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1. Drittes Schulbuch für die Oberclassen der Volksschule - S. 80

1842 - Zwickau : Zückler
80 entstehet, daß sich die Sonnenstrahlen in dem herab- fallenden Regen oder in den Wasserdünsten der Luft brechen und so die schönen Farben Hervorbringen. Noch muß ich bemerken, daß bisweilen faules Holz, be- sonders alte Weiden, des Nachts einen hellen Schein von sich geben und schon manchen unwtffenden und darum aberglaübischen Menschen in große Furcht ge- setzt haben. Ferner hat man auch einen durch Kunst bereiteten leuchtenden Körper, den man Phosphor nennt. Man kann damit Buchstaben und andere Fi- guren an die Wand malen, die im Finstern lange hell leüchten. Endlich giebt es einige Thierchen, z. B. den Feüerwurm, die Feüerfliege und das Johan- niswürmchen, welche zu gewissen Jahreszeiten im Dunklen leuchten. Vom ^Viaz06li8mu8. Auch dieser ist eine geheime Kraft der Erde, die wir aber eben so wenig, wie die der Electri- cität, der Wärme, des Lichtes u.s. w. erklären, son- dern von der wir nur, weil wir ihre Wirkung be- merken, sagen können, dass sie wirklich vorhan- den sei. Es linden sich nämlich hie und da, beson- ders in manchen Eisenbergwerken, gewisse schwarz- graue, ziemlieh harte, schwere und spröde Steine, welche die merkwürdige Eigenschaft besitzen, dass sie, wenn man sie in Eisenfeilspäne taucht, diesel- den an sich ziehen und besonders an zwei gerade entgegengesetzten Stellen festhalten; dass sie fer- ner, wenn man sie an einem dünnen, ungedreh- ten Faden aufhängt, oder vermittelst eines Bret- chens auf dem Wasser frei schwimmen lässt, sich mit einer Seite stets ziemlich genau nach Mitter- nacht oder Norden richten. Diese Steine nennt man Magnetsteine und die geheime Kraft der- selben Magnetismus. Dass der Magnetismus ebenfalls ein aüsserst feiner Körper sei, gehet daraus hervor, dass er durch andere Körper, die nicht eisenhaltig sind, hindurch wirkt, so dass man damit z. B. eine feine Nähnadel, die auf einem zinnernen Teller, üder

2. Drittes Schulbuch für die Oberclassen der Volksschule - S. 81

1842 - Zwickau : Zückler
81 auch blos auf dem Tische liegt, mit einem darun- ter gehakenen Magnetsteine noch bewegen kann. Die beiden Stellen am Magnetsteine, wo seine An- ziehungskraft am stärksten ist, und die, wenn der Magnet frei hangt oder schwimmt, sich stets nach Norden und Süden wenden, heissen Pole (Nord- und Südpol). Bringt man zwei Magnete, die sich frei bewegen können, an einander: so ziehen sie sich gegenseitig an, wenn ungleichnamige Pole zu- 8ammentreifen, d. h. wenn der Nordpol des einen dem Südpole des andern — oder umgekehrt — sich nähert; stossen aber einander ab, sobald Nordpol mit Nordpol, oder Südpol mit Südpol zusammen gerathen. Daher nennt man auch die ungleichna- migen Pole freundschaftliche, die gleichna- migen dagegen feindschaftliche Pole. Be- streicht man mit einem Magnetsteine in bestimmter Richtung ein Stück Eisen von beliebiger Form: so theilt sich die magnetische Kraft dem Eisen mit, ohne dass der Stein die seinige verliert, und ein solches magnetisches Eisen nennt man dann einen künstlichen Magnet, der seine Kraft nie wie- der verliert, so bald er ruhig hängen bleibt, vor dem Verrosten verwahret wird und stets Etwas zu tragen hat. Solche künstliche Magnete sind nun auch die sogenannten Magnetnadeln, die man- nigfaltig, besonders von Feldmessern gebraucht werden, und der Com pass, dessen sich die Schiffer auf ihren oft so langen Seereisen mit dem grössten Nutzen bedienen. Ein Compass ist näm- lich eine kleine, dünne magnetisirte Nadel von gutem Stahle, die innerhalb eines runden Käst- chens, auf dessen Boden zugleich eine Windrose, die die verschiedenen Himmelsgegenden angiebt, ge- zeichnet ist, genau in ihrer Mitte auf einem senk- recht stehenden Stiftchen ruhet, und auf demselben sich frei in horizontaler Richtung bewegen kann. Da diese Nadeln magnetisirt sind: so drehen sie «ich auf ihrem Stiftchen stets mit der einen Spitze nach Norden, und desshalb eben sind sie den Schif- fern ganz unentbehrlich; denn sind sie durch Stür- 6

