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Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Für die 1. Klasse der Mittelschulen - S. 32

1911 - Trier : Lintz
32 Deutschland. Grenzgebieten mit vorwiegend polnisch sprechender Bevölkerung sind jedoch die Städte meistens deutsche Gründungen, wie überhaupt alle Kultur dem Lande durch die Deutschen gebracht wurde. Um das Deutschtum der Ostmark zu stärken, ist ein großartiges Ansiedelung^ werk im Gange. Bisher wurden etwa 20000 deutsche Bauernsamilieu neu augesiedelt. An der West- und Nord grenze Deutschlands ist die fremd- sprachige Greuzbevölkeruug viel weniger zahlreich als an der Ost- grenze. In Elsaß-Lothringen gaben nur 200 000 Bewohner das Französische und in Schleswig-Holstein 140000 das Dänische als Muttersprache an. Im Deutschen Reiche halten sich ferner fast 1 Mill. Ausländer auf, während die Zahl der Deutschen im Auslande etwa 35 Mill. beträgt. Zusammeu mit deu 60 Mill. Deutschen im Deutscheu Reiche darf die Gesamtzahl aller Deutschredenden auf der Erde zu 95 Mill. angenommen werden. 5. Die Staatenbilöung. §11. Natürliche Einflüsse. Trotz einer großen Willkür läßt die deutsche Staatenbildung auch starke natürliche Einflüsse der Land- schastsränme erkennen. In deu beiden größten Flachlandschasteu, im Norddeutscheu Tieflande und in der Süddeutschen Hochebene, sind mich die beiden größten deutscheu Staaten, dort Preußen, hier Bayern eutstauden. Mitteldeutschland mit seiner reichen Gliederung der Oberfläche ist dagegen das Gebiet der deutschen Kleinstaaterei geworden und geblieben. Als geographische Einheiten könneu außer Preußeu und Bayern ferner Badeu, Elsaß-Lothringeu, die Rhein- psalz, das Königreich Sachsen, die thüringischen Staaten als Gesamtheit und Mecklenburg-Schweriu gedeutet werdeu. Dagegen sind Württemberg, das durch deu Schwäbischen Jura in zwei Gebiete geteilt ist, Hessen, das in zwei völlig verschiedene Gebiete zerrissen ist, die noch mehr zerrissenen Staaten Braunschweig und Oldenburg und die meisten thüringischen Staaten im einzelnen künstliche Staateugebilde. Die Staaten des Deutschen Reiches. Der „ewige Bund" des Deutschen Reiches umfaßt 26 deutsche Staaten. Diese haben zusam- men eine Größe von 540000 qkm und zählten im Jahre 1910 65 Mill. E. (auf 1 qkm 120 E.). Davou waren */s Protestanten, etwa 1/s Katholiken und 600000 Israeliten.

