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1. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 176

1888 - Habelschwerdt : Franke
176 1305 seinen Sitz nach Avignon verlegte („babylonische Gefangenschaft" 1305—77) und die Päpste ihren Einfluß auf die politischen Berhält-nisse in Deutschland verloren. 2. Er strebte nach Vergrößerung seiner Hausmacht. Doch vergebens suchte er Holland und Thüringen zu gewinnen. Böhmen kam vorübergehend in seine Gewalt. Albrecht wurde von seinem Neffen Johann Parricida 1308 ermordet. Historisches über die Kämpfe in der Schweiz. In den sogenannten Waldstätten Schwyz, Uri, Unterwalden hatte sich ein freier Bauernstand erhalten. Seit dem 12. Jahrhunderte hatten jedoch die Grafen von Habsburg Vogteirechte in diesen Landgemeinden erworben. Aber der Freiheitssinn der Bevölkerung stellte sich ihnen entgegen, und Friedrich Ii. stellte die Reichsunmittelbarkeit wieder her. Zwar wußte Rudols von Habsburg die alten Vogteirechte wiederzugewinnen, aber nach seinem Tode traten die Waldstätte zu einer Eidgenossenschaft zusammen, deren Freiheiten Adolf von Nassau und Albrecht anerkannten. (Sagen von dem Drucke der österreichischen Vögte, vom Schwure auf dem Rütli, von Tell.) Iv. Heinrich Vii. von Luxemburg, 1308—1313. Er war ein Lehnsträger der französischen Krone und wurde vou der geistlichen Partei gewählt. 1. Gründung einer Hausmacht. In Böhmen hatte sich eine mit der Regierung des Königs (Heinrich von Kärnthen) unzufriedene Adelspartei gebildet, welche Heinrich Vii. die Krone anbot. Dieser belehnte damit seinen eigenen Sohn Johann, den er mit einer böhmischen Prinzessin vermählte. 2. Sein Zug nach Italien. Bon den romantischen Jdecen des Rittertums durchdrungen, begeisterte sich Heinrich noch einmal für die mit der deutschen Krone sich verbindende Anschauung von der Herrschaft der Welt. Daher unternahm er einen Zng nach Italien, um dort das kaiserliche Ansehen wieder herzustellen. Bon den italienischen Patrioten, besonders von dem Dichter Dante Alighieri, begrüßt, erwarb er iu Mailand die lombardische Krone und stellte auch die Kaiserwürde nach 62jähriger Unterbrechung wieder her, 1312. Aber er konnte die Guelfeu, mit welchem Namen jetzt die republikanische Partei bezeichnet wurde, nicht unterwerfen, und als er sich zu einem Feldzuge gegen Neapel rüstete, starb er. V. Ariedrich von Österreich, 1314—1330, und Ludwig

2. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 179

1888 - Habelschwerdt : Franke
wählten Sohne Wenzel Böhmen; sein anderer Sohn Sigmund erhielt die Mark Brandenburg, sein Neffe Jobst Mähren. H. Wenzel, 1378—1400 (f 1419). I. „Einungen." Seine geringe Sorge für das Reich veranlaßte die Stände, sich durch Verbindungen selbst Zu schützen, und die schon früher vorhandenen Einungen erlangten unter ihm die höchste Blüte. A. Verbindungen der Städte. a) Die Kansa (= Verbindung). Dieselbe entstand teils aus kaufmännischen Vereinen, gebildet zur Beförderung gemeinsamer Handelsinteressen, teils aus Städtebündnissen, deren Zweck der äußere Schutz des Handels war. Lübeck und die wendischen Städte waren der Kern des Bundes; allmählich wurde die Hansa die erste Handels- und Seemacht im nördlichen Europa. Die höchste Blüte hatte sie zur Zeit ihres siegreichen Krieges mit Dänemark (1361—1370), und nun übte sie auch eine politische Macht im Norden aus. Im 15. Jahrhunderte teilte sie sich in 4 Quartiere: das westfälische mit Köln, das wendische mit Lübeck, das sächsische mit Braunschweig, das preußische mit Danzig als Vorort. b) Die (Eidgenossenschaft der 7 friesischen Städte. Die Friesen, in denen ein konservatives Element lebte, das sich im Festhalten an den alten Freiheiten zeigte, schlossen sich gegen die holländisch^ Grafen zu einer Eidgenossenschaft zusammen. c) Die schweizerische (Eidgenossenschaft. Dieselbe hatte sich durch den Beitritt von Luzern, Zürich, Glarus, Zug und Bern vergrößert und wies einen zweiten Versuch Österreichs, die Herrschaft zu erneuern, durch den Sieg bei Sempach 1386 zurück (Arnold Winkelried). (1) Die Städtehündniffe im südwestlichen Deutschland. 1. Weiterentwickelnng der städtischen Verfassung. Mit dem Fortschritte der Teilung der Arbeit stieg irt den Städten die Bedeutung des Handwerkes und Gewerbes. Die Handwerker, die ihren Zuwachs vorzüglich durch Pfahlbürger erhielten, schlossen sich zu Zünften zusammen, die sich neben die Gilden der Kaufleute stellten. Es beginnt nun der Kamps zwischen den in den Zünften vertretenen plebejischen Elementen mit den Patriziergeschlechtern um

3. Theil 3 - S. 73

1880 - Stuttgart : Heitz
Huldreich Zwingli. 73 seiner Wohnung auf dem Stiftplatze sammelte sich das Kriegsvolk. Das Pferd, welches ihn tragen sollte, ward herbeigeführt; er schnallte sich den Panzer um und sprach nun zu seiner treuen Frau: „Die Stunde ist gekommen, daß wir uns trennen! Es sei so! Der Herr will es so! Er sei mit dir, mit mir und mit den Unsern!" Und als er sie zum letzten Mal in seine Arme schloß und sie vor Schmerz kaum sprechen konnte, blickte sie weinend gen Himmel und fragte: „Und wir sehen uns wieder?" — „Wenn der Herr es will!" antwortete Zwingli voll festen Vertrauens, „sein Wille geschehe!" — „Und was bringst du zurück, wenn du kömmst?" fragte Anna weiter. — „Segen nach dunkler Nacht!" sprach er mit fester Stimme. Dann küßte er die Kleinen, riß sich los und eilte fort. Noch sah ihm Anna mit gepreßtem Herzen nach, und als er um die Ecke der Straße bog und sie ihm das letzte Lebewohl zugewinkt hatte — da hatten sich beide hienieden das letzte Mal gesehen. Anna warf sich weinend mit ihren Kindern in der einsamen Kammer auf die Kniee und betete zu dem, der im Gebete Kraft giebt: „Vater, nicht mein, dein Wille geschehe!" Auch sie erhielt diese Kraft, so daß sie nicht erlag, als die Kunde kam, daß die Schlacht verloren gegangen und ihr geliebter Gatte umgekommen sei. . Am 11. Nov. 1531 war es bei Cappel, zwischen Zürich und Zug, am südlichen Abhange des Albis, zur Schlacht gekommen, die Züricher wurden von der Uebermacht der katholischen Cantons besiegt; auch Zwingli, der unter den Vordersten kämpfte, wurde mit Wunden bedeckt, sein Pferd getödtet; zuletzt sank er selbst nieder. Eben erst hatte er einem Sterbenden trostreiche Worte zugerufen. Mehrere der Feinde umstanden den edlen Mann, der mit heiterm Gesicht, den Blick gen Himmel gerichtet, dalag, und fragten ihn, ob er einen Beichtiger verlange? Da er dies, so wie die Anrufung der Heiligen, die man ihm zumuthete, ablehnte, rief ihm der Haupt-mann Vockinger aus Unterwalden zu: „So mußt du sterben, du hartnäckiger Ketzer!" und durchstach sein treues Herz. Erst nach der That erkannte man ihn, und nun strömten auf die Nachricht, der Ketzer Zwingli liege draußen erschlagen, Unzählige herbei und starrten mit wahrer Schadenfreude die Leiche des braven Mannes an. Nur ein Einziger zeigte Gefühl, ein Eonventual; ihm traten die Thränen in die Augen und gerührt sprach er: „Welches auch dein Glaube gewesen ist, ich weiß, daß du ein frommer Eidgenosse warst. Gott sei deiner Seele gnädig!" Der Leichnam wurde noch

