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1. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 176

1888 - Habelschwerdt : Franke
176 1305 seinen Sitz nach Avignon verlegte („babylonische Gefangenschaft" 1305—77) und die Päpste ihren Einfluß auf die politischen Berhält-nisse in Deutschland verloren. 2. Er strebte nach Vergrößerung seiner Hausmacht. Doch vergebens suchte er Holland und Thüringen zu gewinnen. Böhmen kam vorübergehend in seine Gewalt. Albrecht wurde von seinem Neffen Johann Parricida 1308 ermordet. Historisches über die Kämpfe in der Schweiz. In den sogenannten Waldstätten Schwyz, Uri, Unterwalden hatte sich ein freier Bauernstand erhalten. Seit dem 12. Jahrhunderte hatten jedoch die Grafen von Habsburg Vogteirechte in diesen Landgemeinden erworben. Aber der Freiheitssinn der Bevölkerung stellte sich ihnen entgegen, und Friedrich Ii. stellte die Reichsunmittelbarkeit wieder her. Zwar wußte Rudols von Habsburg die alten Vogteirechte wiederzugewinnen, aber nach seinem Tode traten die Waldstätte zu einer Eidgenossenschaft zusammen, deren Freiheiten Adolf von Nassau und Albrecht anerkannten. (Sagen von dem Drucke der österreichischen Vögte, vom Schwure auf dem Rütli, von Tell.) Iv. Heinrich Vii. von Luxemburg, 1308—1313. Er war ein Lehnsträger der französischen Krone und wurde vou der geistlichen Partei gewählt. 1. Gründung einer Hausmacht. In Böhmen hatte sich eine mit der Regierung des Königs (Heinrich von Kärnthen) unzufriedene Adelspartei gebildet, welche Heinrich Vii. die Krone anbot. Dieser belehnte damit seinen eigenen Sohn Johann, den er mit einer böhmischen Prinzessin vermählte. 2. Sein Zug nach Italien. Bon den romantischen Jdecen des Rittertums durchdrungen, begeisterte sich Heinrich noch einmal für die mit der deutschen Krone sich verbindende Anschauung von der Herrschaft der Welt. Daher unternahm er einen Zng nach Italien, um dort das kaiserliche Ansehen wieder herzustellen. Bon den italienischen Patrioten, besonders von dem Dichter Dante Alighieri, begrüßt, erwarb er iu Mailand die lombardische Krone und stellte auch die Kaiserwürde nach 62jähriger Unterbrechung wieder her, 1312. Aber er konnte die Guelfeu, mit welchem Namen jetzt die republikanische Partei bezeichnet wurde, nicht unterwerfen, und als er sich zu einem Feldzuge gegen Neapel rüstete, starb er. V. Ariedrich von Österreich, 1314—1330, und Ludwig

2. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 138

1888 - Habelschwerdt : Franke
138 kleineren Lehen erblich sein sollten, und dessen Durchführung er auch in Deutschland begünstigte. Von den 6 Herzogtümern wurden Franken, Bayern und Schwaben unmittelbar von seinem Sohne Heinrich verwaltet. Ii. Heinrich Iii., 1039—1056. Er war ein thatkräftiger, staatskluger, zuweilen rücksichtslos durchgreifender Fürst. 1. Kriege im Osten. Heinrich brachte den Herzog der Böhmen zur Unterwerfung, setzte den von einer heidnischen Partei vertriebenen König Peter von Ungarn wieder ein und zwang ihn zur Lehnsabhängigkeit. Damals hatte das deutsche Reich seine größte Ausdehnung. 2. Das Landsriedensgeseh. Der König gebot, um die Sicherheit des Verkehrs zu heben, einen allgemeinen Landfrieden und machte zur Sicherung desselben die drei südlichen Herzogtümer wieder selbständig. Die Beschränkung des Fehdewesens war von der aqnitanischen Geistlichkeit angeregt und von den Cluniacensern (Clngny) durch die Einführung des sog. „Gottessriedens" gefördert worden. Letzterer wurde später auch in Deutschland gesetzlich, war aber eine lediglich kirchliche Einrichtung. 3. Das kirchliche Schisma. Von dem strengen Kloster Clngny, mit dem der persönlich sehr fromme Kaiser in Verbindung stand, gingen damals auch die Bestrebungen aus, eine strengere Zucht in der Kirche einzuführen. In Rom standen sich 3 Päpste gegenüber. Der Kaiser ließ sie auf der Synode zu Sutry absetzen und behielt sich für die Zukunft die Entscheidung bei der Papstwahl vor. Er erhob einen Deutscheu, Klemens Ii., zum Papst, und setzte später noch dreimal Deutsche auf den päpstlichen Stuhl (die „deutschen Päpste"). 4. Verhalten gegen die Herzöge. Wie sein Vater suchte auch Heinrich die herzogliche Macht zu schwächen, und noch kein deutscher Köuig hatte den Fürsten und Päpsten gegenüber so unumschränkt gewaltet. Alle Errungenschaften wurden aber durch seinen frühen Tod in Frage gestellt, und eine gewaltige Reaktion gegen das mächtige Kaisertum schien unausbleiblich. Iii. Heinrich Iv., 1056—1106. 1. Vormundschaftliche Regierung. Heinrich, bei dem Tode des Vaters 6 Jahr alt, wurde anfangs von seiner Mutter Agnes, die zugleich Reichsverweserin war, erzogen. Ihr schwaches Regiment bestärkte die Fürsten in ihrem Streben nach Selbständigkeit, Ehren und Besitz, und die Nachgiebigkeit der Kaiserin konnte sie nicht befriedigen. Da sich Agnes von dem wenig beliebten Bischöfe von Augs-

3. Theil 3 - S. 73

1880 - Stuttgart : Heitz
Huldreich Zwingli. 73 seiner Wohnung auf dem Stiftplatze sammelte sich das Kriegsvolk. Das Pferd, welches ihn tragen sollte, ward herbeigeführt; er schnallte sich den Panzer um und sprach nun zu seiner treuen Frau: „Die Stunde ist gekommen, daß wir uns trennen! Es sei so! Der Herr will es so! Er sei mit dir, mit mir und mit den Unsern!" Und als er sie zum letzten Mal in seine Arme schloß und sie vor Schmerz kaum sprechen konnte, blickte sie weinend gen Himmel und fragte: „Und wir sehen uns wieder?" — „Wenn der Herr es will!" antwortete Zwingli voll festen Vertrauens, „sein Wille geschehe!" — „Und was bringst du zurück, wenn du kömmst?" fragte Anna weiter. — „Segen nach dunkler Nacht!" sprach er mit fester Stimme. Dann küßte er die Kleinen, riß sich los und eilte fort. Noch sah ihm Anna mit gepreßtem Herzen nach, und als er um die Ecke der Straße bog und sie ihm das letzte Lebewohl zugewinkt hatte — da hatten sich beide hienieden das letzte Mal gesehen. Anna warf sich weinend mit ihren Kindern in der einsamen Kammer auf die Kniee und betete zu dem, der im Gebete Kraft giebt: „Vater, nicht mein, dein Wille geschehe!" Auch sie erhielt diese Kraft, so daß sie nicht erlag, als die Kunde kam, daß die Schlacht verloren gegangen und ihr geliebter Gatte umgekommen sei. . Am 11. Nov. 1531 war es bei Cappel, zwischen Zürich und Zug, am südlichen Abhange des Albis, zur Schlacht gekommen, die Züricher wurden von der Uebermacht der katholischen Cantons besiegt; auch Zwingli, der unter den Vordersten kämpfte, wurde mit Wunden bedeckt, sein Pferd getödtet; zuletzt sank er selbst nieder. Eben erst hatte er einem Sterbenden trostreiche Worte zugerufen. Mehrere der Feinde umstanden den edlen Mann, der mit heiterm Gesicht, den Blick gen Himmel gerichtet, dalag, und fragten ihn, ob er einen Beichtiger verlange? Da er dies, so wie die Anrufung der Heiligen, die man ihm zumuthete, ablehnte, rief ihm der Haupt-mann Vockinger aus Unterwalden zu: „So mußt du sterben, du hartnäckiger Ketzer!" und durchstach sein treues Herz. Erst nach der That erkannte man ihn, und nun strömten auf die Nachricht, der Ketzer Zwingli liege draußen erschlagen, Unzählige herbei und starrten mit wahrer Schadenfreude die Leiche des braven Mannes an. Nur ein Einziger zeigte Gefühl, ein Eonventual; ihm traten die Thränen in die Augen und gerührt sprach er: „Welches auch dein Glaube gewesen ist, ich weiß, daß du ein frommer Eidgenosse warst. Gott sei deiner Seele gnädig!" Der Leichnam wurde noch

