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1. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 176

1888 - Habelschwerdt : Franke
176 1305 seinen Sitz nach Avignon verlegte („babylonische Gefangenschaft" 1305—77) und die Päpste ihren Einfluß auf die politischen Berhält-nisse in Deutschland verloren. 2. Er strebte nach Vergrößerung seiner Hausmacht. Doch vergebens suchte er Holland und Thüringen zu gewinnen. Böhmen kam vorübergehend in seine Gewalt. Albrecht wurde von seinem Neffen Johann Parricida 1308 ermordet. Historisches über die Kämpfe in der Schweiz. In den sogenannten Waldstätten Schwyz, Uri, Unterwalden hatte sich ein freier Bauernstand erhalten. Seit dem 12. Jahrhunderte hatten jedoch die Grafen von Habsburg Vogteirechte in diesen Landgemeinden erworben. Aber der Freiheitssinn der Bevölkerung stellte sich ihnen entgegen, und Friedrich Ii. stellte die Reichsunmittelbarkeit wieder her. Zwar wußte Rudols von Habsburg die alten Vogteirechte wiederzugewinnen, aber nach seinem Tode traten die Waldstätte zu einer Eidgenossenschaft zusammen, deren Freiheiten Adolf von Nassau und Albrecht anerkannten. (Sagen von dem Drucke der österreichischen Vögte, vom Schwure auf dem Rütli, von Tell.) Iv. Heinrich Vii. von Luxemburg, 1308—1313. Er war ein Lehnsträger der französischen Krone und wurde vou der geistlichen Partei gewählt. 1. Gründung einer Hausmacht. In Böhmen hatte sich eine mit der Regierung des Königs (Heinrich von Kärnthen) unzufriedene Adelspartei gebildet, welche Heinrich Vii. die Krone anbot. Dieser belehnte damit seinen eigenen Sohn Johann, den er mit einer böhmischen Prinzessin vermählte. 2. Sein Zug nach Italien. Bon den romantischen Jdecen des Rittertums durchdrungen, begeisterte sich Heinrich noch einmal für die mit der deutschen Krone sich verbindende Anschauung von der Herrschaft der Welt. Daher unternahm er einen Zng nach Italien, um dort das kaiserliche Ansehen wieder herzustellen. Bon den italienischen Patrioten, besonders von dem Dichter Dante Alighieri, begrüßt, erwarb er iu Mailand die lombardische Krone und stellte auch die Kaiserwürde nach 62jähriger Unterbrechung wieder her, 1312. Aber er konnte die Guelfeu, mit welchem Namen jetzt die republikanische Partei bezeichnet wurde, nicht unterwerfen, und als er sich zu einem Feldzuge gegen Neapel rüstete, starb er. V. Ariedrich von Österreich, 1314—1330, und Ludwig