4. Theil 4 - S. 273

1880 - Stuttgart : Heitz
Neuenburger Angelegenheit. 273 Der Schweizerbund hatte Neuenburg als republikauisirten Canton in die Eidgenossenschaft aufgenommen, Preußen aber gegen die Reiche 1032 unter die Lehnshoheit des deutschen Kaisers Konrad Ii. Kaiser Friedrich I. belieh Ulrich Iii. von Neuenburg mit mehreren anderen Landestheilen, von denen 1218 ein Theil gegen das Val Travers vertauscht ward, welches dem Grafen von Chalons lehnspflichtig war. Graf Johann von Chalons erhielt das ganze Neuenburger Gebiet von seinem Schwager, Kaiser Rudolph von Habsburg, zu Lehen und übertrug es als Afterlehen an Rolin von Neuenburg (1288), und zwar (1311) als erblich nach burgundischrm Recht, wodurch auch das weibliche Geschlecht successionsfähig wird. So kam Neufchatel an Graf Konrad von Freiburg. Dieser schloß, sowie auch Seitens der Stadt Neuenburg geschah, ein „Bürgerrecht" mit Bern, welches dieses unter and ernt zum Schiedsrichter beider Theile für vorkommende Streitigkeiten machte. Nach dem Erlöschen der Freiburge ward Neuenburg Eigenthum der Grafen von Hochberg. Der Widerspruch des Hauses Chalons dagegen kam nicht zur Geltung, und als auch die Hochberge in der männlichen Descendenz erloschen, brachte 1503 die Erbtochter, Johanne, Neuenburg an Ludwig von Orleans, Herzog von Longueville, und eine Descen-dentin derselben, Maria, vereinigte 1579 die an Neuenburg lehnbare und ihr verpfändete Grafschaft Valengin mit Neuenburg. Die Familie Orleans-Longueville erlosch 1707. Es meldeten sich damals 15 Bewerber, worunter indessen kein naher Verwandter; die Ansprüche gründeten sich vielmehr aus entfernte Verwandtschaften aus dem Hause Chalons oder mit jenem von Orleans-Longueville. Zu den Prätensionen erster Art gehörten auch die des Königs Friedrich I. von Preußen. Diesem, seinem Vetter, (Vaters Schwester Sohn), hatte nämlich Wilhelm Iii. von Oranten, seit 1688 König von England und Erbe des Hauses Chalons, seine Anrechte abgetreten, und da deren Geltendmachung in den großen spanischen Successionskrieg fiel, so ward sie ihm durch einen Vertrag mit dem Kaiser, der Königin von England, den Generalstaaten und dem Herzoge von Savoyen vom 28. November 1704 gewährleistet. Zugesprochen aber erhielt Preußen die Erbschaft und Regierung erst durch einen Schiedsspruch des höchsten Landgerichts; Trois-Etats von Neuenburg vom 3. November 1707, denn dieses war seit lange als inappellables Forum über alle Thronstreitigkeiten Neuenburgs und Valengins anerkannt. Ludwig Xiv. erkannte endlich im Utrechter Frieden Preußens Besitz an, den er lange streitig gemacht hatte. So waren die Könige von Preußen Landesherren von Neuenburg und Valengin, und dieses Fürflenthum war seinerseits mit Bern, Freiburg, Solothurn und Luzern „verburgrechtet", d. H. diese vier Cantone hatten Neuenburg und Valengin zu schützen, aber sie waren zugleich Schiedsrichter zwischen denselben und dem Landesherrn. Der 15. Februar 1806 überwies das Fürstenthum Neuenburg an Napoleon, der 30. März als volle Souverainetät an General Berthier, der Befreiungskrieg gab es wieder an Preußen. König Friedrich Wilhelm Iii. verlieh ihm am 18. Juni 1814 eine Constitution; die Wiener Congreßacte fügte es am 18. April 1815 als 21. Canton der „neutralen Schweizer Eidgenossenschaft" zu und brachte damit das Recht des Königs unter die Gewalt der jeweiligen Machthaber in der Schweiz. — Neuenburg stellte 960 Mann zum Bundesheere der Schweiz und 400 Mann Weltgeschichte für Töchter. Iv. 16. Aufl. 18