4. Theil 4 - S. 199

1880 - Stuttgart : Heitz
Sonderbund. 199 sogenannten „Sonderbund" zu gegenseitiger Abwehr fremder Ueberfälle. Die radicale Partei forderte dagegen Ausweisung der Jesuiten und die Auflösung des mit den Bundesgesetzen nicht verträglichen Sonderbundes, und erlangte bei der allgemeinen Tagsatzung wirklich einen hierauf lautenden Beschluß. Die katholischen Cantone fügten sich nicht, und so beschloß denn die Tagsatzung, sie mit Gewalt ihrem Willen zu unterwerfen. Der General Du-four rückte an der Spitze einer von Genf gestellten Armee gegen Freiburg und Luzern an, nach deren Unterwerfung die übrigen Cantone sich freiwillig ergaben. In Folge dieses Ausgangs setzten die Radicalen eine Aenderung der schweizer Verfassung durch, um der Bundesregierung mehr Gewalt gegenüber den einzelnen Cau-tonen zu geben.

5. Theil 4 - S. 447

1880 - Stuttgart : Heitz
Der Kulturkampf in Deutschland, der Schweiz und Italien. 447 das deutsche Vaterland an Macht und Ehre ungekränkt und unbeschädigt das Ziel des Friedens erreichen möge. In der Schweiz war der von der Hierarchie veranlaßte Kampf mit der Staatsgewalt von dieser ebenfalls in energischer Weise aufgenommen worden. Es lag in der Natur des republi-canischen Staatswesens, daß die Betheiligung und Mitwirkung des Volkes dabei lebhafter sichtbar wurde. Genf und das Bisthum Basel waren die Ausgangspuncte des Streites. Der Papst hatte den Canton Genf von der Diöcese Lausanne abgezweigt und den Pfarrer Mermillod in Genf zum dortigen Bischof ernannt. Der Staatsrath des Cantons verweigerte dieser Maßregel seine Anerkennung, und als darauf Mermillod vom Papste als apostolischer Vicar mit den Rechten eines Bischofs eingesetzt wurde, erklärte der Bundesrath, die oberste Behörde der Schweiz, daß eine solche ohne die Zustimmung der Staatsbehörde vorgenommene Veränderung in der kirchlichen Verfassung des Cantons null und nichtig sei. Mermillod beharrte bei seiner päpstlichen Beauftragung und wurde darauf aus der Schweiz ausgewiesen. Der Canton Genf stellte nun durch ein Gesetz fest, daß die Wahl neu anzustellender Pfarrer von den katholischen Bürgern vorzunehmen sei, daß sie dem Staate den Eid leisten und von ihm besoldet werden sollten. Auch in andern Kantonen schritt man zu ähnlichen Maßregeln. Im Bisthum Basel hatte der Bischof Lachat, dessen Wohnsitz in Solothurn war, einen Pfarrer abgesetzt, weil derselbe das Dogma von der Unfehlbarkeit nicht annehmen wollte. Darüber war der Bischof nicht nur mit der Gemeinde des Pfarrers, sondern auch mit den Behörden von Solothurn in Widerspruch gerathen. Das neue Dogma wurde von letzteren nicht anerkannt, und als Bischof Lachat dasselbe dennoch verkündigen ließ, erfolgte seine Absetzung und später auch die Aufhebung des Domkapitels von Basel. Ultramontaner Widerspruch fehlte freilich auch in der Schweiz nicht. Im Berner Jura mußte eine ganze Anzahl Geistlicher, welche den vaterländischen Gesetzen sich nicht fügen wollten, abgesetzt werden. Aber in dem größeren Theile der Schweiz wurde das Verlangen nach dem Ende der geistlichen Abhängigkeit von Rom laut ausgesprochen; es solle, forderte man, ein schweizerisches Nationalbisthnm ohne alle Mitwirkung Roms errichtet werden. Die Erreichung eines solchen Zieles lag jedoch noch in der Ferne; vorläufig ge-

