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1. Lesebuch für Fortbildungsschulen - S. 240

1915 - Lahr : Geiger
240 Das Budget, d. h. der Voranschlag der Einnahmen und Aus« gaben des Staates, wird von der 1. wie von der 2. Kammer beraten. Es ist aber Fürsorge getroffen, daß dabei die Beschlüsse der 2. Kammer den Ausschlag geben. 9. Ein Beschluß der Kammer ist gültig, wenn er die einfache Stimmenmehrheit für sich hat. Bei gleicher Stimmenzahl gibt die Stimme des Präsidenten den Ausschlag. Soll die Verfaffungsurknnde selber ergänzt oder abgeändert werden, so ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder einer jeden der beiden Kammern erforderlich. Der Großherzog bestätigt und verkündet die Gesetze und erläßt die zu deren Vollzug und Handhabung nötigen Verordnungen. 10. Die Kammern haben das Recht der Vorstellung und Beschwerde und können den Großherzog unter Angabe der Gründe um den Vor- schlag eines Gesetzes bitten. Beschwerden einzelner Staatsbürger über Kränkung in ihren ver- fassungsmäßigen Gerechtsamen können von den Kammern nicht anders als schriftlich und nur dann angenommen werden, wenn der Beschwerde- führer nachweist, daß er sich vergebens an die geeigneten Landesstellen und zuletzt an das Staatsministerium um Abhilfe gewendet hat. Zu Beschwerden, welche die Beschuldigung einer Verletzung der Verfassung oder verfassungsmäßigen Rechte enthalten, ist die 2. Kammer allein befugt. 157. Die Verfassung -es Deutschen Reiches. Die Verfassung des Deutschen Reiches ist am 16. April 1871 gegeben worden. Ihre wichtigsten Bestimmungen sind: 1. Die sämtlichen (26) nord- und süddeutschen Staaten schließen einen ewigen Bund zum Schutze des Bundesgebietes und des inner- halb desselben gültigen Rechtes sowie zur Pflege der Wohlfahrt des deutschen Volkes. Dieser Bund führt den Namen „Deutsches Reich." 2. Für ganz Deutschland besteht ein gemeinsames Jndigenat (Reichsbürgerrecht) mit der Wirkung, daß der Angehörige eines jeden Bundesstaates in jedem andern Bundesstaate als Inländer zu behandeln und demgemäß zum festen Wohnsitz, zum Gewerbebetrieb, zu öffent- lichen Ämtern u. s. w. wie der Einheimische zuzulassen ist. Dem Ausland gegenüber haben alle Deutschen gleichmäßig Anspruch auf den Schutz des Reiches. 3. Der Aufsicht und gesetzlichen Regelung seitens des Reiches unterliegen höchst wichtige Angelegenheiten wie das Heimats-

2. Lesebuch für Fortbildungsschulen - S. 242

1915 - Lahr : Geiger
242 Die Abgeordneten werden auf 5 Jahre gewählt. Sie sind an Aufträge und Instruktionen nicht gebunden; auch können sie wegen ihrer Abstimmung oder ihrer Äußerungen im Reichstag nicht außerhalb der Versammlung zur Verantwortung gezogen werden. Der Reichstag hat einjährige Budgetperioden, d. h. der Voran- schlag der Einnahmen und Ausgaben wird jeweils nur für ein Jahr festgestellt. Der Reichstag muß deshalb wie auch der Bundesrat all- jährlich einberufen werden. 8. Zur Bestreitung der Ausgaben des Reiches dienen die Einnahmen aus den Zöllen, ans Stempelabgaben, aus den Verbrauchs- steuern und aus dem Post- und Telegraphenwesen. Was noch fehlt, muß durch Beitrüge der einzelnen Bundesstaaten nach Maßgabe ihrer Bevölkerung aufgebracht werden. Man heißt diese Beiträge „Matrikular- beiträge". 158. Die Organisation der inneren Verwaltung in Baden. Die innere Verwaltung wird in Baden besorgt 1. für das ganze Land durch das Ministerium des Innern und den ihm untergeordneten Verwaltungshof, 2. in den Bezirken durch die Bezirksämter und die Bezirksräte. Außerdem sind zur Pflege gemeinsamer öffentlicher Inter- essen Kreisverbände errichtet. 1. Dem Bezirksamte, an dessen Spitze ein Amtsvorstand steht, liegt die Fürsorge für die Förderung der gemeinsamen Interessen des ganzen Bezirkes wie der einzelnen Bezirksgemeinden ob. Es führt die Aufsicht über die Verwaltung der Gemeinden und sorgt für die Auf- rechterhaltung der öffentlichen Ordnung innerhalb des Bezirkes. In letzterer Hinsicht erläßt es Anordnungen gegen Feuers- und Wassers- gefahr, gegen Viehseuchen, zum Schutze der Waldungen und Feldfrüchte, zur Sicherung des Verkehres auf den öffentlichen Wegen. Gegen Über- tretungen dieser Anordnungen schreitet es strafend ein. Jedem der 53 Bezirksämter steht ein Bezirks rat zur Seite, in den 6—9 durch Kenntnisse, Tüchtigkeit und Gemeinsinn ausgezeichnete Bewohner des Amtsbezirkes berufen werden. Der Dienst eines Mit- gliedes des Bezirksrates ist ein Ehrenamt. Der Bezirksrat, in welchem der Amtsvorstand den Vorsitz führt, beschließt über bestimmte Verwaltnngssachen von erheblicherer Be- deutung, z. B. über die Notwendigkeit öffentlicher Bauten und Anlagen, die durch die Gemeinden zu erstellen sind, über die Anfechtung der Gültigkeit von Gemeindewahlen, über Beschwerden gegen die Dienst- führung der Gemeindebeamten, über Erlassung bezirkspolizeilicher Vor- schriften, über Gesuche um Genehmigung zur Erstellung bestimmter