5. Theil 4 - S. 447

1880 - Stuttgart : Heitz
Der Kulturkampf in Deutschland, der Schweiz und Italien. 447 das deutsche Vaterland an Macht und Ehre ungekränkt und unbeschädigt das Ziel des Friedens erreichen möge. In der Schweiz war der von der Hierarchie veranlaßte Kampf mit der Staatsgewalt von dieser ebenfalls in energischer Weise aufgenommen worden. Es lag in der Natur des republi-canischen Staatswesens, daß die Betheiligung und Mitwirkung des Volkes dabei lebhafter sichtbar wurde. Genf und das Bisthum Basel waren die Ausgangspuncte des Streites. Der Papst hatte den Canton Genf von der Diöcese Lausanne abgezweigt und den Pfarrer Mermillod in Genf zum dortigen Bischof ernannt. Der Staatsrath des Cantons verweigerte dieser Maßregel seine Anerkennung, und als darauf Mermillod vom Papste als apostolischer Vicar mit den Rechten eines Bischofs eingesetzt wurde, erklärte der Bundesrath, die oberste Behörde der Schweiz, daß eine solche ohne die Zustimmung der Staatsbehörde vorgenommene Veränderung in der kirchlichen Verfassung des Cantons null und nichtig sei. Mermillod beharrte bei seiner päpstlichen Beauftragung und wurde darauf aus der Schweiz ausgewiesen. Der Canton Genf stellte nun durch ein Gesetz fest, daß die Wahl neu anzustellender Pfarrer von den katholischen Bürgern vorzunehmen sei, daß sie dem Staate den Eid leisten und von ihm besoldet werden sollten. Auch in andern Kantonen schritt man zu ähnlichen Maßregeln. Im Bisthum Basel hatte der Bischof Lachat, dessen Wohnsitz in Solothurn war, einen Pfarrer abgesetzt, weil derselbe das Dogma von der Unfehlbarkeit nicht annehmen wollte. Darüber war der Bischof nicht nur mit der Gemeinde des Pfarrers, sondern auch mit den Behörden von Solothurn in Widerspruch gerathen. Das neue Dogma wurde von letzteren nicht anerkannt, und als Bischof Lachat dasselbe dennoch verkündigen ließ, erfolgte seine Absetzung und später auch die Aufhebung des Domkapitels von Basel. Ultramontaner Widerspruch fehlte freilich auch in der Schweiz nicht. Im Berner Jura mußte eine ganze Anzahl Geistlicher, welche den vaterländischen Gesetzen sich nicht fügen wollten, abgesetzt werden. Aber in dem größeren Theile der Schweiz wurde das Verlangen nach dem Ende der geistlichen Abhängigkeit von Rom laut ausgesprochen; es solle, forderte man, ein schweizerisches Nationalbisthnm ohne alle Mitwirkung Roms errichtet werden. Die Erreichung eines solchen Zieles lag jedoch noch in der Ferne; vorläufig ge-

