Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
Regionen (OPAC): Westfalen
Inhalt Raum/Thema: Heimatkunde
Geschlecht (WdK): koedukativ
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einer Mauer eingeschlossen. In manchen Gegenden liegt
jedes Gehöft für sich allein, mitten zwischen den dazu gehörigen
Ackern, Wiesen und Waldungen, so daß man nicht selten eine
Viertelstunde bis zum nächsten Nachbar hat; in anderen aber
schließen sich mehrere derselben zu einem Dorfe zusammen.
Der echte Westfale ist von stämmigem Körperbau, hat
frische Farbe, mattblaue Augen und blondes Haar. Er ist
schweigsam, ruhig, kaltblütig, streng, sittlich. Dabei hängt er
am Alten und hält daran fest. An das Neue kann er sich nicht
so leicht und schnell gewöhnen. Die Liebe zum Fremden, die
sonst den Deutschen eigen ist, findet man bei dem Westfalen
nicht. Nirgends gibt es eine größere Anhänglichkeit an die
heimatliche Scholle wie bei ihm. Dabei sondert er sich gern
ab, und es mangelt ihm der Sinn für das Allgemeine. Darum
findet man hier nicht so viele zusammenhängende Dörfer,
wie andere Provinzen sie haben. —
b) Von jeher haben sich die Westfalen durch einen hohen
Rechtssinn ausgezeichnet, der sich noch bis zu unseren Tagen
erhalten hat. Vor mehr denn 600 Jahren galten im deutschen
Vaterlande die obrigkeitlichen Gerichte wenig, und ein jeder
tat, was ihm gefiel. Der Starke und Mächtige unterdrückte
die Schwachen. In dieser Zeit des Faustrechts kamen in
Westfalen die Femgerichte auf. Sie standen unmittelbar unter
dem Kaiser und richteten in seinem Namen über alle schweren
Verbrechen. Der oberste Richter eines solchen Gerichtes hieß
der Freigraf, die andern nannte man Schöffen. Alle mußten
freigeborene Männer sein. Nur auf roter Erde (d. i. roher,
ungedielter Erde) sollten die Gerichte abgehalten werden.
Die Schöffen hatten unter sich einen uralten Gruß und geheime
Zeichen, woran sie sich erkannten; daher wurden sie auch
Wissende genannt. Ein Eid verpflichtete sie, keinem Menschen
etwas zu entdecken, selbst Vater, Mutter und Bruder nicht.
Der Ort dieser Gerichte war auf einem Berge oder Hügel,
unter dem Schatten einer Linde, an einer Quelle oder am
Fuße einer uralten Eiche.
Beim Beginn des Gerichts bestieg der Freigraf den Stuhl,
vor sich das Schwert mit dem Kreuzesgriff, auf den Kläger
und Verklagte schwuren, dazu die Weidenrute und den Strick
als Zeichen des Rechtes über Tod und Leben. Er eröffnete
das Gericht, und von dem Augenblicke an durften nur Wissende
zugegen sein. Ein Nichtwissender, der es gewagt hätte, sich
einzuschleichen, würde auf der Stelle an den nächsten Baum
TM Hauptwörter (50): [T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T10: [Volk König Mann Leben Zeit Land Mensch Krieg Feind Vaterland], T38: [Boden Wald Land Wiese Wasser Berg Fluß Feld See Dorf]]
TM Hauptwörter (100): [T68: [Gericht Recht Richter König Strafe Gesetz Urteil Sache Person Verbrechen], T17: [Gott Herr Mensch Wort Leben Herz Welt Hand Vater Himmel], T21: [Schnee Winter Wasser Sommer Berg Regen Luft Boden Land Erde], T75: [Haar Auge Kopf Hand Gesicht Mann Farbe Mantel Fuß Frau], T54: [Haus Feld Bauer Dorf Pferd Stadt Vieh Land Wald Mensch]]
TM Hauptwörter (200): [T62: [Gericht Recht Gesetz Richter Jahr Volksversammlung Senat Plebejer Beamter König], T33: [Gott Liebe Mensch Herz Leben Volk Ehre Vaterland gute Zeit], T13: [Baum Wald Feld Wiese Garten Gras Winter Mensch Sommer Haus], T169: [Hand Kreuz König Krone Schwert Zeichen Haupt Gold Mantel Kaiser], T175: [Mensch Leben Natur Körper Seele Tier Thiere Arbeit Erde Pflanze]]
Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
Regionen (OPAC): Westfalen
Inhalt Raum/Thema: Heimatkunde
Geschlecht (WdK): koedukativ
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großen Hofraume umgeben, ans dem noch etliche ^Nebengebäude
stehen. Mächtige Eichen, auch wohl Linden und Kastanien
geben Schatten, zahlreiche Obstbäume spenden ihre Früchte. Ein
solches Gehöft ist von einer Hecke oder von einer Mauer einge-
schlössen. In manchen Gegenden liegt jedes Gehöft für sich
allein, mitten zwischen den dazu gehörigen Äckern, Wiesen und
Waldungen, so daß man nicht selten eine Viertelstunde bis zum
nächsten Nachbar hat; in anderen aber schließen sich mehrere der-
selben zu einem Dorfe zusammen.
