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1. Heimatkunde des Fürstentums Schaumburg-Lippe - S. 235

1912 - Stadthagen : Heine
— '235 — An größeren Allmenden woren bis zur Angerteilung vorhanden: Scheier Bruch, Luhdener Bruch, Vehler Wieh, Hobbenser Bruch, die Angerweiden zwischen Lauenhagen und Hülshagen und die der Feldmark Stadthagen (©. 96), deren Flurnamen Obernrusch, Niedernrusch, Treischfeld, Körße und Stockfeld noch gebräuchlich sind. Kandesverwaltnng und Rechtspflege. Wie der König in der Reichsregierung gebunden war durch die Fürsten (Reichs- stände), so der Graf iu der Landesverwaltung durch die Vertreter des Adels, der Prälaten (Vorsteher der Stifter und Klöster) und der Städte (Landstände). Die Landstände hatten über alle Beden (Steuern) zu entscheiden, die nicht als Reichssteuern oder nach Her- kommen als ordentliche Bezüge des Laudesherrn festlagen, ferner über Fehde, Heeresfolge, Landesschulden, Veräußeruug von Recht- sameu, Verpfändung von Gebietsteilen usw. All diese Angelegen- heiten wurden auf den Landtagen beraten, die wie die Land- gerichte im Freien abgehalten wurden. Die Rechtspflege übte au- fänglich der Graf mit seinen Vögten und Schöffen (vgl S. 179). Nach und nach wurden die alten Rechtsgewohnheiten durch die Rechtsgelehrteu verdrängt, die auf hohen Schulen das römische Recht erlernt hatteu und dieses bevorzugten. Kirchliche Verhältnisse. Wie überall im Reiche, so sah es damals auch im Schanmbnrger Lande mit der religiösen Bildung des Volkes recht traurig aus. „Mau kann die Nachrichten davon nicht ohne Wehmut lesen", sagt uuser alter Chronist Dolle, und ebeuso urteilt vor ihm auch Pastor Nothold iu seiner Lindhorster Chronik, in der uns so manche Einzelheiten ans jener Zeit über- liefert sind. An Kirchen und Klöstern, Mönchen und Nonnen fehlte es nicht. Auf deu Dörfern waren fchon damals fast ebensoviel Kirchen vorhanden als heute. Aber es fehlte noch gänzlich an Schulen. In Jetenbnrg und Stadthageu waren die einzigen hei- mischen Schulen. Der Gottesdienst, der meist in lateinischer Sprache abgehalten wurde und aus vielen Äußerlichkeiten bestand, konnte die Herzen nicht erwärmen. Törichter Aberglaube, große Uuwisseu- heit und Zuchtlosigkeit herrschten darum weit und breit. Ein rich- tiges Vaterunser war vielfach nicht zu fiudeu. „In Lindhorst ist ein Küster Heinrikns Knlpes gewesen, wenn der den Glauben oder das Vaterunser hat singen sollen, so hat er das St. Dionysii Lied (das ist der Heilige, dem die Kirche zu Lindhorst geweiht war) an- gefangen: „Sankte Dionyfie, du bist ein heilig Mann, in allen

