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1. Theil 3 - S. 70

1880 - Stuttgart : Heitz
70 Neue Geschichte. 1. Periode. Deutschland. Holbein, wurden aber nun kalt abgefertigt. Auch diesmal reiste er wieder ohne Frau und Kinder ab. Daß er lieber ohne jene lebte, war natürlich, und die Kinder konnte er, der fast immer außer dem Hause arbeitete, nicht beaufsichtigen. Da er aber noch immer ein Bürger von Basel war und ein solcher nicht ohne Erlaubniß des Rathes abwesend sein durfte, so erhielt er nur auf einige Jahre Urlaub. Wie sehr man jetzt seinen Werth in Basel zu schätzen wußte, geht daraus hervor, daß ihm der Rath 50 Gulden Wartegeld aussetzte und außerdem seiner Frau alle Jahre 40 Gulden zahlte. Dennoch blieb er in London und hat Basel nur noch zweimal auf kurze Zeit besucht. Auch nach Heinrichs Viii. 1547 erfolgtem Tode stand Holbein bei seinem Sohne und Nachfolger Eduard Vi. in großen Gnaden. Ms dieser aber schon nach 6 Jahren starb und die katholische Maria, Heinrichs älteste Tochter, Königin wurde, die alle, welche nicht Katholiken waren, haßte, scheint er sich mehr vom Hofe zurückgezogen zu haben; denn er war der Reformation zugethan. Er starb endlich 1554 in London an der Pest, 56 Jahre alt. 91. Zwingli und Calvin. — Die Bartholomäusnacht, 1572. Zu derselben Zeit, als Kaiser Karl V. in Deutschland, Spanien und Neapel herrschte, war in Frankreich sein erbitterter Feind, Franz I., König (1515—47). Unter ihm lebte der berühmte Ritter Bayard, den man den Ritter ohne Furcht und ohne Tadel nannte, von dessen Thaten zu erzählen hier aber der Raum fehlt. Schon unter Franz war die neue Lehre nach und nach aus der Schweiz nach Frankreich gekommen. In der Schweiz nämlich waren, mit Luther fast zu gleicher Zeit, zwei treffliche Männer, Zwingli in Zürich und Calvin in Genf, darauf gekommen, die Christen zu der einfachen Lehre unseres Heilandes zurückzuführen und dasjenige aus unserer Religion zu verbannen, was erst nach und nach durch Menschenwerk hineingebracht war. Beide waren, wie Luther, durch das Lesen der Bibel darauf geleitet worden und hatten, wie er, mancherlei Verfolgungen ausstehen müssen. Die Lehre dieser beiden Männer stimmte ziemlich überein und ihre Anhänger wurden nachmals Reformirte genannt. Man merke sich von beiden berühmten Männern Folgendes:

2. Theil 2 - S. 201

1880 - Stuttgart : Heitz
Albrecht I. 201 auf, um sich persönlich an ihm zu rächen. Obgleich eine bald anfangs erhaltene Wunde ihn hinderte, den Helm aufzusetzen, so sprengte er doch auf Albrecht los, sobald er ihn erblickte, und rief ihm zu: „Du sollst mir nicht entkommen; hier wirst du das Reich lassen!" — Albrecht antwortete: „Das stehet in Gottes Hand!" und hieb ihn — so ist wenigstens die gewöhnliche Sage — so auf den Kopf, daß er sogleich vom Pferde sank, worauf andere ihn vollends tödteten. Das geschah 1298. Albrecht I. (1298—1308), der also durch die Tödtung seines Gegners den Thron bestieg, wurde späterhin durch einen Mord wieder hinuntergestürzt. Er war ein kaltherziger, habsüchtiger Mann, und hatte überhaupt nicht die Tugenden seines Vaters Rudolph. Gleich nach dessen Tode riß er alles vorräthige Geld und alle Kleinodien an sich und ließ seiner Stiefmutter so gar nichts, daß die arme Frau erst ihre Kostbarkeiten und zuletzt ihre besten Kleider verkaufen mußte, um die dringendsten Bedürfnisse zu bestreiten. Seine Habsucht brachte ihm zuletzt den Tod. Damals gehörten die Landestheile, aus denen sich später die Schweiz gebildet hat, theils zum Königreich Burgund, theils zu Deutschland; aber einige Stücke davon, z. B. die drei Waldstätte,*) *) Die Erzählung vom Tell und von der Gründung der Eidgenossenschaft, wie sie in der Hauptsache auf dem Bericht des Schweizer Chronisten Tschudi beruhend bis in die neuere Zeit als Thatsache gegolten hat, ist nun durch nähere historische Forschungen in den Bereich der Sage verwiesen worden. Dennoch haben wir diese Erzählung im Text unverändert stehen lassen, weil wir meinen, daß sie auch in sagenhafter Gestalt noch «auf geraume Zeit hinaus in dem geschichtlichen Jugendunterrichte ihren Platz behalten, und daß die Kenntniß dieser Sage noch lange mindestens eben so nothwendig erscheinen wird, wie die Kenntniß von den wirklichen Vorgängen. Wir sügen die historischen Thatsachen in einer kurzen Zusammenstellung hier bei. Die drei Waldstätte, Uri, Schwyz und Unterwalden, deren Bevölkerung dem Stamme der Alemannen angehört, traten erst mit den Kämpfen des Hauses Habsburg um den Kaiserthron in eine gewisse Bedeutung heraus. Obwohl dem deutschen Reiche als ein Bestandtheil des Herzogthums Schwaben angehörend, waren doch diese entlegenen Gebirgsgegenden bis zur Zeit Rudolphs von Habsburg vom Reiche wenig beachtet worden. Die öffentlichen Zustände der Bevölkerung beschränkten sich auf das Streben, die Unabhängigkeit, welche die freien Bau«rn dieser Lande befaßen, sich zu erhalten, oder da, wo die Leute unter der Herrschaft von Klöstern oder größerer Grundherrn standen, möglichste Unabhängigkeit zu gewinnen. Andrerseits war das im Aargau und im Zürichgau durch Besitz und Macht hervorragende Haus der Grasen von Habsburg bemüht, seine Grafengewalt auch über die Wald-stätte zu behaupten und dieselbe zur wirklichen Landeshoheit auszubilden. Diesen

