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1. Oldenburgische Geschichte für Schulen - S. 5

1913 - Oldenburg : Schmidt
Ursprung der Grafschaft Oldenburg. 5 übertrug er demselben gleichzeitig die Lehnshoheit über alle Grafschaften im Machtbereiche der Markgrafen bort Stade. Somit erlangte die bremische Kirche die Lehnshoheit auch im Ammerlau de und trat in den Besitz der dortigen Grafschaftsrechte, als das Haus der Grafen von Stade erlosch. Im Lerigau im Süden des heutigen Herzogtums, etwa im Gebiete des Missionsbezirks von Visbek, war die Grasschastsgewalt in der Hand Gras Egilmars, der einem alten Herrengeschlechte entstammte, das berufen war, in den Ammergau borzudringen, das Erbe Gras Hunos anzutreten, den Oldenburgifchen Staat zu begründen und später die Kronen von Dänemark, Norwegen, Schweden, Rußland, Griechenland zu erwerben und dem neuen Deutschen Reiche eine Kaiserin zu schenken. Egilmar, dessen Gattin Rixa wahrscheinlich von Widukind abstammte, war im Besitze des Widu-kindschen Hausgutes und bersügte über ein reiches Einkommen aus grund-herrschastlichen Gütern und Rechten um Wildeshausen östlich und westlich von der Hunte und an der Hase entlang bis übet Menslage hinaus. Es ist nun sehr bemerkenswert, daß dieser mächtige Gras in demselben Jahre als Zeuge in einer Urkunde der bremischen Kirche auftritt, also in den nördlichen Gegenden im „Grenzgebiet der Friesen und der Sachsen" erschien, als die Altäre des Klosters Rastede geweiht wurden, das von Gras Huno und seinem kinderlosen Sohne Friedrich begründet war. Bald daraus sehen wir ihn als Erben ihres reichen Besitzes int Ammerlande, als Schutzherrn des Benediktinerklosters Rastede, dessen Geschichte von nun an eng mit der seines Hauses berbunben war, als Inhaber der Grasschasts-rechte in Östringen und, soweit es sich feststellen läßt, in Rüstringen. Dabei wurde der große Grundbesitz im Süden festgehalten; und da Graf Egilmar die alte Burg an der Hunte, einst Omeresburg genannt, besetzte, jo wurden Oldenburg und Wildeshausen die beiden Mittelpunkte der Hausmacht, an die sich bald die Grafengewalt im Ammerlande aus dem Erbe der Stader Grafen angliederte. So fetzte sich die nach der Oldenburg benannte neue Grafschaft aus den gräflichen Rechten der Heerführung und der Gerichtshoheit, Schutz- und Hoheitsrechten über Klöster und Gemeinden und einem reichen grundherrschastlichen Besitz zusammen, und wir beobachten, wie auf diese Weise die alte karolingische Gauberfassung ihre Bedeutung berlor und in Vergessenheit geriet. Auch das oldenburgische Wappen wird übrigens auf die Grafen Huno und Friedrich zurückgeführt; es heißt nach der Wappenfage, daß Kaiser Heinrich Iv., als Freund des Erzbischofs Adalbert und als Feind der Billunger, ihren Statthalter von Östringen Graf Huno bergebens bor sich lud; schließlich kam fein Sohn Friedrich und erlegte einen Löwen, mit dem ihm der Kaiser zu kämpfen befohlen hatte; das ausströmende Blut gab diesem Gelegenheit, die Tat anzuerkennen: er tauchte den Finger ein und zog zwei rote Striche quer über den goldenen Schild des jugendlichen Ritters. So sollen die „fünf Stücke" des ältesten oldenburgifchen Wappens, die beiden roten „Balken" auf goldenem Grunde, entstanden sein. Ammerland bremisch 1144 Graf Egilmar I. 1091, 1108 1091 Kloster Rastede Wappensage

