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1. Das Mittelalter - S. 93

1857 - Koblenz : Baedeker
Eidgenossenschaften der Städte und des Adels. 93 Reichsgesetz wurde verordnet, daß nach dem Tode eines Kaisers der Erzbischof von Mainz in 3 Monaten die Kurfürsten zu Frankfurt zu einer neuen Wahl versammeln sollte, daß Stimmenmehrheit entschei- den, die Krönung zu Aachen geschehen, die Kurländer untheilbar und die der vier weltlichen nach dem Recht der Erstgeburt erblich sein sollten. Das Wahlrecht oder die Knrwürde erhielten die Erzbischöfe von Mainz, Trier und Köln, der König von Böhmen, der Pfalz- graf bei Rhein, der Herzog von Sachsen und der Markgraf von Brandenburg. Nachdem schon seit Heinrich Ii. die Kaiser immer Landfriedens- gesetze gegeben hatten, ohne deren Befolgung allgemein durchsetzen zu könneu, versuchten einzelne Reichsstände durch freie Uebereinkunft eiuen Friedenszustand zu begründen. So entstanden a) die Eidgenossenschaften der Städte, deren es am Ende von Karl's Regierung 5 gab: 1) die deutsche Hanse (vgl. §. 49), in dieser Zeit auf dem Gipfel ihrer Blüte, 2) die Eidgenossen--^^ schaft der 7 friesischen See lande zur Behauptung ihrer Frei- heit gegen die benachbarten Fürsten, 3) der gegen Haudelsbedrückung durch neue Rheinzölle (1247) entstandene rheinische Städtebund, wozu nicht nur die Rheinstädte von Basel bis Wesel gehörten, son- dern auch entferntere (wie Nürnberg, Regensburg), 4) die schwei- zerische Eidgenossenschaft, welche sich durch den allmäligen Bei- tritt der Städte Luzern, Zürich, Zug, Beru und des Cantons Glarus verstärkte, und 5) der schwäbische Städtebund gegen die Bedrückung des Grafen Eberhard von Würtemberg und gegen die Verpfändungen des Kaisers. b) die Eidgenossenschaften des Adels (die von St. Georg, die der Schlegler oder Martinsvögel, der Löwenbund, Falkenbund u. m. a.), gestiftet (oder vielmehr hervorgegangen aus den früher bestehenden Turniergenossenschaften), theils um alte Rechte gegen Fürsten und Städte zu behaupten, theils um neue zu gewinnen. Karl erlangte auch durch große Geldsummen und Verpfändung von Zöllen und Reichsgütern, was über ein Jahrhundert nicht mehr stattgefunden hatte, daß dem Vater der Sohn zum Nachfolger be- stimmt wurde. \

2. Das Mittelalter - S. 55

1857 - Koblenz : Baedeker
Die ersten Capetinger. England eine Monarchie. 55 in ihren Herzogthümern völlig selbständig handelten' und sich um den König wenig kümmerten, so daß dessen Macht sich meist nur auf die Nennung seines Namens in den Urkunden beschränkte. Unter den langen Reaierunaen der ersten Capetinger wurde die Krone durch Gewohnheit in i$rs Familie erblich, während die großen Vasallen unablässig gegen einander kämpften und sich untereinander schwächten, ohne daß der König sich einmischte. 8- 22. England. —— --... 1) Unter westsächsischen Königen 827 — 1016. Ecgbert, König von Westsex, brachte durch die Eroberung von Mercia und Northumberland die ganze Insel südlich von den Firths unter seine Oberherrschaft 827 und gab seinem Reiche den Namen England. Die Dänen oder Normannen, welche schon seit dem Ende des 8. Jahrhunderts (seit 787) die einzelnen angelsächsischen Staaten durch wiederholte Einfälle heimgesucht hatten, erneuerten diese unter Ecgbert und seinen Nachfolgern; sie fanden zwar im Allgemeinen kräftigen Widerstand; aber die Beute, die sie dennoch machten, reizte sie zu immer neuen Raubfahrten. Alfred der Gr. 871-^901 fand"fast ganz England (bis auf Westsex, zuletzt bis auf Somerset) in den Händen der Dänen und mußte, da die Eingebornen theils über's Meer entflohen waren, theils sich den Heiden unterworfen und ihren König verlassen hatten, einen Winter als Flüchtling i-n-den Wäldern Somersets zubringen. Er spähte als Harfenspieler das dänische Lager aus, schlug mit den Getreuen dreier Gaue die Dänen und bewog ihren Anführer (Go- thrun) zur Annahme des Christeuthums, welcher Ostanglien und das nördliche Mercia *) unter Alfred's Oberherrschaft zur Niederlassung erhielt. Die Zeit des Friedens benutzte er zur Wiederherstellung und Befestigung der zerstörten Städte (auch Londons) und Burgen, zum Bau einer^Flotte, um die Küsten vor neuen Einfällen zu schützen, und zur Verbesserung der Gerichtsbarkeit und des Unterrichtes. Nachdem die Unternehmungen der Normannen eine Zeit lang gegen die Niederlande gerichtet gewesen waren, erneuerten sich in den letz- ten Jahren von Alfred's Regierung und unter seinen Nachfolgern O S. das 30. Blatt in v. Spruner's histortsch-geograph. Handatlas.

