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1. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 176

1888 - Habelschwerdt : Franke
176 1305 seinen Sitz nach Avignon verlegte („babylonische Gefangenschaft" 1305—77) und die Päpste ihren Einfluß auf die politischen Berhält-nisse in Deutschland verloren. 2. Er strebte nach Vergrößerung seiner Hausmacht. Doch vergebens suchte er Holland und Thüringen zu gewinnen. Böhmen kam vorübergehend in seine Gewalt. Albrecht wurde von seinem Neffen Johann Parricida 1308 ermordet. Historisches über die Kämpfe in der Schweiz. In den sogenannten Waldstätten Schwyz, Uri, Unterwalden hatte sich ein freier Bauernstand erhalten. Seit dem 12. Jahrhunderte hatten jedoch die Grafen von Habsburg Vogteirechte in diesen Landgemeinden erworben. Aber der Freiheitssinn der Bevölkerung stellte sich ihnen entgegen, und Friedrich Ii. stellte die Reichsunmittelbarkeit wieder her. Zwar wußte Rudols von Habsburg die alten Vogteirechte wiederzugewinnen, aber nach seinem Tode traten die Waldstätte zu einer Eidgenossenschaft zusammen, deren Freiheiten Adolf von Nassau und Albrecht anerkannten. (Sagen von dem Drucke der österreichischen Vögte, vom Schwure auf dem Rütli, von Tell.) Iv. Heinrich Vii. von Luxemburg, 1308—1313. Er war ein Lehnsträger der französischen Krone und wurde vou der geistlichen Partei gewählt. 1. Gründung einer Hausmacht. In Böhmen hatte sich eine mit der Regierung des Königs (Heinrich von Kärnthen) unzufriedene Adelspartei gebildet, welche Heinrich Vii. die Krone anbot. Dieser belehnte damit seinen eigenen Sohn Johann, den er mit einer böhmischen Prinzessin vermählte. 2. Sein Zug nach Italien. Bon den romantischen Jdecen des Rittertums durchdrungen, begeisterte sich Heinrich noch einmal für die mit der deutschen Krone sich verbindende Anschauung von der Herrschaft der Welt. Daher unternahm er einen Zng nach Italien, um dort das kaiserliche Ansehen wieder herzustellen. Bon den italienischen Patrioten, besonders von dem Dichter Dante Alighieri, begrüßt, erwarb er iu Mailand die lombardische Krone und stellte auch die Kaiserwürde nach 62jähriger Unterbrechung wieder her, 1312. Aber er konnte die Guelfeu, mit welchem Namen jetzt die republikanische Partei bezeichnet wurde, nicht unterwerfen, und als er sich zu einem Feldzuge gegen Neapel rüstete, starb er. V. Ariedrich von Österreich, 1314—1330, und Ludwig

2. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 296

1888 - Habelschwerdt : Franke
296 und Prämien unterstützt (Leinenindustrie in Schlesien, Tuchfabriken, Spinnereien, Kattundruckereien, Porzellanfabrik in Berlin). c) Um die Industrie zu schützen, legte er hohe Zölle auf die Einfuhr fremder Industrie-Erzeugnisse und verbot die Ausfuhr von Rohprodukten (Merkantilsystem). d) Zur Erleichterung des Geldverkehrs wurde die Bank in Berlin gegründet. e) Den überseeischen Handel förderte die Seehandlung in Berlin. f) Um dem Binnenhandel bequeme Wege zu schaffen, wurde der Plaueufche, Finow- und Bromberger Kanal angelegt. D. Ackerbau. Für den Ackerbau hatten die Kriege die verderblichsten Folgen durch die Entvölkerung und Verwilderung der Gegenden und die Verarmung der Bewohner gehabt. Diese Schäden suchte der Köuig zu mildern a) durch Verteilung von Getreide, Mehl, Haser, Pferden und Geld an die verarmten Landbesitzer, b) durch Heranziehung ländlicher Arbeiter und Ansiedelung vou Kolonisten, c) durch den Wiederaufbau eingeäscherter Orte (Friedrich hat 500 neue Dörfer gegründet und 50 000 Kolonistenfamilien angesiedelt), d) durch Erleichterung des Frondienstes der Bauern. Er hat ferner den Oder-, Wartha- und Netzebrnch entwässert und eine Kredit-Anstalt für den Adel gegründet. E. Rechtswesen. Die Mängel des damaligen Rechtswescns lagen weniger in den geltenden Bestimmungen des bürgerlichen Rechts, als vielmehr in der Rechtspflege, welche Personen, die der Bestechung nicht unzugänglich waren, anvertraut war. Entscheidend für die Verbesserung des Gerichtswesens war es, daß der König vom Kaiser die unbedingte Gerichtsbarkeit in seinem Staate (Privilegium de non appellando) erhielt und in dem Minister Coceeji einen befähigten Reformator hatte. Die Coecejifche Reform erstreckte sich auf die Umbildung der Richterkollegien, die Art des Verfahrens und die Gesetzgebung selbst. Eine in den Augen des Königs ungerechte Entscheidung (im Arnoldschen Prozesse) war die Veranlassung, eine neue Verbesserung der

3. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 295

1888 - Habelschwerdt : Franke
295 Friedens. Dem Grundsätze gemäß: „Der König ist der erste Diener des Staates," lebte Friedrich ganz dem Wohle seines Staates und Volkes. Die leitenden Gesichtspunkte in Friedrichs Politik waren: a) den Staat durch die Bildung eines tüchtig geübten, disziplinierten und stets schlagfertigen Heeres in der Lage zu erhalten, die so rasch errungene Großmachtstellnng gegen die Eifersucht größerer Mächte verteidigen zu können; b) die Mittel hierfür durch die möglichste Belebung und Entwickelung der wirtschaftlichen Kräfte des Landes zu gewinnen. Bei der Universalität des großen Königs, der alles selbst ordnete und leitete, hat die Ausführung dieser Prinzipien Verbesserungen auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens zur Folge gehabt. A. Das Heerwesen. Friedrich brachte die preußische Armee bis auf 200 000 Mann, deren Erhaltung etwa 2/3 der Staatseinkünfte in Anspruch nahm. Zur Aufbringung dieses starken Heeres wurde das Werbe- und Kantonsystem beibehalten. Friedrichs eigenstes Verdienst ist namentlich die vortreffliche Ausbildung der Reiterei und die Einführung der reitenden Artillerie. Die Offiziere wurden in Kadettenaustalteu ausgebildet und fast nur aus den Reihen des Adels entnommen, den der König überhaupt, besonders aber wegen seiner Opferfreudigkeit im siebenjährigen Kriege, begünstigte. B. Die Finanzen. Die reinen Staatseinnahmen erhöhte Friedrich von 7 Millionen Thalern bis auf 20 Millionen; während seiner Regierung sammelte er einen Schatz von 55 Millionen. Die Hauptquelle der Einnahmen waren die indirekten Steuern, deren Eintreibung er nach französischer Art ordnete und auch Franzosen übertrug (Regie). Die Sparsamkeit des Königs schien die Mittel des Staates gleichsam zu verdoppeln. Er selbst verbrauchte von seinem Etat nur 1j6 und verwandte das Übrige für das Gemeinwohl. C. Handel und Industrie. Um aus der Aeeise und den Zöllen größere Mittel zu gewinnen, richtete Friedrich seine volle Aufmerksamkeit auf die Hebung der Gewerbthätigkeit und des Handels. a) Dem General-Direktorium wurde eine Abteilung für Manufakturen, Fabriken und Handel eingefügt. b) Industrielle Unternehmungen wurden durch staatliche Beihilfen

