4 I, Abschn. Don d. ältesten Zeiten bis 1415 n. Chr. Geb.
Ein biederer Handschlag vertrat bei ihnen die Stelle des Eides, denn
unverbrüchlich fest stand: Ein Wort, ein Wort, ein Mann, ein Mann! —
Sie schwuren selten, nur gegen Feinde in sehr wichtigen Dingen und
dann stets auf ihr Schwert. Kam ein Fremder, so wurde er so aus-
genommen, als ob er zur Familie gehöre. Man fragte ihn nicht,
woher er komme und wohin er gehe, — man zahlte dies zu den
vorwitzigen Fragen.
Es gab im Volke nur zwei Stande: Freie und Knechte. Die
letztern wurden aber sehr gut gehalten, hatten oft kleine Besitzungen
und zahlten von denselben eine geringe Abgabe an die Freien. Doch
fehlte ihnen der Eyrenschmuck: die Waffen. Diese gebührten nur dem
freien Sueven. Aber auch ihn machten nicht Stand, noch Alter
des Zeichens der Freiheit theilhaftig; eine tapfere That mußte erst
seine Würdigkeit beweisen. Dann schmückten ihn in den Volksver-
sammlungen an Voll- und Neumonden die Fürsten (Vordersten),
Grafen (Grauen) oder Aeltesten feierlich mit Schild und Speer, und
dies war der festlichste Tag des Suevenjünglings. Jetzt war ec erst
mündiges Mitglied seines Volks.
Zu den Volksversammlungen kamen alle freien Männer. Es
wurden dann die Angelegenheiten des gestimmten Stammes berathen,
Krieg und Frieden beschlossen, Zwistigkeiten nach dem Herkommen ge-
schlichtet, und an den Schlechten und den Verbrechern die Strafen
vollzogen. Diese mußten jedoch von den Göttern bestätigt und unter
ihrer Aufsicht ausgeführt werden; deshalb waren auch die Priester
zugegen. Sie, die Vertrauten der Gottheit, redeten im Namen der-
selben, und ihre Aussprüche waren dem Volke über Alles heilig. Das
reine, kräftige Gemüth der Deutschen faßte die Ehrfurcht vor dem
Allmächtigen und feinen Dienern in der ganzen Fülle auf, weil nicht
Leichtsinn, Ueppigkeit und Verweichlichung ihr Herz gegen das Heilige
gleichgültig machten. Denn der in Laster Versunkene verliert die
Kraft und Freiheit seines Herzens in den Lastern und vermag sich
nicht cmporzuheben zur wahren Verehrung des allmächtigen Gottes
und zur kindlichen Ehrfurcht vor ihm.
Religion. Darum finden wir aber bei unfern alten Vorfah-
ren, wenn gleich einen heidnischen, doch einen sehr einfachen Gottes-
dienst. Nicht in Tempeln verehrten sie ihre Gottheiten, nein, ein
solch enger Raum, meinten sie, vermöge nicht würdig die allhcrrfchende
Gottheit zu fassen. Der blaue Himmel bildete ihr Tempelgebaude;
große schauerliche Haine, in welchen ehrwürdige, uralte Eichen stan-
den, waren die Orte, an welchen die Gottheit würdig weilte. Ihrem
obersten Gott gaben sie den schönen Namen Allvater, Odin, Wodan.
Er war ihr schützender Geist auf den Kriegs- und Jagdzügen. Nächst
ihm waren ihnen der Thor, als Gott des Donners, der Teut, als
ihr Stammvater, die Freia, als Göttinn der Ehen, (von ihr soll un-
ser Freitag den Namen tragen) das Feuer und die Sonne heilig.
Eine vorzügliche Verehrung widmeten sie ihrer freundlichen und wohl-
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15
heit) anzunehmen, was ihm dafür anznnehmeu von andern
Mensckeu befohlen wird. Letzteres schließt von selbst den eige-
nen Vernnnftgebranch in der allerwichtigsten Angelegenheit
deö menschlichen Geistes aus, und macht ihn zum blinden
Werkzeuge der Meinung und Willkühr Anderer. Wo dieser
Glaubenszwang herrscht, da erscheint uns der Mensch in sei-
ner tiefsten Erniedrigung, verdammt durch sein Hingeben zu
dem traurigen Loose, das; seiner Vernunft vom Aberglanbeu
eine Binde umgelegt wird, unter welcher er, wie der Stock-
blinde, die finstere Nacht nicht mehr vom Tage zu unterschei-
den vermag. — 12) Nt i t der Glaubensfreiheit hängt die
Gewissensfreiheit genau zusammen, und beides ist wie
Ursach und Wirkung verbunden. Außer dem Crkenntnißvermögen
hat der Mensch auch von Gott ein Willensvermögen erhalten.
