Bildungsstufen (OPAC): Berufliche Bildungsgänge, alle Lernstufen
Schulformen (OPAC): Fortbildungsschule
Inhalt Raum/Thema: Realienkunde
Geschlecht (WdK): koedukativ
240
Das Budget, d. h. der Voranschlag der Einnahmen und Aus«
gaben des Staates, wird von der 1. wie von der 2. Kammer beraten.
Es ist aber Fürsorge getroffen, daß dabei die Beschlüsse der 2. Kammer
den Ausschlag geben.
9. Ein Beschluß der Kammer ist gültig, wenn er die einfache
Stimmenmehrheit für sich hat. Bei gleicher Stimmenzahl gibt die
Stimme des Präsidenten den Ausschlag.
Soll die Verfaffungsurknnde selber ergänzt oder abgeändert werden,
so ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder
einer jeden der beiden Kammern erforderlich.
Der Großherzog bestätigt und verkündet die Gesetze und erläßt die
zu deren Vollzug und Handhabung nötigen Verordnungen.
10. Die Kammern haben das Recht der Vorstellung und Beschwerde
und können den Großherzog unter Angabe der Gründe um den Vor-
schlag eines Gesetzes bitten.
Beschwerden einzelner Staatsbürger über Kränkung in ihren ver-
fassungsmäßigen Gerechtsamen können von den Kammern nicht anders
als schriftlich und nur dann angenommen werden, wenn der Beschwerde-
führer nachweist, daß er sich vergebens an die geeigneten Landesstellen
und zuletzt an das Staatsministerium um Abhilfe gewendet hat.
Zu Beschwerden, welche die Beschuldigung einer Verletzung der
Verfassung oder verfassungsmäßigen Rechte enthalten, ist die 2. Kammer
allein befugt.
157. Die Verfassung -es Deutschen Reiches.
Die Verfassung des Deutschen Reiches ist am 16. April 1871
gegeben worden. Ihre wichtigsten Bestimmungen sind:
1. Die sämtlichen (26) nord- und süddeutschen Staaten schließen
einen ewigen Bund zum Schutze des Bundesgebietes und des inner-
halb desselben gültigen Rechtes sowie zur Pflege der Wohlfahrt des
deutschen Volkes.
Dieser Bund führt den Namen „Deutsches Reich."
2. Für ganz Deutschland besteht ein gemeinsames Jndigenat
(Reichsbürgerrecht) mit der Wirkung, daß der Angehörige eines jeden
Bundesstaates in jedem andern Bundesstaate als Inländer zu behandeln
und demgemäß zum festen Wohnsitz, zum Gewerbebetrieb, zu öffent-
lichen Ämtern u. s. w. wie der Einheimische zuzulassen ist.
Dem Ausland gegenüber haben alle Deutschen gleichmäßig Anspruch
auf den Schutz des Reiches.
3. Der Aufsicht und gesetzlichen Regelung seitens des
Reiches unterliegen höchst wichtige Angelegenheiten wie das Heimats-
TM Hauptwörter (50): [T25: [Kaiser König Reichstag Recht Reich Verfassung Staat Regierung Jahr Fürst]]
TM Hauptwörter (100): [T60: [Preußen Reich Staat Bund Kaiser deutsch Reichstag König Deutschland Regierung], T41: [Staat Recht Volk Adel König Land Verfassung Gesetz Stand Verwaltung], T8: [König Paris Regierung Minister Parlament Volk Frankreich Kammer Mitglied Verfassung], T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung], T3: [Lage Karte Land Europa Geographie Klima Größe Verhältnis Grenze Gliederung]]
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Bildungsstufen (OPAC): Berufliche Bildungsgänge, alle Lernstufen
Schulformen (OPAC): Fortbildungsschule
Inhalt Raum/Thema: Realienkunde
Geschlecht (WdK): koedukativ
242
Die Abgeordneten werden auf 5 Jahre gewählt. Sie sind an
Aufträge und Instruktionen nicht gebunden; auch können sie wegen
ihrer Abstimmung oder ihrer Äußerungen im Reichstag nicht außerhalb
der Versammlung zur Verantwortung gezogen werden.
Der Reichstag hat einjährige Budgetperioden, d. h. der Voran-
schlag der Einnahmen und Ausgaben wird jeweils nur für ein Jahr
festgestellt. Der Reichstag muß deshalb wie auch der Bundesrat all-
jährlich einberufen werden.
8. Zur Bestreitung der Ausgaben des Reiches dienen die
Einnahmen aus den Zöllen, ans Stempelabgaben, aus den Verbrauchs-
steuern und aus dem Post- und Telegraphenwesen. Was noch fehlt,
muß durch Beitrüge der einzelnen Bundesstaaten nach Maßgabe ihrer
Bevölkerung aufgebracht werden. Man heißt diese Beiträge „Matrikular-
beiträge".
