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1. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 176

1888 - Habelschwerdt : Franke
176 1305 seinen Sitz nach Avignon verlegte („babylonische Gefangenschaft" 1305—77) und die Päpste ihren Einfluß auf die politischen Berhält-nisse in Deutschland verloren. 2. Er strebte nach Vergrößerung seiner Hausmacht. Doch vergebens suchte er Holland und Thüringen zu gewinnen. Böhmen kam vorübergehend in seine Gewalt. Albrecht wurde von seinem Neffen Johann Parricida 1308 ermordet. Historisches über die Kämpfe in der Schweiz. In den sogenannten Waldstätten Schwyz, Uri, Unterwalden hatte sich ein freier Bauernstand erhalten. Seit dem 12. Jahrhunderte hatten jedoch die Grafen von Habsburg Vogteirechte in diesen Landgemeinden erworben. Aber der Freiheitssinn der Bevölkerung stellte sich ihnen entgegen, und Friedrich Ii. stellte die Reichsunmittelbarkeit wieder her. Zwar wußte Rudols von Habsburg die alten Vogteirechte wiederzugewinnen, aber nach seinem Tode traten die Waldstätte zu einer Eidgenossenschaft zusammen, deren Freiheiten Adolf von Nassau und Albrecht anerkannten. (Sagen von dem Drucke der österreichischen Vögte, vom Schwure auf dem Rütli, von Tell.) Iv. Heinrich Vii. von Luxemburg, 1308—1313. Er war ein Lehnsträger der französischen Krone und wurde vou der geistlichen Partei gewählt. 1. Gründung einer Hausmacht. In Böhmen hatte sich eine mit der Regierung des Königs (Heinrich von Kärnthen) unzufriedene Adelspartei gebildet, welche Heinrich Vii. die Krone anbot. Dieser belehnte damit seinen eigenen Sohn Johann, den er mit einer böhmischen Prinzessin vermählte. 2. Sein Zug nach Italien. Bon den romantischen Jdecen des Rittertums durchdrungen, begeisterte sich Heinrich noch einmal für die mit der deutschen Krone sich verbindende Anschauung von der Herrschaft der Welt. Daher unternahm er einen Zng nach Italien, um dort das kaiserliche Ansehen wieder herzustellen. Bon den italienischen Patrioten, besonders von dem Dichter Dante Alighieri, begrüßt, erwarb er iu Mailand die lombardische Krone und stellte auch die Kaiserwürde nach 62jähriger Unterbrechung wieder her, 1312. Aber er konnte die Guelfeu, mit welchem Namen jetzt die republikanische Partei bezeichnet wurde, nicht unterwerfen, und als er sich zu einem Feldzuge gegen Neapel rüstete, starb er. V. Ariedrich von Österreich, 1314—1330, und Ludwig

2. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 300

1888 - Habelschwerdt : Franke
300 die Thätigkeit seiner Bewohner standen beim Auslande in unbestrittenem Ansehen. Friedrichs des Großen Zeitgenossen. Der von Friedrich dem Großen bethätigte Grundsatz, daß der König der erste Diener des Staates sei, sowie die von den französischen Philosophen beherrschte Zeitrichtnng begeisterte die Regenten Europas, für das materielle Wohl ihrer Unterthanen eifrig zu sorgen, Toleranz und geistige Bildung zu pflegen. Man nennt diese Periode die Zeit des aufgeklärten Absolu-tismus oder der humanen Selbstherrschaft. Die Unterthanen verloren aber darüber oft den Trieb, selbst thätig zu sein; sie versanken in Gleichgültigkeit gegen die politischen Jntereffen des Vaterlandes und, da die Reformen der Regierenden häufig aus die Beseitigung des kirchlichen Einflusses gingen, auch in Gleichgültigkeit gegen Religion und Sitte. Den Anstoß zu der zur Zeit Friedrichs des Großen aufkommenden freigeistigen Richtung gab der Engländer John Locke (1632—1704), der in seinen „Untersuchungen über den menschlichen Verstand" zu dem Resultate kam, die Seele sei eine tabula rasa und nichts sei im Verstaude, was nicht vorher in den Sinnen gewesen ist (Empirismus). Die Fortführung des Empirismus zum Extreme, dem Materialismus, haben die Franzosen auf sich genommen und hängt eng zusammen mit den Zuständen des französischen Volkes und Staates im Zeitalter vor der Revolution (unter Ludwig Xv). 1. Frankreich. Ludwig Xv., 1715—1774, folgte auf Ludwig Xiv., der dem Volke eine Schuldenlast von 3000 Millionen Livres hinterließ. Während seiner Minderjährigkeit führte der Herzog Philipp von Orleans die Regierung, der die höchste Weisheit in der Kunst fand, das Leben zu genießen, und daher der Befriedigung aller Gelüste die Staatseinkünfte opferte. a) Die Verwaltung Fleurys. Im Jahre 1726 übertrug der jugendliche König die Staatsleitung seinem Erzieher, dem Kardinal Fleury, bessert weise Sparsamkeit die Verwüstungen der Regentschaft schnell verschwinden ließ. Im polnischen Erbfolgekriege gewann Frankreich Lothringen (siehe S. 270) und im österreichischen Erbfolgekriege befolgte es seine alte Politik, sich den Feinden Habsburgs anzuschließen. b) Änderung der Politik. Allmählich aber suchten die an Ränke und sinnlichen Genuß gewöhnten Höflinge Einfluß auf den König auszuüben und gewöhnten ihn an den Umgang mit sinnlich schönen und lasterhaften Frauen, von denen namentlich die berüchtigte Marquise von Pompadour eine verhängnisvolle Herrschaft über den König ausübte. Sie war der Mittelpunkt einer glänzenden Gesellschaft, welcher Schamhaftigkeit und Frömmigkeit fremd ivaren; keine der höheren Stellen wurde ohne ihre Einwilligung besetzt; ihre prachtvollen Schlöffer und ihre überreichen Einkünfte mehrten sich von Jahr zu Jahr. Millionen wurden vergeudet, während die notwendigsten Staatsausgaben unberücksichtigt blieben. Auch in die auswärtigen

3. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 307

1888 - Habelschwerdt : Franke
307 2. Die verderbliche Regierung Ludwigs Xv. a) Der König selbst hatte durch sein unwürdiges, sittenloses Leben jede Achtung vor der monarchischen Würde im Volke erstickt. b) Die äußere Politik war von den Maitressen des Königs beeinflußt. Die unnütze Beteiligung an Kriegen, die zum Teil der geschichtlichen Vergangenheit Frankreichs entgegen waren (österreichische Erbfolgekrieg, der siebenjährige Krieg und der Seekrieg mit England), hatten die Schuldenlast des Landes vermehrt und das Ansehen der Armee erschüttert. Ludwig Xiv. hatte eine Schuld von 3 Milliarden Frank hinterlassen; beim Regierungsantritte Ludwigs Xvi. betrug das jährliche Defizit 100 Millionen. Die Disziplin in der Armee war gelockert; die Regierung konnte sich auch aus die Offiziere nicht mehr verlassen, die meist durch Kaus in ihre Stellen gelangt waren. c) In der inneren Politik war die königliche Gewalt aufs straffste angespannt und hatte alle Selbstverwaltung und mit ihr den Sinn für politische Freiheit und Selbständigkeit vernichtet. In jeder Provinz übte ein königlicher Intendant eine starke polizeiliche Gewalt aus und trieb mit Strenge die drückenden Steuern ein. tl) Das Volk ermangelte auch eines sicheren Rechtsschutzes. Den Parlamenten, welche die obersten Gerichtshöfe bildeten, entriß der König die richterliche Befugnis. Jede Opposition wurde durch geheime Haftbriefe im Keime erstickt. 3. Der Einfluß der sogenannten Philosophen. Die Encyklopädisten Diderot und dälembert hatten für die Verbreitung der verschiedensten Kenntnisse unter dem Volke gewirkt. Die Litteratur der Philosophen war voll Spott und scharfer Angriffe auf die staatlichen und kirchlichen Zustände. Montesquieu stellte seinen Landsleuten die konstitutionelle Regierungsform als erstrebenswert hin, Rousseau forderte in dem „Gesellschaftsvertrage" demokratische Zustände. 4. Unter diesen Umständen mußte der Eindruck, den der Sieg der politischen Freiheit in Nordamerika bei den gebildeten Franzosen machte, ein mächtiger sein. B. Die nähere Veranlassung. Unter Ludwig Xvi., der im Jahre 1774 den Thron bestiegen hatte, war das jährliche Defizit bis auf 198 Millionen Frank gestiegen, und Frankreich stand vor dem Staatsbankerott. Der König selbst war sittenrein, sparsam, aber zu wenig energisch, um durchgreifende Maßregeln zur Beseitigung der Geldnot treffen zu können. Seine Gemahlin Marie Antoinette, die Tochter Maria Theresias, wurde bei ihrem arglos jugendlichen Benehmen inmitten eines verderbten Hofes das Opfer schamloser Verleumdungen; gegen sie besonders wandte sich der Haß des Volkes. Als die schnell wechselnden Finanzminister (Turgot, Necker, Calonne, de Brienne) sich in vergeblichen Versuchen zur Besserung der Finanzen erschöpft hatten, riet der zum zweitenmale ernannte Necker dein Könige zur Berufung der Reichsstünde, die seit 1614 nicht mehr versammelt worden waren. Mit dieser In- 20*

4. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 251

1888 - Habelschwerdt : Franke
__251 zahlt werden, wovon 8 Pfennige in die kurfürstliche, 4 Pfennige in die städtischen Kassen flössen. Die Stadt Stendal, welche sich der Einführung der Steuer widersetzte, wurde ihrer Privilegien beraubt. 2. Wissenschaftliche Bestrebungen. Aus dem Reichstage zu Worms, 1495, war den Fürsten seitens des Kaisers die Anregung gegeben worden, Universitäten zu errichten. Johann legte, unterstützt von dem Arzte Pistoris, in Frankfurt a. d. Oder den Grund zu einer solchen. In Stendal errichtete er die erste Buchdruckerei der Mark, in Berlin die erste Apotheke. 3. Erwerbungen. Die große Sparsamkeit des Kurfürsten machte es ihm möglich, 1490 die Herrschaft Zossen, die früher zur Lausitz gehörte, zu kaufen. V. Joachim I. Nestor, 1499—1535. Obgleich er erst 15 Jahre alt war, besaß er doch eine so ungewöhnliche geistige Reife, daß er die Regierung selbständig antreten konnte. 1. Rechtspflege. a) Die durch Mißwachs in den letzten Jahren des vorigen Kurfürsten hervorgerufene Not unter dem Adel, sowie die noch immer vorhandene Neigung zum „Stegreifreiten" ließen bei der Jugend des Kurfürsten das Raubritterwesen noch einmal aufleben. Joachim aber ergriff ernste Maßregeln dagegen und bestrafte in einem Jahre 70 Übelthäter, darunter viele vom Adel, mit dem Tode. b) In gleicher Weise glaubte Joachim der Gerechtigkeit Genüge zu leisten, als er 1510 eine Verfolgung der Juden veranstaltete, die der Entweihung von Hostien beschuldigt wurden. c) Um der Mangelhaftigkeit in der Rechtspflege abzuhelfen, gründete der Kurfürst 1516 das Kammergericht, das viermal im Jahre, zu Köln und zu Tangermünde, 'zusammentrat. Auch für das Familien- und Erbrecht führte er gleiche Normen durch die Constitutio Joachimica ein. 2. Verwaltung. a) Einen gleich praktischen Blick zeigte Joachim in der sogenannten Reformation der Städte (1515), die nach dem Verluste ihrer Selbständigkeit sehr herabgekommen waren. Es wurde ein Grundgesetz für die städtische Verwaltung bekannt gemacht, das alles betras, was den Wohlstand der Städte bezweckte.

5. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 295

1888 - Habelschwerdt : Franke
295 Friedens. Dem Grundsätze gemäß: „Der König ist der erste Diener des Staates," lebte Friedrich ganz dem Wohle seines Staates und Volkes. Die leitenden Gesichtspunkte in Friedrichs Politik waren: a) den Staat durch die Bildung eines tüchtig geübten, disziplinierten und stets schlagfertigen Heeres in der Lage zu erhalten, die so rasch errungene Großmachtstellnng gegen die Eifersucht größerer Mächte verteidigen zu können; b) die Mittel hierfür durch die möglichste Belebung und Entwickelung der wirtschaftlichen Kräfte des Landes zu gewinnen. Bei der Universalität des großen Königs, der alles selbst ordnete und leitete, hat die Ausführung dieser Prinzipien Verbesserungen auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens zur Folge gehabt. A. Das Heerwesen. Friedrich brachte die preußische Armee bis auf 200 000 Mann, deren Erhaltung etwa 2/3 der Staatseinkünfte in Anspruch nahm. Zur Aufbringung dieses starken Heeres wurde das Werbe- und Kantonsystem beibehalten. Friedrichs eigenstes Verdienst ist namentlich die vortreffliche Ausbildung der Reiterei und die Einführung der reitenden Artillerie. Die Offiziere wurden in Kadettenaustalteu ausgebildet und fast nur aus den Reihen des Adels entnommen, den der König überhaupt, besonders aber wegen seiner Opferfreudigkeit im siebenjährigen Kriege, begünstigte. B. Die Finanzen. Die reinen Staatseinnahmen erhöhte Friedrich von 7 Millionen Thalern bis auf 20 Millionen; während seiner Regierung sammelte er einen Schatz von 55 Millionen. Die Hauptquelle der Einnahmen waren die indirekten Steuern, deren Eintreibung er nach französischer Art ordnete und auch Franzosen übertrug (Regie). Die Sparsamkeit des Königs schien die Mittel des Staates gleichsam zu verdoppeln. Er selbst verbrauchte von seinem Etat nur 1j6 und verwandte das Übrige für das Gemeinwohl. C. Handel und Industrie. Um aus der Aeeise und den Zöllen größere Mittel zu gewinnen, richtete Friedrich seine volle Aufmerksamkeit auf die Hebung der Gewerbthätigkeit und des Handels. a) Dem General-Direktorium wurde eine Abteilung für Manufakturen, Fabriken und Handel eingefügt. b) Industrielle Unternehmungen wurden durch staatliche Beihilfen

6. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 325

1888 - Habelschwerdt : Franke
wichtigste Sorge, da von der pünktlichen Zahlung der Kontrilmtions-raten die Befreiung des Staates abhing. Es wurde Papiergeld mit Zwangskurs ausgegeben und in allen Teilen der Verwaltung die strengste Sparsamkeit eingeführt. Der königliche Hof beschränkte seine Ausgaben "aufs knappste; das goldene Tafelservice wanderte in die Münze. Die Verbrauchs und Lu^ussteuern wurden erhöht; die Gewerbesteuer ward eingeführt. Durch den Verkauf der Domänen, die Einziehung der geistlichen Güter (1810) und durch Anleihen sollten die Staatsschulden gedeckt werden. Iii. Die Verwaltung. Am glänzendsten trat die reiche organisatorische Kraft Steins in der „Verordnung über die veränderte Verfassung der obersten -Verwaltungsbehörden" hervor. Der Hauwveck derselben war, der Verwaltung die möglichste Einheit, Kraft und Regsamkeit zu geben und auch die Kräfte jed:s einzelnen dafür in Anspruch zu nehmen. Die Minister sollten fortan nur unter den Augen des Königs beraten; die Geschäfte wurden nach Gegenständen, nicht mehr nach Provinzen behandelt (5 Zweige der Staatsverwaltung unter 5 Ministern); dem Ministerium untergeordnet wurden die Regierungen; au die Spitze der Provinzen traten Präsidenten. Die Rechtspflege wurde von der Verwaltung getrennt. Iv. Das Städtewesen, 1808. Es lag tu Steins Absichten, den Landgemeinden Selbstverwaltung zu geben; doch nur bei den Städten ist ihm dies gelungen. Bisher standen die Stadtbehörden unter völliger Abhängigkeit von den Regierungsbehörden; an die Spitze der Stadtverwaltung war gewöhnlich ein Invalide gestellt, deut die nötige Sachkenntnis abging. Fortan hatte die Bürgerschaft eine selbstgewühlte Vertretung, die Stadtverordneten, welche sämtliche Gemeinde-augelegenheiten zu besorgen, Leistungen und Lasten aus bic Bürgerschaft zu verteilen hatten. Die ausführende Behürbc war der Magistrat. Die Bürgermeister würden von den Stäbten der Regierung präsentiert. B. Die Verbesserung des Heeres. Dieselbe würde vou Scharnhorst und Gneisenan vollzogen. Scharnhorst stammte aus Hannover imb legte in der Kriegsschule zu Wilhelntstem den Grund zu der reichen wissenschaftlichen und soldatischen Bildung, die ihn auszeichnete. Im Jahre 1801 trat er als Offizier in preußische Dienste und suchte als Lehrer und Schriftsteller die jüngeren Offiziere anzuregen. Als Schriftsteller hat er mehrfach die revolutionäre Kriegsführung der

7. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 389

1888 - Habelschwerdt : Franke
389 schärfte den Gegensatz so, daß die Regierungen zu einem aggressiven Vorgehen veranlaßt tonrben („Kanzelparagraph," Ausweisung der Jesuiten, — Schulaufsichtsgesetz und Maigesetze in Preußen). Da-burch würde die katholische Kirche, ba sie biesen Gesetzen Wiberstanb entgegenstellte, in ihrer Thätigkeit zum Teil lahm gelegt. Der srieb-liebenbe Papst Leo Xiii. knüpfte aber tüieber Unterhanblungcn mit den Regierungen an und bewirkte vorzüglich in Preußen eine wesentliche Milberung der Gesetze. 2. Einignngsmiltel. Von einschneibenber Bebentnng auf das Leben des Volkes waren mehrere Reichsgesetze, welche das Gefühl der Einheitlichkeit und Zusammengehörigkeit zu beleben geeignet waren. a) Im Jahre 1874 würde die Münz-, Maß- und Gewichtsorb-nung durch ein Gesetz einheitlich gestaltet. b) An basselbe reihte sich ein Bankgesetz, das die Reichsbank in Berlin zum Mittelpunkte des deutschen Bankwesens machte. c) Am 1. Oktober 1879 trat zufolge eines Gesetzes vom Jahre 1875 die Justizreorganisation ins Leben, nachbem schon 1871 das Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich eingeführt worben war. Der Sitz des Reichsgerichtes würde Leipzig. d) Vom 1. Januar 1876 an trat das Gesetz über die Einführung der obligatorischen Civilehe und die Beurkunbung des Personenstand in Kraft. 3. Soziale Folgen der Milliarden. Der Zufluß der Kriegs-entfchäbiguug Frankreichs hatte aus das wirtschaftliche Leben des deutschen Volkes einen ungeheuren Einfluß. Die bebeutenben Summen, welche an geschäbigte Privatleute verteilt würden, ferner biejenigen, welche die Regierung für die Komplettierung des Heerwesens und der Marine, für Festungsbauten und Eisenbahnen anlegte, hatten einen großen Aufschwung inbustrieller Thätigkeit zur Folge. Reue Fabriken und gewerbliche Etablissements würden angelegt, Aktiengesellschaften gegrünbet, Bauten ausgeführt^ und an den Börsen blühte der Gelbverkehr. Die gesteigerte Nachfrage nach Arbeitskräften erhöhte die Löhne der Arbeiter, die sich barum an Genüsse gewöhnten, bte thuen bisher jremb waren. Auch nach Österreich verbreitete sich der in-bustrielle Aufschwung. Sehr balb aber machte sich die Überprobuktion bemerkbar, und als int Mai 1873 in Wien bte Spekulationslust durch massenhafte Zahlungseinstellungen ein jähes Ende genommen