4. Geschichte des Altertums für Präparanden-Anstalten und Lehrerseminare - S. 22

1904 - Habelschwerdt : Franke
22 erhielt als Preis einen Olivenkranz; sein Name wurde in ganz Grie-chenland gefeiert, die Mitbrger setzten ihm in Olympia eine mar-morne Bildsule. Auer den olympischen Spielen feierte man die pylhischen Spiele zu Delphi, die nemeischen im Thale Nemea in Argolis und die isthmischen bei Korinth. Die Nationalspiele waren fr das griechische Volk von groer Wichtigkeit. Da die Hellenen aus allen Landschaften und Kolonien zusammenstrmten, belebten die Feste vor allem das Gefhl nationaler Einheit. Sie wirkten ferner in erzieherischer Weise auf die Hellenen ein, die in der Harmonie der leiblichen und geistigen Krfte das Ziel der Ausbildung sahen, frderten den geselligen und geschftlichen Verkehr und verliehen auch der knstlerischen Ttigkeit Griechenlands einen hheren Schwung. Innere Zustnde im Keroenzeitatter. Die staatlichen und gesellschaftlichen Zustnde der Griechen bei ihrem Eintritt in die Geschichte werden durch die homerischen Gedichte (Jlias und Odyssee), die in ihrer.gesamtheit das Werk mehrerer Dichtergenerationen sind gleichwohl aber einem Einzelnen (Homer) zugeschrieben werden, beleuchtet. ' Das Volk erscheint in Adlige, Freie und Sklaven geteilt. Das Land war nach der Anfiedlung des Stammes der Gemeinde als Gesamteigentum zugesprochen und in Anteilen (Losen) ausgetan worden. An der Spitze des Stammes stand ein König; er war oberster Priester, Richter und Heerfhrer. Neben ihm nehmen die Adligen, die durch Besitz und Ansehen der die anderen hinausgewachsen waren, eine wichtige Stellung ein. Die Freien gaben in der Volksversammlung durch Zuruf ihre Meinung kund; die Sklaven waren rechtlos. Feldbau und Viehwirtschaft bildeten die Erwerbsquellen. Waffen und Gerte fertigte man sich selbst, weshalb Gewerbe und Handel noch keine Bedeutung hatten. Es gengte der Tauschverkehr. (Eigen- und Natural-Wirtschaft.) Aie griechischen Werfaisnngen im allgemeinen. Die innere Entwicklung der griechischen Staaten, die eigentlich nur grere Stadtgemeinden (Stadtstaaten) waren, hat fast berall denselben Verlauf genommen. 1. Das Knigtum. Die lteste Verfassung war das Knigtum, das bis gegen Ende des 7. Jahrhunderts bestand. 2. Die Aristokratie, (ristos = der beste; kratein = herrschen; also Herrschaft der Besten, Edelsten.") Wenn die kniglichen Familien ausgestorben waren, oder wenn die Könige Widerstand am Adel fanden, der durch Landbesitz, kriegerischen Ruhm und Bildung an Bedeutung gestiegen war, so rissen die Adligen die Staatsregierung an sich, und es entstand die Herrschaft der Aristokratie. Sie bestand bis aeqen 600 v. Chr. 3. Die Oligarchie, (oligos = wenig; arche = Herrschaft; also Herrschaft weniger [Adliger].") Da sehr bald in den aristokra-

5. Geschichte des Altertums für Präparanden-Anstalten und Lehrerseminare - S. 26

1904 - Habelschwerdt : Franke
26 Athen. pie vorso tonische Zeit. Auch Athen stand in den ltesten Zeiten unter Knigen. Als sich der König Kdrus (1068) bei einem Einfalle der Dorier freiwillig fr sein Vaterland geopfert hatte, wurde das Knigtum vom attischen Adel abgeschafft. An Stelle desselben trat ein lebenslngliches Archontat, das sich 3 Jahrhunderte hielt; die Archonten wurden noch aus dem Geschlechte des Kodrus gewhlt. Dann setzte die aufstrebende Aristokratie es durch, da das Archontat auf 10 Jahre beschrnkt und die Whl-barkeit auf alle Adelsgeschlechter ausgedehnt wurde. Endlich teilte man die Regiernngsgewalt unter 9 Archonten, deren Amtsdauer auf ein Jahr beschrnkt war. Die Aufgabe der Archonten war neben der Leitung des Staates vor allem die Ausbung des Strafrechts und der brgerlichen Gerichtsbarkeit; die Urteile wurden aber nach Gut-dnken gefllt. Gegen diese Rechtswillkr erhob sich das Brgertum, dessen Be-beutung bei der fortschreitenden Kolonisation durch Handel und Gewerbe gestiegen war. Es verlangte zur Kontrolle der aristokratischen Richter Aufzeichnung des Herkommens und Bekanntmachung des geschriebenen Rechts. Der Abel gab nach, und es wurde um 624 Drakon zum ersten Archonten mit dem Auftrage gewhlt, die Rechts-satznngen aufzuzeichnen. Die zu gunsten des Adels abgefaten Gesetze Drakons, deren Strenge sprichwrtlich geworden ist, haben indes, obwohl sie fr die Sicherheit des Verkehrs wertvoll waren, die Unzufriedenheit nicht beseitigt. Neben dieser Rechtsunsicherheit hatten sich die wirtschaftlichen Gegenstze verschrft. Die berflgeluug des alten Erwerbs aus dem Ackerbau durch den neuen aus Handel und Handwerk war fr die Kleingrundbesitzer, Bauern und Pchter sehr fhlbar. Der Wert des Bodenertrags (Grundrente) sank, die kleinen Besitzer gerieten in Ver-schuldung, es bestand ein hoher Zinsfu und ein drckendes Schuld-recht. An dieser Bedrckung des lndlichen Mittelstandes hatte auch der in der Stadt ansssige grogrundbesitzende Adel, der sich bereits am Grohandel und an der Reederei beteiligte, seinen Anteil. Ein wirtschaftlicher Ausgleich war notwendig. Kokon. Herbeigefhrt wurde die Vershnung der Parteien durch Solon, der, da er aus kniglichem Geschlechte stammte und Reederei trieb, hierfr besonders geeignet erschien. Im Jahre 594 zum ersten Archonten gewhlt, begann er sein Werk mit der Verminderung der Lasten der verschuldeten Brger (Seisachthie, seisclitkeia = Abschtteluug der