3. Lesebuch für Fortbildungsschulen - S. 255

1915 - Lahr : Geiger
— 255 — 164. Die Krankenversicherung. In seiner Botschaft vom 17. November 1881 sagt der unver- geßliche Kaiser Wilhelm I.: „Wir halten es für Unsere Kaiserliche Pflicht, dem Reichstage die Förderung des Wohles der Arbeiter von neuem ans Herz zu legen, und würden Wir mit um so größerer Befriedigung auf alle Erfolge, mit denen Gott Unsere Regierung sichtlich gesegnet hat, zurückblicken, wenn es Uns gelänge, dereinst das Bewußtsein mitzunehmen, dem Vaterlande neue und dauernde Bürgschaften seines inneren Friedens und den Hilfs- bedürftigen größere Sicherheit und Ergiebigkeit des Beistandes, auf den sie Anspruch haben, zu hinterlassen." Damit gab der edle Kaiser die Veranlassung zur Schaffung von drei großen Gesetzgebungswerken, die den deutschen Arbeitern Segen gebracht und die Bewunderung der ganzen Welt in steigendem Maße auf sich gelenkt haben. Die drei Gesetze wurden später in der Reichs- versicherungsordnung vom 19. Juli 1911 zusammengefaßt. Das erste Gesetz — erschienen am 15. Juni 1883, seither ver- bessert und jetzt enthalten in den §§ 165—536 der Reichsversichcrungs- ordnung — betrifft die Krankenversicherung. Die Versicherung gegen Krankheit erstreckt sich auf alle Personen, die gegen Gehalt oder Lohn als Arbeiter, Gehilfen, Gesellen, Lehrlinge. Dienstboten, Handlungsgehilfen u. s. w. beschäftigt sind; ferner auf Betriebsbeamte, Werkmeister, Schiffer, Bühnenmitglieder, Privatlehrer u. s. w., sofern ihr Lohn oder Gehalt im Jahre 2500 d& nicht über- steigt; endlich in Baden — nach dem Landesgesetz vom 7. Juli 1892 — auf die land- und forstwirtschaftlichen Arbeiter. Was die Kassen betrifft, können die Versicherungspflichtigen bei einer Ortskrankenkaffe, Landkrankenkasse, Betriebskrankenkaffe, Jnnungs- krankenkasse versichert sein. Tie An- und Abmeldung hat binnen 3 Tagen zu geschehen und zwar seitens des Arbeitgebers für jede von ihm beschäftigte Person, sofern dieselbe zur Mitgliedschaft bei einer Orts-, Land- oder Jnnungs- krankenkaffe verpflichtet ist. Die Versicherungsbeiträge dürfen im allgemeinen 4v* °/o des durch die Satzung der Kasse festgesetzten Grundlohns nicht über- steigen. Für die richtige Zahlung ist der Arbeitgeber verantwortlich. Er darf aber dem Versicherten zwei Drittel des Betrages am Lohne ab- ziehen, so daß er selber nur für ein Drittel auszukommen hat. Als Unterstützung haben die Kaffen zu gewähren: 1. vom Beginne der Krankheit ab freie ärztliche Behandlung, Arznei sowie