2. Für die 1. Klasse der Mittelschulen - S. 22

1911 - Trier : Lintz
22 Deutschland, gelangt zur Ausfuhr. Der Flachsbau vermag dagegen den Bedarf bei weitem nicht zu decken. Tabakbau wird hauptsächlich im süd- westlichen Dentschland, Hopfenbau iu Bayern betrieben. Gebiete mit starkein Weizenbau sind Elsaß-Lothringen, Bayern, Braun- schweig und die preußischen Provinzen Sachsen, Schlesien, Hannover und Rheinland. Der Zuckerrübenbau hat seinen Hauptsitz in den preußischen Provinzen Sachsen, Schlesien, Hannover und Posen, ferner in Braunschweig, Anhalt und Mecklenburg. Mit Tabak waren i. I. 1907 15 500 ha bepflanzt, von dem 29000 t getrocknete Tabakblätter geerntet wurden. Haupt sitze des Tabakbaues sind die bayerische Rheinpfalz, Baden, Elsaß-Lothringen (vergl. Zeichn. 10) und in Preußen der nörd- liche Teil der Rheinprovinz und der nordöstliche Teil der Provinz Brandenburg (die Uckermarks Dem Hopfenbau dienten i. I. 1907 38003 ha mit einem Er- trage von 24000 t. Gegenden mit bedeutendem Hopfenbau sind die Gegend von Freising und das Gebiet der Rezat und der Reguitz in Bavern, das Neckar land, das nördliche Elsaß, das nördliche Baden (vergl. Zeichn. 10) und die Gegend von Grätz in der preußischen Provinz Posen. Der Gartenbau. Der Obst- und Gemüsebau wird iu deu warmen Tälern Süd- und Mitteldeutschlands stärker als in Nord- deutschend betrieben; doch haben große Städte diese Zweige der Land- Wirtschaft überall hervorgerufen, namentlich aber Berlin und Hamburg. Obschou Deutschland 170 Mill. Obstbäume hat, muß es noch viel Obst einführen. Der Weinbau (Bilderanh. 2) ist fast ganz auf das südwestliche Deutschland beschränkt, wo das ozeanische Klima milde Winter hervorruft, so daß die Rebe wenig durch Frost leidet. Auch Weiu wird noch viel eingeführt. An Obstbäumen wurden i. I. 1900 über 50 Mill. Apfelbäume, 25 Mill. Viru-, 70 Mill. Pflaumen- und über 20 Mill. Kirschbäume gezählt. Wichtige Gegendeu des Obstbaues siud in Deutschland Elsaß, die tiefgelegenen Gebiete Badens, das Neckarland, das Maintal, der südliche Abhang des Tannus, die Täler des Rheinischen Schiefergebirges, das Vorgebirge bei Eöln und Bonn, sowie einzelne Gegenden der Cölner Bucht, das Werratal, die Talmuldeu Thüringens, das Saale tal, der Elbtalkessel, die Täler der Tndeten, das Trebnitzer Hügelland, das Weichseltal, die Oderniederung bei Stettin, die Gegenden von Gubeu und Züllichan, das Ufer- gelände der Havelseen, besonders bei Werder, das Altland bei Hamburg und das östliche Hügelland Schleswig-Holsteius. Hauptsitze des Gemüsebau-es sind die Gegend von Mainz, das Borgebirge bei Eöln und Bonn, der Bamberger Tal- kessel, die Talmulden Thüringens, das Saaletal, der Elbtalkessel, die Talmulde von Leipzig, die Magdeburger Börde, die 'Niederung nördlich und östlich vom Harz, die Gegend von Liegnitz, die Gegend von Elbing, die Tilsiter Niederung, der Spree- wald, die Gegend von Guben, die Umgebung Berlins, die Vierlande bei Hamburg, die Wesermarschen und die Umgegend von Lübeck. Mit Weinreben waren i. I. 1908 fast 120000 ha bepflanzt, und der gcerntete Weinmost hatte einen Wert von über 125 Mill. Mk. Von der mit Reben bepflanzten Fläche entfielen auf Elsaß- Lothringen 30000 ha, auf Bayern 22 000, auf Preußen fast 18000, auf Baden 17 000, auf Württemberg 16000 und auf Hessen 13000 ha (vergl. Zeichn. 10). Die

