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1. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 176

1888 - Habelschwerdt : Franke
176 1305 seinen Sitz nach Avignon verlegte („babylonische Gefangenschaft" 1305—77) und die Päpste ihren Einfluß auf die politischen Berhält-nisse in Deutschland verloren. 2. Er strebte nach Vergrößerung seiner Hausmacht. Doch vergebens suchte er Holland und Thüringen zu gewinnen. Böhmen kam vorübergehend in seine Gewalt. Albrecht wurde von seinem Neffen Johann Parricida 1308 ermordet. Historisches über die Kämpfe in der Schweiz. In den sogenannten Waldstätten Schwyz, Uri, Unterwalden hatte sich ein freier Bauernstand erhalten. Seit dem 12. Jahrhunderte hatten jedoch die Grafen von Habsburg Vogteirechte in diesen Landgemeinden erworben. Aber der Freiheitssinn der Bevölkerung stellte sich ihnen entgegen, und Friedrich Ii. stellte die Reichsunmittelbarkeit wieder her. Zwar wußte Rudols von Habsburg die alten Vogteirechte wiederzugewinnen, aber nach seinem Tode traten die Waldstätte zu einer Eidgenossenschaft zusammen, deren Freiheiten Adolf von Nassau und Albrecht anerkannten. (Sagen von dem Drucke der österreichischen Vögte, vom Schwure auf dem Rütli, von Tell.) Iv. Heinrich Vii. von Luxemburg, 1308—1313. Er war ein Lehnsträger der französischen Krone und wurde vou der geistlichen Partei gewählt. 1. Gründung einer Hausmacht. In Böhmen hatte sich eine mit der Regierung des Königs (Heinrich von Kärnthen) unzufriedene Adelspartei gebildet, welche Heinrich Vii. die Krone anbot. Dieser belehnte damit seinen eigenen Sohn Johann, den er mit einer böhmischen Prinzessin vermählte. 2. Sein Zug nach Italien. Bon den romantischen Jdecen des Rittertums durchdrungen, begeisterte sich Heinrich noch einmal für die mit der deutschen Krone sich verbindende Anschauung von der Herrschaft der Welt. Daher unternahm er einen Zng nach Italien, um dort das kaiserliche Ansehen wieder herzustellen. Bon den italienischen Patrioten, besonders von dem Dichter Dante Alighieri, begrüßt, erwarb er iu Mailand die lombardische Krone und stellte auch die Kaiserwürde nach 62jähriger Unterbrechung wieder her, 1312. Aber er konnte die Guelfeu, mit welchem Namen jetzt die republikanische Partei bezeichnet wurde, nicht unterwerfen, und als er sich zu einem Feldzuge gegen Neapel rüstete, starb er. V. Ariedrich von Österreich, 1314—1330, und Ludwig

2. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 177

1888 - Habelschwerdt : Franke
177 der Mayer, 1314—1347. Ersterer war von der Habsburgischen Partei (Köln, Pfalz, Sachsen-Wittenberg), letzterer von der luxemburgischen (Trier, Brandenburg, Böhmen) gewählt worden. Die Folge der zwiespältigen Wahl war ein 8jähriger 1. Bürgerkrieg. Auf der Seite Ludwigs standen die Städte und die Schweizer, zu Friedrichs Partei hielt der Adel. Friedrichs Bruder Leopold wurde von den Schweizern bei Morgarten 1315 besiegt; er selbst erlitt von Ludwig bei Mühldorf 1322 eine Niederlage und geriet in Gefangenschaft. Da Leopold den Krieg fortsetzte und der in Avignon residierende Papst Johann Xxii., der das Entscheidungsrecht bei einem Thronstreite beanspruchte, den französischen König auf den deutschen Thron erheben wollte, so entließ Ludwig Friedrich aus der Haft. Dieser konnte jedoch die eingegangenen Verpflichtungen nicht einlösen, stellte sich darum wieder als Gefangenen und wnrde nun zum Mitregenten angenommen. Er starb 1330. 2. Streit mit dem Papste. Der Papst Johann Xxii. hatte Ludwig in den Bann gethan und das Interdikt über das Reich verhängt, weil dieser die Ghibelliuen in Mailand unterstützt hatte. Ludwig nahm daher in Rom die Kaiserkrone aus der Hand des Volkes an und stellte in dem Minoriten Nikolaus (V.) einen Gegenpapst aus, den er jedoch nicht behaupten konnte. Da er hierauf vergebliche Versuche der Aussöhnung mit dem Papste gemacht hatte, so erklärten die Fürsten auf dein ersten Kurverein zu Rheuse am Rhein, daß der von den Kurfürsten Gewählte auch ohne die päpstliche Bestätigung rechtmäßiger König sei, 1338. 3. Vermehrung der Hausmacht. Das gute Einvernehmen mit den Fürsten verscherzte sich Ludwig durch seine Ländergier, a) Bereits 1324 hatte er die Mark Brandenburg nach dem Aussterben des askamschen Hauses seinem Sohne Ludwig übertragen; b) er erwarb ferner Niederbayern und Holland; c) endlich trennte er, um Tirol zu erwerben, die Ehe des Prinzen Johann von Böhmen mit Margareta Manltasch, der Erbin Tirols, und vermählte dieselbe mit seinem Sohne Ludwig. Dadurch zog er sich namentlich den Haß der Luxemburger zu und gab auch dem Papste Gelegenheit, gegen ihn einzuschreiten. Die Mehrzahl der Kurfürsten erhob Karl, den Sohn des Königs Johann von Böhmen, zum Könige, der sich gegen Ludwig und uach dessen Tode (1347) gegen Günther von Schwarzburg behauptete. 12

3. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 179

1888 - Habelschwerdt : Franke
wählten Sohne Wenzel Böhmen; sein anderer Sohn Sigmund erhielt die Mark Brandenburg, sein Neffe Jobst Mähren. H. Wenzel, 1378—1400 (f 1419). I. „Einungen." Seine geringe Sorge für das Reich veranlaßte die Stände, sich durch Verbindungen selbst Zu schützen, und die schon früher vorhandenen Einungen erlangten unter ihm die höchste Blüte. A. Verbindungen der Städte. a) Die Kansa (= Verbindung). Dieselbe entstand teils aus kaufmännischen Vereinen, gebildet zur Beförderung gemeinsamer Handelsinteressen, teils aus Städtebündnissen, deren Zweck der äußere Schutz des Handels war. Lübeck und die wendischen Städte waren der Kern des Bundes; allmählich wurde die Hansa die erste Handels- und Seemacht im nördlichen Europa. Die höchste Blüte hatte sie zur Zeit ihres siegreichen Krieges mit Dänemark (1361—1370), und nun übte sie auch eine politische Macht im Norden aus. Im 15. Jahrhunderte teilte sie sich in 4 Quartiere: das westfälische mit Köln, das wendische mit Lübeck, das sächsische mit Braunschweig, das preußische mit Danzig als Vorort. b) Die (Eidgenossenschaft der 7 friesischen Städte. Die Friesen, in denen ein konservatives Element lebte, das sich im Festhalten an den alten Freiheiten zeigte, schlossen sich gegen die holländisch^ Grafen zu einer Eidgenossenschaft zusammen. c) Die schweizerische (Eidgenossenschaft. Dieselbe hatte sich durch den Beitritt von Luzern, Zürich, Glarus, Zug und Bern vergrößert und wies einen zweiten Versuch Österreichs, die Herrschaft zu erneuern, durch den Sieg bei Sempach 1386 zurück (Arnold Winkelried). (1) Die Städtehündniffe im südwestlichen Deutschland. 1. Weiterentwickelnng der städtischen Verfassung. Mit dem Fortschritte der Teilung der Arbeit stieg irt den Städten die Bedeutung des Handwerkes und Gewerbes. Die Handwerker, die ihren Zuwachs vorzüglich durch Pfahlbürger erhielten, schlossen sich zu Zünften zusammen, die sich neben die Gilden der Kaufleute stellten. Es beginnt nun der Kamps zwischen den in den Zünften vertretenen plebejischen Elementen mit den Patriziergeschlechtern um

