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Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Staats- und Bürgerkunde - S. 142

1910 - Wittenberg : Herrosé
142 Werkskammer ihren Sitz. Hier finden die großen alljährlichen Beratungen statt, und hier arbeitet ihr Vorsitzender zusammen mit dem Sekretär der Kammer, der ein rechtsgelehrter Herr ist, nach den Beschlüssen aller Kammermitglieder zum Wohl des Handwerks." Wilhelm hatte aufmerksam zugehört und war, ohne auf seine Umgebung zu achten, neben seinem Vater hergeschritten. Da hielt der Vater mit der Rede inne, und Wilhelm erblickte vor sich den mächtigen und doch so zierlichen, mit prächtiger Bildhauerarbeit geschmückten Giebel des Gewandhauses. Voll Staunen und Bewunderung über den gewaltigen Bau erkundigte er sich bei dem Vater, was das für ein Haus sei; denn daß es kein Wohnhaus sei, leuchtete ihm ohne weiteres ein. In kurzen Worten erklärte der Vater den Namen und die frühere Bestim- mung des Hauses und setzte hinzu, daß neuerdings hier die Handelskammer ihren Sitz aufgeschlagen habe; auch das große Gebäude, das sich seitlich ans Gewandhaus anschließt, sei für die Handelskammer bestimmt. „Handelskammer?" fragte Wilhelm, „das ist wohl etwas Ähnliches für den Handel, wie die Handwerkskammer für das Handwerk?" „Ganz recht," meinte der Vater, „nur dient die Handelskammer nicht allein dem Handel, sondern auch der Industrie, d. h. den Fabriken, Bergwerken und ähnlichen großen Betrieben im Herzogtum." „Haben denn die Kaufleute und Fabrikanten auch Innungen?" fragte Wilhelm weiter. Der Vater verneinte die Frage und erzählte dem Sohne, daß Handels- und Handwerkskammer nur im allgemeinen sich vergleichen ließen. 2m einzelnen seien viele Unterschiede zwischen dem Aufbau und den Aufgaben der Handelskammer und der Hand- werkskammer vorhanden. „Die Mitglieder der Handelskammer," fuhr er fort, „werden von den Kaufleuten und Fabrikanten unmittelbar gewählt, ohne daß örtliche Fachverbände nach Art der Innungen dazwischentreten. Wenn auch nach dem Wort- laute des Gesetzes die Aufgaben, die der Handelskammer zuge- wiesen sind, nicht wesentlich von denen der Handwerkskammern abweichen, so sind es doch Fragen anderer Art, die die Handels- kammer zumeist beschäftigen. Allerdings ist auch für die Handels- kammer die Fürsorge für den kaufmännischen Nachwuchs von großer Bedeutung, ja es ist sogar eine besondere Abteilung in der Verwaltung der Kammer dafür eingerichtet. Aber eine wichtigere Rolle spielen doch die Fragen des Verkehrs, ob nicht neue Eisenbahnlinien gebaut, Kanäle gebaut, neue Telegraphen- und Telephonlinien angelegt werden sollen. Daneben gehört es aber zu den Pflichten der verschiedenen Handelskammern im Deutschen Reiche und so auch derjenigen für das Herzogtum Braunschweig, die Regierungen und die gesetzgebenden Körper- schaften im Staat und Reich durch sachverständige Auskünfte zu unterstützen, wenn es sich beispielsweise darum handelt, mit fremden Staaten Verträge über die Einfuhr ausländischer und