2. Oldenburgische Geschichte für Schulen - S. 39

1913 - Oldenburg : Schmidt
Herzog Peter Friedrich Ludwig. 39 Bald über klopfte die neue Zeit an. Die kleineren norddeutschen Staaten schlossen sich zum ersten Male unter Preußens Führung zu einer Art von Bündnis zusammen, als sich König Friedrich Wilhelm Ii. im Baseler Frieden von dem Kamps gegen die französische Republik zurück- Baseler Friede zog. Der Schutzbereich Preußens wurde von Süddeutschland durch eine 1,95 Grenzlinie getrennt, aber ihre Besetzung mit Truppen stellte hohe Ansprüche an die einzelnen Staaten. So steigerten sich auch Oldenburgs Ausgaben nicht unerheblich. Allein gerade in kriegerischen Zeiten pflegte infolge der Bedürfnisse der Truppen der bremische Handel besonders zu blühen, und damit im Verhältnis stiegen auch die Einnahmen der oldenburgifchen Staatskasse aus dem Weferzoll. Man kann sich daher denken, wie unangenehm den Herzog Peter die Nachricht berührte, daß er ihn verlieren sollte. Napoleon war erster Konsul geworden und hatte den Frieden von Luneville geschlossen, durch welchen das linke Nheinuser an Friede von Frankreich abgetreten wurde. Dies hatte nun aber eine tiefgreifende Luneville Folge für die inneren Verhältnisse Deutschlands. Die weltlichen Fürsten, 1801 welche Verluste erlitten hatten, wurden dadurch entschädigt, daß ihnen die Gebiete der Reichsstädte, die mit wenigen Ausnahmen ihre reichsunmittelbare Stellung verloren, und der geistlichen Reichsstände, die nun als Staaten von der Landkarte verschwanden, übergeben wurden. So brachte der Reichsdeputationshauptschluß auch dem Bistum Münster den Unter- Reichs- gang, und das Niederstist, also die heutigen Ämter Vechta, Cloppenburg deputations-und Friesoythe, sollte zusammen mit dem bisher hannoverschen Amte Wildeshausen dazu verwendet werden, um dem Herzog von Oldenburg 'für den Elsflether Weferzoll, der als nicht mehr zeitgemäß auf den Wunsch Bremens aufgehoben werden sollte, einen Ersatz zu schassen. Der Einspruch Herzog Peters blieb unbeachtet. Er erhielt jene Ämter, deren Grenze in den Gemeinden Damme, Neuenkirchen und Goldenstedt 1817 geregelt wurde. Außerdem wurde das Hochstift Lübeck, wo fein Haus bisher die Bischofswürde gehabt hatte, als erblicher Besitz zum Herzogtum geschlagen. Der Weferzoll wurde ihm bis zum Ablauf einer bestimmten Frist, die dann noch verlängert würde, gelassen. Am 7. Mai 1820 wurde er zum letzten Weferzoll Male erhoben, er war nun doch der von Gras Anton Günther begründete aufgehoben Wert, sür den der Süden des Herzogtums erworben wurde. 182(1 Das Amt Wildeshausen hatte bis dahin eine wechselvolle Geschichte Bergangengehabt. Die alte oldenburgische Herrfcherfamilie erlosch schon 1270 mit heit der Graf Heinrich dem Bogener, und nun schalteten in Stadt und Burg die nmen Amtleute des Erzstists Bremen, bis dieses sich durch die Zerrüttung seiner Finanzwirtschast genötigt sah, das Amt 1429 an den Bischof von Münster zu verpfänden. So dehnte sich hier die Macht dieses Bistums noch weiter aus, es besaß seit 1252 das Amt Vechta aus dem Erbe der Grasen von Ravensberg; und nachdem die Grasen von Tecklenburg am Ende des 14. Jahrhunderts im Kampse gegen Osnabrück und Münster unterlegen waren, hatte Osnabrück feinen Anteil an der Beute gegen anber-