4. Theil 3 - S. 73

1880 - Stuttgart : Heitz
Huldreich Zwingli. 73 seiner Wohnung auf dem Stiftplatze sammelte sich das Kriegsvolk. Das Pferd, welches ihn tragen sollte, ward herbeigeführt; er schnallte sich den Panzer um und sprach nun zu seiner treuen Frau: „Die Stunde ist gekommen, daß wir uns trennen! Es sei so! Der Herr will es so! Er sei mit dir, mit mir und mit den Unsern!" Und als er sie zum letzten Mal in seine Arme schloß und sie vor Schmerz kaum sprechen konnte, blickte sie weinend gen Himmel und fragte: „Und wir sehen uns wieder?" — „Wenn der Herr es will!" antwortete Zwingli voll festen Vertrauens, „sein Wille geschehe!" — „Und was bringst du zurück, wenn du kömmst?" fragte Anna weiter. — „Segen nach dunkler Nacht!" sprach er mit fester Stimme. Dann küßte er die Kleinen, riß sich los und eilte fort. Noch sah ihm Anna mit gepreßtem Herzen nach, und als er um die Ecke der Straße bog und sie ihm das letzte Lebewohl zugewinkt hatte — da hatten sich beide hienieden das letzte Mal gesehen. Anna warf sich weinend mit ihren Kindern in der einsamen Kammer auf die Kniee und betete zu dem, der im Gebete Kraft giebt: „Vater, nicht mein, dein Wille geschehe!" Auch sie erhielt diese Kraft, so daß sie nicht erlag, als die Kunde kam, daß die Schlacht verloren gegangen und ihr geliebter Gatte umgekommen sei. . Am 11. Nov. 1531 war es bei Cappel, zwischen Zürich und Zug, am südlichen Abhange des Albis, zur Schlacht gekommen, die Züricher wurden von der Uebermacht der katholischen Cantons besiegt; auch Zwingli, der unter den Vordersten kämpfte, wurde mit Wunden bedeckt, sein Pferd getödtet; zuletzt sank er selbst nieder. Eben erst hatte er einem Sterbenden trostreiche Worte zugerufen. Mehrere der Feinde umstanden den edlen Mann, der mit heiterm Gesicht, den Blick gen Himmel gerichtet, dalag, und fragten ihn, ob er einen Beichtiger verlange? Da er dies, so wie die Anrufung der Heiligen, die man ihm zumuthete, ablehnte, rief ihm der Haupt-mann Vockinger aus Unterwalden zu: „So mußt du sterben, du hartnäckiger Ketzer!" und durchstach sein treues Herz. Erst nach der That erkannte man ihn, und nun strömten auf die Nachricht, der Ketzer Zwingli liege draußen erschlagen, Unzählige herbei und starrten mit wahrer Schadenfreude die Leiche des braven Mannes an. Nur ein Einziger zeigte Gefühl, ein Eonventual; ihm traten die Thränen in die Augen und gerührt sprach er: „Welches auch dein Glaube gewesen ist, ich weiß, daß du ein frommer Eidgenosse warst. Gott sei deiner Seele gnädig!" Der Leichnam wurde noch

