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1. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 176

1888 - Habelschwerdt : Franke
176 1305 seinen Sitz nach Avignon verlegte („babylonische Gefangenschaft" 1305—77) und die Päpste ihren Einfluß auf die politischen Berhält-nisse in Deutschland verloren. 2. Er strebte nach Vergrößerung seiner Hausmacht. Doch vergebens suchte er Holland und Thüringen zu gewinnen. Böhmen kam vorübergehend in seine Gewalt. Albrecht wurde von seinem Neffen Johann Parricida 1308 ermordet. Historisches über die Kämpfe in der Schweiz. In den sogenannten Waldstätten Schwyz, Uri, Unterwalden hatte sich ein freier Bauernstand erhalten. Seit dem 12. Jahrhunderte hatten jedoch die Grafen von Habsburg Vogteirechte in diesen Landgemeinden erworben. Aber der Freiheitssinn der Bevölkerung stellte sich ihnen entgegen, und Friedrich Ii. stellte die Reichsunmittelbarkeit wieder her. Zwar wußte Rudols von Habsburg die alten Vogteirechte wiederzugewinnen, aber nach seinem Tode traten die Waldstätte zu einer Eidgenossenschaft zusammen, deren Freiheiten Adolf von Nassau und Albrecht anerkannten. (Sagen von dem Drucke der österreichischen Vögte, vom Schwure auf dem Rütli, von Tell.) Iv. Heinrich Vii. von Luxemburg, 1308—1313. Er war ein Lehnsträger der französischen Krone und wurde vou der geistlichen Partei gewählt. 1. Gründung einer Hausmacht. In Böhmen hatte sich eine mit der Regierung des Königs (Heinrich von Kärnthen) unzufriedene Adelspartei gebildet, welche Heinrich Vii. die Krone anbot. Dieser belehnte damit seinen eigenen Sohn Johann, den er mit einer böhmischen Prinzessin vermählte. 2. Sein Zug nach Italien. Bon den romantischen Jdecen des Rittertums durchdrungen, begeisterte sich Heinrich noch einmal für die mit der deutschen Krone sich verbindende Anschauung von der Herrschaft der Welt. Daher unternahm er einen Zng nach Italien, um dort das kaiserliche Ansehen wieder herzustellen. Bon den italienischen Patrioten, besonders von dem Dichter Dante Alighieri, begrüßt, erwarb er iu Mailand die lombardische Krone und stellte auch die Kaiserwürde nach 62jähriger Unterbrechung wieder her, 1312. Aber er konnte die Guelfeu, mit welchem Namen jetzt die republikanische Partei bezeichnet wurde, nicht unterwerfen, und als er sich zu einem Feldzuge gegen Neapel rüstete, starb er. V. Ariedrich von Österreich, 1314—1330, und Ludwig

2. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 138

1888 - Habelschwerdt : Franke
138 kleineren Lehen erblich sein sollten, und dessen Durchführung er auch in Deutschland begünstigte. Von den 6 Herzogtümern wurden Franken, Bayern und Schwaben unmittelbar von seinem Sohne Heinrich verwaltet. Ii. Heinrich Iii., 1039—1056. Er war ein thatkräftiger, staatskluger, zuweilen rücksichtslos durchgreifender Fürst. 1. Kriege im Osten. Heinrich brachte den Herzog der Böhmen zur Unterwerfung, setzte den von einer heidnischen Partei vertriebenen König Peter von Ungarn wieder ein und zwang ihn zur Lehnsabhängigkeit. Damals hatte das deutsche Reich seine größte Ausdehnung. 2. Das Landsriedensgeseh. Der König gebot, um die Sicherheit des Verkehrs zu heben, einen allgemeinen Landfrieden und machte zur Sicherung desselben die drei südlichen Herzogtümer wieder selbständig. Die Beschränkung des Fehdewesens war von der aqnitanischen Geistlichkeit angeregt und von den Cluniacensern (Clngny) durch die Einführung des sog. „Gottessriedens" gefördert worden. Letzterer wurde später auch in Deutschland gesetzlich, war aber eine lediglich kirchliche Einrichtung. 3. Das kirchliche Schisma. Von dem strengen Kloster Clngny, mit dem der persönlich sehr fromme Kaiser in Verbindung stand, gingen damals auch die Bestrebungen aus, eine strengere Zucht in der Kirche einzuführen. In Rom standen sich 3 Päpste gegenüber. Der Kaiser ließ sie auf der Synode zu Sutry absetzen und behielt sich für die Zukunft die Entscheidung bei der Papstwahl vor. Er erhob einen Deutscheu, Klemens Ii., zum Papst, und setzte später noch dreimal Deutsche auf den päpstlichen Stuhl (die „deutschen Päpste"). 4. Verhalten gegen die Herzöge. Wie sein Vater suchte auch Heinrich die herzogliche Macht zu schwächen, und noch kein deutscher Köuig hatte den Fürsten und Päpsten gegenüber so unumschränkt gewaltet. Alle Errungenschaften wurden aber durch seinen frühen Tod in Frage gestellt, und eine gewaltige Reaktion gegen das mächtige Kaisertum schien unausbleiblich. Iii. Heinrich Iv., 1056—1106. 1. Vormundschaftliche Regierung. Heinrich, bei dem Tode des Vaters 6 Jahr alt, wurde anfangs von seiner Mutter Agnes, die zugleich Reichsverweserin war, erzogen. Ihr schwaches Regiment bestärkte die Fürsten in ihrem Streben nach Selbständigkeit, Ehren und Besitz, und die Nachgiebigkeit der Kaiserin konnte sie nicht befriedigen. Da sich Agnes von dem wenig beliebten Bischöfe von Augs-

3. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 140

1888 - Habelschwerdt : Franke
140 begabten, energischen Mönch kennen; er berief ihn nach Rom, und Hildebrand leitete seit Leo Ix. unter 5 Päpsten die Geschäfte der römischen Kurie. Von den unter seinem Einflüsse getroffenen Entscheidungen ist namentlich die der Lateransynode vom Jahre 1059 wichtig, worin das Recht der Papstwahl den Kardinälen gegeben und der Einfluß des Kaisers auf dieselbe ausgeschlossen wurde. Nach dem Tode des Papstes Alexander Ii. wurde Hildebrand gewählt und erhielt die Bestätigung seiner Wahl durch König Heinrich, b) Die Stellung des Papsttums. Seit der engen Verbindung zwischen Kaiser und Papst unter Karl d. Gr. hatte sich die Stellung der Päpste immer einflußreicher gestaltet und wurde namentlich gefördert durch die pseudoifidorischen Dekretalen, eine Summe vou zum Teil unechten Kirchengesetzen (nach dem Bischof Isidor von Sevilla benannt). Dieselben haben Rechtsverhältnisse begründet, die der Kirche eine größere Freiheit und Unabhängigkeit verschafften. Als indes im zehnten Jahrhundert einzelne Päpste durch ein unkirchliches Leben und die Teilnahme an Parteiungen des römischen Adels die Stellung des Papsttums geschädigt hatten und auch die Sitten des niederen Klerus in Verfall geraten waren, bestrebten sich namentlich die frommen Ottonen und Heinrich Iii., würdige Männer als Leiter der Christenheit einzusetzen. Von diesen wurden wohlthätige Reformen in der Kirche angebahnt. Hildebrand setzte dieselben fort und wollte dem Papsttnme eine völlig unabhängige Stellung neben dem Kaisertume wieder verschaffen. Der kaiserliche Hof war aber mit der 1059 getroffenen Änderung der Papstwahl unzufrieden, und daher war es für die Kurie nicht unwichtig, daß sie eine doppelte weltliche Unterstützung fand, 1. an Beatrix, der mächtigen Witwe des Markgrafen von Tuscieu, die sich in zweiter Ehe mit Heinrichs entschlossenstem Feinde, dem Herzoge Gottfried von Lothringen, vermählt hatte, sowie an deren Tochter Mathilde, und 2. an dem Normannenherzog Robert Gniskard. (Die Normannen [s. S. 137] hatten sich in Unteritalien durch neue Scharen verstärkt und den Krieg gegen die Griechen weiter geführt, daun aber ihren jungen Staat unter die päpstliche Autorität gestellt.)