2. Theil 3 - S. 73

1880 - Stuttgart : Heitz
Huldreich Zwingli. 73 seiner Wohnung auf dem Stiftplatze sammelte sich das Kriegsvolk. Das Pferd, welches ihn tragen sollte, ward herbeigeführt; er schnallte sich den Panzer um und sprach nun zu seiner treuen Frau: „Die Stunde ist gekommen, daß wir uns trennen! Es sei so! Der Herr will es so! Er sei mit dir, mit mir und mit den Unsern!" Und als er sie zum letzten Mal in seine Arme schloß und sie vor Schmerz kaum sprechen konnte, blickte sie weinend gen Himmel und fragte: „Und wir sehen uns wieder?" — „Wenn der Herr es will!" antwortete Zwingli voll festen Vertrauens, „sein Wille geschehe!" — „Und was bringst du zurück, wenn du kömmst?" fragte Anna weiter. — „Segen nach dunkler Nacht!" sprach er mit fester Stimme. Dann küßte er die Kleinen, riß sich los und eilte fort. Noch sah ihm Anna mit gepreßtem Herzen nach, und als er um die Ecke der Straße bog und sie ihm das letzte Lebewohl zugewinkt hatte — da hatten sich beide hienieden das letzte Mal gesehen. Anna warf sich weinend mit ihren Kindern in der einsamen Kammer auf die Kniee und betete zu dem, der im Gebete Kraft giebt: „Vater, nicht mein, dein Wille geschehe!" Auch sie erhielt diese Kraft, so daß sie nicht erlag, als die Kunde kam, daß die Schlacht verloren gegangen und ihr geliebter Gatte umgekommen sei. . Am 11. Nov. 1531 war es bei Cappel, zwischen Zürich und Zug, am südlichen Abhange des Albis, zur Schlacht gekommen, die Züricher wurden von der Uebermacht der katholischen Cantons besiegt; auch Zwingli, der unter den Vordersten kämpfte, wurde mit Wunden bedeckt, sein Pferd getödtet; zuletzt sank er selbst nieder. Eben erst hatte er einem Sterbenden trostreiche Worte zugerufen. Mehrere der Feinde umstanden den edlen Mann, der mit heiterm Gesicht, den Blick gen Himmel gerichtet, dalag, und fragten ihn, ob er einen Beichtiger verlange? Da er dies, so wie die Anrufung der Heiligen, die man ihm zumuthete, ablehnte, rief ihm der Haupt-mann Vockinger aus Unterwalden zu: „So mußt du sterben, du hartnäckiger Ketzer!" und durchstach sein treues Herz. Erst nach der That erkannte man ihn, und nun strömten auf die Nachricht, der Ketzer Zwingli liege draußen erschlagen, Unzählige herbei und starrten mit wahrer Schadenfreude die Leiche des braven Mannes an. Nur ein Einziger zeigte Gefühl, ein Eonventual; ihm traten die Thränen in die Augen und gerührt sprach er: „Welches auch dein Glaube gewesen ist, ich weiß, daß du ein frommer Eidgenosse warst. Gott sei deiner Seele gnädig!" Der Leichnam wurde noch

3. Theil 4 - S. 273

1880 - Stuttgart : Heitz
Neuenburger Angelegenheit. 273 Der Schweizerbund hatte Neuenburg als republikauisirten Canton in die Eidgenossenschaft aufgenommen, Preußen aber gegen die Reiche 1032 unter die Lehnshoheit des deutschen Kaisers Konrad Ii. Kaiser Friedrich I. belieh Ulrich Iii. von Neuenburg mit mehreren anderen Landestheilen, von denen 1218 ein Theil gegen das Val Travers vertauscht ward, welches dem Grafen von Chalons lehnspflichtig war. Graf Johann von Chalons erhielt das ganze Neuenburger Gebiet von seinem Schwager, Kaiser Rudolph von Habsburg, zu Lehen und übertrug es als Afterlehen an Rolin von Neuenburg (1288), und zwar (1311) als erblich nach burgundischrm Recht, wodurch auch das weibliche Geschlecht successionsfähig wird. So kam Neufchatel an Graf Konrad von Freiburg. Dieser schloß, sowie auch Seitens der Stadt Neuenburg geschah, ein „Bürgerrecht" mit Bern, welches dieses unter and ernt zum Schiedsrichter beider Theile für vorkommende Streitigkeiten machte. Nach dem Erlöschen der Freiburge ward Neuenburg Eigenthum der Grafen von Hochberg. Der Widerspruch des Hauses Chalons dagegen kam nicht zur Geltung, und als auch die Hochberge in der männlichen Descendenz erloschen, brachte 1503 die Erbtochter, Johanne, Neuenburg an Ludwig von Orleans, Herzog von Longueville, und eine Descen-dentin derselben, Maria, vereinigte 1579 die an Neuenburg lehnbare und ihr verpfändete Grafschaft Valengin mit Neuenburg. Die Familie Orleans-Longueville erlosch 1707. Es meldeten sich damals 15 Bewerber, worunter indessen kein naher Verwandter; die Ansprüche gründeten sich vielmehr aus entfernte Verwandtschaften aus dem Hause Chalons oder mit jenem von Orleans-Longueville. Zu den Prätensionen erster Art gehörten auch die des Königs Friedrich I. von Preußen. Diesem, seinem Vetter, (Vaters Schwester Sohn), hatte nämlich Wilhelm Iii. von Oranten, seit 1688 König von England und Erbe des Hauses Chalons, seine Anrechte abgetreten, und da deren Geltendmachung in den großen spanischen Successionskrieg fiel, so ward sie ihm durch einen Vertrag mit dem Kaiser, der Königin von England, den Generalstaaten und dem Herzoge von Savoyen vom 28. November 1704 gewährleistet. Zugesprochen aber erhielt Preußen die Erbschaft und Regierung erst durch einen Schiedsspruch des höchsten Landgerichts; Trois-Etats von Neuenburg vom 3. November 1707, denn dieses war seit lange als inappellables Forum über alle Thronstreitigkeiten Neuenburgs und Valengins anerkannt. Ludwig Xiv. erkannte endlich im Utrechter Frieden Preußens Besitz an, den er lange streitig gemacht hatte. So waren die Könige von Preußen Landesherren von Neuenburg und Valengin, und dieses Fürflenthum war seinerseits mit Bern, Freiburg, Solothurn und Luzern „verburgrechtet", d. H. diese vier Cantone hatten Neuenburg und Valengin zu schützen, aber sie waren zugleich Schiedsrichter zwischen denselben und dem Landesherrn. Der 15. Februar 1806 überwies das Fürstenthum Neuenburg an Napoleon, der 30. März als volle Souverainetät an General Berthier, der Befreiungskrieg gab es wieder an Preußen. König Friedrich Wilhelm Iii. verlieh ihm am 18. Juni 1814 eine Constitution; die Wiener Congreßacte fügte es am 18. April 1815 als 21. Canton der „neutralen Schweizer Eidgenossenschaft" zu und brachte damit das Recht des Königs unter die Gewalt der jeweiligen Machthaber in der Schweiz. — Neuenburg stellte 960 Mann zum Bundesheere der Schweiz und 400 Mann Weltgeschichte für Töchter. Iv. 16. Aufl. 18

