32
Deutschland.
Grenzgebieten mit vorwiegend polnisch sprechender Bevölkerung sind
jedoch die Städte meistens deutsche Gründungen, wie überhaupt
alle Kultur dem Lande durch die Deutschen gebracht wurde. Um das
Deutschtum der Ostmark zu stärken, ist ein großartiges Ansiedelung^
werk im Gange. Bisher wurden etwa 20000 deutsche Bauernsamilieu
neu augesiedelt.
An der West- und Nord grenze Deutschlands ist die fremd-
sprachige Greuzbevölkeruug viel weniger zahlreich als an der Ost-
grenze. In Elsaß-Lothringen gaben nur 200 000 Bewohner das
Französische und in Schleswig-Holstein 140000 das Dänische als
Muttersprache an.
Im Deutschen Reiche halten sich ferner fast 1 Mill. Ausländer
auf, während die Zahl der Deutschen im Auslande etwa 35 Mill.
beträgt. Zusammeu mit deu 60 Mill. Deutschen im Deutscheu Reiche
darf die Gesamtzahl aller Deutschredenden auf der Erde zu 95 Mill.
angenommen werden.
5. Die Staatenbilöung.
§11. Natürliche Einflüsse. Trotz einer großen Willkür läßt die
deutsche Staatenbildung auch starke natürliche Einflüsse der Land-
schastsränme erkennen. In deu beiden größten Flachlandschasteu,
im Norddeutscheu Tieflande und in der Süddeutschen Hochebene, sind
mich die beiden größten deutscheu Staaten, dort Preußen, hier Bayern
eutstauden. Mitteldeutschland mit seiner reichen Gliederung der
Oberfläche ist dagegen das Gebiet der deutschen Kleinstaaterei
geworden und geblieben. Als geographische Einheiten könneu
außer Preußeu und Bayern ferner Badeu, Elsaß-Lothringeu, die Rhein-
psalz, das Königreich Sachsen, die thüringischen Staaten als Gesamtheit
und Mecklenburg-Schweriu gedeutet werdeu. Dagegen sind Württemberg,
das durch deu Schwäbischen Jura in zwei Gebiete geteilt ist, Hessen,
das in zwei völlig verschiedene Gebiete zerrissen ist, die noch mehr
zerrissenen Staaten Braunschweig und Oldenburg und die meisten
thüringischen Staaten im einzelnen künstliche Staateugebilde.
Die Staaten des Deutschen Reiches. Der „ewige Bund" des
Deutschen Reiches umfaßt 26 deutsche Staaten. Diese haben zusam-
men eine Größe von 540000 qkm und zählten im Jahre 1910
65 Mill. E. (auf 1 qkm 120 E.). Davou waren */s Protestanten,
etwa 1/s Katholiken und 600000 Israeliten.
TM Hauptwörter (50): [T22: [Volk Bewohner Sprache Land Bevölkerung Einwohner deutsche Religion Million Stamm], T4: [Reich Zeit Staat Volk Deutschland Jahrhundert Land Macht deutsch Geschichte], T35: [Preußen Königreich Bayern Sachsen Staat Hannover Baden König Provinz Land]]
TM Hauptwörter (100): [T61: [Mill Staat Deutschland Reich Europa deutsch Million Land England Einwohner], T44: [Sachsen Provinz Preußen Königreich Hannover Bayern Staat Hessen Baden Land], T70: [Boden Teil Land Wald Gebirge Ebene Gebiet See Klima Tiefland], T95: [Bewohner Sprache Volk Land Bevölkerung deutsche Stamm Religion Neger Einwohner], T3: [Lage Karte Land Europa Geographie Klima Größe Verhältnis Grenze Gliederung]]
TM Hauptwörter (200): [T78: [Mill Staat Million Deutschland Reich Europa Einwohner Land Jahr deutsch], T139: [Donau Rhein Main Tiefebene Teil Jura Alpen Tiefland Gebiet Fluß], T174: [Preußen Sachsen Hannover Holstein Provinz Königreich Staat Oldenburg Braunschweig Dänemark], T19: [Reich deutsch Kaiser Reiche Zeit Karl Jahr Ende Konstantin groß], T159: [Bewohner deutsche Bevölkerung Sprache Neger Volk Jude Einwohner Stamm Land]]
Extrahierte Ortsnamen: Deutschland Nord Deutschlands Elsaß-Lothringen Schleswig-Holstein Deutscheu Norddeutscheu_Tieflande Elsaß-Lothringeu Sachsen Hessen Oldenburg
22
Deutschland,
gelangt zur Ausfuhr. Der Flachsbau vermag dagegen den Bedarf
bei weitem nicht zu decken. Tabakbau wird hauptsächlich im süd-
westlichen Dentschland, Hopfenbau iu Bayern betrieben.