4. Theil 3 - S. 73

1880 - Stuttgart : Heitz
Huldreich Zwingli. 73 seiner Wohnung auf dem Stiftplatze sammelte sich das Kriegsvolk. Das Pferd, welches ihn tragen sollte, ward herbeigeführt; er schnallte sich den Panzer um und sprach nun zu seiner treuen Frau: „Die Stunde ist gekommen, daß wir uns trennen! Es sei so! Der Herr will es so! Er sei mit dir, mit mir und mit den Unsern!" Und als er sie zum letzten Mal in seine Arme schloß und sie vor Schmerz kaum sprechen konnte, blickte sie weinend gen Himmel und fragte: „Und wir sehen uns wieder?" — „Wenn der Herr es will!" antwortete Zwingli voll festen Vertrauens, „sein Wille geschehe!" — „Und was bringst du zurück, wenn du kömmst?" fragte Anna weiter. — „Segen nach dunkler Nacht!" sprach er mit fester Stimme. Dann küßte er die Kleinen, riß sich los und eilte fort. Noch sah ihm Anna mit gepreßtem Herzen nach, und als er um die Ecke der Straße bog und sie ihm das letzte Lebewohl zugewinkt hatte — da hatten sich beide hienieden das letzte Mal gesehen. Anna warf sich weinend mit ihren Kindern in der einsamen Kammer auf die Kniee und betete zu dem, der im Gebete Kraft giebt: „Vater, nicht mein, dein Wille geschehe!" Auch sie erhielt diese Kraft, so daß sie nicht erlag, als die Kunde kam, daß die Schlacht verloren gegangen und ihr geliebter Gatte umgekommen sei. . Am 11. Nov. 1531 war es bei Cappel, zwischen Zürich und Zug, am südlichen Abhange des Albis, zur Schlacht gekommen, die Züricher wurden von der Uebermacht der katholischen Cantons besiegt; auch Zwingli, der unter den Vordersten kämpfte, wurde mit Wunden bedeckt, sein Pferd getödtet; zuletzt sank er selbst nieder. Eben erst hatte er einem Sterbenden trostreiche Worte zugerufen. Mehrere der Feinde umstanden den edlen Mann, der mit heiterm Gesicht, den Blick gen Himmel gerichtet, dalag, und fragten ihn, ob er einen Beichtiger verlange? Da er dies, so wie die Anrufung der Heiligen, die man ihm zumuthete, ablehnte, rief ihm der Haupt-mann Vockinger aus Unterwalden zu: „So mußt du sterben, du hartnäckiger Ketzer!" und durchstach sein treues Herz. Erst nach der That erkannte man ihn, und nun strömten auf die Nachricht, der Ketzer Zwingli liege draußen erschlagen, Unzählige herbei und starrten mit wahrer Schadenfreude die Leiche des braven Mannes an. Nur ein Einziger zeigte Gefühl, ein Eonventual; ihm traten die Thränen in die Augen und gerührt sprach er: „Welches auch dein Glaube gewesen ist, ich weiß, daß du ein frommer Eidgenosse warst. Gott sei deiner Seele gnädig!" Der Leichnam wurde noch