3. Altertum - S. 25

1894 - Oldenburg : Stalling
25 Verteilung und das zwiefache Knigtum bei; erst nach Lykurg wurden die fnf Ephoren, ursprnglich Aufseher in polizeilichen Angelegenheiten, zu einer Aufsichtsbehrde, die sich allmhlich das Recht anmate, selbst die Könige vor Gericht zu stellen und sogar zu verhaften. Auch den Rat der Alten lie Lykurg bestehen, der aus 28 wenigstens 60 Jahre alten Mnnern zusammengesetzte war, zu denen noch die beiden Könige als Vorsitzende kamen. Sein Geschft war die Beratung der wichtigsten Staatsangelegenheiten. Daneben stand die Volksversammlung, an der jeder der 30 Jahre alte Spartiate teil nahm. Sie hatte, jedoch ohne weitere Be-sprechung, der die ihr vorgelegten Gesetze, der Beamtenwahlen, der Krieg und Frieden, durch bloes Ja" oder Rein;" zu entscheiden. Vahlversahre zum Aate der Alten. Merkwrdig war die Art und Weise, wie die neuen Mitglieder dieses Rates gewhlt wurden. Auserlesene Männer schlssen sich in ein Haus ein, von dem aus sie alles hren, aber nichts sehen konnten, was drauen in der Volksver-sammlung vorging. Nun schritten die Bewerber einzeln vor der Ber-sammlung einher, und die Beamten im Hause merkten sich, wie bei den einzelnen Vorbergehenden das Volk strker oder schwcher schrie, je nachdem ihm bcr Bewerber mehr ober weniger lieb war. Derjenige, bei welchem das Volk am lautesten schrie, wurde in den Rat ausgenommen. Da Lykurgs Gesetzgebung als hchstes Ziel die kriegerische Tchtigkeit der Brger ius Auge fate, so blieb die Stadt ohne Mauern, denn die Tapferkeit der Brger sollte ihre Mauern Kii,. Handel und Verkehr wurden sehr erschwert, namentlich durch Einfhrung des eisernen Geldes, von dem man zu einer geringen Summe schon einen besonderen Raum im Hause und zur Fort-schaffung einen Wagen ntig hatte. Das Reisen ins Ausland ward mit dem Tode bestrast. Durch diese Maregeln wurden zu>ar viele Vergehungen verhindert, aber auch die Entwickelung von Kunst und Wissenschaft gnzlich gelhmt. Die Erziehung der Kinder, von denen die schwchlichen gleich nach der Geburt in die Bergschluchten des Taygetus ausgesetzt wrben, lag bis zum siebenten Jahre den Mttern ob: von da an bernahm sie der Staat in den Knaben- und Jnnglingsabteilungen. von denen, jebe einen

4. Geschichte des teutschen Volkes - S. 100

1837 - Oldenburg : Schulze
100 Zweiter Zeitraum. oder ändere von ihm bestellte Führer standen an der Spitze der gestimmten Mannschaft. Das ganze große Gebiet, welches Karl auf diese Weise zusammenbrachte, oder fester in Eins verknüpfte, erstreckte sich am Ende von dem Eider-Flusse bis zum Tiber, dann von der Elbe, Oder und von der Theiß bis zum Ebro in Spanien. Alles aber erfreute sich der thätigen Fürsorge Karls. Zunächst wurde der öffentliche Rechtsstand durch Verbesserung der Ge- setze, je nach Erfordernissen und Umständen in den verschiedenen Landestheilen, auf eine heilsame Ordnung zurückgeführt. Da- hin gehören außer den vorhandenen Gesetzbüchern die Beschlüsse der Reichstage, welche Kapitularien genannt wurden. Diese Reichstage ließ Karl alljährig im Frühlinge auf dem sogenannten Maifelde halten. Die höhere Geistlichkeit einerseits und die königlichen Vasallen mit den höheren Beamten andererseits bildeten daselbst die berathenden Stände. Die geistlichen und weltlichen Herren beriethen sich jedoch in gesonderten Ver- sammlungen über die verschiedenartigen Interessen und legten sich die Ergebnisse zur gegenseitigen Begutachtung vor. Der König gab den Beschlüssen Gesetzeskraft. Zur Kenntnißnahme der allgemeinen Bedürfnisse, so wie zur vorläufigen Berathung über die Reichsangelegenheiten waren noch zwei andere Ver- sammlungen, im Sommer und im Herbste, übliche Die Heer- schau, welche in früheren Zeiten stets mit dem Maifelde ver- bunden gewesen, war jetzt eine besondere, durch Gelegenheit und Umstände hervorgerufene Feierlichkeit geworden und hatte mit dem zu anderen Zwecken bestimmten Reichstage nichts mehr gemein. Die Handhabung des gesetzlichen Rechts in den einzelnen Bereichen, so wie die Verwaltung- geschah nach Karls Anord- nung durch Grafen. Die herzogliche Würde wurde vor und nach abgeschaft, weil nach der Erfahrung dem Staate gefähr- lich. Und damit auch die Grafen nicht willkührlich verfahren könnten, wurden die Sendgrafen, welche nach ihrer früheren Bestimmung keine beständige Beamte waren, von Karl in der Weise aufgestellt, daß ihrer je zwei, ein geistlicher und ein welt- licher, für einen gewissen Bereich galten, um zu bestimmten Zeiten im Jahre ihren Kreis zu bereisen, daselbst Versamm- lungen zu halten, über das Geschehene Erkundigungen einzu- ziehen, den augenblicklichen Bedürfnissen nachzuforschen, und abzustellen, was nicht recht geschehen. Nach Vollendung dieses Auftrages hatten sie keine weitere Bestimmung bis zur nächsten Sendung. Oft saß der König selbst zu Gerichte und außerdem fand in besonderen Fällen eine Berufung auf denselben Statt. Sonst wurde iu zweifelhaften Sachen durch die bekannten Gottcsurtheile entschieden.