Gebiete mit starkein Weizenbau sind Elsaß-Lothringen, Bayern, Braun-
schweig und die preußischen Provinzen Sachsen, Schlesien, Hannover und Rheinland.
Der Zuckerrübenbau hat seinen Hauptsitz in den preußischen Provinzen Sachsen,
Schlesien, Hannover und Posen, ferner in Braunschweig, Anhalt und Mecklenburg.
Mit Tabak waren i. I. 1907 15 500 ha bepflanzt, von dem 29000 t getrocknete
Tabakblätter geerntet wurden. Haupt sitze des Tabakbaues sind die bayerische
Rheinpfalz, Baden, Elsaß-Lothringen (vergl. Zeichn. 10) und in Preußen der nörd-
liche Teil der Rheinprovinz und der nordöstliche Teil der Provinz Brandenburg
(die Uckermarks Dem Hopfenbau dienten i. I. 1907 38003 ha mit einem Er-
trage von 24000 t. Gegenden mit bedeutendem Hopfenbau sind die Gegend
von Freising und das Gebiet der Rezat und der Reguitz in Bavern, das Neckar
land, das nördliche Elsaß, das nördliche Baden (vergl. Zeichn. 10) und die Gegend
von Grätz in der preußischen Provinz Posen.
Der Gartenbau. Der Obst- und Gemüsebau wird iu deu
warmen Tälern Süd- und Mitteldeutschlands stärker als in Nord-
deutschend betrieben; doch haben große Städte diese Zweige der Land-
Wirtschaft überall hervorgerufen, namentlich aber Berlin und Hamburg.
Obschou Deutschland 170 Mill. Obstbäume hat, muß es noch viel
Obst einführen. Der Weinbau (Bilderanh. 2) ist fast ganz auf
das südwestliche Deutschland beschränkt, wo das ozeanische Klima milde
Winter hervorruft, so daß die Rebe wenig durch Frost leidet. Auch
Weiu wird noch viel eingeführt.
An Obstbäumen wurden i. I. 1900 über 50 Mill. Apfelbäume, 25 Mill.
Viru-, 70 Mill. Pflaumen- und über 20 Mill. Kirschbäume gezählt. Wichtige
Gegendeu des Obstbaues siud in Deutschland Elsaß, die tiefgelegenen Gebiete
Badens, das Neckarland, das Maintal, der südliche Abhang des Tannus, die Täler
des Rheinischen Schiefergebirges, das Vorgebirge bei Eöln und Bonn, sowie einzelne
Gegenden der Cölner Bucht, das Werratal, die Talmuldeu Thüringens, das Saale
tal, der Elbtalkessel, die Täler der Tndeten, das Trebnitzer Hügelland, das Weichseltal,
die Oderniederung bei Stettin, die Gegenden von Gubeu und Züllichan, das Ufer-
gelände der Havelseen, besonders bei Werder, das Altland bei Hamburg und das
östliche Hügelland Schleswig-Holsteius. Hauptsitze des Gemüsebau-es sind
die Gegend von Mainz, das Borgebirge bei Eöln und Bonn, der Bamberger Tal-
kessel, die Talmulden Thüringens, das Saaletal, der Elbtalkessel, die Talmulde von
Leipzig, die Magdeburger Börde, die 'Niederung nördlich und östlich vom Harz, die
Gegend von Liegnitz, die Gegend von Elbing, die Tilsiter Niederung, der Spree-
wald, die Gegend von Guben, die Umgebung Berlins, die Vierlande bei Hamburg,
die Wesermarschen und die Umgegend von Lübeck. Mit Weinreben waren i. I.
1908 fast 120000 ha bepflanzt, und der gcerntete Weinmost hatte einen Wert von
über 125 Mill. Mk. Von der mit Reben bepflanzten Fläche entfielen auf Elsaß-
Lothringen 30000 ha, auf Bayern 22 000, auf Preußen fast 18000, auf Baden
17 000, auf Württemberg 16000 und auf Hessen 13000 ha (vergl. Zeichn. 10). Die
TM Hauptwörter (50): [T13: [Stadt Elbe Hamburg Berlin Provinz Bremen Land Lübeck Hannover Weser], T18: [Gebirge Berg Teil Rhein Höhe Wald Fluß Alpen Seite Donau], T35: [Preußen Königreich Bayern Sachsen Staat Hannover Baden König Provinz Land]]
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Das schwäbisch-fränkische Stufenland.
153
stamme bewohnte Gebiet, also das ganze Neckarland, an. Ausser-
dem fallen noch in den Rahmen der Landschaft kleine Gebietsteile
von Baden, S a chse n - M ei n i n ge n , Sachsen - Coburg-
Gotha, Sachsen-Weimar-Eisenach und Preussen.
Württemberg" grenzt im Norden an Baden und Bayern,
im Osten an Bayern, im Süden an Bayern, die hohenzol-
lernschen Lande und Baden, im Westen an Baden.