5. Theil 4 - S. 382

1880 - Stuttgart : Heitz
382 Neueste Geschichte. 3. Periode. tung erhob sich gegen das seit 1855 bestehende Concordat. So lange dieser die Macht der römischen Kirche begünstigende Vertrag Geltung hatte, schien eine Neugestaltung der Staatsverhältnisse nicht möglich zu sein. Schon 1867 wurde ein Antrag auf die Aushebung desselben im Reichstage gestellt; er wurde zwar abgelehnt, aber im nächsten Jahre drei konfessionelle Gesetze festgestellt, welche dem Staate die Leitung des Schulwesens übertrugen, die Civilehe gestatteten und die Rechte der verschiedenen Religionsverwandten ordneten. Die Geistlichkeit, deren Befugnisse dadurch sehr eingeschränkt wurden, widersprach, aber vergeblich. Was nun vom Concordate noch Htlmg war, wurde nach der Annahme der päpstlichen Unfehlbarkeit im Jahre 1870 als durch dieselbe für aufgehoben erklärt, weil das persönliche Wesen des Papstes und seine Gewalt nun nicht mehr die nämliche sei, wie zur Zeit der Abschließung des Concordates. Daß diese kirchlichen Kämpfe in Oestreich das Volksleben tief bewegten, war bei dem großen Anhange, der sich um den Klerus schaarte, leicht verständlich. Die Gegenpartei aber beutete alles aus, was zur Schwächung des clericalen Ansehns diente. Einer der schlimmsten Vorfälle dieser Art war die Entdeckung der an einer Nonne, Barbara Ubryk, verübten Grausamkeit. Diese Unglückliche war wegen eines Vergehens gegen die klösterliche Zucht 1848 im Kloster der Karmeliterinnen zu Krakau in den Kerker geworfen worden und schmachtete nun in demselben bereits 21 Jahre, hülflos und vergessen. Auf eine namenlose Anzeige wurden Nachsuchuugen angestellt; man fand sie wahnsinnig, in bedauernswerter Blöße, in finstrer Zelle auf altem Stroh. Diese unmenschliche Härte erregte einen Sturm von Unwillen und Zorn. Ein Prozeß gegen die Aebtissin und den Beichtvater des Klosters wurde eingeleitet, nicht lange darauf jedoch eingestellt. Aber das Ministerium beschränkte durch eine Verordnung die Straf-gewalt der geistlichen Behörde über Mönche und Nonnen. Wichtig in Beziehung auf äußere Verhältnisse war der Condolenzbesuch, welchen Napoleon Iii. mit seiner Gemahlin nach dem unglücklichen Ende Maximilians von Mexico dem östreichischen Kaiserpaar in Salzburg abstattete, August 1867. . Wahrscheinlich sollte zugleich der Versuch eines Bündnisses gegen Preußen gemacht werden, doch ging Oestreich daraus nicht ein. Im October 1869 ereignete sich ein Aufstand in Dalmatien gegen die dortige Einführung des neuen Militärgesetzes. Er konnte nur mit Waffengewalt unterdrückt werden. —

6. Theil 4 - S. 443

1880 - Stuttgart : Heitz
Der Kulturkampf in Deutschland, der Schweiz und Italien. 443 geordnetenhaus, an baä Ministerium. Nach dem Erlaß der Maigesetze hatten die Bischöfe die Erklärung abgegeben: „sie seien nicht im Stande, zum Vollzug dieser Gesetze mitzuwirken." Offener Widerstand gegen die Regierung und die staatlichen Gesetze war damit angekündigt. Die Folgen dieses Verfahrens traten nun unaufhaltsam ein und führten sehr beklagenswerthe Zustände herbei. Erst einzelne Gemeinden, dann in steigender Zahl, blieben ohne Seelsorge, weil die kirchlichen Oberen sich weigerten, die bei Besetzung eines Pfarramtes gesetzlich erforderliche Anzeige an die Staatsbehörden zu machen; Priesterseminare und andre klerikale Anstalten mußten geschlossen werden; in bischöflichen Residenzen schallten die Hammerschläge des Anctionators, denn die Gerichte sahen sich bei der Unnachgiebigkeit des Widerstandes gezwungen, Geldstrafen und Pfändungen über hochangefehene Würdenträger der katholischen Kirche zu verhängen, Bischöfe und Erzbischöfe in's Gefängniß zu weisen, und sie ihres Amtes zu entsetzen. Einige dieser Würdenträger den Entschluß ihrer Entweichung verheimlichend, entfernten sich aus ihren Residenzen, oder sie entzogen sich eigenmächtig der bereits über sie verhängten Hast und mußten steckbrieflich verfolgt werden. Immer und überall, bei Freund und Feind, wird das Gefühl zu schmerzlicher Theilnahme erregt, wenn das Gesetz in seiner vollen, schroffen Macht hervortreten muß, und auch bei diesen Vorfällen fehlte solche Theilnahme nicht; für die Empfindung der Katholiken wurde die Strenge des Gesetzes, ohne Prüfung der Ursachen, zu einer diocletiauischen Verfolgung und zum Märtyrerthum. Vom Papste erhielten diese Bischöfe wegen ihres unerschütterlichen Muthes und wegen des von ihnen gegebenen leuchtenden Vorbildes eifrige Belobung und Anerkennung; der Erzbischof von Posen und Gnesen, Graf Ledochowsky, einer der heftigsten Vorkämpfer der Hierarchie, wurde während seiner zweijährigen Einsperrung von Pins Ix. zum Kardinal und Primas der polnischen Kirchenprovinz ernannt. Es schien unmöglich, einerseits: die Unbengsamkeit der Gesetze ohne Ansehen der Person schärfer aufrecht zu erhalten, andrerseits: die gegnerische Stellung gegen die preußische Regierung rücksichtsloser auszudrücken. Pius Ix. selbst hatte vom Beginn des traurigen Streites ab nicht weiter für erforderlich gehalten, in feinen Aeußerungen die Grenze des Maßvollen zu beachten. Der preußische Geschäftsträger am päpstlichen. Hofe wurde auf unbestimmte Zeit abberufen