5. Geschichte des teutschen Volkes - S. 118

1837 - Oldenburg : Schulze
J1s Dritter Zeitraum. Hatto, Erzbischof von Mainz, und der Herzog Otto von Sachsen maßten sich eine vormundschaftliche Negierung an. In den Verhältnissen des Reiches sah es mißlich aus Sie wa- ren verwirrt durch einander geworfen. Jeder suchte seinen Ver- theil, die Beamten, wie die größeren und kleineren Vasallen. Das Lehenwesen war fast bis zu seiner höchsten Ausartung ge- kommen. Die großen Herren — und außer diesen gab es fast nur Leibeigne im Reiche — waren nur noch dem Scheine nach in Abhängigkeit von der Krone. Sie selbst bestimmten ihre Pflichten und Rechte eher, als der König. Karls des Gro- ßen weise Verfassung war aus den Fugen gerathen und sogar die herzogliche Würde wieder aufgekommen. Außerdem schützte das gemeine Recht nicht vor Unbilden. Ungestraft konnte die Raubsucht zugreifen und behalten, was nicht eine stärkere Hand wieder zu entreißen im Stande war. Und die Zeit war ver- wildert; denn die Bildungsanstalten Karls des Großen waren ins Stocken geraten; das Volk war in Aberglauben und Roh- heit versunken. Darum fand auch die Raubsucht in dem inneren Gefühledes Rechten keine Hemmung mehr, dereinzelne mit seinen Leuten zog aus gegen den Einzelnen zu Raub und Befehdung, und der Uebermachtige kehrte mit der Beute heim Man baute sich Schlösser und Festen zum Schutze gegen den in je- dem Augenblicke zu befürchtenden Ueberfall eiyer Rotte oder zum Sitze der Tyrannei und zum Schutze des Raubes. Die Angelegenheiten des Reiches wurden nicht mehr gemeinsam berathen, weil Jeder sich selbst half. Auf. den Reichstagen war es leer, oder von selbstsüchtigen Menschen voll. Selbst die Geistlichkeit verdarb, und die wenigen Guten konnten dem Hebet nicht wehren. Roms Einfluß auf die weltlichen Ange- legenheiten war durch die Entreißung Italiens, wo der Papst im Drange der Umstande mit der eignen Noth vollauf zu thun hatte, beinahe aus der Mode gekommen. Fast jegliches Uebel war vorhanden oder auf dem Wege hereinzubrechen. Selbst an auswärtigen Feinden fehlte es nur eine kurze Zeit. Zwar hatten die Slaven, in viele kleine Herrschaften zerrissen, an dem eignen Daseyn gegenwärtig genug zu tragen; aber darum hörten doch die Kämpfe mit denselben nicht ganz auf. Zudem begannen jetzt die Ungarn über die Grenzen hereinzu- brechen, raubten plünderten, und verheerten, ohne sich zum offe- nen Kampfe zu stellen, und der König hatte im Namen Aller keinen Witten, keine Kraft, keine Hülfe für das Reich. Mehre Jahre hindurch wiederholten die Ungarn ihre Naubzüge. durch ganz Teutschland hin, wie in Baiern zunächst, so in Sachsen, Thüringen, Franken und Schwaben. In Teutschland war keine Einheit. Jeder wollte für sein Eigenthum stehen, das er gegen so furchtbare Menschen nicht schützen konnte und