6. Theil 4 - S. 448

1880 - Stuttgart : Heitz
448 Neueste Geschichte. 3. Periode. nehmigte der Bundesrath die Gründung einer altkatholischen Fa-cnltät an der Universität Bern und eines allkatholischen Bisthums, zu dessen Bischof die Synode den Pfarrer Herzog erwählte. Vorher schon hatte die päpstliche Nuntiatur aufgehört; der Nuntius hatte Bern im Februar 1874 verlassen. Pius Ix. sprach im Jahre darauf seinen Zorn über die Vorgänge in der Schweiz aus. Leo Xiii. dagegen richtete am Tage seiner Thronbesteigung, wie an den deutschen Kaiser, so auch an den Bundesrath der Schweiz ein Schreiben, in welchem er die obwaltenden kirchlichen Differenzen beklagte. Der Bundesrath erwiederte in Ehrerbietung, aber mit Festigkeit: „Die Lage der katholischen Religion in der Schweiz, sei nicht als beklagenswerth zu bezeichnen, sie genieße, wie alle andern Glaubensbekenntnisse die Freiheit, welche durch die Bundesverfassung gewährleistet und nur durch den Vorbehalt beschränkt sei, daß die kirchlichen Behörden weder in die Rechte und Befugnisse des Staates, noch in die Rechte und Freiheiten der Bürger übergreifen dürfen." Auch in der Schweiz wird also nicht eine unftuchtbare Auseinandersetzung über gegenseitige Berechtigungen und Ansprüche zum Ziele führen, sondern der Friede zwischen Staat und Kirche wird nur durch unbefangene Erkenntniß der richtigen Verbindung des religiösen und des nationalen Lebens gefördert werden. Anfänge dazu sind schon wahrnehmbar geworden. Der Culturkampf in Italien wird außer den Gegensätzen, welche diesen Streit überall charakterisiren, noch durch andre Verhältnisse beeinflußt, welche ihm hier ein ganz eigenthümliches Gepräge verleihen. Das Königreich Italien hatte der weltlichen Herrschaft des Papstthumes ein Ende gemacht, es hatte ihm den Kirchenstaat und mit ihm die landesfürstliche Hoheit genommen. Früher durch staatlichen Besitz Mitglied unter den Souverainen Europas hatte nun der Papst zwar den Rang und die persönlichen Rechte eines Sonverains behalten, aber die Grundlage dieses Rechtes, die Herrschaft über Land und Leute, war ihm doch entzogen. Diese Thatsachen hatten sich unter dem Schutz der Ereignisse von 1870 vollendet; Rom selbst hatte den Herrscher gewechselt, es war die Residenz des Königs von Italien geworden. Pins Ix. protestirte natürlich gegen alle diese von der italienischen Regierung vollzogenen Handlungen, welche er als Attentate der piemonteftschen Regierung bezeichnet?. Er verweigerte die Annahme der ihm über-