4. Lesebuch für Fortbildungsschulen - S. 241

1915 - Lahr : Geiger
— 241 — und Niederlassungswesen, der Gewerbebetrieb, das Zollwesen, die Ordnung des Maß-, Münz- und Gewichtssystems, das Post- und Telegraphen- wesen, die Organisation eines gemeinsamen Schutzes des deutschen Han- dels im Auslande, das Militär und die Kriegsmarine, das gesamte bürgerliche Recht, das Strafrecht und das gerichtliche Verfahren u. s. w. In Bayern und Württemberg ist die Tätigkeit des Reiches in einzelnen Beziehungen, z. B. im Postwesen, beschränkt. 4. Die Reichsgesetzgebung wird durch den Bundesrat und den Reichstag ausgeübt. Die Reichsgesetze gehen den Landesgesetzen vor. 5. Der Bundesrat besteht aus Vertretern der einzelnen Bun- desstaaten. Alle zusammen haben 58 Stimmen, nämlich Preußen 17, Bayern 6, Sachsen und Württemberg je 4, Baden und Hessen je 3, Braunschweig und Mecklenburg-Schwerin je 2 und die übrigen Staa- ten je 1. Außerdem ist Elsaß-Lothringen mit 3 Stimmen vertreten. Jedes Mitglied des Bundesrates hat das Recht, im Reichstage zu erscheinen, und muß daselbst auf Verlangen jederzeit gehört werden, um die Ansichten seiner Negierung zu vertreten. 6. Das Präsidium des Bundes steht dem Könige von Preußen zu, welcher den Namen „Deutscher Kaiser" führt. Der Kaiser hat das Reich nach außen zu vertreten, im Namen des Reiches Krieg zu erklären und Frieden zu schließen, Bündnisse und andere Verträge mit fremden Staaten einzugehen, Gesandte zu beglau- bigen und zu empfangen. Zur Erklärung des Krieges ist die Zustimmung des Bundesrates erforderlich, es sei denn, daß ein Angriff auf das Bundesgebiet erfolgt. Dem Kaiser steht es zu, den Bundesrat und den Reichstag zu berufen, zu eröffnen, zu vertagen und zu schließen. Der Vorsitz im Bundesrate und die Leitung der Geschäfte steht dem Reichskanzler zu, der vom Kaiser ernannt wird. Dem Kaiser steht die Ausfertigung und Verkündigung der Reichs- gesetze und die Überwachung der Ausführung derselben zu. Der Kaiser ernennt die Reichsbeamten. Wenn Bundesmitglieder ihre Bundespstichten nicht erfüllen, können sie dazu angehalten werden. 7. Der Reichstag geht aus allgemeinen und direkten Wahlen mit geheimer Abstimmung hervor. Die Gesamtzahl der Abgeordneten beträgt 39 7, wovon 14 auf Baden kommen. Wähler für den Reichstag ist jeder Deutsche, der das 25. Lebens- jahr zurückgelegt hat. Wählbar zum Abgeordneten ist jeder Deutsche, der das 25. Lebensjahr zurückgelegt und einem zum Bunde gehörigen Staate seit mindestens einem Jahre angehört hat.

