Autor: Meyer-Wimmer, J., Dreyer, Friedrich, Meyer, Johannes
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liefen beiden Beamten werden noch genannt der Seneschall oder Oberknecht, der O b e r kä m m er er , der die Aufsicht über die Schatzkammer mit ihrem Edelmetall, Schmuck und kostbaren Kleidern führte, der Marschall (Pferdeknecht), Schenken, Küchenmeister, Schwertträger u. s. w. In den einzelnen Gauen regierten die Grafen im Namen des Königs, sie lieferten die Steuern. Zinsen und Abgaben (Gefälle) an den königlichen Schatz, waren Vorsitzende der Volksgerichte und führten die waffenfähige Mannschaft des Gaues im Kriege. In Burgund und in der Provence werden auck Patricii genannt, die im Range über den Grasen und Herzogen standen. Zu Vollstreckern
richterlicher Befehle dienten Unfreie.
Wie im grauen Altertume die Könige und Fürsten besonders^', nach der Vermehrung ihres Schatzes strebten (Günther, Siegfried
u. s. w.), so legten auch die Fränkenkönige den größten Wert dar- s°beu
auf. daß ihr Hausschatz sich vergrößere und auf die Nachfolger
vererbt werde. Die Kasten und Truhen wurden mit Goldstücken, Silber, Edelsteinen, Ketten und Spangen gefüllt; zum Schatze gehörten kostbare Gewänder; in der Schatzkammer wurden die Steuerrollen aufbewahrt. Zur Bereicherung des Schatzes dienten die Einkünfte des Herrschers. Dieselben bestanden in dem Ertrage seiner zahlreichen und großen Güter, in den Steuern und Leistungen der römischen Unterthanen — in späterer Zeit wurden auch die Franken zur Entrichtung dieser Steuern gezwungen — in den Geschenken, welche die Franken namentlich auf dem Märzfelde dem Könige darbrachten, in Tributen der unterworfenen Stämme (Kühe, Schweine), in den Strafgeldern der Verurteilten, in Vermögenseinziehungen (Strafe der Hochverräter), in Zöllen. Hafen-, Wege- und Markt-geldern. Auf feinen Reisen durch das Land lieferten die Bewohner, durch deren Gegend die Fahrt ging, dem Könige und feinem Gefolge, was an Speise und Trank nötig war. In derselben Weise wurde für die Stellvertreter des Herrschers gesorgt, wenn sie durch das Land zogen. Regelmäßige Ausgaben des Schatzes, wie Besoldungen an Beamte u. s. w., gab es damals nicht, der König beschenkte seine Freunde oder solche, die er für sich gewinnen wollte, er überwies der Königin zu ihrem Unterhalt Güter mit reichen Einkünften, er überließ Kirchen und Klöstern Ländereien, Zinsen und Abgaben und belohnte auch seine Beamten für ihre Dienste mit königlichen Gütern.
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(Grafen-), Herzogen-, Fürsten-, Königs-, Herren-, Frauen-, München-, Kloster-, Burg- u. s. w.; Frei-, Bauer- u. s. f. Häufig habeu ferner Heilquellen die Benennung der Orte verursacht; das ergiebt sich aus den Namen: Baden-, Born-, Bronn-, Brunn- (als Anfangs- oder als Endsilben).