3. Drittes Schulbuch für die Oberclassen der Volksschule - S. 74

1842 - Zwickau : Zückler
74 knistern und leächten im Dunkeln. Nähert man sich ihnen mit dem Knöchel des Fingers: so springt ein blitzähnliches, blauweißes Fünkchen heraus, das wir nicht nur schwach knistern hören und im Knöchel leb- haft fühlen, sondern auch riechen und schmecken. Diese merkwürdige Erscheinung nennt man Electricität, und zwar deshalb, weil man sie zuerst am Bern- steine bemerkt hat, der auf griechisch Electron heißt. Da es nun in der Welt keine Wirkung ohne Ursache giebt: so müssen auch diese electrischen Erscheinungen eine Ursache haben, und diese Ursache kann keine an« dere sein, als irgend eine feine elektrische Mate- rie, die, wie der Wärmeftoff, durch alle Körper der Erde verbreitet ist, die man aber dann erst bemerkt, wenn sie durch Reiben, oder durch irgend etwas An- deres erregt wird. Die Erregung dieser Materie ist nun aber in verschiedenen Körpern verschieden, je nach- dem die Masse oder der Stoff verschieden ist, aus wel- chem die Körper bestehen. Es giebt nämlich sogenannte ursprünglich elektrische Körper, z.b.bern- stein, Glas, alle Harze, Schwefel, Pech, dür- res Holz, Seide, trockene Luft u. dgl. mehr, in welchen die elektrische Materie bemerkbar wird, so- bald man sie stark reibt; und wieder solche Körper, die man, weil sich nur dann erst elektrische Erscheinungen an ihnen zeigen, wenn ihnen von ursprünglich elektri- schen Körpern die Electricität mitgetheilt worden ist, unelectrische Körper nennt, z. B. alle Metalle, das Wasser, thierische Körper, feüchtesholz und feüchte Luft und ganz besonders unsere Er- de. Auch heißen sie Electricitätsleiter, weil sie die Electricität schnell aufnehmen und noch schneller wei- ter leiten. Das Erregen der Electricität nennt man electrisiren. Um nun die Eigenschaften der Elcc- tricität mehr im Großen und genauer kennen zu ler- nen, erfand ein gewisser Otto von Guericke (der- selbe, dem wir die Luftpumpe zu verdanken haben) in der Mitte des 17. Jahrhunderts die Electrisirma- sch in e, mit welcher man höchst merkwürdige und blitz- ähnliche Erscheinungen hervorbringen kann, deren wei- tere Beschreibung wir hier übergehen, um uns dage- gen mit einem einfacheren und wohlfeileren Instrumente /