7. Theil 2 - S. 210

1880 - Stuttgart : Heitz
210 Mittlere Geschichte. 3. Periode. Deutschland. Daß die Schweizer bei den Herzögen von Oestreich verhaßt waren, ist nicht zu verwundern. War doch Albrecht in der Schweiz ermordet worden und die Waldstätte standen auf der Seite Ludwig des Baieru. Das konnte ihnen Leopold der Glorwürdige, ein jüngerer Sohn Albrechts, nimmermehr vergeben. Er rief feine Vasallen zusammen, um — so sagte er — „diese Bauern mit seinem Fuße zu zertreten". Auch nahm er viele Stricke mit, die Anführer aufzuknüpfen. Die Schweizer dagegen fürchteten sich nicht, weil sie eine gerechte Sache hatten, und sprachen: „Wir könnten uns wohl über den Herzog beklagen, aber wir wollen ihn, wenn er uns überziehen will, mit Gott erwarten und gegen seine Macht uns wehren." — Mit, großer Macht zog Leopold heran. Er hatte den Kern des östreichischen Adels bei sich; auch Landenberg fehlte nicht. In langem Zuge zogen die herrlichen Ritter, alle von Kopf bis zu den Füßen gepanzert, mit wallenden Helmbüfchen, in die Hohlwege der Alpen ein, auf Schwyz los. Es schien ein Wald von Lanzen sich zu nähern. Aber die Schwyzer waren wohlgemuth; ihnen kamen in der Stunde der Gefahr einige Hundert aus Uri und Unterwalden zu Hülfe, so daß es 1300 waren. Wie wenige gegen so viele! Aber sie stritten sür ihr Vaterland, ihre Weiber, und Kinder, hatten eine gerechte Sache, trauten auf Gott und waren aller Wege und Engpässe wohl kundig. Sie stellten sich auf einen Berg, an dessen Fuß ein kleiner See, der Aegerisee liegt. Zwischen ihm und dem Berge ging der Weg, den die trefflichen Ritter von Oestreich zogen; die Gegend ward nachher der Morgarten genannt. Sobald die ganze schwere Reiterei in dem engen Wege war, erhoben sich die 1300, rollten große Steinblöcke, die sie oben zusammengebracht hatten, hinab und schleuderten mit großer Kraft Steine unter den dichtgedrängten Haufen. Jeder Stein traf. Die Füße der Pferde wurden zerschmettert; die Thiere wurden scheu, und drängten zurück in großer Angst. Aber hinten stand das Fußvolk und drängte vor, so daß die Reiter zu ihrem Schrecken sahen, daß hier nicht zu entfliehen und daß alle Waffen unnütz seien. Jetzt, wo die Verwirrung allgemein einriß, rannten die Schweizer mit lautem Geschrei hinab, stießen und schlugen mit Hellebarden, Morgensternen, Schwertern und Keulen aus die Ritter, die in dem dichten Gewühle die Arme zu rühren und die Lanzen einzulegen nicht vermochten. Viele setzten mit ihren Pferden in den See hinein, vonl Wasser mehr Erbarmen erwartend als von den grimmigen

8. Theil 2 - S. 201

1880 - Stuttgart : Heitz
Albrecht I. 201 auf, um sich persönlich an ihm zu rächen. Obgleich eine bald anfangs erhaltene Wunde ihn hinderte, den Helm aufzusetzen, so sprengte er doch auf Albrecht los, sobald er ihn erblickte, und rief ihm zu: „Du sollst mir nicht entkommen; hier wirst du das Reich lassen!" — Albrecht antwortete: „Das stehet in Gottes Hand!" und hieb ihn — so ist wenigstens die gewöhnliche Sage — so auf den Kopf, daß er sogleich vom Pferde sank, worauf andere ihn vollends tödteten. Das geschah 1298. Albrecht I. (1298—1308), der also durch die Tödtung seines Gegners den Thron bestieg, wurde späterhin durch einen Mord wieder hinuntergestürzt. Er war ein kaltherziger, habsüchtiger Mann, und hatte überhaupt nicht die Tugenden seines Vaters Rudolph. Gleich nach dessen Tode riß er alles vorräthige Geld und alle Kleinodien an sich und ließ seiner Stiefmutter so gar nichts, daß die arme Frau erst ihre Kostbarkeiten und zuletzt ihre besten Kleider verkaufen mußte, um die dringendsten Bedürfnisse zu bestreiten. Seine Habsucht brachte ihm zuletzt den Tod. Damals gehörten die Landestheile, aus denen sich später die Schweiz gebildet hat, theils zum Königreich Burgund, theils zu Deutschland; aber einige Stücke davon, z. B. die drei Waldstätte,*) *) Die Erzählung vom Tell und von der Gründung der Eidgenossenschaft, wie sie in der Hauptsache auf dem Bericht des Schweizer Chronisten Tschudi beruhend bis in die neuere Zeit als Thatsache gegolten hat, ist nun durch nähere historische Forschungen in den Bereich der Sage verwiesen worden. Dennoch haben wir diese Erzählung im Text unverändert stehen lassen, weil wir meinen, daß sie auch in sagenhafter Gestalt noch «auf geraume Zeit hinaus in dem geschichtlichen Jugendunterrichte ihren Platz behalten, und daß die Kenntniß dieser Sage noch lange mindestens eben so nothwendig erscheinen wird, wie die Kenntniß von den wirklichen Vorgängen. Wir sügen die historischen Thatsachen in einer kurzen Zusammenstellung hier bei. Die drei Waldstätte, Uri, Schwyz und Unterwalden, deren Bevölkerung dem Stamme der Alemannen angehört, traten erst mit den Kämpfen des Hauses Habsburg um den Kaiserthron in eine gewisse Bedeutung heraus. Obwohl dem deutschen Reiche als ein Bestandtheil des Herzogthums Schwaben angehörend, waren doch diese entlegenen Gebirgsgegenden bis zur Zeit Rudolphs von Habsburg vom Reiche wenig beachtet worden. Die öffentlichen Zustände der Bevölkerung beschränkten sich auf das Streben, die Unabhängigkeit, welche die freien Bau«rn dieser Lande befaßen, sich zu erhalten, oder da, wo die Leute unter der Herrschaft von Klöstern oder größerer Grundherrn standen, möglichste Unabhängigkeit zu gewinnen. Andrerseits war das im Aargau und im Zürichgau durch Besitz und Macht hervorragende Haus der Grasen von Habsburg bemüht, seine Grafengewalt auch über die Wald-stätte zu behaupten und dieselbe zur wirklichen Landeshoheit auszubilden. Diesen

