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1. Neue Zeit - S. 196

1897 - Stuttgart : Neff
•/ fji 196 /- 7 I ' fl f b J >y -v P‘ Tochter des Generalstatthalters Friedrich Heinrich (f 1647). Nach deren Tode 1667 vermählte er sich 1668 mit Sophie Dorothea von Holstein-Sonder- burg-Glücksburg. Unter dem bestimmenden Einfluss des Grafen Friedrich von Waldeck verfolgte die kurbrandenburgische Politik eine Zeit lang (1653 bis 1657) den Plan, ein umfassendes Bündnis deutscher Fürsten unter Branden- burgs Führung zu stände zu bringen, um durch Eingreifen in den französisch- spanischen Krieg und mit Hilfe Frankreichs die Habsburger aus der kaiser- lichen Stellung zu verdrängen („ Waldeck’scher Unionsplan“). Des Kurfürsten Steuerreform fand den hartnäckigsten Wider- stand der Ritterschaft in der Mark Brandenburg. Die Kontribution, eine direkte Kopf- und Grundsteuer, traf die ursprünglich ritterschaftlichen Güter des Adels gar nicht, belastete die Bestgestellten am wenigsten und wurde beim Darniederliegen von Gewerbe und Handel von den meisten Steuerträgern zu den bestimmten Terminen nicht aufgebracht. Sie sollte durch die in den Niederlanden längst übliche „A c c i s e“, eine indirekte Steuer auf so ziemlich alle Gegenstände des Verzehrs, ersetzt werden. Diese Accise vor allem hat in vielen deutschen Staaten der fürstlichen Landeshoheit es ermöglicht, sich zu voller Souveränität zu entfalten und finanziell von den Landständen unabhängig zu machen, sowie stehende Heere zu unterhalten. In den cleve’schen Städten war sie schon länger, in denen Preussens fakultativ seit 1656 eingeführt. Sie wurde 1658 in Berlin-Kölln eingeführt, 1667 in allen kurfürstlichen Städten, 1687 auch in den ritter- schaftlichen und stiftischen Landstädten und Flecken und kam mit der Zeit unter volle landesherrliche Verwaltung. — Die Staats- post machte der Kurfürst dem Privatverkehr dienstbar; trotz der Gegen- bemühungen der seit 1615 erblich mit dem Reichsgeneralpostamt belehnten Taxis gestand der Kaiser das Postregal (das auch Oesterreich, Kursachsen u. a. ausübten) 1666 Kurbrandenburg zu. Die Post ergab gegen Ende seiner Re- gierung beträchtliche Ueberschüsse. Das 1643 abgeschaffte Salzmonopol hatte der Kurfürst 1652 wieder eingeführt, 1651 schlug er, in der Finanznot, sehr minderwertige Silbermünzen, die 1660 auf die Hälfte des anfänglichen Nenn- wertes herabgesetzt wurden. Die Kriegskommissare, ursprünglich die vom Fürsten ernannten, kontrol- lierenden Beigeordneten der Obersten und Generale der Soldtruppen, erlangten als Oberkommissäre in den einzelnen Provinzen, da sie nicht nur mit Ver- pflegung und Einquartierung, sondern auch mit dem Einzug der Natural- lieferungen betraut wurden, auch in der Zivilverwaltung immer grössere und den ständischen Freiheiten abträglichere Bedeutung; für die Bezirke wurden ihnen unterstellt: Land-, Quartier- oder Marschkommissäre; ihnen übergeordnet war das Generalkriegskommissariat, es wurde mit der Zeit auch zu einer obersten Steuer- und Landesbehörde. In den Städten erlangten die reisenden Steuerkommissare eine weitgehende Polizeiaufsicht, Kontrolle der städtischen Verwaltung, sowie umfassende Verwaltungsgerichtsbarkeit. Der seit 1651 aus Fürsten, Adeligen und Bürgerlichen aller Landesteile zusammengesetzte geheime Rat wurde für lange Zeit „der Mittelpunkt der kirchlichen, politischen, militärischen und finanziellen Politik im Staate, das treibende Prinzip im Kampfe gegen die Stände und für die Zusammen- fassung der staatlichen Kräfte“. Kurbrandenburgische Kriegsflotte und Kolonien. Im Krieg gegen Schweden erteilte der Kurfürst dem holländischen Reeder Raule zuerst „Kom- missionspatente“ zur Aufbringung schwedischer Handelsschiffe, wobei er sich sechs Prozent der Beute ausbedang, dann stellte ihm dieser als „Generaldirektor der Marine“ gemietete Kriegsschiffe zur Verfügung, von 30 Fahrzeugen war 1681 nur eines Eigentum des Kurfürsten, ein gekapertes, spanisches Kriegs- schiff. Raule veranlasste die Wiederaufnahme früher gehegter Kolonialpläne.