7. Theil 4 - S. 447

1880 - Stuttgart : Heitz
Der Kulturkampf in Deutschland, der Schweiz und Italien. 447 das deutsche Vaterland an Macht und Ehre ungekränkt und unbeschädigt das Ziel des Friedens erreichen möge. In der Schweiz war der von der Hierarchie veranlaßte Kampf mit der Staatsgewalt von dieser ebenfalls in energischer Weise aufgenommen worden. Es lag in der Natur des republi-canischen Staatswesens, daß die Betheiligung und Mitwirkung des Volkes dabei lebhafter sichtbar wurde. Genf und das Bisthum Basel waren die Ausgangspuncte des Streites. Der Papst hatte den Canton Genf von der Diöcese Lausanne abgezweigt und den Pfarrer Mermillod in Genf zum dortigen Bischof ernannt. Der Staatsrath des Cantons verweigerte dieser Maßregel seine Anerkennung, und als darauf Mermillod vom Papste als apostolischer Vicar mit den Rechten eines Bischofs eingesetzt wurde, erklärte der Bundesrath, die oberste Behörde der Schweiz, daß eine solche ohne die Zustimmung der Staatsbehörde vorgenommene Veränderung in der kirchlichen Verfassung des Cantons null und nichtig sei. Mermillod beharrte bei seiner päpstlichen Beauftragung und wurde darauf aus der Schweiz ausgewiesen. Der Canton Genf stellte nun durch ein Gesetz fest, daß die Wahl neu anzustellender Pfarrer von den katholischen Bürgern vorzunehmen sei, daß sie dem Staate den Eid leisten und von ihm besoldet werden sollten. Auch in andern Kantonen schritt man zu ähnlichen Maßregeln. Im Bisthum Basel hatte der Bischof Lachat, dessen Wohnsitz in Solothurn war, einen Pfarrer abgesetzt, weil derselbe das Dogma von der Unfehlbarkeit nicht annehmen wollte. Darüber war der Bischof nicht nur mit der Gemeinde des Pfarrers, sondern auch mit den Behörden von Solothurn in Widerspruch gerathen. Das neue Dogma wurde von letzteren nicht anerkannt, und als Bischof Lachat dasselbe dennoch verkündigen ließ, erfolgte seine Absetzung und später auch die Aufhebung des Domkapitels von Basel. Ultramontaner Widerspruch fehlte freilich auch in der Schweiz nicht. Im Berner Jura mußte eine ganze Anzahl Geistlicher, welche den vaterländischen Gesetzen sich nicht fügen wollten, abgesetzt werden. Aber in dem größeren Theile der Schweiz wurde das Verlangen nach dem Ende der geistlichen Abhängigkeit von Rom laut ausgesprochen; es solle, forderte man, ein schweizerisches Nationalbisthnm ohne alle Mitwirkung Roms errichtet werden. Die Erreichung eines solchen Zieles lag jedoch noch in der Ferne; vorläufig ge-