3. Die deutschen Landschaften - S. 153

1896 - Trier : Lintz
Das schwäbisch-fränkische Stufenland. 153 stamme bewohnte Gebiet, also das ganze Neckarland, an. Ausser- dem fallen noch in den Rahmen der Landschaft kleine Gebietsteile von Baden, S a chse n - M ei n i n ge n , Sachsen - Coburg- Gotha, Sachsen-Weimar-Eisenach und Preussen. Württemberg" grenzt im Norden an Baden und Bayern, im Osten an Bayern, im Süden an Bayern, die hohenzol- lernschen Lande und Baden, im Westen an Baden. Der württembergische Staat hat eine Grösse von 19 503,7 qkm und eine Einwohnerzahl von 2 036 522. Stark 2ls der Bevölkerung gehören dem evangelischen, ungefähr */3 dem katholischen Glaubensbekenntnisse an. Der württembergische Staat vereinigt ungefähr die Gebiete in sich, welche im Mittelalter das Herzogtum Schwaben bildeten. Als dieses sich beim Untergange der Hohenstaufen in viele Gebiete zersplitterte, erwuchs er aus einem kleinen Ländchen allmählich zur jetzigen Grösse. Die Geschichte nennt uns einen Herrn von Württemberg mit Namen Kon rad zuerst im 11. Jahrhundert. Etwas später wird uns von einem Grafen von Württemberg, Ulrich 1. (1241 —65) berichtet. Er besass ein kleines Gebiet um Stuttgart, das sich aber schon unter seinem nächsten Nachfolger bedeutend vergrösserte. Auf dem Reichstage von Worms im Jahre 1495 wurde der Graf Eberhard im Hart zum Herzoge ernannt. Napoleon erhob das Land 1803 zum Kurfürstentum und 1806 zum Königreiche und gab ihm zugleich durch Einverleibung vieler freien Reichsstädte den doppelten Umfang. b. Die staatliche Ordnung und Einrichtung. Das Königreich Württemberg. W ürttemberg ist wie Bayern eine konstitutionelle Monarchie, an deren Spitze ein König steht. Die Krone vererbt sich auf den ältesten Königssohn. Der jetzige Herrscher ist König Wilhelm Ii. Die Verfassung*) ist eine ähnliche wie die bayerische. Dem Könige steht ein Landtag zur Seite, der aus den beiden Kammern der Standesherrn und der Abgeordneten be- steht. In der erstem haben Sitz und Stimme die voll j ährige n Kgl. Prinzen, die volljährigen Häupter der Fürsten- und Grafenfamilien, sowie vom Könige ernannte Mit- glieder. Zu der zweiten Kammer gehören die gewählten Vertreter der Oberämter und der grössern Städte, sowie die Vertreter des ritterschaftlichen Adels, der evange- lischen und katholischen Kirche und der Universität. Das Kgl. Staat s m i ni s te ri u m hat folgende Zusammen- setzung : 1. Das Ministerium (les Kgl. Hauses, des Auswärtigen und des Yerkelirs. *) Hei beschränkter Zeit genügt der Hinweis auf die Aehnlichkeit mit der Verfassung Bayerns. Kerp, begründ.-vergleich. Erdkunde, I. Bd. 11

4. Die deutschen Landschaften - S. 182

1896 - Trier : Lintz
182 Die deutschen Landschaften. Elsass - Lothringen, das nur mit Lothringen in dem Rahmen der Landschaft liegt, grenzt im Norden an die Rhein- provinz und an Bayern, im Osten an Baden, im Süden an die Schweiz und im Westen an Frankreich. Es hat einen Flächeninhalt von 14509,5 qkm und eine Einwohnerzahl von 1 603 506 (110,5 a. 1 qkm), wovon fast 4/5 dem katholi- schen Bekenntnisse angehören. Zur Rheinprovinz (s. folg. Landschaft) gehört das Gebiet der unt'ern Saar. b. Die staatliche Ordnung und Einrichtung. Das Reichsland Elsass-Lothringen. Elsass-Lothringen, erst, seit 1871 wieder mit D e u t. sc li- la n d vereinigt, bildet keinen selbständigen Staat, sondern ist ein deutsches Reichsland, in welchem dem deutschen Kaiser die Ausübung der höchsten Regierungsgewalt zusteht. Er über- trägt diese jedoch einem Statthalter, der in Strassburg wohnt, und dem ein Staatsrat zur Seite gestellt ist. Die Gesetzgebung vollzieht der deu ts c h e K a is er. Die Gesetze müssen jedoch vorher die Zustimmung der Landes- kammer gefunden haben. In diese entsenden die Bezirkstage von Oberelsass, Unterelsass und Lothringen 34 Mitglieder, die vier Städte Strassburg, Metz, Mülhausen und Colmar, sowie die 20 Land- kreise je ein Mitglied. Das Ministerium besteht aus drei Abteilungen, näm- lich 1. des Innern, 2. der Justiz und des Kultus und 3. der Finanzen, der Landwirtschaft und der Domänen. Jeder Abteilung steht ein Unterstaatssekretär und dem ganzen Ministerium ein Staatssekretär vor. Die Angelegenheiten der katholische n Kirche werden durch die Bischöfe zu Strassburg und Metz, die der evange- lischen durch das Oberkonsistorium zu Strassburg ver- treten. Zur Beaufsichtigung der Schulen ist ein Oberschul-Rat eingerichtet worden. Der Rechtspflege dienen 6 Landgerichte und das 0 b er 1 an d esge r i c h t zu Colmar. In Elsass-Lothringen liegen zwei Armeekorps in Garnison, das 15., dessen Generalkommando sich in Strassburg, und das 16., dessen Generalkommando sich in Metz befindet. Strass- burg und Metz sind starke Festungen. Kleinere befestigte Plätze sind Breis ach und Diedenhofen.