3. Das Alterthum - S. 25

1873 - Coblenz : Baedeker
Cultur der Israeliten. §. 7. 25* in (12) Stämme, Geschlechter und Familien. An der Spitze jeder dieser Abstufungen stand ein ..Haupt“ oder „Aeltester“, welcher sowohl Anführer im Kriege, als Richter und bei Bera- thungen allgemeiner Angelegenheiten Vertreter des Stammes, des Geschlechtes oder der Familie war. Dem Stamme Levi, dem er selbst angehörte, übertrug Moses das erbliche Priesterthum für das gesammte Volk, und zwar nach drei Stufen: Leviten (Unter- priester), Priester, Hoherpriester. Alle Leviten, die nicht zum Hause Aaron’s gehörten, waren zu den niederen Diensten beim Heiligthume verpflichtet, mit Ausnahme der niedrigsten, den Sclaven (gefangenen Fremden) ob- liegenden Verrichtungen. Demnach hatten sie das heil. Zelt zu bewachen und nöthigenfalls zu vertheidigen, auf Reisen dasselbe nebst den heil. Geräthen fortzuschaffen, bei den feierlichen Opfern (namentlich den Schlacht- und Brandopfern) Hülfe zu leisten u. s. w.; mit der fortschreitenden Bildung des Volkes haben sie allmählich auch eine höhere Stellung eingenommen, theils als Musiker beim Tempel, theils als Lehrer und Richter. Das eigentliche Priest er - amt blieb in der Familie des Moses, die in seines Bruders Aaron Nachkommen fortbestand. Die Priester hatten die Besorgung des Gottesdienstes (Gebet, Opfer, Reinigungen), die Bewahrung und Auslegung der Gesetze und ausserdem manche Geschäfte, die mehr oder weniger mit dem religiösen Leben im Zusammenhang standen (Ordnung der Zeitrechnung, Schatzung des Volkes, Führung der Geschlechtsregister). Das jedesmalige Haupt der Familie Aaron’s war Hoherpriester, der zugleich Haupt des Stammes Levi und geistliches Haupt der ganzen Nation war. Ehe das menschliche Königthum aufkam, war er die höchste Instanz in allen wichtigen Entscheidungen; denn er galt als der unmittelbare Stellvertreter Jeliovah’s, welchen er allein (im „Allerheiligsten“ des heil. Zeltes) um seinen Willen befragen durfte. Die Einkünfte der Priester bestanden in dem Zehnten von Früchten und neugebornen Haus- sieren, einem gewissen Antheile an den Opfern und an dem im Kriege erbeuteten Vieh. Um den Israeliten ihre Abhängigkeit von ihrem göttlichen Staatsoberhaupte stets in lebhaftem Andenken zu erhalten, ordnete die Mosaische Gesetzgebung zwei jährliche Festperioden an, die eine im Frühjahre, die andere im Herbste. Das Frühlingsfest ward durch das 7tägige Pascha eingeleitet und nach. 7 Wochen,