158. Die Organisation der inneren Verwaltung
in Baden.
Die innere Verwaltung wird in Baden besorgt 1. für das ganze
Land durch das Ministerium des Innern und den ihm untergeordneten
Verwaltungshof, 2. in den Bezirken durch die Bezirksämter und die
Bezirksräte. Außerdem sind zur Pflege gemeinsamer öffentlicher Inter-
essen Kreisverbände errichtet.
1. Dem Bezirksamte, an dessen Spitze ein Amtsvorstand steht,
liegt die Fürsorge für die Förderung der gemeinsamen Interessen des
ganzen Bezirkes wie der einzelnen Bezirksgemeinden ob. Es führt die
Aufsicht über die Verwaltung der Gemeinden und sorgt für die Auf-
rechterhaltung der öffentlichen Ordnung innerhalb des Bezirkes. In
letzterer Hinsicht erläßt es Anordnungen gegen Feuers- und Wassers-
gefahr, gegen Viehseuchen, zum Schutze der Waldungen und Feldfrüchte,
zur Sicherung des Verkehres auf den öffentlichen Wegen. Gegen Über-
tretungen dieser Anordnungen schreitet es strafend ein.
Jedem der 53 Bezirksämter steht ein Bezirks rat zur Seite, in
den 6—9 durch Kenntnisse, Tüchtigkeit und Gemeinsinn ausgezeichnete
Bewohner des Amtsbezirkes berufen werden. Der Dienst eines Mit-
gliedes des Bezirksrates ist ein Ehrenamt.
Der Bezirksrat, in welchem der Amtsvorstand den Vorsitz führt,
beschließt über bestimmte Verwaltnngssachen von erheblicherer Be-
deutung, z. B. über die Notwendigkeit öffentlicher Bauten und Anlagen,
die durch die Gemeinden zu erstellen sind, über die Anfechtung der
Gültigkeit von Gemeindewahlen, über Beschwerden gegen die Dienst-
führung der Gemeindebeamten, über Erlassung bezirkspolizeilicher Vor-
schriften, über Gesuche um Genehmigung zur Erstellung bestimmter
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— 255 —
164. Die Krankenversicherung.
In seiner Botschaft vom 17. November 1881 sagt der unver-
geßliche Kaiser Wilhelm I.:
„Wir halten es für Unsere Kaiserliche Pflicht, dem Reichstage die
Förderung des Wohles der Arbeiter von neuem ans Herz zu legen, und
würden Wir mit um so größerer Befriedigung auf alle Erfolge, mit
denen Gott Unsere Regierung sichtlich gesegnet hat, zurückblicken, wenn
es Uns gelänge, dereinst das Bewußtsein mitzunehmen, dem Vaterlande
neue und dauernde Bürgschaften seines inneren Friedens und den Hilfs-
bedürftigen größere Sicherheit und Ergiebigkeit des Beistandes, auf den
sie Anspruch haben, zu hinterlassen."
Damit gab der edle Kaiser die Veranlassung zur Schaffung von
drei großen Gesetzgebungswerken, die den deutschen Arbeitern Segen
gebracht und die Bewunderung der ganzen Welt in steigendem Maße
auf sich gelenkt haben. Die drei Gesetze wurden später in der Reichs-
versicherungsordnung vom 19. Juli 1911 zusammengefaßt.
Das erste Gesetz — erschienen am 15. Juni 1883, seither ver-
bessert und jetzt enthalten in den §§ 165—536 der Reichsversichcrungs-
ordnung — betrifft die Krankenversicherung.
Die Versicherung gegen Krankheit erstreckt sich auf alle Personen,
die gegen Gehalt oder Lohn als Arbeiter, Gehilfen, Gesellen, Lehrlinge.
Dienstboten, Handlungsgehilfen u. s. w. beschäftigt sind; ferner auf
Betriebsbeamte, Werkmeister, Schiffer, Bühnenmitglieder, Privatlehrer
u. s. w., sofern ihr Lohn oder Gehalt im Jahre 2500 d& nicht über-
steigt; endlich in Baden — nach dem Landesgesetz vom 7. Juli 1892 —
auf die land- und forstwirtschaftlichen Arbeiter.
Was die Kassen betrifft, können die Versicherungspflichtigen bei
einer Ortskrankenkaffe, Landkrankenkasse, Betriebskrankenkaffe, Jnnungs-
krankenkasse versichert sein.
Tie An- und Abmeldung hat binnen 3 Tagen zu geschehen
und zwar seitens des Arbeitgebers für jede von ihm beschäftigte Person,
sofern dieselbe zur Mitgliedschaft bei einer Orts-, Land- oder Jnnungs-
krankenkaffe verpflichtet ist.
