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1. Geschichte der neueren und neuesten Zeit - S. 571

1858 - Weimar : Böhlau
571 hatte, aber es- kam aus Frankreich ein neuer Geist der Bildung und Thätigkeit, welcher auf Sitte und Charakter, auf Handel und Wandel glücklich einwirkte. Die Schranken, welche Spanien von der Theilnahme an den Fortschritten der europäischen Kultur systematisch ent- fernt hatten, fielen jetzt weg. Das Glück gab Spanien in dem Kardinal Alberoni einen Mini- ster, der Richelieu und Colbert nicht ohne Erfolg studirt hatte. Die Landwirthschaft fand die erste Beachtung. Man suchte die Hinder- nisse wegzuräumen, die Spaniens natürliche Entfaltung gehindert hat- ten, und dem Landbau Arbeitskräfte zuzuwenden, die durch die Vertrei- bung der Mauren und so viele verheerende Kriege verloren gegangen waren. Man zog zahlreiche Fremde herbei, die sich auf der Halbinsel niederließen und einiges Leben zu verbreiten begannen. Die Folge war Zunahme der Bevölkerung; sie betrug 1702 gegen sechs Millionen Seelen, bis 1780 war sie auf zehn Millionen gestiegen. Tausende von Händen wendeten sich dem Ackerbau zu, ausgedehnte Strecken, die seit Jahrhunderten brach gelegen hatten, wurden der Kultur zurückgegeben. Die Regierung unterstützte den Aufschwung durch verständige Maßregeln. Sie hob die Steuer aus Getraide auf und gab den Getraidehandel frei. Der Ackerbau wäre noch mehr vorgeschritten, hätte ihn die Viehzucht besser unterstützt. Diese, besonders Hornvieh, blieb zurück, da der Ver- brauch von Fleisch in dem katholischen Spanien mit seinen vielen Fest- tagen nie von Bedeutung war. In den ganz von Bäumen entblößten Provinzen der Mancha und Kastilien ermunterte man zur Anpflanzung von Bäumen, dachte an eine verständige Forstwirthschaft und suchte die Bewässerung wieder herzustellen. In der Sierra Morena wurden deutsche Kolonisten angesiedelt; das Waiderecht der Mesta (S. 235) wurde beschränkt, und Weinberge, Gärten und junge Baumpflanzungen einzuzäunen erlaubt. Die mit der Ausdehnung der Industrie steigende Nachfrage nach Wolle wurde zum Theil von Spanien befriedigt, wo die jährliche Wollenerzeugung auf 33 Millionen Franken geschätzt wurde. Unter den Bourbonen wies das weltliche Regiment die Kirche in die bisher übertretenen Schranken zurück. Auf die Industrie wendete Alberoni die größte Sorgfalt; er be- günstigte die Einwanderung fremder Industriellen. Die Wol len Manu- faktur, die wie ausgestorben war, wurde wie neu belebt, und die Leinweberei ins Leben gerufen. Auf dem Grund, den Alberoni gelegt hatte, bauten seine Nachfolger im Kabinet weiter fort. Es verbreitete sich die Verarbeitung der Baumwolle und auch in die Seiden- industrie kam neues Leben. Toledo erlangte wieder seinen alten Ruhm in Esten- und Stahlwaren; es entstanden Glas-, Porzellan-, Papier-, Tapeten-, Hut- und andere Fabriken; auch Buchdruckereien und Gewerbeschulen wurden angelegt. Jeder Handwerker mußte we- nigstens einen seiner Söhne daß väterliche Gewerbe fortsetzen lassen. Um die erwachende Volksarbeit mit Kredit zu unterstützen, wurde 1782 die Karlosbank angelegt. Es erschien 1773 ein Dekret, welches er- klärte, daß Handel und Industrie sich mit dem Adel vertrügen. Die Zolllinie wurde an die äußere Grenze der Monarchie gerückt und der innere Handel von den Fesseln befreit. Mit der Steuerkraft des Volkes stiegen die öffentlichen Einitahmen, und es kam einige Ordnung in die