Unter Wille hat man das Vermögen zu verstehen, sich zu Handlun-
gen zu bestimmen. Für das Handeln(Thatigkeit) des Menschen
ist eine doppelte Welt vorhanden, die innere und die äußere. In
der inner» Welt, in der Welt unserö Geistes, sind wir un-
bedingt frei; haben wir das Recht unfern Willen stets selbst-
ständig zu bestimmen. In der äußern Welt befinden wir
uns in einem Reiche der Gemeinschaft mit andern Menschen,
ans welchem Gott einem Jeden ein freies (unabhängiges) Ge-
biet durch das göttliche Gesetz der Gleichheit ausgeschiedeu
hat, welches von Niemand überschritten werden darf. — 13)
In dem Rechte nun, von Niemanden anders als von Gott
Gesetze über unser freies Thun anzunehmen, und nur ihm al-
lein dafür verantwortlich zu seyn, besteht die Gewissensfrei-
heit. Ihm gegenüber steht wieder der Gewissenszwang,
oder die tyrannische Anmaßung anderer Menschen, uns au
Gottes Statt tür unsere freien Handlungen Vorschriften zu
enheilen und solche zu richten und zu bestrafen. — 14) Wo
dieser, dem Evangelium widerstreitende, Gewissenszwang anö-
geübt wird, da giebt es keine moralische Freiheit und
auch keine wahre Tugend mehr, welche nur aus der er-
sten hervorgehen kann. — 15) Der Mensch, welcher sich zu
einem Sklaven menschlicher Willensbestimmungen erniedrigt,
hört auf, im Dienste der Gottheit zu stehen; vergißt als
Christ ganz den Zuruf jenes Apostels: «ihr seyd t heu er
erkauft, werdet nicht der Ni en sch en Knechte!» (1
Cor. 7, 23.) — und ihm geschieht nur sein Recht, wenn die
an Gottes Stelle getretenen Menschen ihm selbst Gott miß-
fällige Werke (z. B. Opfer, Fasten, Verachtung des Ehe-
standes) abnöthigen; ihn vor ihrem Gerichtshöfe über alle
feine Handlungen, selbst die inneren, zur Rechenschaft ziehen;
und ihm besondere Büßungen zur Erbaltung ihrer über ihn
an gemaßten geistigen Herrschaft anffegen. — 16) Die Ge-
wissensfreiheit des Protestanten besteht folglich darin,
TM Hauptwörter (50): [T37: [Gott Mensch Herr Herz Leben Wort Welt Himmel Tag Hand], T45: [Zeit Mensch Leben Kunst Sprache Wissenschaft Natur Wort Geist Lehrer], T10: [Volk König Mann Leben Zeit Land Mensch Krieg Feind Vaterland]]
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124
ilf. Abschnitt. Die Könige von Preußen.
oft mit großer Harte. Jeder, der noch kein Haus hatte, sollte hier
bauen, er mochte wollen, oder nicht. Die Entschuldigung, daß es an
Geld fehle, glaubte der König selten. Zu mehreren Malen in der
Woche besuchte er diesen Theil der Stadt, und wehe dem, der nicht
fleißig die Hände rührte. Aber dem Thatigen half er fort. Einst
sah er einen seiner Beamten im bloßen Kamisole Schutt karren.
Ein solcher Fleiß und ein so ungewöhnlicher Arbeiter entgingen dem
aufmerksamen Könige nicht. „Wie kommt es," fragte er, „daß Er
eine solche Arbeit verrichtet?" „„Wenn man in der Welt fort will,
so muß man sich keiner Arbeit schämen,"" sagte der Emsige. „„Ich
habe kein Geld, soll bauen, muß also selbst arbeiten."" -— Der Mo-
narch freute sich dieser Thatigkeit, gab dem Manne das nöthige Bau-
geld und ermahnte ihn, fleißig und ein -guter Wirth zu bleiben.
Potsdam insbesondere verdankt diesem Könige sehr viel. Es
war früher ein Fischerdorf, umgeben von Sümpfen und Morasten.
Friedrich Wilhelm ließ diese mit vielen Kosten austrocknen, aus dem
gewonnenen trockenen Boden ganze Reihen Hauser erbauen und das
dortige königliche Schloß sehr erweitern. Aus dem Dorfe wurde eine
der schönsten Städte und die zweite Residenz.
Daß der König eine große Gerechtigkeitsliebe besaß, das
zeigt uns seine ganze Handlungsweise. Es waren merkwürdige Worte,
welche er bei seinem Regierungsantritte sprach:' „Die schlechte Justiz
schreit gen Himmel, und wenn ich es leide, so lade ich selbst die
Verantwortung auf mich." Sie zeigen uns aber recht des Königs
Sinn. Zur Ehre der Menschheit verbot er die Hexenprozesse; allen
Gerichten empfahl er die schleunige Beendigung der Streitsachen, und
wehe denen, die diesem Befehle nicht nachkamen, oder von denen der
König gar glaubte, sie verdrehten das Recht. Einst, so erzählt man,
wohnte er zu Minden in Westphalen einer Gerichtssession bei. Ein
Advokat vertheidigte die Sache seiner Parthei so überredend, daß der
König noch vor Beendigung der Rede ries: „Det Kerl hat Recht!"
Nun trat der Advokat der Gegenparthei aus und sprach so zuversicht-
lich über die Gerechtigkeit seines Vertheidigten, daß der Monarch mit
dem Ausrufe: „Der Kerl hat auch Recht!" zornig aufsprang. Die-
ser Auftritt blieb nicht ohne Wirkung. Friedrich Wilhelm war gegen
die Advokaten höchst erbittert; ihre Zahl wurde sehr vermindert, und
um sie recht zu quälen, mußten sie zur großen Belustigung des Pub-
likums eine auffallende Kleidung tragen.