4. Drittes Schulbuch für die Oberclassen der Volksschule - S. 75

1842 - Zwickau : Zückler
75 dieser Art, das wir uns leicht selbst verfertigen können, etwas näher bekannt zu mackm. Dieses Instrument nennt man Elektrophor, dessen wesentliche Lheile ein in eine runde, tellerartige Form gegossener Pechkuchen und ein etwas kleinerer Deckel sind. Ist die mit einem % Zoll hohen Rande versehene Form nicht von Blech, sondern von Holz: so muß sie mit Stanniol oder me- tallischem Papiere überzogen werden. Diese Form wird bis zum Rande mit Pech ausgegoffcn, so daß der Ku- chen eine ganz glatte, ebene Fläche bildet. Der etwas kleinere Deckel kann -entweder aus dickem Blech oder aus Holz und auch aus starker Pappe verfertigt wer- den, in letzter» Fällen muß er jedoch ebenfalls mit Stanniol oder Silberpapier überzogen sein. An fei- nem Rande befestigt man ihn mit drei (.%) seidenen, eine Spanne langen Schnüren, deren Enden man oben zusammenfaßt. Will man nun den Pechkuchen electri- siren: so peitscht oder reibt man ihn mit einem Fuchs- schwänze, Katzenfelle, oder trocknen wollenen Lappen. Legt man nun den Deckel, oben an seinen Schnüren angefaßt, auf den so electrisirten Kuchen, hebt erster» sogleich wieder ab und berührt ihn an dem Rande mit dem Knöchel des Fingers: so wird die in den Deckel übergeleitete elektrische Materie als Funke hervorsprin- gen. Mann kann dieß öfter wiederholen und so mehrere Funken herausziehen, die man auch in einer besonders dazu eingerichteten, sogenannten Verstarkungs — Leyd- ner — Flasche sammeln und dann weit größere Wir- kungen damit hervorbringen kann. Durch die genauere Bekanntschaft mit der Elec- tricität vermittelst der Electrisirmaschine hat man die höchst wichtige Entdeckung gemacht, daß die Electrici- tät im Kleinen ganz dieselbe Materie sei, wie der furchtbare Blitz bei den Gewittern im Großen; und dadurch hat man zugleich Mittel gefunden, sich vor der zerstörenden Gewalt dieser zwar prachtvollen, aber auch Schrecken erregenden Naturerscheinung einiger- maßen zu sichern. Auch in den.wolken nämlich und in unserer atmosphärischen Luft, besonders wenn sie trocken ist, haüft sich nicht selten die elektrische Ma- terie so sehr an, daß sie sich endlich durch Blitze ent- ladet. Daß aber jeder Blitz, so bald er nicht gar zu

5. Drittes Schulbuch für die Oberclassen der Volksschule - S. 76

1842 - Zwickau : Zückler
76 weit von uns entfernt ist, stets vom Donner begleitet ist» kommt daher, weil er die Luft mit einer unge- heuren Schnelligkeit und Gewalt durchzuckt. Dadurch wird natürlich die Luft selbst gewaltsam erschüttert und auf Augenblicke aus ihrem Gleichgewichte gebracht. Da nun aber die Luft ein fortwährendes Bestreben aüßert, ihr zerstörtes Gleichgewicht wieder herzustellen: so schlägt sie auch sogleich wieder gewaltsam zusam- men, sobald der Blitz durch sie hindurch ist, und da- durch entstehet das Krachen des Donners. Der Blitz also, und nicht der Donner, vor welchem sich die Menschen gewöhnlich fürchten, ist es, der Baüme zer- schmettert, Haüser anbrennt und zerstört und oft Men- schen und Thicre im Nu todt niederftreckt. Da ferner der Blitz sich gewöhnlich die höchsten Gegenstände, z. B. die Thurmspitzen, hohe Haüser und Baüme zum Einschlagen ausersiehet: so ist'ö ge- fährlich, unter solchen Gegenständen, oder auch nur sehr nahe bei ihnen während schwerer Gewitter Schutz zu suchen. Es ist daher rathsam, wenn uns ein Ge- witter im Freien übereilt, uns lieber vom Regen durchnäffen zu lasten, als daß wir, um dieß zu ver- meide-!, unter einen, namentlich großen, Baum tre- ten und so der Gefahr erschlagen zu werden uns aussetzen. Auch gehet der Blitz nicht selten dem Luft- zuge und dem Rauche nach, der aus Schornsteinen aufsteigt, weßhalb man bei nahen heftigen Gewittern das Feüer auf dem Heerde auslöschen und nicht zum Fenster hinaus sehen, auch es nicht öffnen soll, damit im Zimmer kein Luftzug entstehe; wohl aber ist's gut, die Stubenthüre zu öffnen, damit, wenn der Blitz doch unser Haus treffen sollte, Niemand durch den heftigen Luftdruck, den er verursacht, und durch den schwefetartigen Dampf, der gewöhnlich mit ihm ver- bunden ist, im verschlossenen Zimmer erstickt werde. Auch stelle man sich bei Gewittern nicht an eiserne Üfen, .an metallette Klingelzüge, oder sonst wohin, wo viel Metall ist, und entledige sich dessen überhaupt so viel als möglich, da es, wie bereits bemerkt, ein vorzüglicher Leiter der Electricität ist, den der Blitz am liebsten sucht. Viele, die Sensen und Sicheln trugen, find deßhalb vom Blitz getroffen worden. Unverstan-

