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1. Deutsche Urgeschichte, Das Frankenreich, Deutschland unter eigenen Herrschern - S. 16

1894 - Langensalza : Schulbuchh. Greßler
16 Frau Holle u. a.). — Die Germanen verehrten ihre Götter nicht in Tempeln (Tacitus erwähnt als Ausnahmen einen Tempel der Nerthus und einen der Tanfana*). sondern in Wäldern und Hainen. In solchen Hainen befestigten sie die Abzeichen der Götter, dort hingen sie auch die in der Schlacht erbeuteten Trophäen auf. Man suchte den Willen der Götter durch Weissagung zu erforschen, z. B. durch Beobachtung des Vogelfluges, des Wieherns der heiligen Rosse und durch Runen (runa — Geheimnis). „Runen waren Zeichen für irgend «inen Gott oder für einen Gegenstand des Zaubers. Durch Zauber hat sie nach der Sage Odhinn (Wodan) erfunden. Man schnitt sie in Waffen und Geräte ein, um diese gegen Schaden zu schützen. Man warf mit Runen bezeichnete Stäbe auf ein Tuch, zog einige davon unbesehen hervor und wahrsagte daraus in einem Spruch, worin die Runen der Stäbe zu den leitenden Gedanken wurden, aus denen sich dann, durch Wiederholung derselben Runen, der Stabreim (Allitteration) entwickelte. Auch bienten die Runen als Hausmarken zur Bezeichnung des Eigentums und heiligten so dasselbe: Vieh, Waffen, Geräte und das Haus selbst, an dessen Herd oder Firstbalken das Zeichen eingeritzt oder eingebrannt war. Erst als die Germanen mit den Römern bekannt wurden, erfuhren sie etwas von der Schreibekunst und verwendeten nun die Runen, die sie durch römische Schriftzeichen vermehrten oder solchen ähnlich machten, zu Buchstaben je nach dem Anfangslaut ihres Namens. Dieser Gebrauch blieb aber sehr beschränkt; bei größeren schriftlichen Aufzeichnungen benutzte man die lateinischen Buchstaben, die Runen nur zu feierlichen und religiösen Zwecken, Inschriften auf Grabsteinen und geheimnisvollen Dingen, Kalenberzeichen u. s. w. Die Runen würden nicht nur von links nach rechts, fonbern auch umgekehrt, von oben und von unten her, im Kreise herum u. s. w. gezeichnet. Das von dem römischen Alphabet am weitesten abtoeichenbe (skanbinavische) Runensystem zählt sechzehn Zeichen in brei Reihen und wirb nach den sechs ersten ,Futhork' genannt. Seine Zeichen sinb solgenbe: fe, Bich, (Besitz). >|< hagl, Hagel. 'J' tyr, Gott, Schwert, pl ür, Auerochse. naudh, Not, Zwang. |£ björk, Birke. P thure, Riese. | iss, Eis. P lögr, Meer. P 088,Mündung e.flusses. är (Jahr?) Ruder. ^ madhr, Mensch. Ix reidh, Reiten, Wagen. söl, Sonne. ^ yr, Eibenholzbogen, r kaun, Geschwulst. _______________ (Henne am Rhyn.)" *) Göttin des Herdes und Feuers.

