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1. Die brandenburgisch-preußische Geschichte - S. 4

1837 - Leipzig : Crayen
4 I, Abschn. Don d. ältesten Zeiten bis 1415 n. Chr. Geb. Ein biederer Handschlag vertrat bei ihnen die Stelle des Eides, denn unverbrüchlich fest stand: Ein Wort, ein Wort, ein Mann, ein Mann! — Sie schwuren selten, nur gegen Feinde in sehr wichtigen Dingen und dann stets auf ihr Schwert. Kam ein Fremder, so wurde er so aus- genommen, als ob er zur Familie gehöre. Man fragte ihn nicht, woher er komme und wohin er gehe, — man zahlte dies zu den vorwitzigen Fragen. Es gab im Volke nur zwei Stande: Freie und Knechte. Die letztern wurden aber sehr gut gehalten, hatten oft kleine Besitzungen und zahlten von denselben eine geringe Abgabe an die Freien. Doch fehlte ihnen der Eyrenschmuck: die Waffen. Diese gebührten nur dem freien Sueven. Aber auch ihn machten nicht Stand, noch Alter des Zeichens der Freiheit theilhaftig; eine tapfere That mußte erst seine Würdigkeit beweisen. Dann schmückten ihn in den Volksver- sammlungen an Voll- und Neumonden die Fürsten (Vordersten), Grafen (Grauen) oder Aeltesten feierlich mit Schild und Speer, und dies war der festlichste Tag des Suevenjünglings. Jetzt war ec erst mündiges Mitglied seines Volks. Zu den Volksversammlungen kamen alle freien Männer. Es wurden dann die Angelegenheiten des gestimmten Stammes berathen, Krieg und Frieden beschlossen, Zwistigkeiten nach dem Herkommen ge- schlichtet, und an den Schlechten und den Verbrechern die Strafen vollzogen. Diese mußten jedoch von den Göttern bestätigt und unter ihrer Aufsicht ausgeführt werden; deshalb waren auch die Priester zugegen. Sie, die Vertrauten der Gottheit, redeten im Namen der- selben, und ihre Aussprüche waren dem Volke über Alles heilig. Das reine, kräftige Gemüth der Deutschen faßte die Ehrfurcht vor dem Allmächtigen und feinen Dienern in der ganzen Fülle auf, weil nicht Leichtsinn, Ueppigkeit und Verweichlichung ihr Herz gegen das Heilige gleichgültig machten. Denn der in Laster Versunkene verliert die Kraft und Freiheit seines Herzens in den Lastern und vermag sich nicht cmporzuheben zur wahren Verehrung des allmächtigen Gottes und zur kindlichen Ehrfurcht vor ihm. Religion. Darum finden wir aber bei unfern alten Vorfah- ren, wenn gleich einen heidnischen, doch einen sehr einfachen Gottes- dienst. Nicht in Tempeln verehrten sie ihre Gottheiten, nein, ein solch enger Raum, meinten sie, vermöge nicht würdig die allhcrrfchende Gottheit zu fassen. Der blaue Himmel bildete ihr Tempelgebaude; große schauerliche Haine, in welchen ehrwürdige, uralte Eichen stan- den, waren die Orte, an welchen die Gottheit würdig weilte. Ihrem obersten Gott gaben sie den schönen Namen Allvater, Odin, Wodan. Er war ihr schützender Geist auf den Kriegs- und Jagdzügen. Nächst ihm waren ihnen der Thor, als Gott des Donners, der Teut, als ihr Stammvater, die Freia, als Göttinn der Ehen, (von ihr soll un- ser Freitag den Namen tragen) das Feuer und die Sonne heilig. Eine vorzügliche Verehrung widmeten sie ihrer freundlichen und wohl-