Der württembergische Staat hat eine Grösse von 19 503,7
qkm und eine Einwohnerzahl von 2 036 522. Stark 2ls der
Bevölkerung gehören dem evangelischen, ungefähr */3 dem
katholischen Glaubensbekenntnisse an.
Der württembergische Staat vereinigt ungefähr die Gebiete in sich, welche
im Mittelalter das Herzogtum Schwaben bildeten. Als dieses sich beim
Untergange der Hohenstaufen in viele Gebiete zersplitterte, erwuchs er aus
einem kleinen Ländchen allmählich zur jetzigen Grösse. Die Geschichte nennt
uns einen Herrn von Württemberg mit Namen Kon rad zuerst im 11.
Jahrhundert. Etwas später wird uns von einem Grafen von Württemberg,
Ulrich 1. (1241 —65) berichtet. Er besass ein kleines Gebiet um Stuttgart,
das sich aber schon unter seinem nächsten Nachfolger bedeutend vergrösserte.
Auf dem Reichstage von Worms im Jahre 1495 wurde der Graf Eberhard
im Hart zum Herzoge ernannt. Napoleon erhob das Land 1803 zum
Kurfürstentum und 1806 zum Königreiche und gab ihm zugleich durch
Einverleibung vieler freien Reichsstädte den doppelten Umfang.
b. Die staatliche Ordnung und Einrichtung.
Das Königreich Württemberg.
W ürttemberg ist wie Bayern eine konstitutionelle
Monarchie, an deren Spitze ein König steht. Die Krone
vererbt sich auf den ältesten Königssohn. Der jetzige Herrscher
ist König Wilhelm Ii.
Die Verfassung*) ist eine ähnliche wie die bayerische.
Dem Könige steht ein Landtag zur Seite, der aus den beiden
Kammern der Standesherrn und der Abgeordneten be-
steht. In der erstem haben Sitz und Stimme die voll j ährige n
Kgl. Prinzen, die volljährigen Häupter der Fürsten-
und Grafenfamilien, sowie vom Könige ernannte Mit-
glieder. Zu der zweiten Kammer gehören die gewählten
Vertreter der Oberämter und der grössern Städte, sowie
die Vertreter des ritterschaftlichen Adels, der evange-
lischen und katholischen Kirche und der Universität.
Das Kgl. Staat s m i ni s te ri u m hat folgende Zusammen-
setzung :
1. Das Ministerium (les Kgl. Hauses, des Auswärtigen
und des Yerkelirs.
*) Hei beschränkter Zeit genügt der Hinweis auf die Aehnlichkeit mit der
Verfassung Bayerns.
Kerp, begründ.-vergleich. Erdkunde, I. Bd. 11
TM Hauptwörter (50): [T35: [Preußen Königreich Bayern Sachsen Staat Hannover Baden König Provinz Land], T25: [Kaiser König Reichstag Recht Reich Verfassung Staat Regierung Jahr Fürst], T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger]]
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Extrahierte Personennamen: Ulrich_1._( Eberhard Napoleon Wilhelm
182
Die deutschen Landschaften.
Elsass - Lothringen, das nur mit Lothringen in dem
Rahmen der Landschaft liegt, grenzt im Norden an die Rhein-
provinz und an Bayern, im Osten an Baden, im Süden an
die Schweiz und im Westen an Frankreich. Es hat einen
Flächeninhalt von 14509,5 qkm und eine Einwohnerzahl
von 1 603 506 (110,5 a. 1 qkm), wovon fast 4/5 dem katholi-
schen Bekenntnisse angehören.
Zur Rheinprovinz (s. folg. Landschaft) gehört das Gebiet
der unt'ern Saar.
b. Die staatliche Ordnung und Einrichtung.
Das Reichsland Elsass-Lothringen.
Elsass-Lothringen, erst, seit 1871 wieder mit D e u t. sc li-
la n d vereinigt, bildet keinen selbständigen Staat, sondern ist ein
deutsches Reichsland, in welchem dem deutschen Kaiser
die Ausübung der höchsten Regierungsgewalt zusteht. Er über-
trägt diese jedoch einem Statthalter, der in Strassburg
wohnt, und dem ein Staatsrat zur Seite gestellt ist.
Die Gesetzgebung vollzieht der deu ts c h e K a is er. Die
Gesetze müssen jedoch vorher die Zustimmung der Landes-
kammer gefunden haben. In diese entsenden die Bezirkstage
von Oberelsass, Unterelsass und Lothringen 34 Mitglieder, die vier
Städte Strassburg, Metz, Mülhausen und Colmar, sowie die 20 Land-
kreise je ein Mitglied.
Das Ministerium besteht aus drei Abteilungen, näm-
lich 1. des Innern, 2. der Justiz und des Kultus und 3. der
Finanzen, der Landwirtschaft und der Domänen. Jeder
Abteilung steht ein Unterstaatssekretär und dem ganzen
Ministerium ein Staatssekretär vor.