Zu beklagen ist es nur, daß der König gegen Künste und Wis-
senschaften nicht allein gleichgültig, sondern sogar feindselig gesinnt
war. Er hatte die sonderbare Meinung, durch Gelehrsamkeit werde
man ein Müßiggänger, ein schlechter Unterthan, ein unnützes Mitglied
der menschlichen Gesellschaft. Darum fanden Künste und^Wissenschaften
damals im Preußischen keine Aufmunterung und Unterstützung; es war
dem Könige vielmehr eine rechte Freude, wenn er gelehrte Männer
lächerlich machen, oder ihnen sonst einen Streich spielen konnte. Mit
/
TM Hauptwörter (50): [T10: [Volk König Mann Leben Zeit Land Mensch Krieg Feind Vaterland], T3: [Stadt Schloß Straße Berlin Kirche Haus Gebäude Platz Garten Universität], T5: [Haus Tag Kind Hand Herr Tisch Mann Fenster Wagen Pferd]]
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Extrahierte Personennamen: Wirth Friedrich_Wilhelm Friedrich Wilhelm Friedrich_Wilhelm Friedrich Wilhelm
Die Kriege wahrend der Regierung Friedrich Wilhelm's Ii. 179
seine Krieger nach Möglichkeit für ihren Stand auszubilden. — Für
die alten Streiter bildete Friedrich Wilhelm Invaliden-Kompagnien,
in welchen sie fast ohne Dienstgeschäfte waren und versorgt in Ruhe
ihr Leben beschließen konnten. Dem alten treuen Ziethen, der mit
seinem Friedrich in demselben Jahre in's Grab gesunken war, ließ der
König ein schönes Standbild auf dem Wilhelmsplatze in Berlin setzen.
Friedrich Wilhelm hatte einen sehr schönen Körperbau. In sei-
nem Aeußern war er sehr einfach, seine Thatigkeit lobenswerth. Nur
die Sparsamkeit der beiden vorigen Regenten übte er nicht; denn als
er starb, lag auf dem Staate eine Schuldenlast von 49 Mill. Thaler.
44 Die Kriege während der Regierung
Friedrich Wilhelm's Ii.
Der holländische Krieg, 1787. Es waren schon seit
mehreren Jahren in den vereinigten holländischen Provinzen Unruhen
gewesen. Widerspenstige und aufrührerische Menschen suchten die
Rechte des Erbstatthalters, des Prinzen von Oranien, zu schmälern
und, wo möglich, ganz aufzuheben. ' Diese Parthei legte sich den
Namen Patrioten bei, indem sie vorgab, daß sie die Gerechtsame
des Landes schützen und das Gemeinwohl des Volks vertreten wolle.
Viele hingen den Aufrührern an, und der Erbstatthalter ward am
Ende so gedrängt, daß er weichen und seinen Sitz in Nimwegen neh-
men mußte. Aber auch der Erbstatthalter hatte noch Anhänger, und
diese bildeten eine Gegenparthei, voll Eifer für die Sache ihres Für-
sten, d-och zu schwach, um die Patrioten mit Schwertes Gewalt nie-
derzudrücken. Um aller Zwietracht ein Ende zu machen und Frieden
und Ruhe herzustellen, wollte sich die edle Gemahlinn des Erbstatt-
halters, eine Schwester unsers Friedrich Wilhelm, in's Mittel legen.
Sie beschloß, nach Haag in Holland zu reisen, wo die Versöhnung
gestiftet werden sollte. Damit war aber den Anführern nicht gedient;
sie fanden in der Verwirrung manchen Voctheil, und das gefiel ihnen.
Als nun die Fürstinn das holländische Gebiet betrat, hatten die Ver-
wegenen die Frechheit, die Prinzessinn auf der Reise anzuhalten, sie
mehrere Tage in einem Zimmer fast gefänglich zu bewahren und sie
durch beleidigende Handlungen zu zwingen, unverrichteter Sache zurück-
zukehren. Durch diese That, an der Schwester verübt, fand sich auch
der Bruder, der König von Preußen, beleidigt. Er forderte Genug-
thuung; man verweigerte sie. . Nun brachen im September 1787
20,000 Preußen unter dem Herzoge von Braunschweig auf und rück-
ten in Holland. Die Patrioten erschraken; sie flohen feige und mach-
ten es den preußischen Kriegern sehr leicht, das Land zu nehmen.
Und als nun bei'm weitern Vorrücken auch die Stadt Amsterdam sich
ergab, so baten die Empörer um Gnade. Der Prinz von Oranien
wurde in alle Rechte eingesetzt, als Erbstatthalter des ganzen Reichs
angenommen, und so die alte Ordnung der Dinge hergestellt.
12 *
TM Hauptwörter (50): [T10: [Volk König Mann Leben Zeit Land Mensch Krieg Feind Vaterland], T47: [Friedrich Wilhelm Kaiser König Iii Kurfürst Jahr Preußen Brandenburg Johann]]
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Extrahierte Personennamen: Friedrich_Wilhelm's Friedrich Friedrich_Wilhelm_Invaliden-Kompagnien Friedrich Wilhelm Friedrich Friedrich Friedrich_Wilhelm Friedrich Wilhelm Friedrich_Wilhelm's Friedrich Friedrich_Wilhelm Friedrich Wilhelm
Extrahierte Ortsnamen: Berlin Nimwegen Holland Holland Amsterdam
42
l. Abschn. Bon d. ältesten Zeiten bis 1415 n. Chr. Geb.
Die Gerichtsverfassung war fast diefelbe, wie wir sie unter den
anhaltinifchen Fürsten kennen gelernt haben, bis sie zuletzt ganz ver-
schwand und nur dem Namen nach da war. Das Hofgericht
zu Tangermünde erhielt die Aufsicht über alle Gerichte im Lande.