6. Drittes Schulbuch für die Oberclassen der Volksschule - S. 149

1842 - Zwickau : Zückler
149 ge nach dem Erschelnungsfeste (höchsten- 6) und weni- ger Trinitatisfonntage (mindestens 23). Die übrigen Feste, wie das Weihnachtsfest den 25. December, nach welchem sich der Eintritt der Adventfonntage richtet, das Fest des bürgerlichen Neüjahrö am 1. Januar, das Erscheinu^sfest den 6- Januar, das Fest der Verkündigung Maria's den 25. März, das Reforma- tionsfest den 3h October sind unbewegliche, stets an demselben Tage des bürgerlichen Jahres zu feiernde Feste. Von den Bußtagen im Königreich Sachsen wird der eine jedesmal am Freitage in der 5. Woche vor Ostern, der andere am Freitage vor dem letzten Trini- tatiösonntage, das allgemeine Todtenfest aber an dem zweiten Adventsonntage begangen. Die Zeit des Ern- tefestes hängt von der Vollendung der Ernte und die des Kirchweihfestes von dem an jedem Orte herrschen- den Herkommen ab. Das Andenken an die dem Kö- nigreich Sachsen am 4. September 1831 gegebene Ver- fassung (Constitution) wird entweder ausdrücklich an diesem Tage, oder cm dem darauf folgenden Sonntage in den Kirchen Sachsens begangen. sdie lateinischen Namen vieler Sonntage sind die Anfangöworte der biblischen Abschnitte, welche bei der Gottesverehrung an diesen Tagen ehemals nach der lateinischen Bibel- übersetzung vorgetragen wurden.^ 6. Hierauf wünschten die Kinder auch Aufschluß über Sonnen - und Mondfinsternisse zu erhalten. Ehe der Lehrer dazu überging, machte er ihnen noch die so weise und wohlthätige Vertheilung des Mondlichtes auf der Erde bemerklich. Da der Vollmond — sagte er — der Sonne stets gegenüber steht, im Sommer aber unsere nördliche Erdhälfte der Sonne zugeneigt, von dem Monde aber abgewendet ist: so können wir im Sommer keinen so lang anhaltenden Mondschein genießen; vielmehr erfreüen sich dann die Bewohner des Südens dieses freundlichen Lichtes um so länger. Wenn dagegen im Winter unsere Erdhälfte von der Sonne mehr abgewendet ist und sich dem derselben ge- genüber stehenden Vollmonde mehr zuneigt: so haben wir an diesem eine unsere langen Winternächte an- haltend erhellende Leuchte. — Jetzt laßt uns die

7. Drittes Schulbuch für die Oberclassen der Volksschule - S. 211

1842 - Zwickau : Zückler
211 öffentlichen Unterrichtes und in gewissen Fällen die in den Angelegenheiten der evangelischen Kirche (in Evan- gelicis) beauftragten Staatöminister. Da der Lehrer es sich Vorbehalten hatte, von der Verfassung des sächsischen Staates, von den in dem- selben zwischen dem Regenten und den Unterthanen bestehenden Verbindlichkeiten und Rechten und mehreren andern dahin einschlagendcn Gegenständen später ein- mal ausführlich zu sprechen: so hatte er nur noch Einiges über die innere Einrichtung des Staates selbst zu erwähnen. Daß der König das Oberhaupt des Staates und daß von ihm die Verwaltung und Lei- tung der öffentlichen Angelegenheiten den Staats- Ministern übertragen sei, wußten die Kinder bereits. Die einzelnen Ministerien, fuhr der Lehrer fort, sind folgende: 1) Das Ministerium der Justiz, in dessen Hand die oberste Rechtspflege liegt; unter ihm stehen zunächst das Oberappellationsgericht zu Dres- den und die Appellationsgerichte der 4 Landes- bezirke und unter diesen wieder die königlichen Justiz- ämter, sowie die städtischen und gutsherrlichen Unter- gerichte. 2) Das Ministerium der Finanzen, wel- ches die gesammte Einnahme und Ausgabe des Staa- tes verwaltet. Jene kommt von den dem Staate ge- hörigen Grundstücken, Waldungen, Flößen, Jagden, Bergwerken, von dem Postweseu, Chausseegelde und Salzverkaufe, sowie von den theils auf die Grund- stücke der Staatsbürger,^ theils auf Gegenstände des Verbrauchs gelegten Steüern; sie wird als Ausgabe zum Unterhalte des königlichen Hauses, der öffentlichen Anstalten und Beamten, des Heeres und zur Tilgung der Staatsschulden verwendet. 3) Das Ministerium des Innern; unter seiner Obhut stehen alle auf Sicherheit, Ordnung und Gewerbe der Einwohner bezüglichen Anstalten, also unter andern auch die Communalgarden in den Städten, das Corps der Gensdarmen und die Strafanstalten zu Waldheim und Zwickau, sowie die Landesarbeitsanstalt für weibliche Sträflinge zu Hubertusburg. 4) Das Ministerium des Krieges, welches die hinsichtlich des Heeres nöthigen 14*