2. Staats- und Bürgerkunde - S. 279

1910 - Wittenberg : Herrosé
Ihnen den Dank und den aufrichtigsten Glückwunsch des hiesigen Handels- und Eewerbestandes für das darzubringen, was auch Berlins Handel und Industrie Ihren Anstrengungen zur Vervoll- kommnung des Weltpostvereins verdanken. Möge das großartigste internationale Werk des verflossenen Jahrzehnts sich noch lange der fördernden Hand seines ersten Be- gründers und unermüdlichen Pflegers erfreuen." 108. Die Eisenbahn. Die zweite große Verkehrsanstalt des Staates ist die Eisen- bahn. Wir können uns heute kaum vorstellen, wie es sein würde, wenn wir die Eisenbahn nicht hätten. Nicht allein, daß Personen und Güter schnell und billig von Ort zu Ort gebracht werden, sie geben vielen Tausenden von Beamten und Arbeitern und ihren Familien Brot und Stellung. Dazu gewähren sie durch ihre Über- schüsse dem Staate eine sehr erhebliche Einnahme. Im Jahre 1008 ergab die Eisenbahn einen Reinertrag von reichlich 200 Millionen. Je weiter die Bahnlinien gelegt werden, je enger das Bahn- netz wird, um so besser ist es für unsere Landwirte. Fabriken und Gewerbe. Mit größerem Gewinn können sie ihre Erzeugnisse ver- frachten und ihren Wohlstand heben und ihren Fleiß belohnen. In unseren Kolonien ist unser Eisenbahnbau das einzige nach- haltige Mittel zur Erschließung des Landes für die europäische Kultur. Unsere Eisenbahnen haben auch einen militärischen Zweck. In Kriegszeiten ist es unbedingt notwendig, daß sich die betreffenden Bahnlinien in der Hand des Staates befinden müssen für seine Truppentransporte. Für die staatliche Sicherheit sind sie unge- mein wichtig, und sie haben im Jahre 1870/71 diese Aufgabe glän- zend gelöst. Einheitliche Tarife können nur auf einer einheitlich geleiteten Staatsbahn durchgeführt, daher muß unsere Bahn Staatsbahn sein. Bismarck erkannte wohl die Tragweite des Schrittes, als er im Jahre 1870 die preußischen Bahnen verstaatlichte. Bis jetzt haben wir zwar ein deutsches, normalspuriges Bahn- netz. aber noch keine deutsche Eisenbahngemeinschaft. Jedes Land verwaltet seine Bahn selber. Eine Gemeinschaft besteht erst zwischen Preußen und Hessen. Was erstrebt werden soll. ist, unter Wahrung der Selbständig- keit der einzelnen Staatsbahnen, dreierlei: 1. einheitliche Hand- habung des Eisenbahnwesens in Deutschland auf nationaler, deut- scher Grundlage, aber ohne Beeinträchtigung der Hoheit und der Besitzrechte der Einzelstaaten. 2. größtmögliche Beseitigung der wirtschaftlich schädlichen Leerläufe des Wagenmaterials, 3. unbe- schränkte gegenseitige Benutzung des Güterwagenparkes.

3. Staats- und Bürgerkunde - S. 280

1910 - Wittenberg : Herrosé
280 Es handelt sich um eine Betriebsmittelgemeinschaft, die unser Vaterland erstrebt. Dem Fernverkehr dienen die Vollbahnen. Sie sind fast ausschließlich Staatsbahnen. Die 2k ebenbahnen vermitteln den Anschluß der einzelnen Landesteile an die Hauptbahn. Die Kleinbahnen, schmalspurig gebaut, befinden sich meistens im Besitze privater Bahngesellschaften, sie vermitteln nur den Ver- kehr abgelegener Gebiete und dienen weniger dem allgemeinen großen Verkehr. Das Reich hat nur in Elsaß eigene Eisenbahnen. Sie werden von der Generaldirektion in Straßburg verwaltet, welche der Auf- sicht des Reichsamts für die Verwaltung der Reichseisenbahnen untersteht. Da das Reich der Verfassung gemäß einen Einfluß auf die Eisenbahnverwaltung hat, so sorgt es für eine einheitliche Bau- u n d Betriebsordnung. Dazu gehört die technische Seite des Betriebs, die Aufrechterhaltung der Ordnung durch die Bahn- polizei, die Signalordnung. Bestimmungen über die Befähigung der Eisenbahnbeamten. Dadurch will sie Sicherheit für Leben. Gesundheit. Sicherheit der Reisenden, des Eigentums gewährleisten. Eine Eisenbabn-Verkebrsordnung enthält die Grund- sätze für die Beförderung von Personen und Gütern und setzt die Rechte und Pflichten des Publikums fest. Die Aufsicht führt das R^ i ch s e i s e n b a h n a m t, welches dem Reichskanzler unter- stellt ist. Für die Beförderung sind besondere Tarife. Personen- und Gütertarife, aufgestellt. Der „Verein deutscher Eisen- b a h n v e r w a l t u n g e n" sorgt für Einheitlichkeit der Tarife, indem sie Normaltarife aufgestellt haben. In Verkehrsfragen werden den Eisenbahndirektionen und dem Ministerium Beiräte aus den Handels- und Landwirtschafts- kammern beigegeben, die die Bedürfnisse, welche das Verkehrs- leben an den Eisenbahnverkehr stellen, zur Besprechung und Be- ratung bringen und so für Befriedigung mitsorgen. Für die Eisen- bahndirektionen sind es die B e z i r k s e i s e n b a h n r ä t e und für das Ministerium der L a n d e s e i s e n b a h n r a t. Die Entwicklung des Verkehrswesens und namentlich die Steigerung der Transportmengen ist in den letzten Jahrzehnten eine so außerordentliche gewesen, daß sie die kühnsten Erwartungen und Schätzungen bei weitem übertroffen hat. In den letzten 15jahren ist die beförderte Gütermenge von 138millionen Tonnen auf,269- Millionen Tonnen, die Zahl der beförderten Personen von 275 auf.720 Millionen gestiegen. Eine Steigerung des Ver- kehrs derart bedingt eine Erweiterung unserer Verkehrsanlagen. Wir sind betreffend derselben ziemlich an der Grenze angelangt und können jetzt nur noch durch stärkere Ausnützung der Betriebs- mittel etwas erreichen.