2. Neue Zeit - S. 159

1897 - Stuttgart : Neff
Bundesgenossen Böhmens und des Kaisers. Der Böhmen Niederlage und Unterwerfung. Thurn und Hohenlohe ver- einigten sich mit Bethlen Gabor zu gemeinsamem Zug gegen Wien (November 1619), aber es fehlte ihnen an Geschütz, und Bethlen Gabor zog sich zurück, da eine von Polen unter- stützte Erhebung der ungarischen Katholiken ihn von Sieben- bürgen abzuschneiden drohte. Bald, nachdem er zum Fürsten von Ungarn gewählt war, schloss er mit Ferdinand 16. Januar 1620 einen Waffenstillstand auf Grund des gegenwärtigen Be- sitzes, aber am 25. Januar wieder ein Bündnis mit Böhmen und Mähren. August 1620 wurde er zum König von Ungarn gewählt. Noch trügerischer erwiesen sich die Hoffnungen der Böhmen auf Hilfe seitens der Union, die höchstens an einen Ueberfall geistlicher Gebiete dachte, Frankreichs, das eher bereit war, Ferdinand zu unterstützen, und Englands, dessen König bei seiner absolutistischen Gesinnung die böhmische Kebellion verabscheute und Spaniens Gunst nicht verscherzen wollte. Die Generalstaaten zahlten allerdings Subsidien. Sehr schlimm waren die eigenen Verhältnisse Böhmens: das Heer wiederholt meuterisch, durch Not und Seuche ge- schwächt, die Söldner und die adligen Herren zuchtlos, die Feld- herrn unter sich uneinig; der überhaupt wenig opferwillige Adel abgeneigt, die schwer gedrückte Bauernschaft (Bauernaufstände) durch Zugeständnisse für Unterstützung der Sache zu gewinnen; j König Friedrich war nicht der Mann, um Besserung zu schaffen, sein nach damaliger Sitte ungeheurer Hofstaat und üppiger Haushalt steigerte die Finanznot, sein calvinistiseher Hofprediger I verletzte in Wort und That die böhmischen Protestanten. Fer- dinand gewann dagegen vielseitige und wertvolle Hilfe: die der jetzt wieder umfassenderen (s. S. 155) Liga und Maximilians von Bayern, dem er zu einst- weiliger Sicherstellung für die Auslagen die deutschen Erblande, die er besetzen würde, verpfändete und mündlich Belehnung mit der pfälzischen Kur und mit Teilen der kurpfälzischen Terri- torien zusicherte, vermehrte Geldhilfe von seitenpaulsv. l (1605—1621), militärische von Toskana und Polen (Kosaken), in grösserem Umfang von Spanien, das dabei Gebiete zu besserer Verbindung Italiens und seiner Niederlande zu erwerben [ gedachte. Durch einen Neutralitätsvertrag zwischen I Union und Liga, der unter französischer Vermittelung Ende I Mai 1620 zu stände kam, wurde es Max möglich, die ligistische I | Armee gegen Oesterreich und Böhmen zu verwenden. Gegen I die Kurpfalz, die nicht anzugreifen die Liga sich verpflichtete, [ war ein spanisches Heer unter Spinola im Anmarsch.