8. Theil 3 - S. 73

1880 - Stuttgart : Heitz
Huldreich Zwingli. 73 seiner Wohnung auf dem Stiftplatze sammelte sich das Kriegsvolk. Das Pferd, welches ihn tragen sollte, ward herbeigeführt; er schnallte sich den Panzer um und sprach nun zu seiner treuen Frau: „Die Stunde ist gekommen, daß wir uns trennen! Es sei so! Der Herr will es so! Er sei mit dir, mit mir und mit den Unsern!" Und als er sie zum letzten Mal in seine Arme schloß und sie vor Schmerz kaum sprechen konnte, blickte sie weinend gen Himmel und fragte: „Und wir sehen uns wieder?" — „Wenn der Herr es will!" antwortete Zwingli voll festen Vertrauens, „sein Wille geschehe!" — „Und was bringst du zurück, wenn du kömmst?" fragte Anna weiter. — „Segen nach dunkler Nacht!" sprach er mit fester Stimme. Dann küßte er die Kleinen, riß sich los und eilte fort. Noch sah ihm Anna mit gepreßtem Herzen nach, und als er um die Ecke der Straße bog und sie ihm das letzte Lebewohl zugewinkt hatte — da hatten sich beide hienieden das letzte Mal gesehen. Anna warf sich weinend mit ihren Kindern in der einsamen Kammer auf die Kniee und betete zu dem, der im Gebete Kraft giebt: „Vater, nicht mein, dein Wille geschehe!" Auch sie erhielt diese Kraft, so daß sie nicht erlag, als die Kunde kam, daß die Schlacht verloren gegangen und ihr geliebter Gatte umgekommen sei. . Am 11. Nov. 1531 war es bei Cappel, zwischen Zürich und Zug, am südlichen Abhange des Albis, zur Schlacht gekommen, die Züricher wurden von der Uebermacht der katholischen Cantons besiegt; auch Zwingli, der unter den Vordersten kämpfte, wurde mit Wunden bedeckt, sein Pferd getödtet; zuletzt sank er selbst nieder. Eben erst hatte er einem Sterbenden trostreiche Worte zugerufen. Mehrere der Feinde umstanden den edlen Mann, der mit heiterm Gesicht, den Blick gen Himmel gerichtet, dalag, und fragten ihn, ob er einen Beichtiger verlange? Da er dies, so wie die Anrufung der Heiligen, die man ihm zumuthete, ablehnte, rief ihm der Haupt-mann Vockinger aus Unterwalden zu: „So mußt du sterben, du hartnäckiger Ketzer!" und durchstach sein treues Herz. Erst nach der That erkannte man ihn, und nun strömten auf die Nachricht, der Ketzer Zwingli liege draußen erschlagen, Unzählige herbei und starrten mit wahrer Schadenfreude die Leiche des braven Mannes an. Nur ein Einziger zeigte Gefühl, ein Eonventual; ihm traten die Thränen in die Augen und gerührt sprach er: „Welches auch dein Glaube gewesen ist, ich weiß, daß du ein frommer Eidgenosse warst. Gott sei deiner Seele gnädig!" Der Leichnam wurde noch

9. Theil 3 - S. 9

1880 - Stuttgart : Heitz
Luther. Leo X. Ablaßzettel. Tezel. 9 eigener Münze bezahlt. In Jüterbogk meldete sich bei ihm ein Ritter, der einen Ablaßzettel begehrte, weil er jemanden auf der Landstraße berauben wollte; denn auch Sünden, die man noch begehen wollte, konnte man schon im voraus abkaufen. Tezel forderte einen tüchtigen Preis. Dann reiste er ab. Aber als er durch einen Wald fuhr, sprengte plötzlich ein Ritter mit mehreren Knechten herbei, hielt seinen Wagen an und nahm ihm seinen schweren Geldkasten ab. Tezel schrie wie besessen und verfluchte den Räuber bis in den Abgrund der Hölle. „Sachte! sachte!" rief der Ritter und holte den Ablaßzettel heraus, „kennst du mich nicht mehr? Hier ist ja dein Ablaß!" — Der leere Kasten wird noch auf dem Rathhause von Jüterbogk aufbewahrt. Der Handel 'mit diesen Ablaßzetteln machte die Leute ganz gewissenlos; denn sie mußten am Ende glauben, eine Sünde habe weiter nicht viel zu bedeuten, man könnte sie ja mit einigen Groschen, höchstens einigen Thalern abkaufen. Und diesen Glauben suchte Tezel durch seine unverschämten Predigten noch zu vermehren. Er lehrte geradezu: der Ablaß sei die höchste und allerwertheste Gabe Gottes; denn dadurch könne man ohne Reue und Buße selig werden. Das Ablaßkreuz mit des Papstes Wappen vermöge eben so viel als Christi Kreuz. Das niedere Volk hat von jeher einen Hang zum Aberglauben und war damals in religiösen Dingen höchst unwissend. Kein Wunder, daß eine Menge von Leuten dem Tezel nachlies und seinen Ablaß kaufte. Manche kamen damit auch wohl zu Luther und fragten ihn, was er dazu meinte? Dieser ergrimmte über diese schändliche Betrügerei nicht wenig. Sein ganzes frommes Gemüth empörte sich, wenn er daran dachte, wie man die Einfalt des armen Volkes mißbrauchte, es um sein Gewissen und sein Geld zugleich zu betrügen. In diesem edeln Eifer vergaß er ganz, wie unbedeutend er,-ein armer und noch junger Mönch, damals noch war, und wie wenig Hoffnung er hatte, gegen den mächtigen Papst etwas auszurichten. Aber danach fragt ein von edler Begeisterung ergriffenes Gemüth nicht. „Zu der Zeit," sagt Luther selbst, „war ich Prediger allhie im Kloster und ein junger Doctor, neulich aus der Esse kommen, hitzig und lustig in der heiligen Schrift. Als nun viel Volks von Wittenberg lies dem Ablaß nach, und ich, so wahr mich mein Herr Christus erlöset hat, nicht wußte, was der Ablaß wäre, wie es denn kein Mensch nicht wußte, fing ich säuberlich an zu predigen, man könnte wohl Besseres thun, das gewisser

