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tilgen, wurde das Christentum abgeschafft und mit dem Kultus der Vernunft vertauscht und statt der christlichen Zeitrechnung eine neue (begonnen mit dem 2o September 1792) eingeführt. Auch die an die Königszeit erinnernden Denkmäler der Kunst und Wissenschaft wurden zerstört. _ Robespierre beseitigte allmählich seine Nebenbuhler und stand als unbeschränkter Diktator an der Spitze der Republik. Als er aber bei todeswürdigen Verbrechen das Zeugenverhör für überflüssig erklärte, entstanden im Wohlfahrtsausschüsse zwei Parteien gegen ihn, die seinen Sturz herbeiführten. Er wurde im Juli 1794 hingerichtet.
3. Die Gegenrevolution. Im Nationalkonvente erhielten nun die Gemäßigten die Oberhand. Der Iakobinerklub wurde aufgehoben. Durch einen Ausschuß ließ der Konvent eine neue Verfassung ausarbeiten. Die vollziehende Gewalt wurde 5 Direktoren übertragen; in die gesetzgebende teilten sich der Rat der 500, der die Gesetze vorschlug, und der Rat der Alten, der dieselben prüfte und bestätigte. Die Direktorialregierung bestand von 1795—1799.
Preußen.
(Iv.) Friedrich Wilhelm Ii., 1786—1797.
Er folgte als der Neffe Friedrichs des Großen diesem in der Regierung. Friedrich Wilhelm Ii. war von edlem Gemüte, von Milde und Wohlwollen erfüllt; doch war seine Natur mit einer starken Zugabe von Genußliebe ausgestattet, so daß er der Strenge und Zähigkeit entbehrte, welche die Regierung seiner Vorgänger geleitet hat. Für die Lage Preußens nach dem Jahre 1786 war sein Regiment ein nicht vorteilhaftes.
1. Innere Politik. Dem Beifalle, mit dem der König beim Antritte seiner Herrschaft vom Volke begrüßt wurde, entsprachen die wohlthätigen Änderungen, die er bald zu Anfang der Regierung vornahm.
a) Er beseitigte die verhaßte französische Regie samt dem Tabaksund Kaffeemonopole; dem Accise- und Zollwesen setzte er preußische Beamte vor.
b) Eine andere zweckmäßige Neuerung war das Direktorium des Krieges, dessen Leitung der Herzog von Braunschweig erhielt.
c) Die Behandlung der Soldaten wurde eine mildere.
d) Die Rechtspflege unterstützte der König durch Staatszuschüsse. (Vollendung des Allgemeinen Landrechts.)
e) Auch für öffentliche Bauwerke wurden große Summen verwandt (Brandenburger Thor, das neue Schauspielhaus).
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Extrahierte Personennamen: Friedrich_Wilhelm Friedrich Wilhelm Friedrichs Friedrich_Wilhelm Friedrich Wilhelm
findungspatente, Schutz des geistigen Eigentums, das Post- und Telegraphenwesen, das bürgerliche Recht und Strasrecht, das Militärwesen und die Kriegsmarine, die Medizinalpolizei u. a. Die Reichsgesetzgebung wird ausgeübt durch den Bundesrat und den Reichstag. Der Bundesrat besteht aus den Vertretern der Mitglieder des Bundes. Der Reichstag geht aus allgemeinen direkten Wahlen mit geheimer Abstimmung hervor. Das Präsidium des Bundes steht dem Könige von Preußen zu, der den Namen Deutscher Kaiser führt. Der Kaiser hat das Reich völkerrechtlich zu vertreten, im Namen des Reiches Krieg zu erklären und Frieden zu schließen, Bündnisse mit fremden Staaten einzugehen, Gesandte zu beglaubigen, den Bundesrat und Reichstag zu berufen, zu eröffnen und zu schließen. Die Verhandlungen des Reichstages sind öffentlich. Jeder Deutsche ist wehrpflichtig und kann sich in der Ausübung dieser Pflicht nicht vertreten lassen.
