaisers; doch wurde die ursprüngliche Wahlcapitulation oft nach den Umständen durch neue Zusätze verändert Da aber die Wahlsürsten bei Auf- stellung derselben fast ausschließlich die Wahrung der eigenen Privilegien im Auge hatte,:, so enstand bald auch bei den übrigen Reichsständen der Wunsch, bei Abfassung derselben

4. Geschichte der Deutschen - S. 281

1856 - Münster : Cazin
Wissenschaftliche Bildung. 281 legten Bibliotheken und Kunstsammlungen, die bei dem Streben Biblwthe- ihrer Bescher, die gcösiten und mitunter seltensten Schätze jedemken ».Kunst- Wißbegierigen ohne Schwierigkeit und Kostenaufwand zugäng. ^ngen. lich zu machen, die schönsten Früchte trugen. Endlich haben die seit der Mitte deö 17. Jahrhunderts begründeten und seit- dem unter mancherlei Gestalt und zu verschiedenen Zwecken an vielen Orten erscheinenden Zeitschriften für Wissenschaft und Zeitschriften Kunst die geistige Thätigkeit stets rege erhalten und kräftigst befördert. § 230. Eine Darstellung der wissenschaftlichen Fortent- wickelung in der neuern Zeit mit Rücksicht- auf die einzelnen Träger der Bildung, namentlich aber eine Geschichte der deut- schen Litteratur halten wir nach dem Zweck dieses Handbuchs um so weniger für nothwendig, als letztere auf unfern höhern Lehranstalten ein besonderer Unterrichtsgegenstand ist. Wir begnügen uns daher mit der Bezeichnung des Standpunktes, den in Folge derjenigen Begebenheiten, welche auf das wissen- schaftliche Leben fördernd oder hemmend einwirkten, die Bil- dung in der neuern Zeit eingenommen hat. Zuallererst bekundete sich eine rege wissenschaftliche Thä- Humanisti- tigkeit in Aneignung der von Italien aus verbreiteten Littera-^ ^-tudikn turschätze des klassischen Alterthums, die zwar anfänglich nur von einzelnen Gelehrten und in wenigen Anstalten ausgebeutet, aber schon bald durch die Bemühungen der Reformatoren auch einem Theile des Volkes zugänglich gemacht wurden. Durch die humanistischen Studien gewann aber nicht bloß die Wis- senschaft im Allgemeinen einen großem Umfang, sondern auch einzelne Diseiplinen erhielten insbesondere eine festere Gestalt und eine tiefere Begründung, wodurch ihnen ein rasches und freudiges Aufblühen gesichert wurde. Namentlich fanden die historischen und philosophischen, die juristischen und medizinischen Studien reichliche Nahrung in den Quellen des Alterthums und auch auf dem Gebiete der Theologie bekundete sich vor- züglich seit der Reformation einerseits durch da§ Studium der hebräischen Sprache, andererseits durch das Streben, die Glau- benslehren vom historischen oder philosophischen Standpunkte^, . .„. aus zu begründen, eine rege Thätigkeit. Leider wurde das^./s^.j^ wissenschaftliche Leben durch den dreißigjährigen Krieg und die durch reu in Folge desselben eintretende Erniedrigung und Zerrissenheit Aljahrigen aller Verhältnisse gestört; der Geist und der Muth des deut- sehen Volkes war tief niedergebeugt und wie das Reich äußer- ' lich in Abhängigkeit von fremdem Einfluß gerieth, so trugen auch alle Erscheinungen auf dem wissenschaftlichen Gebiete in der nächstfolgenden Zeit nicht bloß das Gepräge der Erniedri- gung und Ohnmacht, sondern waren gleichsam nur schwache
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