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1. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 379

1888 - Habelschwerdt : Franke
379 zollern die Krone an, der jedoch mit Rücksicht auf die Eifersucht Frankreichs darauf verzichtete (siehe S. 366). Nun wurde der Herzog Amadeus von Aosta, der zweite Sohn des Königs von Italien, zum Könige von Spanien erhoben; aber er dankte schon 1873 ab. d) Alsons Xii., 1875—1885. Unterdessen war der Sohn der vertriebenen Königin Jsabella großjährig geworden, der nun als Alfons Xii. den spanischen Thron bestieg. Er erfreute sich bei allen monarchischen Parteien großer Beliebtheit und wäre imstande gewesen, Spanien einer glücklichen Zukunft entgegen zu fuhren, wenn ihn nicht der Tod schon im Alter von 28 Jahren weggerafft hätte, 1885. Sein nachgeborener Sohn wurde als Alfons Xiii. zum Könige von Spanien ausgerufen. Für ihn führt seine Mutter Maria Christine (Erzherzogin von Österreich) die Regierung. 4. England. Von den Unruhen, die seit der französischen Revolution Europa in Aufregung gehalten hatten, war Großbritannien wesentlich verschont geblieben; denn die insulare Lage ist für die Sicherheit des Landes überaus günstig. Außerdem wirkte die Natur des Landes vorteilhaft a) auf die Entwickelung Großbritanniens zu einer Weltmacht, die an Bedeutung und Reichtum jeden anderen Staat übertrifft. Dadurch war es dem Lande möglich, die Nachteile der napoleonifchen Kontinentalsperre zu ertragen und sie durch Eroberung französischer Kolonieen auszugleichen; b) auf die freie Entwickelung der englischen Verfassung. Dieselbe ist nicht in einer Verfassungsurkunde niedergelegt, sondern unter inneren Kämpfen allmählich entstanden und darum fester in den Sitten und dem Charakter des Volkes begründet. Der Monarch gilt als das heilige Haupt des Staates; die Regierung erhält aber vom Parlamente (Ober- und Unterhaus) ihre Gewalt und Richtung. Die Minister sind zugleich Mitglieder und Führer der Majorität im Parlament; c) auf die Ausbreitung des englischen Welthandels und englischer Kolonisation. Damit erwachst dem Lande zwar die hohe Ausgabe der Zivilisation, die indes bei dem mit einem lebhaften Sinn für Erwerb begabten Volke der Engländer häufig gegen die materiellen Interessen zurücktritt. Die Schattenseiten des englischen Staatslebens sind a) die große Schuldenlast, die eine hohe Besteuerung notwendig macht, b) der schroffe Gegensatz zwischen Reichtum und Elend in der Bevölkerung. Auf Georg Iii. (siehe S. 304) folgte in der Regierung Georg Iv., 1820—1830. Sein freisinniger Minister Canning bahnte Reformen an, die indes erst unter dem daraus folgenden Toriesministerium, in dem Peel der hervorragendste Staatsmann war, gegen die bisherige Politik der Tories zur Ausführung kamen (Aufhebung der Testakte, Emanzipation der Katholiken). Wilhelm Iv., 1830—1837. Während seiner Regierung hatte mit kurzer

2. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 268

1888 - Habelschwerdt : Franke
268 die wachsende Macht Frankreichs zu erhalten. Darum wurde er die Seele aller Bündnisse gegen Frankreich. Der Versuch des vertriebenen Königs Jakob, mit französischer Hilfe wieder auf den Thron zu gelangen, wurde durch den Sieg am Boyneslnsse in Irland zurückgewiesen. Auf Wilhelm folgte seine Schwägerin 2. Anna, 1702-14. Das herrische Auftreten der Gemahlin Marl-boroughs gegen die Königin veranlaßte den Sturz der Whigs, an deren Spitze Marlborough stand. Das neue Tories-Ministerium arbeitete auf die Beendigung des spanischen Erbsolgekrieges hin (siehe S. 266). Auf Anna folgte der Kurfürst Georg von Hannover, ein Urenkel Jakobs I. Deutschland. Nach dem Tode Ferdinands Iii. wurde, vorzüglich auf Veranlassung Friedrich Wilhelms von Brandenburg, Ferdinands Sohn Leopold zum Kaiser gewählt. 1. Leopold I., 1658—1705. S 1. Der Reichstag zählte damals 240 Stimmen und zerfiel der Religion nach in eine katholische und evangelische Körperschaft. Seit 1663 tagte er dauernd in Regensburg; doch besuchten thu die Stände nicht mehr persönlich. 2. Kriege. Während seiner Regierung war Leopold nach drei Seiten hin mehrfach zum Kriege genötigt, nach Osten hin gegen die Türken, im Westen gegen die Vergrößerungssucht Frankreichs, im Innern gegen die uuzufriedenen ungarischen Magnaten. a) Krster Mrkenkrieg, 1664, Die Kriege mit den Türken, die seit den Zeiten Karls V. das feste Ofen inne hatten (siehe S. 206), schleppten sich seit jener Zeit entscheidungslos hin. Im Jahre 1664 drangen die Türken gegen Oberungarn vor, weil der Kaiser den vom Sultan eingesetzten Großfürsten von Siebenbürgen nicht anerkennen wollte. Sie erlitten bei der Abtei St. Gotthard an der Raab eine heftige Niederlage. b) Erster Hleichskrieg gegen Ludwig Xiv., 1674—78, siehe S. 263 (der holländische Krieg). c) Zweiter Mrkenkrieg, 1683—1699. A. Veranlassung. Das Zurückbleibe» deutscher Truppen in Ungarn und das Streben der dortigen Protestanten nach vollständiger Glaubensfreiheit rief einen Aufstand des Adels hervor. Derselbe wurde zwar unterdrückt; als aber der

3. Theil 4 - S. 447

1880 - Stuttgart : Heitz
Der Kulturkampf in Deutschland, der Schweiz und Italien. 447 das deutsche Vaterland an Macht und Ehre ungekränkt und unbeschädigt das Ziel des Friedens erreichen möge. In der Schweiz war der von der Hierarchie veranlaßte Kampf mit der Staatsgewalt von dieser ebenfalls in energischer Weise aufgenommen worden. Es lag in der Natur des republi-canischen Staatswesens, daß die Betheiligung und Mitwirkung des Volkes dabei lebhafter sichtbar wurde. Genf und das Bisthum Basel waren die Ausgangspuncte des Streites. Der Papst hatte den Canton Genf von der Diöcese Lausanne abgezweigt und den Pfarrer Mermillod in Genf zum dortigen Bischof ernannt. Der Staatsrath des Cantons verweigerte dieser Maßregel seine Anerkennung, und als darauf Mermillod vom Papste als apostolischer Vicar mit den Rechten eines Bischofs eingesetzt wurde, erklärte der Bundesrath, die oberste Behörde der Schweiz, daß eine solche ohne die Zustimmung der Staatsbehörde vorgenommene Veränderung in der kirchlichen Verfassung des Cantons null und nichtig sei. Mermillod beharrte bei seiner päpstlichen Beauftragung und wurde darauf aus der Schweiz ausgewiesen. Der Canton Genf stellte nun durch ein Gesetz fest, daß die Wahl neu anzustellender Pfarrer von den katholischen Bürgern vorzunehmen sei, daß sie dem Staate den Eid leisten und von ihm besoldet werden sollten. Auch in andern Kantonen schritt man zu ähnlichen Maßregeln. Im Bisthum Basel hatte der Bischof Lachat, dessen Wohnsitz in Solothurn war, einen Pfarrer abgesetzt, weil derselbe das Dogma von der Unfehlbarkeit nicht annehmen wollte. Darüber war der Bischof nicht nur mit der Gemeinde des Pfarrers, sondern auch mit den Behörden von Solothurn in Widerspruch gerathen. Das neue Dogma wurde von letzteren nicht anerkannt, und als Bischof Lachat dasselbe dennoch verkündigen ließ, erfolgte seine Absetzung und später auch die Aufhebung des Domkapitels von Basel. Ultramontaner Widerspruch fehlte freilich auch in der Schweiz nicht. Im Berner Jura mußte eine ganze Anzahl Geistlicher, welche den vaterländischen Gesetzen sich nicht fügen wollten, abgesetzt werden. Aber in dem größeren Theile der Schweiz wurde das Verlangen nach dem Ende der geistlichen Abhängigkeit von Rom laut ausgesprochen; es solle, forderte man, ein schweizerisches Nationalbisthnm ohne alle Mitwirkung Roms errichtet werden. Die Erreichung eines solchen Zieles lag jedoch noch in der Ferne; vorläufig ge-