Aus dem Wahlgesetz ist folgendes zu merken: Wähler für den deutschen Reichstag ist jeder Deutsche, welcher das 25. Lebensjahr zurückgelegt hat, in dem Bundesstaate, wo er seinen Wohnsitz hat. Wählbar zum Abgeordneten ist jeder Deutsche, welcher das 25. Lebensjahr zurückgelegt und einem zum Bunde gehörigen Staate seit mindestens einem Jahre angehört hat. Die Zahl der Abgeordneten beträgt 397. Die Wahlhandlung ist öffentlich. Die Wahl ist direkt.
b) Die Vergrößerung des Deutschen Reiches. Durch die
Annexion von Elsaß-Lothringen wurde das Deutsche Reich um 14500 Quadratkilometer und über l1/* Millionen Einwohner vergrößert. Mit der Erwerbung dieses wichtigen Zwischenlandes, dessen Besitz immer der Ausdruck der Macht des deutschen
Kaisertums war, hatte Deutschland eine feste Wehr gegen das
unruhige Frankreich gewonnen.
Die Verwaltung des Landes wurde so organisiert, daß an die Spitze desselben ein Oberpräsident trat, dem ein Kollegium unter dem Titel „Kaiserlicher Rat für Elsaß-Lothringen" beigegeben wurde. Seit 1879 wird das Land, von einem Statthalter verwaltet (von 1879—1885 Feldmarsch all von Manteuffel, seit 1885 Fürst Chlodwig von Hohenlohe-Waldenburg-Schillingsfürst, Prinz von Ratibor und Corvey). In Bezug auf das Schulwesen wurden durchgreifende Maßregeln, die namentlich auf die Einführung der allgemeinen Schulpflicht und der deutschen Sprache hinzielten, getroffen. Straßburg erhielt eine glänzend ausgestattete Universität.
Wachlräge zur Kultur.
1. Philosophie. Die Kantsche Philosophie gewann in Deutschland eine unbedingte Herrschaft und machte sich in allen Fächern der Wissenschaft und
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zollern die Krone an, der jedoch mit Rücksicht auf die Eifersucht Frankreichs darauf verzichtete (siehe S. 366). Nun wurde der Herzog Amadeus von Aosta, der zweite Sohn des Königs von Italien, zum Könige von Spanien erhoben; aber er dankte schon 1873 ab.
d) Alsons Xii., 1875—1885. Unterdessen war der Sohn der vertriebenen Königin Jsabella großjährig geworden, der nun als Alfons Xii. den spanischen Thron bestieg. Er erfreute sich bei allen monarchischen Parteien großer Beliebtheit und wäre imstande gewesen, Spanien einer glücklichen Zukunft entgegen zu fuhren, wenn ihn nicht der Tod schon im Alter von 28 Jahren weggerafft hätte, 1885. Sein nachgeborener Sohn wurde als Alfons Xiii. zum Könige von Spanien ausgerufen. Für ihn führt seine Mutter Maria Christine (Erzherzogin von Österreich) die Regierung.
4. England. Von den Unruhen, die seit der französischen Revolution Europa in Aufregung gehalten hatten, war Großbritannien wesentlich verschont geblieben; denn die insulare Lage ist für die Sicherheit des Landes überaus günstig. Außerdem wirkte die Natur des Landes vorteilhaft
a) auf die Entwickelung Großbritanniens zu einer Weltmacht, die an Bedeutung und Reichtum jeden anderen Staat übertrifft. Dadurch war es dem Lande möglich, die Nachteile der napoleonifchen Kontinentalsperre zu ertragen und sie durch Eroberung französischer Kolonieen auszugleichen;
b) auf die freie Entwickelung der englischen Verfassung. Dieselbe ist nicht in einer Verfassungsurkunde niedergelegt, sondern unter inneren Kämpfen allmählich entstanden und darum fester in den Sitten und dem Charakter des Volkes begründet. Der Monarch gilt als das heilige Haupt des Staates; die Regierung erhält aber vom Parlamente (Ober- und Unterhaus) ihre Gewalt und Richtung. Die Minister sind zugleich Mitglieder und Führer der Majorität im Parlament;
c) auf die Ausbreitung des englischen Welthandels und englischer Kolonisation. Damit erwachst dem Lande zwar die hohe Ausgabe der Zivilisation, die indes bei dem mit einem lebhaften Sinn für Erwerb begabten Volke der Engländer häufig gegen die materiellen Interessen zurücktritt.