2. Geschichte der neueren und neuesten Zeit - S. 634

1858 - Weimar : Böhlau
634 Staatsverwaltung. Der Adel versank, nach dem Beispiel des Hofes, immer tiefer in Ueppigkeit und Prunksucht; der alte kriegerische Geist der Nation wich der Erschlaffung; die Lage des Volkes wurde immer gedrückter, weil die Grundbesitzer darnach strebten, zur Bestreitung ihrer größeren Ausgaben ihre Einkünfte zu vermehren. Bei dem Verfall äußerer Bedeutsamkeit und innerer Stärke bildete Polen auch einen Ge- gensatz der Freiheit gegen die Herrschaft der Militär- und Finanzkünste, welcher die benachbarten Staaten unterworfen wurden. Während in den Ländern der Aufklärung die Mechanik und Technik der Heer- und Staatsverwaltung die Selbständigkeit und moralische Schwungkraft des menschlichen Geistes erdrückten, während die moderne Staatswirthschast durch Handelssperren, Warenverbote, erzwungene Fabrikation und ähn- liche Förderungsmittel des Nationalreichthums von dem Zielpunkte ihrer Bestrebungen sich um so weiter entfernte, je emsiger sie demselben nach- jagte, entbehrte Polen mit den Vortheilen des geregelten Staatslebenß auch die großen Irrthümer und Uebel, an denen daß Zeitalter krankte. Für die politische Nichtigkeit des Staates sah sich der Adel durch voll- kommene Unabhängigkeit entschädigt. Der Mangel aller Staatsgewalt führte nicht zur Auflösung der sittlichen Ordnung, und man hörte von Verbrechen weniger als anderwärts. Die Polen blieben den Grund- sätzen kirchlicher Frömmigkeit treu, und der Einfluß der Geistlichkeit er- setzte die Abwesenheit polizeilicher Zuchtmittel. Der Verkehr mit Polen unterlag keinen Beschränkungen, und das verschaffte den Grenzländern Erwerb und Wohlstand. Denn in Polen gab es keine Fabriken und Manufakturen, sondern nur Ackerbau und Viehzucht. Wir haben bereits in der russischen Geschichte (S. 619 u. 623) erzählt, daß nach dem Tode von August Iii. Stanislaus Poniatowski(1764 bis 1795) zum König von Polen erwählt wurde, und daß dieser ganz unter russischem Einfluß stand. Durch die erste Theilung Polens (1772) theilten Rußland, Preußen und Oestreich größere Stücke von Polen unter sich. Dann erfolgte 1793 die zweite Theilung und 1795 mit der dritten Theilung die Vernichtung des polnischen Reiches. Der Handel Die Polen hoben für Handel und Industrie nie Anlage und Be- dcr Polen. gezeigt. Selbst in den Zeiten von Polens Macht und Größe, als es im Süden das schwarze Meer, im Norden die Ostsee berührte, dach- ten die Polen nicht daran, eine Seemacht zu gründen, ja sie verstanden es nicht einmal, den ihnen durch die Eroberung Westpreußens (1466) und Livlands (1583) zufallenden Seehandel der Hansa für ihr Land zu benutzen. Eine unselige Verfaffung, eine ehrgeizige Eroberungspolitik und Kciegslust und der den Künsten des Friedens und der arbeitsamen Thätigkeit abgewandte Charakter des Volkes hinderten Polen ein Han- delsvolk zu werden. Polen war reiner Agrikulturstaat und hatte außer den gewöhnlichen kleinen Handwerken und einiger Tuchmanufaktur keine irgend größere Industrie. Der wenige Aktivhandel und insbeson- dere der Zwischenhandel, den Polen führte, ist bis auf die neuste Zeit in den Händen der gegen das Ende des zwölften Jahrhunderts aus Deutschland vertriebenen und in Polen eingewanderten Juden geblie- den. Breslau war der Stapelplatz für die polnischen Produkte, für