3. Neue Zeit - S. 330

1897 - Stuttgart : Neff
1 V ► ■Чч — 330 — können glaubte: zu den von der Constituante ausgegebenen Assignaten im Gesamtbetrag von 1800 Millionen kamen Assignaten unter der Legislative für 900, unter dem Konvent für 7274, unter dem Direktorium für 35 603 Mill. fr. hinzu; im selben Mass sank der Kurs der Assignaten (1791 auf 91 Prozent, 1792 auf 51, 1794 auf 34, 1795 von 18 auf 0,67, 1796 auf 0,29 Prozent), bis sie ganz ausser Kurs gesetzt wurden (die aus der Zeit des Königtums schon 1793, die aus der Zeit der Republik 1799); nachdem die rückständigen Zinsen von der Staatsschuld allmählich bis auf 5 Prozent ihres Betrags herabgesetzt waren, erfolgte 20. September 1797 eine Herabsetzung der Staatsschuld auf 7з ihres ursprünglichen Betrags (s. S. 327). — Von indirekten Steuern hatte die Constituante beibehalten die Stempel- und die Registrierungssteuer (that- sächlich wurden auch andere indirekte Steuern noch vielfach forterhoben); neugeschaffen wurde 1791 die Patentsteuer und 1797 und 1798 endgültig ge- regelt (1798 ein Markenschutzgesetz mit Markensteuer eingeführt); 1798 griff man zu der drückenden Fenster- und Thürsteuer. Für den Handel war die Aufhebung aller Verkehrsschranken innerhalb der Grenzen Frankreichs (5. November 1790) am bedeu- tungsvollsten. Aber der Binnenhandel litt unter den allgemeinen Wirkungen der Revolution, am schwersten unter dem vom Konvent 11. September 1793 für Frankreich (schon 3. Mai für Paris) eingeführten, 24. Dezember 1794 wieder abgeschafften „Maximum“ (d. h. der Festsetzung eines Höchstpreises für die notwendigen Lebensrnittel, bald auch für verschiedene Gegenstände des täglichen Gebrauchs), ausserdem namentlich unter dem sich immer mehr verschlechternden Zustand der Strassen: 1789 gab es in Frankreich öffentliche Strassen in einer Gesamtlänge von 10000 lieues (= Wegstunden); diese wurden nicht nur nicht vermehrt, sondern verfielen immer mehr, sodass zu „freiwilligen Fronen“ auf- gefordert werden musste und 1797 (bis 1806) Weggelder eingeführt wurden. Der Krieg brachte ein Verbot aller Erzeugnisse der Länder, mit denen Frank- reich Krieg führte, insbesondere Englands ; 21. September 1793 wurde für den französischen Seehandel ein der englischen Navigationsakte (s. S. 204) nach- gebildetes Gesetz gegeben. Am 12. Juli 1793 wurde die Anlegung der ersten optischen Telegraphenlinie nach der Nordostgrenze angeordnet, die am 30. August 1794 das erste Telegramm beförderte. Für die Entwickelung der Industrie war bedeutsam die Einführung der Erfindungspatente (31. Dezember 1790 bis 7. Januar 1791) und vor allem die Aufhebung der Zünfte und Innungen (17. März 1791). Aber die Luxusartikel, die die Stärke der französischen Industrie ausmachten, gingen während der Revolution nicht mehr; so wurde die Seidenfabrikation von Lyon nahezu vernichtet. Die erste französische Industrie-Ausstellung (1798) zählte 110 Aussteller. Die tiefstgreifenden Wirkungen übte die Revolution auf die landwirtschaftlichen Verhältnisse: nicht bloss wurde ungefähr Vio des französischen Grund und Bodens von der Revolution ver- kauft (für die Gesamtheit der Emigrantengüter berechnet man 370000 Ver- käufe im Durchschnittsbetrag von 1630 fr.), wovon der grössere Teil in die Hände des Kleinbauernstands überging (ziemlich viel auch in die des Gewerbe- und Handelsstands der kleineren Städte), es wurde auch der Grund und Boden frei von allen bisher auf ihm ruhenden Lasten, insbesondere den Fronen und dem Zehnten, sowie dem Jagdrecht eines bevorzugten Standes, und frei von allen Beschränkungen des freien Verfügungsrechts des Eigentümers, was ein weiteres Fort- schreiten der durch den Verkauf der Kirchen- und der Emigrantengüter be- gonnenen Auflösung des Grossgrundbesitzes bewirkte und die Entstehung neuen Grossgrundbesitzes erschwerte. Der sofortige Nutzen für den Anbau des Bodens war allerdings gering, weil wiederholte lokale Verbote, etwas