2. Heimatkunde des Fürstentums Schaumburg-Lippe - S. 367

1912 - Stadthagen : Heine
— 367 — dem neuen Kirchspiel Seggebrach) 19 Kirchengemeinden umfaßt. An der Spitze steht unser Fürst als oberster Bischof. Die höchste Airchenbehörde ist das Konsistorium, das seinen Sitz in Bückeburg hat. Das Konsistorium ist eine Kollegialbehörde und besteht aus einem vom Fürsten ernannten Vorsitzenden, dem Landessnperinten- deuten und einem weltlichen Mitgliede. Es verwaltet, da der Kirche volle Selbständigkeit im Staate zuerkannt ist, sämtliche eigene, innere Angelegenheiten unserer Landeskirche und führt die Aufsicht über das kirchliche Leben in den einzelnen Gemeinden. Die Kirch- spiele eines Kreises unterstehen einem Superintendenten, die städtischen Kirchen dem Konsistorialrat als Landessnperinten- deuten. Jedes Kirchspiel hat einen aus den Gemeindemitgliedern gewählten Kirchenvorstand. Neben der konsistorialen ist in neuerer Zeit auch die synodale Verfassung der Kirche ausgebaut worden, die Teilnahme von' Vertretern der Kirchengemeinden an der kirchlichen Verwaltung. So wird unsere ev.-luth. Landeskirche in ihrer Ge- samtheit durch eine Landessynode vertreten, die aus 23 Mit- gliedern besteht: 7 weltlichen Vertretern der Kirchengemeinden, die von den ev.-luth. Einwohnern des Landes in geheimer direkter Wahl mittels Stimmzettel gewählt werden, 16 ferneren Mitgliedern, näm- lich 2 landesherrlich auf Vorschlag des Konsistoriums zu ernennen- den Mitgliedern, dem Landessuperintendenten, 6 geistlichen und 7 weltlichen gewählten Vertretern der Kirchengemeinden. Zur Wahl der Vertreter der Kirchengemeinden werden die Kirchenvorstände zu sieben Wahlkörperu vereinigt. Jeder Wahlkörper hat ein geistliches und ein weltliches Mitglied zu wählen. Die Kirchenvorstände wählen als Wahlkörper aus sich ihre Vertreter. Die Landessynode versammelt sich in der Regel alle 3 Jahre auf Einberufung durch das Konsistorium. Mit der Landessynode übt der Fürst das Recht der kirchlichen Gesetzgebung aus. — Reformierte Gemeinden be- stehen in Bückeburg und Stadthagen. Die Bückeburger Gemeinde ist durch Otto V. begründet worden. Die Landesherrschaft gehört auch heute noch zur reformierten Kirche. Die Gemeinde zu Stadt- Hagen entstand wahrscheinlich auf Veranlassung der reformierten Gemahlin des Fürsten Ernst, Hedwig, die dort ihren Witwensitz nahm (f 1644). Das reformierte Kirchenwesen hat sich erst recht unter Albrecht Wolfgang ausgeprägt. — Die beiden katholischen Gemeinden zu Bückeburg und Stadthagen stehen unter der Leitung des Bischofs von Osnabrück. — Die Anhänger der apoftolifchen