3. Geschichte der neueren und neuesten Zeit - S. 667

1858 - Weimar : Böhlau
667 aufstecken. La Fayette rückte mit einigen Bataillons Nationalgarde gegen die Ausrührer heran und zersteute sie mit wenigen Schüffen. Die Nationalversammlung benutzte den Sieg nicht dazu, die An- stifter des Aufruhrs zu verfolgen und die Klubs der Jakobiner und Cordelierß zu vernichten, sondern setzte ohne weitere Störung die Ver- fassungsarbeit fort. Am 3. September 1791 wurde die Verfas- sung in der Nationalversammlung als vollendet verlesen. Sie war ein Versuch, die menschlichen Verhältniffe lediglich aus mate- riellem Stoffe nach den Gesetzen des rechnenden Verstandes ganz neu zu erschaffen, ohne die geschichtliche Entwickelung, die Sitte und den Na- tionalgeist einer Rücksicht zu würdigen und ohne die kirchliche Gesetz- gebung, auch nur bei Taufe und Ehe, als eine nothwendige Ergänzung staatsbürgerlicher Handlungen gelten zu lassen. Gefährlich war die Vor- stellung einer unbedingten Gleichheit, welche der Verfassung zu Grunde lag. Dem aufgestellten Satze, daß alle Menschen frei und gleich an Rechten geboren werden und bleiben, widersprach die Eintheilung in thätige und nicht thätige Staatsbürger. Nur diejenigen, welche eine, den Werth dreier Tagelöhne erreichende Abgabe bezahlten, sollten zur Theilnahme an den Wahlen berechtigt, und fähig sein, zu Abgeordneten erwählt zu werden. Mit dem ausgestellten Rechte deß Widerstandes ge- gen Unterdrückung stand das Gesetz im Widerspruch, daß jeder Bürger durch Widerstand gegen einen Verhaftsbefehl straffällig werde. Verderb- lich war das widersinnige Verhältniß, in welches die gesetzgebende und die vollziehende Gewalt, oder die Nationalversammlung und der König, zu einander gestellt waren. Die erstere hatte sich alle Macht zugeeignet; der König war nur der Beamte der Versammlung, deren Gesetze an die Behörden zu schicken und sonst bekannt zu machen, sein Hauptgeschäft war. Die Mängel der Verfassung würden weniger hervorgetreten sein, wenn die Stifter derselben nicht genöthigt gewesen wären, ihr Amt ro- heren und ungeschickteren Nachfolgern zu überlassen. Die Vollendung der Verfassung wurde als der Zeitpunkt angesehen, wo die Vollmachten der Abgeordneten erlöschen würden. Die öffentliche Meinung, die der Versammlung zur Stütze ihrer Macht diente, legte ihr auch die Noth- wendigkeit auf, sich an dem angegebenen Zeitpunkt aufzulösen. Die Ge- fahr dieses Wechsels würde vermindert worden sein, wenn wenigstens ein Theil der bisherigen Abgeordneten durch abermalige Erwählung in die neue Versammlring übergegangen wäre. Aber die Jakobiner verlangten eine ganz neue Versammlung und machten den Vorschlag, daß keinß der gegenwärtigen Mitglieder an der nächsten Sitzung Theil nehmen solle. Diesen Antrag vertheidigte Robespierre mit einem Feuer der Ueber- zeugung, welches seiner mittelmäßigen Beredtsamkeit zum ersten Male einen mächtigen Eindruck verschaffte. Mit den Freiheitsmännern der lin- ken Seite vereinigten sich die aus der rechten Seite sitzenden Freunde der unumschränkten Königsgewalt, weil sie h.offten. daß die alte Ordnung der Dinge unter den Trümmern der Verfassung wieder erstehen werde. Der Beschluß wurde im wildesten Getümmel gefaßt. Am 14. September 1791 erschien Ludwig in der Versammlung und bekräftigte durch einen feierlichen Eid die Annahme der Verfaffung. Am 30. September 1791 erfolgte durch den König die Auflösung der Annahme der Verfaffung. Auflösung der conflituiren- den Ver- sammlung.

4. Geschichte der neueren und neuesten Zeit - S. 756

1858 - Weimar : Böhlau
756 Es war Napoleons Absicht, den übrig gebliebenen Kern der preußischen Monarchie durch Schwächung der inneren Volkskrast und durch endlose, gegen den Monarchen ausgeübte Bedrückungen und Kränkungen allmälig ' aufzureiben. So berechnete, um nur ein Beispiel anzuführen, der fran- zösische General--Intendant Da ru die Forderungen Frankreichs, welche die preußischen Bevollmächtigten auf neunzehn Millionen Franken veran- schlagt hatten, auf hundert vier und fünfzig und eine halbe Million Franken. Obgleich der König seinen Bruder, den Prinzen Wilhelm, nach Paris sandte und der Kaiser Alexander sich bei Napoleon für Preu- ßen verwendete, wurde die Forderung doch nur bis auf 140 Millionen er- mäßigt. Preußen mußte biß zur Zahlung dieser Summe die drei Festun- gen Glogau, Küstrin und Stettin an Frankreich überlassen, zehntausend Mann französischer Truppen als Besatzung derselben auf seine Kosten erhalten und mit Belagerungsbedarf auf sechs Monate versorgen. Die arglistigen und gehässigen Berechnungen Napoleons scheiterten an der Kraft des von Natur tüchtigen, preußischen Staats- und Volks- geistes. Das schwere Unglück des Krieges befreite Preußen von den Ideen und Formen einer abgestorbenen Zeit und führte es einer inneren Wiedergeburt entgegen. Die Heerverfas- sung und Heergesetzgebung wurden einer gänzlichen Umbildung unterworfen. Die Anwerbung fremder Söldlinge hörte auf, und daß Gesetz verpflichtete alle Söhne des Vaterlandes zum Kriegsdienste. Das ausschließende Anrecht des Adels auf die Offlcierstellen so wie die harte Behandlung des gemeinen Kriegers sielen weg Die Heermassen und die Kriegsbehörden wurden einfacher eingetheilt, die Mannschaften angemes- sener bekleidet und geübt. Da Preußen sich verpflichtet hatte, innerhalb der nächsten zehn Jahre nicht mehr als 42,000 Mann unter den Waffen zu halten, so bildete man einen neuen Lruppenkern durch jährliche Aus- hebung und Wiederentlaffung der Geübten. Bei der Schöpfung eines neuen Heerwesens war besonders der General Scharnhorst, ein gebor- ner Hannoveraner, thätig. Der Freiherr von Stein, welchen der König am 5. Oktober 1807 an die Spitze der Verwaltung gestellt hatte, bildete das bisherige Staatswesen um, durch Aufstellung neuer Verwaltungsformen und durch Wiederbelebung des vom Materialismus des 18. Jahrhunderts er- drückten Volksgeistes. Das bisherige Verhältniß des gründ- herrlichen Eigenthums wurde wesentlich verändert. Das ausschließliche Vorrecht des Adels auf den Besitz der ritterlichen Güter hörte auf, und es war von nun an auch Bürgern und Bauern gestat- tet, dergleichen zu erwerben, nicht minder aber auch dem Adel, bürger- liche und bäuerliche Grundstücke an sich zu bringen. Die bisher den größten Theil der Landbewohner an ihre Gutsherrn bindende Unter- thänigkeit mit Dienst- und Loskaufungszwange hörte auf. Eine neue Städte Ordnung gab den Bürgern die alten vom König Friedrich Wilhelm I., in der Zeit soldatischer Herrschaft, entrissenen Muni- cipalrechte wieder, die sie in der Blüthezeit des deutschen Lebens erworben hatten. Die Bürger hatten alle Theilnahme an der städti- schen Verwaltung und an der Besetzung der städtischen Aemter ver- loren ; die städtischen Magistrate waren von den königlichen Kam- mern ernannte Behörden, die, in der Regel wenigstens, keinen städti-