Der Fürst, besonders Karl der 4te, war selbst Vorsitzer. Auf den
Dörfern übten die Gutsbesitzer geistlichen und weltlichen Standes die
Gerichtsbarkeit in minder wichtigen Streitsachen. In die Regierungs-
zeit des Kaisers Karl fallt auch die Abschaffung der Gottesurtheile
oder Ordalien in Brandenburg. Man glaubte nämlich, Gott werde
bei verwickelten Streitsachen auf eine wundervolle Art den Schuldigen
entdecken und den Unschuldigen rechtfertigen. Daher nahm man mit
den Angeklagten sonderbare Versuche vor. Sie wurden in einen Fluß,
oder Teich geworfen; schwammen sie oben, so hielt man sie schuldig,
sanken sie.zu Boden, so waren sie unschuldig. Das nannte man die
Wasserprobe. Oder die Beklagten mußten mit bloßen Füßen über
glühende Kohlen und glühendes Eisen gehen und einen geweihten Ring
vom Grunde eines mit kochendem Wasser angefüllten Kessels holen.
Blieben sie unversehrt, so sprach man sie frei; sonst wurde ohne wei-
tere Untersuchung das Schuldig ausgesprochen, und die Unglücklichen
nicht selten zum Feuertode verdammt. Dies Verfahren hat manche
Ungerechtigkeit veranlaßt, und mancher Unschuldige dadurch auf die
schrecklichste Weise sein Leben eingebüßt.
Jede Stadt bildete fast einen kleinen Staat für sich. Der
Stadtrath, der aus zwölf Rathsherren bestand, regierte und besorgte
einzig und allein die Stadtangelegenheiten. Neue Gesetze und Ver-
ordnungen wurden von ihm mit Hinzuziehung der Gilden und Zünfte
entworfen und in Kraft gesetzt. Die Städte hatten ihre Güter, von
welchen sie bedeutende Einkünfte zogen. Außerdem gaben die Bürger
von ihrem Vermögen eine Abgabe, und die Verkäufer, die ihre Maa-
ren zum Verkauf auf die Markte brachten, mußten einen sogenannten
Stadtpfennig, eine Art Zoll, entrichten, — Alle gerichtlichen Verhand-
lungen wurden vor dem Rathhause öffentlich unter einer Halle, oder
Laube gepflogen.
Unter den baierschen Fürsten errangen mehrere Städte sehr große
Freiheiten. Durch diese gelangten sie zu bedeutenden Vortheilen,
die ihren Handel und mit diesem ihren Wohlstand sehr hoben, aber
auch Ueppigkeit und Schwelgerei einheimisch machten. Man mußte
sogar durch Gesetze Einhalt thun. So verordnet im Jahr 1355
der Magistrat zu Berlin, daß bei Festgelagen der Bürger nicht mehr
als 40 Schüsseln aufgetragen, und nicht mehr, als 80 Personen ge-
laden werden sollten! — Die letzte Regierungszeit der luxemburgischen
Fürsten, die Zeit der Noth und Verwirrung, dampfte von selbst
dies Uebel.
Liebe zum Trünke war ein Hauptlaster der Brandenburger. Ihre
Biere waren berauschend und hatten wegen der Starke manche son-
derbare Benennung. So hieß eins „Mord und Todtschlag." — Da-
TM Hauptwörter (50): [T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T10: [Volk König Mann Leben Zeit Land Mensch Krieg Feind Vaterland], T19: [Wasser Luft Eisen Körper Silber Gold Kupfer Metall Stein Erde]]
TM Hauptwörter (100): [T68: [Gericht Recht Richter König Strafe Gesetz Urteil Sache Person Verbrechen], T98: [Volk Land König Krieg Zeit Feind Mann Macht Freiheit Kaiser], T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung], T12: [Wasser Luft Erde Höhe Körper Fuß Dampf Bewegung Druck Gewicht], T94: [Herr Tag Haus Kind Brot Geld Leute Mensch Hund Mann]]
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Die balersche Linie in Brandenburg. 29
Das mußte von den Abgeordneten geschehen. Sie bestanden in
Landbeden, welche die Dorfbewohner, in Orbeden, welche die
Städter, und in Lehnbeden, welche die Adlichen von ihren Lehns-
gütern zu zahlen hatten. Außerdem hatte der Fürst noch die Zölle,
Mühlen, Forsten und Münzplatze, die ihm Einkünfte brachten.
Die Abgaben und Einkünfte wurden meistentheils schon in Mün-
zen bezahlt. Die ältesten Münzen hießen Brakteaten, Blech- oder
Hohlpfennige, aus feinem, dünnen Silber geschlagen. 16 Stück wo-
gen ein Loth. Auf der einen Seite war ein unförmliches Bild des
regierenden Fürsten zu sehen, auf der andern eine willkürlich angenom-
mene Figur. Außerdem wurden Schillinge, deren 25 eine Mark
Silber — ungefähr 14 Thaler nach unfecm Gelde —, und Finken-
augen, deren 36 Stück einen Gulden — 20 Sgr. — ausmachten,
geprägt. Der Namen der letztern rührte von der Figur auf denselben
her. Eine sonderbare Einrichtung war es, daß diese Münzen nur
ein Jahr galten. Acht Tage vor Jakobi wurden sie alle ungültig,
man lieferte sie ab und bekam neues Geld wieder, jedoch in kleinern
Summen, um die Münzkosten zu decken. Wer z. B. 14 alte Pfen-
nige ablieferte, bekam 12 neue zurück.
Das ganze Land war zur bequemem Verwaltung in Vogt eien
getheilt, und jeder Vogtei ein Vogt vorgefetzt. Mehrere Vogteien
bildeten eine Provinz, die von einem Landvogte oder Landeshaupt-
manne verwaltet wurde.