5. Lehrreiche und anmuthige Erzählungen aus der brandenburgisch-preußischen Geschichte - S. 105

1868 - Wesel : Bagel
105 geboren am 30. September 1811, vermählt. Das Königliche Ehe- paar hat zwei Kinder, den jetzigen Kronprinzen Friedrich Wilhelm, welcher am 18. October 1631 geboren und am 25. Januar 1858 mit Victoria, königlicher Prinzessin von Großbritannien und Irland, geboren am 21. November 1840, verheirathet ist, und die Prinzessin Luise, jetzt die Gemahlin des Großherzogs Friedrich von Baden. Die prinzliche Familie lebte still und einfach am Rheine, übte Mildthätigkeit an den Armen und half, wo Noth und Elend herrschte. Als im October 1857 König Friedrich Wilhelm sehr krank wurde, übernahm der Prinz die Stellvertretung, damit die Regierung des Landes nicht leide. Die Krankheit des Königs zeigte sich später unheilbar und der Prinz führte die Regentschaft unter dem Titel: „Prinz-Regent von Preußen". Das geschah im October 1858. Bald sah man, wie gut es der neue Regent mit dem Lande meine. Er ließ Anordnungen aufstellen, daß die Steuerlast von Allen gleich- mäßig getragen, daß die Wehrkraft des Landes vermehrt, daß Handel und Gewerbe befördert werde. Er forderte die Abgeordneten auf, ihm in der Sorge für das Landeswohl nach der Verfassung treu beizustehen. Als im Jahre 1859 ein harter Krieg in Italien aus- brach und man bange war, daß Preußen mit hineingezogen würde, hielt sich der König von dem Kampfe fern. Damit aber die Lan- desgrenzen sichern Schutz hätten, ließ er mehrere Heerhaufen nach dem Rheine marschiren. Ein baldiger Frieden machte den Kriegs- unruhen ein Ende. Am 2. Januar 1861 starb König Friedrich Wilhelm Iv. und der Prinz-Regent bestieg den Königlichen Thron unter dem Namen: „Wilhelm I.", weil er der erste König von Preußen ist, der Wilhelm heißt. Die Einrichtungen im Lande ließ der neue Herrscher fast so stehen, wie sein hochseliger Vater und sein Bruder sie angeordnet hatten. Das, was besser sein konnte, änderte er um. Die Kam- mern stimmten auf seinen Vorschlag mit ein, daß alle Befreiung von der Grundsteuer aufhöre, daß eine gleichmäßige Vertheilung der Steuern durch das ganze Land statt finde und daß ein passendes Gewerbe- und Handelsgesetz eingeführt werde. Mit Frankreich wurde ein Handelsvertrag abgeschlossen, welcher die Ein- und Aus- fuhr der Waaren beider Länder erleichtert und den Verkehr hebt. Der große Zollverein ist auf 12 Jahre mit den deutschen Staaten erneuert, und mit Oesterreich wird noch über einen Handelsvertrag verhandelt. Mit fernen Ländern in Amerika und in Ostasien be- stehen Handelsverbindungen, so daß auch nach jenen Erdtheilen un- sere Waaren gehen können. Durch dies Alles entwickelt sich der Handel, vermehrt sich der Waarenabsatz und der Arbeiter im Lande findet Beschäftigung. Bergbau und Hüttenwerke, Fabriken und Ma- nufacturen, Ackerbau und Viehzucht sind in großer Betriebsamkeit.

6. Lehrreiche und anmuthige Erzählungen aus der brandenburgisch-preußischen Geschichte - S. 118

1868 - Wesel : Bagel
118 Am 15. September 1865 trat der Vertrag in Kraft und am 26. September kam König Wilhelm I. nach seinem neu erworbenen Herzogthume Lauenbnrg und ließ sich in der Stadt Ratzeburg feierlich vom Lande huldigen. 57. Wie Preußen mit dem Kaiser von Oesterreich in Krieg geräth. Oesterreich hatte es in dem Vertrage zu Gast ein nicht ehrlich gemeint. Statt in Frieden die erworbenen Herzogthümer so zu regieren, daß in Hauptsachen Alles gemeinschaftlich von den beiden Fürsten geschehe, that der österreichische Statthalter in Holstein auf Befehl von Wien, als ob sein Kaiser alleiniger Herr sei. Damit unserm Vaterlande ein Stein in den Weg gelegt werde, sann Oesterreich darauf, den Prinzen Friedrich von Augustenburg zum Herzoge von Schleswig-Holstein zu machen, weil man wußte, daß dieser dem österreichischen Kaiserhause gehorsam sei und bleibe. Da- durch sollten uns alle Vortheile, welche wir durch den Krieg von 1864 erlangt hatten, genommen werden. Oesterreich wollte Gelegen- heit zum Kriege gegen Preußen finden. „Es kann in Deutschland nur Ein Großstaat bestehen und das ist Oesterreich, darum muß Preußen niedergedrückt werden," so schrieb man heimlich aus Wien an deutsche Fürsten. Unser König versuchte Alles, um nach dem Vertrage zu Gastein die Sache zu schlichten, doch vergebens. Um den Krieg herbeizuführen, erklärte Oesterreich am 1. Juni 1866, es wolle die Entscheidung über die Herzogthümer Schleswig-Holstein dem deutschen Bunde anheim geben und berief, ohne Preußen zu fragen, auf den 11. Juni die holsteinische Landesversammlung zu- sammen. Das war mehr, als Preußen ertragen konnte und durfte, denn es lag hierin ein offener Bruch des Gasteiner Vertrages. Der König befahl dem General von Manteuffel, das Herzogthum Hol- stein wieder mit zu besetzen, dem österreichischen General von Gablenz aber frei zu stellen, mit seinen Truppen auch in Schleswig zu rücken. Dieser zog aber seine Schaaren bei Altona zusammen und wartete auf weitere Befehle von Wien. Sie kamen bald. Oesterreich erklärte, Preußen habe den Frieden gebrochen und müsse mit den Waffen aus Holstein getrieben werden. Die deutschen Fürsten möchten ihre Heere stellen. Am 14. Juni 1866 beschloß der Bundestag zu Frankfurt am Main in der Mehr- heit den Krieg gegen Preußen. Oesterreich, Baiern, Wür- temberg, Sachsen, Hannover, Hessen-Kassel und Darmstadt, Nassau, Frankfurt am Main und noch einige kleine deutsche Fürsten erhoben die Waffen gegen unser Vaterland. Jetzt erklärte unser König, daß für ihn der deutsche Bund zu bestehen aufgehört habe.