Neben den Getreidefeldern erscheinen Gärten, in welchen Hülfen-früchte, Bohnen, Erbsen, Linsen und Rüben angebaut werden. 12 Fruchtbäume bilden bereits einen Obstgarten, links vom Rheine war das Land berühmt „wegen der Fülle des Weines". Die Aufzucht des Kleinviehs wurde stärker betrieben, als die des Großviehs: während zu einer Rinderherde nur 12 Köpfe erforderlich waren, rechnete man auf eine Herde von Schweinen 25 und von Schafen 50 Stück. Neben Hühnern. Gänsen und Enten hielt man auf einem Hofe auch Kraniche und Störche. Die Roßzucht und ebenso die Zucht von Rindern blühte in Thüringen und in dem östlichen Sachsen. Zur Beackerung der Felder bediente man sich des Pfluges und der Egge. Wie in alter Zeit wurde die Feldarbeit von Leibeigenen und Hörigen besorgt. —
Auch die Entwicklung des Handwerks schritt fort. Frauen webten wollene Tuche, sogenannten Fries, und leinene Kleiderstoffe. In großem Ansehen standen die Metallarbeiter, welche Schmuck anfertigten. Halsketten, Spangen, Armringe, Ohrgehänge und ähnliches Geschmeide entstand unter den Händen kunstfertiger Goldschmiede. Auch die Schwertfeger und Eisenschmiede waren geschätzt. Der Bau der Häuser ward kunstvoller und zweckmäßiger. Hölzerne Firstsäulen trugen die First, und Winkelsäulen stützten die vier Ecken des Daches. In doppelter Reihe, einer äußern und einer innern, umgrenzten aufrecht stehende Balken das Innere des Hauses. Die Öffnungen zwischen dem Gebälke wurden mit Latten und Steinen geschlossen. Schon auch verwahrte man die Thüren mit schloßartigen Vorrichtungen. — In der karolingischen Zeit betrieb man die Drechslerei, deren Anfänge wahrscheinlich jetzt schon gemacht wurden. — Die Zerkleinerung des Getreides besorgten die Mägde auf Handmühlen oder es geschah auf Wassermühlen, die teils im Privatbesitze waren, teils den Gemeinden gehörten. —
Die schon zur Römerzeit bekannten Handelswege vom Rheine bis Handel, zur Elbe und Saale zu den Wenden und die Flußwege erleichterten den friedlichen Verkehr der verschiedenen Völkerschaften. Jüdische und christliche Kaufleute vermittelten den Umtausch der Landesprodukte
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Er war von starkem Körperbau und maß sieben seiner eigenen Fußlängen. der obere Teil seines Kopses war rund, seine Augen groß und lebhaft, die Nase stark, der Nacken dick und kurz, sein Leib etwas vorhängend. Sein Gang war fest, seine ganze Haltung zeugte von männlicher Kraft, hell und hoch erklang seine Stimme. Das freundliche Gesicht umrahmte im Alter weißes Haar. In den letzten vier Jahren seines Lebens plagte ihn das Fieber, und in der allerletzten Zeit hinkte er auf einem Fuße. Böse Ahnungen erfüllten seine Seele, als er, am Ufer des Meeres stehend, die Meerdrachen der Normannen gewahrte, deren Raubzüge seinem Reiche bald verhängnisvoll werden sollten, aber solange er selbst lebte, wußte er die gefährlichen Feinde fernzuhalten. 810 und 811 erlebte er noch eine furchtbare Pest unter dem Vieh und eine Hungersnot unter den Menschen. In ebenderselben Zeit verlor er seine älteste Tochter und seine beiden ältesten Söhne Karl und Pippin, Männer, die zu den schönsten Hoffnungen berechtigten, durch den Tod. Seinem letzten Sohn, Ludwig von Aquitanien, ließ er 813 die Kaiserkrone und die Herrschaft, dann legte er sich und hauchte am 28. Januar 814 seine Seele aus. An demselben Tage noch ward er im Dom zu Aachen bestattet. Nicht „auf goldenem Stuhle sitzend", wie die Sage berichtet, sondern in einem noch erhaltenen Marmorsarkophage (Steinsarg), den eine Darstellung des Raubes der Proserpina ziert, fand der Körper des mächtigen Herrschers seine Ruhestätte. Die Inschrift über seinem Grabe lautet folgendermaßen: „Unter diesem Steine ruht der Körper Karls des Großen und rechtgläubigen Kaisers, welcher das Reich der Franken herrlich erweitert und durch siebenundvierzig Jahre glücklich regiert hat. Er starb, da er siebzig Jahre zählte, im Jahre des Herrn 814, in der siebenten Jndiktion*), am 28. Januar. (Nach Erl er und Freytag.)