5. Geschichte der neueren und neuesten Zeit - S. 757

1858 - Weimar : Böhlau
757 sch en Gemeinsinn besaßen. Daß städtische Vermögen behandelten die Kammern ganz als ihr Eigenthum und ließen die Anstalten verfal- len, welche vor Alters von den Städten gegründet worden waren. Der alte Sinn für Verschönerung des leiblichen, für Veredlung des geistigen Daseins war in den Stadtgemeinden erloschen. Hölzerne oder halbhöl- zerne Zoll-, Wacht- und Spritzenhäuser, höchstens Kasernen, waren die einzigen öffentlichen Gebäude, an deren Errichtung auf preußischem Bo- den, außer in der Hauptstadt, gedacht wurde. In gänzlicher Entfernung von allen öffentlichen Geschäften bildete der Bürger die Kräfte, Geschick- lichkeiten und Gesinnungen nicht aus, welche das städtische Gemeinwesen erfordert und gewissermaßen voraussetzt. Daher sprach der neue Gesetz, geber unumwunden die jetzt eingetretene Nothwendigkeit aus, den Städten eine bessere Verfassung zu geben, in der Bürgergemeinde einen festen Vereinigungspunkt gesetzlich zu begründen, ihnen eine thätige Einwirkung auf die Verwaltung des Gemeinwesens zu gewähren und durch diese Theilnahme Gemeinsinn zu erwecken und zu erhalten. Die bürgerlichen Gemeinwesen, aus deren Schoße im Mittelalter das deutsche Leben kräf- tig emporgeblüht war, erwachten nun aus ihrem hundertjährigen Schlum- mer, und es war in ihnen eine Schule eröffnet, in welcher sich der Volksgeist auszubilden vermochte. Das schwere Unglück, welches Preußen erlitten hatte, erweckte nicht bloß in Preußen, sondern auch in einem großen Theil des übrigen Deutschlands das Streben, durch gemeinschaftliche Anstrengungen die deutsche Nationalität zu retten. Es entstanden seit 1807 geheime Verbindungen gegen Frankreich, von denen der in Königsberg unter dem Namen Tugendbund gestiftete Verein sich am weitesten ausbrei- tete und den Franzosen am meisten bange machte. Die Mitglieder die- ses Bundes waren angesehene Männer, hohe Staatsbeamte und geach- tete Gelehrte. Sie wollten den abgestorbenen Nationalgeist ins Leben zurückrufen und das Volk zum Selbstbewußtsein wecken. Napoleon war höchst unwillig über die Verzweigung der von Stein beschützten patrioti- schen Verbindung über ganz Deutschland. Als nun im August 1808 der französischen Polizei ein Brief des Freiherrn von Stein in die Hände fiel, dessen Inhalt die Vermuthung geheimer Verbindungen in Hessen und Westvhalen zu bestätigen schien, wurde der Brief in französischen Regierungsblättern mit einer den preußischen Staat selbst bedrohenden Anmerkung abgedruckt. Stein nahm seine Entlassung, und Napoleon erließ am 15. December 1808 von Madrid aus eine förmliche Achts- erklärung gegen ihn, in welcher der bisherige erste Minister des preußi- schen Königs als „ein gewisser Stein" bezeichnet und für einen Feind Frankreichs und des Rheinbundes erklärt wurde. Der Geächtete flüchtete sich nach Oestreich und 1812 nach Rußland und fuhr fort gegen die Fremdherrschaft zu arbeiten. Den Franzosen blieb das eigentliche Wesen der inneren Wiederge- burt des preußischen Volkes und Staates verborgen. Während sie den Entwürfen Einzelner großes Gewicht beilegten, täuschten sie sich über die Volkskraft, welche sich unter dem Einflüsse der neuen Gesetzgebung und der besseren Staats- und Kriegsformen in Preußen entwickelte. Der Freiherr von Hardenberg, welcher 1810 als Staatßkanzler an die Spitze der Geschäfte trat, blieb in der Hauptsache Steins Ansichten