Die Gerichtsbarkeit war fast ganz in den Händen des Adels,
der Städte und der Geistlichkeit. In manchen Gegenden des bran-
denburgifchen Staats wurden Loddinge (Landgerichte) unter freiem
Himmel gehalten, die vier Wochen dauerten und alle Streitsachen der
Gegend in dieser Zeit zu schlichten hatten. Ueber alle Gerichte im
Lande waren obere Gerichtsbehörden gesetzt. Man nannte sie Hofge-
richte und Schöppenstühle. Der erste Schöppenstuhl war in Bran-
denburg, das erste Hofgericht zu Tangermünde. Jeder Angeklagte
wurde von Ebenbürtigen gerichtet, der Bauer von Bauern, der Bür-
ger von Bürgern, der Edelmann von Edelleuten. Obschon man ein
Gesetzbuch, den Sachsenspiegel, und eine Prozeßordnung, den Richt-
steig, hatte, so wurde doch vielfach nach Herkommen, Gebräuchen und
Freiheitsbciefen entschieden.
12. Die baiersche Linie in Brandenburg,
von 1324 bis 1373.
Vier Jahre blieb der Regentenstuhl Brandenburg's unbesetzt.
Man stritt sich darum, wer denn der wirkliche Erbe der schönen Mark-
grafschaft sei. Die weitläuftigen Verwandten des anhaltinischen Hauses
hielten sich zum Besitze berechtigt; der deutsche Kaiser Ludwig von
Baiern hingegen erklärte Brandenburg für ein erledigtes Reichslehen,
TM Hauptwörter (50): [T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler], T21: [Erde Sonne Tag Jahr Mond Zeit Stunde Punkt Abschnitt Periode]]
TM Hauptwörter (100): [T68: [Gericht Recht Richter König Strafe Gesetz Urteil Sache Person Verbrechen], T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung], T36: [Million Mark Jahr Geld Thaler Mill Summe Wert Gulden Pfund], T37: [Friedrich Brandenburg Heinrich Herzog Sachsen Land Albrecht Kaiser Mark Johann], T16: [Ende Körper Strom Bild Hebel Hand Auge Wasser Gegenstand Seite]]
TM Hauptwörter (200): [T39: [Million Mark Geld Jahr Summe Steuer Thaler Staat Ausgabe Einnahme], T62: [Gericht Recht Gesetz Richter Jahr Volksversammlung Senat Plebejer Beamter König], T18: [Mark Brandenburg Land Albrecht Friedrich Kaiser Jahr Markgraf Haus Markgrafe], T145: [Bauer Adel Land Stadt Bürger Herr Stand Recht Gut König], T99: [Stadt Verwaltung Provinz Gemeinde Beamter Kreis König Spitze Land Angelegenheit]]
Extrahierte Personennamen: Ludwig_von
Baiern Ludwig
75
Die Churfürsren Johann Georg und Joachim Friedrich.
wohl zu befördern und herbeizüführen. Nun zeigte er noch obendrein
dem Lande, daß er wohl den Beinamen der Sparsame, nicht aber der
Geizige verdiene. Ec ließ das Schloß zu Berlin erweitern, die Fe-
stungen im Lande starker machen und neue Jagdschlösser bauen. Ma-
ler, Buchdrucker, Formschneider und Künstler aller Art fanden bei ihm
Ausnahme und Unterstützung. Die Bildungsanstalten erweiterte und
vermehrte er. Und damit so manche anstößige Zwistigkeit unter den
Geistlichen über Lehren der Religion beendigt würde, verband er sich
mit mehreren deutschen Fürsten, um zur Richtschnur eine allgemeine
Lchrformel auszuacbeiten. Da diese zwischen den Streitenden Frieden
Hervorbringen sollte, so nannte man sie Eintrachtsformel.
Um fremde Welthandel kümmerte sich der Ehurfürst nicht, und
zwar nicht aus Furcht, denn er pflegte zu sagen: „Wirft mich Je-
mand in den Kriegssattel, so soll er Mühe haben, mich wieder her-
auszubringen", — sondern aus Grundsatz, damit er besser für sein
Land und Volk sorgen könne. Es war ihm genug, die Mitbeleh-
nung über Preußen zu erneuern.
Vor seinem Tode bestimmte er, daß sein Sohn Christian die
Neumark erhalten solle. Der Chucprinz widersprach dieser Anordnung,
und wir werden nachher hören, wie diese Sache vermittelt wurde.
Der Umsang des Churfürstenthums war 666 ssjmeilen.
Joachim Friedrich, des vorigen Churfürsten Sohn, war bereits
zwei und fünfzig Jahr alt, als ec zur Regierung kam. Ec hatte aber
schon zwei und dreißig Jahr lang über das Erzbisthum Magdeburg
regiert, und zwar mit solcher Weisheit und Liebe, daß das Erzstist
aus Dankbarkeit den brandenburgischen Prinzen Christian Wilhelm
zum Nachfolger des Vaters erwählte. So war also Joachim Fried-
rich hinlänglich auf den Thron vo^Meitet, den er nach seinem Vater
bestieg. Mit diesem hatte ec in dmmtzttn Jahren nicht in Einigkeit
gelebt. Johann Georg hatte durch eine willkürliche Verfügung seinem
Lieblingssohne Christian die Neumark zugesprochen und dadurch das
Churfürstenthum getheilt. Das war nun der Hausverordnung Al-
brecht's Achilles zuwider. Joachim Friedrich widersetzte sich daher der
väterlichen Verfügung, indem er voraussah, daß bei solchen immer
wiedeckehcenden Zersplitterungen der Staat nie zu großer Bedeutung
gelangen würde. Und darin hatte er sehr Recht. Nun war aber
das Testament vom Kaiser Rudolph bestätigt und erhielt dadurck vor-
züglich eine Rechtsgültigkeit. Diese Bestätigung mußte zurückgenom-
men werden, bevor man Etwas zu unternehmen vermochte/ Das that
denn ^auch Rudolph bald. Er erklärte, er habe seiner Bestätigung
ausdrücklich die Worte hinzugefügt: Jedermann an seinen Rech-
ten unbeschadet, und wenn der Churfürst nun seine Rechte gekrankt
glaube, so möge er das Testament aufheben.