*) Die Jndiktion giebt an, die wievielte Stelle ein Jahr in einem Cyklus von 15 Jahren einnimmt.
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Extrahierte Personennamen: Karl Karl Pippin Ludwig_von_Aquitanien Ludwig Karls
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Volk in dem angelsächsischen Glaubensboten nicht nur seinen Apostel, sondern es zählt ihn auch voll Dankes zu jenen großen Männern, die seinem Geschicke neue, heilbringende Bahnen angewiesen haben."
Einen großen Einfluß auf die Gesittung des deutschen Volkes hat6_ auch Karl d. Gr. ausgeübt; kein Fürst vor ihm und keiner nach ihm^n^es-hat ihn ganz erreicht. Er war die belebende Sonne seines Volkes, Dater' deren milder Schein Wärme verbreitet und überall die schlummernden Kräfte zu fröhlichem Wachstum und fruchtbringender Thätigkeit weckt.
Ein Kriegsfürst wie wenige schreitet er mit zermalmendem Fuße über die Völker hinweg, die sich gegen ihn auflehnen; mit eiserner Faust zügelt er die Begehrlichkeit und den Übermut seiner trotzigen Großen; ein zweiter Hermes eilt er wie mit Flügelschuhen durch sein weites Reich und wehe dem, den er auf bösem Wege oder lässig findet! Sein Blick ist durchdringend, er prüft die Geister, sein scharfer Verstand findet schnell die zweckmäßigen Mittel zur Erreichung seines großen Zieles, das ihm klar wie der glänzende Tag vor der Seele steht, und mit ruhiger aber unbeugsamer Willensstärke weiß er es zu erreichen. Zu einer großen Familie will er die Völker Germaniens vereinen, ein Gesetz soll über allen walten und ein Glaube sie ihrer ewigen Wohlfahrt gewiß machen. Die Umstände führten ihn weiter, als er anfangs zu gehen gedachte: er fügte das lombardische Reich, die spanische Mark und Pannonien seinem Gebiete ein, aber seine Stütze
waren die germanischen Stämme, deren größte Zierde er selber war und blieb. Am anziehendsten erscheint er in seiner Thätigkeit als
Gesetzgeber, Lehrer und Vater seiner Völker. Seine nächste Sorge Karl
war immer, sie gegen die räuberischen Einfälle benachbarter Völker zu schützen. Zur Erreichung dieses Zweckes gründete er die Mark, Ten"5
d. i. Grenzgrafschaft, die er durch feste Plätze, Aufstellung militärischer Posten, Wälle, Gräben u. s w. besonders sicherte. Den Befehl in solchen Grenzbezirken führte ein Markgraf. Die unter feinem Befehl stehende Bevölkerung der Mark war zu beständigem Kriegsdienste verpflichtet und mußte stets gerüstet sein, plötzliche Einfälle der Grenzfeinde zu verhüten und abzuwehren. Waren die Streitkräfte der Mark dem Feinde nicht gewachsen, so durfte der Graf die Krieger der benachbarten Gaue zur Hilfe aufbieten. So entstanden im Norden Zwischen Eider und Schlei die dänische, zwischen Elbe und Kieler Busen die sächsische Grenzmark, an der Saale die sorbische Mark, im Süd-osten die Kärntner, die Pannonische, die Ostmark und im Südwesten
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Extrahierte Personennamen: Apostel Karl_d Karl Karl Karl
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1033
Wahl
Krö-
des
Königs
1077
und sächsischen Erzgebirge die südthüringische Mark, nach Osten von diesen Marken schloß sich die Mark Meißen an. Auch im Süden bildeten sich Grenzgrafschaften: die bayrische Ostmark (Österreich), die steirische und die kärn thnische Mark. Konrad Ii. vereinigte 1033 auf dem Tage zu Peterlingen das burgundische Reich mit dem deutschen, welches sich jetzt bis zum Mittelmeer ausdehnte und Marseille und Arles zu seinen Städten zählte. Auch der größere Teil Italiens etwa bis zum Garigliano gehörte zum Verbände der deutschen Weltherrschaft. Lehnsherrschaft übten die deutschen Könige über Polen und Dänemark, welches erst unter Knud dem Großen srei wurde; zeitweilig stand auch das Westfrankenreich unter dem Schutze des deutschen Königs (Otto d. Gr.).
