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1. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 176

1888 - Habelschwerdt : Franke
176 1305 seinen Sitz nach Avignon verlegte („babylonische Gefangenschaft" 1305—77) und die Päpste ihren Einfluß auf die politischen Berhält-nisse in Deutschland verloren. 2. Er strebte nach Vergrößerung seiner Hausmacht. Doch vergebens suchte er Holland und Thüringen zu gewinnen. Böhmen kam vorübergehend in seine Gewalt. Albrecht wurde von seinem Neffen Johann Parricida 1308 ermordet. Historisches über die Kämpfe in der Schweiz. In den sogenannten Waldstätten Schwyz, Uri, Unterwalden hatte sich ein freier Bauernstand erhalten. Seit dem 12. Jahrhunderte hatten jedoch die Grafen von Habsburg Vogteirechte in diesen Landgemeinden erworben. Aber der Freiheitssinn der Bevölkerung stellte sich ihnen entgegen, und Friedrich Ii. stellte die Reichsunmittelbarkeit wieder her. Zwar wußte Rudols von Habsburg die alten Vogteirechte wiederzugewinnen, aber nach seinem Tode traten die Waldstätte zu einer Eidgenossenschaft zusammen, deren Freiheiten Adolf von Nassau und Albrecht anerkannten. (Sagen von dem Drucke der österreichischen Vögte, vom Schwure auf dem Rütli, von Tell.) Iv. Heinrich Vii. von Luxemburg, 1308—1313. Er war ein Lehnsträger der französischen Krone und wurde vou der geistlichen Partei gewählt. 1. Gründung einer Hausmacht. In Böhmen hatte sich eine mit der Regierung des Königs (Heinrich von Kärnthen) unzufriedene Adelspartei gebildet, welche Heinrich Vii. die Krone anbot. Dieser belehnte damit seinen eigenen Sohn Johann, den er mit einer böhmischen Prinzessin vermählte. 2. Sein Zug nach Italien. Bon den romantischen Jdecen des Rittertums durchdrungen, begeisterte sich Heinrich noch einmal für die mit der deutschen Krone sich verbindende Anschauung von der Herrschaft der Welt. Daher unternahm er einen Zng nach Italien, um dort das kaiserliche Ansehen wieder herzustellen. Bon den italienischen Patrioten, besonders von dem Dichter Dante Alighieri, begrüßt, erwarb er iu Mailand die lombardische Krone und stellte auch die Kaiserwürde nach 62jähriger Unterbrechung wieder her, 1312. Aber er konnte die Guelfeu, mit welchem Namen jetzt die republikanische Partei bezeichnet wurde, nicht unterwerfen, und als er sich zu einem Feldzuge gegen Neapel rüstete, starb er. V. Ariedrich von Österreich, 1314—1330, und Ludwig

2. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 297

1888 - Habelschwerdt : Franke
297 Justizpflege vorzunehmen, deren Resultat „das Allgemeine Landrecht für die preußischen Staaten" (von v. Carmer und Snarez bearbeitet) ist, dessen Veröffentlichung (1794) Friedrich nicht mehr erlebte. F. Kirche, Wissenschaft und Kunst. a) Der Gang seiner eigenen Bildung und der Geist des Jahrhunderts hatten Friedrich dahin geführt, sich von der Konfession loszulösen und den Grundsatz religiöser Duldung zur vollsten Geltung zu bringen. Das kirchliche Lcbm erfuhr daher bei seiner Hinneigung zur französischen Aufklärung keine besondere Anregung. b) Den hohen Schulen bewies er nur so viel Aufmerksamkeit, als die Stellung eines Fürsten es nötig machte. Er stellte die „Akademie der Wissenschaften" wieder her und gewann für sie Wolff und Maupertuis. Die unbedingte Denkfreiheit, welche der König gestattete, gaben den Wissenschaften eine große Anregung. Friedrich selbst fand seine Erholung in dem geistreichen Verkehre mit französischen Gelehrten (d'argens, Voltaire). Obgleich er bei seiner Vorliebe für das Französische der deutschen Litteratur, die freilich damals noch daniederlag, nicht günstig gesinnt war, so hat er doch durch seine Thaten zur Anregung der Geister in Deutschland wesentlich beigetragen. Die Volksschule verdankt dem Könige die Einrichtung von Lehrerseminaren und das „General-Landschul-Reglemeut" (1763). c) Große Summen verwandte der König auf Bauten, die zwar nicht immer Kunstwerke waren, aber doch Berlin den Charakter einer europäischen Hauptstadt gaben (Opernhaus, Akademie, Hedwigskirche, Dom). In Potsdam baute sich Friedrich das prächtige Schloß Sanssouci. 6. Auswärtige Angelegenheiten in der letzten Halste seiner Regierung. A. Tiic erste Teilung Polens, 1772. a) Polen. Hier war auf August Ii., den Starken, sein Sohn August Iii., 1733—1763, gefolgt, der die Auslösung des Reiches nicht aufhalten konnte. Die Ursachen des schon im 17. Jahrhunderte vorauszusehenden Verfalls waren: der Mangel jeder staatlichen Ordnung, das Daniederliegen des Mittelstandes, der Stumpfsinn des niederen Volkes, das von den herrschenden Ständen ausgepreßt wurde und auch nicht das geringste Bildungsbedürfnis fühlte.

3. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 159

1888 - Habelschwerdt : Franke
159 a) Sorge für Wissenschaft und Kunst. Schon im Jahre 1224 hatte Friedrich zu Neapel eine glänzend ausgestattete Universität gegründet. Er begünstigte Gelehrte und Studenten, sammelte Klassiker, legte Tiergärten an und ließ Nachgrabungen nach alten Kunstwerken anstellen; an seinem Hose zu Palermo sammelten sich Philosophen, Dichter und Künstler. b) Rechtspflege. Sein Streben war, ein Recht zu schaffen und aus den verschiedenen Stämmen ein Volk zu bilden. Das Gesetzbuch, von Petrus a Vineis versaßt, enthielt Bestimmungen über Ärzte, Apotheker, über Handel, Gewerbe und Ackerbau. Der Grundgedanke aber war der Absolutismus, der die Rechte der Städte, des Adels und die Selbständigkeit der Kirche beschränkte. 5. Der Kaiser in Deutschland, 1233—36. Hier war der thatkräftige Reichsverweser Engelbert von Köln ermordet worden, und König Heinrich, von seinem bisherigen Ratgeber befreit und nach Unabhängigkeit vom Vater strebend, nahm den Städten gegenüber, in denen sich demokratische Elemente regten, eine schwankende Stellung ein. Daher waren schon auf den Reichstagen zu Worms und Ravenna 1231 die Freiheiten der geistlichen Fürsten zu Ungunsten der Städte erweitert worden, und als Heinrich seine Politik nicht ausgab, ward er nach Apulien gebracht, wo er nach langer Gefangenschaft starb. Auf einem glänzenden Reichstage zu Mainz wurde nun Friedrichs zweiter Sohn Konrad zum Nachfolger bestimmt und ein Reichsgesetz erlassen, das vorzüglich den Landfrieden und das Gerichtswesen betraf. Der Kaiser stand jetzt auf der Höhe seines Glückes. 6. Streit mit den Lombarden und dem Papste, 1236—50. a) Ursachen. Friedrich wollte über die Lombarden ebenso wie über Sizilien seine unmittelbare Herrschaft geltend machen und hatte auf den Reichstag von Ravenna die lombardischen Städte vergeblich eingeladen; vielmehr hatten diese, um die Absichten des Kaisers zu durchkreuzen, den alten Bund erneuert. Der Papst war ungehalten, daß der Kaiser bei der Ordnung Siziliens sich Eingriffe in die Freiheiten der Kirche erlaubt hatte, und hatte auch die Überzeugung, daß nach dem Falle der Lombardei die Freiheit der Kurie bedroht sei. Die Lombarden wurden darum die natürlichen Bundesgenossen des Papstes. b) Der Kampf. Friedrich eröffnete den Kampf mit dem

4. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 251

1888 - Habelschwerdt : Franke
__251 zahlt werden, wovon 8 Pfennige in die kurfürstliche, 4 Pfennige in die städtischen Kassen flössen. Die Stadt Stendal, welche sich der Einführung der Steuer widersetzte, wurde ihrer Privilegien beraubt. 2. Wissenschaftliche Bestrebungen. Aus dem Reichstage zu Worms, 1495, war den Fürsten seitens des Kaisers die Anregung gegeben worden, Universitäten zu errichten. Johann legte, unterstützt von dem Arzte Pistoris, in Frankfurt a. d. Oder den Grund zu einer solchen. In Stendal errichtete er die erste Buchdruckerei der Mark, in Berlin die erste Apotheke. 3. Erwerbungen. Die große Sparsamkeit des Kurfürsten machte es ihm möglich, 1490 die Herrschaft Zossen, die früher zur Lausitz gehörte, zu kaufen. V. Joachim I. Nestor, 1499—1535. Obgleich er erst 15 Jahre alt war, besaß er doch eine so ungewöhnliche geistige Reife, daß er die Regierung selbständig antreten konnte. 1. Rechtspflege. a) Die durch Mißwachs in den letzten Jahren des vorigen Kurfürsten hervorgerufene Not unter dem Adel, sowie die noch immer vorhandene Neigung zum „Stegreifreiten" ließen bei der Jugend des Kurfürsten das Raubritterwesen noch einmal aufleben. Joachim aber ergriff ernste Maßregeln dagegen und bestrafte in einem Jahre 70 Übelthäter, darunter viele vom Adel, mit dem Tode. b) In gleicher Weise glaubte Joachim der Gerechtigkeit Genüge zu leisten, als er 1510 eine Verfolgung der Juden veranstaltete, die der Entweihung von Hostien beschuldigt wurden. c) Um der Mangelhaftigkeit in der Rechtspflege abzuhelfen, gründete der Kurfürst 1516 das Kammergericht, das viermal im Jahre, zu Köln und zu Tangermünde, 'zusammentrat. Auch für das Familien- und Erbrecht führte er gleiche Normen durch die Constitutio Joachimica ein. 2. Verwaltung. a) Einen gleich praktischen Blick zeigte Joachim in der sogenannten Reformation der Städte (1515), die nach dem Verluste ihrer Selbständigkeit sehr herabgekommen waren. Es wurde ein Grundgesetz für die städtische Verwaltung bekannt gemacht, das alles betras, was den Wohlstand der Städte bezweckte.

5. Theil 3 - S. 73

1880 - Stuttgart : Heitz
Huldreich Zwingli. 73 seiner Wohnung auf dem Stiftplatze sammelte sich das Kriegsvolk. Das Pferd, welches ihn tragen sollte, ward herbeigeführt; er schnallte sich den Panzer um und sprach nun zu seiner treuen Frau: „Die Stunde ist gekommen, daß wir uns trennen! Es sei so! Der Herr will es so! Er sei mit dir, mit mir und mit den Unsern!" Und als er sie zum letzten Mal in seine Arme schloß und sie vor Schmerz kaum sprechen konnte, blickte sie weinend gen Himmel und fragte: „Und wir sehen uns wieder?" — „Wenn der Herr es will!" antwortete Zwingli voll festen Vertrauens, „sein Wille geschehe!" — „Und was bringst du zurück, wenn du kömmst?" fragte Anna weiter. — „Segen nach dunkler Nacht!" sprach er mit fester Stimme. Dann küßte er die Kleinen, riß sich los und eilte fort. Noch sah ihm Anna mit gepreßtem Herzen nach, und als er um die Ecke der Straße bog und sie ihm das letzte Lebewohl zugewinkt hatte — da hatten sich beide hienieden das letzte Mal gesehen. Anna warf sich weinend mit ihren Kindern in der einsamen Kammer auf die Kniee und betete zu dem, der im Gebete Kraft giebt: „Vater, nicht mein, dein Wille geschehe!" Auch sie erhielt diese Kraft, so daß sie nicht erlag, als die Kunde kam, daß die Schlacht verloren gegangen und ihr geliebter Gatte umgekommen sei. . Am 11. Nov. 1531 war es bei Cappel, zwischen Zürich und Zug, am südlichen Abhange des Albis, zur Schlacht gekommen, die Züricher wurden von der Uebermacht der katholischen Cantons besiegt; auch Zwingli, der unter den Vordersten kämpfte, wurde mit Wunden bedeckt, sein Pferd getödtet; zuletzt sank er selbst nieder. Eben erst hatte er einem Sterbenden trostreiche Worte zugerufen. Mehrere der Feinde umstanden den edlen Mann, der mit heiterm Gesicht, den Blick gen Himmel gerichtet, dalag, und fragten ihn, ob er einen Beichtiger verlange? Da er dies, so wie die Anrufung der Heiligen, die man ihm zumuthete, ablehnte, rief ihm der Haupt-mann Vockinger aus Unterwalden zu: „So mußt du sterben, du hartnäckiger Ketzer!" und durchstach sein treues Herz. Erst nach der That erkannte man ihn, und nun strömten auf die Nachricht, der Ketzer Zwingli liege draußen erschlagen, Unzählige herbei und starrten mit wahrer Schadenfreude die Leiche des braven Mannes an. Nur ein Einziger zeigte Gefühl, ein Eonventual; ihm traten die Thränen in die Augen und gerührt sprach er: „Welches auch dein Glaube gewesen ist, ich weiß, daß du ein frommer Eidgenosse warst. Gott sei deiner Seele gnädig!" Der Leichnam wurde noch