Jetzt ließ^ sich Joachim Friedrich durch Nichts abhalten, alle Lan-
der des Churfürstenthums in Besitz zu nehmen. Sein Bruder Chri-
TM Hauptwörter (50): [T47: [Friedrich Wilhelm Kaiser König Iii Kurfürst Jahr Preußen Brandenburg Johann], T10: [Volk König Mann Leben Zeit Land Mensch Krieg Feind Vaterland]]
TM Hauptwörter (100): [T37: [Friedrich Brandenburg Heinrich Herzog Sachsen Land Albrecht Kaiser Mark Johann], T17: [Gott Herr Mensch Wort Leben Herz Welt Hand Vater Himmel], T45: [Kind Lehrer Wort Schüler Buch Unterricht Schule Frage Buchstabe Zeit], T92: [Mensch Leben Natur Arbeit Zeit Ding Geist Welt Art Seele], T94: [Herr Tag Haus Kind Brot Geld Leute Mensch Hund Mann]]
TM Hauptwörter (200): [T33: [Gott Liebe Mensch Herz Leben Volk Ehre Vaterland gute Zeit], T55: [Friedrich Kaiser Kurfürst Herzog Sachsen Johann Karl Land Bayern Wilhelm], T18: [Mark Brandenburg Land Albrecht Friedrich Kaiser Jahr Markgraf Haus Markgrafe], T62: [Gericht Recht Gesetz Richter Jahr Volksversammlung Senat Plebejer Beamter König], T40: [Protestant Kaiser Kirche Katholik Reichstag Jahr Lehre Reformation Augsburger Land]]
Extrahierte Personennamen: Johann_Georg Johann Joachim_Friedrich Friedrich Christian_die
Neumark Joachim_Friedrich Friedrich Christian_Wilhelm Wilhelm Joachim_Fried- Johann_Georg Johann Christian_die_Neumark Achilles Joachim_Friedrich Friedrich Rudolph Rudolph Joachim_Friedrich Friedrich
Extrahierte Ortsnamen: Berlin Erzbisthum_Magdeburg
366
Dieser Contract ist bindend bis zum letzten Tage des letzten Lehr-
jahres. Für beide Betheiligte ist ein Exemplar vom Contracte ausgefertigt
und von ihnen eigenhändig unterschrieben und besiegelt worden.
Werdau und Leipnitz, (L. S.) Hermann Punktum, Nadlermeister,
am 8. März 1848. (L. S.) Karl Komma, Buchbindermeister.
2. Miethcontraet.
284. Zwischen dem Anton Beier und Schuhmachermeister Augustsachse,
beide von hier, wurde heute folgender Vertrag verabredet und festgesetzt:
1) Anton Beier vermiethet den dritten Stock seines Hauses , nebst zwei
Kammern unter dem Dache, den hintern verschliessbaren Theil des Kellers
und die Hälfte des im Hofe befindlichen Holzschuppens an den Schuhmacher-
meister August Sachse auf ein Jahr, von heute an gerechnet.
2) Vierteljährige Aufkündigung bleibt gegenseitig vorbehalten, und zwar
in der Art, dass der Vertrag für ein w eiteres Jahr Gültigkeit haben soll,
wenn die Aufkündigung unterbleibt.
3) Der Miether, August Sachse, zahlt jährlich sechzig Thaler Miethe
in vierteljährigen Terminen.
4) Geschieht die Zahlung nicht innerhalb der ersten drei Wochen
nach Ablauf eines Termins, so steht dem Vermiether das Recht zu, den
Vertrag sofort aufzuheben.
5) Der Miether verpflichtet sich, Fenster, Thüren, Oefen und andere
Gegenstände möglichst zu schonen und jede, nicht durch den gewöhnlichen
Gebrauch entstandene Verletzung daran auf seine Kosten wieder herstellen
zu lassen.
6) Nöthig werdende Hauptreparaturen dagegen wird der Vermiether
aus seinen Mitteln besorgen lassen.
7) Der Miether darf keine Veränderung der Miethobjekte vornehmen,
sondern muss solche in demselben Zustande, wie er sie beim Einzuge vor-
gefunden hat, dem Vermiether wieder übergeben ; es sei denn, dass zwischen
beiden Theilen gütliche Einigung darüber stattfindet.
8) Ausserdem verpflichtet sich der Miether, möglichst alles zu verneig
den, was die anderen Hausbewohner stören oder ihnen Schaden zufügen
könnte; wogegen sich der Vermiether anheischig macht, ihm in dieser Hin-
sicht auch gegen die übrigen Hausgenossen vorkommenden Falles alle nö-
thige und billige Unterstützung angedeihen zu lassen.
Dieser Vertrag wurde doppelt ausgefertigt, von beiden Theilen eigen-
händig unterschrieben und hat jeder ein Exemplar davon in Empfang ge-
nommen.