6. Theil 3 - S. 73

1880 - Stuttgart : Heitz
Huldreich Zwingli. 73 seiner Wohnung auf dem Stiftplatze sammelte sich das Kriegsvolk. Das Pferd, welches ihn tragen sollte, ward herbeigeführt; er schnallte sich den Panzer um und sprach nun zu seiner treuen Frau: „Die Stunde ist gekommen, daß wir uns trennen! Es sei so! Der Herr will es so! Er sei mit dir, mit mir und mit den Unsern!" Und als er sie zum letzten Mal in seine Arme schloß und sie vor Schmerz kaum sprechen konnte, blickte sie weinend gen Himmel und fragte: „Und wir sehen uns wieder?" — „Wenn der Herr es will!" antwortete Zwingli voll festen Vertrauens, „sein Wille geschehe!" — „Und was bringst du zurück, wenn du kömmst?" fragte Anna weiter. — „Segen nach dunkler Nacht!" sprach er mit fester Stimme. Dann küßte er die Kleinen, riß sich los und eilte fort. Noch sah ihm Anna mit gepreßtem Herzen nach, und als er um die Ecke der Straße bog und sie ihm das letzte Lebewohl zugewinkt hatte — da hatten sich beide hienieden das letzte Mal gesehen. Anna warf sich weinend mit ihren Kindern in der einsamen Kammer auf die Kniee und betete zu dem, der im Gebete Kraft giebt: „Vater, nicht mein, dein Wille geschehe!" Auch sie erhielt diese Kraft, so daß sie nicht erlag, als die Kunde kam, daß die Schlacht verloren gegangen und ihr geliebter Gatte umgekommen sei. . Am 11. Nov. 1531 war es bei Cappel, zwischen Zürich und Zug, am südlichen Abhange des Albis, zur Schlacht gekommen, die Züricher wurden von der Uebermacht der katholischen Cantons besiegt; auch Zwingli, der unter den Vordersten kämpfte, wurde mit Wunden bedeckt, sein Pferd getödtet; zuletzt sank er selbst nieder. Eben erst hatte er einem Sterbenden trostreiche Worte zugerufen. Mehrere der Feinde umstanden den edlen Mann, der mit heiterm Gesicht, den Blick gen Himmel gerichtet, dalag, und fragten ihn, ob er einen Beichtiger verlange? Da er dies, so wie die Anrufung der Heiligen, die man ihm zumuthete, ablehnte, rief ihm der Haupt-mann Vockinger aus Unterwalden zu: „So mußt du sterben, du hartnäckiger Ketzer!" und durchstach sein treues Herz. Erst nach der That erkannte man ihn, und nun strömten auf die Nachricht, der Ketzer Zwingli liege draußen erschlagen, Unzählige herbei und starrten mit wahrer Schadenfreude die Leiche des braven Mannes an. Nur ein Einziger zeigte Gefühl, ein Eonventual; ihm traten die Thränen in die Augen und gerührt sprach er: „Welches auch dein Glaube gewesen ist, ich weiß, daß du ein frommer Eidgenosse warst. Gott sei deiner Seele gnädig!" Der Leichnam wurde noch