Die Versicherungsbeiträge dürfen im allgemeinen 4v* °/o
des durch die Satzung der Kasse festgesetzten Grundlohns nicht über-
steigen.
Für die richtige Zahlung ist der Arbeitgeber verantwortlich. Er
darf aber dem Versicherten zwei Drittel des Betrages am Lohne ab-
ziehen, so daß er selber nur für ein Drittel auszukommen hat.
Als Unterstützung haben die Kaffen zu gewähren: 1. vom
Beginne der Krankheit ab freie ärztliche Behandlung, Arznei sowie
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Schulformen (OPAC): Fortbildungsschule
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Geschlecht (WdK): koedukativ
— 241 —
und Niederlassungswesen, der Gewerbebetrieb, das Zollwesen, die Ordnung
des Maß-, Münz- und Gewichtssystems, das Post- und Telegraphen-
wesen, die Organisation eines gemeinsamen Schutzes des deutschen Han-
dels im Auslande, das Militär und die Kriegsmarine, das gesamte
bürgerliche Recht, das Strafrecht und das gerichtliche Verfahren u. s. w.
In Bayern und Württemberg ist die Tätigkeit des Reiches in
einzelnen Beziehungen, z. B. im Postwesen, beschränkt.
4. Die Reichsgesetzgebung wird durch den Bundesrat und
den Reichstag ausgeübt.
Die Reichsgesetze gehen den Landesgesetzen vor.
5. Der Bundesrat besteht aus Vertretern der einzelnen Bun-
desstaaten. Alle zusammen haben 58 Stimmen, nämlich Preußen 17,
Bayern 6, Sachsen und Württemberg je 4, Baden und Hessen je 3,
Braunschweig und Mecklenburg-Schwerin je 2 und die übrigen Staa-
ten je 1. Außerdem ist Elsaß-Lothringen mit 3 Stimmen vertreten.
Jedes Mitglied des Bundesrates hat das Recht, im Reichstage
zu erscheinen, und muß daselbst auf Verlangen jederzeit gehört werden,
um die Ansichten seiner Negierung zu vertreten.
6. Das Präsidium des Bundes steht dem Könige von
Preußen zu, welcher den Namen „Deutscher Kaiser" führt.
Der Kaiser hat das Reich nach außen zu vertreten, im Namen
des Reiches Krieg zu erklären und Frieden zu schließen, Bündnisse und
andere Verträge mit fremden Staaten einzugehen, Gesandte zu beglau-
bigen und zu empfangen.
Zur Erklärung des Krieges ist die Zustimmung des Bundesrates
erforderlich, es sei denn, daß ein Angriff auf das Bundesgebiet erfolgt.
Dem Kaiser steht es zu, den Bundesrat und den Reichstag zu
berufen, zu eröffnen, zu vertagen und zu schließen.
Der Vorsitz im Bundesrate und die Leitung der Geschäfte steht
dem Reichskanzler zu, der vom Kaiser ernannt wird.
Dem Kaiser steht die Ausfertigung und Verkündigung der Reichs-
gesetze und die Überwachung der Ausführung derselben zu.
Der Kaiser ernennt die Reichsbeamten.
Wenn Bundesmitglieder ihre Bundespstichten nicht erfüllen, können
sie dazu angehalten werden.
7. Der Reichstag geht aus allgemeinen und direkten Wahlen
mit geheimer Abstimmung hervor. Die Gesamtzahl der Abgeordneten
beträgt 39 7, wovon 14 auf Baden kommen.
Wähler für den Reichstag ist jeder Deutsche, der das 25. Lebens-
jahr zurückgelegt hat. Wählbar zum Abgeordneten ist jeder Deutsche,
der das 25. Lebensjahr zurückgelegt und einem zum Bunde gehörigen
Staate seit mindestens einem Jahre angehört hat.
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TM Hauptwörter (100): [T60: [Preußen Reich Staat Bund Kaiser deutsch Reichstag König Deutschland Regierung]]
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105
geboren am 30. September 1811, vermählt. Das Königliche Ehe-
paar hat zwei Kinder, den jetzigen Kronprinzen Friedrich Wilhelm,
welcher am 18. October 1631 geboren und am 25. Januar 1858
mit Victoria, königlicher Prinzessin von Großbritannien und Irland,
geboren am 21. November 1840, verheirathet ist, und die Prinzessin
Luise, jetzt die Gemahlin des Großherzogs Friedrich von Baden.
Die prinzliche Familie lebte still und einfach am Rheine, übte
Mildthätigkeit an den Armen und half, wo Noth und Elend herrschte.
