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1. Staats- und Bürgerkunde - S. 279

1910 - Wittenberg : Herrosé
Ihnen den Dank und den aufrichtigsten Glückwunsch des hiesigen Handels- und Eewerbestandes für das darzubringen, was auch Berlins Handel und Industrie Ihren Anstrengungen zur Vervoll- kommnung des Weltpostvereins verdanken. Möge das großartigste internationale Werk des verflossenen Jahrzehnts sich noch lange der fördernden Hand seines ersten Be- gründers und unermüdlichen Pflegers erfreuen." 108. Die Eisenbahn. Die zweite große Verkehrsanstalt des Staates ist die Eisen- bahn. Wir können uns heute kaum vorstellen, wie es sein würde, wenn wir die Eisenbahn nicht hätten. Nicht allein, daß Personen und Güter schnell und billig von Ort zu Ort gebracht werden, sie geben vielen Tausenden von Beamten und Arbeitern und ihren Familien Brot und Stellung. Dazu gewähren sie durch ihre Über- schüsse dem Staate eine sehr erhebliche Einnahme. Im Jahre 1008 ergab die Eisenbahn einen Reinertrag von reichlich 200 Millionen. Je weiter die Bahnlinien gelegt werden, je enger das Bahn- netz wird, um so besser ist es für unsere Landwirte. Fabriken und Gewerbe. Mit größerem Gewinn können sie ihre Erzeugnisse ver- frachten und ihren Wohlstand heben und ihren Fleiß belohnen. In unseren Kolonien ist unser Eisenbahnbau das einzige nach- haltige Mittel zur Erschließung des Landes für die europäische Kultur. Unsere Eisenbahnen haben auch einen militärischen Zweck. In Kriegszeiten ist es unbedingt notwendig, daß sich die betreffenden Bahnlinien in der Hand des Staates befinden müssen für seine Truppentransporte. Für die staatliche Sicherheit sind sie unge- mein wichtig, und sie haben im Jahre 1870/71 diese Aufgabe glän- zend gelöst. Einheitliche Tarife können nur auf einer einheitlich geleiteten Staatsbahn durchgeführt, daher muß unsere Bahn Staatsbahn sein. Bismarck erkannte wohl die Tragweite des Schrittes, als er im Jahre 1870 die preußischen Bahnen verstaatlichte. Bis jetzt haben wir zwar ein deutsches, normalspuriges Bahn- netz. aber noch keine deutsche Eisenbahngemeinschaft. Jedes Land verwaltet seine Bahn selber. Eine Gemeinschaft besteht erst zwischen Preußen und Hessen. Was erstrebt werden soll. ist, unter Wahrung der Selbständig- keit der einzelnen Staatsbahnen, dreierlei: 1. einheitliche Hand- habung des Eisenbahnwesens in Deutschland auf nationaler, deut- scher Grundlage, aber ohne Beeinträchtigung der Hoheit und der Besitzrechte der Einzelstaaten. 2. größtmögliche Beseitigung der wirtschaftlich schädlichen Leerläufe des Wagenmaterials, 3. unbe- schränkte gegenseitige Benutzung des Güterwagenparkes.

2. Staats- und Bürgerkunde - S. 480

1910 - Wittenberg : Herrosé
480 „Sie setzen mich in freudiges Erstaunen, Exzellenz," sprach der Reichskanzler. „Rußland bestand bisher mit Festigkeit auf seinem Rechte, die Zölle der über seine Grenze eingeführten Waren durch eigenes Gesetz zu bestimmen." „Rußland ist bereit, von dem System des s e l b st h e r r - lichen Zolltarifs abzugehen." erwiderte der Botschafter, „wenn Deutschland das russische Getreide und Holz zu gleichem Zolle wie das österreichische zulaßt." „Die Forderung ist hoch, Exzellenz," sprach der Reichskanzler, „und welche G e g e n l e i st u n g würde Rußland bieten?" „Man denkt an eine Herabsetzung des Zolls für Maschinen, vielleicht auch für Klaviere und Modesachen. Vor allem aber hoffen wir, daß durch die freundschaftlichen Beziehungen, die das Vertragsverhältnis zwischen beiden Reichen anbahnen wird, das deutsche Kapital wieder Gelegenheit zu nutzbringender Anlage in Rußland finden wird." „An dieser Gelegenheit fehlt es ihm im Jnlande allerdings auch nicht, Exzellenz." erwiderte der Reichskanzler. „Eine ver- tragsmäßige Bindung der russischen Zölle auf deutsches Eisen und deutsche Kohlen würde wohl das einzige sein, was Deutsch- land zu Zugeständnissen geneigt machen könnte." „Wir sind bereit," war das letzte Wort des Botschafters, „alle auftauchenden Fragen gründlich zu studieren." Aus H. Mahraun. 186. Handelsvertrag mit Amerika. Dem Reichstag ist der Gesetzentwurf über die Handels- beziehungen zu den Vereinigten Staaten von Amerika (Handels- vertrag mit Amerika) zur verfassungsmäßigen Veschlußnahme zu- gegangen. Der Wortlaut des Gesetzentwurfs: Der Bundes- rat wird ermächtigt, bei der Einfuhr von Erzeugnissen der Ver- einigten Staaten von Amerika in das deutsche Zollgebiet die An- wendung der in den geltenden Handelsverträgen zugestandenen Zollsätze in angemessenem Umfang zuzulassen. Die Ermächtigung bleibt so lange in Kraft, als in den Vereinigten Staaten die Er- zeugnisse des Deutschen Reichs und der mit ihm zollgeeinten Länder oder Gebietsteile höheren Zollsätzen als den in Abschnitt 1 des amerikanischen Zolltarifgesetzes vom 5. August 1909 (das ist der Mindesttarif der Vereinigten Staaten) vorgesehenen nicht unterworfen werden. Wird von den Vereinigten Staaten bei der Zollbehandlung nicht nach den in der Rote zu Artikel 2 des Han- delsabkommens vom 22. April bis 2. Mai 1907 unter Ii bis F ent- haltenen Grundsätzen verfahren, oder lassen die Vereinigten Staaten durch Gesetze, Verträge mit dritten Ländern oder auf irgendeine andere Weise bezüglich des Warenaustausches zwischen