6. Geschichte des teutschen Volkes - S. 141

1837 - Oldenburg : Schulze
Zustand des Reiches. Konrad 2. Ul anwandten, die Herzogtümer vorzugsweise an Häupter ihrer Familie zu bringen, wirkte auch mit der Zeit nicht fort, und selbst dabei haben wir gesehen, wie wenig sicher solche Mittel für die Macht der Krone waren. Auch suchten diese beiden Fürsten die Waltung der Herzoge durch ungeordnete Pfalzgra- fen — zur Wahrnehmung der Gerechtsame des Königs — zu mäßigen; allein auch diese Einrichtung wurde unter den spä- teren Königen kraftlos, Vorzüglich aber suchten sich die säch- sischen Kaiser durch den Einfluß der Geistlichkeit zu beben, da sie, wenn nebenher unstreitig auch aus religiösen Antrieben, gegen die Bischöfe und gegen die Dienet der Kirche überhaupt sehr freigebig waren, mit Gütern sowohl, als mit Rechten. Die Früchte dieses Verfahrens sind, wenn nicht selten auch undankbar, so doch in der Regel sehr bedeutend gewesen. Den- noch war cs unter den letzten schwachen Fürsten überall zur Gewohnheit, zum Rechte geworden, sich um diese wenig oder gar nicht zu kümmern. Die bestehenden Gesetze, zum Theile veraltet oder unpassend und auch nicht durch neue ergänzt, wurden übersehen und Willkühr trat an deren Stelle. Selbst die noch immer üblichen Gottesurtheile hatten des Guten wenig, des Schlimmen sehr viel. Gediehen nun freilich die Gewerbe — namentlich nach Entdeckung der Harzmetalle Unter Otto dem Großen —, der Ackerbau und der gegenseitige Verkehr, sogar Kunst und Wissenschaft mehrfach in erfreulicher Weise, da in letzterer Hinsicht die Schulen zu Magdeburg, Hildesheim, Hal- berstadt, Hersfeld, Paderborn, Korvey, Mainz, Trier, Utrecht u. s. w. unter sich um den Vorrang wetteiferten: so brachte doch von der andern Seite die Gesetzlosigkeit und die Kampflust des Zeitalters wieder hemmende Früchte zu Wege, Selbstsucht, Händel, Fehden, Zerstörung der bürgerlichen Ordnung, daß seiner Habe und selbst seines Lebens kaum Jemand sicher war. 8- 31. Konrad's 2. kluge Waltung. Erwerbung Burgunds. Sein Verdruß in Italien. Unter solchen Verhältnissen haben wir Heinrich 2. ins Grab sinken sehen, da man gegen das Ende seines Lebens in den einzelnen Gebieten von seinem Dafeyn kaum noch einige Kenntnisi genommen hatte. Jeglicher ging seinen eignen Weg und schien des Königs nicht bedürftig. Hatte man ihn des- halb bei seinem Hinscheiden gar nicht einmal vermißt, so wäre es eben kein Wunder gewesen, und Teutschland wäre damals schon aus seiner kaum noch begonnenen Einheit heraus und in