6. Theil 4 - S. 448

1880 - Stuttgart : Heitz
448 Neueste Geschichte. 3. Periode. nehmigte der Bundesrath die Gründung einer altkatholischen Fa-cnltät an der Universität Bern und eines allkatholischen Bisthums, zu dessen Bischof die Synode den Pfarrer Herzog erwählte. Vorher schon hatte die päpstliche Nuntiatur aufgehört; der Nuntius hatte Bern im Februar 1874 verlassen. Pius Ix. sprach im Jahre darauf seinen Zorn über die Vorgänge in der Schweiz aus. Leo Xiii. dagegen richtete am Tage seiner Thronbesteigung, wie an den deutschen Kaiser, so auch an den Bundesrath der Schweiz ein Schreiben, in welchem er die obwaltenden kirchlichen Differenzen beklagte. Der Bundesrath erwiederte in Ehrerbietung, aber mit Festigkeit: „Die Lage der katholischen Religion in der Schweiz, sei nicht als beklagenswerth zu bezeichnen, sie genieße, wie alle andern Glaubensbekenntnisse die Freiheit, welche durch die Bundesverfassung gewährleistet und nur durch den Vorbehalt beschränkt sei, daß die kirchlichen Behörden weder in die Rechte und Befugnisse des Staates, noch in die Rechte und Freiheiten der Bürger übergreifen dürfen." Auch in der Schweiz wird also nicht eine unftuchtbare Auseinandersetzung über gegenseitige Berechtigungen und Ansprüche zum Ziele führen, sondern der Friede zwischen Staat und Kirche wird nur durch unbefangene Erkenntniß der richtigen Verbindung des religiösen und des nationalen Lebens gefördert werden. Anfänge dazu sind schon wahrnehmbar geworden. Der Culturkampf in Italien wird außer den Gegensätzen, welche diesen Streit überall charakterisiren, noch durch andre Verhältnisse beeinflußt, welche ihm hier ein ganz eigenthümliches Gepräge verleihen. Das Königreich Italien hatte der weltlichen Herrschaft des Papstthumes ein Ende gemacht, es hatte ihm den Kirchenstaat und mit ihm die landesfürstliche Hoheit genommen. Früher durch staatlichen Besitz Mitglied unter den Souverainen Europas hatte nun der Papst zwar den Rang und die persönlichen Rechte eines Sonverains behalten, aber die Grundlage dieses Rechtes, die Herrschaft über Land und Leute, war ihm doch entzogen. Diese Thatsachen hatten sich unter dem Schutz der Ereignisse von 1870 vollendet; Rom selbst hatte den Herrscher gewechselt, es war die Residenz des Königs von Italien geworden. Pins Ix. protestirte natürlich gegen alle diese von der italienischen Regierung vollzogenen Handlungen, welche er als Attentate der piemonteftschen Regierung bezeichnet?. Er verweigerte die Annahme der ihm über-