5. Die deutschen Landschaften - S. 127

1896 - Trier : Lintz
Die schwäbisch-bayerische Hochebene. 127 und Gebräuche verwandelt sich bei vielen in Abscheu gegen alle Neuerungen, und das S t a m m e s b e w u s s t s e i n scheint zuweilen stärker als das allgemeine Vaterlandsgefühl zu sein. Die Bayern sind also im ganzen ein zwar schwer lenkbarer Volks- stamm, dem aber eine derbe, urwüchsige und gesunde Volkskraft innewohnt. 3. Die Betrachtung der staatlichen Verhält- nisse in der Landschaft. a. Die staatliche Zusammengehörigkeit der einzelnen Gebiete. Der g r ö s s t e Teil der schwäbisch - bayerischen Hochebene gehört dem Staate Bayern an. Die in der Landschaft gelegenen Gebiete des bayerischen Staates sind dessen Stammlande. Bayern bildete früher eines der selbständi- gen dèutscben Herzogtümer. Einen bayerischen Herzog nennt die Geschichte zuerst im Jahre 554. Er stammte aus dem Hause der Agilof in g er, das bis zum Jahre 788 die Herzogswürde bekleidete. In den folgenden Jahr- hunderten wechselte diese unter verschiedenen Häusern, bis sie im Jahre 1180 vom Kaiser Friedrich Barbarossa dem Wittelsbacher Hause verliehen wurde. Das Herzogtum bestand damals aus den vier Gebieten Ober bayer n, Niederbayern. Ob er pfalz und Bheinpfalz. Das letztere Gebiet liegt ausserhalb des Piahmens der Landschaft. Im Jahre 1310 wurden durch eine Teilung die pfälzischen Gebiete abgetrennt. Doch wurde die Oberpfalz wieder 1623 mit dem Mutterlande dauernd vereinigt. Die Bheinpfalz bestand dagegen als ein besonderer deutscher Staat weiter und bildete eins der sieben Kurfürstentümer. Auch das S t am m 1 and B aye r n erhielt später die Kurwürde. Als im Jahre 1777 in diesem die Herrscherlinie ausstarb, gelangte die pfälzische Linie auch dort zur Thronfolge, so class jetzt wieder alle ursprünglichen Gebietsteile vereinigt waren. Durch den A n sc h 1 u s s an Napoleon zu Anfang dieses Jahrhunderts erlangte Bayern die Königs- würde und sicherte sich auch bedeute ndegebietsvergrösserungen. Den damals angenommenen Umfang hat es, geringe Grenzveränderungen ausser Acht gelassen, bis zur Gegenwart behalten. Bayern besteht also aus dem grössern Hauptlande im Osten und aus dem kleinern Nebenlande, der Rheinpfalz, im Westen. Die Grenzländer des Hauptlandes sind im Norden Preussen, die th ü r in g i s c h e n S t a a t en undsachsen, im Osten Oesterreich, im Süden ebenfalls Oesterreich und im Westen Württemberg, Baden und Hessen. Der ganze bayerische Staat hat eine Grösse von 75 864,7 qkm und zählt 5594982 E. Von der Bevölkerung sind mehr als 2/s katholisch und nicht ganz 1ls evangelisch. Ausser Bayern haben von den deutschen Staaten noch Tvürt-