3. Heimatkunde des Fürstentums Schaumburg-Lippe - S. 42

1912 - Stadthagen : Heine
— 42 — feine große gesundheitliche Wirkung für Brustkranke. Seine Heilquelle, der Sage nach von einem Schäfer entdeckt, wird urkundlich erst 1690 erwähnt. Noch 1750 wohnten die Besucher des „Brunnens" in Laubhütten, da Wohnhäuser fehlten. Einige Jahre später wurden Bretterbaracken erbaut. Ilm Kolonisten heran- zuziehen, stellte die Regierung den Umwohnern Befreiung von mancherlei Lasten in Aussicht. Bald ließen sich einige Ansiedler nieder. So entstand allmählich der Ort. Seit 1841 ist eine Ziegenmolkenanstalt eingerichtet, die sich eines großen Rufes erfreut. Das Rehburger Quellwasser, anfänglich zum kurmäßigen Trinken benutzt, wird heute nur zu Bädern verwandt. In den für die Unter- suchung und Behandlung der Kranken errichteten Gebäuden sind alle Mittel der neueren Wissenschaft in reicher Ausstattung vorhanden. Für unbemittelte Lungen- kranke aus dem Bremer Staatsgebiete hat der Bremer Heilstättenverein mehrere freundlich eingerichtete Wohnungen erbaut. Andere Heil- und Wohltätigkeits- anstellten sind das Sanatorium Michaelis, die Kgl. Kloster-Heilaustalt sin erster Linie fite hannoversche Geistliche, Lehrer, Staats- und Kommuualbeainte und deren Angehörige), das Genesungsheim der Laudesversicheruugsanstalt Hannover und das Barackenhaus für unbemittelte Kranke. Die Umgebung dieses stillen Badeortes hat viele herrliche Spazierwege und schöne Ausfichtspuukte auf- zuweisen. Kloster Loccum liegt in der Niederung w von den Rehbnrger Bergen. Es ist ein großes Dorf. Früher war es ein Kloster. Das ist ein Gebäude, welches Männer oder Frauen Mönche oder Nonnen) ausnimmt, die sich von der Welt abschließen und ein gottseliges Leben führen wollen. Sie müssen bei ihrer Ausnahme das Gelübde der Armut, der Keuschheit und des Gehorsams ablegen. (Nach der Ordnung oder Regel, welche hervorragende Grituder von Klöstern auf- stellten, unterscheidet man verschiedene Mönchsvereine oder Orden. Die Orden führen meist den Namen ihres Stifters. So gründete u. a. Benedikt von Nursia im Jahre 529 den Benediktiner- und Franz von Assisi i. I. 1225 den Franzis- kanerorden.) Loccum war ein Mönchskloster. Die Mönche gliedern sich in Geistliche (Patres oder Väter) und dienende Brüder (Laien). Ihr Vorsteher heißt Abt, Prior oder Propst. Die Vorsteherin der Nonnen wird Äbtissin oder Priorin genannt. In den ältesten Zeiten waren die Klöster die ersten Ausgangspunkte und Pflegestätten des Christentums; auch die Gewinnung und Bewirtschaftung des Bodens ging von ihnen aus. Ganz besonders waren ihre Bewohner Förderer von^Kunst, Wissenschaft und Erziehung. Viele wichtige Geschichtsquellen sind aus den Klöstern hervorgegangen (Chroniken). Dorf und Kloster Loccum haben ihren Namen nach einer alten Burg er- halten, der Luccaburg, dem Wohnsitz der Grasen von Lncca (Lockern). Noch heute wird in einem an das Kloster grenzenden herrlichen Eichen- und Buchen- Walde, dem Sündern, ein erhöhter Platz gezeigt, wo jene Bnrg einst gestanden hat. Der letzte Gras Bnrchard von Lncca soll von dem Grasen Hermann von Wintzenburg (bei Hildesheim) erstochen sein. Er hinterlieh eine Tochter Beatrix. Diese war mit dem Grafen Wullbraud dem Alten von Hallermund vermählt. Beide erschienen im März 1163 mit ihren drei Söhnen vor dem Bischof Werner in Minden. Sie stifteten in der Domkirche daselbst in Gegenwart einer großen Versammlung von Rittern und Geistlichen der heiligen Maria und dem heiligen Georg den Ort Loccum und drei Dörser zur Gründung eines Klosters, um für ihr eigenes und des verstorbenen Grasen Burchard Seelenheil zu sorgen. Die Bnrg zerfiel, aber neues Lebeu regte sich bei dem Dorfe Loccum. Aus Volkerode bei Mühlhausen in Thüringen kamen _ Klosterbrüder (Cisterciensermönche), welche in stiller, harter Arbeit die gestiftete Besitzung urbar machten und den Bau des Klosters L. ausführten. (Die Cister- ciensermönche werden nach dem Orden des Robert von Citanx — Cistercium •— benannt. Der berühmte Förderer desselben war Bernhard von Clairvaur. Der Orden breitete seine Kolonien über ganz Deutschland aus.) Durch