Letzterer wurde gewählt. Zu diesem Zwecke traten die (Stämme mit ihren weltlichen und geistlichen Fürsten zusammen. Die Entscheidung lag naturgemäß in den Händen der Fürsten. Unter ihnen war der Erzbischof von Mainz der erste. Er berief den Wahlreichstag und gab auf demselben zuerst seine Stimme ab. Bis zum Reichstage von Forchheim 1077 zur Zeit Heinrichs Iv. galt der Grundsatz, die Krone in der herrschenden Familie forterben zu lassen, eine eigentliche Wahl fand also erst dann statt, wenn der König ohne nähere Erben verstorben war. Einzelne Stämme haben indes stets verlangt, daß der Erwählte von ihnen noch besonders bestätigt werden müsse. (Die Sachsen bei Heinrich Ii. und Konrad Ii)
Im Laufe der Zeit trat die Mitwirkung des Volkes bei der Wahl immer mehr zurück, und nur die angesehensten unter den Fürsten, die man schon mit dem Namen Kurfürsten (Electores) bezeichnete, erkoren den Herrscher. Als Kurfürsten nennt der Sachsenspiegel neben dem Erzbischof von Mainz seine beiden Amtsgenossen, die Erzbischöfe von Köln und von Trier; von weltlichen Fürsten den Pfalzgrafen am Rheine, den Herzog von Sachsen und den Markgrafen von Brandenburg. Wahl- und Krönungsstadt war lange Zeit hindurch die alte Residenz Karls d. Gr., Aachen in Lothringen, und weil dieses zum Kirchensprengel Kölns gehörte, so fiel auch dem Kölner Bischöfe das Recht zu, den neugewählten Herrscher zu falben und zu krönen. (Abweichend von der Regel geschah die Wahl Heinrichs Ii. und Konrads Ii. in Mainz, der dortige Bischof vollzog Salbung und Krönung, Konrad Iii. ward in Koblenz gewählt, Friedrich I. in Frankfurt a. M.) Später fand die Wahl regelmäßig
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Extrahierte Personennamen: Konrad_Ii Konrad Knud Otto Heinrichs Heinrichs Heinrich_Ii Heinrich Konrad_Ii Konrad Karls Heinrichs Heinrichs Konrads Konrad_Iii Konrad Friedrich_I. Friedrich_I.
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folget wichen von diesem Grundsätze ab. Kourab I. und Heinrich I. fanden die Herzogswürde, die ihr großer Vorfahr beseitigt hatte, bereits in voller Kraft wieder vor und mußten sie anerkennen, da sie allzuinnig mit der Entwicklung der einzelnen Stämme zusammenhing: der in der Stunde der Not erkorene Führer blieb der Mittelpunkt, um den sich der Stamm scharte. Otto d. Gr. versuchte es, Karls d. Gr. Vorbilde zu folgen, aber es gelang ihm nicht. Die Herzöge blieben Fürsten, die allerdings vom Könige abhängig waren, die indes nimmermehr zu Beamten erniedrigt werden konnten. In den älteren Zeiten, bis auf Heinrich Iv., bildeten Herzöge, Markgrafen, Grafen und Herren einen Stand, dann aber schieden die Grafen und Herren aus, und die Würde des Reichsfürsten beschränkte sich auf Herzöge und Markgrafen. Durch besondere Gnade des Königs konnten Grafen und Herren in den Stand der Reichsfürsten erhoben werden. Neben den weltlichen erlangten bald die geistlichen Fürsten eine große Wichtigkeit, ja einige derselben genossen Ehrenvorzüge (die Erzbischöfe). Längst schon bestand die alte Einteilung Deutschlands nach Gauen nicht mehr, in dem alten Stammherzogtum bildeten sich neue Fürstentümer, die besondere Herren hatten. (»Sieben Fahnenlehen sind im Lande zu Sachsen: das Herzogtum zu Sachsen und die Pfalzgrafschaft, die Markgrafschaft zu Brandenburg, die Landgrasschaft zu Thüringen, die Markgrafschaft zu Meißen, die Markgrafschaft zu Lausitz, die Grafschaft zu Aschersleben. Sachsensp. Iii, 62 § 2.