Als im October 1857 König Friedrich Wilhelm sehr krank wurde,
übernahm der Prinz die Stellvertretung, damit die Regierung des
Landes nicht leide. Die Krankheit des Königs zeigte sich später
unheilbar und der Prinz führte die Regentschaft unter dem
Titel: „Prinz-Regent von Preußen". Das geschah im October 1858.
Bald sah man, wie gut es der neue Regent mit dem Lande meine.
Er ließ Anordnungen aufstellen, daß die Steuerlast von Allen gleich-
mäßig getragen, daß die Wehrkraft des Landes vermehrt, daß Handel
und Gewerbe befördert werde. Er forderte die Abgeordneten auf,
ihm in der Sorge für das Landeswohl nach der Verfassung treu
beizustehen. Als im Jahre 1859 ein harter Krieg in Italien aus-
brach und man bange war, daß Preußen mit hineingezogen würde,
hielt sich der König von dem Kampfe fern. Damit aber die Lan-
desgrenzen sichern Schutz hätten, ließ er mehrere Heerhaufen nach
dem Rheine marschiren. Ein baldiger Frieden machte den Kriegs-
unruhen ein Ende.
Am 2. Januar 1861 starb König Friedrich Wilhelm Iv. und
der Prinz-Regent bestieg den Königlichen Thron unter dem Namen:
„Wilhelm I.", weil er der erste König von Preußen ist, der Wilhelm
heißt. Die Einrichtungen im Lande ließ der neue Herrscher fast
so stehen, wie sein hochseliger Vater und sein Bruder sie angeordnet
hatten. Das, was besser sein konnte, änderte er um. Die Kam-
mern stimmten auf seinen Vorschlag mit ein, daß alle Befreiung
von der Grundsteuer aufhöre, daß eine gleichmäßige Vertheilung der
Steuern durch das ganze Land statt finde und daß ein passendes
Gewerbe- und Handelsgesetz eingeführt werde. Mit Frankreich
wurde ein Handelsvertrag abgeschlossen, welcher die Ein- und Aus-
fuhr der Waaren beider Länder erleichtert und den Verkehr hebt.
Der große Zollverein ist auf 12 Jahre mit den deutschen Staaten
erneuert, und mit Oesterreich wird noch über einen Handelsvertrag
verhandelt. Mit fernen Ländern in Amerika und in Ostasien be-
stehen Handelsverbindungen, so daß auch nach jenen Erdtheilen un-
sere Waaren gehen können. Durch dies Alles entwickelt sich der
Handel, vermehrt sich der Waarenabsatz und der Arbeiter im Lande
findet Beschäftigung. Bergbau und Hüttenwerke, Fabriken und Ma-
nufacturen, Ackerbau und Viehzucht sind in großer Betriebsamkeit.
TM Hauptwörter (50): [T47: [Friedrich Wilhelm Kaiser König Iii Kurfürst Jahr Preußen Brandenburg Johann], T29: [Handel Industrie Land Ackerbau Fabrik Stadt Deutschland Mill Viehzucht Gewerbe], T37: [Gott Mensch Herr Herz Leben Wort Welt Himmel Tag Hand]]
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Extrahierte Personennamen: Friedrich_Wilhelm Friedrich Wilhelm Victoria Luise Friedrich_von_Baden Friedrich Friedrich_Wilhelm Friedrich Wilhelm Friedrich_Wilhelm Friedrich Wilhelm Wilhelm
Extrahierte Ortsnamen: Irland Rheine Italien Rheine Frankreich Oesterreich Amerika Ostasien
118
Am 15. September 1865 trat der Vertrag in Kraft und am
26. September kam König Wilhelm I. nach seinem neu erworbenen
Herzogthume Lauenbnrg und ließ sich in der Stadt Ratzeburg
feierlich vom Lande huldigen.
57. Wie Preußen mit dem Kaiser von Oesterreich in
Krieg geräth.