7. Theil 4 - S. 447

1880 - Stuttgart : Heitz
Der Kulturkampf in Deutschland, der Schweiz und Italien. 447 das deutsche Vaterland an Macht und Ehre ungekränkt und unbeschädigt das Ziel des Friedens erreichen möge. In der Schweiz war der von der Hierarchie veranlaßte Kampf mit der Staatsgewalt von dieser ebenfalls in energischer Weise aufgenommen worden. Es lag in der Natur des republi-canischen Staatswesens, daß die Betheiligung und Mitwirkung des Volkes dabei lebhafter sichtbar wurde. Genf und das Bisthum Basel waren die Ausgangspuncte des Streites. Der Papst hatte den Canton Genf von der Diöcese Lausanne abgezweigt und den Pfarrer Mermillod in Genf zum dortigen Bischof ernannt. Der Staatsrath des Cantons verweigerte dieser Maßregel seine Anerkennung, und als darauf Mermillod vom Papste als apostolischer Vicar mit den Rechten eines Bischofs eingesetzt wurde, erklärte der Bundesrath, die oberste Behörde der Schweiz, daß eine solche ohne die Zustimmung der Staatsbehörde vorgenommene Veränderung in der kirchlichen Verfassung des Cantons null und nichtig sei. Mermillod beharrte bei seiner päpstlichen Beauftragung und wurde darauf aus der Schweiz ausgewiesen. Der Canton Genf stellte nun durch ein Gesetz fest, daß die Wahl neu anzustellender Pfarrer von den katholischen Bürgern vorzunehmen sei, daß sie dem Staate den Eid leisten und von ihm besoldet werden sollten. Auch in andern Kantonen schritt man zu ähnlichen Maßregeln. Im Bisthum Basel hatte der Bischof Lachat, dessen Wohnsitz in Solothurn war, einen Pfarrer abgesetzt, weil derselbe das Dogma von der Unfehlbarkeit nicht annehmen wollte. Darüber war der Bischof nicht nur mit der Gemeinde des Pfarrers, sondern auch mit den Behörden von Solothurn in Widerspruch gerathen. Das neue Dogma wurde von letzteren nicht anerkannt, und als Bischof Lachat dasselbe dennoch verkündigen ließ, erfolgte seine Absetzung und später auch die Aufhebung des Domkapitels von Basel. Ultramontaner Widerspruch fehlte freilich auch in der Schweiz nicht. Im Berner Jura mußte eine ganze Anzahl Geistlicher, welche den vaterländischen Gesetzen sich nicht fügen wollten, abgesetzt werden. Aber in dem größeren Theile der Schweiz wurde das Verlangen nach dem Ende der geistlichen Abhängigkeit von Rom laut ausgesprochen; es solle, forderte man, ein schweizerisches Nationalbisthnm ohne alle Mitwirkung Roms errichtet werden. Die Erreichung eines solchen Zieles lag jedoch noch in der Ferne; vorläufig ge-