5. Theil 4 - S. 273

1880 - Stuttgart : Heitz
Neuenburger Angelegenheit. 273 Der Schweizerbund hatte Neuenburg als republikauisirten Canton in die Eidgenossenschaft aufgenommen, Preußen aber gegen die Reiche 1032 unter die Lehnshoheit des deutschen Kaisers Konrad Ii. Kaiser Friedrich I. belieh Ulrich Iii. von Neuenburg mit mehreren anderen Landestheilen, von denen 1218 ein Theil gegen das Val Travers vertauscht ward, welches dem Grafen von Chalons lehnspflichtig war. Graf Johann von Chalons erhielt das ganze Neuenburger Gebiet von seinem Schwager, Kaiser Rudolph von Habsburg, zu Lehen und übertrug es als Afterlehen an Rolin von Neuenburg (1288), und zwar (1311) als erblich nach burgundischrm Recht, wodurch auch das weibliche Geschlecht successionsfähig wird. So kam Neufchatel an Graf Konrad von Freiburg. Dieser schloß, sowie auch Seitens der Stadt Neuenburg geschah, ein „Bürgerrecht" mit Bern, welches dieses unter and ernt zum Schiedsrichter beider Theile für vorkommende Streitigkeiten machte. Nach dem Erlöschen der Freiburge ward Neuenburg Eigenthum der Grafen von Hochberg. Der Widerspruch des Hauses Chalons dagegen kam nicht zur Geltung, und als auch die Hochberge in der männlichen Descendenz erloschen, brachte 1503 die Erbtochter, Johanne, Neuenburg an Ludwig von Orleans, Herzog von Longueville, und eine Descen-dentin derselben, Maria, vereinigte 1579 die an Neuenburg lehnbare und ihr verpfändete Grafschaft Valengin mit Neuenburg. Die Familie Orleans-Longueville erlosch 1707. Es meldeten sich damals 15 Bewerber, worunter indessen kein naher Verwandter; die Ansprüche gründeten sich vielmehr aus entfernte Verwandtschaften aus dem Hause Chalons oder mit jenem von Orleans-Longueville. Zu den Prätensionen erster Art gehörten auch die des Königs Friedrich I. von Preußen. Diesem, seinem Vetter, (Vaters Schwester Sohn), hatte nämlich Wilhelm Iii. von Oranten, seit 1688 König von England und Erbe des Hauses Chalons, seine Anrechte abgetreten, und da deren Geltendmachung in den großen spanischen Successionskrieg fiel, so ward sie ihm durch einen Vertrag mit dem Kaiser, der Königin von England, den Generalstaaten und dem Herzoge von Savoyen vom 28. November 1704 gewährleistet. Zugesprochen aber erhielt Preußen die Erbschaft und Regierung erst durch einen Schiedsspruch des höchsten Landgerichts; Trois-Etats von Neuenburg vom 3. November 1707, denn dieses war seit lange als inappellables Forum über alle Thronstreitigkeiten Neuenburgs und Valengins anerkannt. Ludwig Xiv. erkannte endlich im Utrechter Frieden Preußens Besitz an, den er lange streitig gemacht hatte. So waren die Könige von Preußen Landesherren von Neuenburg und Valengin, und dieses Fürflenthum war seinerseits mit Bern, Freiburg, Solothurn und Luzern „verburgrechtet", d. H. diese vier Cantone hatten Neuenburg und Valengin zu schützen, aber sie waren zugleich Schiedsrichter zwischen denselben und dem Landesherrn. Der 15. Februar 1806 überwies das Fürstenthum Neuenburg an Napoleon, der 30. März als volle Souverainetät an General Berthier, der Befreiungskrieg gab es wieder an Preußen. König Friedrich Wilhelm Iii. verlieh ihm am 18. Juni 1814 eine Constitution; die Wiener Congreßacte fügte es am 18. April 1815 als 21. Canton der „neutralen Schweizer Eidgenossenschaft" zu und brachte damit das Recht des Königs unter die Gewalt der jeweiligen Machthaber in der Schweiz. — Neuenburg stellte 960 Mann zum Bundesheere der Schweiz und 400 Mann Weltgeschichte für Töchter. Iv. 16. Aufl. 18

6. Theil 4 - S. 447

1880 - Stuttgart : Heitz
Der Kulturkampf in Deutschland, der Schweiz und Italien. 447 das deutsche Vaterland an Macht und Ehre ungekränkt und unbeschädigt das Ziel des Friedens erreichen möge. In der Schweiz war der von der Hierarchie veranlaßte Kampf mit der Staatsgewalt von dieser ebenfalls in energischer Weise aufgenommen worden. Es lag in der Natur des republi-canischen Staatswesens, daß die Betheiligung und Mitwirkung des Volkes dabei lebhafter sichtbar wurde. Genf und das Bisthum Basel waren die Ausgangspuncte des Streites. Der Papst hatte den Canton Genf von der Diöcese Lausanne abgezweigt und den Pfarrer Mermillod in Genf zum dortigen Bischof ernannt. Der Staatsrath des Cantons verweigerte dieser Maßregel seine Anerkennung, und als darauf Mermillod vom Papste als apostolischer Vicar mit den Rechten eines Bischofs eingesetzt wurde, erklärte der Bundesrath, die oberste Behörde der Schweiz, daß eine solche ohne die Zustimmung der Staatsbehörde vorgenommene Veränderung in der kirchlichen Verfassung des Cantons null und nichtig sei. Mermillod beharrte bei seiner päpstlichen Beauftragung und wurde darauf aus der Schweiz ausgewiesen. Der Canton Genf stellte nun durch ein Gesetz fest, daß die Wahl neu anzustellender Pfarrer von den katholischen Bürgern vorzunehmen sei, daß sie dem Staate den Eid leisten und von ihm besoldet werden sollten. Auch in andern Kantonen schritt man zu ähnlichen Maßregeln. Im Bisthum Basel hatte der Bischof Lachat, dessen Wohnsitz in Solothurn war, einen Pfarrer abgesetzt, weil derselbe das Dogma von der Unfehlbarkeit nicht annehmen wollte. Darüber war der Bischof nicht nur mit der Gemeinde des Pfarrers, sondern auch mit den Behörden von Solothurn in Widerspruch gerathen. Das neue Dogma wurde von letzteren nicht anerkannt, und als Bischof Lachat dasselbe dennoch verkündigen ließ, erfolgte seine Absetzung und später auch die Aufhebung des Domkapitels von Basel. Ultramontaner Widerspruch fehlte freilich auch in der Schweiz nicht. Im Berner Jura mußte eine ganze Anzahl Geistlicher, welche den vaterländischen Gesetzen sich nicht fügen wollten, abgesetzt werden. Aber in dem größeren Theile der Schweiz wurde das Verlangen nach dem Ende der geistlichen Abhängigkeit von Rom laut ausgesprochen; es solle, forderte man, ein schweizerisches Nationalbisthnm ohne alle Mitwirkung Roms errichtet werden. Die Erreichung eines solchen Zieles lag jedoch noch in der Ferne; vorläufig ge-