Die Schattenseiten des englischen Staatslebens sind a) die große Schuldenlast, die eine hohe Besteuerung notwendig macht, b) der schroffe Gegensatz zwischen Reichtum und Elend in der Bevölkerung.
Auf Georg Iii. (siehe S. 304) folgte in der Regierung
Georg Iv., 1820—1830. Sein freisinniger Minister Canning bahnte Reformen an, die indes erst unter dem daraus folgenden Toriesministerium, in dem Peel der hervorragendste Staatsmann war, gegen die bisherige Politik der Tories zur Ausführung kamen (Aufhebung der Testakte, Emanzipation der Katholiken).
Wilhelm Iv., 1830—1837. Während seiner Regierung hatte mit kurzer
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der Rebellenstaaten, ein ehemaliger Schneider, sein Nachfolger, dessen taktloses Auftreten die Lösung der schwebenden Fragen wesentlich erschwerte. Erst im Jahre 1867 wurden die Südstaaten durch die „Re-konstruktionsbill" wieder in die Union ausgenommen. Dieselbe gewährte den Sklaven das politische Stimmrecht.
Der Nachfolger Johnsons war der General Grant, welcher 1872 wiedergewählt wurde. Ihm folgte in der Präsidentenwürde 1877 Hayes, 1881 Garfield, der infolge eines Attentates in demselben Jahre starb. Nach Ablauf der Bicepräsidentenwürde Arthurs erhielt Cleveland 1885 die Präsidentschaft, der sich entgegen dem bisher von den Präsidenten befolgten Systeme der amtlichen Korruption durch Rechtlichkeit ausgezeichnet hatte.
Ii. Deutschlands Entwickelung von 1871—1888.
Durch den glücklichen Krieg mit Frankreich hatte sich das nunmehr geeinigte Deutschland achtunggebietend in der Reihe der Mächte eingeführt. Der Reichsregierung erwuchs nun die schwere Aufgabe, das junge Reich zu schützen, es im Innern zu kräftigen und der Verfassung entsprechend einheitlich zu gestalten und auszubauen. Der Mut, mit dem der greife siegreiche Kaiser und sein „eiserner" Kanzler an die kühnsten Aufgaben herantraten, das Geschick, mit dem letzterer in allen europäischen Verwickelungen die Sicherheit des Vaterlandes zu schirmen wußte, die Überlegenheit und Energie, mit der er jederzeit bestrebt war, die nationale Gesinnung im Volke zu fördern, haben mächtig dazu beigetragen, Deutschland eine Hegemonische Stellung in Europa zu verschaffen und es zum Hort des Friedens zu machen.