4. Neue Zeit - S. 354

1897 - Stuttgart : Neff
354 Friedensanerbietungen, die darauf Napoleon dem preussischen König machte, wies dieser zurück, und schloss mit Schweden 20. April 1807 ein Bündnis zum Zweck der Befreiung Preussisch- Pommerns, am 26. April mit Kussland den Vertrag von Barten- stein, in dem sich beide Teile verpflichteten, die Waffen nicht niederzulegen, ehe die Franzosen über den Rhein zurückgedrängt seien, für sich aber keine Eroberungen zu machen; auch England beteiligte sich und war bald zur Zahlung von Subsidien bereit. Aber die Niederlage der Russen bei Friedland (14. Juni 1807) bewirkte nicht nur, dass diese über den Niemen zurück- gingen, worauf die Preussen folgen und Königsberg räumen mussten, sondern auch, dass Alexander in Friedensunterhand- lungen mit Napoleon trat. Der Friede von Tilsit. Alexander I. Hess sich von Napoleons Liebenswürdigkeit und noch mehr von den Aussichten, die er ihm auf Vergrösserung der russischen Macht eröffnete, völlig gewinnen. Vergeblich verstand sich die bisher von Napoleon mit Schmähungen verfolgte preussische Königin Luise zu dem Versuch, Napoleon persönlich zu einer Milderung der Bedingungen zu bestimmen. Am 7. Juli 1807 wurde der Friede von Tilsit zwischen den russischen und französischen, am 9. von den preussischen Bevollmächtigten unterzeichnet; „aus Rücksicht auf Kaiser Alexander“ gab Napoleon dem preussischen König die kleinere Hälfte seiner Staaten (2856 Qm mit 4600000 Einw.) zurück ; alles preussische Gebiet westlich der Elbe mit Magdeburg und die Erwerbungen der zweiten und dritten polnischen Teilung musste Preussen abtreten, ausserdem den Kreis Kottbus, den Sachsen, und den Kreis Bialy stock, den Russland erhielt; Danzig wurde Freistaat mit französischer Besatzung. Süd- und Südostpreussen erhielt als „Grossherzogtum Warschau“ der König von Sachsen, den grösseren Teil der westelbischen Abtretungen Preussens mit Hessen-Kassel, Braunschweig und anderen welfischen Ge- bietsteilen Napoleons jüngster Bruder Jérôme als „Königreich Westfalendas Grossherzogtum Berg wurde bedeutend ver- grössert (u. a. durch Münster und Grafschaft Mark) ; an Holland fiel Ostfriesland ; zur Verfügung Frankreichs blieb Hannover, Erfurt, Baireuth. Alexander erkannte alle diese, sowie die früher von Napoleon vorgenoynmenen Gebietsänderungen und dessen poli- tische Schöpfungen an, überliess an Frankreich die jonischen Inseln und trat der Kontiyientalsperre gegen England bei. Napoleon übernahm die Vermittlung des Friedens zwischen Russland und der Türkei und machte zugleich dem russischen Kaiser Aussicht auf eine Teilung der Türkei. Frankreich und Russland schlossen ein geheimes Schutz- und Trutzbündnis.

5. Neue Zeit - S. 373

1897 - Stuttgart : Neff
373 stand Anfang des Jahres 1814 mit seinem siegreichen Heer vor Bayonne, und die spanische Regentschaft weigerte sich, ohne England Frieden zu schliessen, obgleich Napoleon in einem Ver- trag vom 8. Dezember 1813 Ferdinand Vii. als spanischen König anerkannt hatte. § 114. Der Sturz Napoleons. Der Krieg von 1814. Im November 1813 hatte Metternich Napoleon Vorschläge machen lassen, wonach dieser französischer Kaiser bleiben und Frankreich seine „natürlichen Grenzen“ be- halten sollte, was Arndt zu seiner Schrift „der Rhein Deutsch- lands Strom, nicht Deutschlands Grenzeu veranlasste. Da Napoleon, Metternichs Erwartungen entsprechend, zuerst ablehnend, dann mit sehr viel weitergehenden Forderimgen antwortete, erliessen die Verbündeten die Frankfurter Proklamation, worin sie als ihr Ziel Unabhängigkeit des französischen Reichs, wie aller andern europäischen Staaten und Napoleon als einziges Hindernis des Friedens bezeichneten. Doch unterdrückte Napoleon alle Regungen des Widerstandes gegen die neuen Opfer, die er dem französischen Volk zumutete. Blücher, der in der Neujahrsnacht den Rhein bei Caub überschritten hatte, und die grosse Armee, die von der Schweiz aus in Frankreich eindrang, zogen der Champagne zu, und Blücher, bei Brienne von Napoleon zurück- gedrängt, aber dann durch Abteilungen der grossen Armee ver- stärkt, siegte über Napoleon hei La Rothiere 1. Februar 1814, worauf dieser seinem Gesandten Caulaincourt weitgehende Voll- machten für den am 5. Februar eröffneten Friedenskongress in Chätillon gab. Aber Napoleon benützte die Trennung der ver- bündeten Heere, um zuerst die einzelnen Abteilungen des die Marne entlang ziehenden Blüclier’schen Heeres in einer Reihe von Gefechten bei Montmirail, Chateau- Thierry und Etoges (10. bis 15. Februar) zu schlagen und dann die grosse Armee, die dem Lauf der Seine gefolgt war, durch die Gefechte hei Nangis und Montereau (17-/18. Februar) auf Troyes zurückzudrängen; nun nahm er die Friedensvollmachten zurück, doch löste sich der Kongress erst am 18. März ohne Ergebnis auf. Während sich Napoleon wieder gegen Blücher wandte, der mit seinem rasch wiederhergestellten Heer auf Soissons marschierte, um sich mit Bülow, dem Eroberer Hollands, zu vereinigen, wurden Macdonald und Oudinot bei Bar sur Auhe von der grossen Armee geschlagen, und am 1. März schlossen Russland, Grossbritannien, Oesterreich und Preussen den Vertrag vonchaumont, der ausser einem Schutz- und Trutzbündnis auf 20 Jahre das Programm der Neu- 1 -Wm*