4. Heimatkunde des Fürstentums Schaumburg-Lippe - S. 106

1912 - Stadthagen : Heine
— 106 — unseres Landes verdienten Superintendenten Karl Autou Doli e (geb. 1630, „Bibliotheca historiae Schauenburgicae" und „Kurz- gefaßte Geschichte der Grafschaft Schaumburg"), des Geographen Anton Friedrich Büsch in g (geb. 1724, „Nene Erdbeschreibung"), der mit Polyxene Christiane Auguste D i l t h e y vermählt war, einer im 18. Jahrhundert sehr bekannten Dichterin, endlich des im Juli 1909 verstorbenen und auf dem Jetenbnrger Kirchhofe beigesetzten k. k. österreichischen Generals Frhr. v. König, der vom Kaiser von Österreich als Nachfolger des unglücklichen Kronprinzen Rudolf zum General-Jnfanterie-Jnspektor ernannt worden war. Aufg.: Erkläre die Entwicklung einer lebhaften Industrie in Stadthagen ! — Welche Gewerbe bearbeiten Rohstoffe aus dem Mineral-, Pflanzen- oder Tierreiche ? — Welche Geschäfte verkaufen Nahrungs- und Genußmitte], Bekleidungsstoffe und Schmuck- sachen, Haus- und Küchengeräte, gewerbliche Rohstoffe, landwirt- schaftliche Artikel ? — Nenne Verwaltungsgebäude, Bildungs- anstalten und Gotteshäuser, Einrichtungen für den Personen-, Waren- und Geldverkehr, für die Wohltätigkeits- und Gesundheits- pflege und für die Sicherheit! — Wert der Eisenbahn und Post! — Nähr-, Wehr- und Lehrstand! — Gesamtbild: Stelle die begrenzenden Berge, die Gewässer und die wichtigsten Ortschaften des Kohlengebietes zusammen — Zeichne dieses Gebiet!

5. Heimatkunde des Fürstentums Schaumburg-Lippe - S. 120

1912 - Stadthagen : Heine
120 — Gräfin von Hns Aren bei Petzen erbaut haben soll (s. Sage 1!). Die Sage von der Erbauung der sieben Kirchen, nämlich der zu Petzen, Jetenburg, Meinsen, Vehlen, Sülbeck, Meerbeck und Kirch- horsten, wird iu der Chronik der Bischöfe von Minden von Hermann von Lerbeke berichtet. Urkundlich wird die Jetenburger Kirche zuerst 1153 erwähnt. Ihre Gründerin ist sehr wahrscheinlich eine edle Frau mit Namen Wicburga, die in Jetenburg Besitzungen hatte; sie war die Gemahlin des Edlen Mirabilis auf dem Bruchhofe bei Stadthagen (S. 82). Einige Baureste lassen auf eine romanische Anlage des ersten Gotteshauses schließen, während das jetzige Ge- bäude, das in seinem reichen Epheuschmuck so überaus malerisch daliegt, der spätgotischen Zeit angehört. Die Kirche wurde in den Jahren 1570—1573 wesentlich erneuert, ebenso 1861 durch die Fürstin Ida und zuletzt im Sommer 1908. Bis zum Jahre 1615 war diese Dorfkirche zugleich Stadtkirche. Auch gingen die Kinder aus der Stadt nach Jetenburg zur Schule. Die Jetenburger Schule soll die erste Dorfschule unseres Landes gewesen sein. Heute ist dieses frühere Kirchdorf nach der Stadt eingepsarrt. Die Kinder gehören nach Scheie zur Schule. Außer Jetenburg und Scheie (mit dem Rethof) gehören noch das herrschaftliche Gut Maschvorwerk und die Harrlkolouien zum Kirchspiel Bückeburg. Neben der Jetenburger Mrche liegt der alte Friedhof der lutherischen und katholischen Gemeinde. Der neue Friedhof ist Ende der 1880er Jahre an der Scheier Straße angelegt. Der Friedhof der reformierten Gemeinde befindet sich bei dem Gute Masch- Vorwerk. Der israelitische Friedhof liegt am Harrl. Ein anderes Dorf nahe der Stadt ist Bergdorf. Hier besitzt Se. Hochf. Durchl. Prinz Hermann zu Schaumburg-Lippe einen ausgedehnten Geflügelpark und Obstgarten. Diese Anlagen dienen zur Förderung der Geflügel- und Obstbaumzucht. An Stelle der jetzigen Stadt hat vor mehr als 800 Jahren die Dorfschaft Sntherem (die Sössen) gelegen. (Zutkerem von suthar = südwärts und heim — heim, feste Ansiedelung, im Gegensatz zu einem jenseits der Gaugrenze an dieser im Weser- tale zwischen Todenmann und Rinteln belegen gewesenen wüsten Orte Northeim.) Dieses Dorf bestand aus einem Vorwerke des Edlen Mirabilis, einer Mühle (beim Mindener Tor?) und vier Unterhöfen. Au diese Siedeluug grenzte ein bischöflicher Hof mit Unterhöfen in Knatensen. Als Grenze beider Gebiete nimmt man