Die Angelegenheiten der katholische n Kirche werden durch
die Bischöfe zu Strassburg und Metz, die der evange-
lischen durch das Oberkonsistorium zu Strassburg ver-
treten. Zur Beaufsichtigung der Schulen ist ein Oberschul-Rat
eingerichtet worden.
Der Rechtspflege dienen 6 Landgerichte und das
0 b er 1 an d esge r i c h t zu Colmar.
In Elsass-Lothringen liegen zwei Armeekorps in Garnison, das
15., dessen Generalkommando sich in Strassburg, und
das 16., dessen Generalkommando sich in Metz befindet. Strass-
burg und Metz sind starke Festungen. Kleinere befestigte
Plätze sind Breis ach und Diedenhofen.
TM Hauptwörter (50): [T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T32: [Vgl Stadt Aufl Frankreich fig Maas Sch. Einw. Vergl Festung], T35: [Preußen Königreich Bayern Sachsen Staat Hannover Baden König Provinz Land]]
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Die schwäbisch-bayerische Hochebene.
127
und Gebräuche verwandelt sich bei vielen in Abscheu gegen
alle Neuerungen, und das S t a m m e s b e w u s s t s e i n scheint
zuweilen stärker als das allgemeine Vaterlandsgefühl zu sein. Die
Bayern sind also im ganzen ein zwar schwer lenkbarer Volks-
stamm, dem aber eine derbe, urwüchsige und gesunde
Volkskraft innewohnt.
3. Die Betrachtung der staatlichen Verhält-
nisse in der Landschaft.
a. Die staatliche Zusammengehörigkeit der einzelnen Gebiete.
Der g r ö s s t e Teil der schwäbisch - bayerischen Hochebene
gehört dem Staate Bayern an.
Die in der Landschaft gelegenen Gebiete des bayerischen Staates
sind dessen Stammlande. Bayern bildete früher eines der selbständi-
gen dèutscben Herzogtümer. Einen bayerischen Herzog nennt die
Geschichte zuerst im Jahre 554. Er stammte aus dem Hause der Agilof in g er,
das bis zum Jahre 788 die Herzogswürde bekleidete. In den folgenden Jahr-
hunderten wechselte diese unter verschiedenen Häusern, bis sie im Jahre 1180
vom Kaiser Friedrich Barbarossa dem Wittelsbacher Hause verliehen
wurde. Das Herzogtum bestand damals aus den vier Gebieten Ober bayer n,
Niederbayern. Ob er pfalz und Bheinpfalz. Das letztere Gebiet liegt
ausserhalb des Piahmens der Landschaft. Im Jahre 1310 wurden durch eine
Teilung die pfälzischen Gebiete abgetrennt. Doch wurde die Oberpfalz
wieder 1623 mit dem Mutterlande dauernd vereinigt. Die Bheinpfalz
bestand dagegen als ein besonderer deutscher Staat weiter und bildete eins der
sieben Kurfürstentümer. Auch das S t am m 1 and B aye r n erhielt später
die Kurwürde. Als im Jahre 1777 in diesem die Herrscherlinie ausstarb,
gelangte die pfälzische Linie auch dort zur Thronfolge, so class jetzt
wieder alle ursprünglichen Gebietsteile vereinigt waren. Durch den A n sc h 1 u s s
an Napoleon zu Anfang dieses Jahrhunderts erlangte Bayern die Königs-
würde und sicherte sich auch bedeute ndegebietsvergrösserungen.
Den damals angenommenen Umfang hat es, geringe Grenzveränderungen ausser
Acht gelassen, bis zur Gegenwart behalten.
Bayern besteht also aus dem grössern Hauptlande im
Osten und aus dem kleinern Nebenlande, der Rheinpfalz,
im Westen. Die Grenzländer des Hauptlandes sind im Norden
Preussen, die th ü r in g i s c h e n S t a a t en undsachsen, im
Osten Oesterreich, im Süden ebenfalls Oesterreich und im
Westen Württemberg, Baden und Hessen.
Der ganze bayerische Staat hat eine Grösse von 75 864,7
qkm und zählt 5594982 E. Von der Bevölkerung sind mehr als
2/s katholisch und nicht ganz 1ls evangelisch.