4. Das Alterthum - S. 32

1873 - Coblenz : Baedeker
32 Verfassung, Handel und Gewerbfleiss der Phönizier. §. 11. Wie dem Moloch Jünglinge, so wurden ihr Jungfrauen geopfert. Die beiden männlichen Gottheiten verschmolzen später zu einer Gottheit, dem M.clkarth (den die Griechen mit Herakles verglichèn), dem Gotte der Cultur und ihrer Ausbreitung, eben so die beiden weiblichen Gott- heiten zu Dido, der Gemahlin des Melkarlh. Die Ilauptfeste der Phönizier schlossen sich, wie überhaupt in den Naturreligionen des Alterthums, an die jährlichen Veränderungen im Naturlehen an und erscheinen mythisch als die Feste der Geburt, des Todes, der Auferstehung, der Vermählung der Götter. Zu solchen Festen strömten Tausende aus Asien und Afrika (sogar Inder, Aethiopen, Scythen) zusammen. Der Dienst des Melkarth scheint ins Besondere das Band gewesen zu sein, welches die Colonien mit dem Mutterlande zusammenhielt. 2) Verfassung. In den 5 Ilauptstaaten Phöniciens (Sidon, Tyrus, Aradus, Berytus, Byblus) bestand von alter Zeit her ein erbliches .K öui g- thum, jedoch nicht mit unumschränkter Gewalt, sondern die beiden Senate: der weitere (von 300 Mitgliedern) und der engere (von 30 Deputirten des weitern), hatten, eben so wie hei den Karthagern, alle wichtigen Staatsangelegenheiten in Händen, ihre Handlungen wurden wieder von der Volksversammlung über- wacht und mitunter nicht anerkannt. Tyrus, Sidon und Aradus bildeten zusammen eine Eidgenossenschaft, an deren Spitze als Vorort in den älteren Zeiten Sidon, später Tyrus, in den persischen Zeiten aber wieder Sidon stand. Der Vorort miss- brauchte zuweilen seine Hegenomie zur Unterdrückung der nebengeord- nelen Staaten, die daher bei Einfällen auswärtiger Feinde mit diesen gemeinschaftliche Sache machten, so mit den Assyriern gegen Inseltyrus und mit den Persern gegen Sidon. 3) Handel und Gewerbfleiss. Die Phönizier vermittelten den Verkehr zwischen dem ^Orient und dem Occident (nördlich bis nach Britannien), indem sie durch See- und Landhandel (Karavanenhandel) die Producte der ent- ferntesten Länder bezogen und sie, zum Theil durch Kunst um- gestaltet, vermittelst ihrer weit verzweigten Colonienverbindung verbreiteten. Die wichtigsten Erfindungen haben sie nicht sowohl selbst gemacht, als allgemein in Gebrauch gebracht. Die Hauptgegenstände ihres Handels waren weniger die Producte ihres eigenen Landes und ihrer Industrie, als die Waaren, welche aus den Euphratländern, Arabien und Aegypten entweder unmit- telbar, oder mittelbar durch diese Länder aus Indien und Aethio-

