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1. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 176

1888 - Habelschwerdt : Franke
176 1305 seinen Sitz nach Avignon verlegte („babylonische Gefangenschaft" 1305—77) und die Päpste ihren Einfluß auf die politischen Berhält-nisse in Deutschland verloren. 2. Er strebte nach Vergrößerung seiner Hausmacht. Doch vergebens suchte er Holland und Thüringen zu gewinnen. Böhmen kam vorübergehend in seine Gewalt. Albrecht wurde von seinem Neffen Johann Parricida 1308 ermordet. Historisches über die Kämpfe in der Schweiz. In den sogenannten Waldstätten Schwyz, Uri, Unterwalden hatte sich ein freier Bauernstand erhalten. Seit dem 12. Jahrhunderte hatten jedoch die Grafen von Habsburg Vogteirechte in diesen Landgemeinden erworben. Aber der Freiheitssinn der Bevölkerung stellte sich ihnen entgegen, und Friedrich Ii. stellte die Reichsunmittelbarkeit wieder her. Zwar wußte Rudols von Habsburg die alten Vogteirechte wiederzugewinnen, aber nach seinem Tode traten die Waldstätte zu einer Eidgenossenschaft zusammen, deren Freiheiten Adolf von Nassau und Albrecht anerkannten. (Sagen von dem Drucke der österreichischen Vögte, vom Schwure auf dem Rütli, von Tell.) Iv. Heinrich Vii. von Luxemburg, 1308—1313. Er war ein Lehnsträger der französischen Krone und wurde vou der geistlichen Partei gewählt. 1. Gründung einer Hausmacht. In Böhmen hatte sich eine mit der Regierung des Königs (Heinrich von Kärnthen) unzufriedene Adelspartei gebildet, welche Heinrich Vii. die Krone anbot. Dieser belehnte damit seinen eigenen Sohn Johann, den er mit einer böhmischen Prinzessin vermählte. 2. Sein Zug nach Italien. Bon den romantischen Jdecen des Rittertums durchdrungen, begeisterte sich Heinrich noch einmal für die mit der deutschen Krone sich verbindende Anschauung von der Herrschaft der Welt. Daher unternahm er einen Zng nach Italien, um dort das kaiserliche Ansehen wieder herzustellen. Bon den italienischen Patrioten, besonders von dem Dichter Dante Alighieri, begrüßt, erwarb er iu Mailand die lombardische Krone und stellte auch die Kaiserwürde nach 62jähriger Unterbrechung wieder her, 1312. Aber er konnte die Guelfeu, mit welchem Namen jetzt die republikanische Partei bezeichnet wurde, nicht unterwerfen, und als er sich zu einem Feldzuge gegen Neapel rüstete, starb er. V. Ariedrich von Österreich, 1314—1330, und Ludwig

2. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 297

1888 - Habelschwerdt : Franke
297 Justizpflege vorzunehmen, deren Resultat „das Allgemeine Landrecht für die preußischen Staaten" (von v. Carmer und Snarez bearbeitet) ist, dessen Veröffentlichung (1794) Friedrich nicht mehr erlebte. F. Kirche, Wissenschaft und Kunst. a) Der Gang seiner eigenen Bildung und der Geist des Jahrhunderts hatten Friedrich dahin geführt, sich von der Konfession loszulösen und den Grundsatz religiöser Duldung zur vollsten Geltung zu bringen. Das kirchliche Lcbm erfuhr daher bei seiner Hinneigung zur französischen Aufklärung keine besondere Anregung. b) Den hohen Schulen bewies er nur so viel Aufmerksamkeit, als die Stellung eines Fürsten es nötig machte. Er stellte die „Akademie der Wissenschaften" wieder her und gewann für sie Wolff und Maupertuis. Die unbedingte Denkfreiheit, welche der König gestattete, gaben den Wissenschaften eine große Anregung. Friedrich selbst fand seine Erholung in dem geistreichen Verkehre mit französischen Gelehrten (d'argens, Voltaire). Obgleich er bei seiner Vorliebe für das Französische der deutschen Litteratur, die freilich damals noch daniederlag, nicht günstig gesinnt war, so hat er doch durch seine Thaten zur Anregung der Geister in Deutschland wesentlich beigetragen. Die Volksschule verdankt dem Könige die Einrichtung von Lehrerseminaren und das „General-Landschul-Reglemeut" (1763). c) Große Summen verwandte der König auf Bauten, die zwar nicht immer Kunstwerke waren, aber doch Berlin den Charakter einer europäischen Hauptstadt gaben (Opernhaus, Akademie, Hedwigskirche, Dom). In Potsdam baute sich Friedrich das prächtige Schloß Sanssouci. 6. Auswärtige Angelegenheiten in der letzten Halste seiner Regierung. A. Tiic erste Teilung Polens, 1772. a) Polen. Hier war auf August Ii., den Starken, sein Sohn August Iii., 1733—1763, gefolgt, der die Auslösung des Reiches nicht aufhalten konnte. Die Ursachen des schon im 17. Jahrhunderte vorauszusehenden Verfalls waren: der Mangel jeder staatlichen Ordnung, das Daniederliegen des Mittelstandes, der Stumpfsinn des niederen Volkes, das von den herrschenden Ständen ausgepreßt wurde und auch nicht das geringste Bildungsbedürfnis fühlte.

3. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 138

1888 - Habelschwerdt : Franke
138 kleineren Lehen erblich sein sollten, und dessen Durchführung er auch in Deutschland begünstigte. Von den 6 Herzogtümern wurden Franken, Bayern und Schwaben unmittelbar von seinem Sohne Heinrich verwaltet. Ii. Heinrich Iii., 1039—1056. Er war ein thatkräftiger, staatskluger, zuweilen rücksichtslos durchgreifender Fürst. 1. Kriege im Osten. Heinrich brachte den Herzog der Böhmen zur Unterwerfung, setzte den von einer heidnischen Partei vertriebenen König Peter von Ungarn wieder ein und zwang ihn zur Lehnsabhängigkeit. Damals hatte das deutsche Reich seine größte Ausdehnung. 2. Das Landsriedensgeseh. Der König gebot, um die Sicherheit des Verkehrs zu heben, einen allgemeinen Landfrieden und machte zur Sicherung desselben die drei südlichen Herzogtümer wieder selbständig. Die Beschränkung des Fehdewesens war von der aqnitanischen Geistlichkeit angeregt und von den Cluniacensern (Clngny) durch die Einführung des sog. „Gottessriedens" gefördert worden. Letzterer wurde später auch in Deutschland gesetzlich, war aber eine lediglich kirchliche Einrichtung. 3. Das kirchliche Schisma. Von dem strengen Kloster Clngny, mit dem der persönlich sehr fromme Kaiser in Verbindung stand, gingen damals auch die Bestrebungen aus, eine strengere Zucht in der Kirche einzuführen. In Rom standen sich 3 Päpste gegenüber. Der Kaiser ließ sie auf der Synode zu Sutry absetzen und behielt sich für die Zukunft die Entscheidung bei der Papstwahl vor. Er erhob einen Deutscheu, Klemens Ii., zum Papst, und setzte später noch dreimal Deutsche auf den päpstlichen Stuhl (die „deutschen Päpste"). 4. Verhalten gegen die Herzöge. Wie sein Vater suchte auch Heinrich die herzogliche Macht zu schwächen, und noch kein deutscher Köuig hatte den Fürsten und Päpsten gegenüber so unumschränkt gewaltet. Alle Errungenschaften wurden aber durch seinen frühen Tod in Frage gestellt, und eine gewaltige Reaktion gegen das mächtige Kaisertum schien unausbleiblich. Iii. Heinrich Iv., 1056—1106. 1. Vormundschaftliche Regierung. Heinrich, bei dem Tode des Vaters 6 Jahr alt, wurde anfangs von seiner Mutter Agnes, die zugleich Reichsverweserin war, erzogen. Ihr schwaches Regiment bestärkte die Fürsten in ihrem Streben nach Selbständigkeit, Ehren und Besitz, und die Nachgiebigkeit der Kaiserin konnte sie nicht befriedigen. Da sich Agnes von dem wenig beliebten Bischöfe von Augs-

4. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 159

1888 - Habelschwerdt : Franke
159 a) Sorge für Wissenschaft und Kunst. Schon im Jahre 1224 hatte Friedrich zu Neapel eine glänzend ausgestattete Universität gegründet. Er begünstigte Gelehrte und Studenten, sammelte Klassiker, legte Tiergärten an und ließ Nachgrabungen nach alten Kunstwerken anstellen; an seinem Hose zu Palermo sammelten sich Philosophen, Dichter und Künstler. b) Rechtspflege. Sein Streben war, ein Recht zu schaffen und aus den verschiedenen Stämmen ein Volk zu bilden. Das Gesetzbuch, von Petrus a Vineis versaßt, enthielt Bestimmungen über Ärzte, Apotheker, über Handel, Gewerbe und Ackerbau. Der Grundgedanke aber war der Absolutismus, der die Rechte der Städte, des Adels und die Selbständigkeit der Kirche beschränkte. 5. Der Kaiser in Deutschland, 1233—36. Hier war der thatkräftige Reichsverweser Engelbert von Köln ermordet worden, und König Heinrich, von seinem bisherigen Ratgeber befreit und nach Unabhängigkeit vom Vater strebend, nahm den Städten gegenüber, in denen sich demokratische Elemente regten, eine schwankende Stellung ein. Daher waren schon auf den Reichstagen zu Worms und Ravenna 1231 die Freiheiten der geistlichen Fürsten zu Ungunsten der Städte erweitert worden, und als Heinrich seine Politik nicht ausgab, ward er nach Apulien gebracht, wo er nach langer Gefangenschaft starb. Auf einem glänzenden Reichstage zu Mainz wurde nun Friedrichs zweiter Sohn Konrad zum Nachfolger bestimmt und ein Reichsgesetz erlassen, das vorzüglich den Landfrieden und das Gerichtswesen betraf. Der Kaiser stand jetzt auf der Höhe seines Glückes. 6. Streit mit den Lombarden und dem Papste, 1236—50. a) Ursachen. Friedrich wollte über die Lombarden ebenso wie über Sizilien seine unmittelbare Herrschaft geltend machen und hatte auf den Reichstag von Ravenna die lombardischen Städte vergeblich eingeladen; vielmehr hatten diese, um die Absichten des Kaisers zu durchkreuzen, den alten Bund erneuert. Der Papst war ungehalten, daß der Kaiser bei der Ordnung Siziliens sich Eingriffe in die Freiheiten der Kirche erlaubt hatte, und hatte auch die Überzeugung, daß nach dem Falle der Lombardei die Freiheit der Kurie bedroht sei. Die Lombarden wurden darum die natürlichen Bundesgenossen des Papstes. b) Der Kampf. Friedrich eröffnete den Kampf mit dem

5. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 251

1888 - Habelschwerdt : Franke
__251 zahlt werden, wovon 8 Pfennige in die kurfürstliche, 4 Pfennige in die städtischen Kassen flössen. Die Stadt Stendal, welche sich der Einführung der Steuer widersetzte, wurde ihrer Privilegien beraubt. 2. Wissenschaftliche Bestrebungen. Aus dem Reichstage zu Worms, 1495, war den Fürsten seitens des Kaisers die Anregung gegeben worden, Universitäten zu errichten. Johann legte, unterstützt von dem Arzte Pistoris, in Frankfurt a. d. Oder den Grund zu einer solchen. In Stendal errichtete er die erste Buchdruckerei der Mark, in Berlin die erste Apotheke. 3. Erwerbungen. Die große Sparsamkeit des Kurfürsten machte es ihm möglich, 1490 die Herrschaft Zossen, die früher zur Lausitz gehörte, zu kaufen. V. Joachim I. Nestor, 1499—1535. Obgleich er erst 15 Jahre alt war, besaß er doch eine so ungewöhnliche geistige Reife, daß er die Regierung selbständig antreten konnte. 1. Rechtspflege. a) Die durch Mißwachs in den letzten Jahren des vorigen Kurfürsten hervorgerufene Not unter dem Adel, sowie die noch immer vorhandene Neigung zum „Stegreifreiten" ließen bei der Jugend des Kurfürsten das Raubritterwesen noch einmal aufleben. Joachim aber ergriff ernste Maßregeln dagegen und bestrafte in einem Jahre 70 Übelthäter, darunter viele vom Adel, mit dem Tode. b) In gleicher Weise glaubte Joachim der Gerechtigkeit Genüge zu leisten, als er 1510 eine Verfolgung der Juden veranstaltete, die der Entweihung von Hostien beschuldigt wurden. c) Um der Mangelhaftigkeit in der Rechtspflege abzuhelfen, gründete der Kurfürst 1516 das Kammergericht, das viermal im Jahre, zu Köln und zu Tangermünde, 'zusammentrat. Auch für das Familien- und Erbrecht führte er gleiche Normen durch die Constitutio Joachimica ein. 2. Verwaltung. a) Einen gleich praktischen Blick zeigte Joachim in der sogenannten Reformation der Städte (1515), die nach dem Verluste ihrer Selbständigkeit sehr herabgekommen waren. Es wurde ein Grundgesetz für die städtische Verwaltung bekannt gemacht, das alles betras, was den Wohlstand der Städte bezweckte.

6. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 140

1888 - Habelschwerdt : Franke
140 begabten, energischen Mönch kennen; er berief ihn nach Rom, und Hildebrand leitete seit Leo Ix. unter 5 Päpsten die Geschäfte der römischen Kurie. Von den unter seinem Einflüsse getroffenen Entscheidungen ist namentlich die der Lateransynode vom Jahre 1059 wichtig, worin das Recht der Papstwahl den Kardinälen gegeben und der Einfluß des Kaisers auf dieselbe ausgeschlossen wurde. Nach dem Tode des Papstes Alexander Ii. wurde Hildebrand gewählt und erhielt die Bestätigung seiner Wahl durch König Heinrich, b) Die Stellung des Papsttums. Seit der engen Verbindung zwischen Kaiser und Papst unter Karl d. Gr. hatte sich die Stellung der Päpste immer einflußreicher gestaltet und wurde namentlich gefördert durch die pseudoifidorischen Dekretalen, eine Summe vou zum Teil unechten Kirchengesetzen (nach dem Bischof Isidor von Sevilla benannt). Dieselben haben Rechtsverhältnisse begründet, die der Kirche eine größere Freiheit und Unabhängigkeit verschafften. Als indes im zehnten Jahrhundert einzelne Päpste durch ein unkirchliches Leben und die Teilnahme an Parteiungen des römischen Adels die Stellung des Papsttums geschädigt hatten und auch die Sitten des niederen Klerus in Verfall geraten waren, bestrebten sich namentlich die frommen Ottonen und Heinrich Iii., würdige Männer als Leiter der Christenheit einzusetzen. Von diesen wurden wohlthätige Reformen in der Kirche angebahnt. Hildebrand setzte dieselben fort und wollte dem Papsttnme eine völlig unabhängige Stellung neben dem Kaisertume wieder verschaffen. Der kaiserliche Hof war aber mit der 1059 getroffenen Änderung der Papstwahl unzufrieden, und daher war es für die Kurie nicht unwichtig, daß sie eine doppelte weltliche Unterstützung fand, 1. an Beatrix, der mächtigen Witwe des Markgrafen von Tuscieu, die sich in zweiter Ehe mit Heinrichs entschlossenstem Feinde, dem Herzoge Gottfried von Lothringen, vermählt hatte, sowie an deren Tochter Mathilde, und 2. an dem Normannenherzog Robert Gniskard. (Die Normannen [s. S. 137] hatten sich in Unteritalien durch neue Scharen verstärkt und den Krieg gegen die Griechen weiter geführt, daun aber ihren jungen Staat unter die päpstliche Autorität gestellt.)

