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1. Vaterlandskunde - S. 4

1831 - Leipzig : Reclam
4 setzte/ weil dies gleichsam der Grundstein zu unserm Vaterlande war. Jedoch auch diese Markgrafen konn- ten die Ruhe und den Frieden nicht erhalten, und den Einfallen der Wenden in das deutsche Gebiet steuern; sie wurden vielmehr oft genug von den letzter» mit ih- ren Mannschaften geschlagen und getödtet; die christli- chen Priester und ihre Anhänger wurden vertrieben, ihre Einrichtungen zur Befestigung und Verbreitung des Christenthums, wohin besonders die um 946 gestifteten Bisthümer zu Havelberg und Brandenburg ge- hören, zerstört, und der Götzendienst fast überall wieder eingeführt. Fast dreihundert Jahre dauerten diese Kam- pfe und Verwüstungen, bis endlich im Jahre i i56 ein äußerst tapferer und einsichtsvoller Mann, Alb recht, wegen seiner Tapferkeit der Bar genannt, zum Mark- grafen gewählt wurde, welcher der Herrschaft der Wen- den in diesen Gegenden ein Ende machte, indem er sie sich völlig unterwarf. Er eroberte die schon so oft er- oberte und wieder verlorene Burg Brandenburg, nahm seinen Sitz in derselben, und nannte sich seitdem Mark- graf von Brandenburg; die Stamme der Wen- den wurden vertrieben, oder sie erkannten Albrecht als ihren Oberherrn an, und unterwarfen sich seinen Gese- tzen. So stieg also aus den Trümmern der Herrschaft der Wenden ein neuer Staat, die Grundlage unsers jetzi- gen Vaterlandes auf, der zwar anfangs klein und von wenig Bedeutung war, der aber von Jahrhundert zu 'Jahrhunderd immer mehr an Größe und Starke wuchs, so daß er jetzt zu den wichtigsten Staaten unsers Erd- theils gehört, und allgemein für einen Staat gehalten wird, in welchem Recht und Gerechtigkeit den Thron des Regenten umgiebt, Fleiß und Betriebsamkeit, Ge- horsam und Treue die Unterthanen auszeichnen, durch Beförderung der Künste und der Wissenschaften eine hö- here Geistesbildung bezweckt wird, und dessen Volk durch

2. Vaterlandskunde - S. 24

1831 - Leipzig : Reclam
24 und was er zur Verbesserung der Schul- und Unter- richtsanstalten , zur Vervollkommnung der Rechtspflege, durch Einführung eines neuen Gesetzbuches, durch Er- richtung mehrerer Landarmenhauser that, erwirbt ihm unsere Achtung und Liebe, und sichert ihm ein bleiben- des Andenken. Im Jahre 1797 folgte ihm endlich sein Sohn in der Regierung, der jetzt regierende Kö- nig, Friedrich Wilhelm Hi., ein Mann, lieben Kinder, der uns alle, die wir Preußen heißen, mit Ach- tung und Liebe erfüllen muß. Denn in Friedrich Wil- helm vereinigen sich alle die Fürstentugenden, die dazu gehören, ein Land und ein Volk glücklich zu machen; und daß das Glück seines Volkes ihm am meisten am Herzen liege, das geht aus Allem hervor, was er seit dem Antritt seiner Regierung gethan hat, und jetzt noch thut. Tapferkeit, Festigkeit des Characters mit Milde vereinigt, Gerechtigkeit, ein frommer und religiöser Sinn, Mäßigkeit, Liebe zu seinem Volke und zu seinem Laude, das sind die Tugenden, welche ihn zieren, und wodurch er sich auch bey den auswärtigen Regenten hohe Achtung und Ehre erworben hat, und mit welchen er daher auch in den freundlichsten Verhältnissen steht. Heil dem Vol- ke, rufen wir demnach aus, welchem Gott einen solchen König gab! Heil uns Preußen, daß wir unter seinem Scepter stehen, und uns seine Unterthanen nennen dür- fen. Bey aller seiner Liebe zum Frieden und bey aller seiner Gerechtigkeit konnte er es jedoch nicht verhindern, daß im Jahre 1806 das französische Volk unter seinem ehrgeizigen und herrschsüchtigen Oberhaupte, Napo- leon Bonaparte, in die Lander unserö Vater- landes einsiel, und sowohl über den geliebten König, als auch über sein treues Volk unsägliches Unglück brachte. Unzählige Haufen französischer Soldaten überschwemmten das preußische Gebier drückten und plünderten dasselbe, hoben vaterländische Gesetze und