6. Heimatkunde des Fürstentums Schaumburg-Lippe - S. 230

1912 - Stadthagen : Heine
230 — 12. Unsere Heimat am Ende des Mittelalters. Allgemeines. Um diese Zeit (1500) gingen gewaltige Ber- Minderungen im Volksleben vor sich, die auf wirtschaftlichem Gebiete besonders durch wichtige Erfindungen und Entdeckungen, auf geistigem Gebiete aber durch die Reformation hervorgerufen wur- den. Sie bezeichnen einen bedeutsamen Wendepunkt in der Geschichte, das Ende des Mittelalters. Ein Rückblick in diesen Zeitraum zeigt mancherlei Licht- und Schattenbilder. Infolge der Kreuzzüge war das kirchliche Lebeu neu erwacht und äußerte sich in der Gründung zahlreicher Mönchsorden und Klöster. Auch entstanden verschie- dene geistliche Ritterorden, deren Mitglieder gleich den Mönchen nach besonderen Gelübden lebten. Im späteren Mittelalter trat aber sowohl in der Kirche als auch im Ritterwesen allmählich Entartung ein. Die hohen Geistlichen führten wie weltliche Herren Kriege und Fehden und kümmerten sich wenig um ihr Kircheuamt, das oft von ungebildeten Geistlichen verwaltet wurde. Viele Ritter, dereu Ein- fünfte ans kleinen Lehen zu den schweren Lasten des Kriegsdienstes und der ganzen Lebenshaltung uicht ausreichten, machten unrecht- mäßig Gebrauch von ihren Waffen und wurden zu Wegelagerern und Räubern. Sie überfielen mit ihren Mannschaften den heran- ziehenden Kaufmann und beraubten ihn seiner Waren. Ihre Gesan- genen aber schleppten sie ins sichere Burgverließ, aus dem die armen Opfer nur gegen schweres Lösegeld freigegeben wurden. In diesen unruhigen Zeiten flüchteten viele Landleute in den Schutz der auf- blühenden Städte, in denen Künste und Wissenschaften, Handwerk und Gewerbe bald zur Entfaltung kamen. Stadt und Dorf. Unter den Orten, die in der Grafschaft Schanmbnrg zum Schutze des Laudes und der Bevölkerung befestigt wurden, hat zuerst Riutelu Stadtrechte erhalten (1239). Darunter versteht man das Recht, den Ort mit Mauern und Türmen zu schützen, Markt abzuhalten und eigene Gerichtsbarkeit auszuüben. Städtische Gerechtsame wurden ferner verliehen Hess.-Oldendors 1336, Stadthagen 1344, Obernkirchen 1381 (?), Rodenberg 1615 und Sachsenhagen 1650. Bückeburg wird 1458 als Stadt erwähnt (S. 121),