Ausser Bayern haben von den deutschen Staaten noch Tvürt-
TM Hauptwörter (50): [T35: [Preußen Königreich Bayern Sachsen Staat Hannover Baden König Provinz Land], T4: [Reich Zeit Staat Volk Deutschland Jahrhundert Land Macht deutsch Geschichte], T45: [Zeit Mensch Leben Kunst Sprache Wissenschaft Natur Wort Geist Lehrer]]
TM Hauptwörter (100): [T44: [Sachsen Provinz Preußen Königreich Hannover Bayern Staat Hessen Baden Land], T7: [König Kaiser Rudolf Friedrich Sohn Böhmen Haus Karl Ludwig Albrecht], T3: [Lage Karte Land Europa Geographie Klima Größe Verhältnis Grenze Gliederung], T43: [Zeit Volk Jahrhundert Geschichte Reich Staat Leben Kultur Deutschland Mittelalter], T17: [Gott Herr Mensch Wort Leben Herz Welt Hand Vater Himmel]]
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Extrahierte Personennamen: Friedrich_Barbarossa Friedrich Barbarossa Napoleon
m
Die deutschen Landschaften.
Hessen liegt nur zum teil im Rahmen der Landschaft, näm-
lich mit den beiden Provinzen Stark en bur g und Rhein-
hessen, während Ob er h essen etwas nördlicher in dem hessi-
schen Rerglande gelegen ist. Die hessischen Provinzen Starken-
burg und Rheinhessen bilden den nördlichen Teil der ober-
rheinischen Tiefebene; erstere liegt zwischen Rhein, Neckar und
Main, letztere zwischen Rhein und Nahe. Der ganze hessische
Staat hat einen Flächeninhalt von 7 681,3 qkm und eine
Einwohnerzahl von 992 883 (auf 1 qkm 129,3 E.). Von den
Bewohnern sind ungefähr 2/a evangelisch und etwas mehr als
1la ist katholisch.
b. Die staatliche Ordnung und Einrichtung.
Das Grrossherzogtum Baden.
An der Spitze des Landes steht ein Grossherzog. Der
jetzige Herrscher heisst Friedrich (reg. seit 1856). Seine Resi-
denzstadt ist Karlsruhe.
Baden ist wie Bayern und Württemberg eine konsti-
tutionelle Monarchie. Die jetzige Verfassung wurde dem
Lande im Jahre 1818 durch den Grossherzog K a r 1 gegeben. Nach
dieser haben an der Gesetzgebung die Land stände, die aus
zwei K a m m e r n bestehen, Anteil.
Für die Verwaltung des Landes sind drei Ministerien
eingerichtet, erstens das der J u st i z , des Kultus und desunter-
r i c h t s , zweitens das des Innern und drittens das der Finanzen.
Baden ist in 11 Verwaltungsbezirke eingeteilt, die den Namen
Kreise führen und wieder in vier Landeskommissariats-
bezi r k e zusammengefasst sind.
Die Rechtspflege wird ausgeübt von dem Oberlandes-
gericht zu Karlsruhe, von 7 Landgerichten und vielen
Amtsgerichten.
Die badischen Truppen gehören zum Xiv. Armeekorps.
Rastatt ist eine Festung.
Das Reichsland Elsass-Lothringen (s. folg. Landschaft).
Das Königreich Bayern (s. S. 128).
Das Grossherzogtum Hessen.
Die staatliche Einrichtung stimmt mit der Badens ziemlich
überein. An der Spitze des Staates steht ebenfalls ein Herrscher,
der den Namen G r o ss h e rzo g führt. Der jetzt regierende Gross-
herzog heisst Ludwig Iv. Er residiert in Darm stadt.
An der Gesetzgebung hat ebenfalls die aus zwei Kammern
bestehende Volksvertretung Anteil.
TM Hauptwörter (50): [T35: [Preußen Königreich Bayern Sachsen Staat Hannover Baden König Provinz Land], T8: [Stadt Rhein Schloß Kreis Mainz Einw. Dorf Main Frankfurt Einwohner], T25: [Kaiser König Reichstag Recht Reich Verfassung Staat Regierung Jahr Fürst]]
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Extrahierte Personennamen: Friedrich_( Friedrich Ludwig_Iv Ludwig
228
Die deutschen Landschaften.
Die Rheinprovinz setzt sich vornehmlich zusammen aus dem frühern
Erzbistum Köln, dem Bist u me Trier, den Herzogtümern Jülich.
Kleve und Berg und aus den Abteien Essen und Werden. Von diesen
Gebieten gelangte zuerst das Herzogtum Kleve in Preussens Besitz. Es geborte
zu dem Erbanteile, welcher im Jahre 1614 von den jülich - klevischen Ländern
dem damaligen Kurfürstentum Brandenburg zuerkannt wurde. 1702 fiel diesem
auch die Grafschaft Mörs nebst Krefeld und 1713 ein Teil von Geldern
zu. Im Jahre 1794 ging aber die ganze linke Seite der Rheinprovinz an
Frankreich verloren, während auf der rechten Rheinseite Preussen um die
Abteien Essen und Werden vergrössert wurde. Durch Beschluss des
Wiener Kongresses im Jahre 1815 wurde die Rheinprovinz fast in
ihrem jetzigen Umfange als preussisches Gebiet bezeichnet.
b. Die staatliche Ordnung und Einrichtung.