1 Der Kulturkampf. Zunächst hatte das Deutsche Reich im Junern schwere Kämpfe zu bestehen, zu denen die entferntere Veranlassung zwei Ereignisse im Leben der katholischen Kirche gaben: der Verlust der weltlichen Herrschaft des Papstes und die Verkündigung der Beschlüsse (Unfehlbarkeitsdogma) des vatikanischen Konzils (1869 bis 1870). Die Unmöglichkeit Deutschlands, der von einer Deputation deutscher Katholiken noch während des französischen Krieges in Versailles gestellten Forderung, für die Wiederherstellung des Kirchenstaates Sorge zu tragen, nach einem kaum beendigten Kriege zu entsprechen, und der Schutz, welchen die Regierungen denjenigen Katholiken gewährte, welche die vatikanischen Beschlüsse nicht annahmen (Alt-katholiken), hatte eine Entfremdung zwischen der Reichsregierung und der katholischen Partei der Parlamente zur Folge. Das mehrfache Zusammengehen der letzteren Partei mit den Welsen und Polen ver-
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denselben jedes Mittels sich beraubt sah, andere Staaten zu billigen Handelsverträgen zu zwingen. Der Reichskanzler ging daher an die Riesenausgabe heran, das Zoll- und Steuerwesen umzugestalten, und gab als Ziel derselben an, „durch Erhöhung der Verbrauchssteuern nicht nur die eigenen Bedürfnisse des Reiches zu decken, sondern auch die Einzelstaaten durch Überweisung eines Teils der Steuererträge in den Stand zu setzen, drückende Steuern zu beseitigen oder zu ermäßigen." Am 23. Mai 1879 nahm der Reichstag die Regierungsvorlage über die Getreidezölle an, worauf er auch die übrigen landwirtschaftlichen und indnstrieellen Schutzzölle bewilligte. — Au die Schutzzölle schlossen sich die Finanzzölle, welche zur Vermehrung der Finanzen einzelne vom Auslande eingehende Gegenstände allgemeinen Verbrauchs (Thee, Kaffee, Tabak u. a.) kräftig besteuerten.
6. Die Kolonialpolitik. Ein bisher ihm fremdes Gebiet betrat Deutschland im Jahre 1884 mit der Kolonialpolitik. Der Gedanke an deutsche Kolonieen war bei dem größten Teile des deutschen Volkes nicht unbeliebt; denn man bedauerte, daß so viele Auswanderer ihrer Nationalität verlustig gingen, daß Deutschland die Kolonialprodukte erst aus zweiter Hand kaufen mußte und daß dem deutschen Handel weite Absatzgebiete fehlten. Fürst Bismarck begann die kolonialen Bestrebungen damit, daß er berühmten Handelsfirmen, die in Afrika Faktoreien gegründet hatten, den Schutz des Deutschen Reiches in Aussicht stellte und gewährte. Deutsche Kanonenboote erschienen an der Küste der deutschen Niederlassungen, und zum Zeichen, daß das Deutsche Reich dieselben unter seinen Schutz nahm, wurde die deutsche Flagge aufgehißt. Auf diese Weise wurden Angra Pequena, Kamerun, Togoland, Kaiser-Wilhelmsland auf Neu-Guiuea, der Bismarck-Archipel und die Marschallinseln deutsche Schutzgebiete. Einen Beweis von der Energie, mit welcher der deutsche Reichskanzler auch die Kolouieenfrage behandelte und mit der er das Zurückweichen Englands bewirkte, das herrenlosen Gebieten gegenüber „legitime" Rechte geltend machen wollte, giebt die Kongokonferenz, die in der Hauptstadt des Deutschen Reiches 1884—1885 auf die Einladung Deutschlands und Frankreichs sich versammelt hatte und die Verhältnisse des neutralen Kongostaates regelte.
7. Die Sozialreform. Eine Ausgabe, für welche besonders der Kaiser persönlich eintrat und durch deren Übernahme Deutschland
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Hostilia am Komitium. Der Vorsitzende war der Konsul, Prätor oder Tribun.
c) Die wichtigsten Befugnisse waren: die Oberaufsicht über die Religion, sowie über die Einnahmen und Ausgaben des Staates und die Leitung aller auswärtigen Angelegenheiten. Außerdem hatte er einen wichtigen Einfluß auf die Gesetzgebung und auf die Wahlen.
Iie Kroöerurig Mittet- und Anteritakiens. 1. Erster Samniterkrieg, 343—341.
a) Gegensatz zwischen Samnitern und Römern. Die staatlichen Einrichtungen der Sabeller waren mehr ein lockeres Bündnis, die der Römer ein fester Organismus. Die Sam-niter wohnten in zerstreuten, offenen Ortschaften, die Römer stellten ein festes Bürgertum und eine vollkommenere Heeresorganisation entgegen.
b) Der Krieg. Die Veranlassung war ein Angriff der Berg-samniter auf die Samniter der Ebene. Letztere riefen die Römer um Hilfe. Die römischen Konsuln siegten am Berge Ganrns und bei Suessula. Rom erhielt Kapua, die Samniter Teanum.