8. Theil 4 - S. 181

1880 - Stuttgart : Heitz
Wahlreform. Korngesetze. Emancipation, der Katholiken. 181 In dem Gefühle voller Rechtssicherheit wendet die Nation ihre ganze Kraft der Gewerbthätigkeit, dem Landbau und dem Handel zu, und während dieselbe an Reichthum immer mehr zunimmt und ihre Herrschaft auf fernen Colonien immer weiter ausdehnt, erhält sich ihre Macht und ihr Ansehen in den Beziehungen zu allen Völkern. Als in Folge der Julirevolutiou die Ideen größerer Betheiligung aller Volksschichten an dem Staatsleben in ganz Europa zur Geltung kamen, wurde auch in England eine wichtige Aenderung im öffentlichen Leben durchgeführt. Die Partei der Whigs, welche den freisinnigen Adel und den reichen Mittelstand vertritt, setzte gegen die Tories, die eigentliche alte Adelspartei, eine Wahlreform durch, bh welcher den reichen Grundbesitzern ein Theil ihres Einflusses genommen und eine billigere Vertheilung der Wahlen für das Parlament eingeführt wurde. Die Whigs selbst aber fanden bald Gegner an den Vertretern der unteren Volksclassen, welche eine Betheiligung aller Bürger an den Wahlen und eine Verbesserung ihrer Lage durch den Staat verlangten. Sie faßten ihre Beschwerden in einer sogenannten Volkscharte zusammen, woher sie den Namen der Chartisten erhielten. Ihrem hier und da stürmischen Verlangen sind nur einzelne Zugeständnisse gemacht worden, besonders durch die Korngesetze (Sir Robert Peels), durch welche die Einfuhrsteuer auf das Getreide erniedrigt und dadurch auch der Preis des Brotes ermäßigt wurde. Außerdem wurde von Sir Robert Peel (gestorben 1850) eine Einkommensteuer eingeführt, welche besonders die Wohlhabenden trifft; der Handel Englands aber wurde durch Aufhebung der Zollschranken und Einführung des Freihandels noch mehr belebt. Durch die früher erwähnte Emancipation der Katholiken war, wie bereits angedeutet, auch den Irländern der Zutritt ins Parlament eröffnet worden. An jhre Spitze stellte sich ein überaus kühner und talentvoller Mann, Daniel O'eonnell, welcher die Staatsmänner Englands unablässig nöthigte, die Verbesserung der traurigen Zustände Irlands im Auge zu behalten. Er drohte mit einer Trennung (Repeal) der alten Union zwischen den Irländern und den „Sachsen" (wie er die Engländer nannte), und da das irische Volk durch die steigende Verarmung und durch Hungersnoth fürchterlich heimgesucht ward, so wußte er das Land in einer fortwährenden drohenden Aufregung zu erhalten, bildete überall Rep eal - Vereine und hielt ungeheuere Versammlungen

9. Theil 4 - S. 448

1880 - Stuttgart : Heitz
448 Neueste Geschichte. 3. Periode. nehmigte der Bundesrath die Gründung einer altkatholischen Fa-cnltät an der Universität Bern und eines allkatholischen Bisthums, zu dessen Bischof die Synode den Pfarrer Herzog erwählte. Vorher schon hatte die päpstliche Nuntiatur aufgehört; der Nuntius hatte Bern im Februar 1874 verlassen. Pius Ix. sprach im Jahre darauf seinen Zorn über die Vorgänge in der Schweiz aus. Leo Xiii. dagegen richtete am Tage seiner Thronbesteigung, wie an den deutschen Kaiser, so auch an den Bundesrath der Schweiz ein Schreiben, in welchem er die obwaltenden kirchlichen Differenzen beklagte. Der Bundesrath erwiederte in Ehrerbietung, aber mit Festigkeit: „Die Lage der katholischen Religion in der Schweiz, sei nicht als beklagenswerth zu bezeichnen, sie genieße, wie alle andern Glaubensbekenntnisse die Freiheit, welche durch die Bundesverfassung gewährleistet und nur durch den Vorbehalt beschränkt sei, daß die kirchlichen Behörden weder in die Rechte und Befugnisse des Staates, noch in die Rechte und Freiheiten der Bürger übergreifen dürfen." Auch in der Schweiz wird also nicht eine unftuchtbare Auseinandersetzung über gegenseitige Berechtigungen und Ansprüche zum Ziele führen, sondern der Friede zwischen Staat und Kirche wird nur durch unbefangene Erkenntniß der richtigen Verbindung des religiösen und des nationalen Lebens gefördert werden. Anfänge dazu sind schon wahrnehmbar geworden. Der Culturkampf in Italien wird außer den Gegensätzen, welche diesen Streit überall charakterisiren, noch durch andre Verhältnisse beeinflußt, welche ihm hier ein ganz eigenthümliches Gepräge verleihen. Das Königreich Italien hatte der weltlichen Herrschaft des Papstthumes ein Ende gemacht, es hatte ihm den Kirchenstaat und mit ihm die landesfürstliche Hoheit genommen. Früher durch staatlichen Besitz Mitglied unter den Souverainen Europas hatte nun der Papst zwar den Rang und die persönlichen Rechte eines Sonverains behalten, aber die Grundlage dieses Rechtes, die Herrschaft über Land und Leute, war ihm doch entzogen. Diese Thatsachen hatten sich unter dem Schutz der Ereignisse von 1870 vollendet; Rom selbst hatte den Herrscher gewechselt, es war die Residenz des Königs von Italien geworden. Pins Ix. protestirte natürlich gegen alle diese von der italienischen Regierung vollzogenen Handlungen, welche er als Attentate der piemonteftschen Regierung bezeichnet?. Er verweigerte die Annahme der ihm über-