2. Erster Unterricht in der allgemeinen Geschichte - S. 15

1840 - Leipzig : Dürr
15 heit) anzunehmen, was ihm dafür anznnehmeu von andern Mensckeu befohlen wird. Letzteres schließt von selbst den eige- nen Vernnnftgebranch in der allerwichtigsten Angelegenheit deö menschlichen Geistes aus, und macht ihn zum blinden Werkzeuge der Meinung und Willkühr Anderer. Wo dieser Glaubenszwang herrscht, da erscheint uns der Mensch in sei- ner tiefsten Erniedrigung, verdammt durch sein Hingeben zu dem traurigen Loose, das; seiner Vernunft vom Aberglanbeu eine Binde umgelegt wird, unter welcher er, wie der Stock- blinde, die finstere Nacht nicht mehr vom Tage zu unterschei- den vermag. — 12) Nt i t der Glaubensfreiheit hängt die Gewissensfreiheit genau zusammen, und beides ist wie Ursach und Wirkung verbunden. Außer dem Crkenntnißvermögen hat der Mensch auch von Gott ein Willensvermögen erhalten. Unter Wille hat man das Vermögen zu verstehen, sich zu Handlun- gen zu bestimmen. Für das Handeln(Thatigkeit) des Menschen ist eine doppelte Welt vorhanden, die innere und die äußere. In der inner» Welt, in der Welt unserö Geistes, sind wir un- bedingt frei; haben wir das Recht unfern Willen stets selbst- ständig zu bestimmen. In der äußern Welt befinden wir uns in einem Reiche der Gemeinschaft mit andern Menschen, ans welchem Gott einem Jeden ein freies (unabhängiges) Ge- biet durch das göttliche Gesetz der Gleichheit ausgeschiedeu hat, welches von Niemand überschritten werden darf. — 13) In dem Rechte nun, von Niemanden anders als von Gott Gesetze über unser freies Thun anzunehmen, und nur ihm al- lein dafür verantwortlich zu seyn, besteht die Gewissensfrei- heit. Ihm gegenüber steht wieder der Gewissenszwang, oder die tyrannische Anmaßung anderer Menschen, uns au Gottes Statt tür unsere freien Handlungen Vorschriften zu enheilen und solche zu richten und zu bestrafen. — 14) Wo dieser, dem Evangelium widerstreitende, Gewissenszwang anö- geübt wird, da giebt es keine moralische Freiheit und auch keine wahre Tugend mehr, welche nur aus der er- sten hervorgehen kann. — 15) Der Mensch, welcher sich zu einem Sklaven menschlicher Willensbestimmungen erniedrigt, hört auf, im Dienste der Gottheit zu stehen; vergißt als Christ ganz den Zuruf jenes Apostels: «ihr seyd t heu er erkauft, werdet nicht der Ni en sch en Knechte!» (1 Cor. 7, 23.) — und ihm geschieht nur sein Recht, wenn die an Gottes Stelle getretenen Menschen ihm selbst Gott miß- fällige Werke (z. B. Opfer, Fasten, Verachtung des Ehe- standes) abnöthigen; ihn vor ihrem Gerichtshöfe über alle feine Handlungen, selbst die inneren, zur Rechenschaft ziehen; und ihm besondere Büßungen zur Erbaltung ihrer über ihn an gemaßten geistigen Herrschaft anffegen. — 16) Die Ge- wissensfreiheit des Protestanten besteht folglich darin,