6. Theil 4 - S. 447

1880 - Stuttgart : Heitz
Der Kulturkampf in Deutschland, der Schweiz und Italien. 447 das deutsche Vaterland an Macht und Ehre ungekränkt und unbeschädigt das Ziel des Friedens erreichen möge. In der Schweiz war der von der Hierarchie veranlaßte Kampf mit der Staatsgewalt von dieser ebenfalls in energischer Weise aufgenommen worden. Es lag in der Natur des republi-canischen Staatswesens, daß die Betheiligung und Mitwirkung des Volkes dabei lebhafter sichtbar wurde. Genf und das Bisthum Basel waren die Ausgangspuncte des Streites. Der Papst hatte den Canton Genf von der Diöcese Lausanne abgezweigt und den Pfarrer Mermillod in Genf zum dortigen Bischof ernannt. Der Staatsrath des Cantons verweigerte dieser Maßregel seine Anerkennung, und als darauf Mermillod vom Papste als apostolischer Vicar mit den Rechten eines Bischofs eingesetzt wurde, erklärte der Bundesrath, die oberste Behörde der Schweiz, daß eine solche ohne die Zustimmung der Staatsbehörde vorgenommene Veränderung in der kirchlichen Verfassung des Cantons null und nichtig sei. Mermillod beharrte bei seiner päpstlichen Beauftragung und wurde darauf aus der Schweiz ausgewiesen. Der Canton Genf stellte nun durch ein Gesetz fest, daß die Wahl neu anzustellender Pfarrer von den katholischen Bürgern vorzunehmen sei, daß sie dem Staate den Eid leisten und von ihm besoldet werden sollten. Auch in andern Kantonen schritt man zu ähnlichen Maßregeln. Im Bisthum Basel hatte der Bischof Lachat, dessen Wohnsitz in Solothurn war, einen Pfarrer abgesetzt, weil derselbe das Dogma von der Unfehlbarkeit nicht annehmen wollte. Darüber war der Bischof nicht nur mit der Gemeinde des Pfarrers, sondern auch mit den Behörden von Solothurn in Widerspruch gerathen. Das neue Dogma wurde von letzteren nicht anerkannt, und als Bischof Lachat dasselbe dennoch verkündigen ließ, erfolgte seine Absetzung und später auch die Aufhebung des Domkapitels von Basel. Ultramontaner Widerspruch fehlte freilich auch in der Schweiz nicht. Im Berner Jura mußte eine ganze Anzahl Geistlicher, welche den vaterländischen Gesetzen sich nicht fügen wollten, abgesetzt werden. Aber in dem größeren Theile der Schweiz wurde das Verlangen nach dem Ende der geistlichen Abhängigkeit von Rom laut ausgesprochen; es solle, forderte man, ein schweizerisches Nationalbisthnm ohne alle Mitwirkung Roms errichtet werden. Die Erreichung eines solchen Zieles lag jedoch noch in der Ferne; vorläufig ge-