7. Geschichte des teutschen Volkes - S. 263

1837 - Oldenburg : Schulze
König Wenzel. 263 Anhänger, weil man bei dem Schisma weniger die Kirchenfrage, als eigne Berechnungen im Auge hatte. Den Reichsvcrband ließ Wenzel gleichfalls locker und lose, indem er auch in dieser Hinsicht so viel wie gar nichts vor- nahm. Daher war jeglicher Herr sich selbst überlassen, wie unter Karl, und- wer noch Erwerb vor sich sah, hatte Gelegenheit, die Hand danach auszustrecken. Daher allgemeine Verwirrung und namentlich das Faustrecht auf seinem Gipfelpunkte^ Zum Glücke nahmen die Besseren oder am meisten Bedrohten unter solchen Umstanden gewöhnlich zu besonderen Bündnissen ihre Zuflucht, So auch jetzt. Es entstand der schwäbische Bund, der anfangs 31 Städte, später noch mehr, nebst vielen Fürsten und Herrn, in sich begriff. Ihnen gegenüber bildeten oder verstärkten sich ebenfalls neue Ritterinnungen. Der Löwenbund reichte den ganzen Rhein herab; stark waren auch die Gesellschaften vom h. Georg, vom h. Wilhelm, der Hörer, von der alten Minne. Fehden und Kriege blieben nicht aus, über Teutsch- land lag ein gewaltsames Geschick. Einige Linderung brachte der Graf Eberhard von Wirtemberg, das Haupt der Löwenge- sellschaft, dadurch, daß er zuerst die Ritterschaftsverbindungen, dann auch — zu Ehingen an der Donau — viel Städte und Fürsten Oberteutscblands in einen großen Landfriedensbund vereinigte (I. 1382). Auf den König wurde dabei gar keine Rücksicht genommen. Daher wollte es Wenzel versuchen, au5 all den Besonderverbindungen einen großen Friedensbund für ganz Teutschland zu machen. Zweimal, zu Nürnberg (1.1383) und zu Heidelberg (I. 138-1) brachte er die Sache zur Bera- tung; allein man verwarf den Vorschlag aus Mißtrauen gegen den König, wie aus selbstsüchtigen Rücksichten. Er kehrte voll Aerger nach Böhmen zurück und sah stillschweigend den ferne- ren Gestaltungen zu. Diese aber waren im folgenden Jahre noch bedeutenderer Art. Wenzel hatte dem Herzoge Leopold 2. von Oestreich, zur Tilgung alter Schulden von Karls 4. Zeiten her, die Land- vogtei in Ober- und Niederschwaben mit den Einkünften von Augsburg und Giengen verpfändet (I. 1379), die schwäbischen Städte aber sich fortwährend geweigert, dem Herzoge zu huldi- gen. Nunmehr zogen sie zu Konstanz (I. 1385) auch die schweizerischen Vororte Zürich, Bern, Solothurn, Zug und Lucern in ihren Bund, so daß ihrer 51 Frei- und Reichsstädte zusammenhielten, namentlich gegen Leopold von Oestreich. Ränke mußten aushelfen, die genannten schweizerischen Orte wieder von dem Bunde zu trennen, um sie dann zu verderben. Als dem Herzoge Leopold Jenes gelungen war, vertrug er sich so- fort mit den schwäbischen Städten und suchte Händel mit den Eidgenossen. Diese kannten keine Furcht und so war die Fackel