7. Theil 3 - S. 73

1880 - Stuttgart : Heitz
Huldreich Zwingli. 73 seiner Wohnung auf dem Stiftplatze sammelte sich das Kriegsvolk. Das Pferd, welches ihn tragen sollte, ward herbeigeführt; er schnallte sich den Panzer um und sprach nun zu seiner treuen Frau: „Die Stunde ist gekommen, daß wir uns trennen! Es sei so! Der Herr will es so! Er sei mit dir, mit mir und mit den Unsern!" Und als er sie zum letzten Mal in seine Arme schloß und sie vor Schmerz kaum sprechen konnte, blickte sie weinend gen Himmel und fragte: „Und wir sehen uns wieder?" — „Wenn der Herr es will!" antwortete Zwingli voll festen Vertrauens, „sein Wille geschehe!" — „Und was bringst du zurück, wenn du kömmst?" fragte Anna weiter. — „Segen nach dunkler Nacht!" sprach er mit fester Stimme. Dann küßte er die Kleinen, riß sich los und eilte fort. Noch sah ihm Anna mit gepreßtem Herzen nach, und als er um die Ecke der Straße bog und sie ihm das letzte Lebewohl zugewinkt hatte — da hatten sich beide hienieden das letzte Mal gesehen. Anna warf sich weinend mit ihren Kindern in der einsamen Kammer auf die Kniee und betete zu dem, der im Gebete Kraft giebt: „Vater, nicht mein, dein Wille geschehe!" Auch sie erhielt diese Kraft, so daß sie nicht erlag, als die Kunde kam, daß die Schlacht verloren gegangen und ihr geliebter Gatte umgekommen sei. . Am 11. Nov. 1531 war es bei Cappel, zwischen Zürich und Zug, am südlichen Abhange des Albis, zur Schlacht gekommen, die Züricher wurden von der Uebermacht der katholischen Cantons besiegt; auch Zwingli, der unter den Vordersten kämpfte, wurde mit Wunden bedeckt, sein Pferd getödtet; zuletzt sank er selbst nieder. Eben erst hatte er einem Sterbenden trostreiche Worte zugerufen. Mehrere der Feinde umstanden den edlen Mann, der mit heiterm Gesicht, den Blick gen Himmel gerichtet, dalag, und fragten ihn, ob er einen Beichtiger verlange? Da er dies, so wie die Anrufung der Heiligen, die man ihm zumuthete, ablehnte, rief ihm der Haupt-mann Vockinger aus Unterwalden zu: „So mußt du sterben, du hartnäckiger Ketzer!" und durchstach sein treues Herz. Erst nach der That erkannte man ihn, und nun strömten auf die Nachricht, der Ketzer Zwingli liege draußen erschlagen, Unzählige herbei und starrten mit wahrer Schadenfreude die Leiche des braven Mannes an. Nur ein Einziger zeigte Gefühl, ein Eonventual; ihm traten die Thränen in die Augen und gerührt sprach er: „Welches auch dein Glaube gewesen ist, ich weiß, daß du ein frommer Eidgenosse warst. Gott sei deiner Seele gnädig!" Der Leichnam wurde noch