6. Geschichte der neueren und neuesten Zeit - S. 795

1858 - Weimar : Böhlau
795 Der Großherzog Karl August von Weimar bewies in der An- ordnung der politischen Verhältniffe seines Landes denselben edeln Sinn, von dem er in der Förderung der allgemeinen geistigen Interessen, durch die Begünstigung der größten nationalen Schriftsteller, von Anfang sei- ner Regierung an so viele Beweise gegeben hatte. Er gab in Ueberein- stimmung mit den Ständen seinem Lande eine Verfassung, in welcher eine wahrhafte Volksvertretung Antheil an der Gesetzgebung und Aufsicht über die Verwendung der Staatseinkünfte hatte. Auch die Königreiche Bayern und Würlemberg, die Großherzogthümer Hessen-Darm- stadt und Baden und daß Herzogthum Nassau erhielten constitutio- nelle Versastungen. Bei der politischen Zersplitterung und Ohnmacht deß alten deut- schen Reiches hatte die große Literaturepoche, die mit Klopstock und Lessing begann, und die ein halbes Jahrhundert lang durch ihre Schö- pfungen ganz Deutschland ergriff, ein neues Belebungßmittel dargeboten und das Bild eines emporstrebenden, einigen, idealen Deutschland dar- gestellt. Die deutsche Literatur, die lange die einzige bewegende Kraft im deutschen Leben bildete, hatte vorzugsweise ihren Sitz auf den pro- testantischen Universitäten. Diese hatten an den großen Zeit- ereignissen vor und während der Befreiungskriege den lebendigsten Anlheil genommen. Manche ihrer berühmtesten Lehrer hatten als Mitglieder des Tugendbundes eifrig im Stillen gewirkt; viele Studirende waren 1813 dem preußischen Waffenrufe gefolgt. Die Universitäten stellten die deut- schen Zustände mit ihren Vorzügen und Gebrechen dar. Die Studi- renden theilten sich, wie die Nation in eine Menge von Staaten, in viele einzelne Landsmannschaften und Verbindungen. In den Sitten der fungen Akademiker war, wenn auch in verzerrter und knabenhafter Gestalt, von dem Geiste des Mittelalters mehr als in andern Klassen übrig geblieben. Die rohste Selbsthülfe, die gröbste Verletzung der von der übrigen gebildeten Welt anerkannten Formen galt als Privilegium des Universitätslebens. Nach den Befreiungskriegen erwachte endlich ein neuer Geist. Von der Einmüthigkeit, welche die deurschen Völker wäh- rend des Kampfes gegen die Franzosen beseelt hatte, ermuthigt, beschloß eine Anzahl über das herkömmliche Treiben sich erhebender Studenten eine Reform deß akademischen Lebens. An die Stelle der einzelnen Landsmannschaften sollte eine einzige große Verbindung, die allgemeine deutsche Burschenschaft, treten und so das anzustrebende Ziel der politischen Einheit der ganzen Nation vorbereitend ankündigen. Jena, durch seinen freien und kühnen Forschungsgeist berühmt, war der Hauptsitz dieser Bewegung. Mit dieser beabsichtigten Reform des Universitätslebens wurde eine andere, schon früher begonnene der gestammten Jugenderziehung in Ver- bindung gebracht. Ludwig Jahn, Lehrer an einer Schulanstalt in Berlin, hatte in den letzten Jahren vor den Befreiungskriegen die in Deutschland lange vernachlässigte Gymnastik unter dem Namen Turn- kunst wieder zu Ehren gebracht und auf ihre Nothwendigkeit in sittlicher und physischer Beziehung hingewiesen. Nach Jahns Meinung sollte eine verbesterte Bildung der Jugend auf eine nationale Wiedergeburt Deutsch- lands vorbereiten. Es schwebte ihm eine gänzliche Umgestaltung des deutschen Lebens, obwohl in unbestimmten und unklaren Bildern vor.