2. Der lehte Latinerkrieg, 339—338. Die von der römischen Oberhoheit gedrückten Latiner forderten das römische Bürgerrecht, sowie Anteil am Senat und Konsulat. Als ihr Ansinnen zurückgewiesen wurde, begannen sie den Krieg. Der Konsul T. Manlins Torqnatns siegte in der Schlacht ant Vesuv. Der latiuische Bund wurde aufgelöst. Die einzelnen Städte erfuhren eine verschiedene Behandlung; auch wurden römische Kolonieen angesiedelt.
3. Zweiter Samniterkrieg. 326—304.
a) Veranlassung. Die Besorgnis vor dem Wachstum Roms, das an der Grenze Samniums eine Militärkolonie gegründet
hatte, bewog die Samniter, nach Paläopolis eine Besatzung zu
legen. Aber die Römer wußten die Stadt auf ihre Seite zu
ziehen. Dadurch ward der Krieg erklärt.
b) Die kau dinische Schmach. Die Römer rückten durch Sam-nium vor, wurden aber bei Kandium eingeschlossen. Der sam-nitische Feldherr Gavius Pontius ließ die römischen Feldherren einen Vertrag beschwören, worauf das Heer, nachdem es unter einem Galgen hatte herziehen müssen, entlassen wurde. Indes
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Frankreich.
stärkte er durch Errichtung des Pairs-hoses, in dem sechs Bischöfe und die sechs höchsten Vasallen das Richteramt über die großen Vasallen übten.
(9.) Ludwig Ix., der Heilige, 1226—1270. Derselbe sorgte für die Rechtspflege, beförderte die öffentliche Sicherheit und stiftete die Universität Paris. Ein Gelübde bewog ihn zum 6. und 7. Kreuzzuge (siehe S. 161).
(11.) Philipp Iv., der Schone, 1285—1314. Unter ihm erreichte die Dynastie die höchste Macht. Er war ein rücksichtslos durchgreifender Eha- ! relfter. Als er in einem Kriege mit den Engländern die Vermittelung der Kurie zurückwies und die Geistlichkeit besteuerte, geriet er in Streit mit dem Papste Bonisacius Viii. Der König gewann aber im Volke eine Stütze, indem er ein Parlament berief und auch Vertreter des Bürgerftandes darin aufnahm. Nach dem Tode des Papstes bewog er dessen Nachfolger Klemens V., feinen Sitz in Avignon zu nehmen (1305—77). Die daraus entstehende Abhängigkeit des Papstes | von Frankreich zeigt sich namentlich in der Aufhebung des Templerordens, 1312, dessen Güter der König einzog. Der letzte Hochmeister Jakob von , Molay starb aus dem Scheiterhausen, i 1314.
Im Jahre 1328 starb das kape-tingische Haus aus.
England.
Philipp Ii. August von Frankreich besiegt (bei Bouvines) und verlor den größten Teil der englischen Besitzungen in Frankreich. Daher ertrotzten Adel und Städte die Magna charta, das englische Staatsgrundgesetz, das die königliche Gewalt bedeutend beschränkte.
Die Zeit der nächsten Nachfolger war dein Aufblühen der neuen Freiheit ebenfalls günstig. Namentlich erwarben die Städte, durch Handel wohlhabend geworden, Selbstverwaltung und Gerichtsbarkeit.
Eduard Iii. (1327—1377), eilt ritterlicher König, machte Ansprüche auf den französischen Königsthron und eröffnete den 100 jährigen Erbfolgekrieg. Das Parlament teilte er ins Ober- und Unterhaus.
Das Haus Anjou endete mit Richard Ii., der von dem Herzoge Heinrich von Lankaster, einem Enkel Eduards Iii., entthront wurde.