7. Heimatkunde des Fürstentums Schaumburg-Lippe - S. 238

1912 - Stadthagen : Heine
— 238 — Geistliche Förderer. Trotz der gewaltsamen Unterdrückung der evangelischen Lehre fanden sich in der Grafschaft doch mutige Streiter für die Verbreitung des lautereu und reinen Evangeliums. Als solche sind vor allem die Prediger Johannes Rhode zu Lind- Horst, Matthias Wesch zu Obernkirchen und Eberhard Poppelbaum zu Oldendorf zu nennen. Erfterer erhob in Lindhorst schon 1537 seine Stimme laut für die neue Lehre; er wird demnach der erste evangelische Glaubensbote in nnserm Lande gewesen sein. An Wider- sprnch fehlte es anfänglich allen dreien nicht. Rhode hatte viel von seinem Küster, dem schon (S. 235) erwähnten Knlpes zu leiden, der ihn schließlich heftig verklagte. Wesch wurde iu seinen Predigten von den Nonnen unterbrochen mit dem Rufe: „Du lügst, du lügst!" Deu Prediger Poppelbaum verklagte eiu eifriger und vornehmer Katholik, Nikolaus von dem Busche, sogar bei dem Grasen Otto Iv. Dieser saud jedoch bei seiner Anwesenheit in Oldendorf, daß die Gemeinde einmütig zu ihrem Seelsorger hielt, eiue Bestrafung darum nicht angebracht sei. Wunderbarerweise wurde aus diesem Wider- sacher, ehe feine Angelegenheit recht entschieden war, ein überaus eifriger Freund des Evangeliums, denn er trat mit seiner Gemahlin und seineu Töchtern schon bald feierlich zum evaugelischeu Bekenntnis über. Ebenso wunderbar wurde auch Graf Otto geführt. Otto Iv. (1544—1576). Otto Iv., im Reformationsjahre 1517 geboren, hatte auf der streng katholischen Universität Löwen studiert und sich dort bedeuteude sprachliche Kenntnisse erworben. Er wid- mete sich dem geistlichen Stande und wurde 1531 Bischof zu Hildes- heim. Die katholische Sache scheiut ihm aber nie recht am Herzen gelegen zu haben. Schon 1537 legte er seine Bischofswürde ab und vertauschte deu Krummstab mit dem Schwerte. Er schloß sich zunächst dem Kurfürsten Joachim von Brandenburg an, um gegeu deu Erbfeind der Christenheit, die Türken, zu kämpfen*). Als ihm 1554 seine Gemahlin Maria, eine lutherische Priuzessiu von Pommern, durch den Tod entrissen war, suchte er wieder das Geräusch des Kampfes auf. Er beteiligte sich an dem Kriege, den Philipp Ii. *) Von den um diese Zeit in Deutschland ausgebrochenen Religions kämpfen blieb auch die Grasschaft Schaumburg nicht verschont. So fiel der Markgraf Albrecht von Branden- burg-Knlmbach, ein verwegener Söldnerführer, raubend und plündernd in unser Land ein und erpreßte gegen 40 000 Taler. Er wnrde 1553 in der Schlacht bei Sievershansen (« von Lehrte) besiegt. Eines seiner Regimenter hat nachher in Lindhorst neben der Kirche ein Zelt ansge- schlagen und beim Ausbruch augesteckt. Die Südseite der Kirchenmauer zeigt uoch heute die rot- gebrannten und zersplitterten Steine.