3. Die brandenburgisch-preußische Geschichte - S. 124

1837 - Leipzig : Crayen
124 ilf. Abschnitt. Die Könige von Preußen. oft mit großer Harte. Jeder, der noch kein Haus hatte, sollte hier bauen, er mochte wollen, oder nicht. Die Entschuldigung, daß es an Geld fehle, glaubte der König selten. Zu mehreren Malen in der Woche besuchte er diesen Theil der Stadt, und wehe dem, der nicht fleißig die Hände rührte. Aber dem Thatigen half er fort. Einst sah er einen seiner Beamten im bloßen Kamisole Schutt karren. Ein solcher Fleiß und ein so ungewöhnlicher Arbeiter entgingen dem aufmerksamen Könige nicht. „Wie kommt es," fragte er, „daß Er eine solche Arbeit verrichtet?" „„Wenn man in der Welt fort will, so muß man sich keiner Arbeit schämen,"" sagte der Emsige. „„Ich habe kein Geld, soll bauen, muß also selbst arbeiten."" -— Der Mo- narch freute sich dieser Thatigkeit, gab dem Manne das nöthige Bau- geld und ermahnte ihn, fleißig und ein -guter Wirth zu bleiben. Potsdam insbesondere verdankt diesem Könige sehr viel. Es war früher ein Fischerdorf, umgeben von Sümpfen und Morasten. Friedrich Wilhelm ließ diese mit vielen Kosten austrocknen, aus dem gewonnenen trockenen Boden ganze Reihen Hauser erbauen und das dortige königliche Schloß sehr erweitern. Aus dem Dorfe wurde eine der schönsten Städte und die zweite Residenz. Daß der König eine große Gerechtigkeitsliebe besaß, das zeigt uns seine ganze Handlungsweise. Es waren merkwürdige Worte, welche er bei seinem Regierungsantritte sprach:' „Die schlechte Justiz schreit gen Himmel, und wenn ich es leide, so lade ich selbst die Verantwortung auf mich." Sie zeigen uns aber recht des Königs Sinn. Zur Ehre der Menschheit verbot er die Hexenprozesse; allen Gerichten empfahl er die schleunige Beendigung der Streitsachen, und wehe denen, die diesem Befehle nicht nachkamen, oder von denen der König gar glaubte, sie verdrehten das Recht. Einst, so erzählt man, wohnte er zu Minden in Westphalen einer Gerichtssession bei. Ein Advokat vertheidigte die Sache seiner Parthei so überredend, daß der König noch vor Beendigung der Rede ries: „Det Kerl hat Recht!" Nun trat der Advokat der Gegenparthei aus und sprach so zuversicht- lich über die Gerechtigkeit seines Vertheidigten, daß der Monarch mit dem Ausrufe: „Der Kerl hat auch Recht!" zornig aufsprang. Die- ser Auftritt blieb nicht ohne Wirkung. Friedrich Wilhelm war gegen die Advokaten höchst erbittert; ihre Zahl wurde sehr vermindert, und um sie recht zu quälen, mußten sie zur großen Belustigung des Pub- likums eine auffallende Kleidung tragen. Zu beklagen ist es nur, daß der König gegen Künste und Wis- senschaften nicht allein gleichgültig, sondern sogar feindselig gesinnt war. Er hatte die sonderbare Meinung, durch Gelehrsamkeit werde man ein Müßiggänger, ein schlechter Unterthan, ein unnützes Mitglied der menschlichen Gesellschaft. Darum fanden Künste und^Wissenschaften damals im Preußischen keine Aufmunterung und Unterstützung; es war dem Könige vielmehr eine rechte Freude, wenn er gelehrte Männer lächerlich machen, oder ihnen sonst einen Streich spielen konnte. Mit /

4. Die brandenburgisch-preußische Geschichte - S. 179

1837 - Leipzig : Crayen
Die Kriege wahrend der Regierung Friedrich Wilhelm's Ii. 179 seine Krieger nach Möglichkeit für ihren Stand auszubilden. — Für die alten Streiter bildete Friedrich Wilhelm Invaliden-Kompagnien, in welchen sie fast ohne Dienstgeschäfte waren und versorgt in Ruhe ihr Leben beschließen konnten. Dem alten treuen Ziethen, der mit seinem Friedrich in demselben Jahre in's Grab gesunken war, ließ der König ein schönes Standbild auf dem Wilhelmsplatze in Berlin setzen. Friedrich Wilhelm hatte einen sehr schönen Körperbau. In sei- nem Aeußern war er sehr einfach, seine Thatigkeit lobenswerth. Nur die Sparsamkeit der beiden vorigen Regenten übte er nicht; denn als er starb, lag auf dem Staate eine Schuldenlast von 49 Mill. Thaler. 44 Die Kriege während der Regierung Friedrich Wilhelm's Ii. Der holländische Krieg, 1787. Es waren schon seit mehreren Jahren in den vereinigten holländischen Provinzen Unruhen gewesen. Widerspenstige und aufrührerische Menschen suchten die Rechte des Erbstatthalters, des Prinzen von Oranien, zu schmälern und, wo möglich, ganz aufzuheben. ' Diese Parthei legte sich den Namen Patrioten bei, indem sie vorgab, daß sie die Gerechtsame des Landes schützen und das Gemeinwohl des Volks vertreten wolle. Viele hingen den Aufrührern an, und der Erbstatthalter ward am Ende so gedrängt, daß er weichen und seinen Sitz in Nimwegen neh- men mußte. Aber auch der Erbstatthalter hatte noch Anhänger, und diese bildeten eine Gegenparthei, voll Eifer für die Sache ihres Für- sten, d-och zu schwach, um die Patrioten mit Schwertes Gewalt nie- derzudrücken. Um aller Zwietracht ein Ende zu machen und Frieden und Ruhe herzustellen, wollte sich die edle Gemahlinn des Erbstatt- halters, eine Schwester unsers Friedrich Wilhelm, in's Mittel legen. Sie beschloß, nach Haag in Holland zu reisen, wo die Versöhnung gestiftet werden sollte. Damit war aber den Anführern nicht gedient; sie fanden in der Verwirrung manchen Voctheil, und das gefiel ihnen. Als nun die Fürstinn das holländische Gebiet betrat, hatten die Ver- wegenen die Frechheit, die Prinzessinn auf der Reise anzuhalten, sie mehrere Tage in einem Zimmer fast gefänglich zu bewahren und sie durch beleidigende Handlungen zu zwingen, unverrichteter Sache zurück- zukehren. Durch diese That, an der Schwester verübt, fand sich auch der Bruder, der König von Preußen, beleidigt. Er forderte Genug- thuung; man verweigerte sie. . Nun brachen im September 1787 20,000 Preußen unter dem Herzoge von Braunschweig auf und rück- ten in Holland. Die Patrioten erschraken; sie flohen feige und mach- ten es den preußischen Kriegern sehr leicht, das Land zu nehmen. Und als nun bei'm weitern Vorrücken auch die Stadt Amsterdam sich ergab, so baten die Empörer um Gnade. Der Prinz von Oranien wurde in alle Rechte eingesetzt, als Erbstatthalter des ganzen Reichs angenommen, und so die alte Ordnung der Dinge hergestellt. 12 *