8. Geschichte des teutschen Volkes - S. 266

1837 - Oldenburg : Schulze
266 Fünfter Zeitraum. mehre Fürsten und die meisten Städte waren noch für Wenzel; allein zum Bürgerkriege kam es nicht, weil Wenzel durch seine böhmischen Händel verhindert wurde, seine Rechte mit den Waffen zu vertheidigen, obgleich er seinen Ansprüchen nicht entsagte. So konnte Ruprecht ungehindert die Negierung antreten; aber Geltung und Ansehen vermochte er sich schon gleich nicht zu verschaffen; die Zeiten waren zu verkommen und die Inter- essen der Einzelnen zu sehr auf Selbstsucht gestellt, als daß von den redlichsten Bestrebungen, wenn sie ohne außerordent- liche Kraft waren, Erfolge zu erwarten standen. Eine Kriegs- fahrt, die er (I. 1401) ohne Vorth eil und ohne Ruhm nach Italien unternahm, raubte ihm vollends allen Einfluß. Man war seiner bald müde, und diejenigen, welche eine abermalige Absetzung nicht vornehmen, auch für die Erreichung selbstsüchti- ger Absichten die Zeit nicht abwarten mochten, traten zu Mar- bach (I. 1405) in ein Bündniß zusammen, welches eigentlich nur auf die Schmälerung des Königthumes abgesehen war. Der Erzbischof von Mainz, Graf Eberhard von Wirtemberg, Markgraf Bernhard von Baden und siebenzchn schwäbische Städte nebst Straßburg bildeten dasselbe. . Ruprecht konnte es nicht rückgängig macken, wenn es gleichwohl von der andern Seite auch den Anhängern Wenzels, wie ihm selbst, nicht ge- lang, es zu sich herüberzuziehen. Auf diese und ähnliche Weise blieb Ruprechts Thäligkeit ohne Erfolg, wie seine Regierung überhaupt ohne alle Bedeutung. Der Marbachcr Bund dage- gen nahm zu an Einfluß, und noch mehre andere Einnungcn der Städte, wie der Ritterschaft, bestanden, ohne sich um den König zu kümmern. Auch im Norden bildete sich die Hanse stufenmäßig wei- ter. Sie hatte die oberste Gerichtsbarkeit über die gesammten Bundesglieder ohne fremde Einmischung, und stets wurden noch mehr Freiheiten, im Einzelnen wie im Ganzen, erworben, so daß gegenwärtig alle diese Städte wie freie Reichsstädte unab- hängige Gebiete waren. — Ferner hatte der teutsche Drden seinen rühmlichen Namen kräftig behauptet und noch lm I. 1400 die Neumark zu dem Gebiete, das sich bereits von da bis Narva und Reval erstreckte, erworben. Freilich war dies seine höchste Blüthe, die nach der Zeit allmählig wieder ver- welkte. König Ruprecht mußte jeglicher Gestaltung, was er auch für sich selbst davon befürchten mochte, geduldig zusehen. Jndeß starb er im I. 1410. Sofort war man wieder wegen der Wahl streitig. Die Einen wollten Wenzel noch Zimmer als rechtmäßigen König angesehen wissen; die Andern wählten Sig- mund von Ungarn, eine dritte Parthei Jobst von Mähren. Jobst starb aber unmittelbar darauf und auch Wenzels Anhang

9. Geschichte des teutschen Volkes - S. 224

1837 - Oldenburg : Schulze
221 Vierter Zeitraum. schers nicht, und so Vieles sich in der Folge auch zu feinem Vortheile ereignen mochte, so ärntete er dennoch die Früchte nicht. Sein Ansehen verminderte sich mit jedem Tage und selbst seine Person war -zu wiederholten Malen nicht vor ge» meiner Beschimpfung sicher. Für das Reich geschah fast gar nichts. Glücklicher Weise lag die Gewährleistung des Landfrie- dens für' den Augenblick in den Verhältnissen des rheinischen Bundes, dem auch viele Bischöfe, Grafen und Edle bcigetreten waren. Alle diese erkannten Wilhelm als König an; allein in ihren Versammlungen faßten sie Beschlüsse und trafen Vor- kehrungen, wie wenn er gar nicht vorhanden wäre. Die Be- stätigung des Bundes auf einer Versammlung zu Oppenheim war Alles, was ihm in dieser Hinsicht anheim gestellt wurde (I. 1253). Nebenher war Wilhelm in einem Kriege mit der Flanderischen Gräfin Margarethe verwickelt, . ohne daß er eini- germaßen seine Forderungen geltend machen konnte. Er dauerte mehre Jahre. Sodann traf er mit den Friesen hart zusammen und zwang diese einstweilen zum Tribute. Sie aber standen abermals auf und Wilhelm fand dabei seinen Tod; denn als er wahrend des Feldzuges im Winter über einen gefrornen Sumpf reiten wollte, blieb er mit dem Pferde darin stecken und wurde von den Friesen ohne Weiteres erschlagen (1.1256). Der rheinische Bund traf neue Vorkehrungen zur Erhaltung des Landfriedens und beschloß, im Falle einer abermaligen zwie- spältigen Königswahl keinem der Gewählten zu huldigen. In Teutschland war es nunmehr so weit gekommen, daß kein einheimischer Fürst noch Verlangen nachdem Besitze der Krone trug, da die Bedeutung derselben jämmerlich herabgewürdigt war, ihr Inhaber entweder ohne Willen und Macht dastehen, oder ein Feind der Fürsten seyn mußte und somit keinen Au- genblick des Lebens froh werden konnte. Ja die weltlichen Fürsten kümmerten sich nicht einmal viel darum, ob sie gar ei- nen König wieder bekamen. Anders aber dachten die geistlichen ^>errn, auf welche indeß das Meiste ankam. Konrad, Erzbischof von Köln, betrieb das Wahlgefchaft, da Gerhard von Mainz, dem Solches nach den Gesetzen sonst zustanv, in der Gefangen- schaft des Herzogs Albrccht von Braunschweig war. Durch diesen Umstand glaubte der Erzbischof Arnold von Trier, daß ihm das Recht gebühre und traf deshalb gleichfalls Anstalt zur Königswahl. Aerger als jetzt war es bei derselben noch nicht zugegangen. Es war ein eigentlicher Handel; denn um Geld wurde die Krone von beiden Seiten hingegeben. Dazu waren es zwei Ausländer, welche den Kauf eingingen. Alfons von Kastilien, ein Enkel Philipps von Hohenstaufen, war es bei Arnold; bei Konrad von Köln war es der Bruder des Königs von England, Richard von Cornwall, ein Anverwandter des