Die Rheinprovinz und der preussische Staat.
Ein Einrichtungen des preussischen Staates, zu dem
die Rheinprovinz gehört, sind ähnliche wie die Bayerns und
Württembergs. Auch Preussen ist eine durch eine Verfassung ein-
geschränkte oder konstitutionelle Monarchie, an deren
Spitze ein König steht. Der jetzige preussische König, aus dem
Herrscherhause der Hohenzollern , heisst Wilhelm Ii. (regiert
seit 1888). Die Krone vererbt sich auf den ältesten Prinzen.
Das Recht der Gesetzgebung teilt der König mit dem
Landtage. Dieser gliedert sich in des Haus der Abgeord-
neten und in das Herrenhaus. Die Mitglieder des Abgeord-
netenhauses werden vom Volke gewählt und zwar durch indirekte
Wahl und jedesmal auf 5 Jahre. Die Mitglieder des Herrenhauses
setzen sich aus gr o s s j ä hr ige n K ö n i g 1. Prinzen, aus 64 e r fo-
lie h en Mitgliedern, aus den Vertretern der grössern Städte,
der Universitäten u. s. w. sowie aus vom Könige berufe-
nen Männern zusammen.
Das König], preussische Staatsministerium besteht
aus zehn Abteilungen, nämlich aus den Ministerien des Kgl.
Hauses, der auswärtigen Angelegenheiten, der geist-
lichen-, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten,
der Finanzen, des Handels (sowie des Berg- und Hütten-
wesens), der Gewerbe und öffentlichen Arbeiten, des
Innern, der Justiz, des Krieges und der landwirtschaft-
lichen Angelegenheiten.
Der preussische Staat ist in Provinzen (13) eingeteilt. An
der Spitze einer jeden Provinz steht ein Oberpräsident, dem
der Provinziairat zur Seite gestellt ist. An der Verwaltung
der Provinz nimmt ferner der Provi nz i alian dt ag teil. Der
Oberpräsident der Rheinprovinz hat seinen Sitz in Koblenz. Der
Provinziallandtag hält seine Sitzungen in Düsseldorf ab. Die
wichtigsten Einrichtungen, die wir bei jeder Provinz zu
betrachten haben, sind das weltliche und kirchliche Ver-
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254
Die deutschen Landschaften.
hung war die Sladt Lipp stadt, die es bis zum Jahre 1851 gemeinsam mit
Lippe-Detmold besass.
Die Provinz Hessen-Nassau hat als Nachbarländer im Nor-
den W a 1 d e c k , Westfalen und Hannover, im Osten die
Provinz Sachsen und die thüringischen Staaten, im
Süden Bayern und Hessen, im Westen die Rheinprovinz
und Westfalen. Sie nimmt eine Fläche von 15 692,5 qkm
ein und hat eine Einwohnerzahl von 1 664426 (auf 1 qkm
106,i E.). Von den beiden Bekenntnissen überwiegt das evan-
gel is c h e bedeutend. Auf die Katholiken kommt ungefähr
ein Drittel der angegebenen Zahl.
Die Provinz Hessen-Nassau ist eine der jüngsten Erwerbungen
des preussischen Staates. Sie wurde erst im Jahre 18b7 mit diesem vereinigt
und damals gebildet aus dem Kurfürstentum Hessen-Kassel, dem Herzog-
tum Kassau, der freien Stadt Frankfurt am Main und einigen kleinern Ge-
bietsteilen von Hessen-Darmstadt und Bayern.
Wal (leck liegt auf der Grenze zwischen den preussischen
Provinzen W e s t f a 1 e n und Hessen -Nassau, westlich von
Kassel. Ausser diesem grössern Gebiete gehört noch ein kleineres,
das im nördlichen Teile Westfalens liegt, zu Waldeck. Der Staat
ist nur 1121 qkm gross und zählt 57 281 E. (auf 1 qkm 51,i E.).
Die Bevölkerung ist fast ganz evangelisch.
Lippe - Detmold liegt im nördlichen Teile Westfalens, süd-
lich von Minden. Die Grösse des Landes beträgt 1215,2 qkm,
seine Einwohnerzahl 128 495 (auf 1 qkm 105,7 E.). Die Be^
völkerung gehört ebenfalls fast ausschliesslich dem evangelischen
Bekenntnisse an.
Schaumtmrg - Lippe, östlich von Minden, auf der rechten
Seite der Weser gelegen, hat nur 340,2 qkm und 39 163 evange-
lische E. (auf 1 qkm 115,i E.).
b. Die staatliche Ordnung und Einrichtung.
Die preussische Provinz Westfalen.
Das Oberpräsidium der Provinz Westfalen hat seinen
Sitz in Münster, wo auch der Provinziallandtag seine
Beratungen abhält.
Zum Zweck der Verwaltung ist Westfalen in drei Regie-
rungsbezirke, Münster, Minden und Arnsberg eingeteilt.