6. Die deutschen Landschaften - S. 172

1896 - Trier : Lintz
m Die deutschen Landschaften. Hessen liegt nur zum teil im Rahmen der Landschaft, näm- lich mit den beiden Provinzen Stark en bur g und Rhein- hessen, während Ob er h essen etwas nördlicher in dem hessi- schen Rerglande gelegen ist. Die hessischen Provinzen Starken- burg und Rheinhessen bilden den nördlichen Teil der ober- rheinischen Tiefebene; erstere liegt zwischen Rhein, Neckar und Main, letztere zwischen Rhein und Nahe. Der ganze hessische Staat hat einen Flächeninhalt von 7 681,3 qkm und eine Einwohnerzahl von 992 883 (auf 1 qkm 129,3 E.). Von den Bewohnern sind ungefähr 2/a evangelisch und etwas mehr als 1la ist katholisch. b. Die staatliche Ordnung und Einrichtung. Das Grrossherzogtum Baden. An der Spitze des Landes steht ein Grossherzog. Der jetzige Herrscher heisst Friedrich (reg. seit 1856). Seine Resi- denzstadt ist Karlsruhe. Baden ist wie Bayern und Württemberg eine konsti- tutionelle Monarchie. Die jetzige Verfassung wurde dem Lande im Jahre 1818 durch den Grossherzog K a r 1 gegeben. Nach dieser haben an der Gesetzgebung die Land stände, die aus zwei K a m m e r n bestehen, Anteil. Für die Verwaltung des Landes sind drei Ministerien eingerichtet, erstens das der J u st i z , des Kultus und desunter- r i c h t s , zweitens das des Innern und drittens das der Finanzen. Baden ist in 11 Verwaltungsbezirke eingeteilt, die den Namen Kreise führen und wieder in vier Landeskommissariats- bezi r k e zusammengefasst sind. Die Rechtspflege wird ausgeübt von dem Oberlandes- gericht zu Karlsruhe, von 7 Landgerichten und vielen Amtsgerichten. Die badischen Truppen gehören zum Xiv. Armeekorps. Rastatt ist eine Festung. Das Reichsland Elsass-Lothringen (s. folg. Landschaft). Das Königreich Bayern (s. S. 128). Das Grossherzogtum Hessen. Die staatliche Einrichtung stimmt mit der Badens ziemlich überein. An der Spitze des Staates steht ebenfalls ein Herrscher, der den Namen G r o ss h e rzo g führt. Der jetzt regierende Gross- herzog heisst Ludwig Iv. Er residiert in Darm stadt. An der Gesetzgebung hat ebenfalls die aus zwei Kammern bestehende Volksvertretung Anteil.

7. Die deutschen Landschaften - S. 228

1896 - Trier : Lintz
228 Die deutschen Landschaften. Die Rheinprovinz setzt sich vornehmlich zusammen aus dem frühern Erzbistum Köln, dem Bist u me Trier, den Herzogtümern Jülich. Kleve und Berg und aus den Abteien Essen und Werden. Von diesen Gebieten gelangte zuerst das Herzogtum Kleve in Preussens Besitz. Es geborte zu dem Erbanteile, welcher im Jahre 1614 von den jülich - klevischen Ländern dem damaligen Kurfürstentum Brandenburg zuerkannt wurde. 1702 fiel diesem auch die Grafschaft Mörs nebst Krefeld und 1713 ein Teil von Geldern zu. Im Jahre 1794 ging aber die ganze linke Seite der Rheinprovinz an Frankreich verloren, während auf der rechten Rheinseite Preussen um die Abteien Essen und Werden vergrössert wurde. Durch Beschluss des Wiener Kongresses im Jahre 1815 wurde die Rheinprovinz fast in ihrem jetzigen Umfange als preussisches Gebiet bezeichnet. b. Die staatliche Ordnung und Einrichtung. Die Rheinprovinz und der preussische Staat. Ein Einrichtungen des preussischen Staates, zu dem die Rheinprovinz gehört, sind ähnliche wie die Bayerns und Württembergs. Auch Preussen ist eine durch eine Verfassung ein- geschränkte oder konstitutionelle Monarchie, an deren Spitze ein König steht. Der jetzige preussische König, aus dem Herrscherhause der Hohenzollern , heisst Wilhelm Ii. (regiert seit 1888). Die Krone vererbt sich auf den ältesten Prinzen. Das Recht der Gesetzgebung teilt der König mit dem Landtage. Dieser gliedert sich in des Haus der Abgeord- neten und in das Herrenhaus. Die Mitglieder des Abgeord- netenhauses werden vom Volke gewählt und zwar durch indirekte Wahl und jedesmal auf 5 Jahre. Die Mitglieder des Herrenhauses setzen sich aus gr o s s j ä hr ige n K ö n i g 1. Prinzen, aus 64 e r fo- lie h en Mitgliedern, aus den Vertretern der grössern Städte, der Universitäten u. s. w. sowie aus vom Könige berufe- nen Männern zusammen. Das König], preussische Staatsministerium besteht aus zehn Abteilungen, nämlich aus den Ministerien des Kgl. Hauses, der auswärtigen Angelegenheiten, der geist- lichen-, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten, der Finanzen, des Handels (sowie des Berg- und Hütten- wesens), der Gewerbe und öffentlichen Arbeiten, des Innern, der Justiz, des Krieges und der landwirtschaft- lichen Angelegenheiten. Der preussische Staat ist in Provinzen (13) eingeteilt. An der Spitze einer jeden Provinz steht ein Oberpräsident, dem der Provinziairat zur Seite gestellt ist. An der Verwaltung der Provinz nimmt ferner der Provi nz i alian dt ag teil. Der Oberpräsident der Rheinprovinz hat seinen Sitz in Koblenz. Der Provinziallandtag hält seine Sitzungen in Düsseldorf ab. Die wichtigsten Einrichtungen, die wir bei jeder Provinz zu betrachten haben, sind das weltliche und kirchliche Ver-