7. Theil 4 - S. 209

1880 - Stuttgart : Heitz
Erhebung in Ungern und Böhmen. 209 eintrat, alle Welt überraschte. Den ersten Anstoß dazu gaben die Ungern, welche eine selbständige Regierung unter dem Erzherzog Palatin, Befreiung von der Theilnahme an der östreichischen Staatsschuld und von dem Kriegsdienst außerhalb Ungarn u. s. w. verlangten; ihnen folgten die Böhmen mit ähnlichen Forderungen, und ermuthigt durch diese Vorgänge wagten endlich einige Volksführer in Wien selbst an einen Aufstand zu denken. Die Schwierigkeiten der Finanzverhältnisse, das Sinken des Papiergeldes, das Stocken zder Gewerbthätigkeit und die hierdurch entstehende Brotlosigkeit vieler Arbeiter- kamen ihnen zu Hülfe, und so gelang es, in wenigen Tagen eine in Wien nicht gekannte Gährung hervorzubringen. Die Jugend der Universität (die Aula) übernahm größtenteils die Leitung der Bewegung, welche am 12. März eine bedenkliche Höhe erreichte. Die Universität sandte eine Deputation mit verschiedenen Wünschen an den Kaiser; besonders wurde Metternichs Entlassung gefordert. Am folgenden Tage schaarten sich die Volksmassen um das Haus, wo sich die östreichischen Stände versammelten. Redner sprachen von einem Brunnen herab und schon machte sich die Aufregung in Gewaltthätigkeiten Luft. Es rückte Militär an und gab nach einigem Zögern Feuer; da zerstob das Volk, aber nur um zur Rache für das vergossene Blut auszurufen. Das Zeughaus wurde angegriffen; Tausende zogen nach dem kaiserlichen Schloß, und in dem hereinbrechenden Abenddunkel erschallte ein grauenhaftes Getöse um die Hofburg. Eine Deputation der Bürger verlangte Zutritt zum Monarchen; bis endlich Fürst Metternich seinen Rücktritt erklärte. Auf diese Nachricht entstand Jubel unter dem Volk, die Stadt wurde illuminirt; aber die Scenen des Aufruhrs wurden in den Vorstädten zum Theil fortgesetzt, Fabriken wurden geplündert, Zollhäuser niedergerissen und auf Metternichs Landhaus insbesondere richtete sich die.wilde Zerstörungswuth der Menge. Der alte Staatsmann entzog sich der öffentlichen Ungunst durch die Flucht nach England, von wo er erst im Jahre 1851 zurückkehrte. In Folge der Ereignisse des 13. März wurde eine allgemeine Volksbewaffnung beschlossen und durchgeführt, und die rohesten Excesse legten bald Zeugniß von der eingetretenen Pöbelherrschaft ab. Preßfreiheit, freies Versammlungsrecht und alle sonstigen Freiheiten wurden rückhaltslos zugestanden, und das Volk, welches bis dahin in der strengsten Bevormundung gehalten worden war, machte von jenen Freiheiten den zügellosesten, verderblichsten Ge- Weltgeschichte für Töchter. Iv. 16. Aufl. 14