7. Lehrreiche und anmuthige Erzählungen aus der brandenburgisch-preußischen Geschichte - S. 125

1868 - Wesel : Bagel
125 machte ihn der Minister-Präsident Graf Bismarck auf die Gefahr aufmerksam, doch ruhig antwortete er: „Ich weiß es wohl, aber ich reite nicht zurück, da meine brave Armee im Feuer steht. Hier ist mein Platz!" Als die Feinde in wilder Flucht waren, trafen sich der König und der Kronprinz auf dem Schlachtfelde. Beide fielen sich mit Thränen in den Augen in die Arme; der König hing seinem Thronerben einen hohen Orden um. Es war ein schöner Sieg. 180 Kanonen, 25,000 Gefangene, viele Fahnen und Wagen fielen den Siegern in die Hände. 61. Der Zug gegen Wien, der Waffenstillstand und der Frieden. Der Feind floh, um nach Mähren und Wien zu kommen, die Sieger hinter ihm her. Prag, die Hauptstadt von Böhmen, wurde genommen. Am 15. Juli stießen die Preußen wieder auf größere Feindesmassen. Bei dem Dorfe Tobitschau entspann sich der Kampf. Die Oesterreicher wurden zurückgetrieben. Eine Schwadron preußischer Kürassiere drang mit Windesschnelle auf die feindlichen Batterien ein, eroberte 16 Kanonen mit der Bespannung und nahm die Officiere und Soldaten gefangen. Nun ging's weiter nach der Grenze von Ungarn zu. Am 22. Juli trafen bei Blumen au, nahe bei Presburg, die Heere auf einander. Der General von Bose war über die March und hinter den Höhen hergegangen und dadurch den Oesterreichcrn in den Rücken gekommen. Gerade wollte er losbrechen und die Feinde wären verloren gewesen, als plötzlich die Trompeter bliesen und das Kommando: „Halt! Hahn in Ruh'!" erschallte. Man wußte anfangs nicht, was das bedeuten sollte, doch bald wurde verkündet: es ist Waffenstillstand eingetreten. Der König war mit dem Hauptheere nach Brünn und von da nach Nikolsburg gegangen, 10 Meilen von Wien. Jetzt ge- riethen die Oesterreicher in große Angst und baten um Frieden. Es wurde auf 5 Tage Waffenstillstand geschlossen. Am 23. August kam der Frieden zu Prag zwischen Preußen und Oesterreich zu Stande. Um seine deutschen Verbündeten kümmerte sich der öster- reichische Kaiser nicht; sie mochten sehen, wie sie fertig würden. Die Friedensbedingungen waren: Der Kaiser von Oesterreich leistet auf Schleswig-Holstein Verzicht und überträgt seine Rechte an den König von Preußen, — Oesterreich zahlt an Preußen 40 Mil- lionen Thaler Kriegskosten, — der deutsche Bund wird aufgelöset und Oesterreich mischt sich nicht mehr in die deutschen Angelegen- heiten, — es erkennt schon im voraus alle Gebietsveränderungen Vormvaum, Erzählung-». 15. Aufl. 9