Von diesen umfasst der Regierungsbezirk Münster den nordwest-
lichen, Minden den nordöstlichen und Arnsberg den südöstlichen
Teil der Provinz.
Die Verwaltung der katholischen Kirche wird durch die bei-
den Bischöfe von Münster und Paderborn geführt. Zum
Bistum Münster gehört der gleichnamige Regierungsbezirk (und der
nördliche Teil der Rheinprovinz), zum Bistum Paderborn gehören
die beiden Regierungsbezirke Minden und Arnsberg. Für die Pro-
testanten ist das Konsistorium zu Münster die oberste kirch-
liche Behörde.
TM Hauptwörter (50): [T35: [Preußen Königreich Bayern Sachsen Staat Hannover Baden König Provinz Land], T8: [Stadt Rhein Schloß Kreis Mainz Einw. Dorf Main Frankfurt Einwohner]]
TM Hauptwörter (100): [T44: [Sachsen Provinz Preußen Königreich Hannover Bayern Staat Hessen Baden Land], T57: [Weser Stadt Hannover Harz Osnabrück Leine Kreis Aller Land Elbe]]
TM Hauptwörter (200): [T66: [Stadt Kreis Einw. Berlin Einwohner Schloß Regierungsbezirk Sitz Provinz Düsseldorf], T174: [Preußen Sachsen Hannover Holstein Provinz Königreich Staat Oldenburg Braunschweig Dänemark], T78: [Mill Staat Million Deutschland Reich Europa Einwohner Land Jahr deutsch], T99: [Stadt Verwaltung Provinz Gemeinde Beamter Kreis König Spitze Land Angelegenheit]]
Extrahierte Ortsnamen: Westfalen Hannover Sachsen Bayern Hessen Rheinprovinz Westfalen Hessen-Kassel Frankfurt_am_Main Hessen-Darmstadt Bayern Hessen Kassel Westfalens Detmold Westfalens Minden Minden Westfalen Minden Arnsberg Arnsberg Paderborn Rheinprovinz Bistum_Paderborn Minden Arnsberg
308
Die deutschen Landschaften.
3. Das Ministerium des Innern. Sachsen ist für die
innere Verwaltung in die vier Kreishauptmannschaften
Dresden, Bautzen, Leipzig und Zwickau eingeteilt.
4. Das Ministerium (les Krieges. Die sächsischen
Truppen bilden das Xii. deutsche Armeekorps.
5. Das Ministerium des Kultus und öffentlichen Unter-
richts. Die Angelegenheiten der protestantischen Kirche
werden durch das Oberlandeskonsistorium zu Dresden,
die der katholischen durch das apostolische Vikariat zu
Dresden verwaltet. Das Schulwesen erfreut sich in Sachsen
der eifrigsten P f 1 eg e, und die Volksbildung hat eine hohe
Stufe erreicht.
6. Das Ministerium des Aeussern.
Die thüringischen Staaten.
V on den thüringischen Staaten ist Sachsen - Wei-
m a r ein Grossherzogtum; Sachse n-M e in i ng e n, Sachsen-
Ai t e n b u r g und Sachsen-Coburg -Gotha haben den Rang
eines Herzogtu ms und Schwarzburg-Sondershausen,
Schwarzburg- Rudolstadt, Reuss älterer Linie und
Reuss jüngerer Linie den Rang eines Fürstentum s. In
den Namen der Staaten sind die Namen der Residenzstädte
enthalten. Anhalt ist ein Herzogtum. Die Hauptstadt
dieses Staates ist D e s s a u.
Die preussisehe Provinz Sachsen.
Die P r o V i n z i a 1 - Fi a u p t s t a d t und der S i t z des übe r-
präsidenten ist Magdeburg. Der Pr o v i n z i a 11 a n d t a g
versammelt sich in Merseburg.
Die Provinz Sachsen ist in die Regierungsbezirke
Magdeburg, Merseburg und E r f u r t eingeteilt. Zu Magde-
burg gehört der nördliche, zu Merseburg der südöstliche und zu
Erfurt der südwestliche Teil der Provinz.
Die Angelegenheiten der protestantischen Kirchen-
gem ein de unterstehen dem Konsistorium zu Magdeburg
die der katholischen dem Bischöfe zu Münster.
Die höchste Gerichtsbehörde in der Provinz ist das
Oberlandesgericht zu Naumburg. Für die Rechtspflege
sorgen ferner 8 Landgerichte.
Die Provinz bildet den Bezirk des Iv. Armeekorps. Das Ge-
neralkommando befindet sich in M a g d e b u r g.