9. Theil 2 - S. 202

1880 - Stuttgart : Heitz
202 Mittlere Geschichte. 3. Periode. Deutschland. Schwyz, Uri und Unterwalden, gehörten keinem besondern Herrn, sondern standen unmittelbar unter dem Reiche, hatten aber viele Vorrechte, z. B. daß sie nach ihren eigenen Gesetzen lebten, und daß nur, wenn besondere Vorfälle es nöthig machten, ihnen vom Kaiser ein Vogt geschickt wurde, der die nöthigen Untersuchungen anstellte. Aber das war dem Albrecht nicht genug. Ihm gehörten in der Schweiz eine Menge reicher Güter. Da diese aber zerstreut lagen, so wollte er gern, daß die dazwischenliegenden Ländchen sich ihm auch unterwürfen, und ließ daher den Waldstätten sagen: sie würden wohl thun, wenn sie sich seinem Schutze unterwürfen; widerstehen könnten sie ja doch seinen mächtigen Waffen nicht. Aber er wollte sie lieber zu seines Hauses lieben Kindern haben; denn er habe von seinem Vater immer gehört, daß sie ein tapferes Volk wären, und tapfere Männer liebte er über alles. Aber sie wollten lieber freie Reichsgenossen als Plänen entgegen war unter Friedrich Ii., dem Hohenstaufen, Uri der Gewalt der Habsburger entzogen und unmittelbar unter das Reich genommen worden; auch Schwyz hatte einen ähnlichen Freibrief erlangt. Doch hatte wiederum Rudolph von Habsburg vor seiner Erwählung zum Kaiser selbst in Uri als frei und ungezwungen berufener Schiedsrichter gewaltet und Gericht gehalten. Als Kaiser erkannte Rudolph die Reichsumnittelbarfeit von Uri an; den Freibrief der Schwyzer bestätigte er nicht. Nach Rudolphs Tode traten die Waldstätte sogleich, am 1. August 1291, in einen Bund zusammen, dessen Ziele deutlich gegen Habsburg gerichtet waren, und Adolph von Nassau zeigte sich gern Bereit, Freiheitsbriefe für Uri und Schwyz zu ertheilen. Kaiser Albrecht I. bestätigte zwar diese Briefe nicht, aber daß er Voigte in die Waldstätte geschickt habe, ist nicht nachgewiesen. Nach seiner Ermordung erboten und erhielten die Waldstätte von seinem Nachfolger, Heinrich Vii., die Bestätigung der Reichsunmittelbarkeit, und als nach dieses Kaisers frühem Tode der Kampf um die Kaiserkrone zwischen Ludwig von Baiern und Friedrich von Oestreich (Habsburg) ausbrach, traten die Waldstätte auf Ludwigs Seite. Da zog Friedrichs Bruder, Leopold der Glorwürdige, mit Heeresmacht gegen die Eidgenossen heran, die in einem herrlichen Siege am Morgarten ihre Freiheit vertheidigten, 15. Novbr. 1315. Darauf erneuerten sie zu Brunnen, am 9. Deebr. 1315, ihren Bund, und Kaiser Ludwig der Batet bestätigte 1316 den Waldstätten ihre früheren Freiheitsbriefe. Von da ab ist die Gründung der Eidgenossenschaft als vollzogen anzusehen. Alles Uebrige ist Sage. Nicht so, daß man annehmen müßte, es seien die Gestalten und die Ereignisse geradezu erfunden; einfache Vorgänge, mannhaftes Hervortreten schlichter Volksgenossen sind von leicht erklärbarer Begeisterung emporgehoben und verklärt worden. Dem nicht mehr erkundbaren wirklichen Zusammenhange der Vorgänge hat die Sage mit freiem Walten eine ihr zusagende Umgestaltung verliehen und wohl auch Fremdes, wie die Sage vom Apfelschuß, damit verwebt.