Der echte Westfale ist von stämmigem Körperbau, hat frische
Farbe, mattblaue Augeu und blondes Haar. Er ist schweigsam,
ruhig, kaltblütig, streng, sittlich. Dabei hängt er am Alten
und hält daran fest. An das Nene kann er sich nicht so leicht
und schnell gewöhnen. Die Liebe zum Fremden, die sonst den
Deutschen eigen ist, findet man bei dem Westfalen nicht. Nirgends
gibt es eine größere Anhänglichkeit an die heimatliche Scholle
wie bei ihm. Dabei sondert er sich gern ab, und es mangelt
ihm der Siun für das Allgemeine. Darum findet man hier
nicht so viele zusammenhängende Dörfer, wie andere Provinzen
sie haben. —
b. Von jeher haben sich die Westfalen durch einen hohen
Rechtssinn ausgezeichnet, der sich noch bis zu unseren Tagen
erhalten hat. Vor mehr denn 6w Jahren galten im deutschen
Vaterlande die obrigkeitlichen Gerichte wenig, und ein jeder tat,
was ihm gefiel. Der Starke und Mächtige unterdrückte die
Schwachen. Ju dieser Zeit des Faustrechts kamen in Westfalen
die Femgerichte auf. Sie standen unmittelbar unter dem
Kaiser und richteten iu seinem Namen über alle schweren Ver-
brechen. Der oberste Richter eines solchen Gerichtes hieß der
Freigraf, die andern nannte man Schöffen. Alle mußten frei-
geborene Männer sein. Nur auf roter Erde (d. i. roher, un-
gedielter Erde), sollten die Gerichte abgehalten werden. Die
Schöffen hatten unter sich einen uralten Gruß und geheime
Zeichen, woran sie sich erkannten; daher wurden sie auch Wissende
genannt. Ein Eid verpflichtete sie, keinem Menschen etwas zu
entdecken, selbst Vater, Mutter und Brüder nicht. Der Ort dieser
Gerichte war auf eiuem Berge oder Hügel, unter dem Schatten
einer Linde, an einer Quelle oder am Fuße einer uralten Eiche.
Beim Beginn des Gerichts bestieg der Freigraf den Stuhl,
vor sich das Schwert mit dem Kreuzesgriff, auf den Kläger
und Verklagte schwuren, dazu die Weidenrute lmd den Strick
als Zeichen des Rechtes über Tod und Lebeil. Er eröffnete
TM Hauptwörter (50): [T38: [Boden Wald Land Wiese Wasser Berg Fluß Feld See Dorf], T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T37: [Gott Mensch Herr Herz Leben Wort Welt Himmel Tag Hand]]
TM Hauptwörter (100): [T68: [Gericht Recht Richter König Strafe Gesetz Urteil Sache Person Verbrechen], T17: [Gott Herr Mensch Wort Leben Herz Welt Hand Vater Himmel], T21: [Schnee Winter Wasser Sommer Berg Regen Luft Boden Land Erde], T54: [Haus Feld Bauer Dorf Pferd Stadt Vieh Land Wald Mensch], T76: [Stadt Straße Haus Schloß Kirche Gebäude Mauer Platz Garten Dorf]]
TM Hauptwörter (200): [T62: [Gericht Recht Gesetz Richter Jahr Volksversammlung Senat Plebejer Beamter König], T13: [Baum Wald Feld Wiese Garten Gras Winter Mensch Sommer Haus], T33: [Gott Liebe Mensch Herz Leben Volk Ehre Vaterland gute Zeit], T142: [Stadt Dorf Mauer Haus Burg Straße Kirche Schloß Graben Zeit], T169: [Hand Kreuz König Krone Schwert Zeichen Haupt Gold Mantel Kaiser]]