TM Hauptwörter (50): [T13: [Stadt Elbe Hamburg Berlin Provinz Bremen Land Lübeck Hannover Weser], T35: [Preußen Königreich Bayern Sachsen Staat Hannover Baden König Provinz Land], T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger]]
TM Hauptwörter (100): [T44: [Sachsen Provinz Preußen Königreich Hannover Bayern Staat Hessen Baden Land], T69: [Kirche Kloster Stadt Schule Bischof Gemeinde Orden Land Priester geistliche], T10: [Stadt Berlin Hamburg Elbe Einw. Magdeburg Stettin Festung Lübeck Provinz]]
TM Hauptwörter (200): [T174: [Preußen Sachsen Hannover Holstein Provinz Königreich Staat Oldenburg Braunschweig Dänemark], T130: [Elbe Stadt Sachsen Provinz Saale Kreis Schlesien Elster Neiße Magdeburg], T194: [Kirche Kloster Schule geistliche Gottesdienst Gemeinde Geistliche Leben Staat Priester], T99: [Stadt Verwaltung Provinz Gemeinde Beamter Kreis König Spitze Land Angelegenheit], T7: [Staat Gesetz Verfassung Recht Reichstag Reich König Regierung Volk Verwaltung]]
Das Tiefland der untern Elbe.
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Der Rechtspflege dienen 8landgerichte und das
Oberlandesgericht zu Gelle.
Die Provinz Hannover bildet den Bezirk des X. Armeekorps.
Nur der Regierungsbezirk Stade gehört zum Ix. Armeekorps. Am
Jahdebusen liegt der 1869 eröffnete Kriegshafen Wilhelms-
haven (15 471 E.)
Das Herzogtum Rraunscliweig.
An der Spitze des Herzogtumsbraunschweig steht
zur Zeit ein Regent, der Prinz Alb ree ht v. Preussen.
Er regiert mit Hilfe des Staatsministeriums und unter
Mitwirkung der Landesversammlung (des Landtages).
In Braunschweig bestehen 2 Landgerichte und das Ober-
landesgericht zu Braunschweig. Die braunschweigi-
schen Trappen gehören zum X. Armeekorps.
Das Grossherzogtum Oldenburg.
Oldenburg hat den Rang eines Grossherzogtums.
Der jetzige Grossherzog heisst Nikolaus Friedrich Peter
(reg. seit 1853). Auch er regiert das Land mit Hilfe des Staats-
ministeriums und' unter Mitwirkung des vom Volke gewählten
Landtages. Für das grössere Gebiet ist ein Oberlandes-
g e r i c li t in der Stadt Oldenburg (21 310 E.) eingerichtet, die
beiden kleinern Gebiete unterstehen der Gerichtsbarkeit der Nach-
barländer. Die oldenburgischen Truppen bilden ebenfalls einen
Bestandteil des X. Armeekorqs.
Die freie Stadt Bremen.
Die Staatsgewalt wird ausgeübt vom Senat und von der
Bürgerschaft. Ersterer besteht aus 16, letztere aus 150 ge-
wählten Mitgliedern. Zwei Senatoren haben den
Titel Bürgermeister.
Xiv. [las Tiefland der untern Elbe.
Die Elbe verfolgt auf ihrer letzten Laufstrecke eine nord-
westliche Richtung. Sie mündet wie Weser und Ems in die Nord-
see, deren Küste bei ihrer Einmündung nach Norden umbiegt. Die
Nordsee bildet also die westliche Begrenzung der weit nach Norden
vordringenden Landschaft, die auch im Osten von einem Meere,
der Ostsee, bespült wird.
TM Hauptwörter (50): [T13: [Stadt Elbe Hamburg Berlin Provinz Bremen Land Lübeck Hannover Weser], T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T35: [Preußen Königreich Bayern Sachsen Staat Hannover Baden König Provinz Land]]
TM Hauptwörter (100): [T44: [Sachsen Provinz Preußen Königreich Hannover Bayern Staat Hessen Baden Land], T48: [Fluß Meer See Strom Land Wasser Mündung Kanal Lauf Ostsee], T41: [Staat Recht Volk Adel König Land Verfassung Gesetz Stand Verwaltung], T68: [Gericht Recht Richter König Strafe Gesetz Urteil Sache Person Verbrechen], T10: [Stadt Berlin Hamburg Elbe Einw. Magdeburg Stettin Festung Lübeck Provinz]]
TM Hauptwörter (200): [T99: [Stadt Verwaltung Provinz Gemeinde Beamter Kreis König Spitze Land Angelegenheit], T174: [Preußen Sachsen Hannover Holstein Provinz Königreich Staat Oldenburg Braunschweig Dänemark], T38: [Weser Elbe Hannover Land Stadt Lüneburg Leine Nordsee Aller Bremen], T7: [Staat Gesetz Verfassung Recht Reichstag Reich König Regierung Volk Verwaltung], T139: [Donau Rhein Main Tiefebene Teil Jura Alpen Tiefland Gebiet Fluß]]
Extrahierte Personennamen: Nikolaus Friedrich_Peter
( Friedrich