‘) Oft vereinigte ein Fürst mehrere Grafschaften in seiner Hand; oft lagen die Fahnenlehen, d. h. Fürstentümer, mit denen der König durch Überreichung der Fahne desselben einen seiner Großen belehnte, in verschiedenen Gauen. In dem Herzogturne bestand die Pfalzgrafschaft, der die Verwaltung der königlichen Güter oblag; ebenso waren die Bischöfe meistens mit Grafschaften belehnt, die zu ihrem Kirchensprengel gehörten, und unterstanden dann nur in militärischen Dingen dem Herzoge. Diese hatten seit der Erneuerung ihrer Würbe bahin gestrebt, bieselbe in ihrem Geschlechte erblich zu machen. Schon zur Zeit der sächsischen Könige war die Erblichkeit anerkannt, Konrab Ii. verlangte bieselbe auch für die kleineren Lehen, um an ihnen einen Rückhalt gegen die ehrgeizigen Bestrebungen der Großen zu haben. Letztere waren die natürlichen Gegner der Krone. In den Hänben einiger Fürsten war die herzogliche Gewalt stark genug, die Feinde des Reiches, Slaven, Wenben, Ungarn u. s. w. ohne Mithilfe des Königs zu besiegen. Otto der Erlauchte schlug
6*
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Extrahierte Personennamen: Kourab_I. Heinrich_I. Otto Karls Heinrich_Iv. Heinrich_Iv. Otto
Extrahierte Ortsnamen: Karls Deutschlands Sachsen Sachsen Brandenburg Aschersleben Sachsensp Ungarn
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Extrahierte Personennamen: Friedrich Heinrichs Heinrichs Konrad_von_Retz Konrad Konrad Konrad
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seines Standes, der Vornehme einen Jagdhund, der Ministeriale einen Sattel, der Bauer ein Pflugrad, öffentlich tragen mußte. — Buße und Wehrgeld kamen nur noch in dem Falle zur Anwendung, daß keine absichtliche Verletzung oder Tötung vorlag. — Wer sich gegen die allgemeine Rechts- oder Gerichtsordnung verging, zahlte dem Richter eine Geldstrafe, das Gewette."
fwmsn (Formeln für Verbannung und Verfemung sowie für Hinrichtungen: „Des urteilen und ächten wir dich und nehmen dich von uns aus allen rechten und fetzen dich in alles unrecht, und wir teilen deine Wirtin [t£l)efrau] zu einer wißenhaften witewen und deine finber zu ehehaften Waisen, deine lehen dem Herren, von dem sie rühren, bein erb und eigen deinen finbern, dein leib und fleisch den tieren in den Wäldern, den vögeln in den lüften, den fischen in den wogen; wir erlauben dich auch männiglich allen straßen, und wo ein ieglich man frib und geleit hat, soltu keines haben und weisen dich in die vier straßen der weit." Oder: „der scharfrichter soll ihn führen auf freien platz, da am meisten Volk ist, und mit dem schwerte seinen leib in zwei stück schlagen, daß der leib das größte und der köpf das kleinste teil bleibe; [ist einer zum strick verurteilt:] soll ihn führen bei einen grünen bäum, da soll er ihn anknüpfen mit seinem besten hals, daß. der wind under und über ihn zusammenschlägt; auch soll ihn der tag und die sonne anscheinen drei tage, alsdann soll er abgelöst und begraben werden.")