5. Das Alterthum - S. 221

1873 - Coblenz : Baedeker
Roms älteste Verfassung. §. 73. 221 Priestercollegien zu, um den überwiegend sabinischenursprung der römischen Religion anzudeuten1). Belehrt von der Camena (d. h. Wahrsagerin) Egeria, setzte Numa die drei Fl am in es (Zünder? von flare) als eigentliche Priester ein, um den drei römischen Staatsgottheiten, dem luppiter, Mars und Quirinus, Brand- opfer darzubringen und den König als den Oberpriesler des Staates zu vertreten. Den drei von Romulus eingesetzten Auguren fügte er noch zwei hinzu und stiftete das Collegium der (5) Pontifices, so wie das der (20?) Fetiales; das erstere sollte das Götterrecht, die Fetiales das Völkerrecht bewahren und handhaben. Ihm wird auch die Einsetzung der (4, später 6) vestalischen Jungfrauen zugeschriehen, welche das heil. Feuer des gemeinsamen Heerdes zu erhalten hatten, so wie die der Salier, welche die Götter mit Waffentanz und Gesang feierten. Die Pontifices und insbesondere ihr Vorsteher, der Pontifex' maximus, erhielten die Aufsicht über den ganzen öffentlichen und Privatgötterdienst, und über Alles,' was damit zusammenhing. Sie hatten dafür zu sorgen, dass jede religiöse, wie jede gerichtliche Handlung am rechten Tage vor sich gehe, datier regulirten sie den Kalender und die Zeitrechnung, woraus folgte, dass sie auch die Jahrbücher (annales maximi) schrieben. — Die Fetiales hatten die Verträge mit den be- nachbarten Völkern durch Ueberlieferung zu bewahren, über angebliche Verletzungen derselben gutachtlich zu entscheiden und sowohl den Krieg zu erklären, als Friedensschlüsse und Bündnisse im Namen des römischen Volkes zu beschwören. §• 73. Romp älteste Verfassung. Rom entstand, wie Sparta und Athen, aus der Verschmelzung drei ehemals unabhängiger Gaue, der der Ramnes'* 2) Tities und Luceres, zu einem einzigen Gemeindewesen. Die Ramnes und wahrscheinlich auch die Luceres (die nach Rom verpflanzten Albaner?) waren latinische Gemeinden, die Tities dagegen eine sabinische, die sich indessen bald der vorherrschenden latinischen Nationalität assimilirte. Die Luceres, welche am spätesten (nach der Zerstörung Alba’s) eintraten, standen Anfangs an Ehren und des Ancus Marcius, sowie überhaupt über die ganze Chronologie der Königs- zeit s. Th. Mommsen, die römische Chronologie bis auf Caesar. S. *130 ff. *) Schwegler, röm. Gesch. I. 248, 531 und besonders 551. 2) Romaner ward (nach Mommsen) durch eine der ältern Sprachperiode geläufigere Lautverschiebung aus Ramner (Ramnes) gebildet

6. Das Alterthum - S. 160

1873 - Coblenz : Baedeker
160 Die griechischen Götter. §. 55. S. 163). Der Palast des Meergottes Poseidon wird in der Tiefe des Meeres gedacht. Zeus (äolisch /dtbg, also = deus) war den Griechen, bei allem Polytheismus, doch de? eigentliche Gott im höchsten Sinne des Wortes, von welchem Alles in der Natur und in dem menschlichen Leben ab- bängt (daher: vnaxog, /ueyag naxrjq, ßaoixtvg); er ist sowohl der segnende als der vernichtende Himmelsgott, indem er einestheils Wolken sammelt (vtyt'kijyeqtxu) und sie zur Befruchtung der ausgedörrlen Erde sich entladen lässt, anderntheils den Blitz schleudert (ausgeführt in dem Mythus von den Titanen und Giganten). Weit zahlreicher sind die Be- züge auf das menschliche Leben, und der Cultus hat alle mögliche ethische Seiten des Staats- u»d Familienlebens auf Zeus .zurückgeführt, so dass er stets als das höchste Princip der sittlichen Ordnung erscheint. Im Slaatsleben galt er besonders als König, als Vertreter der Monarchie (daher sind die Könige der Sage seine Söhue oder Lieblinge), er ver- leiht den irdischen Königen Scepter und Gewalt; aber auch die Demo- kratie sieht ihn als Schirmherrn ihrer Raths- und Volksversammlungen an (Z. ßovxatog, ayoguiog); er schützt das Recht, ihm ist daher Eid und Treue geheiligt (Z. oqxiog, niaxiog), eben so die Unantastbarkeit des Hauses und des Eigenthums (Z. tgxetog und xxrjoiog), das Gast- recht (Z. '£tviog) und das des Schutzflehenden (Z. Ixtoiog); er bliej) stets der oberste der Schwurgötter. Von ihm stammt die körperliche Tüchtigkeit (uqtzrj), wie die sittliche. Er ist der Schirmvogt der Familie, der Ehe und der Verwandtschaft so wie aller bürgerlichen Einigung nach Geschlechtern und Stämmen (Z. ytvld-hog, cpguxgiog). -Zugleich ist er der Schutzgolt der gesammten Nation (Z. cellrjviog). Auf den-Krieg wird er selten bezogen, dagegen steht er den Wettkämpfen vor (Z. uyioviog). Mit Zeus, als dem Gotte des Himmels, wird eine Göttin der Erde als seine Schwester, Gemahlin oder Tochter in Verbindung gesetzt. Diese heisst bei den Doriern Here (von tga = Erde?), bei den Ionern Demeter (da, Sij = Erde, also: Mutter Erde). In dem Oultus der Here tritt die Hochzeit mit Zeus als die Hauptsache hervor und ihre Feste drückten in der ältern Zeit die durch Zusammenwirken des Him- mels und der Erde jährlich erneute Schöpfung aus, später, als das ländliche Leben hinter dem bürgerlichen zurücktrat, bezog man dieses Hochzeitsfest vorzugsweise auf die Heiligkeit der Ehe als einer göttlichen Anordnung im bürgerlichen Leben. Die epische Dichtung beschäftigte sich dann auch mit der Schattenseite dieser Ehe zwischen Zeus und Here, namentlich mit der Eifersucht der Himmelskönigin. — Demeter spendet nicht nur die Frucht der Erde, sondern sie hat auch die nächste Beziehung zu Allem, was sich darauf bezieht: Ackerbau, Heiligung des Eigenthums, Gesetzgebung, und die Erde, von der das Leben ausgeht, nimmt auch die Todten auf. Wie das Reich der Demeter ein zwiefaches