4. Lesebuch für städtische und gewerbliche Fortbildungsschulen - S. 168

1910 - Wittenberg : Herrosé
108 begeistert für alles Gute, Wahre und Schöne. Um die Segnungen der Religion allen Menschen zuzuführen, haben sieh die Bekenner eines und desselben Glaubens zu Gemeinden verbunden, an deren Spitze der Geistliche steht, und sämtliche Gemeinden zusammen- genommen bilden eine Kirche, so gibt es eine evangelische, katho- lische 2c. Kirche. Diese ordnen zwar in der Hauptsache ihre eigenen Angelegenheiten selbst, der Staat fuhrt aber die Aussicht, daß dies in geregelter Weise erfolgt, tvie er auch die Ausbildung der Geist- lichen beaufsichtigt, deren Anstellung regelt re. Alle die Angelegenheiten, die sieh aus Schule und Kirche, Kunst und Wissenschaft beziehen, sowie die Medizinalangelegenheiten wer- den von dem M i n i st e r i u m der g e i st l i eh e n , Unter- richts- und Medizinalangelegenheiten verwaltet. Das M i n i ft e r i rt m für Handel und Gewerbe mit seinen drei Abteilungen soll die Handels-, die Gewerbe- und die Arbeiterangelegenheiten und das Berg-, Hütten- und Salinenwesen regeln. Da die Oberaufsicht über Handel und Gewerbe dem Reiche durch das Reichsamt des Innern zusteht, hat der einzelne Staat nur die Pflege der Gewerbe zu fördern. Diesem Ministerium sind das gewerbliche Unterrichtswesen, die Fortbildungs- und Fach- schulen, die Königliche Porzellanmanusaktur, die Schiffahrt, die Privatbanken und Aktiengesellschaften, das Eichungswesen, die geologische Landesanstalt, die Bergakademie, die Oberbergämter und die Bergprüsungskommission unterstellt. Das Ministerium für öffentliche Arbeiten hat vor allem das wichtigste Verkehrsmittel unserer Zeit, die Eisen- bahnen, sowie das össeutliche Bautvesen (Land-, Wasser- und Chausseebauten) zu beaufsichtigen und zu leiten. Das Mini- sterium für L a n d w i r t s ch a s t, D o m ä n e n und F o r ft e n gliedert sieh in drei Abteilungen, deren erste die landwirtschaftlichen Angelegenheiten wie die Steigerung der Ertragsfähigkeit der Güter, die Regelung des landwirtsehastlichen Kreditwesens, die Bodenver- besserungen, den Schutz gegen Überschwemmungen, die Ausübung der Feldpolizei, die Förderung der Viehzucht und die Abwehr der Viehseuchen zur Ausgabe hat. Durch die beiden anderen Ab- teilungen werden die Domänen und Forsten verwaltet. Währeud die Forsten unter eigener Verwaltung des Staates stehen, werden die Domänen verpachtet. Die Einkünfte beider kommen der Staats- kasse zu gute und bilden einen Teil der Staatseinnahmen. Das M i n i st e r i u m des Innern hat die Angelegen- heiten der inneren Verwaltung, der Provinzen, Bezirke und Kreise zu erledigen. Ihm ist die Polizei, das Armenwesen und die An- ordnung der Wahlen unterstellt. Vom Kriegs mini st erium werden die Angelegenheiten des preußischen Heeres im Kriege und im Frieden verwaltet. Dem Justizministerium steht die Aussicht über die Rechtspflege zu, damit die Geschäfte rasch und ordnungsmäßig ver- lausen; aus die Rechtsprechung hat es keinen Einfluß. Aber es hat
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