8. Theil 4 - S. 404

1880 - Stuttgart : Heitz
404 Neueste Geschichte. 3. Periode. legt. Es wurden glänzende Reden für den Glaubenssatz, nicht minder glänzende und kraftvolle dagegen gesprochn. Zwei Monate lang dauerten diese Verhandlungen; Prozessionen wurden gehalten, besondre Andachten vorgeschrieben, alles um auf den letzten Entschluß einzuwirken. Kein' Bischof durfte trotz der drückenden Hitze des Sommers, die vielen Concilsmitgliedern ungewohnt und nachtheilig war, Rom verlassen. Am 13. Juli geschah die Abstimmung. Von den 601 anwesenden Mitgliedern stimmten 451 für die Jn-fallibilität des Papstes, 62 bedingungsweise dafür, 88 dagegen; 70 Mitglieder waren nicht anwesend. Noch einmal versuchte es die Opposition, den Papst umzustimmen. Sechs Bischöfe erschienen am 17. Juli im Vatican, an ihrer Spitze der Erzbischof Darboy von Paris, und drangen mit Bitten und Flehen in Pius Ix., die Verkündigung des Dogmas aufzuschieben und der schwer gefährdeten Kirche den Frieden zurückzugeben. Erzbischof Ketteler von Mainz warf sich dem heiligen Vater, um Nachgiebigkeit flehend, zu Füßen. Ob auch Pius Ix. erschüttert sein mochte, war es doch wohl nicht mehr möglich, das Werk im letzten Augenblicke aufzuhalten. Die Oppositionsmitglieder verließen nun Rom, weil es ihre Pietät ihnen nicht gestattete, öffentlich und vor dem Papste selbst mit Nein! zu stimmen. Die Verkündigung des Dogmas fand am 18. Juli statt. Nur zwei Bischöfe, ein italienischer und ein amerikanischer, stimmten auch hier noch dagegen. Der Papst, in rothem, reich mit Gold gestickten Mantel und goldener spitzer Mütze, saß fast bewegungslos auf seinem Throne in der Mitte des amphitheatralisch ausgebauten Halbkreises der Bischöfe und Cardinäle. Ein schweres Gewitter rollte mit seinen Donnerschlägen während der Abstimmung über die Peterskirche hin. Immer dunkler wurde es in dem Sitzungssaale, und als der Papst sich erhob, um die Worte des Dogmas zu verlesen, mußte ihm eine Kerze vorgehalten werden. Er schloß mit einer kurzen Rede; ein gewaltiger Regenguß trieb die stolze Versammlung bei dem Verlassen des Domes in haltloser Verwirrung auseinander. Das Concil wurde bis zum November vertagt. Es ist nicht wieder zusammengetreten. Zu der angegebenen Zeit war der Kirchenstaat bereits dem Königreich Italien einverleibt, und der weltlichen Herrschaft des Papstes, in dem Augenblicke, wo Dünkel und Herrschsucht ihn über die Schranken der Menschheit erheben wollten, ein Ende gemacht worden. Schon in der Stunde der Verkündigung des neuen Dogmas gingen äugst-

9. Theil 4 - S. 449

1880 - Stuttgart : Heitz
Der Kulturkampf in Deutschland, der Schweiz und Italien. 449 wiesenen Civilliste und verblieb in der Haltung eines Gefangenen im Vatican. Aber dieses Widerstreben war machtlos und blieb ohne Erfolg. Die gegenseitigen Stellungen des Papstes und der italienischen Regierung wurden also nicht allein durch die schwebenden Streitfragen des Culturkampfes, sondern mehr noch durch die angedeuteten politischen Verhältnisse bedingt. Wir haben gesehen, wie wenig Pius Ix. es vermied, durch rücksichtslose Aeußerungen bedenkliche Situationen zu verschlimmern. Andrerseits war das Papstthum selbst und die römische Priesterschaft wohl in keinem Lande so heftigen Angriffen und so verbitterter Anfeindung ausgesetzt, wie dies in Italien, nicht allein in Vereinen, Versammlungen und der Presse, sondern auch im Parlamente geschehen ist. Und doch lebt in Italien eine so tiefe Devotion gegen den Cultus, eine so hingebende Ehrerbietung gegen die Priesterschaft fort, als ob hier niemals der Gedanke an eine Auflehnung aufgetaucht sein könnte. Unleugbar wird es als ein Vorzug gefühlt, daß Italien der Sitz des Papstthumes ist, daß von diesem Boden der römischen Weltherrschaft aus noch heut eine Herrschaft über den Erdkreis ausgeht. Unter den 64 Cardinälen, welche das letzte Conclave abhielten, befanden sich 36 Italiener; die übrige Zahl vertheilte sich auf die anderen Nationen; das deutsche Volk war durch 1 Cardinal vertreten. Von solchen Standpuncten aus wird es erklärlich, daß die italienische Regierung den Culturkampf mit einiger Zurückhaltung und Nachgiebigkeit führte. Entschiedene Maßregeln fehlten deshalb nicht. Die Aufhebung der Klöster erfolgte auch in der römischen Provinz; in Rom selbst gab es 47 Ordens generale, von denen die meisten ihren beständigen Sitz dort hatten und liegendes Eigenthum besaßen. Geistliche Seminare, welche den Gesetzen sich nicht fügen wollten, wurden geschlossen; die vom Papste beharrlich verschmähte Civilliste ist vom Staate wieder zurückgezogen worden. Papst Leo Xiii. hat sich Italien gegenüber so nachgiebig gezeigt, als es ihm überhaupt möglich war. Den italienischen Bischöfen hat er gestattet, den gesetzlichen Anforderungen ohne Beanstandung zu genügen, um in den Besitz der weltlichen Einkünfte ihres Bisthums zu gelangen. In dem Protest, welchen er „seiner Pflicht gemäß" gegen die Wegnahme der weltlichen Herrschaft erneuerte, vermied er die schroffen Ausdrücke seines Vorgängers. Sein Bemühen scheint darauf gerichtet, die Herstellung des Friedens mit der italienischen Regierung seinerseits nicht zu erschweren. Weltgeschichte für Töchter. Iv. 16. Aufl. 29