4. Theil 4 - S. 448

1880 - Stuttgart : Heitz
448 Neueste Geschichte. 3. Periode. nehmigte der Bundesrath die Gründung einer altkatholischen Fa-cnltät an der Universität Bern und eines allkatholischen Bisthums, zu dessen Bischof die Synode den Pfarrer Herzog erwählte. Vorher schon hatte die päpstliche Nuntiatur aufgehört; der Nuntius hatte Bern im Februar 1874 verlassen. Pius Ix. sprach im Jahre darauf seinen Zorn über die Vorgänge in der Schweiz aus. Leo Xiii. dagegen richtete am Tage seiner Thronbesteigung, wie an den deutschen Kaiser, so auch an den Bundesrath der Schweiz ein Schreiben, in welchem er die obwaltenden kirchlichen Differenzen beklagte. Der Bundesrath erwiederte in Ehrerbietung, aber mit Festigkeit: „Die Lage der katholischen Religion in der Schweiz, sei nicht als beklagenswerth zu bezeichnen, sie genieße, wie alle andern Glaubensbekenntnisse die Freiheit, welche durch die Bundesverfassung gewährleistet und nur durch den Vorbehalt beschränkt sei, daß die kirchlichen Behörden weder in die Rechte und Befugnisse des Staates, noch in die Rechte und Freiheiten der Bürger übergreifen dürfen." Auch in der Schweiz wird also nicht eine unftuchtbare Auseinandersetzung über gegenseitige Berechtigungen und Ansprüche zum Ziele führen, sondern der Friede zwischen Staat und Kirche wird nur durch unbefangene Erkenntniß der richtigen Verbindung des religiösen und des nationalen Lebens gefördert werden. Anfänge dazu sind schon wahrnehmbar geworden. Der Culturkampf in Italien wird außer den Gegensätzen, welche diesen Streit überall charakterisiren, noch durch andre Verhältnisse beeinflußt, welche ihm hier ein ganz eigenthümliches Gepräge verleihen. Das Königreich Italien hatte der weltlichen Herrschaft des Papstthumes ein Ende gemacht, es hatte ihm den Kirchenstaat und mit ihm die landesfürstliche Hoheit genommen. Früher durch staatlichen Besitz Mitglied unter den Souverainen Europas hatte nun der Papst zwar den Rang und die persönlichen Rechte eines Sonverains behalten, aber die Grundlage dieses Rechtes, die Herrschaft über Land und Leute, war ihm doch entzogen. Diese Thatsachen hatten sich unter dem Schutz der Ereignisse von 1870 vollendet; Rom selbst hatte den Herrscher gewechselt, es war die Residenz des Königs von Italien geworden. Pins Ix. protestirte natürlich gegen alle diese von der italienischen Regierung vollzogenen Handlungen, welche er als Attentate der piemonteftschen Regierung bezeichnet?. Er verweigerte die Annahme der ihm über-

5. Kürtziste Universal-Historie Nach der Geographia Auf der Land-Karte - S. 361

1750 - München : Gastl
r«. Schlveitzerische Eyd'genossenschaffk zsr deschichtrn des Xlv.5ccu!i. ( l6s. I.o.) ì. Die Ottomunische Pforte hat ihrer »,» Aung ums Jahr i;o;. slheàm.rz-. w End rund Nm, 173* (i66. v.ä.) e.dle Schweitzer machen den Bund, ^uenvon derocsterreichtschen Regterunl a ' und machen sich zur freien Republic u-izoz.sihe Niun.91. und 9s. té ?"merckungen. r. Schweitz gehör- o^lniteus zum Burgunvtfchen Reich: Ai« ' tn derz.unds.anmerekurig. tz,7.nun selbes Reich auseinander gienz, Mten sich die Schlveitzrrifche Blädt, ttìn^?rffer ziemlich frey, und erwählten keldst nach Belieben ihre Haupr- Ärösten Theils gehörten sir ^n Grafen von Habspura. Und die tb7ns°9 Oesterreich, liessendas Land * "ñ m ihren; cheils in des Römischen Q Reichs
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