3. Vaterlandskunde - S. 26

1831 - Leipzig : Reclam
26 Jahre 1807 getrennte Vaterland nicht nur wiederum ver- einigt, sondern es bekam auch noch für seine großen Opfer und Anstrengungen einen großen Theil Sachsens, meh- rere große Landesstriche in Westphalen, am Rheine, und von Polen; und größer und mächtiger, herrlicher und schöner ist es durch die wohlthätige Regierung seines ed- len und gerechten Königs geworden, als es je gewesen ist; denn Alles, was nur irgend auf das Wohl des Lan- des Bezug hat, ist Gegenstand seiner laudesväterlichen Fürsorge. Mit edler Freigebigkeit unterstützt er Schulen und Unterrichtsanstalten, durch eigenes frommes Beispiel befördert er den religiösen Sinn bey seinen Unterthanen, mit Strenge und Gerechtigkeit halt er auf die Beobach- tung der Gesetze, mit Liebe pflegt er Künste und Wissen- schaften, erhebt mit allen ihm zu Gebote stehenden Mit- teln Handel und Gewerbe, läßt Kunststraßen anlegen, das Postwesen verbessern, und hat durch bessere Einrich- tung des Militairwesens zur Erhaltung des Friedens und der Sicherheit dem Lande eine der festesten Stützen gege- den , und durch alle Zweige der Staatsverwaltung den Geist der Thatigkeit und Ordnung verbreitet. Darum freuet euch, lieben Kinder, daß ihr ein Vaterland habet, in welchem ein guter und gerechter König herrschet, der in dem Wohle seiner Unterthanen sein Glück und seine Freude findet! Freuet euch eures Volks, welches die Vorsehung seit einer langen Reihe von Jahrhunderten oft so wunderbar erhalten, und jetzt zu einem der geachtet- sien und bedeutendsten in ganz Europa gemacht hat. Ach- tet und liebet euer Vaterland, und suchet den Flor des- selben nach euren Kräften, in eurem Kreise durch nützli- che Thätigkeit und biederen Vürgersinn, wo ihr nur könnet, zu befördern! O Vaterland, mein Vaterland, Es ist ein heilig schönes Land, Was mich mit dir verbindet.

4. Vaterlandskunde - S. 14

1831 - Leipzig : Reclam
14 Land und Volk verdient gemacht haben, genannt werden; mdeß können wir des Raumes wegen nur einige der- selben anführen. Merket daher vorzüglich Joachim l., der i4g9 zur Regierung kam, und sie bis i5o5 mit großer Klugheit, Besonnenheit und Strenge führte. Er schaffte das gefährliche Fausirecht ab, stiftete die Uni- versität zu Frankfurt an der Oder, welche jedoch jetzt wieder aufgehoben ist, sorgte für die Verbesserung der Rechtspflege, und machte der Straßenrauberei, welche noch immer vom Adel getrieben wurde, durch seine Wach- samkeit und Strenge ein Ende. So ließ er z. B. eine» seiner adeligen Kammerherru, der einen Kaufmann be- raubt hatte, hinrichten, worüber fast der ganze Adel zornig wurde, und mehrere davon ihm nach dem Leben trachteten. Auf der Jagd bey Köp nick, nicht weit von Berlin, wollten sie ihn ermorden, allein ein Bauer hatte die Auflaurer im Gebüsch gesehen und dem Kurfürsten die Gefahr, welche ihm drohete, verrathen; worauf dieser unter starker Bedeckung die Schändlichen gefangen nahm, und dem Oberhaupte derselben den Kopf abschlagen ließ. In einem Jahre wurden 70 Räuber, worunter 4o vom Adel waren, gefangen genommen und hingerichtet. Durch solche Strenge und Wachsamkeit gelang es dem Kurfür- sten endlich, Ruhe und Sicherheit in seinem Lande her- zustellen, und die Güter so wie das Leben seiner Unter- thanen zu sichern, bis er i555 nach einer langen und segensreichen Regierung starb. Weniger wvhlthatig für das Land war aber die Regierung seines Sohnes, Jo- achim Ii. Er zeichnete sich zwar durch seine Tapfer- keit aus, und wäre fast in einem Türkenkriege, wohin er dem Kaiser gefolgt war, ums Leben gekommen, indem das Pferd unter ihm niedergefchossen wurde, wenn nicht sein treuer Diener sich über ihn geworfen und die Sä- belhiebe der Türken aufgefangen hatte; auch schützte und beschule er Künste und Wissenschaften, erhob Handel