4. Theil 4 - S. 199

1880 - Stuttgart : Heitz
Sonderbund. 199 sogenannten „Sonderbund" zu gegenseitiger Abwehr fremder Ueberfälle. Die radicale Partei forderte dagegen Ausweisung der Jesuiten und die Auflösung des mit den Bundesgesetzen nicht verträglichen Sonderbundes, und erlangte bei der allgemeinen Tagsatzung wirklich einen hierauf lautenden Beschluß. Die katholischen Cantone fügten sich nicht, und so beschloß denn die Tagsatzung, sie mit Gewalt ihrem Willen zu unterwerfen. Der General Du-four rückte an der Spitze einer von Genf gestellten Armee gegen Freiburg und Luzern an, nach deren Unterwerfung die übrigen Cantone sich freiwillig ergaben. In Folge dieses Ausgangs setzten die Radicalen eine Aenderung der schweizer Verfassung durch, um der Bundesregierung mehr Gewalt gegenüber den einzelnen Cau-tonen zu geben.

5. Theil 4 - S. 447

1880 - Stuttgart : Heitz
Der Kulturkampf in Deutschland, der Schweiz und Italien. 447 das deutsche Vaterland an Macht und Ehre ungekränkt und unbeschädigt das Ziel des Friedens erreichen möge. In der Schweiz war der von der Hierarchie veranlaßte Kampf mit der Staatsgewalt von dieser ebenfalls in energischer Weise aufgenommen worden. Es lag in der Natur des republi-canischen Staatswesens, daß die Betheiligung und Mitwirkung des Volkes dabei lebhafter sichtbar wurde. Genf und das Bisthum Basel waren die Ausgangspuncte des Streites. Der Papst hatte den Canton Genf von der Diöcese Lausanne abgezweigt und den Pfarrer Mermillod in Genf zum dortigen Bischof ernannt. Der Staatsrath des Cantons verweigerte dieser Maßregel seine Anerkennung, und als darauf Mermillod vom Papste als apostolischer Vicar mit den Rechten eines Bischofs eingesetzt wurde, erklärte der Bundesrath, die oberste Behörde der Schweiz, daß eine solche ohne die Zustimmung der Staatsbehörde vorgenommene Veränderung in der kirchlichen Verfassung des Cantons null und nichtig sei. Mermillod beharrte bei seiner päpstlichen Beauftragung und wurde darauf aus der Schweiz ausgewiesen. Der Canton Genf stellte nun durch ein Gesetz fest, daß die Wahl neu anzustellender Pfarrer von den katholischen Bürgern vorzunehmen sei, daß sie dem Staate den Eid leisten und von ihm besoldet werden sollten. Auch in andern Kantonen schritt man zu ähnlichen Maßregeln. Im Bisthum Basel hatte der Bischof Lachat, dessen Wohnsitz in Solothurn war, einen Pfarrer abgesetzt, weil derselbe das Dogma von der Unfehlbarkeit nicht annehmen wollte. Darüber war der Bischof nicht nur mit der Gemeinde des Pfarrers, sondern auch mit den Behörden von Solothurn in Widerspruch gerathen. Das neue Dogma wurde von letzteren nicht anerkannt, und als Bischof Lachat dasselbe dennoch verkündigen ließ, erfolgte seine Absetzung und später auch die Aufhebung des Domkapitels von Basel. Ultramontaner Widerspruch fehlte freilich auch in der Schweiz nicht. Im Berner Jura mußte eine ganze Anzahl Geistlicher, welche den vaterländischen Gesetzen sich nicht fügen wollten, abgesetzt werden. Aber in dem größeren Theile der Schweiz wurde das Verlangen nach dem Ende der geistlichen Abhängigkeit von Rom laut ausgesprochen; es solle, forderte man, ein schweizerisches Nationalbisthnm ohne alle Mitwirkung Roms errichtet werden. Die Erreichung eines solchen Zieles lag jedoch noch in der Ferne; vorläufig ge-