10. Theil 4 - S. 447

1880 - Stuttgart : Heitz
Der Kulturkampf in Deutschland, der Schweiz und Italien. 447 das deutsche Vaterland an Macht und Ehre ungekränkt und unbeschädigt das Ziel des Friedens erreichen möge. In der Schweiz war der von der Hierarchie veranlaßte Kampf mit der Staatsgewalt von dieser ebenfalls in energischer Weise aufgenommen worden. Es lag in der Natur des republi-canischen Staatswesens, daß die Betheiligung und Mitwirkung des Volkes dabei lebhafter sichtbar wurde. Genf und das Bisthum Basel waren die Ausgangspuncte des Streites. Der Papst hatte den Canton Genf von der Diöcese Lausanne abgezweigt und den Pfarrer Mermillod in Genf zum dortigen Bischof ernannt. Der Staatsrath des Cantons verweigerte dieser Maßregel seine Anerkennung, und als darauf Mermillod vom Papste als apostolischer Vicar mit den Rechten eines Bischofs eingesetzt wurde, erklärte der Bundesrath, die oberste Behörde der Schweiz, daß eine solche ohne die Zustimmung der Staatsbehörde vorgenommene Veränderung in der kirchlichen Verfassung des Cantons null und nichtig sei. Mermillod beharrte bei seiner päpstlichen Beauftragung und wurde darauf aus der Schweiz ausgewiesen. Der Canton Genf stellte nun durch ein Gesetz fest, daß die Wahl neu anzustellender Pfarrer von den katholischen Bürgern vorzunehmen sei, daß sie dem Staate den Eid leisten und von ihm besoldet werden sollten. Auch in andern Kantonen schritt man zu ähnlichen Maßregeln. Im Bisthum Basel hatte der Bischof Lachat, dessen Wohnsitz in Solothurn war, einen Pfarrer abgesetzt, weil derselbe das Dogma von der Unfehlbarkeit nicht annehmen wollte. Darüber war der Bischof nicht nur mit der Gemeinde des Pfarrers, sondern auch mit den Behörden von Solothurn in Widerspruch gerathen. Das neue Dogma wurde von letzteren nicht anerkannt, und als Bischof Lachat dasselbe dennoch verkündigen ließ, erfolgte seine Absetzung und später auch die Aufhebung des Domkapitels von Basel. Ultramontaner Widerspruch fehlte freilich auch in der Schweiz nicht. Im Berner Jura mußte eine ganze Anzahl Geistlicher, welche den vaterländischen Gesetzen sich nicht fügen wollten, abgesetzt werden. Aber in dem größeren Theile der Schweiz wurde das Verlangen nach dem Ende der geistlichen Abhängigkeit von Rom laut ausgesprochen; es solle, forderte man, ein schweizerisches Nationalbisthnm ohne alle Mitwirkung Roms errichtet werden. Die Erreichung eines solchen Zieles lag jedoch noch in der Ferne; vorläufig ge-
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