8. Drittes Schulbuch für die Oberclassen der Volksschule - S. 215

1842 - Zwickau : Zückler
215 verständige, daß in einem Freistaat Jeder thun kann, was er will. Es giebt dort so gut Gesetze und Abga- den, als bei uns, und muß deren geben, wenn nicht der ganze Staatszweck verfehlt werden soll. Jede Monarchie war anfangs t uneingeschränkt, d. h. der Regent konnte nach Willkür Gesetze geben, und manche sind es noch, z. B. Rußland und Öster- reich. In manchen Ländern aber erlangten nach und nach die Edelleüte und vornehmsten Städte, oder die sogenannten Stände, eine, wenn auch nur beschränkte, Theilnahme an den Negierungsgeschäften, und eine Monarchie dieser Art hem eine eingeschränkte. Eine solche war auch Sachsen bis 1831. Zu seinen Land- ständen gehörten außer gewissen Grafen und Herren die Rittergutsbesitzer, welche auf dem Landtage per- sönlich erscheinen' konnten, und die Städte, welche aber nicht durch gewählte Bürger, sondern nur durch Abgeordnete aus den Stadträthen Thcil nahmen. Die Bauern kamen gar nicht auf den Landtag. Diese Landstände hatten bei wichtigen Landesgesetzen eine berathende Stimme, sowie das Recht, manche Steüern zu bewilligen. Auch konnten sie wegen allgemeiner Landesangelegenheiten Vorstellungen beim Landesherrn thun und Gesuche einzelner Stände und Personen mit ihrer Fürsprache unterstützen; aber Gesetze verwerfen, oder Rechnung über den Staatshaushalt verlangen konnten sie nicht. Gewöhnlich alle 6 Jahre war ein Landtag, von dessen Verhandlungen aber das Volk keine Kenntniß erhielt, da Alles schriftlich abgemacht wurde, und das, was zum Drucke kam, nur für die anwesenden Stände bestimmt war. Auf diese Weise konnten diese wohl dem nicht vertretenen Bürger- und Bauernstände meist zum Schaden ihre Vortheile und ihre Rechte verfechten und sichern, ohne daß es auch nur weiter bekannt wurde, klm den Mängeln dieser Verfassung abzuhelfen, gab der selig verstorbene König Anton, welcher recht eigentlich ein Vater seines Volkes war, in Übereinstimmung mit dem damaligen Prinzen Mitregenten, unserm jetzigen Könige, seinem lieben Sachsenlande am 4. September 1831 eine Verfassung oder Constitution, d. h. ein Staatsgrundgesetz, in wel- chem die gegenseitigen Rechte und Pflichten des Re-