10. Theil 4 - S. 448

1880 - Stuttgart : Heitz
448 Neueste Geschichte. 3. Periode. nehmigte der Bundesrath die Gründung einer altkatholischen Fa-cnltät an der Universität Bern und eines allkatholischen Bisthums, zu dessen Bischof die Synode den Pfarrer Herzog erwählte. Vorher schon hatte die päpstliche Nuntiatur aufgehört; der Nuntius hatte Bern im Februar 1874 verlassen. Pius Ix. sprach im Jahre darauf seinen Zorn über die Vorgänge in der Schweiz aus. Leo Xiii. dagegen richtete am Tage seiner Thronbesteigung, wie an den deutschen Kaiser, so auch an den Bundesrath der Schweiz ein Schreiben, in welchem er die obwaltenden kirchlichen Differenzen beklagte. Der Bundesrath erwiederte in Ehrerbietung, aber mit Festigkeit: „Die Lage der katholischen Religion in der Schweiz, sei nicht als beklagenswerth zu bezeichnen, sie genieße, wie alle andern Glaubensbekenntnisse die Freiheit, welche durch die Bundesverfassung gewährleistet und nur durch den Vorbehalt beschränkt sei, daß die kirchlichen Behörden weder in die Rechte und Befugnisse des Staates, noch in die Rechte und Freiheiten der Bürger übergreifen dürfen." Auch in der Schweiz wird also nicht eine unftuchtbare Auseinandersetzung über gegenseitige Berechtigungen und Ansprüche zum Ziele führen, sondern der Friede zwischen Staat und Kirche wird nur durch unbefangene Erkenntniß der richtigen Verbindung des religiösen und des nationalen Lebens gefördert werden. Anfänge dazu sind schon wahrnehmbar geworden. Der Culturkampf in Italien wird außer den Gegensätzen, welche diesen Streit überall charakterisiren, noch durch andre Verhältnisse beeinflußt, welche ihm hier ein ganz eigenthümliches Gepräge verleihen. Das Königreich Italien hatte der weltlichen Herrschaft des Papstthumes ein Ende gemacht, es hatte ihm den Kirchenstaat und mit ihm die landesfürstliche Hoheit genommen. Früher durch staatlichen Besitz Mitglied unter den Souverainen Europas hatte nun der Papst zwar den Rang und die persönlichen Rechte eines Sonverains behalten, aber die Grundlage dieses Rechtes, die Herrschaft über Land und Leute, war ihm doch entzogen. Diese Thatsachen hatten sich unter dem Schutz der Ereignisse von 1870 vollendet; Rom selbst hatte den Herrscher gewechselt, es war die Residenz des Königs von Italien geworden. Pins Ix. protestirte natürlich gegen alle diese von der italienischen Regierung vollzogenen Handlungen, welche er als Attentate der piemonteftschen Regierung bezeichnet?. Er verweigerte die Annahme der ihm über-
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