5. Die brandenburgisch-preußische Geschichte - S. 42

1837 - Leipzig : Crayen
42 l. Abschn. Bon d. ältesten Zeiten bis 1415 n. Chr. Geb. Die Gerichtsverfassung war fast diefelbe, wie wir sie unter den anhaltinifchen Fürsten kennen gelernt haben, bis sie zuletzt ganz ver- schwand und nur dem Namen nach da war. Das Hofgericht zu Tangermünde erhielt die Aufsicht über alle Gerichte im Lande. Der Fürst, besonders Karl der 4te, war selbst Vorsitzer. Auf den Dörfern übten die Gutsbesitzer geistlichen und weltlichen Standes die Gerichtsbarkeit in minder wichtigen Streitsachen. In die Regierungs- zeit des Kaisers Karl fallt auch die Abschaffung der Gottesurtheile oder Ordalien in Brandenburg. Man glaubte nämlich, Gott werde bei verwickelten Streitsachen auf eine wundervolle Art den Schuldigen entdecken und den Unschuldigen rechtfertigen. Daher nahm man mit den Angeklagten sonderbare Versuche vor. Sie wurden in einen Fluß, oder Teich geworfen; schwammen sie oben, so hielt man sie schuldig, sanken sie.zu Boden, so waren sie unschuldig. Das nannte man die Wasserprobe. Oder die Beklagten mußten mit bloßen Füßen über glühende Kohlen und glühendes Eisen gehen und einen geweihten Ring vom Grunde eines mit kochendem Wasser angefüllten Kessels holen. Blieben sie unversehrt, so sprach man sie frei; sonst wurde ohne wei- tere Untersuchung das Schuldig ausgesprochen, und die Unglücklichen nicht selten zum Feuertode verdammt. Dies Verfahren hat manche Ungerechtigkeit veranlaßt, und mancher Unschuldige dadurch auf die schrecklichste Weise sein Leben eingebüßt. Jede Stadt bildete fast einen kleinen Staat für sich. Der Stadtrath, der aus zwölf Rathsherren bestand, regierte und besorgte einzig und allein die Stadtangelegenheiten. Neue Gesetze und Ver- ordnungen wurden von ihm mit Hinzuziehung der Gilden und Zünfte entworfen und in Kraft gesetzt. Die Städte hatten ihre Güter, von welchen sie bedeutende Einkünfte zogen. Außerdem gaben die Bürger von ihrem Vermögen eine Abgabe, und die Verkäufer, die ihre Maa- ren zum Verkauf auf die Markte brachten, mußten einen sogenannten Stadtpfennig, eine Art Zoll, entrichten, — Alle gerichtlichen Verhand- lungen wurden vor dem Rathhause öffentlich unter einer Halle, oder Laube gepflogen. Unter den baierschen Fürsten errangen mehrere Städte sehr große Freiheiten. Durch diese gelangten sie zu bedeutenden Vortheilen, die ihren Handel und mit diesem ihren Wohlstand sehr hoben, aber auch Ueppigkeit und Schwelgerei einheimisch machten. Man mußte sogar durch Gesetze Einhalt thun. So verordnet im Jahr 1355 der Magistrat zu Berlin, daß bei Festgelagen der Bürger nicht mehr als 40 Schüsseln aufgetragen, und nicht mehr, als 80 Personen ge- laden werden sollten! — Die letzte Regierungszeit der luxemburgischen Fürsten, die Zeit der Noth und Verwirrung, dampfte von selbst dies Uebel. Liebe zum Trünke war ein Hauptlaster der Brandenburger. Ihre Biere waren berauschend und hatten wegen der Starke manche son- derbare Benennung. So hieß eins „Mord und Todtschlag." — Da-