8. Lehrreiche und anmuthige Erzählungen aus der brandenburgisch-preußischen Geschichte - S. 102

1868 - Wesel : Bagel
102 über die Steuern im Lande, über neue Gesetze und Einrichtungen vorlegt. Jeder Abgeordnete kann auch selbst Vorschläge zum Besten des Landes machen und sie zur Berathung bringen. Die Kam- mern sind oft 5 bis 6 Monate zusammen und da wird Alles haarscharf verhandelt und das Wohl der Unterthanen nach allen Seiten hin erwogen. Im Lande kehrten nun überall Gesetz, Recht und Ordnung zurück. Ein Theil der Aufrührer floh in andere Länder, meist nach der Schweiz, nach England und Amerika, ein Theil wurde den Ge- richten im Lande übergeben und bestraft. Nicht oft genug kann sich Jeder das Wort der heiligen Schrift Vorhalten, welches spricht: „Fürchte Gott und den König und menge dich nicht unter die Aufrührerischen, denn ihr Unfall wird plötz- lich en t stehen!" Als unser König im Jahre 1818 die Deputirten aus dem ganzen Lande nach Berlin berief, eilten zu gleicher Zeit aus allen deutschen Ländern Männer, berufen und unberufen, nach der Stadt Frankfurt am Main. Dort bildete man auch eine Versammlung, die sich das deutsche Parlament, oder die deutsche National-Ver- sammlung nannte. Fast alle Fürsten Deutschlands hatten aus ihren Ländern Deputirte hingesendet. Man wollte ein Reichsgrundgefttz für ganz Deutschland abfassen, des alten deutschen Reiches Einheit und Herrlichkeit Herstellen und an der Spitze einen deutschen Kaiser haben. Das wäre schön und löblich gewesen, wenn man die Sache mit Ruhe und Besonnenheit angegriffen hätte; aber wie in Berlin, so machten es auch in Frankfurt die Aufrührerischen und Wider- strebenden, sie ließen es nicht zur ruhigen Berathung, noch weniger zu einem guten Ende kommen. Des Zankes und Streites und Haders war kein Ende. Da hoffte man, durch einen „kühnen Griff" weiter zu kommen und stellte den österreichischen Erzherzog Johann als Reichsverweser an die Spitze Deutschlands. Aber dieser konnte blutwenig ausrichten. Endlich beschloß man, einen deutschen Kaiser zu wählen, welcher das Reichsgrundgesetz in Aus- führung bringen sollte. Nach manchem Streite fiel die Wahl auf unfern vielgeschmähten, vielgekränkten König Friedrich Wilhelm Iv., und man kam in einem großen feierlichen Zuge nach Berlin, um ihm die deutsche Kaiserkrone zu Füßen zu legen. Aber am 3. April 1849 lehnte der König das Anerbieten ab. Nun entstand in der Frank- furter Versammlung große Verwirrung. Der Eine wollte es so, der Andere so haben. An vielen Orten Deutschland's fingen die Demokraten wieder an zu wühlen, und der Aufruhr schlug in hellen Flammen auf. In Dresden tobten die Aufrührer, bemächtigten sich der Stadt und jubelten schon über ihren Sieg. Da bat der König und die Regierung von Sachsen unfern König um Hülfe. Unsere braven Regimenter eilten hin und stillten den Aufruhr. Es haben

