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1. Der Regierungsbezirk Lüneburg - S. 18

1895 - Lüneburg : Herold & Wahlstab
— 18 — der die Ämter unter sich hatte und die Einzelsachen seines Bezirks erledigte, die wichtigeren aber vom Ministerium in Hannover entscheiden ließ. Auf Georg Iv. folgte fein Bruder Wilhelm Iv. In das Jahr des Regentenwechsels (1830) fiel wie ein Donner- schlag die Julirevolution in Frankreich. Wäre die Unzu- friedenheit nicht schon hoch gestiegen, so hätte die revolu- tionäre Idee keinen Boden finden können. Von Südhannover pflanzten sich die Wellen der Bewegung in die Landdrostei Lüneburg fort, glücklicherweise ohne bemerkenswerte Störungen. Versprechungen des Königs stillten die Unzufriedenheit nicht mehr. Dazu brach im Oktober 1831 in Hamburg die Cbolera aus, die, gleich wie im Spätsommer 1892, auch im Norden des Lüneburgschen zahlreiche Opfer forderte. Nach mehr- jährigen Verhandlungen kam endlich das Staatsgrundgesetz zustande. Der Bauer konnte nun auch seine Abgeordneten in die Ständeversammlung senden und den Anmaßungen des Adels das Gleichgewicht halten. Leider wurden vom König Ernst August die Rechte des Volkes bald bedeutend ge- schmälert. Unter den erlassenen Gesetzen ist das vom Jahre 1843 für den Landmann von größter Bedeutung geworden, nämlich die Verkoppelung und Gemeinheitsteilung. Die Äcker wurden zusammengelegt, so daß der Bauer Zeit und Kraft sparte. Die Gemeinheiten verwandelten sich in Äcker, Wiesen und Gärten. Obwohl manches Gute geschaffen wurde, fühlte sich das Volk doch nie behaglich. Auch unter dem letzten Könige, Georg V., blieb eine geheime Erbitterung. Der König neigte überdies in seiner Politik zu Österreich, und diese Neigung besiegelte 1866 Hannovers Schicksal. Alle friedlichen Anerbietungen Preußens nach der Schlacht von Langensalza scheiterten an der Selbstverblendung des Königs. Und so kam es, daß Hannover eine preußische Provinz ward. Bei der Annexion Hannovers hatte König Wilhelm von Preußen feierlich versprochen, die bestehenden, bewährt gefundenen Einrichtungen der Provinz möglichst schonen und uns ein milder, gnädiger König sein zu wollen. Das han- noversche Gebiet blieb unverändert. Der Provinzialregiernng ward jährlich die Summe von Ivz Mill. Mark überwiesen

2. Deutsche Fürsten- und Ländergeschichte, deutsche Reformationsgeschichte - S. 304

1895 - Gera : Hofmann
304 Viertes Buch. I. Abschnitt: Bilder aus der deutschen Reformation. wie auf einer Warte, um die Vorgänge auf dem Reichstage zu beobachten, den geeigneten Moment zum Losschlagen zu erspähen und das Signal zur Gewaltthat zu geben. Ein Blick auf diese Dinge und Personen mußte die Politiker zur Vorsicht einladen: sie durften nichts wagen, sie mußten im Einvernehmen mit der Mehrheit der deutschen Fürsten die Verhandlungen zu beenden und ihr Ziel, die Vermeidung der Revolution und die Beseitigung der Lutherschen Neuerungen, zu erreichen streben. So wurde denn die kirchliche Angelegenheit in den Reichstag gebracht. Ein päpstliches Breve wurde den Reichsständen mitgeteilt; dann erschien Aleander und hielt eine dreistündige Rede, in welcher er auf die Ketzereien Luthers allen Nachdruck legte. Darauf proponierte der Kaiser ein Edikt, das die päpstliche Verdammung zur Basis nahm. Als die Stände darüber berieten, zeigten sich große Differenzen, aber auch viele erklärten sich zu Luthers Gunsten. Die alten Beschwerden über das Papsttum brachte man jetzt vor. Ganz allgemein war bei allen Ständen des Reiches das Verlangen, die mißbräuchliche Praxis des päpstlichen Hofes abgestellt und eine Revision der Konkordate des vorigen Jahrhunderts vorgenommen zu sehen. Und diesen Bestrebungen stand der Kaiser selbst nicht ablehnend gegenüber. In der Sache Luthers dagegen kam es zu heftiger Diskussion: Kurfürst Friedrich von Sachsen und Kurfürst Joachim von Brandenburg wurden nahezu handgreiflich in ihrem Streite; und das Ende war, daß man Luther nicht ungehört zu verdammen, sondern ihn nach Worms zu zitieren beschloß, nicht sowohl zu materieller Verhandlung über die schwebenden Fragen als zur Entgegennahme seines Widerrufes aller Ketzereien. Es war ein Kompromiß verschiedener Tendenzen, das damit zu Stande gekommen. Kaiser Karl, der persönlich zu rascher Entscheidung, zu kirchlich gehorsamer Aktion geneigt, hatte sich von seinem ersten Minister, dem Herzog von Chievres, zu dieser Nachgiebkeit an seine Reichsstände bestimmen lassen: in dem „Temporisieren", in dem Aufschub der Entscheidung, der für eine Bearbeitung einzelner Stände Raum gab, zeigte sich die persönliche Art von Chievres. Einer der anderen Minister, der Kanzler Gattinara, war der Ansicht, alle die hier angeregten kirchlichen Fragen, — ebensowohl die Sache Luthers als die Beschwerden der Nation gegen Rom — könnten allein auf einem Konzile zur Erledigung und Beruhigung gelangen. Wenn Luther an ein solches appelliert, wenn auch im deutschen Volke sich viele schon jetzt für ein solches ansprachen, so sehen wir hier, wie auch ein sehr einflußreicher Politiker Karls diese Idee schon 1521 aufgegriffen hat. Noch aber nahm die kaiserliche Politik dies Konzil nicht in ihr Programm auf: erst einige Jahre nachher ist Gattinara auf die konziliare Idee zurückgekommen. Aleander war zuerst von dem Beschlusse nicht sehr zufriedengestellt. Er bestürmte den Papst, Nachgiebigkeit in allen politischen Dingen Karl zu bezeigen; er sah die ungeheure Gefahr ein, daß man mit einem von der Kirche verworfenen Ketzer auf dem Reichstage noch verhandeln wollte! Chiövres scheint diesen Eindruck der Maßregel nicht ungern gesehen zu haben; die letzten Bedenken des Papstes gegen die Allianz wurden dadurch bald
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