2. Deutsche Urgeschichte, Das Frankenreich, Deutschland unter eigenen Herrschern - S. 18

1894 - Langensalza : Schulbuchh. Greßler
18 eindringenden Feinde einhieben. Auf das Zeichen der Trompeten ordneten sich die Reihen zum Ansturm. Die Krieger erhoben einen wilden Schlachtgesang, den sie durch die an den Mund gehaltenen hohlen Schilde noch zu verstärken suchten. Vom Lager herüber tönte das Heulen der Weiber und das Dröhnen einer Art Heerpauke. Wurden die Germanen zurückgeworfen, so hielten die vordersten die Schilde vor und die in der Mitte stehenden hoben ihn über den Kopf, so daß gleichsam ein Schutzdach gebildet wurde, das schwer zu zerstören war. — Während der aus Ruten geflochtene ober aus Brettern gebildete Schild zum Schutze diente, verwendete man lange Lanzen zum Stoße, Frameeu (kurze Spieße) und Hakenlanzen zu Stoß und Wurf, Wurfspeere zum Fernkampfe. Aus der Ferne schleuderten die Krieger metallene Eicheln und Steine. Pfeile und Wurfäxte. Außer diesen Waffen bediente man sich sowohl des langen als des kurzen Schwertes wie auch der Keule. Die Schwerter der Germanen waren aber oft schlecht gehärtet und so unterlagen sie im Nahekampse dem gutgestählten Kurzschwert der Römer häufig. Ju ihren Kämpfen wurden den Germanen die heiligen Feldzeichen vorangetragen: die Bilder der Schlange und des Wolfes (Wodan), des Bären und des Bockes (Donar), des Ebers (Fro). außerdem Wodans Lanze. Donars Hammer, das Schwert des Ziu. Ein den Germanen eigentümliches Feldzeichen war der an einer Stange befestigte, gewebte Drache. — Durch den Ungestüm, mit welchem die Deutschen, oft gegen alle Regeln der Kriegskunst gegen die Feinde vorgingen, erregten sie selbst bei den Römern großen Schrecken; römische Schriftsteller bezeichnen ihre Kampfeswut als den furor Teu-tonicus. Chaen. ttm das Jahr 100 ging mit unseren Vorfahren außerhalb des bei'deno^en Germaniens eine große Veränderung vor: Das Christentum manen^nngt zu den Germanen, die in den von den Römern gegründeten hä7esstädten am Rhein (Konstanz, Basel. Straßburg. Speier. Mainz, Aen Bingen, Koblenz. Köln) und an der Donau (Ulm, Augsburg, Regens-maniensburg, Salzburg, Wien) wohnten. Seit Marc Aurel ward es Regel bei den römischen Kaisern, die Reste besiegter Völkerschaften, namentlich germanischer, im römischen Staatsgebiete anzusiedeln. Sehr viele Germanen lebten als Sklaven im römischen Reiche; große Scharen germanischer Jünglinge dienten als Söldner im römischen Heere: somit war Tausenden Gelegenheit geboten, mit dem Christentum bekannt zu werden. Aber die römischen Imperatoren sahen in dem

3. Deutsche Urgeschichte, Das Frankenreich, Deutschland unter eigenen Herrschern - S. 29

1894 - Langensalza : Schulbuchh. Greßler
•29 liefen beiden Beamten werden noch genannt der Seneschall oder Oberknecht, der O b e r kä m m er er , der die Aufsicht über die Schatzkammer mit ihrem Edelmetall, Schmuck und kostbaren Kleidern führte, der Marschall (Pferdeknecht), Schenken, Küchenmeister, Schwertträger u. s. w. In den einzelnen Gauen regierten die Grafen im Namen des Königs, sie lieferten die Steuern. Zinsen und Abgaben (Gefälle) an den königlichen Schatz, waren Vorsitzende der Volksgerichte und führten die waffenfähige Mannschaft des Gaues im Kriege. In Burgund und in der Provence werden auck Patricii genannt, die im Range über den Grasen und Herzogen standen. Zu Vollstreckern richterlicher Befehle dienten Unfreie. Wie im grauen Altertume die Könige und Fürsten besonders^', nach der Vermehrung ihres Schatzes strebten (Günther, Siegfried u. s. w.), so legten auch die Fränkenkönige den größten Wert dar- s°beu auf. daß ihr Hausschatz sich vergrößere und auf die Nachfolger vererbt werde. Die Kasten und Truhen wurden mit Goldstücken, Silber, Edelsteinen, Ketten und Spangen gefüllt; zum Schatze gehörten kostbare Gewänder; in der Schatzkammer wurden die Steuerrollen aufbewahrt. Zur Bereicherung des Schatzes dienten die Einkünfte des Herrschers. Dieselben bestanden in dem Ertrage seiner zahlreichen und großen Güter, in den Steuern und Leistungen der römischen Unterthanen — in späterer Zeit wurden auch die Franken zur Entrichtung dieser Steuern gezwungen — in den Geschenken, welche die Franken namentlich auf dem Märzfelde dem Könige darbrachten, in Tributen der unterworfenen Stämme (Kühe, Schweine), in den Strafgeldern der Verurteilten, in Vermögenseinziehungen (Strafe der Hochverräter), in Zöllen. Hafen-, Wege- und Markt-geldern. Auf feinen Reisen durch das Land lieferten die Bewohner, durch deren Gegend die Fahrt ging, dem Könige und feinem Gefolge, was an Speise und Trank nötig war. In derselben Weise wurde für die Stellvertreter des Herrschers gesorgt, wenn sie durch das Land zogen. Regelmäßige Ausgaben des Schatzes, wie Besoldungen an Beamte u. s. w., gab es damals nicht, der König beschenkte seine Freunde oder solche, die er für sich gewinnen wollte, er überwies der Königin zu ihrem Unterhalt Güter mit reichen Einkünften, er überließ Kirchen und Klöstern Ländereien, Zinsen und Abgaben und belohnte auch seine Beamten für ihre Dienste mit königlichen Gütern.