6. Die brandenburgisch-preußische Geschichte - S. 29

1837 - Leipzig : Crayen
Die balersche Linie in Brandenburg. 29 Das mußte von den Abgeordneten geschehen. Sie bestanden in Landbeden, welche die Dorfbewohner, in Orbeden, welche die Städter, und in Lehnbeden, welche die Adlichen von ihren Lehns- gütern zu zahlen hatten. Außerdem hatte der Fürst noch die Zölle, Mühlen, Forsten und Münzplatze, die ihm Einkünfte brachten. Die Abgaben und Einkünfte wurden meistentheils schon in Mün- zen bezahlt. Die ältesten Münzen hießen Brakteaten, Blech- oder Hohlpfennige, aus feinem, dünnen Silber geschlagen. 16 Stück wo- gen ein Loth. Auf der einen Seite war ein unförmliches Bild des regierenden Fürsten zu sehen, auf der andern eine willkürlich angenom- mene Figur. Außerdem wurden Schillinge, deren 25 eine Mark Silber — ungefähr 14 Thaler nach unfecm Gelde —, und Finken- augen, deren 36 Stück einen Gulden — 20 Sgr. — ausmachten, geprägt. Der Namen der letztern rührte von der Figur auf denselben her. Eine sonderbare Einrichtung war es, daß diese Münzen nur ein Jahr galten. Acht Tage vor Jakobi wurden sie alle ungültig, man lieferte sie ab und bekam neues Geld wieder, jedoch in kleinern Summen, um die Münzkosten zu decken. Wer z. B. 14 alte Pfen- nige ablieferte, bekam 12 neue zurück. Das ganze Land war zur bequemem Verwaltung in Vogt eien getheilt, und jeder Vogtei ein Vogt vorgefetzt. Mehrere Vogteien bildeten eine Provinz, die von einem Landvogte oder Landeshaupt- manne verwaltet wurde. Die Gerichtsbarkeit war fast ganz in den Händen des Adels, der Städte und der Geistlichkeit. In manchen Gegenden des bran- denburgifchen Staats wurden Loddinge (Landgerichte) unter freiem Himmel gehalten, die vier Wochen dauerten und alle Streitsachen der Gegend in dieser Zeit zu schlichten hatten. Ueber alle Gerichte im Lande waren obere Gerichtsbehörden gesetzt. Man nannte sie Hofge- richte und Schöppenstühle. Der erste Schöppenstuhl war in Bran- denburg, das erste Hofgericht zu Tangermünde. Jeder Angeklagte wurde von Ebenbürtigen gerichtet, der Bauer von Bauern, der Bür- ger von Bürgern, der Edelmann von Edelleuten. Obschon man ein Gesetzbuch, den Sachsenspiegel, und eine Prozeßordnung, den Richt- steig, hatte, so wurde doch vielfach nach Herkommen, Gebräuchen und Freiheitsbciefen entschieden. 12. Die baiersche Linie in Brandenburg, von 1324 bis 1373. Vier Jahre blieb der Regentenstuhl Brandenburg's unbesetzt. Man stritt sich darum, wer denn der wirkliche Erbe der schönen Mark- grafschaft sei. Die weitläuftigen Verwandten des anhaltinischen Hauses hielten sich zum Besitze berechtigt; der deutsche Kaiser Ludwig von Baiern hingegen erklärte Brandenburg für ein erledigtes Reichslehen,