7. Theil 2 - S. 85

1880 - Stuttgart : Heitz
Heinrich Iv. im Bann. 85 zu fragen: „Bist du für den Papst, oder bist du für den König?" Aus jener Zeit haben wir noch ein Lied übrig, das diesen Zustand schildert. Es mag hier einen Platz finden, damit -man zugleich den Zustand der damaligen Sprache und Poesie daran erkennen möge: Dar nah Ving sich ane der ubile Strit (Darnach fing sich an der üble Streit) Des manig Man virlos den Liph (In dem mancher Mann verlor den Leib) .Dü benti Vierden Heinriche (Durch den vierten Heinrich). Vieworrin war diz Riche. (Verworren war dies Reich), Mohrt, Ronb nnti Brant (Mord, Raub und Brand) Civurtin Kirichin nnti Lant (Zerfühlten, d. i. zerstörten Kirche und Land). Von Tenemarc unz in Apnliam (Von Dänemark bis Apulien), Von Kirliugen unz an Ungerin (Von Kärnthen bis an Ungarn) Den niman in mohte widirsten (Denn Niemand nicht konnte widerstehen), Obi si woltin mit Truwiu un somit gen (Obgleich sie wollten mit Treue und Zusammen gehen), Diz stiftin Heriverte groze (Dies stiftete Verheerungen große) Wider Neviu nnti Hnsgenoze (Wider Neffen und Hausgenossen). Diz Riche alliz bikerte sin Gewefine (Dies Reich alles, d. i. dies ganze Reich, kehrte seine Waffen) In sin eiginin Adere u. s. w. (In seine eigenen Adern). Der sorglose Heinrich, nicht ahnend, was eben in Rom über ihn beschlossen sei, war gerade in dem unterworfenen Sachsenlande, baute die eingerissenen Schlösser wieder auf und verschenkte die Güter der gefangenen Sachsenhäupter, an seine Günstlinge. Dann -ging er wohlgemuth nach Utrecht, um da das Osterfest zu feiern; denn der Bischof Wilhelm war sein treuer Anhänger und ein munterer, geselliger Üdtann. Mit diesem Wilhelm trug sich aber ein Vorfall zu, der den Kaiser und alle seine Freunde sehr bestürzt machte. Es war am hohen Feste, als der Bischof mit großem Gepränge die Domkirche betrat und die Kanzel bestieg. Nach einem kurzen Eingänge leitete er die Rede aus den Papst und begann mit