8. Theil 4 - S. 382

1880 - Stuttgart : Heitz
382 Neueste Geschichte. 3. Periode. tung erhob sich gegen das seit 1855 bestehende Concordat. So lange dieser die Macht der römischen Kirche begünstigende Vertrag Geltung hatte, schien eine Neugestaltung der Staatsverhältnisse nicht möglich zu sein. Schon 1867 wurde ein Antrag auf die Aushebung desselben im Reichstage gestellt; er wurde zwar abgelehnt, aber im nächsten Jahre drei konfessionelle Gesetze festgestellt, welche dem Staate die Leitung des Schulwesens übertrugen, die Civilehe gestatteten und die Rechte der verschiedenen Religionsverwandten ordneten. Die Geistlichkeit, deren Befugnisse dadurch sehr eingeschränkt wurden, widersprach, aber vergeblich. Was nun vom Concordate noch Htlmg war, wurde nach der Annahme der päpstlichen Unfehlbarkeit im Jahre 1870 als durch dieselbe für aufgehoben erklärt, weil das persönliche Wesen des Papstes und seine Gewalt nun nicht mehr die nämliche sei, wie zur Zeit der Abschließung des Concordates. Daß diese kirchlichen Kämpfe in Oestreich das Volksleben tief bewegten, war bei dem großen Anhange, der sich um den Klerus schaarte, leicht verständlich. Die Gegenpartei aber beutete alles aus, was zur Schwächung des clericalen Ansehns diente. Einer der schlimmsten Vorfälle dieser Art war die Entdeckung der an einer Nonne, Barbara Ubryk, verübten Grausamkeit. Diese Unglückliche war wegen eines Vergehens gegen die klösterliche Zucht 1848 im Kloster der Karmeliterinnen zu Krakau in den Kerker geworfen worden und schmachtete nun in demselben bereits 21 Jahre, hülflos und vergessen. Auf eine namenlose Anzeige wurden Nachsuchuugen angestellt; man fand sie wahnsinnig, in bedauernswerter Blöße, in finstrer Zelle auf altem Stroh. Diese unmenschliche Härte erregte einen Sturm von Unwillen und Zorn. Ein Prozeß gegen die Aebtissin und den Beichtvater des Klosters wurde eingeleitet, nicht lange darauf jedoch eingestellt. Aber das Ministerium beschränkte durch eine Verordnung die Straf-gewalt der geistlichen Behörde über Mönche und Nonnen. Wichtig in Beziehung auf äußere Verhältnisse war der Condolenzbesuch, welchen Napoleon Iii. mit seiner Gemahlin nach dem unglücklichen Ende Maximilians von Mexico dem östreichischen Kaiserpaar in Salzburg abstattete, August 1867. . Wahrscheinlich sollte zugleich der Versuch eines Bündnisses gegen Preußen gemacht werden, doch ging Oestreich daraus nicht ein. Im October 1869 ereignete sich ein Aufstand in Dalmatien gegen die dortige Einführung des neuen Militärgesetzes. Er konnte nur mit Waffengewalt unterdrückt werden. —

9. Theil 4 - S. 443

1880 - Stuttgart : Heitz
Der Kulturkampf in Deutschland, der Schweiz und Italien. 443 geordnetenhaus, an baä Ministerium. Nach dem Erlaß der Maigesetze hatten die Bischöfe die Erklärung abgegeben: „sie seien nicht im Stande, zum Vollzug dieser Gesetze mitzuwirken." Offener Widerstand gegen die Regierung und die staatlichen Gesetze war damit angekündigt. Die Folgen dieses Verfahrens traten nun unaufhaltsam ein und führten sehr beklagenswerthe Zustände herbei. Erst einzelne Gemeinden, dann in steigender Zahl, blieben ohne Seelsorge, weil die kirchlichen Oberen sich weigerten, die bei Besetzung eines Pfarramtes gesetzlich erforderliche Anzeige an die Staatsbehörden zu machen; Priesterseminare und andre klerikale Anstalten mußten geschlossen werden; in bischöflichen Residenzen schallten die Hammerschläge des Anctionators, denn die Gerichte sahen sich bei der Unnachgiebigkeit des Widerstandes gezwungen, Geldstrafen und Pfändungen über hochangefehene Würdenträger der katholischen Kirche zu verhängen, Bischöfe und Erzbischöfe in's Gefängniß zu weisen, und sie ihres Amtes zu entsetzen. Einige dieser Würdenträger den Entschluß ihrer Entweichung verheimlichend, entfernten sich aus ihren Residenzen, oder sie entzogen sich eigenmächtig der bereits über sie verhängten Hast und mußten steckbrieflich verfolgt werden. Immer und überall, bei Freund und Feind, wird das Gefühl zu schmerzlicher Theilnahme erregt, wenn das Gesetz in seiner vollen, schroffen Macht hervortreten muß, und auch bei diesen Vorfällen fehlte solche Theilnahme nicht; für die Empfindung der Katholiken wurde die Strenge des Gesetzes, ohne Prüfung der Ursachen, zu einer diocletiauischen Verfolgung und zum Märtyrerthum. Vom Papste erhielten diese Bischöfe wegen ihres unerschütterlichen Muthes und wegen des von ihnen gegebenen leuchtenden Vorbildes eifrige Belobung und Anerkennung; der Erzbischof von Posen und Gnesen, Graf Ledochowsky, einer der heftigsten Vorkämpfer der Hierarchie, wurde während seiner zweijährigen Einsperrung von Pins Ix. zum Kardinal und Primas der polnischen Kirchenprovinz ernannt. Es schien unmöglich, einerseits: die Unbengsamkeit der Gesetze ohne Ansehen der Person schärfer aufrecht zu erhalten, andrerseits: die gegnerische Stellung gegen die preußische Regierung rücksichtsloser auszudrücken. Pius Ix. selbst hatte vom Beginn des traurigen Streites ab nicht weiter für erforderlich gehalten, in feinen Aeußerungen die Grenze des Maßvollen zu beachten. Der preußische Geschäftsträger am päpstlichen. Hofe wurde auf unbestimmte Zeit abberufen