7. Geschichte der neueren und neuesten Zeit - S. 797

1858 - Weimar : Böhlau
Minister - Kongreß in Wien gehalten. Das Bestreben deß östreichi- schen Staatskanzlers war besonders darauf gerichtet, aus den süddeut- schen Verfassungen alles zu entfernen, was nach seiner Meinung an eine wirkliche Volksvertretung erinnerte und dem Begriffe von Landstän- den zu widersprechen schien. Preußen hatte während der Epoche seines Unglücks eine durch- greifende Verbesserung seiner inneren Zustände, und zwar in fruchtbarster Weise unternommen, indem es mit einer Umgestaltung in der Grundlage des ganzen Staatßwesens, der Befreiung des Landmannes und der Selbständigkeit der städtischen Gemeinden anfing. Zu gleicher Zeit war durch Begünstigung des höheren Unterrichts eine Erhebung des Volkes in allen Schichten angeregt worden. Preußen hatte, als es in Deutschland das Panier der nationalen Unabhängigkeit erhob, ganz Norddeutschland mit sich fortgerissen, und die Macht seines Beispiels war selbst in dem westlichen und südlichen Deutschland, welches so lange unter französi- schem Einflüsse gestanden hatte, von großem Einfluß gewesen. Auf Preußen hatte ganz Deutschland seit den Befreiungskriegen mit Bewun- derung und Hoffnung geblickt, und man hoffte und wünschte deshalb auch, daß Friedrich Wilhelm Iii. sein Versprechen durch Verleihung einer Verfassung erfüllen möge. Aber manche Zeichen der Unzufrieden- heit, die sich in vielen Gegenden Deutschlands kund gaben, die Vorfälle aus der Wartburg, die Ermordung Kotzebue's, die Entschuldigung dieser That in einem Theile des Publikums, das alles hatte den wohlgesinnten König bedenklich gemacht. In mancher Beziehung schritt Preußen den übrigen deutschen Staaten voran, in der Pflege des öffentlichen Unter- richts, in der Begünstigung der Wissenschaft, in der Förderung der ma- teriellen Interessen. Zn dem in so viele unabhängige Ländergebiete ge- theilten Deutschland hatte das während des 18. Jahrhunderts allgemein befolgte Prohibitivsystem traurige Früchte getragen. Von der preußischen Regierung waren schon 1818 die dem inneren Verkehr entgegenstehenden Schranken aufgehoben worden; im Jahre 1828 wurde von ihr der Grund zu einem Zollverein gelegt, dem allmälig der größte Theil von Deutschland beitrat. Dieser von Preußen gestiftete Zollverein hatte für den deutschen Handel und Kunstfleiß die segensreichsten Wirkungen. Die französische Julirevolution blieb nicht ohne Einfluß aus Deutsch- land. Gegen die willkürliche Regierung des Herzogs Karl von Braun- schweig brach ein Aufstand aus, das herzogliche Schloß ging in Feuer aus und der Herzog ergriff die Flucht (7. Sept. 1830). Als der flüch- tige Fürst im November den Versuch machte, sich seines Landes wieder zu bemächtigen, entging er mit genauer Noth persönlichen Mißhandlun- gen von Seiten des erbitterten Volkes. Die Bundesversammlung er- klärte den Herzog Karl für unfähig zur Regierung und übertrug dieselbe dessen Bruder, dem Herzog Wilhelm. Auch in Kur Hessen brachen Unruhen aus, und es wurde eine neue und zeitgemäße Verfassung verlangt. Es wurden die bisherigen Stände einberufen und schon am Ende des Jahres 1830 das Verfassungswerk vollendet. Aber im September 1831 ernannte der Kurfürst Wilhelm Ii. seinen Sohn, den Kurprinzen Friedrich Wilhelm zum Mitregenten und übertrug ihm die Regie- rungsgeschäfte. Der Kurfürst nahm seinen Aufenthalt in Hanau, später in Frankfurt a. M. Im Königreich Sachsen kam es in Leipzig und