Oesterreich hatte es in dem Vertrage zu Gast ein nicht ehrlich
gemeint. Statt in Frieden die erworbenen Herzogthümer so zu
regieren, daß in Hauptsachen Alles gemeinschaftlich von den beiden
Fürsten geschehe, that der österreichische Statthalter in Holstein auf
Befehl von Wien, als ob sein Kaiser alleiniger Herr sei. Damit
unserm Vaterlande ein Stein in den Weg gelegt werde, sann
Oesterreich darauf, den Prinzen Friedrich von Augustenburg zum
Herzoge von Schleswig-Holstein zu machen, weil man wußte, daß
dieser dem österreichischen Kaiserhause gehorsam sei und bleibe. Da-
durch sollten uns alle Vortheile, welche wir durch den Krieg von
1864 erlangt hatten, genommen werden. Oesterreich wollte Gelegen-
heit zum Kriege gegen Preußen finden. „Es kann in Deutschland
nur Ein Großstaat bestehen und das ist Oesterreich, darum muß
Preußen niedergedrückt werden," so schrieb man heimlich aus Wien
an deutsche Fürsten. Unser König versuchte Alles, um nach dem
Vertrage zu Gastein die Sache zu schlichten, doch vergebens. Um
den Krieg herbeizuführen, erklärte Oesterreich am 1. Juni 1866,
es wolle die Entscheidung über die Herzogthümer Schleswig-Holstein
dem deutschen Bunde anheim geben und berief, ohne Preußen zu
fragen, auf den 11. Juni die holsteinische Landesversammlung zu-
sammen. Das war mehr, als Preußen ertragen konnte und durfte,
denn es lag hierin ein offener Bruch des Gasteiner Vertrages. Der
König befahl dem General von Manteuffel, das Herzogthum Hol-
stein wieder mit zu besetzen, dem österreichischen General von Gablenz
aber frei zu stellen, mit seinen Truppen auch in Schleswig zu
rücken. Dieser zog aber seine Schaaren bei Altona zusammen
und wartete auf weitere Befehle von Wien. Sie kamen bald.
Oesterreich erklärte, Preußen habe den Frieden gebrochen und müsse
mit den Waffen aus Holstein getrieben werden. Die deutschen
Fürsten möchten ihre Heere stellen. Am 14. Juni 1866 beschloß
der Bundestag zu Frankfurt am Main in der Mehr-
heit den Krieg gegen Preußen. Oesterreich, Baiern, Wür-
temberg, Sachsen, Hannover, Hessen-Kassel und Darmstadt, Nassau,
Frankfurt am Main und noch einige kleine deutsche Fürsten erhoben
die Waffen gegen unser Vaterland. Jetzt erklärte unser König,
daß für ihn der deutsche Bund zu bestehen aufgehört habe.
TM Hauptwörter (50): [T35: [Preußen Königreich Bayern Sachsen Staat Hannover Baden König Provinz Land]]
TM Hauptwörter (100): [T60: [Preußen Reich Staat Bund Kaiser deutsch Reichstag König Deutschland Regierung], T34: [Schweden König Gustav Dänemark Preußen Krieg Polen Adolf Frieden Holstein], T44: [Sachsen Provinz Preußen Königreich Hannover Bayern Staat Hessen Baden Land], T16: [Ende Körper Strom Bild Hebel Hand Auge Wasser Gegenstand Seite]]
TM Hauptwörter (200): [T67: [Preußen Bund Staat König Regierung Deutschland Verfassung Frankfurt Reichstag Bundestag], T174: [Preußen Sachsen Hannover Holstein Provinz Königreich Staat Oldenburg Braunschweig Dänemark], T9: [Frieden Napoleon Krieg Kaiser Frankreich Friede Preußen Rußland Jahr Franz], T183: [Kind Lehrer Schüler Unterricht Schule Frage Stoff Aufgabe Zeit Geschichte], T151: [König Volk Kaiser Reich Fürst Land Gott Wilhelm Deutschland Frieden]]
Extrahierte Personennamen: Wilhelm_I. Friedrich_von_Augustenburg Friedrich Manteuffel Gablenz
Extrahierte Ortsnamen: Lauenbnrg Ratzeburg Oesterreich Oesterreich Holstein Wien Oesterreich Schleswig-Holstein Oesterreich Deutschland Oesterreich Wien Oesterreich Altona Wien Oesterreich Holstein Frankfurt_am_Main Oesterreich Baiern Sachsen Hannover Hessen-Kassel Darmstadt Nassau Frankfurt_am_Main
125
machte ihn der Minister-Präsident Graf Bismarck auf die Gefahr
aufmerksam, doch ruhig antwortete er: „Ich weiß es wohl, aber ich
reite nicht zurück, da meine brave Armee im Feuer steht. Hier ist
mein Platz!"
Als die Feinde in wilder Flucht waren, trafen sich der König
und der Kronprinz auf dem Schlachtfelde. Beide fielen sich mit
Thränen in den Augen in die Arme; der König hing seinem
Thronerben einen hohen Orden um.
Es war ein schöner Sieg. 180 Kanonen, 25,000 Gefangene,
viele Fahnen und Wagen fielen den Siegern in die Hände.
61. Der Zug gegen Wien, der Waffenstillstand und der
Frieden.
Der Feind floh, um nach Mähren und Wien zu kommen, die
Sieger hinter ihm her. Prag, die Hauptstadt von Böhmen, wurde
genommen. Am 15. Juli stießen die Preußen wieder auf größere
Feindesmassen. Bei dem Dorfe Tobitschau entspann sich der
Kampf. Die Oesterreicher wurden zurückgetrieben. Eine Schwadron
preußischer Kürassiere drang mit Windesschnelle auf die feindlichen
Batterien ein, eroberte 16 Kanonen mit der Bespannung und nahm
die Officiere und Soldaten gefangen.