5. Vaterlandskunde - S. 48

1831 - Leipzig : Reclam
48 verordnet, und ihr sehet schon von selbst ein, wie noth- wendig sie ist. Die höchste obrigkeitliche Person im gan- zen Lande ist der König. Da es aber unmöglich ist, daß er allein die Aufsicht über ein so großes Land und über die Millionen Einwohner desselben führen kann; so hat er mehrere einsichtsvolle und weise Männer erwählt, welche sich zugleich mit ihm über das Wohl des Landes und der Unterthanen berathen, und durch das ganze Land Obrigkeiten eingesetzt, die auf seinem Befehl und in sei- nem Namen regieren, auf Recht und Ordnung sehen und auf die Befolgung der Gesetze halten. Die Samm- lung der Gesetze, nach welchen über Recht oder Unrecht im bürgerlichen Leben gerichtet, Processe u. s. w. ent- schieden werden, heißt das allgemeine Land recht. Auch werden neue Gesetze und Verordnungen der Obrig- keiten gewöhnlich durch die verschiedenen Amtsblätter bekannt gemacht, damit sie zur allgemeinen Kenntniß der Bewohner des Staates gelangen, und welche daher auch von Jedem gelesen werden müssen. Die höchsten Behörden oder Obrigkeiten nach dem Könige sind: der Staatsrath, in welchem der König selbst den Vor- sitz führt, und die Min isterien, welche, so wie noch einige andere, sich in Berlin, der Hauptstadt des gan- zen Landes, befinden. In den einzelnen Provinzen oder Theilen des Landes befinden sich aber wiederum noch mehrere andere Obrigkeiten, welche den obengenannten untergeordnet sind, so wie überhaupt in Hinsicht des Ranges und der Wirksamkeit immer eine Behörde unter der andern steht. Die Obrigkeiten in den Provinzen sind: die R e g i e r u n g e n, die K o n si st o r i e n, welche die Leitung des Kirchen- und Schulwesens besorgen, die Landrathe, die O berlandesgerichte, dieland- und Stadtgerichte u. s. w. Was die Obrigkeiten verbieten oder gebieten, darnach müssen die Unterthanen sich richten; denn die heilige Schrift sagt: „Jedermann

6. Vaterlandskunde - S. 71

1831 - Leipzig : Reclam
71 i) Beschaffenheit des Bodens. Dieser ist in Hinsicht der Fruchtbarkeit besonders bey der Bestellung mit Roggen sehr lohnend. Am frucht- barsten ist die Tilsiter Niederung, ein 4 Meilen langer Strich an der Memel, wo außer dem beträcht- lichen Ackerbau vorzüglich auch noch Viehzucht und Obst- bau betrieben wird, und daher auch unter den Land- leuten daselbst ein großer Wohlstand herrscht. Außer- dem ist der Boden nur flach und niedrig; und was man hier gewöhnlich Berge nennt, sind nur Sandhü- gel, die sich oft einzeln, oft reihenweise, besonders an der Ostsee, wo sie das Eindringen des Meeres verhin- dern, und Dünen genannt werden, erheben. Die be- deutendste dieser Erhöhungen ist der G altgarbeuberg, 5 M. von Königsberg, gegen 5oo Fuß hoch, und der Rom bin, 25o F. hoch. Auf dem erster« erhebt sich ein eisernes Kreuz mit der Inschrift: „mit Gott, für König und Vaterland/'' zum Andenken an die merkwürdigen Tage, wo Preußens tapfere Schaa- ren unter dem Schutze des Allmächtigen für deu Thron des Königs und für die Freyheir des Vaterlandes sieg- reich kämpften. Und wer sollte ihrer vergessen? Wer sollte nicht der braven Landwehrmänner gedenken, wel- che mit Strömen ihres edlen Blutes den Sieg der gerech- ten Sache erkauften?— An Wasser ist diese Provinz am reichsten im ganzen Staate, nicht nur wegen ihrer Flüsse^ als vielmehr wegen ihrer großen oft io bis 12 Q. M. umfassenden Seen, deren man im Ganzen ei- nige hundert rechnet. Die Hauptflüsse sind: 1 ) der Pregel, welcher aus der Vereinigung der Pi ssa, An- gerap und Inster entsteht/ die Alle und Deine aufnimmt, sich vor Königsberg in 2 Arme theilr, in der Stadt selbst eine Insel, Kneip ho s genannt, bil- det, und endlich 1 Meile unterhalb Königsberg ins fri-
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