7. Theil 4 - S. 448

1880 - Stuttgart : Heitz
448 Neueste Geschichte. 3. Periode. nehmigte der Bundesrath die Gründung einer altkatholischen Fa-cnltät an der Universität Bern und eines allkatholischen Bisthums, zu dessen Bischof die Synode den Pfarrer Herzog erwählte. Vorher schon hatte die päpstliche Nuntiatur aufgehört; der Nuntius hatte Bern im Februar 1874 verlassen. Pius Ix. sprach im Jahre darauf seinen Zorn über die Vorgänge in der Schweiz aus. Leo Xiii. dagegen richtete am Tage seiner Thronbesteigung, wie an den deutschen Kaiser, so auch an den Bundesrath der Schweiz ein Schreiben, in welchem er die obwaltenden kirchlichen Differenzen beklagte. Der Bundesrath erwiederte in Ehrerbietung, aber mit Festigkeit: „Die Lage der katholischen Religion in der Schweiz, sei nicht als beklagenswerth zu bezeichnen, sie genieße, wie alle andern Glaubensbekenntnisse die Freiheit, welche durch die Bundesverfassung gewährleistet und nur durch den Vorbehalt beschränkt sei, daß die kirchlichen Behörden weder in die Rechte und Befugnisse des Staates, noch in die Rechte und Freiheiten der Bürger übergreifen dürfen." Auch in der Schweiz wird also nicht eine unftuchtbare Auseinandersetzung über gegenseitige Berechtigungen und Ansprüche zum Ziele führen, sondern der Friede zwischen Staat und Kirche wird nur durch unbefangene Erkenntniß der richtigen Verbindung des religiösen und des nationalen Lebens gefördert werden. Anfänge dazu sind schon wahrnehmbar geworden. Der Culturkampf in Italien wird außer den Gegensätzen, welche diesen Streit überall charakterisiren, noch durch andre Verhältnisse beeinflußt, welche ihm hier ein ganz eigenthümliches Gepräge verleihen. Das Königreich Italien hatte der weltlichen Herrschaft des Papstthumes ein Ende gemacht, es hatte ihm den Kirchenstaat und mit ihm die landesfürstliche Hoheit genommen. Früher durch staatlichen Besitz Mitglied unter den Souverainen Europas hatte nun der Papst zwar den Rang und die persönlichen Rechte eines Sonverains behalten, aber die Grundlage dieses Rechtes, die Herrschaft über Land und Leute, war ihm doch entzogen. Diese Thatsachen hatten sich unter dem Schutz der Ereignisse von 1870 vollendet; Rom selbst hatte den Herrscher gewechselt, es war die Residenz des Königs von Italien geworden. Pins Ix. protestirte natürlich gegen alle diese von der italienischen Regierung vollzogenen Handlungen, welche er als Attentate der piemonteftschen Regierung bezeichnet?. Er verweigerte die Annahme der ihm über-