10. Theil 2 - S. 202

1880 - Stuttgart : Heitz
202 Mittlere Geschichte. 3. Periode. Deutschland. Schwyz, Uri und Unterwalden, gehörten keinem besondern Herrn, sondern standen unmittelbar unter dem Reiche, hatten aber viele Vorrechte, z. B. daß sie nach ihren eigenen Gesetzen lebten, und daß nur, wenn besondere Vorfälle es nöthig machten, ihnen vom Kaiser ein Vogt geschickt wurde, der die nöthigen Untersuchungen anstellte. Aber das war dem Albrecht nicht genug. Ihm gehörten in der Schweiz eine Menge reicher Güter. Da diese aber zerstreut lagen, so wollte er gern, daß die dazwischenliegenden Ländchen sich ihm auch unterwürfen, und ließ daher den Waldstätten sagen: sie würden wohl thun, wenn sie sich seinem Schutze unterwürfen; widerstehen könnten sie ja doch seinen mächtigen Waffen nicht. Aber er wollte sie lieber zu seines Hauses lieben Kindern haben; denn er habe von seinem Vater immer gehört, daß sie ein tapferes Volk wären, und tapfere Männer liebte er über alles. Aber sie wollten lieber freie Reichsgenossen als Plänen entgegen war unter Friedrich Ii., dem Hohenstaufen, Uri der Gewalt der Habsburger entzogen und unmittelbar unter das Reich genommen worden; auch Schwyz hatte einen ähnlichen Freibrief erlangt. Doch hatte wiederum Rudolph von Habsburg vor seiner Erwählung zum Kaiser selbst in Uri als frei und ungezwungen berufener Schiedsrichter gewaltet und Gericht gehalten. Als Kaiser erkannte Rudolph die Reichsumnittelbarfeit von Uri an; den Freibrief der Schwyzer bestätigte er nicht. Nach Rudolphs Tode traten die Waldstätte sogleich, am 1. August 1291, in einen Bund zusammen, dessen Ziele deutlich gegen Habsburg gerichtet waren, und Adolph von Nassau zeigte sich gern Bereit, Freiheitsbriefe für Uri und Schwyz zu ertheilen. Kaiser Albrecht I. bestätigte zwar diese Briefe nicht, aber daß er Voigte in die Waldstätte geschickt habe, ist nicht nachgewiesen. Nach seiner Ermordung erboten und erhielten die Waldstätte von seinem Nachfolger, Heinrich Vii., die Bestätigung der Reichsunmittelbarkeit, und als nach dieses Kaisers frühem Tode der Kampf um die Kaiserkrone zwischen Ludwig von Baiern und Friedrich von Oestreich (Habsburg) ausbrach, traten die Waldstätte auf Ludwigs Seite. Da zog Friedrichs Bruder, Leopold der Glorwürdige, mit Heeresmacht gegen die Eidgenossen heran, die in einem herrlichen Siege am Morgarten ihre Freiheit vertheidigten, 15. Novbr. 1315. Darauf erneuerten sie zu Brunnen, am 9. Deebr. 1315, ihren Bund, und Kaiser Ludwig der Batet bestätigte 1316 den Waldstätten ihre früheren Freiheitsbriefe. Von da ab ist die Gründung der Eidgenossenschaft als vollzogen anzusehen. Alles Uebrige ist Sage. Nicht so, daß man annehmen müßte, es seien die Gestalten und die Ereignisse geradezu erfunden; einfache Vorgänge, mannhaftes Hervortreten schlichter Volksgenossen sind von leicht erklärbarer Begeisterung emporgehoben und verklärt worden. Dem nicht mehr erkundbaren wirklichen Zusammenhange der Vorgänge hat die Sage mit freiem Walten eine ihr zusagende Umgestaltung verliehen und wohl auch Fremdes, wie die Sage vom Apfelschuß, damit verwebt.
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