6. Theil 4 - S. 448

1880 - Stuttgart : Heitz
448 Neueste Geschichte. 3. Periode. nehmigte der Bundesrath die Gründung einer altkatholischen Fa-cnltät an der Universität Bern und eines allkatholischen Bisthums, zu dessen Bischof die Synode den Pfarrer Herzog erwählte. Vorher schon hatte die päpstliche Nuntiatur aufgehört; der Nuntius hatte Bern im Februar 1874 verlassen. Pius Ix. sprach im Jahre darauf seinen Zorn über die Vorgänge in der Schweiz aus. Leo Xiii. dagegen richtete am Tage seiner Thronbesteigung, wie an den deutschen Kaiser, so auch an den Bundesrath der Schweiz ein Schreiben, in welchem er die obwaltenden kirchlichen Differenzen beklagte. Der Bundesrath erwiederte in Ehrerbietung, aber mit Festigkeit: „Die Lage der katholischen Religion in der Schweiz, sei nicht als beklagenswerth zu bezeichnen, sie genieße, wie alle andern Glaubensbekenntnisse die Freiheit, welche durch die Bundesverfassung gewährleistet und nur durch den Vorbehalt beschränkt sei, daß die kirchlichen Behörden weder in die Rechte und Befugnisse des Staates, noch in die Rechte und Freiheiten der Bürger übergreifen dürfen." Auch in der Schweiz wird also nicht eine unftuchtbare Auseinandersetzung über gegenseitige Berechtigungen und Ansprüche zum Ziele führen, sondern der Friede zwischen Staat und Kirche wird nur durch unbefangene Erkenntniß der richtigen Verbindung des religiösen und des nationalen Lebens gefördert werden. Anfänge dazu sind schon wahrnehmbar geworden. Der Culturkampf in Italien wird außer den Gegensätzen, welche diesen Streit überall charakterisiren, noch durch andre Verhältnisse beeinflußt, welche ihm hier ein ganz eigenthümliches Gepräge verleihen. Das Königreich Italien hatte der weltlichen Herrschaft des Papstthumes ein Ende gemacht, es hatte ihm den Kirchenstaat und mit ihm die landesfürstliche Hoheit genommen. Früher durch staatlichen Besitz Mitglied unter den Souverainen Europas hatte nun der Papst zwar den Rang und die persönlichen Rechte eines Sonverains behalten, aber die Grundlage dieses Rechtes, die Herrschaft über Land und Leute, war ihm doch entzogen. Diese Thatsachen hatten sich unter dem Schutz der Ereignisse von 1870 vollendet; Rom selbst hatte den Herrscher gewechselt, es war die Residenz des Königs von Italien geworden. Pins Ix. protestirte natürlich gegen alle diese von der italienischen Regierung vollzogenen Handlungen, welche er als Attentate der piemonteftschen Regierung bezeichnet?. Er verweigerte die Annahme der ihm über-