firecjurig Die Vollstreckung des Urteils scheint ursprünglich in den Händen
Urteils ^ Gemeinde oder des Klägers gelegen zu haben, schon früh wurden indes bestimmte Leute mit diesem Amte betraut. Scherge und Gerichts- oder Fronbote waren in der ältesten Zeit angesehene Leute. (Namen derselben: Henker, Nachrichter. Scharfrichter, Stöcker, Meister. Angstmann.) Später trennte man das Amt des Henkers von demjenigen des Gerichtsboten. Die Henker wurden aus dem Stande der unfreien Leute genommen und ihr Gewerbe sank in Verachtung. „Jede Strafe, die der Henker vollzog, verunehrte, jede Berührung von feiner Hand beschimpfte. Man mied seinen Umgang, bei der Austeilung des Abendmahls mußte er es zu allerletzt nehmen. Nur in Notfällen,, wenn der Scharfrichter mangelte oder nicht allein fertig werden konnte, trat die Verbindlichkeit der Gemeinde (wieder) hervor, Hilfe zu leisten. An einigen Orten (z. B. in Reutlingen) wurde dem untersten Schöffen, an andern (z. B. in fränkischen Gegenden) dem jüngsten Ehemanne
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Autor: Meyer-Wimmer, J., Dreyer, Friedrich, Meyer, Johannes
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mit einem besonderen Frieden begabt, der sie vor dem Lärm desweltlichen Treibens schützen und Streitlustige von ihren Mauern fern halten sollte. Dieser Kirchenfriede. anfangs auf die Gebäude beschränkt, ward später über das gesamte Kirchengut ausgedehnt und den öffentlichen Beamten jede Ausübung weltlicher Handlungen auf demselben verboten. In ebenderselben Weise war auch Königsgut der Amtsbefugnis öffentlicher Beamten entzogen. Die Ausnahmestellung namentlich kirchlicher Gebiete bewirkte, daß bischöfliche Orte sich rasch mit Bewohnern füllten. Wenig angenehm erschien dieser starke Abfluß dienst- und abgabenpflichtiger Leute den Grafen, den rechtmäßigen Richtern des Gaues. Es trat ein gespanntes Verhältnis ein zwischen Kirche und Reich, das sich erst löste, als die sogenannten ottonischen Privilegien (Ausnahmsrechte) den Bischöfen die Grafenrechte, d. i. die öffentliche Gerichtsbarkeit, für- ihren Jmmunitätsbezirk übertrugen. Dadurch trat der Bischof an die Stelle des Königs, er war nicht nur der Grundherr eines Teiles der Einwohnerschaft, sondern zugleich der Stadtherr für alle, und seinem Gerichte unterstanden sowohl die Freien als auch die Unfreien.
Im einzelnen gliederte sich die Einwohnerschaft einer Stadt in folgender Weise: Den ersten Rang nahmen die Geistlichen und die Dienstmannen des Bischofs ein. Er beriet mit ihnen, was in geistlichen und weltlichen Dingen dem Bistum und der Stadt am meisten fromme, und zog an der Spitze der Dienstmannen aus, um dem König die schuldigen Kriegsdienste zu leisten. Die zweite Stelle gebührte den Bürgern, die frei waren und dem Bischof nur als Stadtherrn huldigten. Sie zahlten einen jährlichen Zins von ihren Häusern und waren auch sonst zu mancherlei Diensten verpflichtet. Diese Verpflichtung ruhte indes nur auf der Gemeinschaft aller Freien, nicht auf jedem Einzelnen. Die Gesellschaft der Kaufleute in Straßburg mußte z. B. Botendienste thun, immer vierundzwanzig zur Zeit uni> jeder dreimal im Jahre. Die Botenreisen geschahen nur innerhalb des Bistums und stets auf Kosten des Bischofs. In Augsburg zahlten die freien Bürger alljährlich am Michaelistage einen Grundzins von vier Pfund Pfennigen an den Bischof. Wenn derselbe eine Romfahrt unternehmen mußte, sei es mit dem Reichsheer oder zum Empfang der Weihe, so vereinbarte er mit den Bürgern die Höhe des Zuschusses, den sie zu leisten hatten; für eine Hoffahrt, die er auf Befehl des Königs oder zum Nutzen der Kirche antrat, betrug der Zu-