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Extrahierte Ortsnamen: Frankreich Paris Avignon Frankreich England Frankreich Frankreich
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1305 seinen Sitz nach Avignon verlegte („babylonische Gefangenschaft" 1305—77) und die Päpste ihren Einfluß auf die politischen Berhält-nisse in Deutschland verloren.
2. Er strebte nach Vergrößerung seiner Hausmacht. Doch vergebens suchte er Holland und Thüringen zu gewinnen. Böhmen kam vorübergehend in seine Gewalt.
Albrecht wurde von seinem Neffen Johann Parricida 1308 ermordet.
Historisches über die Kämpfe in der Schweiz. In den sogenannten Waldstätten Schwyz, Uri, Unterwalden hatte sich ein freier Bauernstand erhalten. Seit dem 12. Jahrhunderte hatten jedoch die Grafen von Habsburg Vogteirechte in diesen Landgemeinden erworben. Aber der Freiheitssinn der Bevölkerung stellte sich ihnen entgegen, und Friedrich Ii. stellte die Reichsunmittelbarkeit wieder her. Zwar wußte Rudols von Habsburg die alten Vogteirechte wiederzugewinnen, aber nach seinem Tode traten die Waldstätte zu einer Eidgenossenschaft zusammen, deren Freiheiten Adolf von Nassau und Albrecht anerkannten. (Sagen von dem Drucke der österreichischen Vögte, vom Schwure auf dem Rütli, von Tell.)
Iv. Heinrich Vii. von Luxemburg, 1308—1313. Er war
ein Lehnsträger der französischen Krone und wurde vou der geistlichen Partei gewählt.
1. Gründung einer Hausmacht. In Böhmen hatte sich eine mit der Regierung des Königs (Heinrich von Kärnthen) unzufriedene Adelspartei gebildet, welche Heinrich Vii. die Krone anbot. Dieser belehnte damit seinen eigenen Sohn Johann, den er mit einer böhmischen Prinzessin vermählte.
2. Sein Zug nach Italien. Bon den romantischen Jdecen des Rittertums durchdrungen, begeisterte sich Heinrich noch einmal für die mit der deutschen Krone sich verbindende Anschauung von der Herrschaft der Welt. Daher unternahm er einen Zng nach Italien, um dort das kaiserliche Ansehen wieder herzustellen. Bon den italienischen Patrioten, besonders von dem Dichter Dante Alighieri, begrüßt, erwarb er iu Mailand die lombardische Krone und stellte auch die Kaiserwürde nach 62jähriger Unterbrechung wieder her, 1312. Aber er konnte die Guelfeu, mit welchem Namen jetzt die republikanische Partei bezeichnet wurde, nicht unterwerfen, und als er sich zu einem Feldzuge gegen Neapel rüstete, starb er.
V. Ariedrich von Österreich, 1314—1330, und Ludwig
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Justizpflege vorzunehmen, deren Resultat „das Allgemeine Landrecht für die preußischen Staaten" (von v. Carmer und Snarez bearbeitet) ist, dessen Veröffentlichung (1794) Friedrich nicht mehr erlebte.
F. Kirche, Wissenschaft und Kunst.
a) Der Gang seiner eigenen Bildung und der Geist des Jahrhunderts hatten Friedrich dahin geführt, sich von der Konfession loszulösen und den Grundsatz religiöser Duldung zur vollsten Geltung zu bringen. Das kirchliche Lcbm erfuhr daher bei seiner Hinneigung zur französischen Aufklärung keine besondere Anregung.
b) Den hohen Schulen bewies er nur so viel Aufmerksamkeit, als die Stellung eines Fürsten es nötig machte. Er stellte die „Akademie der Wissenschaften" wieder her und gewann für sie Wolff und Maupertuis. Die unbedingte Denkfreiheit, welche der König gestattete, gaben den Wissenschaften eine große Anregung. Friedrich selbst fand seine Erholung in dem geistreichen Verkehre mit französischen Gelehrten (d'argens, Voltaire). Obgleich er bei seiner Vorliebe für das Französische der deutschen Litteratur, die freilich damals noch daniederlag, nicht günstig gesinnt war, so hat er doch durch seine Thaten zur Anregung der Geister in Deutschland wesentlich beigetragen.