6. Neue Zeit - S. 417

1897 - Stuttgart : Neff
417 bleiben; die Normalsätze für das, was die Bauern als Pachtland bekommen sollten, bewegten sich in den verschiedenen Teilen des Reichs zwischen einem Maximum und einem jedenfalls zu erreichenden Minimum (= ein Drittel des Maximums); nachträglich wurde bestimmt, dass, wenn der Gutsherr durch freien Entschluss ein Viertel des Nutzlandes den Bauern schenkte, er das übrige behalten durfte; die Bauern konnten Ablösung des Gehöfts und Garten- lands, in Polen auch des übrigen ihnen überlassenen Landes verlangen ; der Agrarkommunismus der Gemeinden (Mir) blieb, wo er bestand. Uebrigens hat die Neuordnung bis jetzt weder den Bauern noch den Grundherrn eine befriedigende Existenz gebracht. Die Reformen stiessen auf vielfachen Wider- stand, waren auch durch die Korruption eines grossen Teils der Beamten in ihrer Wirkung gehemmt und brachten andererseits die durch bedeutende Schriftsteller (Puschkin, Gogol, Turgenjew) genährten fortschrittlichen Bestrebungen in eine Bewegung, die in einen immer schärferen Gegen- satz zu dem am Absolutismus festhaltenden Kaiser kam. Und der 1863 ausgebrochene, nach Abweisung eines französisch-englischen, anfangs auch österreichischen Versuchs diplomatischer Einmischung 1864 unter- drückte polnische Aufstand hatte zur Folge, dass Alexander Ii. sich von der Eeformpolitik ab- und der von derpanslavistischen Partei angestrebten Russifizierung aller Unterthanen des Reichs zuwandte; äusserlich erfolgreich, zog diese Politik zugleich den mit revolutionären Mitteln einen völligen Umsturz des Bestehenden anstrebenden „Nihilismus“ gross. Die Donaufürstentümer unter dem Hospodar Cusa vollzogen / 1861 ihre Vereinigung zum Fürstentum Rumänien. 1862 wurde Ötto I. von den Griechen, die ihn als ein Hindernis für die Erfüllung ihrer nationalen Wünsche ansahen, vertrieben. 1863 nahm der dänische Prinz Georg (I.) die ihm angebotene griechische Krone an, nach- dem ihm England die jonischen Inseln überlassen hatte. 1866 wurde anstelle des durch eine Verschwörung gestürzten Cusa Prinz Karl von Hohenzollern Fürst von Rumänien. Ein von Griechenland unterstützter Aufstand Candias (1866—69) endete mit der Wiederunterwerfung der Insel. Die durch den deutsch-französischen Krieg geschaffene Lage be- nützte Russland, um am 31. Oktober 1870 zu erklären, dass es sich nicht mehr an die Neutralität des Schwarzen Meers gebunden betrachte; es nahm damit wieder die Politik auf, auf die zu verzichten es durch den Krimkrieg gezwungen worden war. § 128. Der französisch-sardinische Krieg gegen Oesterreich und die Schaffung des Königreichs Italien. Napoleon schloss mit Sardinien ein Bündnis zu dem Zweck, Oesterreich aus Italien zu verdrängen; nach den Schlachten bei Magenta und Solferino trat Oesterreich in Villafranca Juli 1859 die Lombardei an Sardinien ab. 1860/61 wurde aus dem Königreich Sardinien durch den Anschluss des grössten Teils von Italien das Königreich Italien, das Savoyen und Nizza an Frankreich abgetreten hatte. Die Befreiung der Lombardei. Graf Cavour (1810—61), seit 1852 Leiter der sardinischen Politik, gewann 1858 den französischen Kaiser zu einem Bündnis, das „Italien frei bis zur Adria“ machen sollte. Oesterreich, auf Lehrbuch, d. Weltgeschichte. Neue Zeit. 27