8. Heimatkunde des Fürstentums Schaumburg-Lippe - S. 240

1912 - Stadthagen : Heine
— 240 — Die kirchlichen Güter. Der Neuordnung fügten sich die Städte ctm ersten. Weniger willig zeigte sich das gewöhnlich recht hart- näckig am Alten festhaltende Landvolk, wenn auch von ernstlichein Widerstande uichts bekannt ist. Am meisten widersetzten sich die Klöster, besonders das Jakobskloster in Rinteln und das Franzis- kanerkloster zu Stadthagen, auch die Klöster zu Obernkirchen und Fischbeck. Schon 1559 wurde das Kloster Egestorf aufgehoben (S. 225), dann folgten die Klöster zu Stadthageu und Rinteln (1500), Obernkirchen (1563) und Fischbeck (1564). Das Kloster Möllenbeck nahm die Reformation willig an und sicherte seinen Fortbestand dadurch, daß es sich in ein weltliches Stift verwandelte. Im 30jährigen Kriege verfiel es und wurde dauu aufgehoben. Da die Klöster oder Stifter größtenteils durch Scheukuugeu des Adels reich ausgestattet wareu und darum vielfach gute Versorgungsan- stalten für Kinder aus adeligeu Familien bildeten, fo war auch der Adel anfänglich mit der Umwälzung uicht zufrieden. Um nun auch diesen Gegner zu gewiuueu, zog Otto die Güter der beiden Klöster Obernkirchen und Fischbeck nicht ein, sondern ließ beide als adelige Frauenstifter besteheu. Als solche sind sie bis auf deu heutigen Tag erhalten geblieben. Die crfte Kirchenuiiitation. Die Reformation machte solche Fort- schritte, daß Otto bereits 1564 unter Dammauus Führung die erste Kirchenvisitation vornehmen konnte, die gewiß Zeugnis davou gab, daß Gottes Wort und Luthers Lehre bereits segensreichen Eingang gefunden hatteu. Mau wird auch erkannt haben, daß zur dauerudeu Festigung und Förderung des kirchlichen Lebens die Errichtung von Schulen notwendig sei, ganz besonders von Volksschulen. Deunoch hören wir ziemlich spät von der Gründung von Schulen. Erst zu Anfang des folgenden Jahrhunderts wurde von Ottos jüngstem Sohlte und Nachfolger, dem Grafen Ernst, der eigentliche Volks- schnlnnterricht eingeführt. Die letzten Regierungsjabre Ottos. Während dieser glücklichen Entwicklung der Reformation sehen wir merkwürdigerweise Otto noch einmal in Verbindung mit Philipp Ii. von Spanien, dem er als spanischer Oberst 1566 in einem Feldzuge gegen die braveu Nieder- läuder dieute. Otto hatte zu diesem Kampfe ein Kavallerieregiment von 1300 Mann auf eigeue Kosten (für 2 Tonnen Gold, 1 T. — 100 000 Gulden oder auch Reichstaler) ausgerüstet. Dadurch stürzte

9. Heimatkunde des Fürstentums Schaumburg-Lippe - S. 205

1912 - Stadthagen : Heine
— 205 — Möllenbeck wurde 1-141 in ein Augustiner Mönchskloster verwandelt. Später gründeten die Cistercienser das Mönchskloster Loccum (1163) und das Nonnenkloster Bischoperode bei Stadthagen. Zu diesen Stiftungen kamen vom 13. Jahrh. ab noch verschiedene Klöster, Kapellen und mancherlei Vereinigungen (Bruderschaften), die innerhalb der aufblühenden Städte entstanden. Durch zahlreiche Schenkungen von Grundbesitz und durch Permächtnisse adeliger und bürgerlicher Personen erlangten die Klöster und Kirchen bald bedeutenden Reichtum. Gegen Ende des 13. Jahrhunderts waren die meisten Kirchen unseres Landes, in denen wir heute dem Herrn dienen, bereits vorhanden. Kirchspiele. Zur Beaufsichtigung der zahlreichen Kirchen wurde das Bistum in mehrere Bezirke geteilt, die Archidiakonate hießen und nieist mit den alten Gaumarken zusammenfielen. Im Bukkigau war anfänglich nur Apelern Sitz eines Archidiakons (= Oberhelfer), der einen Teil der bischöflichen Rechte auszuüben hatte. Um 1200 hatte der Gau aber zwei derartige Sitze, nämlich Apelern und Obernkirchen. Zu Apelern gehörten u. a. die Kirchspiele Heuerßeu, Lindhorst und Probsthagen, zu Obernkirchen (außer der Mutterkirche): Vehleu, Horsten (Kirchhorsten), Meerbeck (mit der Kapelle auf dem Bruchhofe), Sülbeck, Meinsen, Jetenburg, Kleinbremen, Lerbeck, Petzen und Dankersen, zu Wunstorf im Marstem- gau: Bergkircheu, Alteuhageu-Hagenbnrg und Steinhude mit Großen- Heidorn, zu Lo: Frille mit Lahde und Windheim im Untergau Skapevelden; Steinbergen im Untergauosterburg gehörte zum Archidia- konate Ohsen (Kirchohsen, südlich von Hameln), das den Tilithigan einnahm und hauptsächlich die Kirchspiele an der Weser von Hameln bis Rinteln und im oberen Auetal umfaßte. — Die Kirchen standen unter dem Schutz der Grundherren, die sie gewöhnlich auf eigene Kosten bauen und ausstatten ließen. Jede Kirche, so hatte Karl d. Gr. bestimmt, sollte einen Hof und zwei Hufeu Land besitzen, zu deren Bewirtschaftung je 120 Eingesessene einen Knecht und eine Magd zu stellen hatten. Die Geistlichen erhielten anfangs ihren Unterhalt vom Stift oder Kloster, später aber bildeten Gaben und Zehntlieferungen an Getreide, Lebensmitteln usw. (Naturalien) ihr Einkommen. Während die alte Gliederung nach Gauen allmählich ganz ver- schwand (um 1100), blieb die kirchliche Einteilung das ganze Mittel- alter hindurch maßgebend, und das Kirchspiel bildete fortan auch in weltlicher Beziehung die wichtigste Einheit.