8. Theil 4 - S. 438

1880 - Stuttgart : Heitz
438 Neueste Geschichte. 3. Periode. standekommen der neuen Gesetze zu verhindern, und als dies nicht gelang, versagten sie ihre Mitwirkung bei Ausführung derselben. So brach der Kampf zwischen der Staatsregierung und der Hierarchie aus. Diesen Kampf in seinem an Wechselwirkungen so reichem Verlaufe und in feinen Steigerungen zu verfolgen, kann nicht Aufgabe unsrer Geschichtserzählung sein. Es wird genügen, an die hervorragendsten Momente zu erinnern. An Kaiser Wilhelm war bald nach der Proclamiruug des deutschen Reiches eine Adresse gerichtet worden, daß er für die Wiederherstellung des Kirchenstaates und die weltliche Souverainetät des Papstes eintreten möge. Ernstliche Hoffnungen auf die Erfüllung dieser Bitte sind schwerlich gehegt worden; die preußische Regierung zögerte auch nicht, bei gegebener Veranlassung zu erklären, daß die Beschlüsse des vaticanischen Concils für sie nicht verbindlich, seien; sie werde also nicht aufhören, katholische Geistliche und Lehrer ihrerseits auch in dem Falle fortgesetzt als solche anzuerkennen, wenn dieselben das Dogma von der päpstlichen Unfehlbarkeit nicht annähmen. Nun ließen Conflicte nicht lange auf sich warten. Zu Braunsberg in Preußen untersagte der Bischof von Ermeland dem Religionslehrer am Gymnasium, welcher das neue Dogma nicht annahm, die Weiterführung seines Amtes und stieß ihn aus der Kirchengemeinschaft aus, während die Staatsbehörde fortfuhr, ihn in seinem Amte als katholischer Religionslehrer zu belassen. Der Bischof erklärte, daß das kirchliche Recht süir ihn verbindlicher sei, als das bürgerliche Gesetz; strenge Maßregeln der Regierung gegen ihn waren die Folge. Aehnliche Fälle ereigneten sich in Schlesien, am Rhein und in Posen. Die römische Priesterschaft kam in Verwickelungen mit den Gegnern des neuen Dogma's und gerieth dann auch in Widerspruch mit der Staatsbehörde. Dieser Widerstand gegen das Unfehlbarkeits-Dogma innerhalb der katholischen Kirche selbst gewann bald unter dem Namen „Altkatholicismus" eine Gestaltung. Die Bewegung war von den Universitäten ausgegangen. Angesehene Professoren, unter ihnen Lehrer der katholischen Theologie (Professor Döllinger in München) hatten sich gegen die Einführung jenes neuen Glaubenssatzes erklärt; sie fanden weitere Zustimmung und nannten sich Altkatholiken, weil sie meinten, bei der alten, vor der Neuerung des römischen Concils bestehenden Kirchenlehre zu verbleiben. Die Ab-

9. Theil 4 - S. 448

1880 - Stuttgart : Heitz
448 Neueste Geschichte. 3. Periode. nehmigte der Bundesrath die Gründung einer altkatholischen Fa-cnltät an der Universität Bern und eines allkatholischen Bisthums, zu dessen Bischof die Synode den Pfarrer Herzog erwählte. Vorher schon hatte die päpstliche Nuntiatur aufgehört; der Nuntius hatte Bern im Februar 1874 verlassen. Pius Ix. sprach im Jahre darauf seinen Zorn über die Vorgänge in der Schweiz aus. Leo Xiii. dagegen richtete am Tage seiner Thronbesteigung, wie an den deutschen Kaiser, so auch an den Bundesrath der Schweiz ein Schreiben, in welchem er die obwaltenden kirchlichen Differenzen beklagte. Der Bundesrath erwiederte in Ehrerbietung, aber mit Festigkeit: „Die Lage der katholischen Religion in der Schweiz, sei nicht als beklagenswerth zu bezeichnen, sie genieße, wie alle andern Glaubensbekenntnisse die Freiheit, welche durch die Bundesverfassung gewährleistet und nur durch den Vorbehalt beschränkt sei, daß die kirchlichen Behörden weder in die Rechte und Befugnisse des Staates, noch in die Rechte und Freiheiten der Bürger übergreifen dürfen." Auch in der Schweiz wird also nicht eine unftuchtbare Auseinandersetzung über gegenseitige Berechtigungen und Ansprüche zum Ziele führen, sondern der Friede zwischen Staat und Kirche wird nur durch unbefangene Erkenntniß der richtigen Verbindung des religiösen und des nationalen Lebens gefördert werden. Anfänge dazu sind schon wahrnehmbar geworden. Der Culturkampf in Italien wird außer den Gegensätzen, welche diesen Streit überall charakterisiren, noch durch andre Verhältnisse beeinflußt, welche ihm hier ein ganz eigenthümliches Gepräge verleihen. Das Königreich Italien hatte der weltlichen Herrschaft des Papstthumes ein Ende gemacht, es hatte ihm den Kirchenstaat und mit ihm die landesfürstliche Hoheit genommen. Früher durch staatlichen Besitz Mitglied unter den Souverainen Europas hatte nun der Papst zwar den Rang und die persönlichen Rechte eines Sonverains behalten, aber die Grundlage dieses Rechtes, die Herrschaft über Land und Leute, war ihm doch entzogen. Diese Thatsachen hatten sich unter dem Schutz der Ereignisse von 1870 vollendet; Rom selbst hatte den Herrscher gewechselt, es war die Residenz des Königs von Italien geworden. Pins Ix. protestirte natürlich gegen alle diese von der italienischen Regierung vollzogenen Handlungen, welche er als Attentate der piemonteftschen Regierung bezeichnet?. Er verweigerte die Annahme der ihm über-