9. Drittes Schulbuch für die Oberclassen der Volksschule - S. 219

1842 - Zwickau : Zückler
219 sie eine besondere Erklärung an den König abgeben. — Ferner haben die Stände das Recht, auf Einführung neuer und Aufhebung oder Abänderung bestehender Gesetze anzutragen, Beschwerden der Unterthanen an- zunehmen und nach Befinden dem Könige zur Abstel- lung anzuempfehlen; aber selbst Gesetzentwürfe vorle- gen dürfen sie nicht. Auch muß ihnen auf jedem Land- tage die Rechnung über den gesammtcn Staatshaus- halt an Einnahme und Ausgabe, sowie die Übersicht des Geldbedarfs der nächsten drei Jahre vorgelegt wer- den (Budget). — Auf diese Weise hat aber der König bei der Gesetzgebung gar Nichts zu thun, als die Ge- setzentwürfe an die Kammern abgeben zu lassen, be- merkte Seibold, und Sie haben uns doch gesagt, daß der König die Gesetze mit giebt. Nur Geduld, sprach der Lehrer, dieser Widerspruch soll sogleich beseitigt werden. Wie nämlich auf der einen Seite Nichts in Landesangelegenheiten ohne die Stände geschehen darf: so ist auf der andern wieder kein ständischer Beschluß giltig ohne die Genehmigung des Königs — mithin giebt er und das Volk die Gesetze. Die Beschlüsse, welche des Königs Zustimmung erhalten haben, wer- den in einer Urkunde niedergelegt, t die der Landtags- abschied heißt. Jeder Regent muß übrigens bei seinem Antritte die Erhaltung und Beobachtung der Constitu- tion mit seinem fürstlichen Worte versprechen, welches Eides Statt vertritt; und sollten die Minister den Be- stimmungen derselben zuwider handeln: so können sie deßhalb von den Ständen belangt werden. In diesem Falle entscheidet der Staatsgerichtshof, welcher beson- ders dazu gebildet wird und aus einem Präsidenten und 12 zur einen Hälfte vom Könige und zur andern von den Ständen gewählten Mitgliedern besteht. So- mit wäre dann jede Ursache zu Mißtrauen gegen un- sere Regierung entfernt, und nur Unverständige oder Böswillige können mehr verlangen, als ihnen ge- währt ist. 4. Wenn nun, wie ich in der letzten Stunde gezeigt habe, bei den Einrichtungen unseres Vaterlandes soviel von den Landständen abhängt, fuhr der Lehrer in

10. Drittes Schulbuch für die Oberclassen der Volksschule - S. 317

1842 - Zwickau : Zückler
317 Landsleute überwältigt! Vergeblich forderte er sie zur Abwehr der Ungerechtigkeiten auf, welche jener dänische König gegen sie verübte; die Furchtsamsten unter ihnen hatte das Schrecken so außer Fassung gebracht, daß sie sogar bereit waren, ihren von der Vorsehung ge- sendeten Freünd dem fremden Tyrannen auszuliefern. Nur Gustav zagte nicht. Von tausend Gefahren um- ringt, sioh er nach Dalekarlien, einer schwedischen Pro- vinz, deren Einwohner meist nur schlichte Bauern wa- ren, dock Kopf und Herz auf der rechten Stelle hat- ten. Als nun der fremde König durch neüe blutige Hinrichtungen in Stockholm sich auf das äußerste ver- haßt gemacht hatte: da ergriffen die Dalekarlier die Waffen, stellten Gustav an ihre Spitze, siegten zu wiederholten Malen, flößten dadurch auch ihren übri- gen Landsleüten Muth ein und befreiten mit ihrer Hilfe das Vaterland. Aus Dankbarkeit machte man den wackern Gustav zum Könige Schwedens 1523, und er, welcher wohl wußte, daß die katholische Geist- lichkeit an dem bisherigen Unglücke seines Vaterlandes keinen geringen Antheil gehabt hatte, er benutzte sein Ansehen, auf schonende und friedliche Weise die Re- formation Luthers in seinem Reiche einzuführen. Die- ser Gustav Wasa war der Großvater jenes edeln Gustav Adolph, welcher im dreißigjährigen Kriege den bedräng- ten Protestanten Deütschlands so wirksame Hilfe lei- stete. Also hatte auch hier die göttliche Vorsehung den Helfer in der Roth ausersehcn und ihm die Mittel zur Hilfe vorbereitet — — hundert Jahre zuvor, ehe die Nolh selbst hereinbrach. Gleichzeitig mit Luther war zu Zürch in der Schweiz Zwingli als Reformator der Kirche aufgetreten und ziemlich genau denselben Weg gegangen, nur daß er in der Abendmahlslehre annahm, Jesus wolle mit den Worten: Das ist mein Leib u. s. w. nur sagen: Die- ses Brod stellt meinen Leib vor u. s. w. Darüber war Luther, welcher jene Worte im strengsten Sinne nahm, so ungehalten, daß er den Anhängern Zwing- lis nicht erlaubte, mit den Seinigen zu einer Kirche sich zu vereinigen. Vielleicht wäre noch eine Ausglei- chung möglich gewesen, wenn Zwingli, dem nachgie- bige Sanftmuth nicht fremd war, länger gelebt hätte;
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