7. Theil 2 - S. 11

1880 - Stuttgart : Heitz
Sitten. Gerichtswesen. 11 Der König war der Lehnsherr und der Besitzer sein Vasall oder Lehnsträger. Man nennt diese Einrichtung die Lehns-verfassung, oder das Feudalsystem. Es wird weiter unten (Abschnitt 59) noch davon die Rede sein. War ein Franke oder ein anderer Deutscher von dem andern getödtet worden, so ruhte der Sohn oder sonst der nächste Verwandte des Ermordeten nicht eher, bis er sich gerächt, oder bis der Schuldige ihn entschädigt hatte. Auch bei kleineren Beleidigungen oder Verletzungen war Selbsthülse, wie bei den Tödtuugeu, Jedem vergönnt; um aber diese Privatrache nicht für das allgemeine Beste schädlich werden zu lassen, war für die meisten Verbrechen eine bestimmte Buße, gleichsam eine Entschädigung ausgesetzt. Man nannte sie das Wehrgeld, und es war die Selbsthülfe so lange gestattet, bis die Genugthuung gegeben war. Nur waren die Büßungen nicht gleich. Für den Mord eines Franken von vornehmer Geburt mußte der Mörder 600 Goldstücke bezahlen; für den eines Edelmanns aus der Provinz 300; für einen gemeinen Franken 200, und für einen gemeinen Römer 50—100 Stücke. Auch die Frauen halten ihr Wehrgeld, z. B. bei den Alemannen 320 Goldstücke, bei den Franken bis 500; bei andern Stämmen wurde es dem des Mannes gleichgeschätzt. Wer das Wehrgeld nicht zahlen konnte, mußte es abdienen. Die Religion unserer Vorfahren war zwar ein Heidenthum, doch machten sie sich von ihrer Gottheit kerne Bilder, sondern kamen in heiligen Hainen, am liebsten unter Eichen, zusammen, um dort das über ihnen waltende Wesen zu verehren.*) Die Namen der vornehmsten Götter sind: Wnotan oder Wodan (Odhin), der Himmelsgott, welcher die Lust- und Wettererscheinungen lenkt, der Gott der Weisheit oder auch des Sieges; Thonar oder Thor, der Gott des Donners und Blitzes, und Zin oder Tyr (auch Thus), ein Gott des Krieges. Als weibliche Gottheiten galten: Freia oder Franwa, ein Vorbild eines reinen, liebevollen Sinnes der Frauen, und Hertha (Nerthus), wahrscheinlich — die Erde. Auch Sonne und Mond wurden von den Deutschen verehrt.**) Nächst *) In der nordischen, mit der deutschen verwandten Göttersage wird Odhin, wahrscheinlich jedoch bereits unter dem Einfluß christlicher Ideen, auch Allvater genannt, als der höchste Gott, der Himmel und Erde geschaffen hat und über alle Dinge waltet. **) Wir haben eine Erinnerung an jene Götternamcn noch in der Benennung unserer Wochentage übrig. Sonntag, Montag, Mittwoch, Sonnabend sind von