8. Geschichte des Mittelalters - S. 336

1854 - Weimar : Böhlau
336 wohner sich leichter zusammenhielten, um ihre gemeinschaftlichen Zwecke und Rechte gegen die Eingriffe der Machthaber zu ver- theidigen. Während die Befestigung der Städte eine äußerliche Trennung von Stadt und Land bewirkte und die Ausbildung des städti- schen Lebens beförderte, fand durch die Theilung der Graf- schaft in verschiedene, selbständige Herrschaften auch eine politischetrennung statt. Dazu kam es durch die Erblichkeit der Reichs- ämter und Lehen und durch die Erweiterung der Jmmunirätsrechte während der fortdauernden Thronstreitigkeiten und Parteikämpfe der Großen. Die politischen Zustände gestalteten sich in den verschiede- nen Theilen Italiens verschieden. Theils brachten mächtige Mark- grafen, wie die von Tuscien, Spoleto und Camerino, ausgedehnte Herrschaften zusammen, theils kam, wie in der Lombardei, die Ohnmacht der Könige vorzugsweise den Bischöfen zu Statten. Die Bischöfe gaben bei der Königswahl in der Regel den Ausschlag und hatten einen großen Einfluß auf alle Staatssachen. Daher suchten die Thronbewerber sie vor allem zu gewinnen, indem sie theils ihre Anhänger und Verwandten auf die wichtigsten Bischofsstühle beförderten, theils die Hoheitsrechte von den ordentlichen Beamten auf die Bischöfe übertrugen. So gelang es den Bischöfen, die Reichsbeamten nach und nach zu verdrängen und ihre eigene Im- munität sowohl räumlich, als auch in Beziehung auf ihre Rechte immer mehr zu erweitern. Von der gewöhnlichen Immunität der Kirchen stiegen einzelne Bischöfe bis zu den eigentlichen Hoheitsrech- ten empor. Manche dieser geistlichen Herrn gelangten zum Besitze der ganzen ehemaligen Grafschaft, so daß ihre geistliche und welt- liche Herrschaft die gleiche Ausdehnung erhielt und die Diöcese und die Grafschaft in sich begriff. Wir haben nun die Bildung der städtischen Gemeinde der Bür- ger und den Uebergang von der Schöffenverfassung der Gemeinde und von der Gerichtsbarkeit der Bischöfe, Grafen und Markgrafen zu der späteren freien Städteverfassung zu betrachten. — Die Ge- meinde der Freien in der Civitas wurde, wie diese selbst, unter verschiedene Herrschaften zersplittert. Die öffentlichen Abgaben, Lei- stungen und Dienste, zu welchen die Arimannen ehemals den Gra- fen für das Gemeinwesen verpflichtet waren, wurden, gleichwie al- les öffentliche Recht, ein Gegenstand besonderer Verleihung, also des Privatbesitzes. Das hatte auch eine gewisse Abhängigkeit der Personen, deren Dienste verliehen wurden, zur Folge. So werden in manchen Schenkungen die Arimannen selbst, Männer und Frauen, als Gegenstand der Verleihung aufgeführt, obgleich eigentlich nur deren öffentliche Leistungen gemeint find. Anfänglich war dieser Zustand derselbe in den Städten wie auf dem Lande; er gestaltete sich aber verschieden bei der Auflösung des Grafensprengels. Während die zerstreuten kleinen Freisassen sich von der Willkür der Großen nur durch Schutzergebung retten konnten, fanden die Arimannen der Städte Schutz in eben densel- den Verhältnissen, durch welche die Stadt ein selbständiges Beste- hen erhielt. Aus den Freien der Städte ging der Bürgerstand hervor, welcher durch den Betrieb von Handel und Gewerbe Reich-

9. Geschichte des Mittelalters - S. 338

1854 - Weimar : Böhlau
durch Entwickelung der Standesverhältnisse die Einrichtung einer republikanischen Verfassung veranlaßt. Die ritterlichen Lehnsleute wurde» im 10. Jahrhundert ins- gesammt als Milites bezeichnet, die nicht lehntragenden Freien als Arimannen, Cives, Populus. Doch bedeuteten Cives im weiteren Sinne auch die freien Bewohner einer Civitas überhaupt. Und in diesem Sinne gehörten zu den Civcs auch die Milites und bildeten den ersten Stand derselben. Man unterschied ferner zwei Klassen der Milites als Valvassores majores oder Capitanei und Valvassores minores, die auch schlechtweg Valvassores hießen. Beide Klassen des Ritterstandes werden im 11. Jahrhundert als Adel bezeichnet, welchem das Volk gegenüber gestellt wird. Im Volke entwickelte sich dann noch ein Unterschied, indem die Kauf- leute als angesehenere Bürger unterschieden wurden. Durch die beständigen Parteikampfe und die kirchlichen Strei- tigkeiten traten die Standesunterschiede zurück, indem Leute der ver- schiedenen Stände auf beiden Parteien und gegen einander standen. Die verschiedenen Stände erkannten ihre Rechte gegenseitig an, die Stände näherten sich einander und die Parteistellung der Stände hörte auf. Die Parteikämpfe hatten aber auch weiter den Erfolg, daß die Regierung von den Bischöfen und deren Capitanen an die mächtigen Parteiführer überging. So war z. B. in Mailand die Regierung von den Grafen an den Erzbischof und dessen Capitane übergegangen und von diesen gelangte sie nach langen Parteikämpfen an die Consuln. Die Cvnsuln sind eine neue Würde, deren Ur- sprung und Bedeutung mit dem Entstehen der Stadtgemeinde aus der Vereinigung der Stände zusammenhängt. Die Schöffen waren Vertreter der Gemeinde der Freien gewesen und hatten für die Freien im Gericht des Grafen das Recht gefunden. Der Unterschied der Freiheit und Unfreiheit war immer mehr zurückgetreten, Be- rufsstände hatten sich gebildet, in welchen sich freie und minderfreie Standesgenossen aneinander schlossen. Die Consuln vertraten die besonderen Stände, während die Schöffen die Freien vertreten hat- ten. Das Schöffenthum wurde ebenso durch die Vorsteher der be- sonderen Stände bei Seite geschoben wie das Amt der Grafen durch die Obrigkeit, welche die Consuln in ihrer Vereinigung ausmach- ten. Häupter und Anführer hatten die Stände schon lange; doch kam gegen das Ende des Ii. Jahrhunderts die Neuerung hinzu (und das bezeichnete eben der Name der Consuln), daß jene nun auch zu einer gemeinschaftlichen Regierung zusammentraten. Und hiermit entstand zugleich die Gesammtgemeinde der Stadt, das so- genannte Commune Civitatis, welches zuerst nur wie eine äußer- liche, vertragsmäßige Verbindung der Stände erscheint, dann aber ein lebendiges Gemeinwesen aus sich herausbildete. Bei der Ungleichheit des Ansehens und der Macht unter den Ständen, bei dem Uebergewicht, welches der kriegerische Adel, be- sonders die mächtigen Capitane noch lange Zeit behaupteten, ist wohl eine ganz gleiche Theilnahme der Stände an der städtischen Regierung von vornherein nicht anzunehmen. Aber allmälig ge- wöhnte man sich daran, in dem Streben für die allgemeine Wohl- fahrt der Stadt, sich gegenseitig als Mitbürger zu betrachten und