10. Heimatkunde des Fürstentums Schaumburg-Lippe - S. 209

1912 - Stadthagen : Heine
— 209 — Das gräfliche Amt. Nach der Aufhebung der alten Gau- Verfassung (S. 196) bestand das Sachsenland aus zahlreichen Grafschaften, von deren Inhabern jedoch nnr wenige Namen bekannt sind. Die Grafschaft fiel nicht immer mit der früheren Gaugrenze zusammen, da größere Gaue unter der Herrschaft mehrerer Grafen und mehrere Gaue unter einem Grafen erscheinen. Für die Neu- eiuteiluug wird die Absicht maßgebend gewesen sein, die einzelnen Ver- waltnngsgebiete ziemlich gleichmäßig abzugrenzen. Es entsprechen sich deshalb wohl Graf und Grafschaft, nicht aber immer Graf und Gau. So werden die Grasschaften als vollständige Neubildungen bald das ganze Sachsenland mehr oder weniger gleichmäßig überzogen haben wie einst die alten Gaue, deren Namen im wesentlichen als geographische Bezeichnungen noch geraume Zeit sortbestanden. Diese Gleichförmigkeit wurde durch die Begründung von Bistümern und Klöstern schon bald gestört. Die geistlichen Herren erwarben große zusammenhängende Gebiete, für die sie all- mählich unabhängig vom Könige oder Grafen eigene Verwaltung und Gerichtsbarkeit erlaugten. Der König selbst förderte diese Sonderstellung, indem er die geistlichen Stiftungen der Gerichts- gewalt des Grafen nach und uach entzog (eximierte), so daß diese zu selbständigen Gerichtsbezirken sich ausbildeten. So wnchs die weltliche Macht der geistlichen Fürsten. Hauptsächlich wurde ihre Macht fest begründet durch die könig- liche Verleihung der Steuer- und Lastenfreiheit (Immunität) und der gerichtlichen Obrigkeit (Bann), wozu später noch die Verleihung gauzer Grafschaften an geistliche Stifter getreten ist. Solche Schutz- briefe (Jmmunitätsprivilegien) haben in unserer Gegend Fischbeck 819 und Minden 961 erhalten. In diesen und audereu Urkunden werden dem Grafen alle Amtshandlungen, Gerichtsfachen, überhaupt jegliche Zwangsmaßregeln im Gebiet des gefreiten Kirchengutes untersagt. Dazu darf hier der Graf keine öffentlichen Abgaben und Leistungen sordern, auch wird ihm das Friedensgeld (fredum) entzogen, das er bisher als Abgabe für Verletzung des öffentlichen Friedens erhalten hatte. So wurde in kirchlichen Bezirken die staatliche Obrigkeit allmählich beseitigt und damit die Auflösung der inneren Einheit des Landes befördert. An die Stelle des Grafen trat als oberster kirchlicher Verwaltungsbeamter der Vogt, der an- sänglich vom Könige, später von den geistlicheil Herren selbst bestellt 14
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