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1. Lesebuch für die Volksfortbildungsschulen der Pfalz - S. 250

1908 - Zweibrücken : Kranzbühler
250 bot das Beschreiten des baufälligen Steges bei Strafe. „Königliches Land- gericht Werdenfels" stand mit großen Buchstaben unter dem Verbot. Der König hatte das gelesen. Trotzdem gelüstete es ihn in hohem Grade über oder wenigstens auf den Steg zu gehen; denn der Blick von dort in die Tiefe mußte grauenhaft schön sein und überdies lagen unten die Trümmer einer Lawine, die wir vom diesseitigen Rande des Abgrundes erblicken konnten. Nun hatte einer der Führer das Wort fallen lassen, man könne sich wohl bis zur Mitte des Steges wagen, wenn einer hinter dem anderen gehe und jeder sich genau aus dem Balken halte. Da waren denn alle unsere Gegenreden vergebens, daß sich der König nicht nutzlos so großer Gefahr aussetzen möge. Er wollte durchaus die Lawine sehen und bestand umsomehr darauf, als er ärgerlich war über eine andere Lawine, die nach Aussage der Jäger tags vorher weiter oben nieder- gegangen sein sollte und unseren Plan vereitelt hatte den Gipfel der Zugspitze zu besteigen. Als aber alles Zureden und Bitten nichts half, deutete einer von uns auf die landgerichtliche Tafel und sprach: „In Ew. Majestät Namen ist dieses Verbot erlassen, die Strafe in Ihrem Namen angedroht. Sie dürfen Ihr eigenes Gesetz nicht mißachten! Be- treten wir den Steg, so bricht höchstens der Balken; betreten Sie ihn, so bricht Ihr eigener Rechtsboden unter Ew. Majestät Füßen, auch wenn der Balken hält." Der König, schon mit einem Fuße auf dem Stege, stutzte, sah den Sprecher lächelnd an und sagte: „Sie haben recht!" und kehrte augenblicklich um. Wir lagerten uns ein paar Schritte seitab unter einer Buche, durch deren grünes Gezweig Graf Pappenheim unsere zusammengesteckten Umschlagetücher ganz malerisch zu einem schattenden Zelte schlang, und frühstückten aus der Faust, was wir eben mitgebracht hatten, bei heiterem Plaudern. Ich konnte aber im nachklingenden Ein- druck des Vorgangs am Steg den freundlichen Herrn, der seine Erdbeeren verzehrte, nicht ansehen ohne zu denken: „Das ist ein wirklicher König." Und die mit Stecknadeln zusammengehefteten Tücher waren so gut ein Thronhimmel wie irgend ein anderer von Samt und Seide. Wilhelm Heinrich Riehl. 131. Wie kommt der Handwerker zu seinem Gelde? Ti*7 ie der Handwerker zu seinem Gelde kommt? Das ist doch eigentlich eine recht müßige Frage! Er schreibt seine Rech- nungen und zieht das Geld ein, Ganz richtig, wenn nur die Hand- werker immer pünktlich ihre Rechnungen ausschrieben und alle Kunden ebenso pünktlich mit dem Bezahlen bei der Hand wären! Aber leider hat es der Handwerker mehr, als ihm lieb ist, mit Leuten zu tun, die ihm nicht ohne weiteres sein wohlverdientes Geld hin- zählen, sei es, daß sie überhaupt keine Freunde von Regel und Ordnung und deshalb auch nachlässig im Bezahlen ihrer Schulden sind, sei es, daß sie nicht bezahlen können oder gar als unordent- liche Menschen nicht bezahlen wollen. Der Tischlermeister Streich war schon wenige fahre nach Er- öffnung seines Gechäftes ein vielbegehrter Handwerker; denn

2. Lesebuch für die Sonntagschulen der Pfalz - S. 250

1910 - Zweibrücken : Kranzbühler
250 bot das Beschreiten des baufälligen Steges bei Strafe. „Königliches Land- gericht Werdenfels" stand mit großen Buchstaben unter dem Verbot. Der König hatte das gelesen. Trotzdem gelüstete es ihn in hohem Grade über oder wenigstens auf den Steg zu gehen; denn der Blick von dort in die Tiefe mußte grauenhaft schön sein und überdies lagen unten die Trümmer einer Lawine, die wir vom diesseitigen Rande des Abgrundes erblicken konnten. Nun hatte einer der Führer das Wort fallen lassen, man könne sich wohl bis zur Mitte des Steges wagen, wenn einer hinter dem anderen gehe und jeder sich genau auf dem Balken halte. Da waren denn alle unsere Gegenreden vergebens, daß sich der König nicht nutzlos so großer Gefahr aussetzen möge. Er wollte durchaus die Lawine sehen und bestand umsomehr darauf, als er ärgerlich war über eine andere Lawine, die nach Aussage der Jäger tags vorher weiter oben nieder- gegangen sein sollte und unseren Plan vereitelt hatte den Gipfel der Zugspitze zu besteigen. Als aber alles Zureden und Bitten nichts half, deutete einer von uns auf die landgerichtliche Tafel und sprach: „In Ew. Majestät Namen ist dieses Verbot erlassen, die Strafe in Ihrem Namen angedroht. Sie dürfen Ihr eigenes Gesetz nicht mißachten! Be- treten wir den Steg, so bricht höchstens der Balken; betreten Sie ihn, so bricht Ihr eigener Rechtsboden unter Ew. Majestät Füßen, auch wenn der Balken hält." Der König, schon mit einem Fuße auf dem Stege, stutzte, sah den Sprecher lächelnd an und sagte: „Sie haben recht!" und kehrte augenblicklich um. Wir lagerten uns ein paar Schritte seitab unter einer Buche, durch deren grünes Gezweig Graf Pappenheim unsere zusammengesteckten Umschlagetücher ganz malerisch zu einem schattenden Zelte schlang, und frühstückten aus der Faust, was wir eben mitgebracht hatten, bei heiterem Plaudern. Ich konnte aber im nachklingenden Ein- druck des Vorgangs am Steg den freundlichen Herrn, der seine Erdbeeren verzehrte, nicht ansehen ohne zu denken: „Das ist ein wirklicher König." Und die mit Stecknadeln zusammengehefteten Tücher waren so gut ein Thronhimmel wie irgend ein anderer von Samt und Seide. Wilhelm Heinrich Riehl. 131. Wie kommt der Handwerker zu seinem Gelde? Wie der Handwerker zu seinem Gelde kommt? Das ist doch eigentlich eine recht müßige Frage! Er schreibt seine Rech- nungen und zieht das Geld ein. Ganz richtig, wenn nur die Hand- werker immer pünktlich ihre Rechnungen ausschrieben und alle Kunden ebenso pünktlich mit dem Bezahlen bei der Hand wären! Aber leider hat es der Handwerker mehr, als ihm lieb ist, mit Leuten zu tun, die ihm nicht ohne weiteres sein wohlverdientes Geld hin- zählen, sei es, daß sie überhaupt keine Freunde von Regel und Ordnung und deshalb auch nachlässig im Bezahlen ihrer Schulden sind, sei es, daß sie nicht bezahlen können oder gar als unordent- liche Menschen nicht bezahlen wollen. Der Tischlermeister Streich war schon wenige Jahre nach Er- öffnung seines Gechäftes ein vielbegehrter Handwerker; denn * *
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