10. Geschichte des Mittelalters - S. 558

1854 - Weimar : Böhlau
558 Die deutsche Literatur. lini Poggio, Aeneas Sylvius Piccolomini, Peter Can- didus December, Merula und andere. Im 14. und 15. Jahrhundert sank die deutsche Dichtung. Eine Gesinnung, wie sie in Rudolf von Habsburg und dessen Nach- folgern sich zeigte, die nur auf das Erwerben gerichtete Aufmerk- samkeit war nicht geeignet, große Thaten hervorzurufen, an denen die poetische Kraft hätte erstarken können. Die Sänger, die sich in den ersten Jahren freudig um Rudolf versammelt hatten, mußten ungeehrt von seinem Hoslager wieder abziehen. Und wie der Kai- ser, so zeigten sich bald auch die Fürsten; sie ließen den Gesang in ihren Burgen verstummen. Nachdem die Kreuzzüge aufgehört hat- ten und das Herz der Ritter durch kein Ideal mehr gehoben wurde, verschwand von den Höfen und aus der Ritterwelt die Poesie und machte dem rohen Egoismus des Faustrechts Platz. Diese rohe Ei- gensucht wurde befördert durch die furchtbare Hungersnoth und die entsetzlichen Seuchen in der Mitte des 14. Jahrhunders. Aber nicht nur das politische Leben sank zum Egoismus und zur Rohheit her- ab, auch das kirchliche und sittliche Leben hatte gleiches Schicksal. Die Christenheit wurde irre an den Päpsten; denn diese gingen in der Verwilderung der Sitten, in Genußsucht und Egoismus so- gar den Weltleuten voran. Mit dem Sinken des Ritterstandes er- hoben sich die Städte mit ihrem Gewerbe und ihrem Handel; aber der Bürgerstand war noch zu sehr mit der Sicherung seiner eige- nen Interessen und mit dem Erwerben beschäftigt, als daß er ein höheres, geistigeres Leben aus sich hätte entwickeln können. Der Stiftung der Universität Prag (1348) folgten bald die Universitä- ten zu Wien, Heidelberg, Köln, Erfurt, Leipzig und andre; die Errichtung dieser neuen Anstalten gab der Wissenschaft größere Unabhängigkeit und Selbständigkeit, aber noch konnte sich kein freies geistiges Leben auf ihnen entfalten, so lange die Scholastik den Geist in den Fesseln dürrer Begriffe gefangen hielt. Seit der Mitte des vierzehnten Jahrhunderts war das Streben immer mehr auf die Bewältigung der Natur, auf Erfindungen und Entdeckungen gerich- tet. Die Erfindung des Kompasses, des Schießpulvers, die Uhren, die Seereisen, die Erfindung der Buchdruckerkunst fallen in das 14. und 15. Jahrhundert. Aber eine Zeit, in welcher der Geist sich mit ausschließlichem Eifer auf den Ausbau und die Anwendung der realen Wissenschaften wirft, ist niemals eine sittlich und poetisch große Zeit. Neben jenen großartigen Entdeckungen und Erfindungen zeigt sich die tiefste sittliche und poetische Verwilderung. Gerade auf dem Höhepunkte des materiellen Strebens, am Ende des 15. Jahrhun- derts, hat die Formlosigkeit, die Inhaltsleere und die Geschmacklo- sigkeit in der deutschen Poesie die höchste Höhe erreicht. Die Buchdruckerkunst diente zunächst nur der Gelehrsamkeit, aber diese war eine Feindin der volksthümlichen Poesie. Die spitzfindige, von den romanischen Völkern erzeugte und mit bewundernswürdigem Scharfsinne ausgebildete Scholastik bewirkte eine Trennung zwischen den Gelehrten und dem Volke. Die Poesie der Gelehrten war künstlich, gelehrt, spitzfindig, hochtrabend, die des Volkes roh und formlos. Als sich von Italien aus allmälig die Kenntniß der
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