3. Theil 2 - S. 202

1880 - Stuttgart : Heitz
202 Mittlere Geschichte. 3. Periode. Deutschland. Schwyz, Uri und Unterwalden, gehörten keinem besondern Herrn, sondern standen unmittelbar unter dem Reiche, hatten aber viele Vorrechte, z. B. daß sie nach ihren eigenen Gesetzen lebten, und daß nur, wenn besondere Vorfälle es nöthig machten, ihnen vom Kaiser ein Vogt geschickt wurde, der die nöthigen Untersuchungen anstellte. Aber das war dem Albrecht nicht genug. Ihm gehörten in der Schweiz eine Menge reicher Güter. Da diese aber zerstreut lagen, so wollte er gern, daß die dazwischenliegenden Ländchen sich ihm auch unterwürfen, und ließ daher den Waldstätten sagen: sie würden wohl thun, wenn sie sich seinem Schutze unterwürfen; widerstehen könnten sie ja doch seinen mächtigen Waffen nicht. Aber er wollte sie lieber zu seines Hauses lieben Kindern haben; denn er habe von seinem Vater immer gehört, daß sie ein tapferes Volk wären, und tapfere Männer liebte er über alles. Aber sie wollten lieber freie Reichsgenossen als Plänen entgegen war unter Friedrich Ii., dem Hohenstaufen, Uri der Gewalt der Habsburger entzogen und unmittelbar unter das Reich genommen worden; auch Schwyz hatte einen ähnlichen Freibrief erlangt. Doch hatte wiederum Rudolph von Habsburg vor seiner Erwählung zum Kaiser selbst in Uri als frei und ungezwungen berufener Schiedsrichter gewaltet und Gericht gehalten. Als Kaiser erkannte Rudolph die Reichsumnittelbarfeit von Uri an; den Freibrief der Schwyzer bestätigte er nicht. Nach Rudolphs Tode traten die Waldstätte sogleich, am 1. August 1291, in einen Bund zusammen, dessen Ziele deutlich gegen Habsburg gerichtet waren, und Adolph von Nassau zeigte sich gern Bereit, Freiheitsbriefe für Uri und Schwyz zu ertheilen. Kaiser Albrecht I. bestätigte zwar diese Briefe nicht, aber daß er Voigte in die Waldstätte geschickt habe, ist nicht nachgewiesen. Nach seiner Ermordung erboten und erhielten die Waldstätte von seinem Nachfolger, Heinrich Vii., die Bestätigung der Reichsunmittelbarkeit, und als nach dieses Kaisers frühem Tode der Kampf um die Kaiserkrone zwischen Ludwig von Baiern und Friedrich von Oestreich (Habsburg) ausbrach, traten die Waldstätte auf Ludwigs Seite. Da zog Friedrichs Bruder, Leopold der Glorwürdige, mit Heeresmacht gegen die Eidgenossen heran, die in einem herrlichen Siege am Morgarten ihre Freiheit vertheidigten, 15. Novbr. 1315. Darauf erneuerten sie zu Brunnen, am 9. Deebr. 1315, ihren Bund, und Kaiser Ludwig der Batet bestätigte 1316 den Waldstätten ihre früheren Freiheitsbriefe. Von da ab ist die Gründung der Eidgenossenschaft als vollzogen anzusehen. Alles Uebrige ist Sage. Nicht so, daß man annehmen müßte, es seien die Gestalten und die Ereignisse geradezu erfunden; einfache Vorgänge, mannhaftes Hervortreten schlichter Volksgenossen sind von leicht erklärbarer Begeisterung emporgehoben und verklärt worden. Dem nicht mehr erkundbaren wirklichen Zusammenhange der Vorgänge hat die Sage mit freiem Walten eine ihr zusagende Umgestaltung verliehen und wohl auch Fremdes, wie die Sage vom Apfelschuß, damit verwebt.
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