10. Geschichte des teutschen Volkes - S. 228

1837 - Oldenburg : Schulze
228 Vierter Zeitraum. i Erscheinen auf denselben auch nicht mehr für ein Ehrenrecht, sondern für Beschwerde und Last, weshalb es daselbst denn mitunter auch sehr öde aussah. Dagegen war die Königswahl, welche anfangs bei der ganzen Nation, sodann bei den edleren Freien und Großen gewesen, gegenwärtig auf sieben Kurfürsten ausschließlich übergegangen. Diese waren die Erzbischöfe von Trier, Mainz und Köln, der Pfalzgraf am Rheine, der König von Böhmen, der Herzog von Sachsen und der Markgraf von Brandenburg. Ueberhaupt schieden sich die Stande mehr als jemals. Der Adel hob sich stets mehr hervor und die Zahl der gemeinen Freien war eine Zeitlang wie verschwunden. Eine besondere Bedeutsamkeit hatte das Ritterthum. Die Eigenthümlichkeit desselben ist uns aus einer früheren Darstellung schon bekannt. Bis jetzt hatte diese in mancherlei Anregungen mit wenigen Ausnahmen wohlthatig fortgelebt und eine großartige Kraft gebildet; denn der ritterliche Beruf war, gegen die Rohheit des Zeitalters, gegen Raub, Unterdrückung und Mord zu käm- pfen. In den Zeiten der Kreuzzüge war ein religiöser Antrieb dazu gekommen, und ein Theil verjüngte seine Kraft wie feine Bestimmung zu Ehre, Recht und wahrhaft menschenwürdigen Thaten in den Ritterorden, welche vom heiligen Lande ausgin- gen und bald ihren Segen, freilich auch manche Entartung, nach Teutschland zurückbrachten. Aber auch mancher andere Rittersmann suchte sich in dem morgenlandischen Kainpfe, so wie in den Kreuzzügen, welche nicht selten auch nach andern Richtungen hin, vorzugsweise gegen die heidnischen Slaven, zu Stande kamen, ein glanzendes Ziel mit) stellten in sich die edleren Bestrebungen des Menschenlebens, wenn auch oft mit schwärmerischer Uebertreibung dar, wie sie in einer kriegerischen Zeit natürlich nur unter dem Geklirre der Waffen und durch diesel- den .einen blutigen Ruhm crkohren. Jndeß war während der letzten Jahre dieses Zeitraums auch in diese edle Volksthüm- lichkeit Wurmstich gebracht, da viele der Ritter, wie freilich auch die frühere Zeit schon nicht selten Beispiele der Art auf- zuweisen hat, die Raublust der wilden Geschlechter theilten, Ge- waltthaten begingen, von befestigten Burgen und Schlössern herab Angst und Schrecken über das Land verbreiteten. — Nicht alle Krieger zu Pferde waren Ritter, sondern diese bil- deten eine strenge Abgeschlossenheit, in welche nur derjenige ausgenommen wurde, dessen Verdienst sich im Kampfe bereits bewährt hatte. Sie alle aber gehörten zum Adel, entweder von Geburt oder durch Erhebung zu demselben bei Ertheilung der Ritterwürde. Hiebei, wie durchgehends, gab es einen höheren und einen niederen Adel und wiederum war dieser durch Abzeichen, beson-
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