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TM Hauptwörter (200): [T99: [Stadt Verwaltung Provinz Gemeinde Beamter Kreis König Spitze Land Angelegenheit], T80: [Kaiser Stadt Fürst Recht Reich König Reichstag Macht Adel Fürsten], T145: [Bauer Adel Land Stadt Bürger Herr Stand Recht Gut König], T39: [Million Mark Geld Jahr Summe Steuer Thaler Staat Ausgabe Einnahme], T194: [Kirche Kloster Schule geistliche Gottesdienst Gemeinde Geistliche Leben Staat Priester]]
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5iis aber im 11. Jahrhundert die Revolution der Fürsten gegen ihren König und Herrn Heinrich Iv. ausbrach und die Bischöfe sich auf
die Seite der Kirche stellten, da trat an die Bürgerschaft die Frage heran, ob sie einem Herrn noch länger dienen solle, der durch den Bruch der Lehnstreue seine oberste Pflicht als Reichsfürst gröblich
verletzt hatte. Wie die Bürger sich entschieden haben, geht aus dem
Umstand hervor, daß Kaufleute und Handwerker in hellen Haufen zum Könige eilten, um ihm im Kampfe gegen die Empörer zu helfen. Was sie dazu trieb, war wohl zunächst die Treue gegen den obersten Lehnsherrn, dann aber auch die Erwägung, daß Handel und Gewerbe nur durch die starke Hand des Königs geschützt werden konnten. Zum Lohne für ihre Anhänglichkeit und Ausdauer verlieh Heinrich Iv.
1074 den Bürgern von Worms besondere Freiheiten, die Heinrich V. 1114 bestätigte und erweiterte, ebenso empfingen die Bürger von Speier 1111 durch ihn königliche Privilegien (Ausnahmsrechte). Der große Freiheitsbrief für Speier zerfällt in zwei Teile: der erste sprach die Aufhebung des Buteils oder Sterbefalles aus und entlastete die unteren Stände, die dem Hofrecht unterworfen waren. Eine Entschädigung für die bisher zum Empfange dieser Abgabe berechtigten Herren verbot der König, da ein Herkommen, das Armut zur unausbleiblichen Folge habe, abscheulich und gottlos sei. Das Erbe sollte ungeschmälert auf die Kinder, oder, falls keine vorhanden wären, auf die nächsten Verwandten übergehen. Als die Herren nun verlangten, daß ihnen doch wenigstens das Besthaupt vom Vieh und bei Frauen das beste Gewand aus der Erbschaft ihrer Hörigen zufallen müsse, nahm Kaiser Friedrich I. sich der letzteren an und gewährte ihnen volle Befreiung, also auch von Besthaupt und Gewandrecht. Damit dieser erste Teil der Urkunde nicht in Vergessenheit gerate, wurde er mit goldenen Buchstaben und dem Bilde des Kaisers in die Vorderseite des Domes eingegraben.
Der zweite Teil des Freiheitsbriefes bezieht sich auf alle Bürger. Sie sollen in der Stadt frei sein von allem Zoll. Die Gefälle, welche als Zeichen der Anerkennung bischöflicher Herrschaft bislang noch gezahlt waren, der Bau- und Schulpfennig, der Pfefferzins, den die in den Stadthafen einlaufenden Warenschiffe zu entrichten hatten, sind aufgehoben. Beamte des Bischofs dürfen Bäckern, Metzgern oder sonst jemandem in Zukunft wider ihren Willen nichts wegnehmen. Auch soll niemand in der Stadt den Weinbau ausüben, die Bürger zwingen.
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Extrahierte Personennamen: Heinrich_Iv Heinrich Heinrich Iv Heinrich Heinrich_V. Heinrich_V. Friedrich_I.