Chemnitz, den 1. April 1848. Anton Beier, als Vermiether.
August Sachse, als Miether.
*3=* Lehrer und Schüler finden eine sehr große Anzahl von Geschäft-aufsatzen und
geschäftlichen Briefen in dem Buche: Der Briefschüler von Gg. A. Winter.
(Leipzig, Verlag von Im. Tr. Möller.)
TM Hauptwörter (50): [T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler]]
TM Hauptwörter (100): [T36: [Million Mark Jahr Geld Thaler Mill Summe Wert Gulden Pfund], T68: [Gericht Recht Richter König Strafe Gesetz Urteil Sache Person Verbrechen], T94: [Herr Tag Haus Kind Brot Geld Leute Mensch Hund Mann], T45: [Kind Lehrer Wort Schüler Buch Unterricht Schule Frage Buchstabe Zeit], T32: [Tag Jahr Monat Mai Juli März Juni April Ende Oktober]]
TM Hauptwörter (200): [T39: [Million Mark Geld Jahr Summe Steuer Thaler Staat Ausgabe Einnahme], T154: [Meister Handwerker Geselle Arbeit Lehrling Handwerk Arbeiter Jahr Kaufleute Stadt], T3: [Hebel Last Brief Ende Gewicht Rolle Gleichgewicht Punkt Seite Fig], T125: [Haus Stein Fenster Dach Holz Stroh Winter Erde Wand Wohnung], T62: [Gericht Recht Gesetz Richter Jahr Volksversammlung Senat Plebejer Beamter König]]
Extrahierte Personennamen: Hermann_Punktum Karl_Komma Karl Anton_Beier Anton_Beier August August Anton_Beier August
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dem Zutrauen sein Herz offner? Hätte er das weiche Mark inwendig
geprüft, er würde der täuschenden Rinde nicht getrauet haben." —
„Freund!" erwiederte der Jäger, — „ich habe seine Augen geschärft
und seine Kraft geübt, — und so kann ich ihn der Erfahrung an-
vertrauen. Das Mißtrauen mag ihn die Zeit lehren. Aber er wird
auch in der Versuchung aufrecht beharren; denn sein Auge ist hell,
und seine Kraft ist geübt!" Friedrich Adolph Krummacher.
41. Die Macht des^Gewissens.
41 Ein reicher Juwelier in Holland that eine Reise und nahm
nur einen Bedienten mit. Dieser wußte, daß sein Herr kostbare
Juwelen und eine große Summe Geldes mit sich führte, und faßte
den gottlosen Vorsatz, ihn zu ermorden. Er sah sich die Gelegenheit
aus, da sein Herr einmal vom Pferde stieg, nahm eine Pistole, und
erschoß ihn auf der Stelle. Dann hängte er ihm einen großen Stein
an den Hals, und versenkte ihn in einem nahen Wasser. N Hierauf
bemächtigte er sich des Mantelsackes, ritt fort, der See zu, verkaufte
die Pferde und schiffte sich mit den geraubten Schätzen nach England
ein, wo er sich in einer Mittelstadt niederließ.
Hier fing er einen anfangs ganz kleinen Handel an, um seinen
Reichthum nicht zu verrathen. Vorsichtig benutzte er diesen, um sein
Geschäft nach und nach, so daß es nicht auffallen konnte, zu erwei-
tern. Nach einigen Jahren galt er als ein reicher und darum ange-
sehener Kaufmann. Allgemein glaubte man, er habe sein beträchtliches
Vermögen allein durch Fleiß und Klugheit, so wie durch das Glück,
welches beide, wo sie beisammen sind, so gern begleitet, erworben.
Er heirathete nun ein reiches Mädchen aus einer angesehenen Familie
der Stadt, und weil er sich zugleich im Handel rechtlich und äußerlich
ehrbar bewies, so bekam er bald ein städtisches Amt, stieg darauf von
einer Würde zur andern, und wurde endlich sogar Sheriff (Bürger-
meister). Dieses Amt verwaltete er so gut, daß die ganze Stadt wohl
mit ihm zufrieden war.
Nur er selbst konnte nicht zur Zufriedenheit mit sich gelangen.
Wenn er das wohlthätigste Werk gethan, wenn er die volleste Ge-
rechtigkeit geübt hatte, so trat ihm jene Stunde vor die Seele, wo er
den tödtlichen Schuß that und seinen hlutenden Herrn an den Fluß
schleppte. Immer fürchtete er, die andere noch dazu gehörige Stunde
— die Stunde der Entdeckung — werde kommen. Und sie kam auch.
Einst saß er als Vorstand bei dem peinlichen Gerichte, wo ein
Mensch verhört wurde, der seinen eignen Herrn ermordet haben sollte.