10. Theil 2 - S. 202

1880 - Stuttgart : Heitz
202 Mittlere Geschichte. 3. Periode. Deutschland. Schwyz, Uri und Unterwalden, gehörten keinem besondern Herrn, sondern standen unmittelbar unter dem Reiche, hatten aber viele Vorrechte, z. B. daß sie nach ihren eigenen Gesetzen lebten, und daß nur, wenn besondere Vorfälle es nöthig machten, ihnen vom Kaiser ein Vogt geschickt wurde, der die nöthigen Untersuchungen anstellte. Aber das war dem Albrecht nicht genug. Ihm gehörten in der Schweiz eine Menge reicher Güter. Da diese aber zerstreut lagen, so wollte er gern, daß die dazwischenliegenden Ländchen sich ihm auch unterwürfen, und ließ daher den Waldstätten sagen: sie würden wohl thun, wenn sie sich seinem Schutze unterwürfen; widerstehen könnten sie ja doch seinen mächtigen Waffen nicht. Aber er wollte sie lieber zu seines Hauses lieben Kindern haben; denn er habe von seinem Vater immer gehört, daß sie ein tapferes Volk wären, und tapfere Männer liebte er über alles. Aber sie wollten lieber freie Reichsgenossen als Plänen entgegen war unter Friedrich Ii., dem Hohenstaufen, Uri der Gewalt der Habsburger entzogen und unmittelbar unter das Reich genommen worden; auch Schwyz hatte einen ähnlichen Freibrief erlangt. Doch hatte wiederum Rudolph von Habsburg vor seiner Erwählung zum Kaiser selbst in Uri als frei und ungezwungen berufener Schiedsrichter gewaltet und Gericht gehalten. Als Kaiser erkannte Rudolph die Reichsumnittelbarfeit von Uri an; den Freibrief der Schwyzer bestätigte er nicht. Nach Rudolphs Tode traten die Waldstätte sogleich, am 1. August 1291, in einen Bund zusammen, dessen Ziele deutlich gegen Habsburg gerichtet waren, und Adolph von Nassau zeigte sich gern Bereit, Freiheitsbriefe für Uri und Schwyz zu ertheilen. Kaiser Albrecht I. bestätigte zwar diese Briefe nicht, aber daß er Voigte in die Waldstätte geschickt habe, ist nicht nachgewiesen. Nach seiner Ermordung erboten und erhielten die Waldstätte von seinem Nachfolger, Heinrich Vii., die Bestätigung der Reichsunmittelbarkeit, und als nach dieses Kaisers frühem Tode der Kampf um die Kaiserkrone zwischen Ludwig von Baiern und Friedrich von Oestreich (Habsburg) ausbrach, traten die Waldstätte auf Ludwigs Seite. Da zog Friedrichs Bruder, Leopold der Glorwürdige, mit Heeresmacht gegen die Eidgenossen heran, die in einem herrlichen Siege am Morgarten ihre Freiheit vertheidigten, 15. Novbr. 1315. Darauf erneuerten sie zu Brunnen, am 9. Deebr. 1315, ihren Bund, und Kaiser Ludwig der Batet bestätigte 1316 den Waldstätten ihre früheren Freiheitsbriefe. Von da ab ist die Gründung der Eidgenossenschaft als vollzogen anzusehen. Alles Uebrige ist Sage. Nicht so, daß man annehmen müßte, es seien die Gestalten und die Ereignisse geradezu erfunden; einfache Vorgänge, mannhaftes Hervortreten schlichter Volksgenossen sind von leicht erklärbarer Begeisterung emporgehoben und verklärt worden. Dem nicht mehr erkundbaren wirklichen Zusammenhange der Vorgänge hat die Sage mit freiem Walten eine ihr zusagende Umgestaltung verliehen und wohl auch Fremdes, wie die Sage vom Apfelschuß, damit verwebt.
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