Die Volksschule verdankt dem Könige die Einrichtung von Lehrerseminaren und das „General-Landschul-Reglemeut" (1763).
c) Große Summen verwandte der König auf Bauten, die zwar nicht immer Kunstwerke waren, aber doch Berlin den Charakter einer europäischen Hauptstadt gaben (Opernhaus, Akademie, Hedwigskirche, Dom). In Potsdam baute sich Friedrich das prächtige Schloß Sanssouci.
6. Auswärtige Angelegenheiten in der letzten Halste seiner Regierung.
A. Tiic erste Teilung Polens, 1772.
a) Polen. Hier war auf August Ii., den Starken, sein Sohn August Iii., 1733—1763, gefolgt, der die Auslösung des Reiches nicht aufhalten konnte. Die Ursachen des schon im 17. Jahrhunderte vorauszusehenden Verfalls waren: der Mangel jeder staatlichen Ordnung, das Daniederliegen des Mittelstandes, der Stumpfsinn des niederen Volkes, das von den herrschenden Ständen ausgepreßt wurde und auch nicht das geringste Bildungsbedürfnis fühlte.
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336
in Lebensgefahr geriet, bei Ligny zurück, während fein Marschall Nety am gleichen Tage vergebens die Vorhnt Wellingtons bet Ouatrebras angriff. Am 18. Jnni wandte sich Napoleon selbst gegen Wellington, der aber bei Belle-Allianee (Waterloo) standhielt, bis Blücher nach einem mit bewundernswerter Energie ausgeführten Marsche rechtzeitig in die Schlacht eingriff und den Sieg entschied. Der Feind wurde eifrig verfolgt, und abermals hielten die Verbündeten ihren Einzug in Paris. Napoleon, der sich nach Amerika begeben wollte, fiel den Engländern in die Hände, die ihn auf die einsame Insel St. Helena verbannten. Hier starb er am 5. Mai 1821. Am 20. November 1815 wurde der zweite Pariser Friede abgeschlossen, der Ludwig Xviii. zurückführte und Frankreich auf die Grenzen von 1790 beschränkte. Ein deutsches Heer hielt Frankreich bis zur Zahlung von 700 Millionen Frank Kriegskosten besetzt.
6. per Wiener Kongreß.
Am 1. November 1814 hatten sich die Souveräne und Diplomaten Europas zu Wien versammelt, wo im bunten Wechsel von glänzenden Festlichkeiten und politischen Verhandlungen die europäischen Staaten ihre Neugestaltung erhielten. Am meisten kam hierbei Deutschland in Betracht, dessen territoriale Gestaltung und Verfassung nach der Auslösung des alten deutschen Reiches eine völlig neue Regelung erforderten. Eine festere politische Einigung Deutschlands wollte weder Rußland noch England gestatten. In Deutschland selbst ließ Metternich, der die österreichische Politik leitete, Preußen, das am Befreiungskämpfe die größten Verdienste hatte, nicht zur Geltung kommen und gestattete lieber dem besiegten Frankreich einen größeren Einfluß ans die Verhandlungen. Der König Friedrich Wilhelm Iii. und seine Staatsmänner (Hardenberg und W. von Humboldt) hatten nicht die Energie, für Preußen die Vorherrschaft in Deutschland durchzusetzen. Endlich einigte man sich über folgende Bestimmungen.
A. Deutschland. f
a) Verfassung. Die Vielherrschaft blieb bestehen, indem 34 Staaten und 4 freie Städte landesherrliche Rechte erhielten. Dieselben bildeten den deutschen Bund, dessen Zweck die Sicherstellnng der Souveränität der einzelnen Glieder, sowie die Bürgschaft für
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Extrahierte Ortsnamen: Wellingtons Wellington Paris Amerika Frankreich Frankreich Europas Wien Deutschland Deutschlands England Deutschland Frankreich Deutschland Deutschland