9. Lehrreiche und anmuthige Erzählungen aus der brandenburgisch-preußischen Geschichte - S. 108

1868 - Wesel : Bagel
108 Der Reichsherold zu Pferde auf dem Schloßplatze rief: „Es lebe König Wilhelm I.! Es lebe die Königin Auguste!" und die Tausenden auf dem weiten Platze stimmten in den Ruf. Dann sang man: Nun danket alle Gott! die Kanonen dröhnten, der König neigte drei Mal das Scepter und ging in das Schloß zurück. Die Feier war zu Ende. Am 22. October hielt das Königspaar einen glänzenden Ein- zug in Berlin. Das Volk jubelte ihm entgegen und überall war Freude. Gott segne die Regierung unsers Königs Wilhelm I. 54. Der schleswig'sche Ätieg 1864. Die Herzogtümer Schleswig und Holstein wählten im Jahre 1459 den König von Dänemark zum Herzoge. Sie machten aber ausdrücklich die Bedingung, daß sie ihre eigene Verfassung, ihre eigenen Beamten, ihre eigene Bewaffnung, die eigene Verwaltung der Staatseinkünfte behalten und „up ewig ungedeelt" bleiben woll- ten. Man sagte ihnen dies auch feierlich zu. Zwar versuchte Däne- mark zu verschiedenen Malen, das Versprechen zu brechen, doch muthig verteidigten die Schleswig-Holsteiner ihre Rechte. Als im Jahre 1815 Holstein und Lauenburg deutsches Bundesland, und dadurch der dänische König Mitglied des deutschen Bundes wurde, erlangten die Herzogthümer die Bestätigung ihrer Gerechtsamen. Den Dänen war das nicht nach dem Sinne; sie fingen immer von neuem an, die Rechte zu schmälern. Man hob in den Herzogtümern die jungen Leute zu Soldaten aus, doch ließ man sie nicht im Lande, sondern steckte sie in die dänischen Regimenter. Dänische Prediger, Lehrer, Beamte und Richter stellte man in rein deutschen Landen an, und die Einkünfte verwendete man nicht zum Besten des Landes, sondern das Geld wanderte nach Kopenhagen. Endlich brach der dänische König ganz sein Wort. Schleswig-Holstein sollte in Däne- mark einverleibt werden und mit diesem Lande einen Gesammtstaat bilden. Nun griffen im Jahre 1848 die Herzogthümer zu den Waffen. Tausende aus Deutschland eilten zur Hülfe herbei, und unser König Friedrich Wilhelm Iv. sandte einen Heerhaufen hin, um die bedrängten Herzogthümer zu unterstützen. Man schlug die Dänen zurück. Jetzt mischte sich Oesterreich ein und brachte es dahin, daß Preußen seine Truppen zurückzog. Die junge, schwache schleswig-holsteinische Armee wurde geschlagen und das Land wieder erobert. Die Rache der Dänen kannte nun kein Maß, noch Ziel. Man vertrieb die deutschen Beamten, Prediger und Lehrer, führte die dänische Sprache ein, steckte viele Menschen in den Kerker und verwendete die Landeseinkünfte nach Belieben. Die Herzogthümer

10. Lehrreiche und anmuthige Erzählungen aus der brandenburgisch-preußischen Geschichte - S. 128

1868 - Wesel : Bagel
128 Sie bilden alle Ein Heer unter dem Befehle des Königs von Preu- ßen. Das ist ein bedeutender Schritt zur Einigung Deutschland's unter Prcußen's Führung. Der norddeutsche Bundesrath, gebildet durch die Gesandten der Bundesfürsten, und der nord- deutsche Reichstag, zu welchem die Bundesländer die Abgeord- neten wühlen, versammeln sich in Berlin, um über die gemeinsamen Angelegenheiten des Bundes zu berathen und zu beschließen. — Mit Baiern, Würtemberg, Baden und Hessen-Darmstadt sind Verträge abgeschlossen, nach welchen im Falle eines Krieges gegen Deutschland die Heere dieser Staaten unter dem Oberbefehle des Königs von Preußen stehen. Außerdem hat sich ganz Deutschland wieder zu einem Zollvereine verbunden. Das Zoll-Parlament besteht aus den Abgeordneten aller deutschen Länder und hält seine Versammlungen in Berlin, denn auch im Zollvereine ist Preußen die leitende Macht. Es werden in dieser Versammlung die Han- dels- und Gewerbesachen, die Zölle, die Gewerbesteuern und die Handelsverträge mit andern Ländern berathen und festgestellt. Möge Gott es unserm theuren, lieben Könige und seinen Räthen gelingen lassen, die Einigung aller deutschen Fürsten und Völker zu vollenden. Heil Dir im Siegerkranz, Herrscher des Vaterland's, Heil König Dir! hctler Fühl' in des Thrones Glanz Die hohe Wonne ganz, Liebling des Volk's zu sein, Heil König Dir! Hllxef*' Heilige Flamme glüh', Glüh' und verlösche nie Für's Vaterland! Wir Alle stehen dann Muthig für einen Mann, Kämpfen und bluten gern Für Thron und Reich. Sei, König Wilhelm, hier Lange des Volkes Zier, Der Menschheit Stolz! Fühl' in des Thrones Glanz Die hohe Wonne ganz, Liebling des Volk's zu sein, Heil König Dir!
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