8. Theil 2 - S. 202

1880 - Stuttgart : Heitz
202 Mittlere Geschichte. 3. Periode. Deutschland. Schwyz, Uri und Unterwalden, gehörten keinem besondern Herrn, sondern standen unmittelbar unter dem Reiche, hatten aber viele Vorrechte, z. B. daß sie nach ihren eigenen Gesetzen lebten, und daß nur, wenn besondere Vorfälle es nöthig machten, ihnen vom Kaiser ein Vogt geschickt wurde, der die nöthigen Untersuchungen anstellte. Aber das war dem Albrecht nicht genug. Ihm gehörten in der Schweiz eine Menge reicher Güter. Da diese aber zerstreut lagen, so wollte er gern, daß die dazwischenliegenden Ländchen sich ihm auch unterwürfen, und ließ daher den Waldstätten sagen: sie würden wohl thun, wenn sie sich seinem Schutze unterwürfen; widerstehen könnten sie ja doch seinen mächtigen Waffen nicht. Aber er wollte sie lieber zu seines Hauses lieben Kindern haben; denn er habe von seinem Vater immer gehört, daß sie ein tapferes Volk wären, und tapfere Männer liebte er über alles. Aber sie wollten lieber freie Reichsgenossen als Plänen entgegen war unter Friedrich Ii., dem Hohenstaufen, Uri der Gewalt der Habsburger entzogen und unmittelbar unter das Reich genommen worden; auch Schwyz hatte einen ähnlichen Freibrief erlangt. Doch hatte wiederum Rudolph von Habsburg vor seiner Erwählung zum Kaiser selbst in Uri als frei und ungezwungen berufener Schiedsrichter gewaltet und Gericht gehalten. Als Kaiser erkannte Rudolph die Reichsumnittelbarfeit von Uri an; den Freibrief der Schwyzer bestätigte er nicht. Nach Rudolphs Tode traten die Waldstätte sogleich, am 1. August 1291, in einen Bund zusammen, dessen Ziele deutlich gegen Habsburg gerichtet waren, und Adolph von Nassau zeigte sich gern Bereit, Freiheitsbriefe für Uri und Schwyz zu ertheilen. Kaiser Albrecht I. bestätigte zwar diese Briefe nicht, aber daß er Voigte in die Waldstätte geschickt habe, ist nicht nachgewiesen. Nach seiner Ermordung erboten und erhielten die Waldstätte von seinem Nachfolger, Heinrich Vii., die Bestätigung der Reichsunmittelbarkeit, und als nach dieses Kaisers frühem Tode der Kampf um die Kaiserkrone zwischen Ludwig von Baiern und Friedrich von Oestreich (Habsburg) ausbrach, traten die Waldstätte auf Ludwigs Seite. Da zog Friedrichs Bruder, Leopold der Glorwürdige, mit Heeresmacht gegen die Eidgenossen heran, die in einem herrlichen Siege am Morgarten ihre Freiheit vertheidigten, 15. Novbr. 1315. Darauf erneuerten sie zu Brunnen, am 9. Deebr. 1315, ihren Bund, und Kaiser Ludwig der Batet bestätigte 1316 den Waldstätten ihre früheren Freiheitsbriefe. Von da ab ist die Gründung der Eidgenossenschaft als vollzogen anzusehen. Alles Uebrige ist Sage. Nicht so, daß man annehmen müßte, es seien die Gestalten und die Ereignisse geradezu erfunden; einfache Vorgänge, mannhaftes Hervortreten schlichter Volksgenossen sind von leicht erklärbarer Begeisterung emporgehoben und verklärt worden. Dem nicht mehr erkundbaren wirklichen Zusammenhange der Vorgänge hat die Sage mit freiem Walten eine ihr zusagende Umgestaltung verliehen und wohl auch Fremdes, wie die Sage vom Apfelschuß, damit verwebt.

9. Theil 2 - S. 285

1880 - Stuttgart : Heitz
Schlacht bei Granson. 285 zu ihm und ließen ihm vorstellen, daß ja ihr ganzes Land nicht so viel werth sei, als die silbernen Zäume seiner Pferde. Alles vergebens; Karl Hatte sich einmal in den Kopf gesetzt, die Rheinländer von den Qellen des Flusses an zu besitzen. Er drang in die Schweiz ein und belagerte Granson. Ungeduldig, wie er war, forderte er die Schweizer auf, ihm die Thore zu öffnen. „Wenn ihr mich aufhaltet, soll euer Lohn der Galgen sein!" — Es wurde ihm abgeschlagen. Darüber ergrimmte er, und als sie sich endlich ergaben, ließ er Einige widerrechtlich an Bäume hängen und Andere, an Stricke gebunden, so lange durch den See schwemmen, bis sie ertranken. Sonst war Karls Gemüth nicht so böse; aber jetzt war er verstimmt und kannte nun kein Erbarmen. Aber die That war abscheulich und dieser Tag der letzte seines Glücks. Jetzt zogen die Schweizer herbei, so viele ihrer beisammen waren, und griffen die Burgunder an. Vorher fielen die frommen Helvetier nieder auf die Kniee, breiteten die Arme aus und beteten zu Gott um Sieg. Da glaubten die Burgunder, sie flehten um Gnade und schlugen ein lautes Gelächter auf. Aber Karl empfand bald, daß es noch die alten Schweizer waren. Viele seiner besten Leute wurden erschlagen. So kam der Nachmittag heran. Plötzlich beleuchtete die Sonne die schimmernden Waffen eines neuen Heeres, welches sich auf den Bergen zeigte. „Was für ein Volk ist das?" fragte Karl einen gefangenen Schweizer. „Das erst," antwortete dieser, „sind die wahren alten Schweizer vom hohen Gebirge, die Männer, welche die Oestreicher schlugen!" — In diesem Augenblicke ertönte drei Mal der Uri-Stier, das lange Horn der Urner, welches sie in ihren Thälern, wie in der Schlacht, zu blasen pflegen, und wunderbar erklang das Waldhorn der Unterwaldner, daß es Karl durch Mark und Seele drang. „Ei," rief er bedenklich aus, „was wird aus uns werden? Schon die Wenigtzn haben uns so ermüdet." Und so war es auch. Die Burgunder verloren die Schlacht bei Granson, und eine überschwängliche Beute fiel den Siegern in die Hände; denn so eilig ging die Flucht, daß Karl sein ganzes Lager im Stiche lassen mußte. Alle seine kostbaren Zelte, sein reich mit Edelsteinen besetzter Hut, sein Prachtschwert, dessen Griff von Diamanten, Rubinen, Saphiren, Hyacinthen und Perlen glänzte, sein reiches Silbergeschirr, und andere Sachen von hohem Werthe wurden von den Schweizern erbeutet. Aber so unbekannt waren diese Leute mit den Luxuswaaren, daß sie die silbernen Teller für zinnerne,