4. Deutsche Urgeschichte, Das Frankenreich, Deutschland unter eigenen Herrschern - S. 31

1894 - Langensalza : Schulbuchh. Greßler
31 verloren aber ihr Ansehen in der Volksgemeinde, da sie nun zu den Liten oder Hörigen gezählt wurden. Auch das Wergeld für solche Leute sank auf die Hälfte des Betrages für einen Freien herab (100 Solidi). Neben oder doch nicht viel unter den Hörigen standen die Knechte. Sie dienten als Handwerker und landwirtschaftliche Arbeiter auf dem Hofe eines reichen Freien, genossen oft wegen treuer Dienste eine freundliche Behandlung, konnten indes auch wie das Vieh verkauft werden. Alle Freien, sowohl die reichen als auch die ärmeren, waren zum Kriegs-Heerdienste verpflichtet (Heerbann). Viele entzogen sich indes dieser Pflicht, indem sie in das Gefolge eines großen Vasallen eintraten. Dieser pflegte besser für seine Leute zu sorgen, als sie selbst es konnten, wenn's zum Kriege kam (Waffen, Nahrungsmittel, Schutz). Daher tritt der Heerbann mehr und mehr gegen das Heer zurück, das der König aus den Gefolgsmannfchaften seiner großen Lehnsleute bildet. Häufig führte ein vornehmer Beamter im Aufträge des Herrschers den Oberbefehl, unter ihm standen Herzöge und Grafen. Die Haupt-stärke des Heeres bildete immer das Fußvolk, letzteres roar nach uralter Weise so geordnet, daß die Dorfgemeinfchaften wie früher die Sippschaften (Verwandten) zusammenstanden und so die Abteilungen bildeten. Als Angriffswaffen dienten das Beil (Streitaxt), der kurze an der Spitze mit Widerhaken versehene Speer, ein messerartiges kurzes Schwert und die Wurfkeule. Schutzwaffen waren der Helm, die aus Eisenringen geflochtene Brünne, Beinschienen und Schilde. Einen Panzer hatten die wenigsten, viele nicht einmal Helm und Bein- schienen. An der Spitze der Krieger schritt der Bannerträger. Das Heer lagerte unter Zelten, um das ganze Lager zog sich ein Ring, der durch die Gepäckwagen gebildet wurde. Die Schlachtaufstellung bildete die Form eines großen Dreiecks. Die große Mehrheit des Frankenvolkes führte das Leben der Bauern. Das Gehöft wurde von einem Holzgatter umschlossen. Das^^ns-Hauptgebäude, der hölzerne Saalbau, stand abgesondert von den Wirt- roei?e-schastsgebäuden. In vornehmen Häusern verdeckte man Fenster und Wände mit Teppichen; um den Tisch (Beute genannt) standen mit Decken belegte Bänke, über den Tisch ward ein Laken gebreitet. Vor dem Essen, das in Schüsseln ans Edelmetall und Holz aufgetragen wurde, mußten die Hände gewaschen werden, da man mit denselben die Speise zum Munde führte, flüssige Speisen schöpfte man mit ausgehöhlten Brotstücken aus der Schüssel. Gabeln kannte man damals