7. Die brandenburgisch-preußische Geschichte - S. 75

1837 - Leipzig : Crayen
75 Die Churfürsren Johann Georg und Joachim Friedrich. wohl zu befördern und herbeizüführen. Nun zeigte er noch obendrein dem Lande, daß er wohl den Beinamen der Sparsame, nicht aber der Geizige verdiene. Ec ließ das Schloß zu Berlin erweitern, die Fe- stungen im Lande starker machen und neue Jagdschlösser bauen. Ma- ler, Buchdrucker, Formschneider und Künstler aller Art fanden bei ihm Ausnahme und Unterstützung. Die Bildungsanstalten erweiterte und vermehrte er. Und damit so manche anstößige Zwistigkeit unter den Geistlichen über Lehren der Religion beendigt würde, verband er sich mit mehreren deutschen Fürsten, um zur Richtschnur eine allgemeine Lchrformel auszuacbeiten. Da diese zwischen den Streitenden Frieden Hervorbringen sollte, so nannte man sie Eintrachtsformel. Um fremde Welthandel kümmerte sich der Ehurfürst nicht, und zwar nicht aus Furcht, denn er pflegte zu sagen: „Wirft mich Je- mand in den Kriegssattel, so soll er Mühe haben, mich wieder her- auszubringen", — sondern aus Grundsatz, damit er besser für sein Land und Volk sorgen könne. Es war ihm genug, die Mitbeleh- nung über Preußen zu erneuern. Vor seinem Tode bestimmte er, daß sein Sohn Christian die Neumark erhalten solle. Der Chucprinz widersprach dieser Anordnung, und wir werden nachher hören, wie diese Sache vermittelt wurde. Der Umsang des Churfürstenthums war 666 ssjmeilen. Joachim Friedrich, des vorigen Churfürsten Sohn, war bereits zwei und fünfzig Jahr alt, als ec zur Regierung kam. Ec hatte aber schon zwei und dreißig Jahr lang über das Erzbisthum Magdeburg regiert, und zwar mit solcher Weisheit und Liebe, daß das Erzstist aus Dankbarkeit den brandenburgischen Prinzen Christian Wilhelm zum Nachfolger des Vaters erwählte. So war also Joachim Fried- rich hinlänglich auf den Thron vo^Meitet, den er nach seinem Vater bestieg. Mit diesem hatte ec in dmmtzttn Jahren nicht in Einigkeit gelebt. Johann Georg hatte durch eine willkürliche Verfügung seinem Lieblingssohne Christian die Neumark zugesprochen und dadurch das Churfürstenthum getheilt. Das war nun der Hausverordnung Al- brecht's Achilles zuwider. Joachim Friedrich widersetzte sich daher der väterlichen Verfügung, indem er voraussah, daß bei solchen immer wiedeckehcenden Zersplitterungen der Staat nie zu großer Bedeutung gelangen würde. Und darin hatte er sehr Recht. Nun war aber das Testament vom Kaiser Rudolph bestätigt und erhielt dadurck vor- züglich eine Rechtsgültigkeit. Diese Bestätigung mußte zurückgenom- men werden, bevor man Etwas zu unternehmen vermochte/ Das that denn ^auch Rudolph bald. Er erklärte, er habe seiner Bestätigung ausdrücklich die Worte hinzugefügt: Jedermann an seinen Rech- ten unbeschadet, und wenn der Churfürst nun seine Rechte gekrankt glaube, so möge er das Testament aufheben. Jetzt ließ^ sich Joachim Friedrich durch Nichts abhalten, alle Lan- der des Churfürstenthums in Besitz zu nehmen. Sein Bruder Chri-