7. Mittelalter - S. 29

1896 - Stuttgart : Neff
— 29 — Für die Aneignung des Grundbesitzes durch die Langobarden, die sich gruppenweise innerhalb des eroberten Gebietes niederliessen, galt anfangs das Kriegsrecht, nachher der Grundsatz, dass die bisherigen Besitzer ein Drittel abzutreten hatten; doch wurde diesen häufig der ganze Grundbesitz gelassen gegen Ablieferung eines Drittels vom Ertrag an den neuen Herrn. Die Langobarden waren Arianer, die allerdings gegen die katholische Kirche bald weitgehende Duldung übten; auch in poli-tisch-rechtlicher Beziehung war die Scheidung zwischen ihnen und den römischen Einwohnern anfangs eine schroffe: letztere verloren ihre Municipalverfassung und waren von allen öffentlichen Rechten ausgeschlossen, und das langobardische Recht galt für alle Streitsachen, bei denen nicht beide Teile Römer waren. Doch bahnte sich bald eine soziale Ausgleichung, hauptsächlich nach dem Besitz, an, da die Langobarden zahlreich in den Städten wohnten; auch bestand, wie es scheint, von Anfang Ehegemeinschaft zwischen Langobarden und Römern. Ohnedies empfanden die römischen Einwohner das Aufhören der oströmischen Herrschaft mit ihrem Steuerdruck als eine Erleichterung. Die Verwaltungsbezirke des neuen Reichs, die thatsächlich eine Stadt zum Mittelpunkt hatten, standen unter Herzogen (zum Teil auch Markgrafen genannt), die, aus dem Geburtsadel vom König auf Lebenszeit ernannt, aber Erblichkeit anstrebend, die oberste Militär- und Gerichtsgewalt ausübten; neben ihnen gab es besondere königliche Beamte für die Verwaltung des Kronguts: Zu grösserer Bedeutung ge- langten die Herzoge von Friaul, Trient, Turin, Spo-leto und Benevent wegen der militärischen Wichtigkeit dieser Punkte. Mit dem Tod Alboins, der schon 573 auf Anstiften seiner gepidischen Gemahlin Rosamunde ermordet wurde, war an die Stelle des erblichen das Wahlkönigtum getreten und dieses schon 575 von den Herzogen abgeschafft, aber angesichts der vom Frankenreich und von Ostrom drohenden Gefahren 584 wiederhergestellt worden. Der neue König Autäri gewann durch seine Vermählung mit der bayrischen Herzogstochter Theudelinde einen, auch für die Kräftigung des germanischen Volkstums der Langobarden wertvollen, Rückhalt an Bayern. Theudelinde, die nach Autaris Tod Herzog Agllulf zum Gemahl wählte, begann unter dessen Regierung ihrem, dem katholischen, Glauben bei den Langobarden Eingang zu verschaffen, und im Lauf des Vii. Jahrhunderts vollzog sich allmählich, unter manchen Rückschlägen, der Ueb er tritt des ganzen Volks zur katholischen Kirche. So verschmolzen