5. Deutsche Urgeschichte, Das Frankenreich, Deutschland unter eigenen Herrschern - S. 54

1894 - Langensalza : Schulbuchh. Greßler
54 größte Aufmerksamkeit zu. Seine Absicht war, durch eigenes Beispiel sowohl wie durch Verordnungen Ackerbau und Viehzucht zu heben. Zu dem Zwecke erließ er 812 das berühmte Kapitular De villis im-perialibus, d. i. Verordnung über die Bewirtschaftung der Kammergüter. „Der große Kaiser gliederte die Königsgüter in Haupt- und Nebenhöfe und ordnete zum Mittelpunkte mehrerer Güterkomplexe je eine Pfalz. Die Nebenhöfe, welche teils von dort sitzenden Unfreien oder von Kolonen und abhängigen Freien, teils unmittelbar auf Rechnung der Herrschaft bewirtschaftet wurden, standen in dienendem Verhältnisse zu je einem Haupthofe. Vom Haupthofe aus wurde durch den Amtmann und seine Gehilfen, die Meier, der Gutsbezirk mit den Nebenhöfen geleitet und die nötigen Anordnungen für Saat- und Erntearbeit getroffen. Je nach der Art und Lage der den einzelnen Höfen zugehörigen Ländereien konnte jetzt das eine oder andere Produkt auf den Äckern erzielt werden, während man in kleineren Wirtschaften von jedem Boden jede nötige Frucht verlangen mußte. Die Überschüsse der auf den Neben- und Haupthöfen gewonnenen Erzeugnisse lieferten die Amtleute in der Regel an die Pfalzen ab. An diesen Sammelpunkten entstanden naturgemäß Märkte, wie bei der Pfalz Frankfurt a. M. Ein königlicher Hof, eine Domäne, war mit Gebäuden, Gerätschaften und Vorräten vollauf versehen. Die noch keineswegs allgemein gebräuchlichen Steinbauten fanden sich hier, und wenigstens das Herrenhaus war aus Steinen aufgeführt, während die Hütten für die auf dem Hofe dienstbaren Unfreien aus Holz gezimmert waren. Frauengemächer, in welchen Mägde spannen, webten und färbten, waren z. B. in Asnapium elf vorhanden, wie auch ein Keller unter dem Hause, in welchem man Wein u.dgl. barg. Ein Zaun umschloß alle jene Baulichkeiten samt der Stallung, der Küche, dem Backhause, den Speichern und Scheunen. Einlaß in den Hof gemährte ein steinernes Thor mit söllerartigem Überbau. In besonders abgegrenztem Garten zog man Obstbäume. Gewebe, Betten, Polster, eisernes, ehernes und hölzernes Gerät durften auf keinem Königsgute fehlen." (E. Blume, Quellensätze.) Im einzelnen bestimmt Karl in seinem Kapitular von 812 etwa folgendes: Die königlichen Güter sollen nur ihm allein dienen, nicht andern Leuten. Das Gesinde soll gut gehalten und von den Amtleuten nicht

6. Deutsche Urgeschichte, Das Frankenreich, Deutschland unter eigenen Herrschern - S. 34

1894 - Langensalza : Schulbuchh. Greßler
34 auf jeglichem Wege blindlings zu folgen und sein Thun gutzuheißen-die Frankenkönige aber. Chlodovech voran, waren Meister in jeder Untugend, was sie im großen an Schändlichem verübten, suchten die Untergebenen im kleinen nachzuahmen. (Chlodovech beseitigt die andern Könige der Franken. Kampf der Brunhild mit Fredegnnde.) Aber auch die Geistlichen, sowohl die höheren wie die niederen, gerieten in den Strudel der Lasterhaftigkeit hinein. Die meisten der Bischöfe waren Römer, von den Franken stiegen sehr wenige zu dieser Würde empor. (Im 6. Jahrhundert waren auf einer Synode zu Macon unter 63 Bischöfen nur 7 Franken, im 7. Jahrhundert hatte sich dies Verhältnis zu Gunsten der Franken geändert, unter 42 befanden sich 24 geborne Franken.) Im Gegensatze zu andern deutschen Volksstämmen, die schon frühzeitig für ihre Zeit hochgebildete Männer in ihren Reihen zählten — Ulfilas bei den Goten. Paul Diakonus bei den Langobarden, Beda Venerabilis bei den Angelsachsen — entwickeln sich bei den Franken erst spät hervorragende Geister. Ihr Ä9rö&ter Geschichtschreiber, Gregor von Tours, war von Geburt ein 540-594römei. Er schilderte .die Kämpfe der Könige mit den feindlichen Völkern, der Märtyrer mit den Heiden und der Kirche mit den Ketzern“ in folgenden Schriften: „Vom Ruhme der Märtyrer;" „Von den Wundern des hl. Martinus;" „Vom Leben der Väter" und „Zehn Bücher fränkischer Geschichte", auch wohl „Kirchengerichte der Franken" genannt. Außer Gregor find als Gelehrte und Schriftsteller noch Avitus, von 490-525 Bifchof in Vienna, Fortunatus, Bischof von Poitiers, um 565, und Fredegar zu nennen. Für die Stellung, welche die Geistlichkeit zu den Königen hatte, ist folgende Stelle aus Gregor bezeichnend: „Also warf Gott Tag für Tag feine (Chlodo-sechs) Feinde vor ihm zu Boden und mehrte fein Reich, darum daß er rechten Herzens vor ihm wandelte und that, was feinen Augen wohlgefiel." In den Augen der Bischöfe waren Chlodovech und seine Nachfolger die Verteidiger und Beschützer des römisch-katholischen Glaubens gegen die ketzerischen Arianer, „Ketzern ober braucht man keine Treue zu halten." Aber auch der Reichtum der Kirchen bedurfte eines starken Schutzes, wenn er nicht eine Beute der nach Schätzen gierigen Großen werden sollte. Zudem ging zu dieser Zeit alle Gewalt, auch die kirchliche, vom Könige aus; er setzte die Bischöse ein, ernannte die Äbte u. s. w., berief die Synoden, in welchen er selbst oder sein Gesandter den Vorsitz führte, vor seinem