8. Für die Oberklassen - S. 366

1850 - Leipzig : Wöller
366 Dieser Contract ist bindend bis zum letzten Tage des letzten Lehr- jahres. Für beide Betheiligte ist ein Exemplar vom Contracte ausgefertigt und von ihnen eigenhändig unterschrieben und besiegelt worden. Werdau und Leipnitz, (L. S.) Hermann Punktum, Nadlermeister, am 8. März 1848. (L. S.) Karl Komma, Buchbindermeister. 2. Miethcontraet. 284. Zwischen dem Anton Beier und Schuhmachermeister Augustsachse, beide von hier, wurde heute folgender Vertrag verabredet und festgesetzt: 1) Anton Beier vermiethet den dritten Stock seines Hauses , nebst zwei Kammern unter dem Dache, den hintern verschliessbaren Theil des Kellers und die Hälfte des im Hofe befindlichen Holzschuppens an den Schuhmacher- meister August Sachse auf ein Jahr, von heute an gerechnet. 2) Vierteljährige Aufkündigung bleibt gegenseitig vorbehalten, und zwar in der Art, dass der Vertrag für ein w eiteres Jahr Gültigkeit haben soll, wenn die Aufkündigung unterbleibt. 3) Der Miether, August Sachse, zahlt jährlich sechzig Thaler Miethe in vierteljährigen Terminen. 4) Geschieht die Zahlung nicht innerhalb der ersten drei Wochen nach Ablauf eines Termins, so steht dem Vermiether das Recht zu, den Vertrag sofort aufzuheben. 5) Der Miether verpflichtet sich, Fenster, Thüren, Oefen und andere Gegenstände möglichst zu schonen und jede, nicht durch den gewöhnlichen Gebrauch entstandene Verletzung daran auf seine Kosten wieder herstellen zu lassen. 6) Nöthig werdende Hauptreparaturen dagegen wird der Vermiether aus seinen Mitteln besorgen lassen. 7) Der Miether darf keine Veränderung der Miethobjekte vornehmen, sondern muss solche in demselben Zustande, wie er sie beim Einzuge vor- gefunden hat, dem Vermiether wieder übergeben ; es sei denn, dass zwischen beiden Theilen gütliche Einigung darüber stattfindet. 8) Ausserdem verpflichtet sich der Miether, möglichst alles zu verneig den, was die anderen Hausbewohner stören oder ihnen Schaden zufügen könnte; wogegen sich der Vermiether anheischig macht, ihm in dieser Hin- sicht auch gegen die übrigen Hausgenossen vorkommenden Falles alle nö- thige und billige Unterstützung angedeihen zu lassen. Dieser Vertrag wurde doppelt ausgefertigt, von beiden Theilen eigen- händig unterschrieben und hat jeder ein Exemplar davon in Empfang ge- nommen. Chemnitz, den 1. April 1848. Anton Beier, als Vermiether. August Sachse, als Miether. *3=* Lehrer und Schüler finden eine sehr große Anzahl von Geschäft-aufsatzen und geschäftlichen Briefen in dem Buche: Der Briefschüler von Gg. A. Winter. (Leipzig, Verlag von Im. Tr. Möller.)

9. Für die Oberklassen - S. 26

1850 - Leipzig : Wöller
26 dem Zutrauen sein Herz offner? Hätte er das weiche Mark inwendig geprüft, er würde der täuschenden Rinde nicht getrauet haben." — „Freund!" erwiederte der Jäger, — „ich habe seine Augen geschärft und seine Kraft geübt, — und so kann ich ihn der Erfahrung an- vertrauen. Das Mißtrauen mag ihn die Zeit lehren. Aber er wird auch in der Versuchung aufrecht beharren; denn sein Auge ist hell, und seine Kraft ist geübt!" Friedrich Adolph Krummacher. 41. Die Macht des^Gewissens. 41 Ein reicher Juwelier in Holland that eine Reise und nahm nur einen Bedienten mit. Dieser wußte, daß sein Herr kostbare Juwelen und eine große Summe Geldes mit sich führte, und faßte den gottlosen Vorsatz, ihn zu ermorden. Er sah sich die Gelegenheit aus, da sein Herr einmal vom Pferde stieg, nahm eine Pistole, und erschoß ihn auf der Stelle. Dann hängte er ihm einen großen Stein an den Hals, und versenkte ihn in einem nahen Wasser. N Hierauf bemächtigte er sich des Mantelsackes, ritt fort, der See zu, verkaufte die Pferde und schiffte sich mit den geraubten Schätzen nach England ein, wo er sich in einer Mittelstadt niederließ. Hier fing er einen anfangs ganz kleinen Handel an, um seinen Reichthum nicht zu verrathen. Vorsichtig benutzte er diesen, um sein Geschäft nach und nach, so daß es nicht auffallen konnte, zu erwei- tern. Nach einigen Jahren galt er als ein reicher und darum ange- sehener Kaufmann. Allgemein glaubte man, er habe sein beträchtliches Vermögen allein durch Fleiß und Klugheit, so wie durch das Glück, welches beide, wo sie beisammen sind, so gern begleitet, erworben. Er heirathete nun ein reiches Mädchen aus einer angesehenen Familie der Stadt, und weil er sich zugleich im Handel rechtlich und äußerlich ehrbar bewies, so bekam er bald ein städtisches Amt, stieg darauf von einer Würde zur andern, und wurde endlich sogar Sheriff (Bürger- meister). Dieses Amt verwaltete er so gut, daß die ganze Stadt wohl mit ihm zufrieden war. Nur er selbst konnte nicht zur Zufriedenheit mit sich gelangen. Wenn er das wohlthätigste Werk gethan, wenn er die volleste Ge- rechtigkeit geübt hatte, so trat ihm jene Stunde vor die Seele, wo er den tödtlichen Schuß that und seinen hlutenden Herrn an den Fluß schleppte. Immer fürchtete er, die andere noch dazu gehörige Stunde — die Stunde der Entdeckung — werde kommen. Und sie kam auch. Einst saß er als Vorstand bei dem peinlichen Gerichte, wo ein Mensch verhört wurde, der seinen eignen Herrn ermordet haben sollte. Die Zeugen wurden vernommen und die Schuld des Angeklagten durch ihre Aussagen erwiesen. Die übrigen Mitglieder des Gerichts