8. Theil 2 - S. 202

1880 - Stuttgart : Heitz
202 Mittlere Geschichte. 3. Periode. Deutschland. Schwyz, Uri und Unterwalden, gehörten keinem besondern Herrn, sondern standen unmittelbar unter dem Reiche, hatten aber viele Vorrechte, z. B. daß sie nach ihren eigenen Gesetzen lebten, und daß nur, wenn besondere Vorfälle es nöthig machten, ihnen vom Kaiser ein Vogt geschickt wurde, der die nöthigen Untersuchungen anstellte. Aber das war dem Albrecht nicht genug. Ihm gehörten in der Schweiz eine Menge reicher Güter. Da diese aber zerstreut lagen, so wollte er gern, daß die dazwischenliegenden Ländchen sich ihm auch unterwürfen, und ließ daher den Waldstätten sagen: sie würden wohl thun, wenn sie sich seinem Schutze unterwürfen; widerstehen könnten sie ja doch seinen mächtigen Waffen nicht. Aber er wollte sie lieber zu seines Hauses lieben Kindern haben; denn er habe von seinem Vater immer gehört, daß sie ein tapferes Volk wären, und tapfere Männer liebte er über alles. Aber sie wollten lieber freie Reichsgenossen als Plänen entgegen war unter Friedrich Ii., dem Hohenstaufen, Uri der Gewalt der Habsburger entzogen und unmittelbar unter das Reich genommen worden; auch Schwyz hatte einen ähnlichen Freibrief erlangt. Doch hatte wiederum Rudolph von Habsburg vor seiner Erwählung zum Kaiser selbst in Uri als frei und ungezwungen berufener Schiedsrichter gewaltet und Gericht gehalten. Als Kaiser erkannte Rudolph die Reichsumnittelbarfeit von Uri an; den Freibrief der Schwyzer bestätigte er nicht. Nach Rudolphs Tode traten die Waldstätte sogleich, am 1. August 1291, in einen Bund zusammen, dessen Ziele deutlich gegen Habsburg gerichtet waren, und Adolph von Nassau zeigte sich gern Bereit, Freiheitsbriefe für Uri und Schwyz zu ertheilen. Kaiser Albrecht I. bestätigte zwar diese Briefe nicht, aber daß er Voigte in die Waldstätte geschickt habe, ist nicht nachgewiesen. Nach seiner Ermordung erboten und erhielten die Waldstätte von seinem Nachfolger, Heinrich Vii., die Bestätigung der Reichsunmittelbarkeit, und als nach dieses Kaisers frühem Tode der Kampf um die Kaiserkrone zwischen Ludwig von Baiern und Friedrich von Oestreich (Habsburg) ausbrach, traten die Waldstätte auf Ludwigs Seite. Da zog Friedrichs Bruder, Leopold der Glorwürdige, mit Heeresmacht gegen die Eidgenossen heran, die in einem herrlichen Siege am Morgarten ihre Freiheit vertheidigten, 15. Novbr. 1315. Darauf erneuerten sie zu Brunnen, am 9. Deebr. 1315, ihren Bund, und Kaiser Ludwig der Batet bestätigte 1316 den Waldstätten ihre früheren Freiheitsbriefe. Von da ab ist die Gründung der Eidgenossenschaft als vollzogen anzusehen. Alles Uebrige ist Sage. Nicht so, daß man annehmen müßte, es seien die Gestalten und die Ereignisse geradezu erfunden; einfache Vorgänge, mannhaftes Hervortreten schlichter Volksgenossen sind von leicht erklärbarer Begeisterung emporgehoben und verklärt worden. Dem nicht mehr erkundbaren wirklichen Zusammenhange der Vorgänge hat die Sage mit freiem Walten eine ihr zusagende Umgestaltung verliehen und wohl auch Fremdes, wie die Sage vom Apfelschuß, damit verwebt.

9. Theil 2 - S. 285

1880 - Stuttgart : Heitz
Schlacht bei Granson. 285 zu ihm und ließen ihm vorstellen, daß ja ihr ganzes Land nicht so viel werth sei, als die silbernen Zäume seiner Pferde. Alles vergebens; Karl Hatte sich einmal in den Kopf gesetzt, die Rheinländer von den Qellen des Flusses an zu besitzen. Er drang in die Schweiz ein und belagerte Granson. Ungeduldig, wie er war, forderte er die Schweizer auf, ihm die Thore zu öffnen. „Wenn ihr mich aufhaltet, soll euer Lohn der Galgen sein!" — Es wurde ihm abgeschlagen. Darüber ergrimmte er, und als sie sich endlich ergaben, ließ er Einige widerrechtlich an Bäume hängen und Andere, an Stricke gebunden, so lange durch den See schwemmen, bis sie ertranken. Sonst war Karls Gemüth nicht so böse; aber jetzt war er verstimmt und kannte nun kein Erbarmen. Aber die That war abscheulich und dieser Tag der letzte seines Glücks. Jetzt zogen die Schweizer herbei, so viele ihrer beisammen waren, und griffen die Burgunder an. Vorher fielen die frommen Helvetier nieder auf die Kniee, breiteten die Arme aus und beteten zu Gott um Sieg. Da glaubten die Burgunder, sie flehten um Gnade und schlugen ein lautes Gelächter auf. Aber Karl empfand bald, daß es noch die alten Schweizer waren. Viele seiner besten Leute wurden erschlagen. So kam der Nachmittag heran. Plötzlich beleuchtete die Sonne die schimmernden Waffen eines neuen Heeres, welches sich auf den Bergen zeigte. „Was für ein Volk ist das?" fragte Karl einen gefangenen Schweizer. „Das erst," antwortete dieser, „sind die wahren alten Schweizer vom hohen Gebirge, die Männer, welche die Oestreicher schlugen!" — In diesem Augenblicke ertönte drei Mal der Uri-Stier, das lange Horn der Urner, welches sie in ihren Thälern, wie in der Schlacht, zu blasen pflegen, und wunderbar erklang das Waldhorn der Unterwaldner, daß es Karl durch Mark und Seele drang. „Ei," rief er bedenklich aus, „was wird aus uns werden? Schon die Wenigtzn haben uns so ermüdet." Und so war es auch. Die Burgunder verloren die Schlacht bei Granson, und eine überschwängliche Beute fiel den Siegern in die Hände; denn so eilig ging die Flucht, daß Karl sein ganzes Lager im Stiche lassen mußte. Alle seine kostbaren Zelte, sein reich mit Edelsteinen besetzter Hut, sein Prachtschwert, dessen Griff von Diamanten, Rubinen, Saphiren, Hyacinthen und Perlen glänzte, sein reiches Silbergeschirr, und andere Sachen von hohem Werthe wurden von den Schweizern erbeutet. Aber so unbekannt waren diese Leute mit den Luxuswaaren, daß sie die silbernen Teller für zinnerne,