Nun ging's weiter nach der Grenze von Ungarn zu. Am
22. Juli trafen bei Blumen au, nahe bei Presburg, die Heere
auf einander. Der General von Bose war über die March und
hinter den Höhen hergegangen und dadurch den Oesterreichcrn in
den Rücken gekommen. Gerade wollte er losbrechen und die Feinde
wären verloren gewesen, als plötzlich die Trompeter bliesen und
das Kommando: „Halt! Hahn in Ruh'!" erschallte. Man wußte
anfangs nicht, was das bedeuten sollte, doch bald wurde verkündet:
es ist Waffenstillstand eingetreten.
Der König war mit dem Hauptheere nach Brünn und von
da nach Nikolsburg gegangen, 10 Meilen von Wien. Jetzt ge-
riethen die Oesterreicher in große Angst und baten um Frieden.
Es wurde auf 5 Tage Waffenstillstand geschlossen. Am 23. August
kam der Frieden zu Prag zwischen Preußen und Oesterreich zu
Stande. Um seine deutschen Verbündeten kümmerte sich der öster-
reichische Kaiser nicht; sie mochten sehen, wie sie fertig würden.
Die Friedensbedingungen waren: Der Kaiser von Oesterreich leistet
auf Schleswig-Holstein Verzicht und überträgt seine Rechte an den
König von Preußen, — Oesterreich zahlt an Preußen 40 Mil-
lionen Thaler Kriegskosten, — der deutsche Bund wird aufgelöset
und Oesterreich mischt sich nicht mehr in die deutschen Angelegen-
heiten, — es erkennt schon im voraus alle Gebietsveränderungen
Vormvaum, Erzählung-». 15. Aufl. 9
TM Hauptwörter (50): [T28: [Schlacht Heer Feind Mann Armee Napoleon Franzose General Truppe Preußen], T34: [Krieg Frankreich England Deutschland Preußen Frieden Rußland Napoleon Kaiser Jahr], T37: [Gott Mensch Herr Herz Leben Wort Welt Himmel Tag Hand]]
TM Hauptwörter (100): [T19: [Feind Pferd König Mann Soldat Reiter Uhr Wagen Kanone Offizier], T60: [Preußen Reich Staat Bund Kaiser deutsch Reichstag König Deutschland Regierung], T85: [Friedrich Schlacht Heer Sachsen Schlesien Sieg König Böhmen Feind Kaiser], T77: [Baum Nacht Himmel Wald Tag Gott Kind Vogel Sonne Blume], T51: [Armee General Schlacht Franzose Truppe Mann Feind Heer Metz Preußen]]
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Extrahierte Personennamen: Graf_Bismarck August
Extrahierte Ortsnamen: Wien Wien Ungarn Presburg Nikolsburg Wien Oesterreich Oesterreich Schleswig-Holstein Oesterreich Oesterreich
102
über die Steuern im Lande, über neue Gesetze und Einrichtungen
vorlegt. Jeder Abgeordnete kann auch selbst Vorschläge zum Besten
des Landes machen und sie zur Berathung bringen. Die Kam-
mern sind oft 5 bis 6 Monate zusammen und da wird Alles haarscharf
verhandelt und das Wohl der Unterthanen nach allen Seiten hin erwogen.
Im Lande kehrten nun überall Gesetz, Recht und Ordnung
zurück. Ein Theil der Aufrührer floh in andere Länder, meist nach
der Schweiz, nach England und Amerika, ein Theil wurde den Ge-
richten im Lande übergeben und bestraft. Nicht oft genug kann
sich Jeder das Wort der heiligen Schrift Vorhalten, welches spricht:
„Fürchte Gott und den König und menge dich nicht
unter die Aufrührerischen, denn ihr Unfall wird plötz-
lich en t stehen!"
