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1. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 311

1888 - Habelschwerdt : Franke
311 tilgen, wurde das Christentum abgeschafft und mit dem Kultus der Vernunft vertauscht und statt der christlichen Zeitrechnung eine neue (begonnen mit dem 2o September 1792) eingeführt. Auch die an die Königszeit erinnernden Denkmäler der Kunst und Wissenschaft wurden zerstört. _ Robespierre beseitigte allmählich seine Nebenbuhler und stand als unbeschränkter Diktator an der Spitze der Republik. Als er aber bei todeswürdigen Verbrechen das Zeugenverhör für überflüssig erklärte, entstanden im Wohlfahrtsausschüsse zwei Parteien gegen ihn, die seinen Sturz herbeiführten. Er wurde im Juli 1794 hingerichtet. 3. Die Gegenrevolution. Im Nationalkonvente erhielten nun die Gemäßigten die Oberhand. Der Iakobinerklub wurde aufgehoben. Durch einen Ausschuß ließ der Konvent eine neue Verfassung ausarbeiten. Die vollziehende Gewalt wurde 5 Direktoren übertragen; in die gesetzgebende teilten sich der Rat der 500, der die Gesetze vorschlug, und der Rat der Alten, der dieselben prüfte und bestätigte. Die Direktorialregierung bestand von 1795—1799. Preußen. (Iv.) Friedrich Wilhelm Ii., 1786—1797. Er folgte als der Neffe Friedrichs des Großen diesem in der Regierung. Friedrich Wilhelm Ii. war von edlem Gemüte, von Milde und Wohlwollen erfüllt; doch war seine Natur mit einer starken Zugabe von Genußliebe ausgestattet, so daß er der Strenge und Zähigkeit entbehrte, welche die Regierung seiner Vorgänger geleitet hat. Für die Lage Preußens nach dem Jahre 1786 war sein Regiment ein nicht vorteilhaftes. 1. Innere Politik. Dem Beifalle, mit dem der König beim Antritte seiner Herrschaft vom Volke begrüßt wurde, entsprachen die wohlthätigen Änderungen, die er bald zu Anfang der Regierung vornahm. a) Er beseitigte die verhaßte französische Regie samt dem Tabaksund Kaffeemonopole; dem Accise- und Zollwesen setzte er preußische Beamte vor. b) Eine andere zweckmäßige Neuerung war das Direktorium des Krieges, dessen Leitung der Herzog von Braunschweig erhielt. c) Die Behandlung der Soldaten wurde eine mildere. d) Die Rechtspflege unterstützte der König durch Staatszuschüsse. (Vollendung des Allgemeinen Landrechts.) e) Auch für öffentliche Bauwerke wurden große Summen verwandt (Brandenburger Thor, das neue Schauspielhaus).

2. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 379

1888 - Habelschwerdt : Franke
379 zollern die Krone an, der jedoch mit Rücksicht auf die Eifersucht Frankreichs darauf verzichtete (siehe S. 366). Nun wurde der Herzog Amadeus von Aosta, der zweite Sohn des Königs von Italien, zum Könige von Spanien erhoben; aber er dankte schon 1873 ab. d) Alsons Xii., 1875—1885. Unterdessen war der Sohn der vertriebenen Königin Jsabella großjährig geworden, der nun als Alfons Xii. den spanischen Thron bestieg. Er erfreute sich bei allen monarchischen Parteien großer Beliebtheit und wäre imstande gewesen, Spanien einer glücklichen Zukunft entgegen zu fuhren, wenn ihn nicht der Tod schon im Alter von 28 Jahren weggerafft hätte, 1885. Sein nachgeborener Sohn wurde als Alfons Xiii. zum Könige von Spanien ausgerufen. Für ihn führt seine Mutter Maria Christine (Erzherzogin von Österreich) die Regierung. 4. England. Von den Unruhen, die seit der französischen Revolution Europa in Aufregung gehalten hatten, war Großbritannien wesentlich verschont geblieben; denn die insulare Lage ist für die Sicherheit des Landes überaus günstig. Außerdem wirkte die Natur des Landes vorteilhaft a) auf die Entwickelung Großbritanniens zu einer Weltmacht, die an Bedeutung und Reichtum jeden anderen Staat übertrifft. Dadurch war es dem Lande möglich, die Nachteile der napoleonifchen Kontinentalsperre zu ertragen und sie durch Eroberung französischer Kolonieen auszugleichen; b) auf die freie Entwickelung der englischen Verfassung. Dieselbe ist nicht in einer Verfassungsurkunde niedergelegt, sondern unter inneren Kämpfen allmählich entstanden und darum fester in den Sitten und dem Charakter des Volkes begründet. Der Monarch gilt als das heilige Haupt des Staates; die Regierung erhält aber vom Parlamente (Ober- und Unterhaus) ihre Gewalt und Richtung. Die Minister sind zugleich Mitglieder und Führer der Majorität im Parlament; c) auf die Ausbreitung des englischen Welthandels und englischer Kolonisation. Damit erwachst dem Lande zwar die hohe Ausgabe der Zivilisation, die indes bei dem mit einem lebhaften Sinn für Erwerb begabten Volke der Engländer häufig gegen die materiellen Interessen zurücktritt. Die Schattenseiten des englischen Staatslebens sind a) die große Schuldenlast, die eine hohe Besteuerung notwendig macht, b) der schroffe Gegensatz zwischen Reichtum und Elend in der Bevölkerung. Auf Georg Iii. (siehe S. 304) folgte in der Regierung Georg Iv., 1820—1830. Sein freisinniger Minister Canning bahnte Reformen an, die indes erst unter dem daraus folgenden Toriesministerium, in dem Peel der hervorragendste Staatsmann war, gegen die bisherige Politik der Tories zur Ausführung kamen (Aufhebung der Testakte, Emanzipation der Katholiken). Wilhelm Iv., 1830—1837. Während seiner Regierung hatte mit kurzer

3. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 173

1888 - Habelschwerdt : Franke
173 Frankreich. stärkte er durch Errichtung des Pairs-hoses, in dem sechs Bischöfe und die sechs höchsten Vasallen das Richteramt über die großen Vasallen übten. (9.) Ludwig Ix., der Heilige, 1226—1270. Derselbe sorgte für die Rechtspflege, beförderte die öffentliche Sicherheit und stiftete die Universität Paris. Ein Gelübde bewog ihn zum 6. und 7. Kreuzzuge (siehe S. 161). (11.) Philipp Iv., der Schone, 1285—1314. Unter ihm erreichte die Dynastie die höchste Macht. Er war ein rücksichtslos durchgreifender Eha- ! relfter. Als er in einem Kriege mit den Engländern die Vermittelung der Kurie zurückwies und die Geistlichkeit besteuerte, geriet er in Streit mit dem Papste Bonisacius Viii. Der König gewann aber im Volke eine Stütze, indem er ein Parlament berief und auch Vertreter des Bürgerftandes darin aufnahm. Nach dem Tode des Papstes bewog er dessen Nachfolger Klemens V., feinen Sitz in Avignon zu nehmen (1305—77). Die daraus entstehende Abhängigkeit des Papstes | von Frankreich zeigt sich namentlich in der Aufhebung des Templerordens, 1312, dessen Güter der König einzog. Der letzte Hochmeister Jakob von , Molay starb aus dem Scheiterhausen, i 1314. Im Jahre 1328 starb das kape-tingische Haus aus. England. Philipp Ii. August von Frankreich besiegt (bei Bouvines) und verlor den größten Teil der englischen Besitzungen in Frankreich. Daher ertrotzten Adel und Städte die Magna charta, das englische Staatsgrundgesetz, das die königliche Gewalt bedeutend beschränkte. Die Zeit der nächsten Nachfolger war dein Aufblühen der neuen Freiheit ebenfalls günstig. Namentlich erwarben die Städte, durch Handel wohlhabend geworden, Selbstverwaltung und Gerichtsbarkeit. Eduard Iii. (1327—1377), eilt ritterlicher König, machte Ansprüche auf den französischen Königsthron und eröffnete den 100 jährigen Erbfolgekrieg. Das Parlament teilte er ins Ober- und Unterhaus. Das Haus Anjou endete mit Richard Ii., der von dem Herzoge Heinrich von Lankaster, einem Enkel Eduards Iii., entthront wurde.

4. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 176

1888 - Habelschwerdt : Franke
176 1305 seinen Sitz nach Avignon verlegte („babylonische Gefangenschaft" 1305—77) und die Päpste ihren Einfluß auf die politischen Berhält-nisse in Deutschland verloren. 2. Er strebte nach Vergrößerung seiner Hausmacht. Doch vergebens suchte er Holland und Thüringen zu gewinnen. Böhmen kam vorübergehend in seine Gewalt. Albrecht wurde von seinem Neffen Johann Parricida 1308 ermordet. Historisches über die Kämpfe in der Schweiz. In den sogenannten Waldstätten Schwyz, Uri, Unterwalden hatte sich ein freier Bauernstand erhalten. Seit dem 12. Jahrhunderte hatten jedoch die Grafen von Habsburg Vogteirechte in diesen Landgemeinden erworben. Aber der Freiheitssinn der Bevölkerung stellte sich ihnen entgegen, und Friedrich Ii. stellte die Reichsunmittelbarkeit wieder her. Zwar wußte Rudols von Habsburg die alten Vogteirechte wiederzugewinnen, aber nach seinem Tode traten die Waldstätte zu einer Eidgenossenschaft zusammen, deren Freiheiten Adolf von Nassau und Albrecht anerkannten. (Sagen von dem Drucke der österreichischen Vögte, vom Schwure auf dem Rütli, von Tell.) Iv. Heinrich Vii. von Luxemburg, 1308—1313. Er war ein Lehnsträger der französischen Krone und wurde vou der geistlichen Partei gewählt. 1. Gründung einer Hausmacht. In Böhmen hatte sich eine mit der Regierung des Königs (Heinrich von Kärnthen) unzufriedene Adelspartei gebildet, welche Heinrich Vii. die Krone anbot. Dieser belehnte damit seinen eigenen Sohn Johann, den er mit einer böhmischen Prinzessin vermählte. 2. Sein Zug nach Italien. Bon den romantischen Jdecen des Rittertums durchdrungen, begeisterte sich Heinrich noch einmal für die mit der deutschen Krone sich verbindende Anschauung von der Herrschaft der Welt. Daher unternahm er einen Zng nach Italien, um dort das kaiserliche Ansehen wieder herzustellen. Bon den italienischen Patrioten, besonders von dem Dichter Dante Alighieri, begrüßt, erwarb er iu Mailand die lombardische Krone und stellte auch die Kaiserwürde nach 62jähriger Unterbrechung wieder her, 1312. Aber er konnte die Guelfeu, mit welchem Namen jetzt die republikanische Partei bezeichnet wurde, nicht unterwerfen, und als er sich zu einem Feldzuge gegen Neapel rüstete, starb er. V. Ariedrich von Österreich, 1314—1330, und Ludwig

5. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 218

1888 - Habelschwerdt : Franke
218 Niederländer durch England und die Verwüstung spanischer Besitzungen in Amerika durch den englischen Admiral Franz Drake. Die Armada wurde in einzelnen Seegefechten besiegt und bei der Fahrt um Schottland vom Sturme zertrümmert. d) Der irische Aufstand. 1. Vorgeschichte Irlands. Die keltische Bevölkerung ans der Insel Irland hatte schon früh das Christentum angenommen, mußte aber im 9. Jahrhunderte heidnischen Normannen weichen, mit denen sie nun im beständigen Kampfe lag. Unter der Normannenherrschaft bestand die Insel aus 4 Königreichen. In der Mitte des 10. Jahrhunderts nahmen auch die irischen Normannen das Christentum an. Dann eroberte der König Heinrich Ii. von England, 1154—89, die Insel. Schon die Art und Weise der Besitznahme des Landes durch die Engländer legte den Grund zu dem Nationalhasse zwischen den beiden Bevölkerungen. Derselbe würde vergrößert, als Heinrich Viii. versuchte, die Kirchenreform auch auf irischen Boben zu verpflanzen. 2. D er Aufstand. Elisabethsplan, das Vermögen der katholischen Kirche einzuziehen, und die Ausschließung der Iren von der Teilnahme am öffentlichen Leben riefen einen Aufstand hervor. Die Königin sandte ihren Günstling Essex ab, um die Ruhe wiederherzustellen; derselbe pflanzte aber nach dein Mißlingen seiner Expedition selbst die Fahne der Empörung auf und starb im Tower. Der irische Ausstand wurde unterdrückt. e) Resultat der Regierung Elisabeths. Unter Elisabeth wurde die Handels- und Kolonialmacht Englands begründet. Der Seeheld Franz Drake befuhr die gesamte Westküste Amerikas, Walter Raleigh gründete Englands erste Kolonie: Virginien. Handelsverträge wurden geschlossen und neue Erwerbszweige eingeführt. Auch die geistige Kultur wurde bei dem Wohlstände des Landes gefördert (William Shakespeare). Elisabeth blieb unvermählt und starb 1603. Iii. Spanien. Hier war auf Ferdinand den Katholischen, f 1516 (siehe S. 192), sein Enkel Karl I. gefolgt, da der Gemahl seiner Tochter Johanna, Philipp, schon 1506 gestorben und Johanna angeblich wahnsinnig geworden war. Karl I., (als deutscher Kaiser Karl V.), 1516—1556. Er suchte die Macht der spanischen Krone zur ersten Europas zu machen a) durch Erweiterung der königlichen Rechte (er beschränkte die Macht der Kortes und schlug den Ausstand des Don Juan Padilla, der die Steuern verweigerte, nieder); b) durch auswärtige Erwerbungen (Mailand und die Länder in Amerika wurden für Spanien in Besitz genommen). Philipp Ii., 1556—1598. Er fand das Land in einem blühenden Zn-stande vor, doch fiel es unter feiner Regierung von dieser Höhe herab. Philipps Streben ging dahin, die absolute Staatseinheit und die Einheit des religiösen Bekenntnisses in vollstem Maße durchzuführen. Zwar nmr er als Regent selbst sehr thätig und von großer Ausdauer; aber der despotische

6. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 297

1888 - Habelschwerdt : Franke
297 Justizpflege vorzunehmen, deren Resultat „das Allgemeine Landrecht für die preußischen Staaten" (von v. Carmer und Snarez bearbeitet) ist, dessen Veröffentlichung (1794) Friedrich nicht mehr erlebte. F. Kirche, Wissenschaft und Kunst. a) Der Gang seiner eigenen Bildung und der Geist des Jahrhunderts hatten Friedrich dahin geführt, sich von der Konfession loszulösen und den Grundsatz religiöser Duldung zur vollsten Geltung zu bringen. Das kirchliche Lcbm erfuhr daher bei seiner Hinneigung zur französischen Aufklärung keine besondere Anregung. b) Den hohen Schulen bewies er nur so viel Aufmerksamkeit, als die Stellung eines Fürsten es nötig machte. Er stellte die „Akademie der Wissenschaften" wieder her und gewann für sie Wolff und Maupertuis. Die unbedingte Denkfreiheit, welche der König gestattete, gaben den Wissenschaften eine große Anregung. Friedrich selbst fand seine Erholung in dem geistreichen Verkehre mit französischen Gelehrten (d'argens, Voltaire). Obgleich er bei seiner Vorliebe für das Französische der deutschen Litteratur, die freilich damals noch daniederlag, nicht günstig gesinnt war, so hat er doch durch seine Thaten zur Anregung der Geister in Deutschland wesentlich beigetragen. Die Volksschule verdankt dem Könige die Einrichtung von Lehrerseminaren und das „General-Landschul-Reglemeut" (1763). c) Große Summen verwandte der König auf Bauten, die zwar nicht immer Kunstwerke waren, aber doch Berlin den Charakter einer europäischen Hauptstadt gaben (Opernhaus, Akademie, Hedwigskirche, Dom). In Potsdam baute sich Friedrich das prächtige Schloß Sanssouci. 6. Auswärtige Angelegenheiten in der letzten Halste seiner Regierung. A. Tiic erste Teilung Polens, 1772. a) Polen. Hier war auf August Ii., den Starken, sein Sohn August Iii., 1733—1763, gefolgt, der die Auslösung des Reiches nicht aufhalten konnte. Die Ursachen des schon im 17. Jahrhunderte vorauszusehenden Verfalls waren: der Mangel jeder staatlichen Ordnung, das Daniederliegen des Mittelstandes, der Stumpfsinn des niederen Volkes, das von den herrschenden Ständen ausgepreßt wurde und auch nicht das geringste Bildungsbedürfnis fühlte.

7. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 336

1888 - Habelschwerdt : Franke
336 in Lebensgefahr geriet, bei Ligny zurück, während fein Marschall Nety am gleichen Tage vergebens die Vorhnt Wellingtons bet Ouatrebras angriff. Am 18. Jnni wandte sich Napoleon selbst gegen Wellington, der aber bei Belle-Allianee (Waterloo) standhielt, bis Blücher nach einem mit bewundernswerter Energie ausgeführten Marsche rechtzeitig in die Schlacht eingriff und den Sieg entschied. Der Feind wurde eifrig verfolgt, und abermals hielten die Verbündeten ihren Einzug in Paris. Napoleon, der sich nach Amerika begeben wollte, fiel den Engländern in die Hände, die ihn auf die einsame Insel St. Helena verbannten. Hier starb er am 5. Mai 1821. Am 20. November 1815 wurde der zweite Pariser Friede abgeschlossen, der Ludwig Xviii. zurückführte und Frankreich auf die Grenzen von 1790 beschränkte. Ein deutsches Heer hielt Frankreich bis zur Zahlung von 700 Millionen Frank Kriegskosten besetzt. 6. per Wiener Kongreß. Am 1. November 1814 hatten sich die Souveräne und Diplomaten Europas zu Wien versammelt, wo im bunten Wechsel von glänzenden Festlichkeiten und politischen Verhandlungen die europäischen Staaten ihre Neugestaltung erhielten. Am meisten kam hierbei Deutschland in Betracht, dessen territoriale Gestaltung und Verfassung nach der Auslösung des alten deutschen Reiches eine völlig neue Regelung erforderten. Eine festere politische Einigung Deutschlands wollte weder Rußland noch England gestatten. In Deutschland selbst ließ Metternich, der die österreichische Politik leitete, Preußen, das am Befreiungskämpfe die größten Verdienste hatte, nicht zur Geltung kommen und gestattete lieber dem besiegten Frankreich einen größeren Einfluß ans die Verhandlungen. Der König Friedrich Wilhelm Iii. und seine Staatsmänner (Hardenberg und W. von Humboldt) hatten nicht die Energie, für Preußen die Vorherrschaft in Deutschland durchzusetzen. Endlich einigte man sich über folgende Bestimmungen. A. Deutschland. f a) Verfassung. Die Vielherrschaft blieb bestehen, indem 34 Staaten und 4 freie Städte landesherrliche Rechte erhielten. Dieselben bildeten den deutschen Bund, dessen Zweck die Sicherstellnng der Souveränität der einzelnen Glieder, sowie die Bürgschaft für

8. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 345

1888 - Habelschwerdt : Franke
345 weiteres Blutvergießen zu vermeiden, entfernte der König die Truppen aus Berlin, berief ein liberales Ministerium und versprach eine Nationalversammlung, welche die neue Verfassung mit der Kroue vereinbaren sollte. Die Nationalversammlung trat am 22. Mai zusammen, stand aber so unter dem Drucke des Pöbels, der am 18. Juni das Zeughaus stürmte, daß der König ein entschlosseneres Ministerium berief (Brandenburg-Man-teuffel), das den Sitz der Nationalversammlung nach Brandenburg verlegte. Letzterer ließ nun der König eine Verfassung vorlegen, die von 2 Kammern revidiert werden sollte. Nach mancherlei Streitigkeiten kam endlich eine Vereinbarung zu stände. Am 31. Januar 1850 wurde das neue Staatsgrundgesetz verkündigt und am 6. Februar vom Könige, von den Ministern und Abgeordneten beschworen. ä) Inhalt der Verfassung. Die wesentlichsten Bestimmungen der preußischen Verfassung, die aus 9 Titeln nebst 2 Anlagen, Betreffenb die Wahlen der beiben Kammern, besteht, finb: Alle Preußen finb vor dem Gesetze gleich. Die persönliche Freiheit ist gewährleistet, das Eigentum unverletzlich. Die Wissenschaft und ihre Lehre ist frei. Jeber Preuße hat das Recht, bitrch Wort, Schrift, Druck und bilbliche Darstellung feine Meinung frei zu äußern. Alle Preußen finb wehrpflichtig. Die Person des Königs ist unverletzlich. Der König führt den Oberbefehl über das Heer, hat das Recht, Krieg zu erklären und Frieden zu schließen, das Recht der Begnabigung und Strafmilberung und das Münzrecht; er beruft die beiben Häuser des Lanbtags und schließt ihre Sitzungen. Die Minister finb verantwortlich. Die gesetzgebenbe Gewalt wirb gemeinschaftlich bitrch den König und 2 Kammern ausgeübt. Die Übereinstimmung des Königs und beiber Kammern ist zu jebem Gesetze erforberlich. Die Kammern haben die Namen Herrenhaus und Haus der Abgeorbneten. Ersteres besteht aus den Prinzen des Königlichen Hauses, Mitgliedern mit erblicher Berechtigung und Mitgliebern, welche vom Könige auf Lebenszeit berufen werben. Die Abgeorbneten der zweiten Kammer werben von Wahlmännern und biefe von den Urwählern gewählt. Urwähler ist jeber Preuße, der das 25. Lebensjahr zurückgelegt hat und im Besitze der bürgerlichen Ehrenrechte ist. Die Wahl ist öffentlich. Zum Abgeorbneten ist jeber Preuße wählbar, der das 30. Lebensjahr vollendet hat, im Vollbesitze der bürgerlichen Ehrenrechte ist und ein Jahr dem Staats verbände angehört. 3. Die deutschen Einheitsbestrebungen. Während sich in Preußen das Verfassuugswerk innerhalb zweier Jahre vollendete, war inzwischen

9. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 128

1888 - Habelschwerdt : Franke
128 d. H. den Schwerpunkt der Regierung aus der Volksversammlung in seine Hand zu legen. Die wichtigsten Veränderungen in der Verfassung sind: 1. Die Einrichtung der Reichstage. Die weltlichen und geist- lichen Großen versammelten sich im Frühjahre, um über Krieg und Frieden und die Abänderung der Gesetze abzustimmen. 2. Die Abschaffung der Herzogswürde und die Einsetzung der Gaugrafen. Dadurch wurde die Selbständigkeit der germanischen Landesteile gebrochen, denn die Grafen handelten als Beamte des Kaisers. 3. Die Einsetzung der Sendgrafen (je zwei geistliche und weltliche). Sie ließen den Heerbann und das Gaugericht zusammenberufen und kontrollierten den Zustand des Klerus und der Gemeinden. 4. Die Einsetzung der Markgrafen. Sie standen den Marken an der Grenze vor und hatten ausgedehntere Befugnisse, als die Gaugrafen. 5. Veränderungen im Kriegswesen. Um den Mittelstand der Freien zu erhalten, die in den Kriegen häufig in das Hörigkeitsverhältnis gekommen waren, gab Karl das Gesetz, daß nur die Freien kriegspflichtig sein sollten, die mindestens 3 Hufen Land hätten. D. Karls Sorge für das geistige und materielle Wohl seiner Anterthanen. Das Ziel Karls d. Gr. war, ein einheitliches christlich-germani-sches Reich zu gründen. Durch die in den Kapitularien gesammelten Reichstagsbeschlüsse bahnte er die erste gemeinsame Gesetzgebung für das Reich an. 1. Sorge für die Hebung des kirchlichen Lebens. a) Er regelte die Einkünfte der Geistlichen und verlieh den Kirchen Immunität. b) Im Sachsenlande gründete er 7 Bistümer: Osnabrück, Münster, Paderborn, Minden, Verden, Bremen, Halberstadt. 2. Sorge für die Hebung der Bildung. a) Die bestehenden Klosterschulen zu St. Gallen, Reichenau, Hirsau und Fulda wurden gefördert und neue zu Paris und Tours angelegt.

10. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 384

1888 - Habelschwerdt : Franke
384 2. daß die Moldau und Walachei in der Wahl des Obersten Alexander Kusa zum Fürsten die Personalunion durchführten und den Staat Rumänien bildeten. Nach dem Sturze Kusas (1866) wurde Karl von Hohenzollern-Sigmaringen zum Fürsten gewählt. Auf Abd ul Medschid folgte Abd ul Aziz, 1861—1876, der sich anfangs von tüchtigen Staatsmännern leiten ließ, dann aber durch sinnlose Verschwendung den Staatsbankerott herbeiführte. Unter ihm begannen die Ausstände unter den tributpflichtigen Völkern. Im Jahre 1876 wurde der Sultan abgesetzt; nach einer kurzen Regierung Mu-rads V. folgte 1877 Abd ul Hamid Ii. o) Kriegerische Unruhen auf der Balkanhalbinsel. Bei der Lebensunfähigkeit der Türkei hat die Besorgnis um die zukünftige Gestaltung der staatlichen Verhältnisse aus der Balkanhalbinsel die übrigen Mächte wiederholt beunruhigt und die sogenannte „orientalische Frage" wachgerufen. Die Zufriedenstellung Rußlands, das sich als den Erben des oströmischen Kaiserreiches betrachtet, und die Handelsinteressen der übrigen Mächte stehen sich hierbei gegenüber. A. Aufstände der tributpflichtigen Stämme. 1. Der Druck und die Grausamkeiten der türkischen Steuereinnehmer veranlaßten 1875 einen Ausstand in der Herzegowina. Mukhtar Pascha wurde von den Insurgenten, die von den Montenegrinern Unterstützung erhielten, zurückgeschlagen. 2. Als deswegen der Sultan ein Heer an die Grenze Montenegros legte, trat dessen Fürst Nikita, von Rußland beeinflußt, in den Kampf ein. 3. Damit war auch für Serbien, das mit den übrigen Slaven die feindliche Stimmung gegen die Türkei teilte, das Signal zum Ausbruche des Krieges gegeben. 4. Rumänien nahm ebenfalls eine drohende Haltung ein. 5. Endlich brach im Mai 1876 in Bulgarien ein Aufstand aus, der von den Türken mit entsetzlicher Grausamkeit niedergeworfen wurde. Im Zusammenhange mit diesen Greueln steht die Ermordung des deutschen und französischen Gesandten in Saloniki, und als zu gleicher Zeit der Sultan entthront und der energische Minister Hussein Avni ermordet wurde, war der Glaube an die Widerstandsfähigkeit der Türkei vollends geschwunden, und die Teilnahme Europas wandte sich den Fürsten von Serbien und Montenegro zu, die mit Billigung Rußlands den Krieg begannen. L. 5*er servische Krieg, 1876. Mit 4 Armeeen rückten die Serben in der Türkei ein, mußten sich aber schon nach wenigen Tagen auf die Defensive beschränken. Glücklicher waren die Monte-
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