10. Theil 4 - S. 447

1880 - Stuttgart : Heitz
Der Kulturkampf in Deutschland, der Schweiz und Italien. 447 das deutsche Vaterland an Macht und Ehre ungekränkt und unbeschädigt das Ziel des Friedens erreichen möge. In der Schweiz war der von der Hierarchie veranlaßte Kampf mit der Staatsgewalt von dieser ebenfalls in energischer Weise aufgenommen worden. Es lag in der Natur des republi-canischen Staatswesens, daß die Betheiligung und Mitwirkung des Volkes dabei lebhafter sichtbar wurde. Genf und das Bisthum Basel waren die Ausgangspuncte des Streites. Der Papst hatte den Canton Genf von der Diöcese Lausanne abgezweigt und den Pfarrer Mermillod in Genf zum dortigen Bischof ernannt. Der Staatsrath des Cantons verweigerte dieser Maßregel seine Anerkennung, und als darauf Mermillod vom Papste als apostolischer Vicar mit den Rechten eines Bischofs eingesetzt wurde, erklärte der Bundesrath, die oberste Behörde der Schweiz, daß eine solche ohne die Zustimmung der Staatsbehörde vorgenommene Veränderung in der kirchlichen Verfassung des Cantons null und nichtig sei. Mermillod beharrte bei seiner päpstlichen Beauftragung und wurde darauf aus der Schweiz ausgewiesen. Der Canton Genf stellte nun durch ein Gesetz fest, daß die Wahl neu anzustellender Pfarrer von den katholischen Bürgern vorzunehmen sei, daß sie dem Staate den Eid leisten und von ihm besoldet werden sollten. Auch in andern Kantonen schritt man zu ähnlichen Maßregeln. Im Bisthum Basel hatte der Bischof Lachat, dessen Wohnsitz in Solothurn war, einen Pfarrer abgesetzt, weil derselbe das Dogma von der Unfehlbarkeit nicht annehmen wollte. Darüber war der Bischof nicht nur mit der Gemeinde des Pfarrers, sondern auch mit den Behörden von Solothurn in Widerspruch gerathen. Das neue Dogma wurde von letzteren nicht anerkannt, und als Bischof Lachat dasselbe dennoch verkündigen ließ, erfolgte seine Absetzung und später auch die Aufhebung des Domkapitels von Basel. Ultramontaner Widerspruch fehlte freilich auch in der Schweiz nicht. Im Berner Jura mußte eine ganze Anzahl Geistlicher, welche den vaterländischen Gesetzen sich nicht fügen wollten, abgesetzt werden. Aber in dem größeren Theile der Schweiz wurde das Verlangen nach dem Ende der geistlichen Abhängigkeit von Rom laut ausgesprochen; es solle, forderte man, ein schweizerisches Nationalbisthnm ohne alle Mitwirkung Roms errichtet werden. Die Erreichung eines solchen Zieles lag jedoch noch in der Ferne; vorläufig ge-
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