10. Theil 1 - S. 94

1880 - Stuttgart : Heitz
94 Alte Geschichte. 1. Periode. Römer. Schwester, die, da Alle sich freuten, allein ihn mit Vorwürfen überhäufte, stieß er ihr das Schwert durch das Herz mit den Worten: „Fahre hin zu deinem Verlobten mit der unwürdigen Liebe, da du deiner Brüder, der todten und des lebenden, so wie des Vaterlandes vergessen hast!" — Was sollte nun mit dem Mörder geschehen? Eben erst hatte er dem Vaterlande einen großen Dienst erwiesen; ihn nun zu strafen, schien undankbar. Und doch konnte ein solches Verbrechen nicht ungestraft bleiben. Wirklich sprach auch das Volk die Todesstrafe über ihn aus. Da erschien der alte Vater des Verbrechers auf dem Markte. „Wehe mir!" rief er; „vor wenigen Stunden war ich noch der glückliche Vater von vier Kindern; zwei davon sind den Tod sürs Vaterland, für euch Alle gestorben, und nun wollt ihr mir auch mein letztes Kind rauben?" — Das Volk wurde gerührt; es sprach den Jüngling zwar von der Todesstrafe frei, aber er mußte zur Warnung Anderer durch einen Galgen hindurchkriechen. Von dem friedlichen Ancus Marcius, dem vierten der Könige, einem Enkel des Numa, ist weniger zu sagen. Unter ihm wurde die Stadt bedeutend erweitert und nahm viele der Umwohnenden als Einwohner auf. Er hinterließ zwei Söhne, die er einem gewissen Lucius Tarquinius als Vormund anvertraut hatte. Dieser Mann stammte aus Korinth in Griechenland, sein Vater hatte sich in der etrnrischen Stadt Tarqninii niedergelassen. Davon hatte der Sohn seinen Namen angenommen, und nun war er mit großen Reichthümern nach Rom gekommen und hatte sich in das Vertrauere des Königs eingeschmeichelt. Aber er war ein treuloser Vormund; er beredete das Volk, ihn statt seiner Mündel zum Könige zu wählen. An dieser Treulosigkeit war der Aberglaube und der Ehrgeiz eines Weibes Schuld. Als nämlich Tarqnin mit seiner Frau Tanaqnil nach Rom wanderte und eben hineinfahren wollte, senkte sich ein Adler mit ausgebreiteten Flügeln herab, nahm ihm mit den Klauen den Hut vom Kopfe, flog mit lautem Geschrei über den Wagen hin und her und war zuletzt so artig, ihm den Hut wieder auf den Kopf zu setzen. Dann erst verschwand er in den Lüften. Sogleich versicherte ihm seine Frau, das könne nur hohe Würde bedeuten, die seiner in Rom wartete. Und als er nun nachher zum Vormund der königlichen Kinder ernannt worden war, glaubte er, dem erhaltenen Götterzeichen entsprechen und sich zum König machen zu müssen. Als solcher hieß er
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