10. Theil 2 - S. 213

1880 - Stuttgart : Heitz
Heinrich Vii. 213 Der bei Sempach gefallene Herzog Leopold hinterließ einen Sohn, Leopold den Stolzen. Dieser 17jährige Jüngling schickte 1388 wieder einen Haufen Oestreich er, der durch viele Ritter aus der Schweiz, die es mit Oestreich hielten, verstärkt wurde, in die Schweizer Alpen, diesmal auf Glarus zu. Eilig sammelte sich hier der Landsturm; auch Urner, Unterwälder, Lu-zeruer und Schwyzer eilten herbei. Man traf in der Schlacht bei Näsels unweit Glarus aufeinander. Die Oestreich er wurden geschlagen und versprengt, und viele fanbett ihren Tod. Nun erst ließ sich Oestreich herab, mit den Helvetiern einen Frieden zu schließen. Der Bund der drei Waldstätte erweiterte sich nach und nach, indem sich auch andere Cantone anschlossen. Zuerst kam Luzern und begehrte Aufnahme; dann Zürich, Glarus, Zug und Bern. Das waren die acht alten Orte; doch waren darüber 46 Jahre verflossen (1353). Späterhin kamen Freiburg, Solothurn, Basel, Schaffhausen und Appenzell. — So waren 13 Cantone beisammen (1513), und so ist es 'geblieben bis auf die neueren Zeiten, wo sie bis aus 22 vermehrt wurden. Oestreich hat die wachsamen Schweizer nie wieder unter seine Herrschaft bringen können, obgleich es mehrmals versucht worden ist. Doch blieb die Schweiz fürerst immer noch bei dem deutschen Reiche, als dessen Genossen sich die Cantone ansahen. Erst unter Kaiser Maximilian I. ist diese Verbindung zerrissen worden. 73. Heinrich Vii., 1308. — Ludwig der Baier, 1314, und Friedrich von Oestreich. — Karl Iv., 1347. — Wenzel, 1378. — Ruprecht von der Pfalz, 1400. Die Geschichte von Deutschland brachen wir mit Albrechts I. gewaltsamen Tode (1308) ab. Es meldeten sich mehrere Fürsten zur deutschen Kaiserkrone, und besonders machte sich Albrechts Sohn, Friedrich von Oestreich, große Hoffnung darauf; auch der König von Frankreich, Philipp Iv., hatte den Einfall, für feinen Bruder um sie zu werben; aber die Wahlfürsten hüteten sich wohl, Deutschland unter die Herrschaft der Franzofen zu geben, und wählten Heinrich Vii., Grafen von Luxemburg, einen der tapfersten Ritter jener Zeit (1308—13). Für Deutschland hat er nicht viel gethan, weil er durch die Unruhen der lombardischen
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