8. Die deutschen Landschaften - S. 254

1896 - Trier : Lintz
254 Die deutschen Landschaften. hung war die Sladt Lipp stadt, die es bis zum Jahre 1851 gemeinsam mit Lippe-Detmold besass. Die Provinz Hessen-Nassau hat als Nachbarländer im Nor- den W a 1 d e c k , Westfalen und Hannover, im Osten die Provinz Sachsen und die thüringischen Staaten, im Süden Bayern und Hessen, im Westen die Rheinprovinz und Westfalen. Sie nimmt eine Fläche von 15 692,5 qkm ein und hat eine Einwohnerzahl von 1 664426 (auf 1 qkm 106,i E.). Von den beiden Bekenntnissen überwiegt das evan- gel is c h e bedeutend. Auf die Katholiken kommt ungefähr ein Drittel der angegebenen Zahl. Die Provinz Hessen-Nassau ist eine der jüngsten Erwerbungen des preussischen Staates. Sie wurde erst im Jahre 18b7 mit diesem vereinigt und damals gebildet aus dem Kurfürstentum Hessen-Kassel, dem Herzog- tum Kassau, der freien Stadt Frankfurt am Main und einigen kleinern Ge- bietsteilen von Hessen-Darmstadt und Bayern. Wal (leck liegt auf der Grenze zwischen den preussischen Provinzen W e s t f a 1 e n und Hessen -Nassau, westlich von Kassel. Ausser diesem grössern Gebiete gehört noch ein kleineres, das im nördlichen Teile Westfalens liegt, zu Waldeck. Der Staat ist nur 1121 qkm gross und zählt 57 281 E. (auf 1 qkm 51,i E.). Die Bevölkerung ist fast ganz evangelisch. Lippe - Detmold liegt im nördlichen Teile Westfalens, süd- lich von Minden. Die Grösse des Landes beträgt 1215,2 qkm, seine Einwohnerzahl 128 495 (auf 1 qkm 105,7 E.). Die Be^ völkerung gehört ebenfalls fast ausschliesslich dem evangelischen Bekenntnisse an. Schaumtmrg - Lippe, östlich von Minden, auf der rechten Seite der Weser gelegen, hat nur 340,2 qkm und 39 163 evange- lische E. (auf 1 qkm 115,i E.). b. Die staatliche Ordnung und Einrichtung. Die preussische Provinz Westfalen. Das Oberpräsidium der Provinz Westfalen hat seinen Sitz in Münster, wo auch der Provinziallandtag seine Beratungen abhält. Zum Zweck der Verwaltung ist Westfalen in drei Regie- rungsbezirke, Münster, Minden und Arnsberg eingeteilt. Von diesen umfasst der Regierungsbezirk Münster den nordwest- lichen, Minden den nordöstlichen und Arnsberg den südöstlichen Teil der Provinz. Die Verwaltung der katholischen Kirche wird durch die bei- den Bischöfe von Münster und Paderborn geführt. Zum Bistum Münster gehört der gleichnamige Regierungsbezirk (und der nördliche Teil der Rheinprovinz), zum Bistum Paderborn gehören die beiden Regierungsbezirke Minden und Arnsberg. Für die Pro- testanten ist das Konsistorium zu Münster die oberste kirch- liche Behörde.