8. Theil 2 - S. 210

1880 - Stuttgart : Heitz
210 Mittlere Geschichte. 3. Periode. Deutschland. Daß die Schweizer bei den Herzögen von Oestreich verhaßt waren, ist nicht zu verwundern. War doch Albrecht in der Schweiz ermordet worden und die Waldstätte standen auf der Seite Ludwig des Baieru. Das konnte ihnen Leopold der Glorwürdige, ein jüngerer Sohn Albrechts, nimmermehr vergeben. Er rief feine Vasallen zusammen, um — so sagte er — „diese Bauern mit seinem Fuße zu zertreten". Auch nahm er viele Stricke mit, die Anführer aufzuknüpfen. Die Schweizer dagegen fürchteten sich nicht, weil sie eine gerechte Sache hatten, und sprachen: „Wir könnten uns wohl über den Herzog beklagen, aber wir wollen ihn, wenn er uns überziehen will, mit Gott erwarten und gegen seine Macht uns wehren." — Mit, großer Macht zog Leopold heran. Er hatte den Kern des östreichischen Adels bei sich; auch Landenberg fehlte nicht. In langem Zuge zogen die herrlichen Ritter, alle von Kopf bis zu den Füßen gepanzert, mit wallenden Helmbüfchen, in die Hohlwege der Alpen ein, auf Schwyz los. Es schien ein Wald von Lanzen sich zu nähern. Aber die Schwyzer waren wohlgemuth; ihnen kamen in der Stunde der Gefahr einige Hundert aus Uri und Unterwalden zu Hülfe, so daß es 1300 waren. Wie wenige gegen so viele! Aber sie stritten sür ihr Vaterland, ihre Weiber, und Kinder, hatten eine gerechte Sache, trauten auf Gott und waren aller Wege und Engpässe wohl kundig. Sie stellten sich auf einen Berg, an dessen Fuß ein kleiner See, der Aegerisee liegt. Zwischen ihm und dem Berge ging der Weg, den die trefflichen Ritter von Oestreich zogen; die Gegend ward nachher der Morgarten genannt. Sobald die ganze schwere Reiterei in dem engen Wege war, erhoben sich die 1300, rollten große Steinblöcke, die sie oben zusammengebracht hatten, hinab und schleuderten mit großer Kraft Steine unter den dichtgedrängten Haufen. Jeder Stein traf. Die Füße der Pferde wurden zerschmettert; die Thiere wurden scheu, und drängten zurück in großer Angst. Aber hinten stand das Fußvolk und drängte vor, so daß die Reiter zu ihrem Schrecken sahen, daß hier nicht zu entfliehen und daß alle Waffen unnütz seien. Jetzt, wo die Verwirrung allgemein einriß, rannten die Schweizer mit lautem Geschrei hinab, stießen und schlugen mit Hellebarden, Morgensternen, Schwertern und Keulen aus die Ritter, die in dem dichten Gewühle die Arme zu rühren und die Lanzen einzulegen nicht vermochten. Viele setzten mit ihren Pferden in den See hinein, vonl Wasser mehr Erbarmen erwartend als von den grimmigen

9. Theil 2 - S. 161

1880 - Stuttgart : Heitz
Heinrich Vi. Philipp von Schwaben. 161 vermehre. Jetzt starb Wilhelm, und Heinrich mußte nun nach Italien gehen, die ihm zugefallenen Länder einzunehmen. Wieder ein Unglück für Deutschland! denn die Neapolitaner wollten den deutschen König nicht, und nun mußten wieder deutsche Heere nach Italien ziehen, um ihr Blut für eine Eroberung zu vergießen, die ihnen keinen Vortheil brachte; auch lag dem Heinrich mehr an den neuen Ländern, als an Deutschland, welches er sich selbst überließ. In Neapel und ©teilten verfuhr er mit unerhörter Grausamkeit. Einen der Unzufriedenen ließ er an den Schweif eines Pferdes binden, durch die Straßen schleifen und dann an den Füßen aushängen; einen andern, der sich hatte wollen zum Könige ausrufen lassen, befahl er auf einen eisernen glühenden Stuhl zu setzen und ihm eine glühende Krone auf den Kopf zu nageln, und vielen wurden die Augen ausgestochen. Solches Betragen empörte das ganze Land; Alle verabscheuten den Tyrannen und erhoben sich gegen ihn. Ehe er noch den Aufruhr dämpfen konnte, starb er 1197 in Messina; man glaubt an Gift. Dieser Heinrich Vi. ist derselbe, dem Herzog Leopold von Oesterreich den gefangenen Richard Löwenherz auslieferte und der ihn, um ein hohes "Löjegeld zu erpressen, auf der Burg Trifels in Verwahrung nahm. 67. Philipp von Schwaben, 1197—1208. — Otto Iv. von Braunschweig, 1197—1218. Heinrich Vi. hatte ein dreijähriges Söhnchen, Friedrich, hinterlassen. Ihn erkannten zwar die Neapolitaner und Sieilianer als ihren König an, aber alle Deutsche mußten das Land verlassen. In Deutschland tobten die beiden Parteien der Ghibellinen und ©uelfen gegeneinander; jede wollte einen Kaiser aus ihrer Mitte gewählt haben, und da sie sich nicht vereinigen konnten, so wählten jene einen Hohenstaufen, Philipp von Schwaben, einen Bruder Heinrichs Vi. (1197—1208); die Welfischgesinnten dagegen erklärten diese Wahl für ungültig und ernannten Otto Iv. von Braunschweig, einen Sohn Heinrichs des Löwen, zum deutschen Könige. Das unglückliche Deutschland! War schon bisher wenig aus Ordnung gesehen, so rissen nutt die Unordnungen erst recht ein und jeder that, was ihm beliebte. Dazu kam noch der Krieg, den beide Weltgeschichte für Tschten Ii. 16. Aufl. 11