Als unser König im Jahre 1818 die Deputirten aus dem
ganzen Lande nach Berlin berief, eilten zu gleicher Zeit aus allen
deutschen Ländern Männer, berufen und unberufen, nach der Stadt
Frankfurt am Main. Dort bildete man auch eine Versammlung,
die sich das deutsche Parlament, oder die deutsche National-Ver-
sammlung nannte. Fast alle Fürsten Deutschlands hatten aus ihren
Ländern Deputirte hingesendet. Man wollte ein Reichsgrundgefttz
für ganz Deutschland abfassen, des alten deutschen Reiches Einheit
und Herrlichkeit Herstellen und an der Spitze einen deutschen Kaiser
haben. Das wäre schön und löblich gewesen, wenn man die Sache
mit Ruhe und Besonnenheit angegriffen hätte; aber wie in Berlin,
so machten es auch in Frankfurt die Aufrührerischen und Wider-
strebenden, sie ließen es nicht zur ruhigen Berathung, noch weniger
zu einem guten Ende kommen. Des Zankes und Streites und
Haders war kein Ende. Da hoffte man, durch einen „kühnen
Griff" weiter zu kommen und stellte den österreichischen Erzherzog
Johann als Reichsverweser an die Spitze Deutschlands. Aber
dieser konnte blutwenig ausrichten. Endlich beschloß man, einen
deutschen Kaiser zu wählen, welcher das Reichsgrundgesetz in Aus-
führung bringen sollte. Nach manchem Streite fiel die Wahl auf
unfern vielgeschmähten, vielgekränkten König Friedrich Wilhelm Iv.,
und man kam in einem großen feierlichen Zuge nach Berlin, um ihm
die deutsche Kaiserkrone zu Füßen zu legen. Aber am 3. April 1849
lehnte der König das Anerbieten ab. Nun entstand in der Frank-
furter Versammlung große Verwirrung. Der Eine wollte es so,
der Andere so haben. An vielen Orten Deutschland's fingen die
Demokraten wieder an zu wühlen, und der Aufruhr schlug in hellen
Flammen auf. In Dresden tobten die Aufrührer, bemächtigten sich
der Stadt und jubelten schon über ihren Sieg. Da bat der König
und die Regierung von Sachsen unfern König um Hülfe. Unsere
braven Regimenter eilten hin und stillten den Aufruhr. Es haben
TM Hauptwörter (50): [T25: [Kaiser König Reichstag Recht Reich Verfassung Staat Regierung Jahr Fürst], T37: [Gott Mensch Herr Herz Leben Wort Welt Himmel Tag Hand]]
TM Hauptwörter (100): [T60: [Preußen Reich Staat Bund Kaiser deutsch Reichstag König Deutschland Regierung], T98: [Volk Land König Krieg Zeit Feind Mann Macht Freiheit Kaiser], T8: [König Paris Regierung Minister Parlament Volk Frankreich Kammer Mitglied Verfassung], T1: [König Held Herz Mann Volk Siegfried Land Lied Hand Tod], T17: [Gott Herr Mensch Wort Leben Herz Welt Hand Vater Himmel]]
TM Hauptwörter (200): [T67: [Preußen Bund Staat König Regierung Deutschland Verfassung Frankfurt Reichstag Bundestag], T182: [Krieg Jahr Zeit Land Deutschland Regierung Frankreich Volk Folge Revolution], T26: [Kaiser Luther Papst König Wort Gott Tag Sache Fürst Schrift], T131: [Licht Erde Sonne Körper Auge Himmel Bild Gegenstand Luft Wolke], T81: [Herz Himmel Gott Welt Lied Leben Auge Erde Land Nacht]]
Extrahierte Personennamen: Johann Johann Friedrich_Wilhelm_Iv. Friedrich Wilhelm_Iv.
Extrahierte Ortsnamen: England Amerika Berlin Frankfurt_am_Main Deutschlands Deutschland Berlin Frankfurt Deutschlands Berlin Frank- Dresden Sachsen
108
Der Reichsherold zu Pferde auf dem Schloßplatze rief: „Es
lebe König Wilhelm I.! Es lebe die Königin Auguste!" und die
Tausenden auf dem weiten Platze stimmten in den Ruf. Dann
sang man: Nun danket alle Gott! die Kanonen dröhnten, der
König neigte drei Mal das Scepter und ging in das Schloß zurück.
Die Feier war zu Ende.
Am 22. October hielt das Königspaar einen glänzenden Ein-
zug in Berlin. Das Volk jubelte ihm entgegen und überall war Freude.
Gott segne die Regierung unsers Königs Wilhelm I.
54. Der schleswig'sche Ätieg 1864.
Die Herzogtümer Schleswig und Holstein wählten im Jahre
1459 den König von Dänemark zum Herzoge. Sie machten aber
ausdrücklich die Bedingung, daß sie ihre eigene Verfassung, ihre
eigenen Beamten, ihre eigene Bewaffnung, die eigene Verwaltung
der Staatseinkünfte behalten und „up ewig ungedeelt" bleiben woll-
ten. Man sagte ihnen dies auch feierlich zu. Zwar versuchte Däne-
mark zu verschiedenen Malen, das Versprechen zu brechen, doch
muthig verteidigten die Schleswig-Holsteiner ihre Rechte. Als im
Jahre 1815 Holstein und Lauenburg deutsches Bundesland, und
dadurch der dänische König Mitglied des deutschen Bundes wurde,
erlangten die Herzogthümer die Bestätigung ihrer Gerechtsamen.