7. Deutsche Urgeschichte, Das Frankenreich, Deutschland unter eigenen Herrschern - S. 57

1894 - Langensalza : Schulbuchh. Greßler
57 lande rückten Franken ein. sie machten den von Karl gelernten Betrieb der Landwirtschaft in ihren neuen Wohnsitzen bekannt. Hierher gehören ferner die Bestrebungen des großen Herrschers für die Erleichterung des Verkehrs. Er sorgte dafür, daß überall gangbare Wege. Dämme und Brücken gebaut wurden, deren Instandhaltung den betr. Besitzern zur Last fiel. An bestimmten Stellen konnten zur Erleichterung dieser Last Zölle erhoben werden, nur durften dieser Brücken-, Wege- u. a. Zölle nicht allzuviele werden, damit die Wohlthat sich nicht in Plage verkehre. Sehr gern benutzte man die Wasserwege. Karl versuchte es, das schwarze Meer durch einen Kanal vom Main zur Donau mit der Nordsee zu verbinden; seine Baumeister wußten indes noch nicht, wie man die Schwierigkeiten des Bodens, namentlich Sümpfe, überwindet, und so blieb es bei dem Versuche. In unfern Tagen hat König Ludwig I. von Bayern den Plan Karls wieder aufgenommen und durch den Ludwigskanal eine Verbindung beider Flüsse geschaffen. Auf diesen durch Natur oder Kunst geschaffenen Wegen fand der Handel. Handel feine Verbreitung. Fränkische Kaufleute zogen quer durch Deutschland nach den Märkten der Slaven und Avaren. Stapelplätze des Handels waren Bardewik, Celle, Magdeburg. Erfurt, Hall stadt bei Bamberg, Forchheim, Regensburg, Lorch. Von der Nordsee über die Alpenpässe führten die Wege nach Italien; über das Meer ging der Kaufmann nach England, Norwegen, Schweden und Rußland. Auch mit dem Morgenlande suchte Karl Handelsbeziehungen anzuknüpfen, wobei er sich eines landkundigen Juden bediente. der die Gesandtschaft zu dem sagenberühmten Harun al Raschid führte. Die Haupthandelsleute neben den Juden waren Friesen, Engländer und Araber von der Nordküste Afrikas; sie besuchten die fränkischen Märkte, die sich besonders bei den kaiserlichen Pfalzen entwickelt hatten. Friesland hatte bedeutende Tuchwebereien, deren Erzeugnisse im Morgenlande sehr begehrt waren; Metallguß und Glasbereitung ging meist von den Klöstern aus; die Töpferei blühte in Mainz. Von der größten Bedeutung für den Handel war es, daß diemünz-, kaiserliche Regierung strenge Redlichkeit im Handel und Wandel sor-^^Ge-derte: die Kaufleute durften nur solches Maß und Gewicht führen, das dem in der Pfalz aufbewahrten Muster genau glich. Auch die Münzverhältnisse wurden neu geordnet. Statt der in der merovingi-fchen Zeit bestehenden Goldwährung begann Karl die Silberwährung