10. Theil 2 - S. 226

1880 - Stuttgart : Heitz
226 Mittlere Geschichte. 3. Periode. Deutschland. auswärtigen Fürsten geseufzt. Eile also, seine Wünsche zu erfüllen, ehe es durch langes Warten erkaltet. Die Rechtschaffenen sind begierig, sich in großen Schaaren unter deinen Fahnen zu sammeln; die Verbrecher zittern!" Wirklich wünschten damals die Italiener den Besuch des Kaisers, weil sie so gut wie gar keinen Herrn hatten; denn der Papst, der sonst hier Alles geleitet hatte, wohnte noch in Avignon in Frankreich. Dennoch kam Karl nicht. Späterhin reiste er zwar allerdings nach Rom, aber nur, um sich krönen zu lassen und Steuern einzuziehen; dann gleich wieder zurück, so sehr auch Petrarca schmälte und ihm Undank und Feigheit vorwarf. „Was würde," schrieb ihm der Dichter, „Mn Vater (Johann von Böhmen) oder dein Großvater sagen, wenn sie dir auf den Alpen begegnen sollten? Wahrlich! du hast deine Sachen trefflich gemacht, großer Kaiser. Erst hast du uns Jahre laug auf deine Ankunft warten lassen, und nachdem du endlich gekommen, eilst du mit dem leeren Kaisertitel zurück." Karl hatte übrigens nicht Unrecht; denn er hatte in Deutschland genug zu thun. Bei den Kaiserwahlen war es bis dahin oft sehr unordentlich hergegangen. In älteren Zeiten wurden, wie wir wissen, die deutschen Könige von allen Fürsten gewählt, und selbst die Edeln und das Volk nahmen Antheil daran. Das war aber nach und nach abgekommen, und nur die mächtigsten Fürsten bestimmten den König. Um dieser Unbestimmtheit ein Ende zu machen, gab Karl ein Grundgesetz, von dem Goldsiegel die goldene Bulle genannt,*) durch welches die Zahl der Kurfürsten auf sieben (Mainz, Trier, Cölu, Böhmen, Pfalz, Brandenburg und Sachsen) beschränkt, die Art der Wahl und Krönung bestimmt und vieles Andere verordnet wurde (1356). So wichtig dieses Gesetz auch für die damaligen Zeiten und für die folgenden Jahrhunderte war, so hat es doch jetzt nur noch ein historisches Interesse. Gegen Ende seines Lebens bewog er die Kurfürsten, seinen Sohn Wenzel zu seinem Nachfolger als König zu wählen. Bald darauf starb er (1378). *) Die wichtigen Gesetze und Urkunden wurden sonst auf Pergament geschrieben, und das große Siegel, meist von Wachs, hing an einex starken seidenen Schnur daran herunter. Damit nun das Siegel nicht beschädigt werden konnte, pflegte man eine Kapsel, meist von Holz, darum zu machen. Solche Kapsel wurde eine Bulla genannt. Namentlich werden die wichtigern päpstlichen Befehle Bullen genannt.
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