Den Dänen war das nicht nach dem Sinne; sie fingen immer von
neuem an, die Rechte zu schmälern. Man hob in den Herzogtümern
die jungen Leute zu Soldaten aus, doch ließ man sie nicht im Lande,
sondern steckte sie in die dänischen Regimenter. Dänische Prediger,
Lehrer, Beamte und Richter stellte man in rein deutschen Landen an,
und die Einkünfte verwendete man nicht zum Besten des Landes,
sondern das Geld wanderte nach Kopenhagen. Endlich brach der
dänische König ganz sein Wort. Schleswig-Holstein sollte in Däne-
mark einverleibt werden und mit diesem Lande einen Gesammtstaat
bilden. Nun griffen im Jahre 1848 die Herzogthümer zu den
Waffen. Tausende aus Deutschland eilten zur Hülfe herbei, und
unser König Friedrich Wilhelm Iv. sandte einen Heerhaufen hin,
um die bedrängten Herzogthümer zu unterstützen. Man schlug die
Dänen zurück. Jetzt mischte sich Oesterreich ein und brachte es
dahin, daß Preußen seine Truppen zurückzog. Die junge, schwache
schleswig-holsteinische Armee wurde geschlagen und das Land wieder
erobert. Die Rache der Dänen kannte nun kein Maß, noch Ziel.
Man vertrieb die deutschen Beamten, Prediger und Lehrer, führte
die dänische Sprache ein, steckte viele Menschen in den Kerker und
verwendete die Landeseinkünfte nach Belieben. Die Herzogthümer
TM Hauptwörter (50): [T37: [Gott Mensch Herr Herz Leben Wort Welt Himmel Tag Hand], T35: [Preußen Königreich Bayern Sachsen Staat Hannover Baden König Provinz Land], T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger]]
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Extrahierte Personennamen: Wilhelm_I. Wilhelm_I. Friedrich_Wilhelm Friedrich Wilhelm
Extrahierte Ortsnamen: Berlin Holstein Holstein Lauenburg Kopenhagen Schleswig-Holstein Deutschland Oesterreich
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Sie bilden alle Ein Heer unter dem Befehle des Königs von Preu-
ßen. Das ist ein bedeutender Schritt zur Einigung Deutschland's
unter Prcußen's Führung. Der norddeutsche Bundesrath,
gebildet durch die Gesandten der Bundesfürsten, und der nord-
deutsche Reichstag, zu welchem die Bundesländer die Abgeord-
neten wühlen, versammeln sich in Berlin, um über die gemeinsamen
Angelegenheiten des Bundes zu berathen und zu beschließen. — Mit
Baiern, Würtemberg, Baden und Hessen-Darmstadt sind Verträge
abgeschlossen, nach welchen im Falle eines Krieges gegen Deutschland
die Heere dieser Staaten unter dem Oberbefehle des Königs von
Preußen stehen. Außerdem hat sich ganz Deutschland wieder
zu einem Zollvereine verbunden. Das Zoll-Parlament
besteht aus den Abgeordneten aller deutschen Länder und hält seine
Versammlungen in Berlin, denn auch im Zollvereine ist Preußen
die leitende Macht. Es werden in dieser Versammlung die Han-
dels- und Gewerbesachen, die Zölle, die Gewerbesteuern und die
Handelsverträge mit andern Ländern berathen und festgestellt.
Möge Gott es unserm theuren, lieben Könige und seinen Räthen
gelingen lassen, die Einigung aller deutschen Fürsten und Völker zu
vollenden.
Heil Dir im Siegerkranz,
Herrscher des Vaterland's,
Heil König Dir! hctler
Fühl' in des Thrones Glanz
Die hohe Wonne ganz,
Liebling des Volk's zu sein,
Heil König Dir! Hllxef*'
Heilige Flamme glüh',
Glüh' und verlösche nie
Für's Vaterland!
Wir Alle stehen dann
Muthig für einen Mann,
Kämpfen und bluten gern
Für Thron und Reich.
Sei, König Wilhelm, hier
Lange des Volkes Zier,
Der Menschheit Stolz!
Fühl' in des Thrones Glanz
Die hohe Wonne ganz,
Liebling des Volk's zu sein,
Heil König Dir!
TM Hauptwörter (50): [T25: [Kaiser König Reichstag Recht Reich Verfassung Staat Regierung Jahr Fürst], T10: [Volk König Mann Leben Zeit Land Mensch Krieg Feind Vaterland], T37: [Gott Mensch Herr Herz Leben Wort Welt Himmel Tag Hand]]
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Extrahierte Personennamen: Wilhelm
Extrahierte Ortsnamen: Berlin Würtemberg Baden Hessen-Darmstadt Deutschland Deutschland Berlin