7. Die neuere Zeit - S. 130

1882 - Leipzig : Baedeker
130 Die Schweiz. . 53. Rußland u. Polen. . 54. . 53. Die Schweiz. Gegenber der im I. 1815 begrndeten aristokratischen Regierung suchte eine Partei die Herrschaft der Demokratie und eine Reform des Bundes herbeizufhren. Die Pariser Juli-Revolution befrderte die allgemeine Einfhrung demokratischer Ber-fassungen, nur im Kanton Basel gab die Aristokratie nicht nach; erst ein kurzer Brgerkrieg fhrte die Trennung in zwei Kantone: Basel-Stadt (aristokratisch) und Basel-Lanb herbei (1832). Nene Unruhen veranlate einerseits die von der Regierung im Aargau (1841) verfgte Aufhebung der Klster und Einziehung ihres Vermgens bnrch den Staat, anbrerseits die Berufung der Jesuiten zur Leitung des Unterrichts durch die Luzerner Regierung (1844). Nach dem milungenen berfall Luzerns bnrch Freischaren vereinigten sich die sieben katholischen Kantone zu einem Bunbe, der von der Tagsatzung als verfafsungswibrig (Sonberbunb") erklrt und durch einen kurzen, unblutigen Felbzug ausgelst wrbe (1847). Die siegreiche Partei bewirkte unter dem Einflu der Pariser Februar-Revolution eine Bunbesresorm (1848), bnrch welche ein Bunbes-staat mit einheitlichem Militr-, Zoll-, Post- und Mnzwesen ent-stanb. Die Buubesversammlung tagt bestnbig zu Bern; die voll-ziehenbe Gewalt bt der auf ein Jahr gewhlte Prsibent, dem ein Bunbesrat zur Seite steht. Im I. 1848 fiel Neuenburg (Neufchatel) nach Vertreibung des preuischen Statthalters an die Schweiz; spter (1857) verzichtete Preußen auf Neuenburg. . 54. Rußland und Polen. Dem Kaiser Alexanber I. verbankt Rnlanb, neben der Vergrerung des Landes (bnrch Polen, s. S. 109) vielfache Verbesserungen: Aufhebung der Leibeigenschaft auf den Krongtern, Hebung des Unterrichts und des Hanbels. Ihm folgte sein 2. Brnber: Nikolaus I. (reg. 18251855). Auch dieser hob nicht nur die Kraft des Reiches durch Frsorge fr die Gesetzgebung, durch Befrbernng der Reichseinheit in Sprache und Religion, sonbern erprobte seine Macht auch gegen die Perser und Trken. Erstere muten (1828) Armenien bis zum Araxes (r. Nebenflu des Kur) abtreten, gegen letztere war der Erfolg der russischen Waffen nicht