Die Zeugen wurden vernommen und die Schuld des Angeklagten
durch ihre Aussagen erwiesen. Die übrigen Mitglieder des Gerichts
TM Hauptwörter (50): [T10: [Volk König Mann Leben Zeit Land Mensch Krieg Feind Vaterland], T5: [Haus Tag Kind Hand Herr Tisch Mann Fenster Wagen Pferd], T16: [Auge Kopf Körper Hand Haar Fuß Gesicht Blut Haut Brust]]
TM Hauptwörter (100): [T92: [Mensch Leben Natur Arbeit Zeit Ding Geist Welt Art Seele], T17: [Gott Herr Mensch Wort Leben Herz Welt Hand Vater Himmel], T98: [Volk Land König Krieg Zeit Feind Mann Macht Freiheit Kaiser], T68: [Gericht Recht Richter König Strafe Gesetz Urteil Sache Person Verbrechen], T82: [Hand Pferd Schwert Fuß Schild Kopf Waffe Lanze Ritter Mann]]
TM Hauptwörter (200): [T33: [Gott Liebe Mensch Herz Leben Volk Ehre Vaterland gute Zeit], T50: [Haus Pferd Bauer Herr Wagen Mann Tag Kind Weg Leute], T62: [Gericht Recht Gesetz Richter Jahr Volksversammlung Senat Plebejer Beamter König], T183: [Kind Lehrer Schüler Unterricht Schule Frage Stoff Aufgabe Zeit Geschichte], T196: [Tisch Tag König Hand Wein Herr Haus Gast Abend Frau]]
Extrahierte Personennamen: Friedrich_Adolph_Krummacher Friedrich
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dem Zutrauen sein Herz offner? Hätte er das weiche Mark inwendig
geprüft, er würde der täuschenden Rinde nicht getrauet haben." —
„Freund!" erwiederte der Jäger, — „ich habe seine Augen geschärft
und seine Kraft geübt, — und so kann ich ihn der Erfahrung an-
vertrauen. Das Mißtrauen mag ihn die Zeit lchrcm 'Aber er wird
auch in der Versuchung aufrecht beharren; denn sein Auge ist hell,
Uud jeine Kraft i|t geübt!" Friedrich Adolph Krummcicl'cr.
41. Die Macht -es Gewissens.
41 Ein reicher Juwelier in Holland that eine Reife und nahm
nur einen Bedienten mit. Dieser wußte, daß sein Herr kostbare
Juwelen und eine große Summe Geldes mit sich führte, und faßte
den gottlosen Vorsatz, ihn zu ermorden. Er sah sich die Gelegenheit
aus, da sein Herr einmal vom Pferde stieg, nahm eine Pistole und
erschoß ihn auf der Stelle. Dann hängte er ihm einen großen Stein
an den Hals und versenkte ihn in einem nahen Wasser. Hierauf
bemächtigte er sich des Mantclsackes, ritt fort, der Sec zu, verkaufte
die Pferde und schiffte sich mit den geraubten Schätzen nach England
ein, wo er sich in einer Mittelstadt niederließ.
Hier fing er einen anfangs ganz kleinen Handel an, um seinen
Reichthum nicht zu verrathen. Vorsichtig benutzte er diesen, um sein
Geschäft nach und nach, so daß es nicht auffallen konnte, zu erwei-
tern. Nach einigen Jahren galt er als ein reicher und darum ange-
sehener Kaufmann. Allgemein glaubte man, er habe sein beträchtliches
Vermögen allein durch Fleiß und Klugheit, so wie durch das Glück,
welches beide, wo sie beisammen sind, so gern begleitet, erworben.
Er hcirathete nun ein reiches Mädchen aus einer angesehenen Familie
der Stadt und weil er sich zugleich im Handel rechtlich und äußerlich
ehrbar bewies, so bekam er bald ein städtisches Amt, stieg darauf von
einer Würde zur andern und wurde endlich sogar Sheriff (Bürger-
meister). Dieses Amt verwaltete er so gut, daß die ganze Stadt wohl
mit ihm zufrieden war.
Nur er selbst konnte nicht zur Zufriedenheit mit sich gelangen.
Wenn er das wohlthätigste Werk gethan, wenn er die Volleste Ge-
rechtigkeit geübt hatte, so trat ihm jene Stunde vor die Seele, wo er
den tödtlichen Schuß that und seinen blutenden Herrn an den Fluß
schleppte. Immer fürchtete er, die andere noch dazu gehörige Stunde
— die Stunde der Entdeckung — werde kommen. Und sic tarn auch.
Einst saß er als Vorstand bei dem peinlichen Gerichte, wo ein
Mensch verhört wurde, der seinen eignen Herrn ermordet haben sollte.
Die Zeugen wurden vernommen und die Schuld des Angeklagten
durch ihre Aussagen erwiesen. Die übrigen Mitglieder des Gerichts
TM Hauptwörter (50): [T10: [Volk König Mann Leben Zeit Land Mensch Krieg Feind Vaterland], T5: [Haus Tag Kind Hand Herr Tisch Mann Fenster Wagen Pferd], T37: [Gott Mensch Herr Herz Leben Wort Welt Himmel Tag Hand]]
TM Hauptwörter (100): [T92: [Mensch Leben Natur Arbeit Zeit Ding Geist Welt Art Seele], T17: [Gott Herr Mensch Wort Leben Herz Welt Hand Vater Himmel], T98: [Volk Land König Krieg Zeit Feind Mann Macht Freiheit Kaiser], T82: [Hand Pferd Schwert Fuß Schild Kopf Waffe Lanze Ritter Mann], T68: [Gericht Recht Richter König Strafe Gesetz Urteil Sache Person Verbrechen]]
TM Hauptwörter (200): [T33: [Gott Liebe Mensch Herz Leben Volk Ehre Vaterland gute Zeit], T154: [Meister Handwerker Geselle Arbeit Lehrling Handwerk Arbeiter Jahr Kaufleute Stadt], T183: [Kind Lehrer Schüler Unterricht Schule Frage Stoff Aufgabe Zeit Geschichte], T196: [Tisch Tag König Hand Wein Herr Haus Gast Abend Frau], T62: [Gericht Recht Gesetz Richter Jahr Volksversammlung Senat Plebejer Beamter König]]
Extrahierte Personennamen: Friedrich_Adolph_Krummcicl'cr Friedrich