8. Mittelalter - S. 49

1896 - Stuttgart : Neff
— 49 — aber es wurde zugleich bestimmt, dass der Herrscher befugt sein sollte, im Bedürfnisfall neue Vergabungen von Kirchengut auf Lebenszeit vorzunehmen. — Als Greis übergab Bonifaz sein Erzbistum Mainz seinem Schüler Lul, um das Werk seiner Jugend, die Bekehrung der Friesen, wieder aufzunehmen. Hier fand der „Apostel der Deutschen“ 754 oder 755 den Märtyrertod. Zweiter Abschnitt. Zeit des Bundes zwischen Kaisertum und Papsttum. Kapitel Iv. Karl der Grosse. § 16. Karls Kriege. Karlmann starb schon 771, worauf sich Karl, ohne Rücksicht auf die Rechte seiner Neffen, mit Zustimmung der Grossen zum Alleinherrscher machte. Als solcher hat er ein fast alle Romanen und sämtliche deutsche Stämme des europäischen Festlands umfassendes christliches Weltreich geschaffen, das die Grundlage für die gesamte politische und kulturgeschichtliche Entwickelung des Mittelalters geworden ist und deren Richtung bestimmt hat. Der langwierigste und schwerste Krieg, den Karl geführt hat, war der gegen die Sachsen. Diese zerfielen in vier Stämme, die Nordalbingier zwischen Eider und unterer Elbe, die Ostfalen auf dem linken Ufer der Elbe und (sächsischen) Saale bis zur Unstrut im Süden, die Engem auf beiden Seiten der Weser und die Westfalen zwischen Hunte im Nordosten und Sieg im Südwesten. Ein Bauernvolk mit Hofsiedelung, nach den drei Ständen der Adelinge, Frilinge und Lassen (Hörige) gegliedert, in viele Gaue mit ebenso vielen Häuptlingen ohne gemeinsames Oberhaupt geteilt, hingen sie zäh an dem Brauch und der Religion ihrer Väter; ihr Recht unterschied sich von dem der ändern germanischen Stämme durch die Härte der Strafbestimmungen, besonders viel häufigere An- Lehrbueh d. Weltgeschichte. Mittelalter. 4

9. Altertum - S. 348

1895 - Stuttgart : Neff
— 348 — und jüngst durch die Pest noch gesteigerten Entvölkerung grosser Teile des Reiches abgeholfen, dem vielfach schon nicht mehr bebauten Grund und Boden Arbeitskräfte verschafft und für tüchtigen Ersatz des Reichsheeres wirksam gesorgt. Freilich änderte sich hiedurch auch, trotz der raschen äusseren Entnationalisierung dieser Barbaren, nach und nach das innere Wesen der friedlichen Bevölkerung beträchtlicher Teile des Reichs, sowie seiner Soldaten. Aus diesem Inquilinat entwickelte sich seit Diocletian das spätere Colonat, indem entsprechend der vom Staat auferlegten Ver-erblichung mancher Berufszweige (z. B. Soldaten; Bäcker und Schiffer der Hauptstädte) und im Zusammenhang mit der neuen Steuerordnung auch die bis dahin Freizügigkeit besitzenden Kleinpächter auf Zeit (die früheren coloni) an die Scholle gebunden wurden (ascripticii, glebae ascripti). Ausserdem erhielten von der Zeit des M. Aurelius an vielfach auch grössere Teile barbarischer Völkerschaften als kontingentpflichtige Bundesgenossen (laeti, gentiles) zusammenhängende Wohnsitze in den Grenzländern des Reichs. § 117. Der Niedergang des Principats. Commodus und die Familie des Severus. Commodus, der seinem Vater nachfolgte (180—192), hielt in dem Friedensschluss mit den Barbaren nur das Verbot der Besiedelung des Grenzstreifens und dem Namen nach die Forderung von Abgaben und Zuzug fest, zog aber die Besatzungen zurück und zahlte den Barbaren sogar Jahrgelder. Aufstände in den Provinzen und Grenz einfälle, die in bedenklicher Weise überhandnahmen, zu beseitigen überliess er ganz den Statthaltern, deren Treue er sich durch Vergeiselung ihrer Kinder sicherte. Im Inneren schaltete Commodus, der es leidenschaftlich liebte, als Tierkämpfer und Gladiator aufzutreten, von Anfang an unter dem Einfluss selbstsüchtiger Günstlinge mit Willkür, Grausamkeit, Selbstvergötterung und mit Begünstigung des Pöbels und der Soldaten. 192 wurde er auf Anstiften seiner eigenen Umgebung von einem Athleten ermordet und vom Senat verflucht. Nachdem die Prätorianer den von ihnen selbst erhobenen P. Helvius Pertinax wegen seines Bestrebens, Ordnung zu schaffen und den Senat an der Reichsregierung zu beteiligen, nach kaum 3 Monaten getötet hatten, ersteigerte von ihnen den Kaiserthron der Senator M. Didius J u 1 i a n u s, den der Senat nur widerwillig anerkannte. Aber die Legionen in Britannien riefen ihren Statthalter Clodius Albinus zum Kaiser aus, die des Ostens den Statthalter von Syrien, C. Pescennius Niger, die an der Donau den Statthalter von Ober-Pannonien, L. Septimius Severus. Dieser, rückte, indem er als Rächer des Pertinax auftrat, sofort nach Italien und vor Rom und wurde vom Senat, der den von den Prätorianern im Stich gelassenen Julianus abgesetzt und zum Tod verurteilt hatte, anerkannt (Juni 193).