8. Das Alterthum - S. 32

1877 - Leipzig : Baedeker
32 Cultur der Aegyptier. .21. : ' .21. Cultur der Aegyptier. 1) Die Religion der Aegyptier war,. wie die der Griechen und der Germanen, ursprnglich ein Monotheismus, die Verehrung eines einzigen Weltschpfers, welche in Polytheismus ausartete, als des einen Gottes verschiedene Eigenschaften und Wirkungen am Himmel, in der Natur und im Menschenleben personificirt und als besondere Gottheiten angebetet wurden, so zunchst die Sonne und die Planeten. Bei keinem Volke des Alterthums hat die Verehrung der Thiere eine solche Ausdehnung erlangt, als bei den Aegyptiern, denn fast alle ihnen bekannten, besonders die ihrem Lande eigenthmlichen Thiere fanden entweder berall oder doch in einzelnen Bezirken (Nomen) gttliche Verehrung; einzelne Exemplare derselben wurden in den Tempeln auf's sorgfltigste gepflegt und nach dem Tode einbalsamirt. Die hchste Verehrung geno der (schwarze) Stier zu Memphis oder der Apis. Eigentmlich sind auch die Vorstellungen der Aegyptier von dem Fortleben nach dem Tode. Sobald der Verstorbene einbalsamirt und in den Sarkophag eingeschlossen war, gelangte er in die Unterwelt, wo Osiris (mit 42 Beisitzern) das Todten - Gericht hlt, indem das Herz des Todten auf eine Wage (die Wage der Rechtfertigung") gelegt wird. Die Gerechten gelangen in das Land der Seligen und führen hier, vereinigt mit Osiris, ein dem irdischen hnliches Leben, bis zu ihrer einstigen, nach Jahrtausenden erfolgenden Rckkehr auf die Erde. Daher erklrt sich die groe Sorgfalt, um den Leib vor der Verwesung zu schtzen und sicher aufzubewahren. Die nicht hinlnglich Gerecht-fertigten werden zur Seelenwanderung verdammt; zur Strafe und Luterung mu ihre Seele durch Land- und Wasserthiere hindurchwandern und kehrt erst nach mehreren tausend Jahren in den Menschenleib zurck. 2) Die Verfassung. Die freie Bevlkerung Aegyptens zerfiel in zwei Stmme: einen hellfarbigen herrschenden Stamm, welcher in den frhesten Zeiten das Land erobert hatte, und die dunkelfarbige Urbevlkerung. Der herrschende Stamm bestand aus den beiden Kasten der (ein-flureichen) Priester und der (vorzugsweise tu Untergypten angesiedelten) Krieger; sie allein hatten den Grundbesitz (jede x/3 des eroberten Landes, der König ebenfalls ein Drittels und die Ver-waltung aller Staatsmter (namentlich auch die knigliche Wrde) fr sich behalten; die brige Menge oder die Ureinwohner werden bald als eine Kaste (der Nhrstand) aufgefat, bald wieder in

9. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 176

1888 - Habelschwerdt : Franke
176 1305 seinen Sitz nach Avignon verlegte („babylonische Gefangenschaft" 1305—77) und die Päpste ihren Einfluß auf die politischen Berhält-nisse in Deutschland verloren. 2. Er strebte nach Vergrößerung seiner Hausmacht. Doch vergebens suchte er Holland und Thüringen zu gewinnen. Böhmen kam vorübergehend in seine Gewalt. Albrecht wurde von seinem Neffen Johann Parricida 1308 ermordet. Historisches über die Kämpfe in der Schweiz. In den sogenannten Waldstätten Schwyz, Uri, Unterwalden hatte sich ein freier Bauernstand erhalten. Seit dem 12. Jahrhunderte hatten jedoch die Grafen von Habsburg Vogteirechte in diesen Landgemeinden erworben. Aber der Freiheitssinn der Bevölkerung stellte sich ihnen entgegen, und Friedrich Ii. stellte die Reichsunmittelbarkeit wieder her. Zwar wußte Rudols von Habsburg die alten Vogteirechte wiederzugewinnen, aber nach seinem Tode traten die Waldstätte zu einer Eidgenossenschaft zusammen, deren Freiheiten Adolf von Nassau und Albrecht anerkannten. (Sagen von dem Drucke der österreichischen Vögte, vom Schwure auf dem Rütli, von Tell.) Iv. Heinrich Vii. von Luxemburg, 1308—1313. Er war ein Lehnsträger der französischen Krone und wurde vou der geistlichen Partei gewählt. 1. Gründung einer Hausmacht. In Böhmen hatte sich eine mit der Regierung des Königs (Heinrich von Kärnthen) unzufriedene Adelspartei gebildet, welche Heinrich Vii. die Krone anbot. Dieser belehnte damit seinen eigenen Sohn Johann, den er mit einer böhmischen Prinzessin vermählte. 2. Sein Zug nach Italien. Bon den romantischen Jdecen des Rittertums durchdrungen, begeisterte sich Heinrich noch einmal für die mit der deutschen Krone sich verbindende Anschauung von der Herrschaft der Welt. Daher unternahm er einen Zng nach Italien, um dort das kaiserliche Ansehen wieder herzustellen. Bon den italienischen Patrioten, besonders von dem Dichter Dante Alighieri, begrüßt, erwarb er iu Mailand die lombardische Krone und stellte auch die Kaiserwürde nach 62jähriger Unterbrechung wieder her, 1312. Aber er konnte die Guelfeu, mit welchem Namen jetzt die republikanische Partei bezeichnet wurde, nicht unterwerfen, und als er sich zu einem Feldzuge gegen Neapel rüstete, starb er. V. Ariedrich von Österreich, 1314—1330, und Ludwig

10. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 218

1888 - Habelschwerdt : Franke
218 Niederländer durch England und die Verwüstung spanischer Besitzungen in Amerika durch den englischen Admiral Franz Drake. Die Armada wurde in einzelnen Seegefechten besiegt und bei der Fahrt um Schottland vom Sturme zertrümmert. d) Der irische Aufstand. 1. Vorgeschichte Irlands. Die keltische Bevölkerung ans der Insel Irland hatte schon früh das Christentum angenommen, mußte aber im 9. Jahrhunderte heidnischen Normannen weichen, mit denen sie nun im beständigen Kampfe lag. Unter der Normannenherrschaft bestand die Insel aus 4 Königreichen. In der Mitte des 10. Jahrhunderts nahmen auch die irischen Normannen das Christentum an. Dann eroberte der König Heinrich Ii. von England, 1154—89, die Insel. Schon die Art und Weise der Besitznahme des Landes durch die Engländer legte den Grund zu dem Nationalhasse zwischen den beiden Bevölkerungen. Derselbe würde vergrößert, als Heinrich Viii. versuchte, die Kirchenreform auch auf irischen Boben zu verpflanzen. 2. D er Aufstand. Elisabethsplan, das Vermögen der katholischen Kirche einzuziehen, und die Ausschließung der Iren von der Teilnahme am öffentlichen Leben riefen einen Aufstand hervor. Die Königin sandte ihren Günstling Essex ab, um die Ruhe wiederherzustellen; derselbe pflanzte aber nach dein Mißlingen seiner Expedition selbst die Fahne der Empörung auf und starb im Tower. Der irische Ausstand wurde unterdrückt. e) Resultat der Regierung Elisabeths. Unter Elisabeth wurde die Handels- und Kolonialmacht Englands begründet. Der Seeheld Franz Drake befuhr die gesamte Westküste Amerikas, Walter Raleigh gründete Englands erste Kolonie: Virginien. Handelsverträge wurden geschlossen und neue Erwerbszweige eingeführt. Auch die geistige Kultur wurde bei dem Wohlstände des Landes gefördert (William Shakespeare). Elisabeth blieb unvermählt und starb 1603. Iii. Spanien. Hier war auf Ferdinand den Katholischen, f 1516 (siehe S. 192), sein Enkel Karl I. gefolgt, da der Gemahl seiner Tochter Johanna, Philipp, schon 1506 gestorben und Johanna angeblich wahnsinnig geworden war. Karl I., (als deutscher Kaiser Karl V.), 1516—1556. Er suchte die Macht der spanischen Krone zur ersten Europas zu machen a) durch Erweiterung der königlichen Rechte (er beschränkte die Macht der Kortes und schlug den Ausstand des Don Juan Padilla, der die Steuern verweigerte, nieder); b) durch auswärtige Erwerbungen (Mailand und die Länder in Amerika wurden für Spanien in Besitz genommen). Philipp Ii., 1556—1598. Er fand das Land in einem blühenden Zn-stande vor, doch fiel es unter feiner Regierung von dieser Höhe herab. Philipps Streben ging dahin, die absolute Staatseinheit und die Einheit des religiösen Bekenntnisses in vollstem Maße durchzuführen. Zwar nmr er als Regent selbst sehr thätig und von großer Ausdauer; aber der despotische
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