8. Deutsche Urgeschichte, Das Frankenreich, Deutschland unter eigenen Herrschern - S. 48

1894 - Langensalza : Schulbuchh. Greßler
48 die spanische Mark südlich von den Pyrenäen. Alle seine Unterthanen mußten ihm den Eid der Treue leisten. Als er Kaiser geworden war, ließ er alle Männer bis zum Alter von zwölf Jahren hinab, das Treugelöbnis wiederholen und schärfte die Bedeutung desselben als einer von Gott gebotenen Pflicht durch ein besonderes Kapitular (kaiserliche Verordnung) ein. Sein Hauptaugenmerk richtete er auf die Großen seines Reiches, des sofern sie ihm fördernd oder hemmend entgegentraten. Er beschränkte am ihre Macht, hielt sie unter beständiger Aussicht und zog sie, soweit es möglich war, zu seinem persönlichen Dienste an den Hof. Die Einrichtung desselben war im wesentlichen dieselbe wie unter den rnerovingi-schen Herrschern; das Amt des Majordomus war indes aufgehoben, und die Kammerherren, die früher unter seiner Aufsicht standen, empfingen nun ihre Befehle von dem Vorsteher der königlichen Schatzkammer, dem Oberhofkämmerer. Derselbe überwachte die Einnahmen und Ausgaben. Seine Arbeit ward von der Königin beaufsichtigt, die über die Einkünfte verfügte und Sorge trug, daß die Diener des Hanfes wie die Beamten des Reiches in Kost, Kleidung und Waffen unterhalten wurden. Sie hatte ferner darauf zu achten, daß immer ein genügender Vorrat an Gold und Silber in Münzen und Ringen ober sonstigem Schmuck vorhanden war, damit alle rechtzeitig erfreut werden konnten. Beim Kirchgänge und bei feierlichen Gelegenheiten begleiteten der Kämmerer und Kammerherren mit vergoldeten Stäben den Herrscher; bei Tische sorgte der Seneschall für die Speisen, die unter der Aufsicht und Leitung des Oberküchenmeisters bereitet waren, der Oberschenk für die Getränke. Während des Essens stand der Sekretär in der Nähe des Königs bereit, in seinem Notizbuche, einer doppelten Wachstafel, schnell anzumerken, was der König ihm befahl. Die Sorge für die äußern Bedürfnisse des Hofes war dem Stallgrasen (comes ßtabuli, Connetable) zugewiesen. Auf Reifen trat der Reisemarschall (marescalcus — Pferdeknecht) an feine Stelle. Diesen sogen, großen Ämtern standen eine Menge von Unterbeamten zur Verfügung. Thürhüter, Quartiermacher, Jäger- und Falkenmeister, Küchen- und Kellermeister u. s. w. Somit war dem Könige Gelegenheit gegeben, eine große Zahl der fränkischen Adeligen zweckmäßig zu beschäftigen.

9. Deutsche Urgeschichte, Das Frankenreich, Deutschland unter eigenen Herrschern - S. 51

1894 - Langensalza : Schulbuchh. Greßler
51 übertragen. 2) Die Heerespflicht wird nach dem Besitzstand geregelt: „Jeder freie Mann, der vier bebaute Hufen an Eigenem oder als eines andern Lehen hat, rüste sich selbst aus und ziehe in eigener Person wider den Feind, sei es mit seinem Gefolgsherrn, wenn dieser auszieht, oder mit seinem Grafen." Wer nur drei oder noch weniger Hufen hatte, dem sollten andere in gleicher Lage zugesellt werden, damit sie gemeinsam von je vier Hufen einen Mann zum Dienste ausrüsten könnten. Die Ausrüstung sollte für die ärmeren Wehrpflichtigen nur aus Schild, Lanze, Bogen und zwölf Pfeilen bestehen, erst die Besitzer von 12 Hufen dursten eine Brünne (Panzer) und die noch Wohlhabenderen auch einen Helm haben. Wer das Aufgebot versäumte oder nicht zur Unterstützung seiner Genossen beitrug, mußte 60 Solidi*) bezahle«; auf Fahnenflucht im Kriege stand Todesstrafe und Einziehung der Güter des Schuldigen. Auf diese Weise suchte Karl es zu erreichen, daß der Ackerwirtschaft durch einen Krieg nicht alle Arbeiter entzogen würden; daß es ferner nicht mehr von der Laune der Großen abhinge, einige Freie fortwährend mit Kriegslast zu beschweren und dadurch zur Armut oder zur Hingabe ihrer Freiheit zu verurteilen, während andere unbehelligt zu Hause blieben, und daß endlich die Kosten der Ausrüstung verringert und auf das durchaus notwendige Maß beschränkt würden. Eine nicht weniger drückende Last als der Heerbann war die Verpflichtung jedes freien Mannes, zu jedem Gerichtstage auf der Mal-(Gerichts-) Stätte zu erscheinen und den Umstand (das umgebende Volk) zu bilden. Karl setzte fest, daß in jedem Jahre nur drei „ungebotene Dinge" (ein für allemal bestimmte Gerichtstage) vorn Grasen im Beisein der Schultheißen (Vorsteher der Hundertschaften, kleinerer Teile des Gaues) gehalten werden sollten. Hierzu mußten alle Freien der Hundertschaft erscheinen. Außer den „echten" oder „ungebotenen Dingen" konnte der Gras als Vorsteher des Gerichtes für besondere Fälle noch sogenannte „gebotene Dinge" ansetzen. Zu diesen erschienen aber nur die Richter und die Parteien mit ihren Zeugen. Zu Richtern bestimmte Karl sieben Schöffen. Wurde ein Urteil „gescholten", d. h. als ungesetzlich angesehen, so mußte eine neue Verhandlung stattfinden; eine Berichtigung der Erkenntnisse des Grafengerichtes erfolgte durch das Obergericht des Pfalzgrafen. Über Friedensstörer, Meineidige, Ge-richts-v erfahren. *) 1 Solidus — 51,19 bis 56,91