10. Altertum - S. 291

1895 - Stuttgart : Neff
— 291 — mählung’ mit Cäsars Tochter Julia noch enger mit diesem verbunden, die Aufgabe übernahm, die Hauptstadt im Interesse der Machthaber zu beherrschen. § 101. Die Unterwerfung Galliens durch Cäsar. Die ethnographischen, staatlichen und sozialen Verhältnisse Galliens vor Cäsar. In Gallien sassen an den Pyrenäen und bis zur Garonne als Rest der Urbevölkerung die aquitanischen Völkerschaften iberischen Ursprungs (an der Garonnemiindung die keltischen Bituriger mit der Hauptstadt Burdigäla), in Massalia seit 600 Griechen, am linken Ufer des Nieder-rheins seit kurzem eingedrungene germanische Völkerschaften, dieaduatüker (an der Sambre), ein Ueberrest der wandernden Cimbern, und die Tungrer (an der Maas um Lüttich); auch die Treverer (um Trier) und die Nervier (im Hennegau) waren vielleicht Germanen. Das übrige Gallien bis zum Ehein erfüllten in zusammenhängender Masse Kelten, die mit ihren Stammesgenossen in Britannien in regem Verkehr, aber mit denen in Spanien und in dem heutigen Oesterreich in geringer Verbindung standen; aus den rechtsrheinischen Gebieten waren die Kelten damals bereits durch das Vordringen der Germanen fast ganz verdrängt, die italischen Kelten waren vernichtet oder romanisiert (Gallia togata). Auch in der Provinz Narbo (Gallia Bracata), wo es seit dem Cimbernkrieg infolge der Erpressungen der römischen Beamten wiederholt zu Aufständen einzelner Völkerschaften kam, so im Jahr 61 der Allobröger (vgl. S. 287), hatte die Romanisierung rasche Fortschritte gemacht (Kolonisten, Kauf leute, Auswanderer, Ackerbauern und Viehzüchter im Dienst römischer Latifundienbesitzer). In dem freien Keltenland nördlich der Cevennen (Gauia Comata) wohnte die verhältnismässig zahlreiche Bevölkerung in Höfen, offenen Dörfern und ummauerten Städten; ihre Beschäftigung bildeten, ausser dem wenig geachteten Ackerbau, treffliche Viehzucht, reger Handel zu Land und zu Wasser in Gallien und auf Segelschiffen mit den stammverwandten Briten (Zinn), Gewinnung und Bearbeitung der Metalle; die Dichtkunst wurde von wandernden Sängern, Naturwissenschaft und Philosophie von den der (griechischen) Schrift kundigen Priestern gepflegt. Die staatliche Verfassung beruhte auf dem Gau mit dem Fürsten und dem Rat der Aeltesten an der Spitze der Gemeinde freier, waffenfähiger Männer, die Städte hatten keine politische Bedeutung; aber die übermächtigen Adligen, die, von einer grossen Gefolgschaft reisiger Knechte (ambacti) umgeben, das Faustrecht übten, hatten überall die Gemeinfreien wirtschaftlich abhängig und schliesslich zu unfreien Hörigen gemacht, in den grösseren Gauen des Südens bereits auch das Königtum beseitigt und durch jährlich gewählte Beamte (vergobretus) ersetzt. Eine gewisse nationale Einheit bestand durch die enge politische und verwandtschaftliche Verbindung des Adels und namentlich durch die feste Organisation der ganz Gallien (und Britannien) mit einem religiösen Band umfassenden Priesterschaft der Druiden (Oberhaupt, von den Priestern selbst gewählt; jährliche Zusammenkünfte; Leitung eigener Schulen); die gläubige und gehorsame Ergebenheit des Volks und wichtige Rechte (Freiheit von Steuer und Kriegsdienst, Befugnis zur Ausschliessung aus der religiösen Gemeinschaft, ausgedehnte Zivil- und Kriminalgerichtsbarkeit, Mitwirkung bei Wahlen, bei Kriegserklärung und Friedensschluss) gaben den Druiden einen weitreichenden Einfluss im staatlichen Leben. Zu einer politischen Einigung der ganzen Nation kam es nicht, nur Gaubünde bestanden unter Führung eines mächtigen Gaues, dem die schwächeren zur Heeresfolge und bisweilen zu Tributzahlung verpflichtet waren, so der Bund
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