9. Die deutschen Landschaften - S. 308

1896 - Trier : Lintz
308 Die deutschen Landschaften. 3. Das Ministerium des Innern. Sachsen ist für die innere Verwaltung in die vier Kreishauptmannschaften Dresden, Bautzen, Leipzig und Zwickau eingeteilt. 4. Das Ministerium (les Krieges. Die sächsischen Truppen bilden das Xii. deutsche Armeekorps. 5. Das Ministerium des Kultus und öffentlichen Unter- richts. Die Angelegenheiten der protestantischen Kirche werden durch das Oberlandeskonsistorium zu Dresden, die der katholischen durch das apostolische Vikariat zu Dresden verwaltet. Das Schulwesen erfreut sich in Sachsen der eifrigsten P f 1 eg e, und die Volksbildung hat eine hohe Stufe erreicht. 6. Das Ministerium des Aeussern. Die thüringischen Staaten. V on den thüringischen Staaten ist Sachsen - Wei- m a r ein Grossherzogtum; Sachse n-M e in i ng e n, Sachsen- Ai t e n b u r g und Sachsen-Coburg -Gotha haben den Rang eines Herzogtu ms und Schwarzburg-Sondershausen, Schwarzburg- Rudolstadt, Reuss älterer Linie und Reuss jüngerer Linie den Rang eines Fürstentum s. In den Namen der Staaten sind die Namen der Residenzstädte enthalten. Anhalt ist ein Herzogtum. Die Hauptstadt dieses Staates ist D e s s a u. Die preussisehe Provinz Sachsen. Die P r o V i n z i a 1 - Fi a u p t s t a d t und der S i t z des übe r- präsidenten ist Magdeburg. Der Pr o v i n z i a 11 a n d t a g versammelt sich in Merseburg. Die Provinz Sachsen ist in die Regierungsbezirke Magdeburg, Merseburg und E r f u r t eingeteilt. Zu Magde- burg gehört der nördliche, zu Merseburg der südöstliche und zu Erfurt der südwestliche Teil der Provinz. Die Angelegenheiten der protestantischen Kirchen- gem ein de unterstehen dem Konsistorium zu Magdeburg die der katholischen dem Bischöfe zu Münster. Die höchste Gerichtsbehörde in der Provinz ist das Oberlandesgericht zu Naumburg. Für die Rechtspflege sorgen ferner 8 Landgerichte. Die Provinz bildet den Bezirk des Iv. Armeekorps. Das Ge- neralkommando befindet sich in M a g d e b u r g.

10. Die deutschen Landschaften - S. 355

1896 - Trier : Lintz
Das Tiefland der untern Elbe. 355 Der Rechtspflege dienen 8landgerichte und das Oberlandesgericht zu Gelle. Die Provinz Hannover bildet den Bezirk des X. Armeekorps. Nur der Regierungsbezirk Stade gehört zum Ix. Armeekorps. Am Jahdebusen liegt der 1869 eröffnete Kriegshafen Wilhelms- haven (15 471 E.) Das Herzogtum Rraunscliweig. An der Spitze des Herzogtumsbraunschweig steht zur Zeit ein Regent, der Prinz Alb ree ht v. Preussen. Er regiert mit Hilfe des Staatsministeriums und unter Mitwirkung der Landesversammlung (des Landtages). In Braunschweig bestehen 2 Landgerichte und das Ober- landesgericht zu Braunschweig. Die braunschweigi- schen Trappen gehören zum X. Armeekorps. Das Grossherzogtum Oldenburg. Oldenburg hat den Rang eines Grossherzogtums. Der jetzige Grossherzog heisst Nikolaus Friedrich Peter (reg. seit 1853). Auch er regiert das Land mit Hilfe des Staats- ministeriums und' unter Mitwirkung des vom Volke gewählten Landtages. Für das grössere Gebiet ist ein Oberlandes- g e r i c li t in der Stadt Oldenburg (21 310 E.) eingerichtet, die beiden kleinern Gebiete unterstehen der Gerichtsbarkeit der Nach- barländer. Die oldenburgischen Truppen bilden ebenfalls einen Bestandteil des X. Armeekorqs. Die freie Stadt Bremen. Die Staatsgewalt wird ausgeübt vom Senat und von der Bürgerschaft. Ersterer besteht aus 16, letztere aus 150 ge- wählten Mitgliedern. Zwei Senatoren haben den Titel Bürgermeister. Xiv. [las Tiefland der untern Elbe. Die Elbe verfolgt auf ihrer letzten Laufstrecke eine nord- westliche Richtung. Sie mündet wie Weser und Ems in die Nord- see, deren Küste bei ihrer Einmündung nach Norden umbiegt. Die Nordsee bildet also die westliche Begrenzung der weit nach Norden vordringenden Landschaft, die auch im Osten von einem Meere, der Ostsee, bespült wird.
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