10. Theil 1 - S. 43

1880 - Stuttgart : Heitz
Niobe. Oedipus. 43 die Leto (Sätortet) verachtete, die Mutter des Apollon und der Artemis (Diana), weil dieselbe nur zwei Kinder habe. Leto beschwerte sich bei ihren Kindern, und diese beschlossen den Tod aller vierzehn Kinder der Niobe. Apollon tödtete mit seinen Geschossen die Söhne, und Artemis die Töchter. Ein trefflicher römischer Dichter, Ovid, der zu der Zeit von Christus Geburt lebte, hat uns in rührenden Versen die schöne Mythe erzählt und schildert mit treffenden Zügen die Angst der unglücklichen Mutter, wie sie ein Kind nach dem andern hinsinken sieht und vergeblich um die Erhaltung wenigstens des letzten fleht. *) Zugleich verlor die Arme auch ihren Mann Amphion durch Apollo's Pfeile. Gatten- und kinderlos begab sie sich zu ihrem Vater Tantalos nach Lydien in Klein-Asien und zerfloß Tag und Nacht in unversiegbaren Thränen. Da erbarmte sich ihrer Zeus (Jupiter) und verwandelte sie in einen kalten Marmor, aus dem aber auch da noch eine Quelle rann. Nach Amphion regierte in Theben Lai'os, auf dessen Geschlecht ein wahrer Fluch zu ruhen schien. Er nahm sich ein the-banisches Mädchen, Jo käste, zur Frau. Da verkündete ein Orakelspruch die schrecklichen Worte: „Das Kind, welches Jokaste bekommen wird, wird seinen eigenen Vater tobten und seine Mutter Heimchen." La'ios schauderte — und kaum war das Kind geboren, so befahl er auch schon, es in eine Wildniß zu tragen und dort zu todten. Der dazu bestimmte Sklave aber wollte nicht selbst Hand an das unschuldige Kind legen und hängte es mit dem einen Beine an einen Baum. Das arme Würmchen schrie aus allen Kräften, bis ein Hirte des Königs Polybos von Korinth es horte, hinzueilte und es losband. Er trug es zu seinem Herrn nach Korinth; die Königin Periböa nahm es als Pflegekind an und nannte es, weil es einen ganz geschwollenen. Fuß hatte, Oedipus (Dickfuß). Der Knabe wuchs heran, wurde schön und brav, mußte sich aber oft von feinen Gespielen vorwerfen lassen, er sei ja doch nur ein Findelkind. Er fragte darüber endlich einmal seine vermeintliche Mutter, die ihm auch keine rechte Auskunft geben konnte und ihm rieth, das Orakel zu Delphi zu befragen. Das gab ihm zur Antwort: „Fliehe dein Vaterland, damit du nicht deinen Vater erschlägst und deine Mutter heirathest!" — „Bewahre der Himmel!" rief Oedipus, „das will ich nicht; keinen Fuß will ich wieder nach Korinth setzen." — Er beschloß, nach Theben zu reisen. Un- *) S. Mythologie S. 153.
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