10. Deutsche Urgeschichte, Das Frankenreich, Deutschland unter eigenen Herrschern - S. 128

1894 - Langensalza : Schulbuchh. Greßler
128 Dunste zeugnisse der Milchwirtschaft, der Bienenzucht, des Fischfangs. Flachs. Kolonenhonf. des Obst- und Weinbaues; Lieferungen der in der Küche nö-u. s. w tigen Gerätschaften, des Hausgerätes überhaupt, Fischernetze, Tücher. Pelzwerke, fertige Kleidungsstücke, wie Schuhe. Handschuhe, Handtücher; ferner der tägliche und der Wochendienst zur Bedienung der Grundherrschaft: außerordentliche Dienste an den feierlichen Hof- und Gerichtstagen, Beherbergung und Verpflegung der Grundherren und ihrer Beamten bei ihren Amtsreisen, welches man den Dienst, die Atzung oder Atze, das Mahl, Nachtmahl. Imbiß u. dgl. nannte. Meist wurden mit der Zeit diese Naturalleistungen in Geldleistungen verwandelt. Anderer Natur sind die Frondienste (von frö = Herr), Frontage, auch Schar, Scharwerk, Scharwagen. Anger. Tagman, Achten genannt. Es gehören dazu die Tafeldienste, Botendienste, Fronpferde und Fronfuhren. Schiffsdienste, Banfronen, Jagd-, Fischerei-und Tanzfronen; die Frontänze, ursprünglich bestimmt, die Herrschaft zu unterhalten, hießen auch Pfingst- oder Diensttänze. Pflicht der Herrschaft war es, die hörigen Leute während des Frondienstes zu beköstigen und zu bekleiden. Andere Dienste sind Naturallieferungen und Dienste für die Landwirtschaft, Acker- und Felddienste: Lieferung von Dünger. Pflügen, Säen, Ernten. Hauen, Roden, Weinlesen, Zaunmachen. Den hörigen Frauen standen weibliche Arbeiten im Hause und in der Küche zu, Besorgung der Näherei. Die hörigen Dienstmägde wohnten mit den Edelfrauen im Frauenstimme r." Die tiefste Stufe nahmen die Knechte ein, die man, seitdem die siegreichen Kämpfe an der Ostgrenze Scharen von kriegsgefangenen Slaven nach Deutschland führten, Sklaven nannte. Sie faßen entweder als Eigenleute auf ausgethanem Gute oder arbeiteten als sogenannte tägliche Diener oder Tagewerker auf den Domänen. (Nach E. Blume und Götzinger). Die Lage der Unfreien war in vielen Fällen eine äußerst gedrückte, die von ihnen geforderten Dienste verwandelten sich oft aus „gemessenen", d. H. bestimmt festgesetzten, in ..ungemessene", die nach Laune und Willkür des Herrn bestimmt wurden. Kinder aus Ehen, zwischen Freien und Unfreien geschlossen, folgten regelmäßig der „ärgeren Hand", d. h. traten in den Stand der Unfreien ein. Entsetzliche Leiden brachen über diese herein, als das Reich nach dem Untergange der Hohenstaufen ohne Kaiser war. In den unaufhörlichen Fehden der kleinen
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