10. Für die Oberklassen - S. 26

1857 - Leipzig : Wöller
26 dem Zutrauen sein Herz offner? Hätte er das weiche Mark inwendig geprüft, er würde der täuschenden Rinde nicht getrauet haben." — „Freund!" erwiederte der Jäger, — „ich habe seine Augen geschärft und seine Kraft geübt, — und so kann ich ihn der Erfahrung an- vertrauen. Das Mißtrauen mag ihn die Zeit lchrcm 'Aber er wird auch in der Versuchung aufrecht beharren; denn sein Auge ist hell, Uud jeine Kraft i|t geübt!" Friedrich Adolph Krummcicl'cr. 41. Die Macht -es Gewissens. 41 Ein reicher Juwelier in Holland that eine Reife und nahm nur einen Bedienten mit. Dieser wußte, daß sein Herr kostbare Juwelen und eine große Summe Geldes mit sich führte, und faßte den gottlosen Vorsatz, ihn zu ermorden. Er sah sich die Gelegenheit aus, da sein Herr einmal vom Pferde stieg, nahm eine Pistole und erschoß ihn auf der Stelle. Dann hängte er ihm einen großen Stein an den Hals und versenkte ihn in einem nahen Wasser. Hierauf bemächtigte er sich des Mantclsackes, ritt fort, der Sec zu, verkaufte die Pferde und schiffte sich mit den geraubten Schätzen nach England ein, wo er sich in einer Mittelstadt niederließ. Hier fing er einen anfangs ganz kleinen Handel an, um seinen Reichthum nicht zu verrathen. Vorsichtig benutzte er diesen, um sein Geschäft nach und nach, so daß es nicht auffallen konnte, zu erwei- tern. Nach einigen Jahren galt er als ein reicher und darum ange- sehener Kaufmann. Allgemein glaubte man, er habe sein beträchtliches Vermögen allein durch Fleiß und Klugheit, so wie durch das Glück, welches beide, wo sie beisammen sind, so gern begleitet, erworben. Er hcirathete nun ein reiches Mädchen aus einer angesehenen Familie der Stadt und weil er sich zugleich im Handel rechtlich und äußerlich ehrbar bewies, so bekam er bald ein städtisches Amt, stieg darauf von einer Würde zur andern und wurde endlich sogar Sheriff (Bürger- meister). Dieses Amt verwaltete er so gut, daß die ganze Stadt wohl mit ihm zufrieden war. Nur er selbst konnte nicht zur Zufriedenheit mit sich gelangen. Wenn er das wohlthätigste Werk gethan, wenn er die Volleste Ge- rechtigkeit geübt hatte, so trat ihm jene Stunde vor die Seele, wo er den tödtlichen Schuß that und seinen blutenden Herrn an den Fluß schleppte. Immer fürchtete er, die andere noch dazu gehörige Stunde — die Stunde der Entdeckung — werde kommen. Und sic tarn auch. Einst saß er als Vorstand bei dem peinlichen Gerichte, wo ein Mensch verhört wurde, der seinen eignen Herrn ermordet haben sollte. Die Zeugen wurden vernommen und die Schuld des Angeklagten durch ihre Aussagen erwiesen. Die übrigen Mitglieder des Gerichts
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TM Hauptwörter (200)200

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