3. Lesebuch für städtische und gewerbliche Fortbildungsschulen - S. 203

1910 - Wittenberg : Herrosé
203 deutsche Literatur und Bildung als die bedeutendste aller deutschen Städte. Als Sitz einer der blühendsten Hochschulen, die damals vor allen übrigen die Studierenden aus den höheren Klassen an sich zog, als Herd des deutschen Buchhandels und der gelehrten Jour- imlistik und als vornehmster Handelsplatz im Binnenlande, wo die vielseitige Berührung der gebildeteren Stände unter einander und der Verkehr mit den vielen Fremden, die alljährlich mehrmals die Messe dahin führte, die Sitten abschleifen, den Ton der guten Ge- sellschaft verfeinern und schmeidigen mußten, war diese Stadt zu- gleich für die Interessen der Literatur und des Lebens ein Eini- gungspunkt, wie er sich zu jener Zeit nirgends anderswo in Deutsch- land vorfand. Die Malerei und bildende Kunst hat in dem städtischen Museum und dem Museum für Kunstgewerbe ausgezeichnete Ver- tretung gefunden. Besonders hat aber die Musik und die damit in Verbindung stehende Oper seit lange vorzügliche Pflege genossen. Durch große Männer, wie I. S. Bach, Hilter, ist Leipzig zur Pflanzschule der Tonkunst erhoben worden. Einen Weltruf haben auch die Konzerte im alten Gewandhause erlangt, die 1781 ins Leben gerufen wurden und seitdem einen hervorragenden Einfluß auf die deutsche Musik ausübten. Heutzutage werden diese Konzerte in einem prunkvollen Konzerthause gegeben. Nicht weniger als diese Konzerte verbreitet das 1843 gestiftete Konservatorium seinen Glanz über alle Lande und blüht noch heute als echte und rechte Pflanzschule der Tonkunst, als eine Muster- anstalt musikalischer Bildung. Einzig ist die Bedeutung Leipzigs für den deutschen Buch- handel, der sich seit dem Ende des achtzehnten Jahrhunderts hier seinen Hauptsitz gewählt hat. Anfangs 1901 waren 9488 buch- händlerische Firmen hier vertreten oder hatten daselbst ihren Ge- schäftssitz. Von diesen gehörten 7365 dem Deutschen Reiche, 847 kamen auf Österreich-Ungarn, 303 auf die Schweiz, 750 auf die übrigen europäischen Staaten, 169 auf Amerika, 15 auf Afrika,, 29 auf Asien und 10 auf Australien. Das Buchhändlerhaus und das Buchgewerbemuseum sind preiswürdige Schöpfungen der neueren Zeit und dienen in hervorragender Weise den Zwecken des gesamten Buchwesens. Leipzig ist der ständige Kaufladen für Sachsens Industrie, der große Geschäfts- und Handelsplatz des Staates. Den vorwiegend kaufmännischen und gewerblichen Charakter verdankt es vornehm- lich seinen alten Messen, die es zu einem Platz von universeller Be- deutung für die Handelswelt gemacht haben. Wenn auch die Messen ihre frühere hohe Bedeutung verloren haben, so bieten sie doch noch immer ein buntes und bewegtes Leben. Den Hauptartikel des Großhandels bilden vor allem Rauch- waren (Pelzwerk), in denen kein Ort der Erde außer London einen so großen Umsatz erzielt. Was im vorhergegangenen Winter in Deutschland, Rußland, Sibirien, Nordamerika an Pelzwerk ge-
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